Ich habe auch einmal darüber nachgedacht, wie so etwas vonstatten geht; das hatten wir bisher ja noch nicht. Man darf darauf sehr gespannt sein; denn die EU kennt nur Nationalstaaten als Adressaten für eventuelle Säumnispönale. Wenn das nun von der Bundesebene an ein Land oder mehrere Länder weitergereicht werden sollte, dann ist die Frage, ob die Länder zur Zahlung der gesamten nationalen Pönale oder ob sie nur in Relation zu ihrer Wirtschaftskraft, zu ihrer Einwohnerzahl, ihrer Fläche oder dergleichen zur Zahlung herangezogen werden. Da die Pönale sehr hoch sind und sich stark auf die Landeshaushalte auswirken würden, stellt sich noch die Frage, wie es sich auf den Länderfinanzausgleich auswirken würde, wenn eine solche Pönale auf ein Land - glücklicherweise auf ein anderes Bundesland als SchleswigHolstein - zukäme.
- Ja, darüber kann man einmal philosophieren. Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben, dass Schleswig-Holstein hierfür kein juristisches Experimentierfeld bietet.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Umweltausschuss sowie bei der Verwaltung und dem Ministerium deswegen sehr herzlich bedanken, die an dem eng abgesteckten Zeitplan für diese Gesetzesnovelle mitgewirkt haben. Insbesondere die CDU hatte einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben uns dann gemeinsam darauf verständigt, im Verfahren den zeitlichen Notwendigkeiten in Rechnung zu tragen und sehr intensiv im Ausschuss zu arbeiten. Wir haben zu diesem Komplex - einschließlich Gesetzentwurf der CDU und Landeswassergesetz - eine Anhörung durchgeführt und ihn im federführenden Ausschuss mehrfach beraten. Frau Tengler als Ausschussvorsitzende hat das in ihrem Bericht dargestellt. Insofern haben wir, denke ich, ein ordentliches Stück Arbeit vollbracht, wenn auch mit einem Ergebnis, das die CDU enttäuschen muss, weil ihr Gesetzentwurf keine Mehrheit finden konnte. Lassen Sie mich darauf gleich noch einmal eingehen, Frau Todsen-Reese.
Wir haben uns dabei eng an den Auftrag gehalten, das Bundesrecht präzise umzusetzen und damit die modernen Instrumente des europäischen Umweltrechts bei uns im Lande zu festigen. Erleichtert wurde dies dadurch, dass unser Landesrecht bei der Formulierung des Bundesnaturschutzrechts als fortschrittliche Naturschutzgesetzgebung Pate stand. Wir haben in einigen Punkten auch Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, so zum Beispiel durch die Übernahme von Vorschlägen der Naturschützer und Jäger, was das Betretungsverbot in der Umgebung von Bruthöhlen, Nestern und Horsten seltener beziehungsweise gefährdeter Tierarten angeht, dies und anderes, nach einem dicken Hauptpaket, noch als Tischvorlage. Das haben meine Kollegen auch schon gesagt. Aber ich hoffe, dass die FDP mit einer zweiseitigen Tischvorlage im Ausschuss fertig geworden ist.
Vielen Dank noch einmal allen Beteiligten, dass wir heute einen sehr ordentlichen Gesetzentwurf vorlegen können.
Lesung diskutiert und die CDU stand dabei sehr einsam da. Auch mit der heutigen Tischvorlage 15/2663 wird kein neuer Inhalt vorgelegt. Ich habe auf die Mängel der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben hingewiesen. Der Minister sprach von einem Tiefschlag für pflanzen-, tier- und naturschutzorientierte Menschen und davon, dass Ihr Gesetz durch die vielen Verweise und Bezugnahmen auf das Bundesrahmenrecht im Ergebnis nicht das Dickicht lüfte, sondern länger und unübersichtlich werde. Kollege Nabel hat Ihnen zu Recht antiquiertes Denken vorgeworfen
und auf verschiedene Fehler aufmerksam gemacht. Der FDP-Kollege Günther Hildebrand, nicht der Nähe zur Regierung verdächtig, hat bemerkenswert konkret und zwingend begründet auf Fehler aufmerksam gemacht. Er hat das heute noch einmal wiederholt. Wörtlich hat er gesagt, Ihr Entwurf öffne Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor und sei ein schlecht gemachtes Gesetz. Wenigstens ihm hätten Sie doch vielleicht mit einer Überarbeitung Ihres Gesetzesvorschlages entgegenkommen können. Unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass Sie im Ausschuss nicht dagegen gestimmt haben, sondern so höflich waren, sich nur zu enthalten, Herr Hildebrand.
Wenn die einsamen Kämpfer und Kämpferinnen von der CDU also vom Gesetzesdickicht sprechen, das zu beseitigen sei, und sagen, rechtstechnisch sei das eine Katastrophe, dann fallen diese Vorwürfe auf ihren eigenen Gesetzentwurf zurück. Eine Debatte im Detail wollten Sie offenbar umgehen. Ich sage Ihnen deutlich: Opposition heißt nicht, immer nur auf die Regierung zu schimpfen. Gerade wenn man eigene Gesetzesinitiativen einbringt, müssen diese auch zu Ende gearbeitet werden. Auch wenn es für die Opposition nicht immer einfach ist, weil die Arbeit oft an der Regierungsmehrheit scheitert: Sie müssen doch beweisen, dass Sie hier regieren könnten.
Dafür verweigern Sie aber in der Ausschussarbeit den Arbeitsnachweis und machen stattdessen Showpolitik.
Kennzeichnend ist auch, dass Ihrem Gesetzentwurf zum Beispiel ein Begründungsanhang fehlt. Sie vergessen schleswig-holsteinische Biotoptypen wie Seegraswiesen. Das kann passieren. Aber wenn Sie Ihren
eigenen Entwurf so toll finden, warum bessern Sie ihn dann in der Beratung nicht nach? Sie sagen zwar: Naturschutz nur mit den Menschen, wollen aber Beiträte abschaffen, den Naturschutzdienst, die Umweltakademie, und schließen den ehrenamtlichen Naturschutz aus. Schutzgebietskategorien schaffen Sie ab, ganz gleich, ob Sie damit gegen das umzusetzende Bundesrecht verstoßen. Sie sind nur für den Vertragsnaturschutz. Wir tragen das natürlich auch mit und halten das für gut; aber dies ist ein Instrument von mehreren. Wir unterstützen natürlich auch den Flächenkauf, wenn es der Schutzzweck erfordert. Zum Beispiel schätzen wir sehr die Arbeit der Stiftung Naturschutz des Landes
Frau Präsidentin, eine Instrumentenvielfalt im Naturschutz ist auch ökonomisch sinnvoll. Ihre Politik, meine Damen und Herren von der CDU, wäre so, wie Sie das formulieren, schlicht nicht bezahlbar, beziehungsweise Sie müssten das, was Sie nicht bezahlen könnten, über Defizite in der Sache zulasten des Naturschutzes realisieren.
(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Kön- nen Sie das nachrechnen und beweisen? Ma- chen Sie doch einmal ein Zahlenwerk auf und beweisen Sie das!)
Die Opposition setzt sich der Frage aus, ob man sie naturschutzpolitisch überhaupt ernst nehmen kann. Das muss zum jetzigen Zeitpunkt verneint werden, was bedauerlich ist und was dem Maßstab dessen, was konservativ ist, leider nicht Stand hält.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon in meiner ersten Rede zum Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes der CDU habe ich deutlich gemacht, wo unserer Meinung nach dessen
Stärken und Schwächen liegen. Das Gesetz war schlank formuliert und ich habe dies ausdrücklich gelobt.
Natürlich kann man nun sagen, dass das vorliegende Landes-Artikelgesetz, sofern es sich auf das Landesnaturschutzgesetz bezieht, wesentlich ausführlicher und somit in der Anwendung auch komplizierter ist. Aber die Anhörungen zu beiden Gesetzen haben gezeigt, dass anscheinend doch ein größerer Regelungsbedarf besteht, als auch ich anfangs angenommen habe. Trotzdem meinen wir, dass ein schlankes Gesetz sicherlich anwendungsfreundlicher gewesen wäre. Allerdings - auch das muss ich zugeben - ist gerade ein Bereich im Landes-Artikelgesetz lobenswert, der eben auch zu einer Ausweitung und Konkretisierung der gesetzlichen Vorschrift geführt hat. Ich denke dabei an die Regelungen zur Landwirtschaft.
Die Ausschussberatungen führten dazu, dass gerade dieser Bereich eine besondere Berücksichtigung fand und dass so die besondere Bedeutung der Landwirtschaft für den Naturschutz herausgehoben und die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen für die Betroffenen abgesichert wurde. Bei den Maßnahmen des Naturschutzes ist die natur- und landschaftsverträgliche Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu berücksichtigen, steht dort. Damit kommt man nicht nur mit den Betroffenen ins Gespräch, sondern sichert auch im Vorwege ihre Interessen ab. Ich finde diese Regelungen, die im neuen § 3 b aufgelistet werden, helfen nicht nur dem Naturschutz als solchem, sondern sie sichern auch die landwirtschaftliche Entwicklung unseres Landes für die Zukunft ab.
Wenn es aber um die Einbindung von Betroffenen aller Art geht, muss man sagen, dass das vorgeschlagene Naturschutzgesetz der CDU einen wichtigen Vorteil gegenüber den Regelungen im LandesArtikelgesetz gehabt hätte. Der CDU-Entwurf sah einen Vorrang für den Vertragsnaturschutz vor. Dies ist eine Position, die auch der SSW teilt. Immerhin konnte aber im Landes-Artikelgesetz erreicht werden, dass zukünftig mögliche Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes zumindest geprüft werden müssen. Damit wird der Maßnahmeträger verpflichtet, sich mit solchen alternativen Lösungen zumindest zu beschäftigen und später auch nachzuweisen, dass er solche Alternativen geprüft hat, weil er sonst die Bestimmungen des Gesetzes nicht erfüllen würde.
Dies ist sicherlich ebenfalls ein Weg hin zu mehr Vertragsnaturschutz, wenn es auch noch nicht der ganz große Schritt ist und die Anwendung des Vertragsnaturschutzes so immer noch unter finanziellen Vorbehalten steht. Bei einer rechtlich verbindlichen Lösung hätten wir dieses Problem so nicht gehabt und
hätten somit auch die letzten Konflikte vermeiden können. Aber trotzdem gilt festzuhalten, dass die neue Lösung zumindest besser ist als der bisherige Stand.
Ein entscheidender Nachteil des CDU-Entwurfes war, dass die Schutzkategorien eingeschränkt werden sollten. Besonders schwer wog unserer Meinung nach, dass es keine Regelung zu Naturerlebnisräumen mehr geben sollte. Mit Naturerlebnisräumen schafft man bei den Menschen ein Bewusstsein für die Natur. Vor diesem Hintergrund ist es außerordentlich wichtig, einen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung von Naturerlebnisräumen zu haben.
Nach einem breiten Meinungsbildungsprozess und einer konkreten planerischen Einbindung eines solchen Naturerlebnisraumes in seine Umgebung wartet man vor Ort natürlich mit Recht auf die Anerkennung. Hierfür braucht man einen rechtlichen Rahmen, denn hiermit ist ja auch eine mögliche finanzielle Förderung verbunden. Aus eigener Anschauung kann ich Ihnen sagen, dass die Einrichtung eines solchen Naturerlebnisraumes in meinem Heimatdorf nicht nur breite Unterstützung findet - das gibt es ja oft -, sondern die Leute begeistert, weil man hohe Vorgaben zur Anerkennung erfüllt hat und die Anerkennung so auch als eine Wertschätzung der Naturschutzmaßnahmen vor Ort empfunden wird. Deshalb sollten wir uns eines so wichtigen Instrumentes der Umweltbildung gerade nicht berauben.
In meiner Rede zum Naturschutzgesetz der CDU habe ich auch schon beim letzten Mal auf Rückschritte im Küstenschutz verwiesen, die bei der Verabschiedung entstanden wären. Sofern außerhalb des Nationalparks Vorlandarbeiten und Vorlandbeweidung durchgeführt werden, sind diese nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht ausgleichsfähig. Diese Regelung sollte ersatzlos gestrichen werden und so steht es auch immer noch in dem Änderungsantrag. Das können wir als SSW natürlich nicht mitmachen.
Nun wird man zu Recht sagen, dass hinsichtlich der Berücksichtigung von Küstenschutzmaßnahmen beide Gesetze nicht der große Wurf sind. Der Küstenschutz spielt weiterhin eine eher untergeordnete Rolle, was wir sehr bedauern. Aber zumindest sind durch das Landes-Artikelgesetz im Gegensatz zum Vorschlag der CDU keine weiteren Verschlechterungen zu erwarten. Das ist heute an sich schon ein Wert.
Dass dies der Fall ist, liegt auch daran, dass in den Beratungen zum Gesetz eine ursprünglich geplante Verschiebung von Zuständigkeiten im Küstenschutz nicht verankert wurde. Ursprünglich sollte nicht mehr die untere Küstenschutzbehörde für Genehmigungen
für Anlagen des Küstenschutzes zuständig sein, sondern eine zuständige Genehmigungsbehörde, die nicht weiter definiert wurde. Ich habe dies schon in meiner ersten Rede zum Gesetz angesprochen und freue mich, dass es quasi in der letzten Minute - unter anderem mit dem berühmten Änderungsantrag - noch gelungen ist, die alte Regelung, dass die fachlich geeignetere untere Küstenschutzbehörde zuständig ist, wieder herzustellen.
Mit Erschrecken musste ich nun zur Kenntnis nehmen, dass die CDU in ihrem heute vorgelegten Änderungsantrag die Zuständigkeiten von der unteren Küstenschutzbehörde wieder wegnehmen will. Der Küstenschutz steht bei der CDU also nicht hoch im Kurs. Deshalb bin ich dankbar, dass die Kollegen Malerius und Nabel hier wesentlich offener für Küstenschutzfragen waren.
Wer die Fülle von Änderungen betrachtet, die nach der Anhörung von den Regierungsfraktionen noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, sieht, dass hier durchaus Offenheit für Änderungen und Anregungen bestanden hat. Mir lag dieser Änderungsentwurf eine Woche vorher vor. Ich konnte ihn auch bearbeiten und ich gehe davon aus, dass dies für alle Abgeordneten galt. Dies bezieht sich aber nicht auf die eingefügten Regelungen für die Landwirtschaft oder auf die gerade eben beschriebene Berücksichtigung der Interessen des Küstenschutzes. Sie gilt aber auch für die vielen redaktionellen Änderungen des Gesetzes, die aus Anregungen aus der Anhörung und den damit verbundenen Beratungen resultieren. Man kann somit wirklich sagen, dass das Gesetz vor dem Hintergrund einer sehr breiten Beteiligung beschlossen wird.
Aber auch die schon im Ursprungsentwurf enthaltenen Änderungen zum Ökokonto und zur Beteiligung von Gemeinden sind sehr positiv und innovativ. Durch die Regelungen zum Ökokonto bekommen wir mehr Flexibilität bei der Durchführung des Naturschutzes. Der Naturschutz vor Ort ist somit nicht mehr so stark von anderen Einflussfaktoren abhängig, sondern orientiert sich erst einmal an Naturschutzzielen. Man legt sich seine Maßnahmen quasi auf das Ökokonto und kann diese dann bei Eingriffen gegenrechnen. Naturschutz findet somit nicht erst bei einem Eingriff statt, sondern wird sich schon vorher eigenständig lohnen. Ich bin sogar sicher, dass manch eine Gemeinde mehr tun wird als nötig, um ein möglichst dickes Ökokonto zu haben. Das kann nur in unser aller Interesse liegen.
Wenn wir gerade von den Gemeinden sprechen, dann muss ich auch sagen, dass deren Beteiligungsmöglichkeiten in vielen Bereichen ausgeweitet worden sind. Wenn man noch betrachtet, dass auch die unteren Naturschutzbehörden an Kompetenz gewonnen haben, dann kann man sagen, dass das Gesetz noch bürgernäher geworden ist. Dies ist ganz wichtig. Vorhin wurden die Kreise angesprochen. Diese kriegen Kompetenzen zugewiesen, und zwar nicht wenige. Das ist in Ordnung. Sie können sich nunmehr an der Umsetzung dieses Gesetzes beteiligen. Das ist auch für die Kreise und kreisfreien Städte ein riesiger Fortschritt, für den diese auch dankbar sind.
Wenn man ein Gesetz betrachtet, finden sich immer Unterschiede in der Bewertung von Einzelpunkten. Wenn ich mir das Naturschutzgesetz der CDU ansehe und mit dem Landes-Artikelgesetz vergleiche, das ja noch weitere Gesetze ändert, dann kann ich für den SSW sagen, dass wir das Landes-Artikelgesetz - wenn es auch nicht 100-prozentig unseren Vorstellungen entspricht - als eine Weiterentwicklung und Verbesserung der derzeitigen gesetzlichen Lage ansehen. Deshalb werden wir dem Ganzen selbstverständlich zustimmen. Auch ich möchte mich für die konstruktive Arbeit im Ausschuss und für das Entgegenkommen der Kollegen von Rot-Grün in manchen Fragen bedanken. Vor allen Dingen möchte ich mich auch für die gute Arbeit des Ministeriums und der einzelnen Mitarbeiter sowie für die gute Zusammenarbeit bedanken.