Betrachtet man die Havarie der „Prestige“ vor Spanien, darf man jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass eine Havarie immer auch einzeln betrachtet werden muss und dass es keine Patentlösung gibt. Allerdings ist auch dort sehr schnell wieder die Frage aufgekommen, ob man den Tanker in einen Nothafen hätte schleppen müssen, um so der Gefahr besser Herr werden zu können. Egal, wie die Antwort im konkreten Fall ist, müssen wir uns auch hier bei uns Gedanken über einen Notfallhafen für die Deutsche Bucht machen. Das setzt allerdings voraus, dass man sich zwischen Deutschland, Dänemark und den Niederlanden über die Strukturen und die Kosten schnell einig wird.
Damit sind wir wieder bei den Schwierigkeiten, die am Anfang der Überlegungen zu einem Havariekommando in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit und die entsprechende Kompetenzverteilung entstanden sind. So bitter es ist, so schwierig werden diese Fragen zu lösen sein. In jedem Fall ist es richtig, das Havariekommando erst einmal auf sichere Beine zu stellen und dann an den konkreten Problemstellungen weiterzuarbeiten. Was fehlt, sind vor allem klare Entscheidungsstrukturen. Hier müssen wir in jedem Fall weiterarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder in den Küstengewässern sind zwar klar geregelt, verteilen sich aber - wie wir wissen - auf eine Vielzahl von Stellen, die jede für sich allein nicht in der Lage ist, komplexe Schadenslagen zu bewältigen. Das ist hier ausreichend dargestellt worden. Ich erspare mir dazu weitere Ausführungen.
Eine qualifizierte Gesamteinsatzleitung mit einheitlicher Lenkungs-, Koordinierungs- und Anordnungskompetenz gegenüber den eigenständig agierenden Stellen fehlte bislang. Mit dem Gesetzentwurf werden die Grundlagen für ein zentrales Unfallmanagement für die Abwehr von Gefahren bei Katastrophen oder Großschadenfällen in der Nord- und Ostsee geschaffen. Damit wird auch die Bekämpfung von Schiffsbränden und des Austritts von Schadstoffen sowie die Versorgung von Verletzten verbessert.
Die vorgeschlagene Lösung, mit der bereits vorhandene Teilbereiche des maritimen Unfallmanagements in die neue Organisationseinheit integriert werden, das Havariekommando ein Selbsteintrittsrecht erhält und das Havariekommando künftig in der Alltagsorganisation als Kompetenzzentrum und im Einsatzfall als Stab- und Führungsorgan tätig wird, ist aus meiner Sicht beispielhaft für einen kooperativen Föderalismus. Dadurch werden im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung die Kompetenzen an einer gemeinsamen Stelle des Bundes und der Küstenländer gebündelt. Beispielhaft weise ich auf die Schwierigkeiten und Erfahrungen hin, die man bei Verhandlungen in diesem Bereich hat. Festzustellen ist, wie viele Egoismen es gibt, wie versteinert manche Verhältnisse sind und wie schwierig ein Vorankommen ist. Deswegen denke ich schon: Es ist mehr als ein erster Schritt, es ist zumindest ein erster großer Schritt, wenn man die Verhältnisse richtig würdigt. Darüber bin ich sehr froh. Ich darf sagen, das Land SchleswigHolstein und auch ich persönlich haben uns sehr persönlich eingebracht. Ich freue mich, dass wir diesen Stand erreicht haben.
Die Neuorganisation der maritimen Notfallvorsorge und die damit insbesondere verbundene Konzentration der Vorsorge und der Bekämpfung von komplexen Schadenslagen in einem Havariekommando erfordern darüber hinaus die Anpassung der Vereinbarung zwi
Über das Havariekommando hinaus ist die Einrichtung einer so genannten Küstenwache diskutiert worden. Auch davon haben wir hier gehört. Eine Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission ist die Zusammenlegung der Bundeseinheiten im Bereich von Schifffahrtspolizei, Vollzug und Überwachung, also Bundesgrenzschutz, Fischereiaufsicht, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Zoll.
Der Vorschlag war durch den Widerstand der Bundesressorts jedoch nicht konsensfähig. Die Ministerpräsidenten wie auch der Schleswig-Holsteinische Landtag fordern vom Bund die Einrichtung einer Seewache aus den Einheiten des Bundes und der Länder. Das werde ich weiter verfolgen, weil ich zutiefst von der Richtigkeit dieses Ansatzes überzeugt bin.
Die Küstenländer haben sich vorbehalten, nach einem Erfahrungszeitraum mit dem Havariekommando auf das Thema dem Bund gegenüber zurückzukommen. Ich werde aber bis dahin nicht tatenlos sein. Nach dem Beschluss der Konferenz der Innenminister der norddeutschen Länder vom 28. Oktober 2002 in Hamburg sollen weitere Möglichkeiten einer Intensivierung der Zusammenarbeit entwickelt werden. Dabei wird auch die Erweiterung der Aufgaben der Wasserschutzpolizei-Leitstellen in die Prüfung mit einbezogen werden. Das Havariekommando soll ab 1. Januar 2003 die Arbeit aufnehmen, und ich hoffe, dass es sich als Kompetenzzentrum erweist, der Einsatzfall uns lange erspart bleibt, aber vor allem von der Errichtung des Havariekommandos eine Initialzündung in Richtung einer einheitlichen Küsten- oder Seewache ausgeht.
Ich schließe die Beratung. Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig so angenommen.
Einen weiteren Tagesordnungspunkt können wir nicht mehr aufrufen. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Bevor ich Tagesordnungspunkt 27 aufrufe, möchte ich in der Loge Frau Renate Schnack, die Minderheitenbeauftragte bei der Ministerpräsidentin, begrüßen,
sowie weitere Damen und Herren. Ich darf mich bei Ihnen allen bedanken, dass Sie der Tagung folgen. Auf der Tribüne begrüße ich als Gäste die FrauenUnion der CDU in Steinburg sowie Damen und Herren vom 65. Anstellungslehrgang II der Verwaltungsschule Bordesholm. Ihnen allen ein herzliches Willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn auf europäischer Ebene über Minderheiten gesprochen wird, fällt häufig der Satz: Die nationalen Minderheiten haben ihren festen Platz in einem lebendigen Europa. - Die europäische Wirklichkeit zeigt jeden Tag, wie richtig dieser Satz ist.
Europa ist ein Kontinent mit unterschiedlichen Völkern und Sprachen. In den gegenwärtig 15 Staaten der Europäischen Union leben rund 375 Millionen Menschen, schätzungsweise 40 Millionen bis 50 Millionen davon sprechen eine andere als die amtliche Sprache ihres Landes.
In dieser Vielfalt der Kulturen und Sprachen liegt eine Stärke Europas. Sie macht es aber auch so wichtig, das Anderssein des Nachbarn zu respektieren und zu akzeptieren, und da sind leider immer noch Defizite festzustellen.
Mit der Erweiterung der Union um zunächst zehn Staaten Mittel- und Osteuropas werden viele neue Minderheiten hinzukommen: die ungarische Minderheit in der Slowakei, die russischsprachige Bevölkerung in Estland und Lettland, Ukrainer und Deutsche in Polen oder die Italiener in Slowenien. Die Verhandlungen dazu in Kopenhagen finden heute und morgen statt. Deswegen ist es schön, dass wir uns hier zeitgleich über Minderheitenpolitik unterhalten können.
Überall auf der Welt ist der Umgang der Mehrheitsbevölkerung mit Minderheiten ein wichtiger Gradmesser für das Klima in einer Gesellschaft. Leider sind viel zu oft jahrzehntelange, blutige Konflikte das Resultat. In Europa haben wir diese Erfahrungen in den Kriegen um das ehemalige Jugoslawien oder im Kosovo erst vor wenigen Jahren wieder machen müssen.
Die Beitrittskandidaten und die Europäische Union haben jetzt gemeinsam die Gelegenheit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und es besser zu machen. Werden die Minderheitenfragen in den neuen Mitgliedstaaten zu Konfliktherden für die EU oder können sie - im Gegenteil - zu Brücken zwischen Nachbarn werden, was wir uns ja mit der Erweiterung und der Bildung der Europäischen Union gewünscht haben?
Für die Zukunft der EU ist es entscheidend, wie die Antwort auf diese Frage ausfällt. Die Einsicht hat sich Gott sei Dank international schon durchgesetzt, jetzt warten wir auf die Antworten. In den Beitrittsverhandlungen spielt die Minderheitenpolitik eine wichtige Rolle.
Auf einer internationalen Regierungskonferenz des Europarates wurde angeregt, auf nationaler Ebene neben den Beauftragten für Menschenrechte auch Beauftragte für die Belange von Minderheiten einzusetzen. Ausdrücklich wurde dabei auf das schleswigholsteinische Modell verwiesen.
Natürlich macht uns diese Anerkennung stolz, gleichzeitig verpflichtet sie uns allerdings, auch in Zukunft auf eine aktive Minderheitenpolitik zu setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in den kommenden Jahren wollen wir als Landesregierung das bewährte Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure pflegen, mit dem Parlament, den Organisationen der Minderheiten, den Grenzverbänden, der FUEV oder dem European Centre for Minority Issues, das uns ein kompetenter Ansprechpartner ist, der sich international großes Ansehen erarbeitet hat.