Hierzu haben in erster Linie der Ausbau von zentralen Kläranlagen und die Nachrüstung von Hauskläranlagen beigetragen. Die Phosphatkonzentrationen sanken dabei deutlicher als die des Stickstoffs, weil der Stickstoff überwiegend aus der Flächennutzung in die Gewässer und in das Grundwasser eindringt. Insbesondere unter landwirtschaftlicher Nutzung weisen zahlreiche Böden Stickstoffüberschüsse auf. Bei den Fließgewässern wirken sich die Nährstoffbelastungen auf die in ihnen lebenden Organismen aus. Die Gewässergütekarte zeigt auf der Grundlage ausgewählter Indikatorenorganismen für Schleswig-Holstein inzwischen jedoch eine fast durchgehend gute Gewässerbeschaffenheit.
Deutliche Defizite sind allerdings hinsichtlich der strukturellen Beschaffenheit zu verzeichnen. Die Begradigung der Bäche, Querbauwerke und der Uferverbau führten zu überwiegend stark veränderten Gewässerstrukturen, die einen natürlichen Pflanzen- und Tierbestand weitgehend verhindern. Insbesondere bei flachen Seen mit einem großen Einzugsgebiet führt die Nährstoffbelastung weiterhin zu einem übermäßigen Algenwuchs und damit verbundenem Sauerstoffmangel. Ähnliche Probleme zeigen sich auch an den Küstengewässern der Ostsee.
Der geringe Eintrag von Nährstoffen aus Abwassereinleitungen konnte nicht verhindern, dass der Sauerstoffmangel in tiefen und austauscharmen Buchten und Förden allmählich zu einem großräumigen Bodentier- und Fischsterben führt.
Nach den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind Maßnahmen zu ergreifen, um eine naturnahe ökologische Beschaffenheit aller Gewässer bis 2015 zu erreichen. Die weitergehende Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Fläche wird neben Strukturverbesserungen an den Fließgewässern Schwerpunkt der Maßnahmenprogramme sein.
Das zweite Beispiel aus dem Naturschutz: Nutzungsintensivierungen durch den Menschen haben auch in Schleswig-Holstein zu einem Rückgang der Vielfalt von Arten und Lebensräumen geführt. Die Landesregierung hat durch die Verknüpfung von unterschiedlichen Instrumenten ein Netz von verschiedenen Gebietskategorien geschaffen, um diesem Trend diffe
renziert entgegenwirken zu können. So wurden in den vergangenen zehn Jahren 39 neue Naturschutzgebiete mit einer Fläche von über 9.800 ha ausgewiesen.
Seit 1993 bestehen kontinuierlich für einen Flächenanteil von 6.000 bis 9.000 ha Extensivierungsverträge im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.
Für das Netz NATURA 2000 wurden von der Landesregierung bislang 123 Gebiete nach der FFHRichtlinie und 73 Vogelschutzgebiete an die Europäische Kommission gemeldet.
Durch diese und weitere Schutzmaßnahmen konnten in den letzten zehn Jahren wesentliche Fortschritte beim Lebensraumschutz erzielt werden, was auch in der Zukunft hoffentlich der Fall sein wird.
Die Situation im Artenschutz dagegen ist differenzierter zu sehen. Neben Erfolgen, etwa beim Seeadler- oder Kranichschutz, gibt es zum Beispiel erhebliche Probleme bei den Charakterarten der Agrarlandschaft, wie dem Rebhuhn oder Laubfrosch, sowie ganz allgemein bei Arten, die auf nährstoffarme und strukturreiche Standorte angewiesen sind.
Auf der Grundlage entsprechender Erhebungen sind wir in der Lage, durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen diesen Problemfeldern entgegenzuwirken, beispielsweise indem wir uns das Ziel gesetzt haben, bis zum Ende des kommenden Jahres 10 % der Landesfläche Schleswig-Holsteins als Vorrangfläche für den Naturschutz zu sichern.
Selbstverständlich kann in dem Bericht nicht auf jedes Detailergebnis eingegangen werden. Dies würde den ohnehin schon umfangreichen Rahmen hemmungslos sprengen. Im Bericht wird deshalb auf vorliegende Einzelfachberichte verwiesen. Neben der Darstellung von Ergebnissen zum Umweltzustand wird in dem Bericht auch umfassend Auskunft über die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben und es wird auf die vielfältig durchgeführten Maßnahmen eingegangen. Nach meiner Überzeugung müssen Informationen und Entscheidungen eines Ministeriums für die Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich, transparent und nachvollziehbar sein.
Dies steht übrigens auch im Einklang mit der EURichtlinie über den freien Zugang zu Umweltinformationen und mit der Aarhus-Konvention, einem europaweiten Übereinkommen über den Zugang zu
Mir liegt daran, diese internationalen Vorschriften in Schleswig-Holstein möglichst offensiv und intensiv umzusetzen. Schließlich macht eine gläserne Behörde die im Zuge der Verwaltungsmodernisierung propagierte Bürgernähe erst glaubwürdig. Die Transparenz staatlichen Handelns, wie ich sie gerade für den Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit skizziert habe, spricht für eine verständliche, aktuelle und jedem zugängliche Umweltberichterstattung.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den bereits angesprochenen Umweltbericht im Internet hinweisen, den ich vor zwei Monaten freigeschaltet habe.
Die konzeptionellen Vorarbeiten für den Umweltbericht im Internet wurden bereits vor drei Jahren begonnen. Dabei wurden systematisch Datenstrukturen aufgebaut und Werkzeuge entwickelt mit dem Ziel, Umweltinformationen umfassend für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Dies ist ein eigenständiges Werk und nicht nur der heute vorgelegte Landtagsbericht mit ein bisschen mehr Umfang und Farbe.
Der Zugang zur Umweltinformation für die Öffentlichkeit über die neuen Medien wurde bereits 1998 im Bericht an den Landtag „Informationen zur Umwelt“ thematisiert. Auf der Basis moderner WebTechnologien sind im Umweltbericht im Internet alle relevanten Umweltthemen detailliert auf über 600 Seiten dargestellt. Zudem werden umfangreiche Datenbestände einschließlich des vielfältigen Kartenbestandes aus dem Natur- und Umweltinformationssystem Schleswig-Holstein für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Durch die Verknüpfung mit den Fachdatenbanken stehen teilweise hoch aktuelle Umweltdaten online, das heißt stündlich aktualisiert, zur Verfügung, beispielsweise die Messwerte zur Luftqualität in Schleswig-Holstein.
Das vielfältige Angebot stellt darüber hinaus aktuelle Informationen zu Gesetzen, Fördermöglichkeiten oder Ansprechpartnern bereit. Eine Reihe von Dokumenten steht zum Download zur Verfügung. Diese umfassende öffentliche Bereitstellung von Umweltdaten und -informationen erfolgt im Internet unter der Adresse www.umweltbericht-sh.de und ist somit integraler Bestandteil des schleswig-holsteinischen Umweltportals InfoNet-Umwelt.
Zum Schluss bleibt mir, für die freundliche Anfrage der CDU-Fraktion zu danken, für die intensive und gute Arbeit des Umweltministeriums zur Erstellung des Berichts. Ich wünsche Ihnen eine konstruktive Debatte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 6. Juni 2002 haben wir hier den Antrag gestellt, einen Umweltzustandsbericht für Schleswig-Holstein vorzulegen. Ich denke, Herr Minister, wir haben Ihnen und Ihrem Haus ausreichend und lange Zeit gegeben und haben uns ja auch im letzten Jahr auf einen noch längeren Zeitraum verständigen können, damit wir dann auch einen guten und umfassenden Bericht bekommen. Ich will gern zu Anfang sagen, dass ich mich bei Ihnen und vor allen Dingen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltministeriums, aber auch bei allen anderen beteiligten Dienststellen für diese enorme Fleißarbeit herzlich bedanke.
Es ist mir durchaus bewusst, dass mit der Erstellung dieses Umweltzustandsberichts sehr viel Arbeit verbunden war.
Ein solcher Umweltzustandsbericht war meines Erachtens aber auch mehr als überfällig. Seit dem Regierungswechsel 1988, also immerhin in den letzten 15 Jahren, hat es lediglich einen einzigen Umweltbericht gegeben. Das war der von Ihnen, Herr Minister, zitierte Bericht aus dem Jahr 1995 über die Lage von Natur und Umwelt in Schleswig-Holstein.
- Frau Heinold, man hat Ihnen doch schon einiges gesagt, was die Nähe zum Rednerpult und Ihre Zwischenrufe anbelangt. - Der Bericht davor wurde 1986 noch von der alten damaligen CDU-Landesregierung gegeben und deckte damals einen Berichtszeitraum von nur vier Jahren ab. Ein Bericht pro Legislaturperiode also. Ich denke, das war beispielhaft, sollte und wird hoffentlich auch für die Zukunft wieder gelten.
Die bisherigen Landesregierungen haben daher diese Aufgabe sehr wohl vernachlässigt. Aber, Herr Minis
ter, vielleicht - vielleicht und auch nur bedingt - wird es mit dem von Ihnen vorhin zitierten digitalen Umweltbericht der Landesregierung in Zukunft etwas besser. Sie haben ihn Anfang März der Presse vorgestellt. In der Einladung zur Pressekonferenz hieß es so vielversprechend: Umweltbericht täglich neu statt einmal im Jahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist zweifelsohne ein Fortschritt, dass es jetzt diesen digitalen Umweltbericht gibt. Das will ich auch gern anerkennen.
Aber dieser Spruch, Herr Minister, gefällt mir nicht. Sie wissen ja: Sie haben es mehr mit den Sprüchen als ich. Ein ernst zu nehmender, aussagekräftiger Umweltbericht sollte schon mehr sein als die tägliche Fortschreibung von Daten. Ich will diese Fortschreibung von Daten durchaus ernst nehmen und auch würdigen; aber wir sollten eine solche Fortschreibung und das, was damit abläuft, nicht mit einem einheitlichen Umweltzustandsbericht in der Fassung, wie wir ihn heute vorgelegt bekommen haben, verwechseln. Aus meiner Sicht ist es schon wichtig - darum habe ich auch so kritisch angemerkt, dass es in der Vergangenheit meiner Meinung nach vernachlässigt worden ist -, dass wir, wenn wir Umweltpolitik und Umsetzungsstrategien weiterentwickeln wollen, dieses auch immer auf der Grundlage guter und auch wissenschaftlich fundierter Daten tun, um die wir ja auch in unserem Antrag gebeten haben. Bei einer seriösen Umweltpolitik ist uns mit Angstmacherei, mit Daten oder mit Gefühlen aus dem Bauch heraus nicht geholfen. Dies können wir wirklich nicht gebrauchen. Ein guter Umweltbericht kann und sollte auch zur Versachlichung der Umweltdiskussion beitragen.
Ich will nur ein Beispiel nennen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie es aus meiner Sicht nicht sein sollte, ein Beispiel aus dem Pressedienst von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, lieber Kollege Hentschel, aus der Debatte um ein Landesbodenschutzprogramm und um das Landesbodenschutzgesetz im Dezember 1997. In Ihrem Pressedienst heißt es, es sei höchste Zeit, Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um zu retten, was noch zu retten sei, so als ob bei uns in Schleswig-Holstein die Wogen im Bodenschutz und hinsichtlich der Bodenbelastung hoch schlügen. In dem Umweltbericht können wir auf Seite 25 lesen:
„Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Gehalte an Schwermetallen und organischen Schadstoffen in den Böden in Schleswig-Holstein insgesamt auf niedrigem Niveau liegen.“
Ich finde, das ist eine sachliche Bewertung. Ich will gar nicht verhehlen, dass es auch kritische Anmerkungen gibt. Sie haben es vorhin in Ihrem Beitrag gesagt, Herr Minister. Es gibt nach wie vor Stoffeinträge und Stoffausträge aus der Landwirtschaft. Dieser Punkt macht deutlich, dass wir noch erheblichen Informations- und Gesprächsbedarf über solche Themen haben, und zwar auch nach außen,
zum Beispiel mit der agrarwissenschaftlichen Fakultät, zum Beispiel mit dem Bauernverband. Ich denke, es ist auch ein Wert dieses Umweltzustandsberichts, dass wir mit ihm eine Grundlage haben, auf der wir mit vielen Gruppierungen, vielen Verantwortlichen im Land weiterdiskutieren können und aus meiner Sicht auch sollen und müssen.
Ich will insgesamt gerne anerkennen, dass sich die Verwaltung mit diesem Bericht nicht nur Mühe gegeben hat, was die Fülle von Informationen angeht, sondern auch, was sachliche Informationen angeht. Wenn man sich die einzelnen Themenfelder ansieht, so macht der Bericht in Gänze deutlich, dass es bei den verschiedenen Themenfeldern, die wir ja vorgegeben beziehungsweise vorgeschlagen hatten - Sie haben sich freundlicherweise auch daran gehalten;
das ist ja nicht immer so, Herr Minister -, sehr unterschiedliche Bearbeitungsintensitäten gibt. Ich nehme zum Beispiel die Themenfelder Wasser und Boden heraus. Dabei können wir feststellen, dass es in diesen Bereichen nicht nur eine große Informationsdichte gibt, sondern auch schon sehr viele Messprogramme, sehr viele vergleichbare Parameter, sehr viele Programme, Konzepte und auch schon sehr viele Umsetzungen.