Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

Natürlich wissen auch wir, dass die Situation nicht unmittelbar vergleichbar ist, da die Post eine Monopolstellung hatte. Dennoch, auf uns wirkt es ein wenig merkwürdig, dass sich das Land auf der einen Seite finanziell engagiert, um lokale Einkaufsmöglichkeiten im ländlichen Raum zu sichern, und auf der anderen Seite im Sparkassenbereich zusehen will, wie Filialen geschlossen werden. Das hängt eben nicht zusammen.

Ich habe mir natürlich auch noch einmal das Argument des Innenministeriums angeschaut, das zu unserem Änderungsvorschlag sagt, dass der aktuelle Bankenmarkt keinen finanziellen Spielraum für solche Eingriffe zulässt. Da frage ich mich natürlich schon, ob wir dann nicht die Sparkassen wirklich gleich alle in Aktiengesellschaften umwandeln oder privatisieren sollten, wie die FDP es dann ja auch vorschlägt.

Wir bedauern also, dass keine Fraktion unserem Vorschlag folgen wollte. Der SSW wird aber trotz seiner Bedenken dieses Gesetz mittragen, weil wir wollen, dass die Landesbank unter den gegebenen Umständen sich vernünftig und zum Wohle des Landes weiter entwickeln kann. Wir werden uns also nicht der Stimme enthalten, sondern dem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich jetzt Herrn Minister Buß das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem federführenden Innen- und Rechtsausschuss und dem mitberatenden Finanz- und Wirtschaftsausschuss danke ich für die intensive und sachkundige Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Sparkassengesetzes. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Mai habe ich das Ziel der Landesregierung hervorgehoben, die Sparkassenorganisation im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erhalten und zu stärken. Zu diesem Ziel bekennt sich die Landesregierung weiterhin nachdrücklich, und ich sehe in unserem Gesetzentwurf dazu einen wichtigen Beitrag.

(Minister Klaus Buß)

Mit dem Gesetzentwurf setzen wir einen Schlusspunkt unter die langjährige Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission über die Haftungsgrundlagen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, um damit Rechts- und Planungssicherheit für unsere Landesbank und die Sparkassen Schleswig-Holsteins zu erreichen. Wenn ich einmal alle Debattenbeiträge zusammenfasse, dann glaube ich feststellen zu dürfen, dass wir uns alle im Ziel einig sind, nämlich die Sparkassenorganisation für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu stärken. Wir sind uns in Teilen uneinig, welcher Weg dorthin zu gehen ist. Ich denke, wir sind alle gut beraten, so wie Frau SchmitzHübsch - so habe ich das interpretiert - das gesagt hat, sorgfältig zu beobachten und zu sehen, dass wir eine bundeseinheitliche progressive Entwicklung bekommen, der dann zu folgen und diese dann zu fördern, und keinen radikalen Schnitt zu tun, so wie ich den FDP-Antrag verstanden habe. Ich denke, wir werden zu gegebener Zeit die Entwicklung zu diskutieren haben. Alles, was heute an Ideen und Gedanken eingebracht worden ist, werden wir erneut zu diskutieren haben.

Nach der Kommissionsentscheidung vom 24. März 2002 und deren Akzeptanz durch Bund, Länder und Sparkassenorganisation schien nach allgemeiner Einschätzung der Streit ausgestanden. Alle offenen und verfahrensmäßigen Punkte schienen gelöst. Eine ganze Anzahl von Ländern hatte mittlerweile das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Sparkassengesetze abgeschlossen. Insofern muss es überraschen, dass die EU-Kommission Mitte des Jahres Nachforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Umsetzung in den Gesetzestexten erhob. Was von fast allen Ländern als technische Umsetzungsanweisung angesehen worden war, wurde plötzlich als Essential für die Gesetzestexte selbst verlangt. Mit einem Abrücken der EU-Kommission von ihrer Position war nach den bisherigen Erfahrungen mit Brüssel nicht zu rechnen. Es war ratsam, der Nachforderung zu entsprechen und den Satz: „Die Anstaltslast wird ersetzt durch die Bestimmungen des Absatzes 2“ in den Gesetzestext aufzunehmen, zumal das bei unserem noch laufenden Gesetzgebungsverfahren ohne weiteres möglich war. Wir befinden uns damit auf der sicheren Seite.

Als Konsequenz aus der Brüsseler Verständigung wird künftig einiges anders werden für unsere Landesbank und die Sparkassen. Die finanziellen Beziehungen zwischen den Trägern und dem öffentlichrechtlichen Kreditinstitut werden sich nicht mehr von einer normalen privatwirtschaftlich ausgestalteten Beziehung unterscheiden. Für die Verbindlichkeiten der Institute haftet künftig ihr gesamtes Vermögen.

Die vereinbarte Übergangsregelung haben wir, so denke ich, vollständig genutzt.

Neben der Umsetzung der Brüsseler Verständigung als Schwerpunkt des Gesetzentwurfs enthält der Entwurf nach den Ausschussberatungen die folgenden wesentlichen Regelungen für die Sparkassen: eine Neuformulierung der Aufgaben der Sparkassen, die Streichung von Regelungen, die im Einzelfall ein Hemmnis für zweckmäßige Fusionen von Sparkassen darstellen können, und die Aufnahme einer Regelung, die eine steuerlich anerkannte Rückwirkung bei der Vereinigung von Sparkassen sicherstellt. Bei der Neuformulierung des öffentlichen Auftrages haben wir den Begriff der kommunalen Trägerschaft beibehalten. Ersetzt wurde auf Anregung der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein der Begriff „Mittelstand“ durch „mittelständische Wirtschaft“. Damit soll die große Bedeutung der Sparkassen für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft auch in der Fläche hervorgehoben werden. Gleichzeitig wird damit die Bedeutung der mittelständischen Wirtschaft für Schleswig-Holstein betont.

Die Vereinigung von Sparkassen zu größeren Einheiten wird auch künftig auf der Tagesordnung bleiben. Die vorgesehene Ergänzung in § 31 Abs. 5 soll die Anerkennung der steuerlichen Rückwirkung bei der Vereinigung erleichtern. Beide aufgrund der Ausschussberatungen in den Gesetzentwurf eingeflossenen Änderungen werden von mir ganz ausdrücklich begrüßt.

Mit dem Gesetzentwurf wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, Veränderungen bei der Anteilseignerstruktur der Landesbank zu ermöglichen. Von der ursprünglich verfolgten Linie eines Verkaufs von bis zu 5 % der Landesbankanteile an einen Dritten noch in diesem Jahr zu einem in Aussicht genommenen Kaufpreis von 100 Millionen € ist, wie Sie wissen, Abstand genommen worden. Gleichwohl soll die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung als Option für die Zukunft erhalten bleiben.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf nunmehr eine Änderung des Mitbestimmungsgesetzes. Herr Fuß hat darauf hingewiesen. Eine Verlängerung der Amtszeiten der bestehenden Personalvertretungen stellt im Rahmen der bevorstehenden organisationsrechtlichen Umstrukturierungen bei der Landesbank die Kontinuität der Arbeit sicher. Gleiches gilt für weitere von der Landesregierung beabsichtigte Reformprozesse, zum Beispiel die Errichtung einer zentralen Landeskasse, die Auflösung der Oberfinanzdirektion in Kiel und in Zusammenarbeit mit Hamburg die Zusammenlegung der Eichämter, der Statistischen

(Minister Klaus Buß)

Landesämter und der Datenzentrale mit dem Landesamt für Informationstechnik in Hamburg.

Mit den vorgenommenen Änderungen des Sparkassengesetzes wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Sparkassen trotz der allgemeinen schwierigen Situation im Kreditwesen ihre Zukunftsaufgaben zuversichtlich und beherzt angehen können.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Teilweise war ich schon ein bisschen erschrocken. Ich habe das Gefühl, dass es hier folkloristische Vorstellungen von den Sparkassen gibt, wie sie vielleicht in den 50er oder in den 60er Jahren Bestand gehabt haben,

(Beifall bei der FDP)

und dass dabei völlig vergessen wird, dass sich die Sparkassen heute auch am Markt bewähren und behaupten müssen. Von daher kommt man mit solchen Überlegungen meines Erachtens nicht weiter.

Das, was hier verlangt wird oder was beispielsweise die Regierungskoalition möchte, ist eigentlich die Quadratur des Kreises. Sie wollen auf der einen Seite die Verbreitung in der Fläche, sie wollen auf der anderen Seite besonders die mittelständische Wirtschaft fördern, was ja wirklich gute Ziele sind. Aber die Sparkassen sollen genau deshalb, weil sie diese zusätzlichen Aufgaben übernehmen, konkurrenzfähig mit Großbanken und anderen Kreditinstituten sein. Hier geht einfach eine Schere auf, die sich ohne Weiteres gar nicht schließen lässt.

Ich kann dazu sagen, dass ich dem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehöre und gerade diese Sparkasse hat jetzt beschlossen, zum 1. März oder zum 1. April des nächsten Jahres eine Fusion mit einer benachbarten Sparkasse einzugehen. Dafür gibt es ja nicht irgendwelche hergeholten Gründe, sondern es sind letztlich wirtschaftliche Zwänge, die beide Sparkassen dazu gebracht haben zu fusionieren.

Natürlich wird dann gesagt, es gebe negative Auswirkungen für die Kunden und dass das nicht einfach hinnehmbar sei. Aber man muss Folgendes sehen: Auch die Sparkassen werden „geratet“ und wenn wir

jetzt beispielsweise aufgrund dieser zusätzlichen Aufgaben für die einzelnen Sparkassen ein schlechteres Rating haben, dann ist auch der Refinanzierungsbedarf der Sparkassen - sie sind nun einmal in der Hauptsache aktivlastig im Gegensatz zu beispielsweise Volks- und Raiffeisenbanken, die meist passivlastig sind - die Ursache für ein schlechteres Rating. Die Sparkassen müssen auf der einen Seite dafür höhere Refinanzierungskosten auf sich nehmen, sollen auf der anderen Seite aber trotzdem mit den Großbanken konkurrenzfähig sein. Das verstehe ich nicht und das geht auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der FDP)

Wenn ich an einer Verwaltungsratssitzung teilnehme, dann kommt der Vorstand und zeigt uns zunächst einmal die „Lage der Nation“ - sage ich einmal - und dann wird mit Sparkassen in der eigenen Gruppe, gleiche Größenordnung also, verglichen und dann wird auch noch der Landesdurchschnitt dagegen geschrieben. Wenn man dann die Entwicklung bei den Sparkassen sieht, was die Ergebnisse angeht, dann gehen die Ergebnisse sehr stark in den Keller. Wir können das doch nicht einfach sehenden Auges zur Kenntnis nehmen und nicht bereit sein, daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Das muss jetzt meines Erachtens wirklich geschehen, weil wir die Sparkassen sonst insgesamt gefährden.

Wenn wir bei der Beschlusslage bleiben, wie sie sich nach den Ausschussberatungen abzeichnet und wie sie heute hier im Landtag herbeigeführt werden soll, dann sind die Sparkassen auf Dauer nicht lebensfähig. Deswegen ist das völlig richtig, was Wolfgang Kubicki sagt: Noch im nächsten Jahr werden wir hier zu den entsprechenden Änderungen kommen, damit wir die Sparkassen überhaupt erhalten; dann reden wir nicht mehr über die Aufgaben, die Sie jetzt vorgeben, dass sie von den Sparkassen noch wahrgenommen werden.

Ich möchte Sie also dringend bitten, den möglicherweise weitgehenden Vorschlägen der FDP trotzdem zu folgen, damit wir die Sparkassen in SchleswigHolstein auf Dauer erhalten können.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir treten in die Abstimmung ein.

Ich lasse zuerst über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 15/578, abstimmen. Wer diesem Entwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 15/578, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/2305. Dabei ist von der Kollegin Schmitz-Hübsch beantragt worden, wie folgt alternativ abzustimmen: Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der rechten Spalte. Das ist das eine Modell. Alternativ dazu Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2338. Ist das Verfahren verstanden worden?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Jawohl, Herr Prä- sident!)

- Ja, ich frage das, weil das ja ein nicht ganz unwichtiger Vorgang ist, den wir hier jetzt abwickeln.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Herr Kollege Schlie hat noch eine Nachfrage!)

Wer also der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/2305 in der Fassung der rechten Spalte seine Zustimmung geben will, den darf ich um das Handzeichen bitten. - SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW!

Wer stimmt für den Gesetzentwurf der CDU, Drucksache 15/2338?

(Zuruf von der SPD: Das sind zu wenig! - Heiterkeit)

- Das ist die Fraktion der CDU. Nicht an der Abstimmung beteiligt - -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Moment, Herr Präsident! Wir können uns ja auch enthal- ten!)

- Bei alternativer Abstimmung ist es schwierig, sich zu enthalten. Aber Sie enthalten sich in der alternativen Abstimmung bei beiden Vorlagen? - Bitte!

Herr Präsident, ich äußere mich äußerst ungern zur Geschäftsordnung, aber auch bei alternativen Abstimmungen sind die Enthaltung und die NeinFassung möglich, und zwar zu beidem.

Ich darf also festhalten, dass sich die FDP-Fraktion, geführt durch ihren Fraktionsvorsitzenden, bei beiden Abstimmungen enthalten hat.

Ich stelle fest, dass die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/2305, in der Fassung der rechten Spalte die Mehrheit des Hauses gefunden hat, und zwar mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Totengräber der Sparkassen!)

Ich bin darüber informiert worden, dass weitere Tagesordnungspunkte mit dazu vorgesehener Aussprache heute nicht mehr aufgerufen werden sollen; so der Hinweis durch die Parlamentarischen Geschäftsführer.