Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

(Beifall bei FDP und CDU)

Das, worunter wir leiden, ist die Kakophonie, die Sie gerade wieder betrieben haben. Die Unternehmen und die Privaten halten sich mit ihren Entscheidungen für Investitionen und Konsum zurück, weil sie nicht wissen, wohin es geht.

(Beifall bei FDP und CDU)

Je länger dieser Zustand, auch durch Sie in die Welt gesetzt, anhält, desto schwieriger wird die Situation, in der wir uns befinden, desto schwieriger wird es werden, auch finanzpolitisch wieder Grund unter die Füße zu bekommen.

Günter Neugebauer hat es im Finanzausschuss richtig gesagt: Wir müssen alles tun, damit Wachstum wieder möglich ist. Nur dann werden wir auch unsere Haushalte konsolidieren können. Alles, was dem entgegenwirkt, muss verhindert werden. Aber Sie machen mit Ihrer Politik das genaue Gegenteil.

Ein letztes Wort zur Ehrlichkeit.

(Ursula Kähler [SPD]: Was zu beweisen wä- re!)

(Wolfgang Kubicki)

- Uschi Kähler, ich habe jetzt keine Lust, mich mit dir darüber zu unterhalten. Das macht gar keinen Sinn. Wir werden sehen, wie die weitere Entwicklung stattfindet.

Mit Ihren großen Ankündigungen müssen Sie sehen, wo Sie Mehrheiten herbekommen. Das müssen Sie anders organisieren als gegenwärtig. Das sage ich Ihnen voraus. Sonst werden Sie keine Mehrheiten, jedenfalls nicht mit unserer Hilfe, zustande bringen.

Was die neue Ehrlichkeit angeht: Der Finanzminister übermittelt uns mit dem Nachtragsetat die Erklärung, dass er die globalen Minderausgaben im Personal in diesem Jahr nur erwirtschaften kann - das haben Sie mir gegenüber auch im Finanzausschuss erklärt -, wenn am Weihnachtsgeld herumgebastelt wird und wenn - in diesem Jahr nicht mehr möglich - im nächsten Jahr am Urlaubsgeld der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst herumgebastelt wird. Ich stelle dazu eine Kleine Anfrage, zu der ich heute die Antwort auf den Tisch erhalte, Herr Finanzminister. Ich frage: Ist eine Kürzung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten des Landes geplant und, wenn ja, ab welcher Besoldungsgruppe? Und ich frage auch nach dem Weihnachtsgeld.

Die Antwort lautet - das muss man sich einmal zu Gemüte führen, nachdem er parallel dazu dem Landesparlament eine andere Erklärung gegeben hat -:

„Angesichts des Gesetzesantrages des Bundesrates zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften … bestehen zwar Überlegungen hinsichtlich einer zukünftigen Kürzung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten des Landes. Konkrete Aussagen hierzu können aber erst nach Abschluss des Bundesgesetzgebungsverfahrens gemacht werden, wenn klar ist, ob und wie eine Öffnungsklausel für die Länder geregelt sein wird.“

(Heiterkeit bei der FDP)

Auf welcher Grundlage Ihrer eigenen Überlegungen bringen Sie hier eigentlich einen Nachtragsetat ein, Herr Finanzminister, wenn Sie keine Vorstellung darüber haben, welche Größenordnung die von Ihnen bereits behauptete, ja eingestellte Minderung bei den Personalkosten erbringen soll? Ich sage nur, Herr Minister, ich lasse das mit mir in dieser Form nicht machen. Es wird künftig stärkeren Ärger geben als bisher, wenn das Parlament nicht ausreichend unterrichtet wird.

(Beifall bei der FDP)

Für die Regierung erteile ich nun Herrn Finanzminister Dr. Stegner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, es tut mir sehr Leid, wenn ich Sie mit meiner Rede geärgert haben sollte. Das ist gelegentlich so. Was das Thema Subventionsabbau angeht, bleibe ich bei meiner Meinung und im Übrigen habe ich sehr deutlich dazu gesprochen. Herr Garg, ich weiß gar nicht, warum Sie zwei Ohren haben; Sie haben offensichtlich nur mit einem Ohr hingehört. Ich habe sehr deutlich davon gesprochen, dass wir umfinanzieren müssen, dass wir die sozialen Sicherungssysteme reformieren müssen, und zwar gleichzeitig, und dass wir nicht etwa Steuererhöhungen machen dürfen. Das müssen Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

Und nun zu Ihrer Geschichte mit den Beamten. Sie müssen schon sehr genau lesen, Herr Kubicki, wenn Sie das richtig darstellen wollen. Sie haben nach den konkreten und genauen Angaben gefragt, die man natürlich erst machen kann, wenn man im Gesetzgebungsverfahren ist.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die Anfrage wird doch morgen veröffentlicht!)

- Lieber Herr Kubicki, Sie werden erleben, dass wir die 35 Millionen, die in unserem Haushalt stehen, erwirtschaften können, weil wir nämlich Gespräche darüber führen, wie die Ausgestaltung geschehen soll. Ich lege Wert darauf - das werde ich Ihnen am Freitag in der Debatte darlegen, wenn es auf der Tagesordnung steht -, dass wir in möglichst großer norddeutscher Geschlossenheit mit einer sozialen Differenzierung, die wir uns wünschen, die schwierigen aber notwendigen Einschnitte im Personalbereich vornehmen. Das werde ich Ihnen am Freitag im Parlament in aller Öffentlichkeit darlegen, sodass Sie keinen Grund haben, so zu tun, als ob das Parlament mit der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage belogen worden sei. Ich habe Ihre Frage nur nicht so beantwortet, wie Sie sie gern beantwortet gehabt hätten. Aber die Regierung ist nicht zur Dummheit verpflichtet, Herr Kubicki.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Ich darf darauf hinweisen, dass wir zwei Abstimmungen vorzunehmen haben, nämlich zu a), Entwurf

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, zur Verselbstständigung der Investitionsbank und zur Verwaltung der Landesliegenschaften, und b) - damit fangen wir gleich an -, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 (Nachtragshaushaltsgesetz 2003), Artikel 12. Wir werden zunächst über den Teil b) in das Abstimmungsverfahren eintreten.

Somit lasse ich zunächst abstimmen über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2651. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und CDU gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.

Ich lasse nunmehr abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 15/2652. Ich darf fragen, wer diesem Änderungsantrag zustimmen will. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2653. Wer diesem Antrag der CDU-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich lasse nunmehr abstimmen über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2654. Ich darf fragen, wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2655, abstimmen. Ich darf fragen, wer seine Zustimmung geben will. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Nunmehr lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2656. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich lasse nun über Artikel 12, Nachtragshaushaltsgesetz, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den soeben beschlossenen Änderungen insgesamt abstimmen. Wer zustimmen will, den darf ich um das Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das Nachtragshaushaltsgesetz gegen die Stimmen von CDU und FDP mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir treten jetzt ein in die Abstimmung über Teil a), Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, zur Verselbstständigung der Investitionsbank und zur Verwaltung der Landesliegenschaften. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/2448, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit Ausnahme des Artikels 12 abstimmen. Ich darf fragen, wer dem so seine Zustimmung geben will. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der FDP so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/2448, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den heute beschlossenen Änderungen insgesamt abstimmen. Ich darf fragen, wer zustimmen will. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen ist. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich rufe jetzt auf die Tagesordnungspunkte 7 und 8:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften in Landesrecht (Vogelschutz-Richtlinie, FFH- Richtlinie, UVP-Änderungsrichtlinie, IVU- Richtlinie und Zoo-Richtlinie) - LandesArtikelgesetz -

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1950

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/2663

Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drucksache 15/2633

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Natur und Landschaft SchleswigHolsteins (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/2312

Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drucksache 15/2634

Ich darf zunächst der Berichterstatterin des Umweltausschusses, Frau Abgeordneter Tengler, das Wort erteilen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes durch Plenarbeschluss vom 12. Dezember 2002 dem Umweltausschuss zur Beratung überwiesen.

Das Landesnaturschutzgesetz wurde vom Umweltausschuss in drei Sitzungen, zuletzt am 23. April 2003, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Das Landes-Artikelgesetz wurde am 20. Juni 2002 federführend dem Umweltausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss, dem Innen- und Rechtsausschuss und dem Agrarausschuss überwiesen.

Der beteiligte Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.