Ein Streik wäre nicht im Interesse von Hunderttausenden von Menschen in diesem Lande, die zum Beispiel auf den ÖPNV und eine effiziente Abfallentsorgung angewiesen sind. Ich könnte Ihnen viele weitere Beispiele nennen. Diese Menschen können zufrieden sein, dass es dank des Tarifabschlusses gelungen ist, einen Streik im öffentlichen Dienst abzuwenden.
Angesichts der schon schwierigen konjunkturellen Situation - Herr Kayenburg, wenn Sie davon etwas mehr verstehen würden, würden Sie nicht so hämisch lachen -
wäre eine Streik im öffentlichen Dienst nicht im Interesse der Volkswirtschaft gewesen, von der wir doch gemeinsam erhoffen, dass sie sich erholt.
(Martin Kayenburg [CDU]: Wie wollen Sie das finanzieren? Einen solchen Blödsinn ha- be ich selten gehört!)
Aber ich mache keinen Hehl daraus, dass man abwägen muss. Dies war die Gewinnerseite. Aber es gibt auch eine Negativseite; davon ist schon viel gesagt worden. Natürlich musste für die Abwendung eines Streiks im öffentlichen Dienst ein hoher Preis bezahlt werden. In welcher Weise er sich zum Beispiel auf die Gebührenhaushalte der Kommunen und des Landes Schleswig-Holstein auswirken wird, wird zu
prüfen sein. Wir erwarten zumindest von der Landesregierung, dass sie die Gebührenberechnung des Landes Schleswig-Holstein für Leistungen der Verwaltung überprüft und anpasst.
Natürlich wird - das hat Kollege Hay schon gesagt - der Tarifabschluss Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig-Holstein haben. Ich glaube, niemand, der auf diesem Gebiet einigermaßen Realist ist, wird sich vorstellen können, dass es hier eine rückwirkende Anpassung zum 1. Januar dieses Jahres gibt. Ich will auch nicht verhehlen, dass weiter dringend geboten ist, was wir im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst letzten Jahres in den Landtag eingebracht haben, nämlich eine Prüfung der Frage, in welcher Weise Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld für Einkommensgruppen über 2.500 € monatlich noch vertretbar sind. Darauf werden wir in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich eine Antwort geben müssen. Ich verhehle auch nicht, dass dieser Tarifabschluss Ausfluss auf die Stellenpläne und die Verbesserung der einzelnen Strukturen in den Ressorts haben wird.
Herr Wiegard, Sie haben gesagt, in den letzten Jahren sei nichts geschehen, und haben auf das Jahr 1988 zurückgeblickt. Sie wissen natürlich, dass das, was Sie behauptet haben, Unsinn ist, aber es macht sich gut, so etwas einmal vorzutragen. Sie wissen genau, dass es viele Beispiele gäbe - wenn ich mehr Zeit hätte, könnte ich sie darstellen -, an denen gezeigt werden könnte, in welcher Weise Verwaltungsstrukturen überprüft, verändert worden sind, in welcher Weise Behörden des Landes Schleswig-Holstein reduziert worden sind. Ich will nur an vier Beispielen deutlich machen, dass alles gegen Ihren Widerstand gemacht worden ist. Sie haben sogar gegen die Abschaffung der Reiterstaffel - -
Herr Abgeordneter Neugebauer, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte, sich die vier Beispiele für einen späteren Beitrag aufzuheben.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über das Ausbildungszentrum für Verwaltung (Ausbildungs- zentrumsgesetz - AZG) und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Buß. Im Plenum bitte ich um etwas mehr Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neufassung des Ausbildungszentrumsgesetzes schafft die Voraussetzungen, das Studium an der Verwaltungsfachhochschule zukunftsfähig zu sichern und die Qualität weiter zu steigern. Das Ausbildungszentrum wurde vor über 25 Jahren als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und Reinfeld und die Verwaltungsschule in Bordesholm sind unselbstständige Anstalten dieses Ausbildungszentrums. Gleichberechtigte Mitglieder des Ausbildungszentrums sind die Kommunen, organisiert im Schulverein, und das Land Schleswig-Holstein.
Unter dem Dach des Ausbildungszentrums werden die Nachwuchskräfte des gehobenen und des mittleren Dienstes der Kommunen, des Landes und von acht Rentenversicherungsträgern in den Fachbereichen Allgemeine Verwaltung, Polizei und Steuerverwaltung und Rentenversicherung ausgebildet. Die gemeinsame Ausbildung ist einmalig in Deutschland, für ein kleines Bundesland wie Schleswig-Holstein von großem Vorteil und hat sich hervorragend bewährt. Daran werden wir festhalten.
Trotzdem können wir einiges verbessern und gleichzeitig wesentliche Anregungen des Wissenschaftsrates berücksichtigen.
Mit der Änderung des Ausbildungszentrumsgesetzes wollen wir die Qualität der Ausbildung in zweierlei Hinsicht steigern. Erstens. In Zukunft sollen die Nachwuchskräfte an einer Fachhochschule studieren, die weitgehend dem Hochschulrecht entspricht.
Die Mitglieder der Verwaltungsfachhochschule, die zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt wird, verwalten sich dann wie an den staatlichen Hochschulen selbst. Im Gegensatz zu den staatlichen Hochschulen wird die Verwaltungsfachhochschule aber nicht alleine vom Land, sondern auch von den Kommunen und in Zukunft, wie schon gesagt, von den Rentenversicherungen getragen und vor allem auch finanziert werden. Daher sollen insbesondere die Finanz- und Personalhoheit und die Mitwirkungsrechte dem Ausbildungszentrum übertragen werden, in dem die Mitglieder organisiert sind. Die Ausbilderinnen und Ausbilder müssen in Zukunft noch enger in das Studium eingebunden sein, um praxisgerecht auszubilden. Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis kann nur dann erreicht werden, wenn die Ausbilderinnen und Ausbilder enger als an staatlichen Hochschulen in das Studium eingebunden werden. In den Gremien des Ausbildungszentrums wird daher gemeinsam mit der Verwaltungsfachhochschule über die Grundsätze der Inhalte des Studiums und der Praxis entschieden. Die Veränderung der Strukturen wird eine wichtige Grundlage für Qualitätssteigerungen schaffen.
Ein weiterer Schritt wird die Reform der Studieninhalte mit der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sein. In vielen Gesprächen haben wir hier die Beteiligten der Verwaltungsfachhochschule frühzeitig einbezogen. Der Gesetzentwurf enthält dadurch nicht nur tragfähige Kompromisse, sondern entfaltet auch in Kernbereichen Vorbildwirkung. Land, Kommunen und Rentenversicherungsträger bilden gemeinsam aus. Die Polizeiausbildung im gehobenen Dienst wird nicht isoliert, sondern bleibt in einem fachbereichsübergreifenden Kontext integriert. Der Gesetzentwurf bietet außerdem die notwendige Flexibilität, die Verwaltungsfachhochschule weiter in Richtung Hochschule zu entwickeln.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf einem sehr, sehr guten Weg sind und darf Sie alle sehr herzlich bitten, uns auf diesem Weg zu begleiten und dem Entwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf soll die Studien- und Strukturreform für die Verwaltungsfachhochschule, die vom Wissenschaftlichen Beirat - der Minister hat es gesagt - entwickelt und vom Verwaltungsrat gebilligt wurde, in die Tat umgesetzt werden. Das heißt, es geht um die Ausbildung für den gehobenen Dienst im Ausbildungszentrum für Verwaltung.
Die Ausbildung für den mittleren Dienst an der Verwaltungsakademie in Bordesholm und, wie ich meine, auch für die Finanzbeamten in Krummsee bleibt davon weitgehend unberührt.
Mit der Umsetzung der Empfehlungen werden die strukturellen Voraussetzungen für ein Fachhochschulstudium geschaffen, das den Anforderungen modernen Verwaltungshandelns entspricht - dafür eben auch die Wahl der modernen Rechtsform.
Das hat zur Folge, dass das Hochschulrecht weitgehend Anwendung findet und damit die Selbstständigkeit der Hochschule gestärkt wird.
Die Rentenversicherungsträger und die Kommunen - das ist gesagt worden -, die dort neben dem Land ausbilden lassen, bleiben über das Kuratorium an allen wichtigen Angelegenheiten beteiligt.
Wichtig bleibt gerade bei dieser gemischten praktisch-theoretischen Ausbildung die Verbindung dieser beiden Bereiche. Das heißt, das, was theoretisch vermittelt wird, wird zeitnah praktisch erprobt und umgekehrt. Daher ist die paritätische Besetzung der Fachbereichsräte mit ausbildenden Stellen und Hochschule wichtig. Bei Stimmengleichheit soll ja letztlich die ausbildende Stelle entscheiden, die Praxis also über die Theorie siegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsame Ausbildung für Kommunen, Rentenversicherungsträger und Land, einschließlich Polizei, ist eine gute und kluge Sache. Das Zusammenwirken verschiedener Träger und vor allem auch das Kennenlernen von Studierenden aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes stärken das Verständnis für die Arbeit des anderen. Das kann im künftigen Berufsleben nur von Vorteil sein.
Der Gesetzentwurf ist tatsächlich ein wichtiges Stück Modernisierung der Verwaltung. Man kann Gutes also noch besser machen. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Rechtsausschuss. In zweiter Lesung können wir dem Gesetzentwurf dann sicherlich zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem wir ganz sicherlich in der zweiten Lesung eine breite Übereinstimmung und einen breiten Konsens finden können.
Es ist kein politisches Gesetz. Es ist auch kein politisches Thema, das wir hier heute beraten, sondern es geht - wie eben schon angeklungen ist - um die Neufassung des Ausbildungszentrumsgesetzes. Es ermöglicht eine konsequente Weiterentwicklung der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und der - wie es jetzt heißt; ich persönlich finde diesen Begriff ganz toll - der Verwaltungsakademie in Bordesholm.
Grundlage für die Studien- und Strukturreform waren Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirates, den der Verwaltungsrat des Ausbildungszentrums eingesetzt hatte, um die Empfehlungen des Wissenschaftsrates umzusetzen und den konkreten Verhältnissen anzupassen.
Der Gesetzentwurf regelt die Umwandlung der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsschule in selbstständige Einrichtungen und die sich daraus ergebenden strukturellen Veränderungen. Dies allein ist allerdings noch keine Verbesserung der Qualität der Ausbildung.