Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

(Ministerpräsidentin Heide Simonis)

beäugen, macht es einfach, springt! Mal sehen, was dabei herauskommt. Bei uns war Wasser im Becken. Es hat tatsächlich all die Jahre geholfen.

Eine sensible Minderheitenpolitik, bei der alle Minderheiten im Lande gleichermaßen ernst genommen werden, ist allerdings Voraussetzung, dass sich alle Gruppen wohl fühlen. Deswegen bitte und appelliere ich, zu überlegen, ob die Frage der Verankerung der Roma und Sinti in unserer Verfassung nicht vielleicht doch noch auf die Tagesordnung kommen sollte.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weil an dieser Stelle in der Diskussion zum Teil Übereinstimmung bestanden hat, könnte man das unter Umständen aufgreifen. Es muss nicht gleich morgen sein. Aber wenn wir von Europa erwarten, dass sich der Konvent mit diesen Themen beschäftigt, dann müssen wir uns selber auch mit solchen Themen beschäftigen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Mit der europäischen Menschenrechtscharta wurde ein erster Schritt getan, wenn Sie so wollen, ein verfassungsrechtlicher Schritt. Wenn dort der Minderheitenschutz nicht den herausgehobenen Stellenwert hat, den wir uns wünschen, ist es doch eine weiterreichende De-facto-Regelung als in der Vergangenheit. Professor Dr. Meyer, der Vertreter des Bundestages im Europäischen Konvent, hat dies bei der Anhörung des Europaausschusses am 26. November noch einmal deutlich gemacht.

Wenn die Europäische Union mit der Verfassung eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten wird, eröffnet das Möglichkeiten eines Beitritts zur Minderheitenkonvention des Europarates. Einen solchen Schritt würde ich, würde die Landesregierung ausdrücklich begrüßen. Eines darf in einer solchen Verfassung nicht fehlen: eine Regelung zum Minderheitenschutz, wie wir sie beispielsweise in unserer Landesverfassung haben, im Grundgesetz dagegen noch nicht. Es gibt Signale aus Berlin, dass man sich darüber unterhalten möchte. Was man von Europa fordert, muss man für sich selber gelten lassen.

Wir jedenfalls unterstützen Ihre Forderung und werden versuchen, sie an geeigneter Stelle einzubringen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, jetzt abweichend von der ursprünglichen Tagesordnung, zunächst den Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/578

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1768

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2305

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/2338

Ich erteile zunächst der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP durch Plenarbeschluss vom 14. Dezember 2000 und den Gesetzentwurf der Landesregierung durch Plenarbeschluss vom 15. Mai 2002 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Im Einvernehmen mit den mitberatenden Ausschüssen empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme des Vertreters der FDP bei Enthaltung der CDU, den Gesetzentwurf der FDP abzulehnen und den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Drucksache 15/2305 anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind in der genannten Drucksache durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst erteile ich den Antragstellern das Wort, zunächst für die FDPFraktion Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die FDP-Fraktion vor über zwei Jahren den Anstoß zur Reform des schleswig-holsteinischen Sparkassenwesens gab, stehen heute zwei Entwürfe zur Änderung des Sparkassengesetzes zur Abstimmung. Den Entwurf des nächsten Entwurfs zur Änderung des Gesetzes hat das Finanzministerium im Übrigen auch schon vorgelegt.

Unsere Sparkassen und die Landesbank stehen vor zwei Herausforderungen. Erstens müssen ihre rechtlichen Rahmenbedingungen dem EU-Recht angepasst werden. Zweitens müssen sie sich im immer stärkeren Wettbewerb mit privaten Banken bewähren. Beides hängt selbstverständlich eng zusammen, kann aber gesetzestechnisch unabhängig voneinander begleitet werden.

Zunächst zum einfacheren Thema, der Anpassung des Sparkassenrechts an das europäische Recht. Den Sparkassen und der Landesbank werden die Subventionen gestrichen. Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung bewirken, dass Sparkassen und Landesbanken niemals Pleite gehen können, weil die Steuerzahler für die Verbindlichkeiten der öffentlichen Banken unbegrenzt einstehen müssen.

Unternehmen, die niemals Pleite gehen können, sind gern gesehene Geschäftspartner. Deshalb haben Sparkassen und Landesbanken gegenüber privaten Banken Vorteile. Das sind ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile. Es sind Vorteile, weil sie ihre Geschäfte zu niedrigeren Kosten finanzieren können als private Banken. Sie müssen für ihre Kredite keine Risikoprämie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit entrichten. Sie sind ungerechtfertigt, weil Sparkassen und Landesbanken genau das Gleiche machen wie private Geschäftsbanken. Sie vermitteln Ersparnisse an Kreditnehmer. Die Risikoprämie für die eventuelle Pleite der öffentlichen Banken ist selbstverständlich nicht verschwunden. Wir sind ja nicht im Wunderland. Nein, sie wurde den Steuerzahlern aufgebrummt.

Diese Wettbewerbsverzerrung wird nun endlich beendet, denn sie führt zu einer ineffizienten Zuordnung und Verteilung des Kapitals im Bankensektor und ist deshalb einer der wesentlichen Gründe für die Er

tragsschwäche der deutschen Geschäftsbanken im internationalen Vergleich.

Damit komme ich zu einer weiteren Herausforderung der Sparkassen, nämlich dem wachsenden Wettbewerb im Bankensektor. Dieser Aspekt wird im Gesetzentwurf der Landesregierung vollkommen außer Acht gelassen. Sparkassen machen das Gleiche wie private Geschäftsbanken. Sie sammeln Einlagen und verleihen sie weiter. Sie sind den gleichen Regeln des Kreditwesens unterworfen und sie stehen auch unter dem gleichen Kostendruck wie private Banken. Deshalb entwickelt sich die Sparkassenlandschaft auch ähnlich wie die private Bankenlandschaft. Sparkassen schließen sich zu größeren Einheiten zusammen, um die Gemeinkosten zu senken und größere Kreditvolumina schultern zu können. Die neuesten Beispiele sind die Nord-Ostsee-Sparkasse und die Sparkasse Südholstein. Weiterhin verkleinern die Sparkassen ihr Filialnetz, weil es in der bisherigen Dichte zu teuer ist, um auf dem Markt bestehen zu können. Frau Heinold, Sie werden zusehen, dass die Filialen der Sparkassen in der Fläche genauso reduziert werden wie die Filialen von Geschäftsbanken. Die Sparkassen werden ihre Dienstleistungen mit weniger Personal erbringen, um ihre Erträge zu steigern und auch hier mit den privaten Banken mithalten zu können. Diese Entwicklungen vollziehen sich schneller, als viele es sich - auch hier im hohen Hause - vorstellen und vor allen Dingen wünschen. Wer glaubt, diese Entwicklungen aufhalten zu können oder verlangsamen zu müssen, verschlechtert die Ertragschancen der Sparkassen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Von daher sind die im Innen- und Rechtsausschuss eingebrachten Änderungsanträge der Grünen und des SSW abwegige Vorschläge jenseits der wirtschaftlichen Wirklichkeit.

(Beifall bei FDP und CDU)

Der SSW will die Sparkassen zwingen, ein dichteres Filialnetz aufrechtzuerhalten, als es sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten rechnen könnte. Er bürdet den Sparkassen damit Kosten auf, die nicht durch Erträge gedeckt werden. Die Grünen wollen eine neue Tür für den staatlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Sparkassen öffnen und damit die Anpassungsfähigkeit der Sparkassen im Wettbewerb einschränken. Dies widerspräche im Übrigen auch dem im Gesetzentwurf angestrebten neuen Auftrag der Sparkassen. Sie sollen nach § 2 des Entwurfs ihren Beitrag leisten, um die Geld- und Kreditversorgung sicherzustellen. Alles andere ist nur noch verba

(Wolfgang Kubicki)

les Beiwerk. Es bleibt also schon von Gesetzes wegen gar kein Raum für eventuelle staatliche Weisungen, die sich nicht auf die Geld- und Kreditversorgung beziehen.

((Klaus Schlie [CDU]: Völlig richtig!)

Allein die effiziente Erfüllung dieses Auftrags ist der Beitrag der Sparkassen zur Unterstützung der Kommunen in wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereichen. Beides würde die Sparkassen im Wettbewerb schwächen. Beides steht damit im Gegensatz zum übergeordneten Zweck der Reform des Sparkassenwesens. Ich denke, unser Ziel muss es sein, die Sparkassen zu stärken und sie nicht weiter zu schwächen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Damit die Sparkassen ihren neuen Auftrag auch mittel- und langfristig effizient erfüllen können, brauchen sie einen preiswerteren Zugang zu Eigenkapital. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an. Wir wollen den Sparkassen diesen Zugang zum Kapitalmarkt öffnen. Hierzu soll den Eigentümern der Sparkassen die Möglichkeit gegeben werden, die Sparkassen in Aktiengesellschaften umzuwandeln und private Mehrheitsbeteiligungen zuzulassen. Hierzu drei Bemerkungen: Erstens. Die Frage des Eigentums an den Sparkassen wird im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zweifelsfrei geklärt. Die Träger der Sparkassen sind die Eigentümer, die Kommunen oder die kommunalen Zweckverbände. Zweitens wollen wir keine Kommune und keinen Zweckverband zwingen, ihre Sparkasse in eine AG umzuwandeln. Wir wollen nur die Möglichkeiten erweitern und so die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen stärken, damit sie ihren neuen Auftrag besser erfüllen können. Drittens gäbe die Entscheidung für diese Möglichkeit unseren schleswig-holsteinischen Sparkassen einen Vorteil gegenüber anderen. Sie wären schneller und könnten den Trend für das deutsche Sparkassenwesen vorgeben. Auf den Finanzmärkten ist derjenige im Vorteil, der den Trend setzt, nicht der, der dem Trend hinterherläuft. Deshalb ist auch der Gesetzentwurf der CDU nach unserer Auffassung wenig hilfreich. Es hilft unseren Sparkassen nicht, wenn wir den verbesserten Zugang zum Kapitalmarkt als gut gemeinte Absicht in die Präambel des Gesetzes schreiben, mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, auf bundeseinheitliche Regelungen warten zu wollen und die Handelbarkeit von Sparkassenaktien erheblich beschränken zu wollen. Es würde den Sparkassen genauso viel helfen, die Möglichkeit der Umwandlung in Aktiengesellschaf

ten auf den Wunschzettel für das Weihnachtsfest zu schreiben.

Wenn wir auf bundeseinheitliche Regelungen warten, nehmen wir unseren schleswig-holsteinischen Sparkassen den Vorteil der Schnelligkeit. Wenn wir die Handelbarkeit der Sparkassenaktien einschränken, indem wir sie nur Kunden oder Mitarbeitern zugänglich machen, und zusätzlich jeder Handel durch den Vorstand der Sparkasse abgesegnet werden muss, dann geht der Vorteil der preiswerteren Kapitalbeschaffung mindestens teilweise verloren. Ich empfehle den Kolleginnen und Kollegen von der Union, sich mit dem europäischen Recht zu beschäftigen. Wir sind gerade dabei, die Übernahmerichtlinien der Europäischen Union in nationales Recht zu implantieren, mit der Folge, dass sämtliche Beschränkungen des Zugangs zu Aktien - sei es durch Vorstands- oder Hauptversammlungsbeschluss - unwirksam sind gegenüber einem Bieter, der eine Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft des Aktienrechtes erreichen will.

(Zuruf des Abgeordneten Klaus Schlie [CDU])

- Herr Schlie, ich gehe immer davon aus, dass dies bei Ihnen sehr sorgfältig passiert. Deshalb ist das, was Sie, Frau Schmitz-Hübsch, hier gegenwärtig vorschlagen, bereits durch den Zeitablauf überholt.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Jede Einschränkung der Handelbarkeit erhöht das Risiko des Aktieninhabers und senkt dadurch die zu erwartenden Erträge. Folglich sinkt die Nachfrage und damit letztlich der Aktienpreis. Die FDP will die Sparkassen als Geschäftsbanken stärken, damit sie ihren Auftrag besser erfüllen können. Wir wollen für die Sparkassen seit zwei Jahren die gleichen Möglichkeiten, die die Landesregierung jetzt der Landesbank einräumen will. Fast ein Jahrzehnt lang hat die Landesregierung sich mit Händen und Füßen gegen den Vorschlag der FDP und der Union gewehrt, die Landesbank in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Jetzt ist dieser Vorschlag der FDP und der Union in Regierungskreisen der letzte Schrei, weil nur so die Wettbewerbsfähigkeit der fusionierten Landesbank erhalten werden kann. So lautet die amtliche Begründung.

Aus welchem Grund soll den Kommunen und ihren Sparkassen der gleiche Weg verwehrt werden, wie wir ihn gegenwärtig der Landesbank eröffnen? Wer gegen unseren Gesetzentwurf stimmt, muss auch gegen die Fusion der Landesbanken und die Umwandlung der fusionierten Bank in die LB AG stim

(Wolfgang Kubicki)

men. Die Landesbank und die Sparkassen haben in Zukunft nur noch einen Auftrag. Sie sollen sich wie private Geschäftsbanken verhalten. Dann sollten wir den Sparkassen auch die gleichen Möglichkeiten geben, die private Geschäftsbanken haben.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist immer noch im Geiste des hergebrachten und aussterbenden öffentlichen Bankwesens verfasst. Die Landesregierung will für die Sparkassen gerade mal die Vorgaben des EU-Rechts umsetzen, ohne unseren Kommunen und ihren Sparkassen bessere Wettbewerbschancen zu eröffnen. Diesem Entwurf der verpassten Chancen stimmen wir nicht zu. Wir enthalten uns, um die Umsetzung des verbindlichen EU-Rechts nicht zu blockieren. Wir stimmen unserem Gesetzentwurf zu. Ich bitte Sie alle, dies zum Wohle unserer Kommunen und ihrer Sparkassen ebenfalls zu tun.