Wolfgang Fuß

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss gestehen, zu Beginn hat sich mir überhaupt nicht erschlossen, welche Motivation die FDP hatte, einen solchen Antrag vorzulegen
- Herr Kubicki, nun einmal langsam, ich versuche ja gerade, ein Stück Weiterbildung in Ihre Richtung zu betreiben -, weil wir erstens gerade einmal vor vier
Wochen einen Nachtragshaushalt gemeinsam nicht durchgepeitscht, sondern beraten und verabschiedet haben, weil wir zweitens direkt nach der Sommerpause in die Beratungen über den Doppelhaushalt eintreten werden und weil wir drittens eine Situation haben, die der Finanzminister anlässlich der Beratung des Nachtragshaushaltes trefflich beschrieben hat, dass wir nämlich eine außerordentliche Unsicherheit haben, das zu beschreiben, was in den nächsten Monaten konjunkturpolitisch tatsächlich passiert.
In der Situation kommt nun die FDP und sagt gewissermaßen alle vier Wochen machen wir einen neuen Nachtragshaushalt. Anders kann man diesen Antrag nicht verstehen. Ihre Motive sind mir nach Ihrer Rede allerdings klar geworden. Es geht hier eigentlich nur um einen populistischen Auftritt, um etwas deutlich zu machen. Das wird auch aus einer Position sehr deutlich: Sie fordern in der 34. Tagung des Landtages für die 34. Tagung die Vorlage eines Nachtragshaushaltes. Wie das mit annähernd finanzpolitischer Seriosität überhaupt auf einen Nenner zu bringen ist, erschließt sich mir nicht.
Sie werden deshalb Verständnis dafür haben, dass wir von unserer Fraktion aus diesen Antrag ablehnen werden. Ich beantrage Abstimmung in der Sache.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Zum Kollegen Wiegard muss ich einfach sagen: Durch ständiges Wiederholen werden falsche Darstellungen nicht richtiger. Und Ihre Exkursion in die Landschaft zwischen Badstraße und Schlossallee werden wir mit der entsprechenden Sorgfalt und sicher auch mit dem entsprechenden Amüsement im Finanzausschuss noch weiter beraten können. Sympathischer war mir da der Zwischenruf des Kollegen Ehlers - ich darf kurz daran erinnern -, der nach dem Beifall gesagt hat, dies sei für den Finanzminister die Veranlassung, er solle weitermachen.
Ich finde, auch späte Einsichten sind Einsichten. Aus langjähriger Erfahrung weiß ich inzwischen, wann ich den Kollegen Ehlers ernst nehmen muss und wann ich ihn nicht ernst nehmen muss. Heute Morgen war das eine sehr ernste Bemerkung, nicht wahr Claus Ehlers!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vor fast drei Jahren in diesem Haus die Diskussion über die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landesbank begonnen. Die notwendigen Änderungen in den Bereichen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie der Konzentrationsprozess im Bankgewerbe insgesamt erfor
derten zwingend Lösungen. Sie alle wissen, dass wir das alle gemeinsam hier in diesem Haus - auch gemeinsam mit der Regierung - mit der notwendigen Sorgfalt, aber auch mit der erforderlichen Zielstrebigkeit umgesetzt haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Verabschiedung des Sparkassengesetzes Ende letzten Jahres.
Aber wer von uns hätte vor drei Jahren zu prophezeien gewagt, dass wir heute über eine solche positive Vorlage der Regierung beraten können - ein Selbstgänger war das jedenfalls nicht. Das war nur möglich, weil es sowohl in der Verwaltung als auch in der Bank die Bereitschaft gab, erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastungen auf sich zu nehmen. Ich darf deshalb den Finanzminister bitten, den Dank des Parlamentes an die entsprechenden Personen weiterzuleiten.
Und nebenbei bemerkt, lieber Claus Möller: Ist es nicht nett, wenn ein Finanzminister am Ende seiner Amtszeit eine solche Regierungsvorlage einbringen kann?
Die Fusion zweier Landesbanken ist wirklich kein Alltagsgeschäft. Es waren hierfür sicherlich viele Voraussetzungen nötig. Ich möchte nur an die beiden aus meiner Sicht wichtigsten erinnern. Erstens: Die Kooperationsbereitschaft zweier Landesbanken und zweier Landesregierungen sowie zweier Landesparlamente ist leider immer noch nicht selbstverständlich und sollte deshalb auch entsprechend gewürdigt werden. Zweitens: Der Wertzuwachs unserer Landesbank in den letzten Jahren ist wirklich bemerkenswert. Ich darf daran erinnern, dass es hier im Haus vereinzelte Stimmen gab, die sich in der Vergangenheit für einen Verkauf der Bank stark gemacht haben. Erfreulicherweise haben sich diese Stimmen nicht durchsetzen können. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass der Wert unserer Bank in den Fusionsverhandlungen mit fast 3,2 Milliarden € festgeschrieben wurde. Damit hat die Bank in den letzten Jahren eine Wertsteigerung um das Sechsfache erfahren. Das ist das hervorragende Arbeitsergebnis aller Beschäftigten der Bank, an der Spitze mit Herrn Dr. Rümker.
Ohne diesen Wertzuwachs wären erfolgreiche Fusionsverhandlungen sicherlich nicht möglich gewesen. Natürlich sind im Zusammenhang mit den Verhandlungen eine Reihe von Fragen aufgeworfen worden, von denen ich glaube, dass die meisten inzwischen beantwortet sind und die übrigen hoffentlich in den Beratungen der Ausschüsse auch beantwortet werden können.
Ich möchte einige wenige Positionen aufgreifen.
Erstens. Die Neupositionierung der Investitionsbank und der LVSH bietet die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft beider Einrichtungen. Über die Art und Weise, wie das Parlament diese Institute begleiten kann, werden wir im Finanzausschuss beraten. Wir nehmen also das Gesprächsangebot des Ministers gern an.
Zweitens. Durch die Verteilung der Kompetenzcenter und der Vorstandsbereiche ist die Sicherung beider Standorte, also Kiel und Hamburg, gewährleistet.
Drittens. Die Anbindung der Bausparkasse an die Sparkassen ist eine unternehmerisch strategisch richtige Entscheidung.
Viertens. Es wird keine fusionsbedingten Kündigungen geben und die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen wurden durch dieses Haus im Dezember letzten Jahres gesichert.
- Ja, der Kollege Neugebauer - im Unterschied zu Ihnen, Herr Schlie - versteht dies.
- Ich habe mich schon gewundert, Kollege Kayenburg, wann Sie endlich wach werden! Es fehlte richtig etwas!
Deshalb ist es auch verständlich, dass der Fusionsprozess in beiden Häusern weitgehend reibungslos abläuft.
Fünftens. Die Umwandlung von stillen Einlagen in Stammkapital und die - ich möchte es einmal so nennen - gleichartige Verwendung des Haftkapitals sind das richtige Mittel, die Bank für den Wettbewerb weiter zu stärken. Ich bin auch sicher, dass die Bank deshalb in der Lage sein wird, weitere notwendige Eigenkapitalverbesserungen selbst zu erwirtschaften.
Sechstens. Die Übernahme der 10 %-Anteile der Landesbank Baden-Württemberg für 250 Millionen € ist wirklich ein nettes Ergebnis, wenn man das kaufmännisch betrachtet - bei Berücksichtigung des Wertes der Bank - und setzt die Anteilseigner in den Stand, in aller Ruhe nach den richtigen strategischen Partnern Ausschau zu halten, um die Bank im Ostseeraum noch stärker zu machen.
Für die Bank stehen also alle Ampeln auf Grün. Ich bitte deshalb um Überweisung federführend in den Finanzausschuss, mitberatend in den Wirtschaftsausschuss und in den Innen- und Rechtsausschuss.
Vielen Dank für Ihre Geduld, Herr Kollege Kubicki!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und politische Vereinbarungen auf europäischer Ebene haben bei der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung zu Auflagen geführt, die wir selbstverständlich respektieren und erfüllen wollen. Wir tun dies, obwohl wir den vermeintlichen Wettbewerbsvorsprung der Landesbank und der Sparkassen so nicht nachvollziehen können.
Die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses erfüllt dennoch richtigerweise die genannten Auflagen. Ich will gerne zugeben, dass andere Fragen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mit diesem Gesetzentwurf aufgrund des engen Zeitfensters nur teilweise angesprochen wurden. Eine abschließende Behandlung dieser offenen Fragen wäre in diesem Jahr rein zeitlich nicht möglich gewesen. Ich weise darauf hin, dass wir einerseits die Auflage haben, das Gesetz bis zum 31. Dezember dieses Jahres zu verabschieden, und dass andererseits die Ausschussberatung zu den Teilaspekten der EU-Auflagen erst gestern abgeschlossen werden konnte.
Eine Ausweitung der Fragestellung hätte also erhebliche zeitliche Probleme aufgeworfen. Die SPDFraktion beabsichtigt deshalb, alle Fragen, die sich aus der Veränderung von Wettbewerbsbedingungen, aus der Anwendung der Rating-Einstufungen und im Zusammenhang mit dem Eigentumsbegriff ergeben, so schnell wie möglich anzugehen.
Nun liegen Ihnen auch Anträge von anderen Fraktionen vor, die diese offenen Fragen des Gesetzentwurfes betreffen. Wir halten diese Anträge für Schnellschüsse, durch die neue Fragen aufgeworfen werden. Deshalb will ich einige kurze Anmerkungen zu diesen Anträgen machen:
Erstens. Natürlich sollen die Sparkassen in der Fläche präsent sein. Die Entscheidung, in welcher Stärke und Anzahl sie dies sein werden, muss aber der unternehmerischen Entscheidung der Gremien der jeweiligen Sparkasse vorbehalten bleiben.
Wer dies gesetzlich regeln will, wird die Existenz der Sparkassen gefährden.
Zweitens. Wer die Sparkassen in Kapitalgesellschaften - beispielsweise in Aktiengesellschaften - umwandeln will, muss zwingende und deutliche Aussagen zum Eigentumsbegriff und insbesondere zum freien Verfügungsrecht über das Eigentum an dem jeweiligen Institut treffen.
Drittens. Die Umwandlung in Kapitalgesellschaften erfordert aber auch eine Neuausrichtung des Unternehmensziels und der Gewinnverwendung. Es ergibt sich also die Frage, inwieweit die Shareholder-ValueStrategien bei den Sparkassen Einzug halten sollen. Solche Veränderungen bergen die Gefahr, dass sie negative Folgen für die Kunden der Sparkassen haben können. Hierzu finden sich bei der CDU und der FDP leider so gut wie keine Aussagen.
Fünftens. Deshalb sagt die SPD-Fraktion, dass sie es für unabdingbar hält, dass Sparkassen auch zukünftig nicht nur den Arbeitnehmern, sondern eben auch den Existenzgründern und vor allem dem Mittelstand als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Angesichts der Geschäftspolitik der Privatbanken sehen wir diese Zielsetzung als unverzichtbar an. Wir werden davon keinen Abstand nehmen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch etwas zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes sagen, weil die entsprechenden Vorschläge einerseits verschiedentlich zu Irritationen geführt haben und sie andererseits hier noch gar nicht angesprochen wurden. Sowohl bei der Landesbank als auch in den anderen aufgeführten Bereichen stehen wir, wie Sie alle wissen, vor umfangreichen strukturellen Veränderungen. Diese Veränderungen haben auch personelle Auswirkungen. Die Umsetzung dieser Strukturanpassungen würde nachhaltig erschwert, wenn parallel hierzu mehrfach Personalrats- beziehungsweise Betriebsratswahlen durchgeführt werden müssten. Wir wollen deshalb in Übereinstimmung mit den jeweiligen Arbeitnehmer- wie den Arbeitgebervertretern die Amtszeit der betroffenen Arbeitnehmervertretungen verlängern, um diese Probleme zu vermeiden. Im Übrigen geschieht dies in Übereinstimung mit einer entsprechenden EURichtlinie.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu der Empfehlung des Innen- und Rechtsaus
schusses und entsprechende Ablehnung der vorliegenden Änderungsanträge.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will als Lauenburger Abgeordneter nicht dezidiert auf das eingehen, was mein Vorredner gerade gesagt hat.
- Kollege Kayenburg, ich verstehe, dass Sie nervös sind.
Kollege Schlie, wir sollten aber der Vollständigkeit halber eine umfassende Darstellung geben. Sie hätten auch das Datum des Flächennutzungsplanes nennen sollen - er ist nämlich Anfang der 60er-Jahre in Kraft getreten -, wenn Sie hier eine solche Philippika ablassen.
Angesichts der Dramatik der Auswirkungen der Flutkatastrophe ist in ganz Deutschland ein hohes Maß an Solidarität mit den Opfern spürbar. Dies hat nicht nur in Worten, sondern auch in einer beispiellosen Spendenaktion seinen Niederschlag gefunden. Wir danken allen Bürgern, Verbänden und Unternehmen, insbesondere in Schleswig-Holstein, die sich daran beteiligt haben.
Mit den Spenden allein allerdings wird der bei Familien und Unternehmen entstandene Schaden nicht zu beseitigen sein. Deshalb begrüßen wir die schnelle und unbürokratische Hilfeleistung durch die Bundesregierung und die Europäische Union. Diese nationale Aufgabe ist - wie die Wiedervereinigung 1990 - nicht aus der Portokasse zu finanzieren. Es ist allerdings bestürzend, dass CDU und FDP nicht aus den Fehlern von 1990 gelernt haben. Schon damals haben Sie - noch in der Regierungsverantwortung - nicht auf den Rat der SPD hören wollen, auf die für den 1. Januar 1991 geplante Steuersenkung zu verzichten. Stattdessen haben Sie die Wiedervereinigung zunächst auf Pump finanziert. Im Ergebnis hat Ihr Regierungshandeln einen Schuldenberg hinterlassen, der sich beim Regierungswechsel 1998 auf die Rekordhöhe von 1.500 Milliarden DM belief. Wir wollen Schluss machen mit der Finanzierung auf Pump. Nicht unsere Kinder und Enkelkinder sollen für die Kosten der Flutkatastrophe aufkommen, sondern diese Generation soll es tun.
Die Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform um ein Jahr ist der geeignetste Weg der Schadensbeseitigung. Er ist sozial gerecht und sofort zu finanzieren.
Es gibt keine gerechtere Finanzierung als über die Einkommensteuer und die Lohnsteuer; denn wer über ein hohes Einkommen verfügt, beteiligt sich stärker als jemand, der ein geringeres Einkommen hat. Hören Sie endlich auf, in diesem Zusammenhang von Steuererhöhungen zu reden.
Für niemanden wird die Steuer erhöht; vielmehr erfolgt eine Verschiebung der Steuersenkungen um ein Jahr.
Die Auszahlung von mehr als 7 Milliarden € zur Schadensbeseitigung wird mit Sicherheit die Konjunktur positiv beeinflussen.
Eine Verhöhnung der Opfer der Flutkatastrophe stellt die Forderung der FDP dar, die Folgen aus dem Umschichten von Haushaltsmitteln zu finanzieren. Das kann doch nur jemand fordern, der sehr sicher ist, dass er in absehbarer Zeit weder in Kiel noch in Berlin Regierungsverantwortung zu übernehmen hat.
Wer von Umschichtungen redet, ist beweispflichtig. Von der FDP hören wir aber nur Anträge auf Ausgabensteigerungen oder Steuersenkungen.
Auch in dieser Landtagssitzung müssen wir uns mit diversen Anträgen nach Mehrforderungen aus dem Landeshaushalt durch CDU und FDP befassen. Ein Ausdruck von Hilflosigkeit und von Konzeptionslosigkeit ist der Antrag der CDU.
Sie rufen nur nach zusätzlichen Ausgaben des Landes, ohne sich über die Gegenfinanzierung Gedanken zu machen, Stichwort: Oberflächenwasserabgabe.
Wenn Sie Forderungen erheben, dann müssen Sie uns auch sagen, welche der Aufgaben wegfallen sollen, die bisher aus dieser Abgabe finanziert wurden.
Unser Konzept ist im Alternativantrag, Drucksache 15/2101m nachzulesen. Wir sagen Ja zu schneller, unbürokratischer Hilfe, Ja zur Verschiebung der Steuerentlastung um ein Jahr, Nein zur Fortsetzung der Verschuldungspolitik von FDP und CDU und Ja zur Anhebung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften um 1,5 %. Auch große Kapitalgesellschaften müssen sich wieder an der Finanzierung staatlicher Aufgaben beteiligen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Wiegard hat sich zur Begleitmusik dieses Dringlichkeitsantrages geäußert. Ich möchte dazu
zwei Anmerkungen machen. Zunächst rufe ich in Erinnerung, dass die Dringlichkeit von der SPDFraktion unterstützt worden ist. Der Kollege Astrup hat heute Morgen ausdrücklich festgestellt, dass wir diesen Antrag gestellt hätten, wenn die CDU es nicht getan hätte.
Die Dringlichkeit an sich ergibt sich aus dem Zeitablauf. Ich darf darauf verweisen, dass die Gespräche zu einem berichtsfähigen Ergebnis erst vorgestern beendet worden sind. Ich sehe nicht, wie man dies im Rahmen der Geschäftsordnung noch auf die Tagesordnung hätte bringen können, wenn nicht über einen Dringlichkeitsantrag.
Zweite Bemerkung. Angesichts der Wichtigkeit des Themas hätte ich es für angemessener gehalten, wenn gestern alle finanzpolitischen Sprecher - auch die der Opposition - die Chance genutzt hätten, sich vom Finanzminister in der entsprechenden Runde weitere Informationen zukommen zu lassen. Dadurch hätte die eine oder andere Fehlinterpretation auch gegenüber der Öffentlichkeit sicherlich vermieden werden können.
Die Fusion der beiden Landesbanken ist notwendig, weil der steigende Wettbewerbsdruck und die anhaltenden Konzentrationsprozesse ansonsten beide Institute mittelfristig gefährdet hätten.
Selbstverständlich.
und dass es deshalb wichtiger war, das Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen, als es gestern im Kreise von fünf Personen zu behandeln?
Kollege Wiegard, wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich dies nicht alternativ, sondern additiv angesprochen habe, das heißt die Behandlung des
Themas sowohl gestern als auch heute als erforderlich angesehen habe?
Dies hätte der gegenseitigen beziehungsweise der - wie ich der letzten Bemerkung Ihres Vortrages entnommen habe - gemeinsamen Zielsetzung sicherlich gedient.
Die Fusion ist aber nur möglich, weil die Beschäftigten unserer Bank mit ihrem Vorstand an der Spitze durch hervorragende Arbeitsleistungen und Arbeitsergebnisse in den letzten zehn Jahren überhaupt erst die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, gleichberechtigt mit Hamburg verhandeln zu können. Der Finanzminister hat auf die Wertsteigerungsraten, wie ich finde, sehr berechtigt hingewiesen. Eine Fusion ist keine feindliche Übernahme, sondern sie ist das Zusammengehen mehrerer Partner. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten kompromissfähig sind und die gegenseitigen Interessenlagen anerkennen. Ich finde, das vorliegende Ergebnis belegt eindrucksvoll, dass sich die Beteiligten an diese Zielsetzung gehalten haben.
Wir haben erstens eine Verteilung der Kompetenzcenter, die eine angemessene und qualifizierte Darstellung der neuen Bank an beiden Standorten gewährleistet, und zwar auf Dauer. Durch diese Aufteilung bleibt gerade für unsere mittelständische Wirtschaft der notwendige Ansprechpartner in Kiel erhalten.
Zweitens. Die Synergieergebnisse werden zu weiteren erheblichen Ergebnisverbesserungen führen, was nachhaltig zur Sicherung der Arbeitsplätze führen wird. Im Übrigen wird die Fusion sozial verträglich umgesetzt. Das heißt, betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen.
Drittens. Die Personalentscheidungen in Aufsichtsrat und Vorstand sind ausgewogen und sichern die Interessenlage unseres Landes.
Viertens. Die neue Bank geht gut gerüstet in den verschärften Wettbewerb. Wir dürfen uns also im Interesse des Landes auf gute Ergebnisse freuen.
Deshalb habe ich - fünftens - jede Veranlassung, der Regierung im Namen meiner Fraktion für dieses Verhandlungsergebnis Anerkennung und Dank auszusprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der seit Monaten, seit Jahren laufenden Diskussion um Gewährträgerhaftung und Anstaltsleistung
ist es mehr als sinnvoll, auch unserer Landesbank den Rücken zu stärken. Angesichts der Konzentrationsprozesse im Bankenbereich und angesichts des steigenden Wettbewerbsdrucks ist eine Fusion der beiden Landesbanken nicht nur sinnvoll, sondern geradezu unabdingbar.
Wenn man den jüngsten Nachrichten glauben darf, scheinen die Fusionsverhandlungen positiv voranzugehen. Wir erwarten dabei Ergebnisse, die den Interessen beider Banken und damit beider Bundesländer Rechnung tragen.
Hierzu gehört zuallererst eine Stärkung beider Institute in ihrer Marktposition. Das setzt aber auch die starke Präsenz des neuen Unternehmens in Kiel und Hamburg voraus. Dafür erwarten wir aus den Verhandlungen nachhaltige, strukturelle Vorstellungen.
Ferner muss selbstverständlich die Fusion beider Banken so umgesetzt werden, dass sie auch aus der sozialen Verantwortung heraus die aktive Unterstützung aller Beschäftigten findet.
Meine Damen und Herren, wir wissen aber auch, dass die öffentliche Diskussion um Unternehmen hoch sensibel ist.
Dies gilt besonders für Dinge, die besser ausschließlich in den dafür zuständigen Gremien beraten werden.
- Herr Kollege Kubicki, das gilt gerade in Bezug auf die rechtliche Würdigung.
Wer sich anders verhält,
muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er Schaden für das Unternehmen in Kauf zu nehmen bereit ist.
Dies ist die öffentliche Diskussion, die Sie hier offensichtlich führen wollen.
Die SPD-Fraktion steht geschlossen hinter unserer Landesbank.
Wir stehen geschlossen hinter den Fusionsverhandlungen und deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, und wir beantragen, alternativ in der Sache abzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 1765 wurde in Braunschweig die erste Sparkasse gegründet.
In den darauf folgenden Jahren wurden nicht nur in Deutschland, sondern darüber hinaus auch in England, Österreich, Frankreich, Italien, Schweden, Dänemark, Ungarn und - man höre und staune - sogar in der Schweiz Sparkassen etabliert. Eine der ersten Gründungen - wenn nicht sogar die erste Gründung einer Sparkasse in Schleswig-Holstein - erfolgte bereits 1796 in Kiel. Die über 200-jährige Erfolgsgeschichte der Sparkassen veranlasst mich - natürlich unter Einbeziehung der Volksbanken, Raiffeisenkassen und der Landesbanken - zu folgender Feststellung: Ohne die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute hätte es keine Versorgung der breiten Bevölkerung gegeben. Ohne sie wäre eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung - insbesondere des Mittelstandes - nur schwer möglich, wahrscheinlich sogar unmöglich gewesen.
Wir haben also allen Grund, den Mitarbeitern und den Verantwortlichen der Sparkassen unsere Anerkennung und unseren Dank auszusprechen.
Das Unternehmensziel der Sparkassen wird leider nicht von allen so gewürdigt. Insbesondere in Brüssel
verkennt man hier einiges. Um dem Kollegen Geißler entgegen zu kommen: Bereits 1907 definierte Meyers Konversationslexikon die Sparkassen wie folgt:
- Herr Geißler, Sie sehen, ich bin zu Zeitsprüngen fähig.
„Sparkassen sind Kreditanstalten, die den Zweck haben, weniger bemittelten Leuten die sichere Ansammlung und zinstragende Anlegung kleiner erübrigter Geldsummen zu ermöglichen und hierdurch den Spartrieb in weiten Teilen des Volkes zu wecken und zu fördern. Dadurch, dass diese Kassen ihren Inhabern grundsätzlich oder gesetzlich keinen Gewinn abwerfen sollen, unterscheiden sie sich von anderen ähnlich eingerichteten Kreditinstituten, insbesondere von den Depositenbanken. Solche Kassen sind - und zwar vorzugsweise von Gemeinden als Gemeindeanstalten oder in der Art, dass die Gemeinde die Bürgschaft für die Kasse übernahm und ihre Verwaltung unter die Aufsicht der Gemeindebehörde stellte - seit dem 18. Jahrhundert in großer Zahl ins Leben gerufen worden.“
„Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Sparkassen liegt nicht so sehr darin, dass sie ein Mittel sind, der Verarmung vorzubeugen. Vielmehr dienen die angesammelten Erübrigungen häufig einem bestimmten Zwecke, der Ausstattung der Verheiratung, der Ausbildung oder überhaupt der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage.
„Die in Sparkassen angelegten Summen bilden auch einen stets bereiten Fonds für öffentliche Anleihen.“
- Das sollten Sie sich merken, Herr Kollege Kubicki!
„Die deutschen Sparkassen legen die ihnen anvertrauten Summen teils gegen Hypotheken auf Grundstücke und Gebäude an, teils kaufen sie sichere Wertpapiere, dann geben sie auch Darlehen gegen Wechsel und Faustpfand.“
Wie man leicht erkennt, hat sich am Auftrag und an der Arbeit der Sparkassen seitdem wenig geändert.
Geändert haben sich andere! Niemand hat die Privatbanken dazu gezwungen, sich aus der Fläche zurückzuziehen, es sei denn, man nennt die Shareholder mit ihren übertriebenen Gewinnerwartungen. Niemand hat sie gezwungen, kleinste Darlehen nur in den Zentralen in Frankfurt zu genehmigen, es sei denn das Bestreben der Verantwortlichen nach mehr Konzentration und Einfluss sowie deren eigene Gier!
Niemand hat sie gezwungen, beim Europäischen Gerichtshof wegen angeblicher Wettbewerbsverzerrungen Klage einzureichen, es sei denn die Unterstellung trifft zu, wonach die Privatbanken nur die Konkurrenz ausschalten und nach den eigenen Beschäftigten jetzt auch die Verbraucher in die Abhängigkeit von den Shareholdern bringen wollen.
Wenn es die Sparkassen nicht gäbe, dann müsste man sie gerade jetzt erfinden. Der eigentliche Wettbewerbsnachteil liegt doch wohl bei denen, die in der Fläche bleiben und den Mittelstand stützen und nicht bei denjenigen, die sich dieser Aufgabe entziehen.
Offensichtlich glauben einige in Brüssel, dass die Kreissparkasse Lauenburg oder die Sparkasse in Marne demnächst die Dresdner Bank oder die Deutsche Bank übernehmen werden.
- Kollege Hay, ich teile diese Auffassung. Vielleicht nimmt man zur Kenntnis, dass man in den letzten 50 Jahren die Fälle, in denen die Gewährträger tatsächlich einschreiten und haften mussten, an den Fingern einer Hand aufzählen kann. Wir alle wissen, dass es sich in diesen Fällen um personenbedingtes Fehlverhalten handelte und nicht um systembedingte Folgen. Bei der Bewertung anderer Vorkommnisse - von Herstatt bis Peanuts - kann man zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommen.
- Kollege Kubicki, auch die, das sei eingeräumt. Trotz allem: Wir werden mit der Einigung zwischen der
Bundesregierung und der EU-Kommission leben und die daraus notwendigen Folgen ziehen müssen. Deshalb sollten wir in den anstehenden Ausschussberatungen die formalen Voraussetzungen schaffen, um die Vorgaben zu erfüllen. Hierfür bietet der vorliegende Gesetzentwurf eine gute Grundlage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf jedoch nicht alles sein. Man muss kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass der Wettbewerbsdruck weiter steigen wird. Der hoffentlich stetig weitergehende europäische Einigungsprozess, die Anforderungen eines rasant wachsenden internationalen Wettbewerbs, der noch lange nicht beendete Konzentrationsprozess bei den Privatbanken und die Herausforderungen eines wachsenden Marktes, insbesondere in den Beitrittsländern, all dies wird nicht vor den Türen der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute Halt machen. Das gilt auch und gerade für schleswig-holsteinische Unternehmungen.
Deshalb begrüße ich für die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich, dass die Landesregierung gemeinsam mit dem Hamburger Senat für die Landesbanken nach einer einvernehmlichen Lösung sucht. Die dabei dringend notwendige öffentliche Anbindung an die regionale Wirtschaft sollte durch deutliche Präsenz der Beteiligten in Kiel wie in Hamburg sichergestellt werden. Entscheidend wird jedoch sein, dass die Marktposition verbessert wird. Ein gemeinsames Institut wird die erforderliche Stärke haben, um die Marktchancen nicht nur im Ostseeraum wahrnehmen zu können. Es werden also die Voraussetzungen geschaffen, um die steigenden Herausforderungen bewältigen zu können. Ich möchte für die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung ausdrücklich ermutigen, auf ihrem gewohnt guten Weg weiterzugehen.
In diesem Zusammenhang ist es richtig, der Investitionsbank Schleswig-Holstein mehr Eigenständigkeit zu verleihen. Damit werden hier nicht nur Brüsseler Auflagen erfüllt, nein, die Investitionsbank Schleswig-Holstein kann ihre erfolgreiche Arbeit noch stärker als bisher mit dem Focus auf die Gemeinden, aber auch auf die wirtschaftspolitische Chancenverwertung ausrichten. Ich bin sicher, dass dies auf eine breite Zustimmung der Betroffenen stoßen wird.
Nebenbei: Ich bin sehr gespannt, wie in der heutigen Finanzausschusssitzung der Antrag begründet wird, die Landesliegenschaften wieder aus der Investitionsbank herauszulösen. Eine Stärkung der Bank dadurch erschließt sich mir jedenfalls nicht.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist der An- trag der Regierung! - Dr. Ekkehard Klug (Wolfgang Fuß)
[FDP]: Herr Möller schmunzelt etwas verlegen! Lachen der Abgeordneten Brita Schmitz-Hübsch [CDU])
Natürlich werden die Veränderungen am Markt nicht vor den Sparkassen Halt machen. Größe ist sicherlich nicht alles, aber wir alle wissen, dass es weitere Fusionen geben wird, sogar geben muss. Nur so werden die Sparkassen die Aufgaben erfüllen können, deren Erledigung wir von ihnen erwarten. Wir wollen, dass ältere Menschen auch in Zukunft in den Sparkassen einen vertrauten und erlebbaren Partner finden.
Wir wollen, dass die Kreditvergabe an Kleinunternehmen, an den Mittelstand, aber auch an Privatpersonen, in Kenntnis der Umstände und der Person des jeweiligen Antragsstellers erfolgen kann. Wie soll ein Handwerksmeister oder ein Existenzgründer fair von seiner Sparkasse behandelt werden können, wenn dem zuständigen Entscheidungsträger der Sparkasse die Person des Kreditnehmers nicht mehr bekannt ist? Wer nur auf die Möglichkeiten des Internets oder die anonyme Entscheidung irgendeiner Zentrale setzt, vergibt leichtfertig Chancen, die wir gerade aus Arbeitsmarktgesichtspunkten dringend wahrnehmen müssen.
Wir müssen den Sparkassen und auch den Kommunen helfen, die Voraussetzungen zu schaffen, die genannten Aufgaben erfüllen zu können.
Hierzu gehört neben der Optimierung von Overheadkosten natürlich auch eine Verbesserung der Eigenkapitalsituation. Allein aus diesen beiden Gründen wird es weitere Fusionen geben und geben müssen. Wir sollten aber auch den Grundsatz stärken, dass die Gewinne und Erträge weiter in den Unternehmen verbleiben, weil nur dies die Gewähr bietet, dass die Sparkassen ihre Aufgaben erfüllen können.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Ich komme auch ernsthaft zum Schluss!
Zusammenfassend heißt dies: Nicht an jeder Milchkanne muss eine Sparkassenfiliale sein, aber man sollte sie vom Hof aus sehen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der Vergangenheit häufiger über die Situation der Bauwirtschaft in diesem Haus unterhalten. Wir stehen heute unter einem gewissen Zeitdruck, weil wir gleich eine besondere Investition im Baubereich zu würdigen haben. Deshalb bemühe ich mich, mich kurz zu fassen, auch wenn das Thema dazu reizt, die eine oder andere grundsätzliche Bemerkung zu machen.
Ich kann mich auch deshalb kurz fassen, weil es zwischen dem Antrag der CDU und den Denkansätzen bei uns in einer Reihe von Punkten Übereinstimmung gibt.
Wir verstehen den Antrag der CDU als einen Diskussionsansatz für die Beratungen innerhalb des Wirtschaftsausschusses. Von daher begrüßen wir die Überweisung des Antrages in den Ausschuss und hoffen auf eine gemeinsame gute Beratung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass es bei einem solchen Thema sehr wohl angezeigt ist, aus der gegenseitigen Aufregung ein bisschen die
Luft herauszulassen. Denn als Erstes stelle ich fest: Bei der Einschätzung der möglichen Folgen und Wirkungen von Basel II sind wir sehr deckungsgleich. Da, wo wir uns über die möglichen Konsequenzen unseres Handelns oder über das Handeln selbst unterhalten, mag es im Einzelnen Unterschiede geben. Ich habe Verständnis, Kollegin Schmitz-Hübsch, dass man bei diesem Thema eine oppositionelle Pflichtübung abhält.
Ich würde nur dringend darum bitten, für das weitere Verfahren zu überlegen, ob wir nicht eine hohe gemeinsame Interessenlage in dem gesamten Verfahren haben.
Für die Darstellung, die die Regierung in ihrem Bericht gegeben hat, möchte ich danken. Sie stellt in aller gebotenen Kürze den gegenwärtigen Stand des Verfahrens dar. Ich begrüße auch die ergänzenden Ausführungen, die der Minister gemacht hat.
- Ich verstehe ja Ihre Aufregung. Warten Sie einen Moment ab.
- Kollege Jensen-Nissen, es ist in Ordnung, dass Sie heute Morgen endlich wach geworden sind. Das steigert den Unterhaltungswert dieser Veranstaltung sicherlich nicht unbeträchtlich.
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn es gelungen ist, den Zeitraum des Konsultationsprozesses bis 2005 zu verlängern. Denn das gibt uns die Chance, nicht nur Einwendungen vorzutragen, sondern auch gemeinsam darüber nachzudenken, welche Konsequenzen, bezogen auf eventuelle negative Folgen für SchleswigHolstein, dort einzunehmen sind.
- Der Kollege Jensen-Nissen ist hoffentlich an meiner Seite, wenn ich sage, dass wir insbesondere die Konsequenzen für die mittelständische Wirtschaft zu beobachten und ihnen entgegenzuwirken haben. Kollegin Schmitz-Hübsch, vielleicht können Sie dem Kollegen Jensen-Nissen ein bisschen Nachhilfe geben. Denn das ist kein Thema zum Grinsen.
Zweite Anmerkung. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Hinweis geben, dass wir uns in den nächsten Monaten nicht nur mit der Frage von Basel II auseinander zu setzen haben, sondern dass wir uns aufgrund
der Haltung der EU-Kommission und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sehr wohl auch mit der Frage von Anstaltshaftung und Gewährträgerleistung auseinander zu setzen haben und wir dort in die gleiche Richtung gehen.
Ich habe sehr wohl die Hoffnung - ich hege diese Hoffnung noch, weil ich feststelle, dass aus den Reihen der Opposition diejenigen, die im Wirtschafts- oder im Finanzausschuss sind, bei diesem Prozess eine andere Ernsthaftigkeit an den Tag legen als andere Mitglieder dieses Hauses -,
dass wir im Interesse des Mittelstandes, im Interesse der Verbraucher, aber auch im Interesse der Kommunen, die betroffen sein werden, zu einer konsensfähigen Beratung kommen werden. Deshalb beantrage ich in Ergänzung zu Ihnen, Kollegin Schmitz-Hübsch, auch Überweisung an den Finanzausschuss, neben der Überweisung zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang für meine Fraktion feststellen, dass wir dem Kollegen Wiegard und seiner Fraktion für diese Initiative ausdrücklich danken.
Er hat richtig festgestellt: Wenn wir uns gemeinsam über das Ehrenamt unterhalten, dann ist dies eine gemeinsame Aufgabe und sollte nicht der gegenseitigen parteipolitischen Profilierung dienen.
Im Grundsatz heißt das, es kann nie falsch sein, wenn wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie die Bedingungen ehrenamtlicher Tätigkeiten verbessert werden können. Allerdings ist eine umfassende Diskussion notwendig, weil die Grundlagen ehrenamtlicher Arbeit höchst unterschiedlich sind.
Ich will nur einige Beispiele nennen. Wenn im sozialen Bereich ein dreiköpfiger Vorstand aus Ehrenamtlern einen Haushalt von deutlich zweistelliger Millionengröße ehrenamtlich verwaltet und an diesem Haushalt etliche Arbeitsplätze hängen, dann ist dies ein Bereich ehrenamtlicher Tätigkeit, der sich von dem der Feuerwehr, des Sports oder der Kommunalpolitik bis hin zu Einzeltätigkeiten unterscheidet. Dies macht meines Erachtens eine umfassende Betrachtungsweise notwendig.
Wir sollten dabei jedoch nicht vergessen, dass wir als Allgemeinheit - der Staat - am Einsatz der Ehrenamtlichen sehr wohl auch sparen. Denn wenn Ehrenamtliche diese Aufgaben nicht übernehmen würden, wären insgesamt erhebliche andere finanzielle Leistungen des Staates erforderlich.
Es wäre also sehr wünschenswert, wenn wir Lösungen finden könnten. Denn es geht nicht an, wenn wir sonntags dazu aufrufen, ehrenamtliches Engagement auszuüben, und montags das gleiche Ehrenamt der Steuer unterwerfen. Das halten wir gemeinsam auf die Dauer nicht aus. Allerdings muss man dies im Einzelfall untersuchen und im Einzelnen prüfen.
Was nach meinem Dafürhalten ebenfalls nicht angehen kann, ist, dass Menschen durch die Zusammenlegung ihrer Einkommen mit zusätzlichen ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen - ich denke beispielsweise an Bürgermeister kleiner Gemeinden - in die steuerliche Progression geraten, sodass am Ende eine Benachteiligung aus ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt. Darüber müssen wir nachdenken. Wir müssen allerdings auch darüber nachdenken, welche finanziellen Auswirkungen das, was wir als Zielsetzung haben, für die Allgemeinheit hat.
Wir dürfen nämlich nicht in eine Situation hineinkommen, in der wir ehrenamtliches Engagement steuerfrei stellen und nicht berücksichtigen, dass dies vielleicht für die Einrichtungen, für die diese Ehrenamtler tätig sind, zu Zuschusskürzungen führen könnte.
Ich will damit nicht sagen, Rainer Wiegard, dass wir nicht in die gleiche Richtung marschieren. Ich will sagen, dass wir dies sorgfältig prüfen sollten. Daher plädiere ich für Überweisung an den Finanzausschuss und sage für uns ausdrücklich zu, dass wir gemeinsam an einer Zielsetzung arbeiten.
Mir fällt ein Beispiel dazu ein: Wir könnten gemeinsam darüber nachdenken, ob für ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschalbesteuerung möglich ist, darüber, ob dies ein Weg ist, den man gehen könnte. Ich fordere uns alle auf, im Sinne der ehrenamtlich Tätigen in diesem Land konstruktiv und schnell an die Beratung zu gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich plädiere für ein Stückchen mehr Gelassenheit.
Wir sollten gemeinsam schauen, wer eigentlich was in der Diskussion sagt. Da kann man gelegentlich den Eindruck haben, dass die Arbeitgeber am heftigsten gegen die Reform des Gesetzes wettern, die gar keine Betriebsräte haben.
Wenn Sie sich die betriebliche Praxis anschauen, stellen Sie fest, dass die Betriebsräte und die Arbeitgeber, die gemeinsame Erfahrungen in der Betriebsratsarbeit haben, konkrete Erfordernisse und Erwartungen an uns stellen. Ich habe im Moment die Befürchtung, dass wir durch den Stil der Diskussion diesen Erwartungen von Arbeitgebern und Betriebsräten nicht gerecht werden. Gelegentlich scheint es mir notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass das Betriebsverfassungsgesetz kein Mittel des Klassenkampfes darstellt, sondern ordnungspolitischen Charakter in den Betrieben hat.
Im Rahmen dieses ordnungspolitischen Charakters haben Arbeitgeber und Betriebsrat - das steht in § 2 BetrVG - unter Mitwirkung der im Betrieb vertretenen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zum Wohle
des Betriebes und zum Wohle der Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten.
Ich finde, das sollte man gelegentlich zur Kenntnis nehmen. Betriebliche Wirklichkeit stellt sich dann ein Stückchen anders dar. Ich räume ein, dass sie sich in den Betrieben sehr unterschiedlich darstellt, weil sie von den handelnden Personen abhängig ist.
- So ist es. - Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist gelegentlich auch eine Einbahnstraße. Das hängt aber von den Menschen, die dort sind, ab. Diese Menschen wurden gewählt oder sind qua Auftrag in Funktionen hineingekommen.
Herr Kayenburg, Sie haben vorhin einen Hinweis auf die Ausländer gegeben. Wir sollten einmal auf das schauen, was bisher schon geregelt ist. Seit 1972 haben wir in § 80 die Aufgabenstellung, geltende Regelungen zugunsten der Ausländer zu überwachen und durchzusetzen. In den Großbetrieben gibt es umfangreiche Berichterstattungen darüber, schriftlich wie mündlich. Das hat die Integration der ausländischen Kolleginnen und Kollegen nicht behindert, um es einmal defensiv auszudrücken.
- So ist das.
Wir führen eine Auseinandersetzung über Leiharbeitnehmer. Bis Mitte der 80er-Jahre hatten die Leiharbeitnehmer selbstverständlich das aktive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen. Sie wurden bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl auch mitgezählt. Erst die Rechtsprechung hat eine Veränderung gebracht. Insofern trägt man jetzt im Grunde Dinge nach, die in der Vergangenheit sehr gut gelaufen sind.
Ich möchte Sie alle wirklich bitten - dies entspricht der Erwartung der Menschen in den Betrieben, sowohl derer in leitender Funktion als auch derjenigen, die in der sozialen Verantwortung für die Beschäftigten stehen -, konkrete Vorschläge zu entwickeln. „Konkret“ heißt in der Tat, dass wir Gehirnschmalz in Bezug auf einen Punkt einbringen, den die Frau Ministerin angesprochen hat. Sie hat darauf hingewiesen, dass auch die Verbände und die Gewerkschaften ihre Probleme haben, veränderte Arbeitsabläufe innovativ zu begleiten. Wir müssen uns überlegen, was in diesem Bereich innovativ angegangen werden kann. Ich möchte Sie herzlich zum gemeinsamen Ideenwettbewerb einladen, damit wir ein Stück nach vorn kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie weit verbreitet im Moment die Neigung ist, diesem Thema humoristische Bestandteile abzugewinnen. Offensichtlich besteht eine gewissen Bereitschaft. Ich meine, man muss würdigen, was der Kollege Arp gesagt hat.
Er hat in der Presse intensiv und vorbereitend seine Position dargestellt. Kollege Arp, ich bin zuversichtlich, dass die Porzellanbestände der Landtagskantine unter Ihrer Präsentation nicht allzu sehr gelitten haben, zumal diese auch eher statischer als bewegungsmäßiger Natur war. Kollege Arp, Ihr Einsatz wäre allerdings glaubwürdiger gewesen, wenn Sie anstelle der Trinkgeldfrage die Frage der generellen Bezahlung der Beschäftigten in diesen Branchen angesprochen hätten.
- Sie haben dort Einflussmöglichkeiten! Es trifft die Sache wenig, auf der einen Seite Servicebereitschaft zu diskutieren und die auch mit materiellen Gesichtspunkten in Zusammenhang zu bringen,
wenn Sie auf der anderen Seite die wichtigsten materiellen Gesichtspunkte - nämlich die Entlohnung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außen vor lassen. Die spannende Frage ist, ob eine Weiterentwicklung der Steuerfreiheit von Trinkgeldern - egal in welcher Größenordnung - der Bezahlungsstruktur der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nützt oder schadet.
- Kollegin Strauß, bevor Sie sich äußern, bitte ich Sie herzlich, darüber nachzudenken, wie gerecht wir mit Beschäftigten anderer Branchen umgehen. Kollege Garg, wenn Sie Leistungsbereitschaft ansprechen, dann müssen Sie die Kollegin an der Kasse bei Aldi einmal fragen, was sie - aufgrund ihres niedrigen Tarifs - davon hält, wenn ihre Leistungsentlohnungsbe
standteile der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Diese Beispiele könnte man fortsetzen. Kollege Garg, dass Sie die Trinkgelder insgesamt abschaffen, wissen wir. Es ist die Frage, inwieweit Sie dies auch auf die freien Berufe ausdehnen wollen. Wir können im Ausschuss gelegentlich darüber nachdenken, welche Folgen das unter Umständen auch für Rechtsanwälte hätte.
Zur Betrachtungsweise gehört - im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - auch, welche Grundvoraussetzungen der Altersversorgung wir ihnen unter Umständen entziehen. Darüber darf man gelegentlich nachdenken. Die Bundesregierung - die rotgrüne Koalition - hat eine Steuerreform auf den Weg gebracht.
- Herr Kayenburg, wir wissen, dass Sie nachhaltig dagegen sind. Im Rahmen der Steuerreform sind dem hier angesprochenen Personenkreis zwei Urteile zugute gekommen: Die zu versteuernden Löhne und Gehälter setzen erst bei einem höheren Jahressteuerbeitrag ein.
- Kollege Kayenburg, das passt Ihnen nicht, das ist in Ordnung. Weiterhin kommt den hier angesprochenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über die Jahre eine insgesamt 25-prozentige Senkung der Prozentsätze zugute.
In der Hoffnung, bei allen Argumenten, der Lage, die wir aufgrund der unterschiedlichen Anträge haben, und auch in der Hoffnung, dass wir das Thema endgültig beerdigen können, werden wir uns Ihrem Wunsch auf Ausschussüberweisung nicht widersetzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kollegin Schwarz, ich habe Ihrem Vortrag an sich mit großer Erwartung entgegengesehen, weil ich noch der Hoffnung nachgehangen habe, man könnte etwas Neues hören.
Ihren Beitrag aber hätten wir uns sparen können. Wir könnten in den Protokollen der letzten Jahre nachschauen. Denn von Ihrer Seite gibt es keine neuen Argumente.
Was die Lehrerversorgung und die Frage zusätzlicher Lehrer angeht, so möchte ich daran erinnern, dass die Wahlprogramme Ihrer Partei wie die der SPD relativ identische Aussagen über die Einstellung zusätzlicher Lehrer enthielten. Wir werden eine solche Einstellung vornehmen. Von daher leuchtet mir der Zusammenhang mit der Frage der Verbeamtung noch nicht ein.
- Herr Schlie, wenn Sie Befürchtungen haben, dann ist das immerhin schon ein Fortschritt für dieses Land.
Zweite Bemerkung! Das, was Sie vorschlagen, ist nichts anderes als ein Taschenspielertrick.
Sie argumentieren wie folgt: Ich gebe dem einzelnen Lehrer ein bisschen mehr Geld, dann behalte ich ihn entsprechend hier. Daneben kann ich noch mehr Lehrer einstellen. So war Ihre Argumentation. Ihre Aussage, dass wir eine Verpflichtung gegenüber den Eltern, den Kindern und den Lehrern haben, unterschreibe ich.
- Dürfen Sie! - Mir fehlt aber die Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen.
- Nein, davon reden Sie bisher überhaupt nicht. Herr Kubicki, bisher haben Sie noch nichts gesagt. Sie dürfen das gleich klarstellen. Das ist überhaupt keine Frage.
Ich möchte einmal darauf verweisen, wie in der Privatwirtschaft verfahren wird. Man kann das, was wir an Pensionen zahlen, einmal mit den Gegebenheiten, wie sie in der Privatwirtschaft - zugegebenermaßen leider nicht mehr ganz so häufig, wie es einmal der Fall war - existieren, nämlich der betrieblichen Altersversorgung, vergleichen. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung haben die Großunternehmen leider konnten nur sie das -, die dies aus eigenen Mitteln finanziert haben, die Kosten den Zeiträumen zugeordnet, in denen sie entstanden sind. Das meine ich mit Generationenverpflichtung. Das heißt, dass die Rückstellungen zur Zahlung von Betriebsrenten zu dem Zeitpunkt gebildet worden sind, als die Beschäf
tigten gearbeitet haben, und dass aus den angehäuften Mitteln dann entsprechende Zahlungen erfolgt sind. Das nenne ich Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.
- Die Häufigkeit Ihrer Zwischenrufe zeigt mir nur, wie richtig ich in dieser Frage liege. Etwas anderes kann man dazu nicht feststellen.
Da Sie keine Alternativen vorlegen und nichts anderes sagen als das, was Sie auch in der Vergangenheit an Argumenten vorgetragen haben, bleibt uns nur, Ihren Antrag abzulehnen. Wir werden aber den Antrag des SSW übernehmen, weil wir der Auffassung sind, dass sehr wohl zukunftsgerichtet über diese Teilbereiche gemeinsam nachgedacht werden muss.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ehlers, wir stehen an der Seite der Landwirtschaft. Das werden Sie gleich erkennen.
Das werden Sie nämlich daran erkennen, dass die Informationskanäle zwischen Ihnen und der Landwirtschaft offensichtlich nicht so ganz störungsfrei verlaufen, jedenfalls nicht so störungsfrei, wie sie laufen sollten. Ich will versuchen, meinen Beitrag - vor dem Hintergrund der Zeitökonomie - kurz zu halten. Deswegen nur folgende Anmerkungen.
Erste Anmerkung! Auch Landwirte - in der Gleichstellung mit anderen Bereichen, wie die gewerbliche Wirtschaft - zahlen den ermäßigten Steuersatz, was die Ökosteuer betrifft.
Zweite Anmerkung als Hinweis zum Antrag der F.D.P., an meine Kollegen! Die Mineralölwirtschaft wie der Bauernverband lehnen die Intention, die Sie mit Ihrem Antrag verknüpft haben, gerade ab. Das wird begründet damit, dass einerseits die Kosten der Logistik, die aufzubauen wären, zu hoch sind, und andererseits die Erreichbarkeit in strukturell benachteiligten Gebieten nicht vorhanden ist. Wenn man dies also trotzdem machte, wäre Ihr Antrag kontraproduktiv, weil er sicherlich zur Erhöhung der Preise führen würde. Das könnte gar nicht im Interesse der Bauern sein. Deshalb wird dies auch so abgelehnt - nachzulesen im „Bauernblatt“ vom 27. Mai diesen Jahres.
Dritte Anmerkung! Wer die Wettbewerbsbedingungen der Landwirtschaft beurteilen will, sollte dies sinnvollerweise in der Gesamtheit tun und sich nicht allein den Bereich des Agrardiesels herausgreifen. Dies gilt insbesondere für die vergleichende Betrachtung von Regelungen im europäischen Bereich. Der damalige Landwirtschaftsminister Klaus Buß hat bereits im März bei der Agrarministerkonferenz in Memmingen eine Initiative gestartet, die das Ziel hat, zunächst einmal die vergleichenden Bedingungen aufzuarbeiten und dann die endgültige Zielsetzung, Wettbewerbsgleichheit da, wo es in der Europäischen Union eben nur machbar ist, herzustellen. Dies
scheint mir in der Tat für die SPD-Fraktion ein unterstützenswerter Weg zu sein.
Vierte Anmerkung! Wir haben auf Bundesebene inzwischen eine Kompromisslösung. Sie beinhaltet immerhin, dass die Landwirtschaft in drei Jahresschritten eine Erstattung nach Verbrauch bekommt und in der Endstufe, im Jahr 2003, in Höhe von 35 Pf/l Diesel nach Verbrauch. Dieses Paket - ich gestatte mir den Hinweis - macht ein Gesamtvolumen von 700 Millionen DM aus.
- Ich komme gleich darauf, Herr Ehlers! Ich verstehe, dass Sie erregt sind. Allerdings habe ich meine Zweifel, wer denn nun für die Landwirtschaft spricht. Wenn Sie im „Bauernblatt“ vom 27. Mai nachlesen, sehen Sie, dass dort steht, dass der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, die Entscheidung, über die wir hier heute reden, die auf Bundesebene getroffen wird, begrüßt hat und ausdrücklich als eine Erledigung einer langjährigen Forderung des Bauernverbandes bezeichnet hat. Von daher kann ich Ihnen nur empfehlen, sich einmal mit ihm in Verbindung zu setzen. Im Sinne der Zeitökonomie wäre es sicherlich besser gewesen, Sie hätten Ihre beiden Anträge gar nicht erst gestellt oder zurückgezogen.