Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist immer noch im Geiste des hergebrachten und aussterbenden öffentlichen Bankwesens verfasst. Die Landesregierung will für die Sparkassen gerade mal die Vorgaben des EU-Rechts umsetzen, ohne unseren Kommunen und ihren Sparkassen bessere Wettbewerbschancen zu eröffnen. Diesem Entwurf der verpassten Chancen stimmen wir nicht zu. Wir enthalten uns, um die Umsetzung des verbindlichen EU-Rechts nicht zu blockieren. Wir stimmen unserem Gesetzentwurf zu. Ich bitte Sie alle, dies zum Wohle unserer Kommunen und ihrer Sparkassen ebenfalls zu tun.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der „Brüsseler Verständigung“ ist vereinbart worden, Rechtssicherheit über die Haftungsgrundlagen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute zu schaffen. Bis zum 18. Juli 2005 müssen Gewährträgerhaftung und Anstaltslast abgeschafft werden. Alle Länderparlamente - und damit auch der Schleswig-Holsteinische Landtag - sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember dieses Jahres diese Vereinbarung umzusetzen. Diesem Auftrag will sich auch meine Fraktion nicht entziehen. Deswegen haben wir in unserem Gesetzentwurf in weiten Teilen die Vorschläge der Landesregierung übernommen. Da wir nach der Kommunalwahl gründlich Gelegenheit haben werden, über die Zukunft der Landesbank nachzudenken, beschränken wir uns in Bezug auf diese Institution auf die Entlassung aus Gewährträgerhaftung und Anstaltslast und konzentrieren uns im Folgenden auf die öffentlichrechtlichen Sparkassen des Landes.
Denn: Es ist meiner Fraktion zu wenig, lediglich rund 40-mal im Sparkassengesetz den Begriff Gewährträger durch Träger zu ersetzen. Wir wollen vielmehr deutlich machen, wohin die Reise der öffentlichrechtlichen Sparkassen nach den Vorstellungen der CDU gehen wird,
ja, wohin die Reise gehen muss, wenn die Sparkassen im Markt bestehen sollen. Unsere Überlegungen zur Reform des Sparkassenwesens standen und stehen unter der Prämisse: Die Sparkassen sind, neben den Genossenschaftsbanken, die Hauptfinanciers des Mittelstandes. Diesen Auftrag sollen sie nach einer Reform auch unbedingt weiterhin erfüllen können.
Deshalb machen wir den Vorschlag, dem jetzigen Sparkassengesetz eine Präambel voranzustellen, in der Aussagen über die zukünftige Entwicklung der Sparkassen gemacht werden.
In diese Präambel sind die Ergebnisse der sehr umfangreichen Anhörung eingeflossen, die der Innen- und Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss nach der ersten Lesung im Mai veranstaltet haben.
Ich möchte allen Angehörten für ihre Stellungnahmen und dem Innenministerium sowie dem Wissenschaftlichen Dienst für die schriftlichen Äußerungen zur Frage des Eigentums an den Sparkassen danken. Diese Stellungnahmen, aber auch die Einlassungen des Präsidenten des Sparkassen- und Giroverbandes und der Teilnehmer des Bankenverbandes sind in unsere Änderungsanträge eingeflossen.
Was steht nun in der Präambel? Das größte Problem der Sparkassen für ihr zukünftiges Wachstum ist die Beschaffung von ausreichendem, haftendem Eigenkapital zu vernünftigen Preisen. Das hat Herr Kubicki eben sehr richtig gesagt. Wenn also die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung entfallen, muss diesen Instituten der Weg an den Kapitalmarkt geöffnet werden. Das geht am ehesten in der Rechtsform der Aktiengesellschaft.
Bislang stehen einer Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften aber gesetzliche Vorschriften im Bundes- und Landesrecht sowie in der Satzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes entgegen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, diese Hürden gemeinsam mit den übrigen Bundesländern abzubauen, damit wir eine einheitliche Gesetzeslage in allen Bundesländern herstellen können.
- Ich komme jetzt zu Ihnen. - Herr Kubicki, diese Schritte müssen zuerst erfolgen. Erst dann kann man an eine Umwandlung herangehen. Das ist auch der Grund, weshalb wir dem zwei Jahre alten Gesetzentwurf der FDP nicht zustimmen können. Damit gehen Sie nämlich den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir
Wir äußern uns in unserem Entwurf sehr deutlich zur Frage des Eigentums an den Sparkassen. Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes und noch mehr die des Innenministeriums deuten zwar in diese Richtung, zeigen aber auch, dass ein politischer Wille notwendig ist, um die Frage des Eigentums eindeutig zu klären.
Nach unserer Auffassung soll der zum Zeitpunkt einer materiellen Umwandlung in eine Aktiengesellschaft jeweils vorhandene kommunale Träger - wir beobachten die gewaltigen Strukturveränderungen auf dem Markt - Eigentümer der Aktien werden. Da nach Meinung des Sparkassen- und Giroverbandes ein zukünftiger Eigentümer nicht beliebig mit diesem Eigentum wird verfahren können, sollte nach unserer Auffassung der Verkauf von vinkulierten Namensaktien an Kunden und Mitarbeiter möglich sein.
Meine Damen und Herren, dies sind Vorgaben, die auf dem heutigen Erfahrungsstand und der heutigen Veränderungsbereitschaft beruhen.
Herr Kubicki, Politik ist die Kunst des Möglichen. Ich erinnere an unsere Debatten in diesem Hause und an den Streit, den wir 1993, 1994 hier hatten, als die Provinzial verkauft und umgewandelt wurde. Heute sagt die gleiche Regierung, dass es nichts Schöneres gibt, als eine Aktiengesellschaft zu haben. Im Sparkassenbereich ist es - das dürfen wir nicht vergessen - ähnlich. Es muss insbesondere im Sparkassenbereich noch ein weiter Weg zurückgelegt werden.
Wenn die öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu einem späteren Zeitpunkt umgewandelt werden können, müssen sich zukünftige Politikergenerationen mit der Ausgestaltung im Detail beschäftigen. Man wird, wenn die vinkulierten Namensaktien, die Vorzugsaktien und was es da so alles gibt, endgültig abgeschafft sind - sie wissen auch, dass sie es noch nicht sind -, darauf verzichten müssen. Heute gebe ich die Dinge aber nach heutigem Kenntnisstand und aufgrund der heutigen Erfahrung vor. Uns geht es zum einen darum, das Ziel vorzugeben, und zum anderen darum, die Landesregierung
(Abgeordnete Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] unterhält sich mit Minis- tern auf der Regierungsbank)
Herr Kubicki, das ist auch der Punkt. Wir wollen die Entwicklungen nicht einfach laufen lassen, ihnen nur zusehen und hinterher stolpern. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, das zügig voranzutreiben, weil wir - genau wie Sie - die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft als einzige Chance für das Überleben der Sparkassen ansehen. Da wir sie dem Wettbewerb aussetzen, sehe ich keine andere Chance.
Wenn Sie ins Saarland schauen, erkennen Sie, dass die mutige CDU-Regierung dort die Umwandlung in ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben hat. Sie verabschiedet ihn jetzt aber nicht, weil sie noch zu viele Widerstände sieht. Deshalb hat sie es zurückgestellt. Wir hätten das gerne mit aufgenommen.
Soweit ich weiß - wenn ich mich an die Beratung im Ausschuss richtig erinnere - ist der Antrag der Grünen zurückgezogen worden.
Den Antrag des SSW lehnen wir ab. Man kann die Sparkassen nicht auf der einen Seite in den Wettbewerb entlassen und ihnen auf der anderen Seite vorschreiben, wie sie ihr Geschäft zu gestalten haben. Das geht nicht.
Wer einen so engen öffentlichen Auftrag formulieren will, muss auch öffentliche Zuschüsse für dessen Erfüllung bezahlen; denn die Gewinnsituation der Sparkassen hat sich angesichts der schwierigen Wirtschaftsentwicklung sehr verschlechtert.
Herr Präsident, ich bitte darum, über die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - auf Antrag der SPD ist das geänderte Gesetz in diese
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und politische Vereinbarungen auf europäischer Ebene haben bei der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung zu Auflagen geführt, die wir selbstverständlich respektieren und erfüllen wollen. Wir tun dies, obwohl wir den vermeintlichen Wettbewerbsvorsprung der Landesbank und der Sparkassen so nicht nachvollziehen können.
Die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses erfüllt dennoch richtigerweise die genannten Auflagen. Ich will gerne zugeben, dass andere Fragen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mit diesem Gesetzentwurf aufgrund des engen Zeitfensters nur teilweise angesprochen wurden. Eine abschließende Behandlung dieser offenen Fragen wäre in diesem Jahr rein zeitlich nicht möglich gewesen. Ich weise darauf hin, dass wir einerseits die Auflage haben, das Gesetz bis zum 31. Dezember dieses Jahres zu verabschieden, und dass andererseits die Ausschussberatung zu den Teilaspekten der EU-Auflagen erst gestern abgeschlossen werden konnte.
Eine Ausweitung der Fragestellung hätte also erhebliche zeitliche Probleme aufgeworfen. Die SPDFraktion beabsichtigt deshalb, alle Fragen, die sich aus der Veränderung von Wettbewerbsbedingungen, aus der Anwendung der Rating-Einstufungen und im Zusammenhang mit dem Eigentumsbegriff ergeben, so schnell wie möglich anzugehen.
Nun liegen Ihnen auch Anträge von anderen Fraktionen vor, die diese offenen Fragen des Gesetzentwurfes betreffen. Wir halten diese Anträge für Schnellschüsse, durch die neue Fragen aufgeworfen werden. Deshalb will ich einige kurze Anmerkungen zu diesen Anträgen machen:
Erstens. Natürlich sollen die Sparkassen in der Fläche präsent sein. Die Entscheidung, in welcher Stärke und Anzahl sie dies sein werden, muss aber der unternehmerischen Entscheidung der Gremien der jeweiligen Sparkasse vorbehalten bleiben.