Meine Damen und Herren, in der zur Verfügung stehenden Zeit konnten nur einige Punkte von mir angesprochen werden. Im Ausschuss besteht zur Diskussion weitere Gelegenheit; wir sollten sie nutzen.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich finde es schon bemerkenswert, wie konstruktiv kritisch und überwiegend begrüßend die Kollegin Todsen-Reese den Bericht in ihrem Beitrag kommentiert hat, den wir gerade hören konnten. Um doch noch eine Kritik an die grüne Adresse loszuwerden, musste sie sich einer sechs Jahre alten Presseerklärung meiner Fraktion bedienen. Immerhin ist Ihr Haus dabei sauber geblieben, Herr Minister.
Es war überwiegend lobend. Dem möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Ich habe mich nur etwas echauffiert, als Frau Todsen-Reese beim Thema Gesundheit meinte, dass gedämmte Gebäude Schimmelpilzbildung begünstigen.
Das verkennt die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Schimmelpilzbildung fundamental. Dämmung führt nicht zu Schimmelpilz in Gebäuden.
Wenn es so wäre, müssten die gut gedämmten Neubauten alle viel verschimmelter sein als die Altbauten. Das Gegenteil ist der Fall. Schimmelpilzbildung entsteht durch bauphysikalische Fehler.
Herr Minister, ich möchte mich bei Ihnen im Namen meiner Fraktion für diesen Bericht zum Zustand der Umwelt recht herzlich bedanken.
Unter der Internetadresse „www.umwelt.schleswigholstein.de“ kann man noch mehr Informationen bekommen. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass schon der Hardcopy-Bericht 186 Seiten umfasst und da steht es laufend aktualisiert auf mehreren 100 Seiten. Ich möchte für meine Fraktion die außergewöhnliche Arbeit durch eine außergewöhnliche Anerkennung loben. Diese Internetseite ist ganz große klasse.
Bemerkenswert ist auch, dass Frau Todsen-Reese hocherfreut ist. Das ist für mich Anlass, auf das Kapitel Umweltinformationspolitik der CDU einzugehen. Der Zugang zur Information für alle Bürger, den Anforderungen der Arhus-Konvention entsprechend, ist hier vorbildlich umgesetzt worden und damit wird auch ein Stück internationale Umweltpolitik geschrieben. Die Arhus-Konvention ist in der letzten Legislaturperiode von Deutschland ratifiziert worden, nachdem sich die Kohl-Regierung lange geweigert hatte und dieses wichtige internationale Abkommen als letztes EU-Land nicht mittragen wollte.
Dieses Übereinkommen sieht grundsätzlich vor, dass Einzelpersonen und Umweltverbänden Klagerechte im Hinblick auf umweltrechtliche Entscheidungen beziehungsweise Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften durch Behörden und Privatpersonen zu gewähren sind. Um den Befindlichkeiten der alten Kohl-Regierung Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Bestimmungen der Konvention jedoch weitgehend unter den Vorbehalt nationaler Gesetzgebung gestellt, sodass der Gerichtszugang in Deutschland auch unter Zugrundelegung des erarbeiteten Arhus-Abkommens grundsätzlich weiter von der Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte abhängig gemacht werden konnte.
Obwohl die alte schwarz-gelbe Bundesregierung in diesen und verschiedenen weiteren Punkten trotz weitgehender internationaler Isolierung eine Verwässerung der Arhus-Konvention durchsetzen konnte, hat sie sich danach außerstande gesehen, die Konvention zu zeichnen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat dafür gesorgt, dass Deutschland in diesem Bereich zukünftig der internationalen Entwicklung nicht mehr hinterherhinkt.
In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene ist festgelegt worden, dass Umweltverbände ein Verbandsklagerecht erhalten. Mit dieser Maßnahme wird - nachdem die alte Bundesregierung in diesem Punkt jahrelang beharrlich eine restriktive und wenig bürgerfreundliche Politik vertreten hat - eine Trendwende im Bereich Rechtsschutz herbeigeführt, wie wir es in Schleswig-Holstein ja schon lange kennen und wie zuvor ja bereits in zwölf Bundesländern das Verbandsklagerecht etabliert war.
Wir haben gestern das Naturschutzgesetz unseres Landes novelliert. In ihm steht, dass die Natur um ihrer selbst willen zu schützen ist. Tiere, Pflanzen und Naturräume haben keine eigene Stimme, können ihre Interessen und ihre Schutzbedürfnisse nicht durch
Rechtsanwälte vertreten lassen. Deshalb ist die Einführung des Verbandsklagerechts nur folgerichtig, um die Interessen des Naturschutzes wirksam zu stärken.
Das Ergebnis dieser Politik in Bund und Land ist, der Rechtsschutz für Bürger und Verbände wird internationaler Standard und ist in Deutschland bereits heute weit fortgeschritten. Die Voraussetzung einer Wahrnehmung von Rechten ist der Zugang zu Informationen. Dazu dient der Bericht hier an den Landtag, den wir - auf neudeutsch - als Hardcopy in die Hand gedrückt bekommen haben und vor allen Dingen der Umweltbericht im Internet.
Ich komme jetzt zu den Inhalten dieses Berichtes. Es gibt Licht und Schatten in der Umweltentwicklung in Schleswig-Holstein. Der Schutz von Naturräumen hat große Fortschritte gemacht. In Zahlen: Die Stiftung Naturschutz hat 16.000 ha Boden erworben. Und diese sind dauerhaft und mit weitgehenden Bewirtschaftungseinschränkungen nach naturschutzfachlicher Zielsetzung unter Schutz gestellt. 9.800 ha Naturschutzgebiet sind in den letzten zehn Jahren neu ausgewiesen worden. Darauf hat Kollege Nabel schon hingewiesen.
Frau Todsen-Reese, hören Sie gut zu, 7.500 ha Vertragsnaturschutzfläche haben wir in diesem Land. Das macht natürlich Sinn, wenn mit gewissen Einschränkungen gewirtschaftet werden soll, wie das zum Beispiel bei Wiesenvogelprogrammen der Fall sein muss. Das heißt, hier ist zum Zwecke des Naturschutzes eine Bewirtschaftung Voraussetzung. Der Schutz besteht aber nicht auf Dauer, sondern nur für die Dauer des Vertrages. Das ergibt folgende Verteilung im Land: zur Hälfte Flächenkauf und Naturschutzgebiete und Vertragsnaturschutz grob zu je einem Viertel.
Frau Todsen-Reese, die CDU hat mehrfach gesagt, sie will einseitig nur das Instrument des Vertragsnaturschutzes umsetzen.
Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen: Der Erfolg des Naturschutzes in Schleswig-Holstein als Langfristpolitik ist nur, oder auch überwiegend nur mit Vertragsnaturschutz nicht zu finanzieren. Ich will jetzt gar nicht fachlich für den Vertragsnaturschutz argumentieren, sondern ökonomisch. Das, was wir machen, ist sehr viel billiger, als wenn wir aus
(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Her- lich Marie Todsen-Reese [CDU]: Da zwei- felt ja sogar der Minister!)
Wir brauchen also aus ökonomischen und fachlichen Gründen ein Mix an Instrumenten. Die Erfolgszahlen des Berichtes machen dies deutlich.
Trotzdem zeigen Schlagzeilen wie „Dem Hecht geht’s schlecht“, dass es vor allen Dingen im Artenschutz noch große Probleme gibt. Ich empfehle Ihnen zum Beispiel einmal nachzulesen in „Betrifft: NATUR“, die in der letzten Ausgabe titelte: Rote Liste - Gewinner und Verlierer. Das ist eine sehr interessante Lektüre.
Zu den Schattenseiten gehört auch der noch immer ungehemmte Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehrsflächen in Schleswig-Holstein. Übrigens habe ich im Internet unter der Suchfunktion den Begriff „Flächenverbrauch“ eingegeben, Herr Minister, und wurde nicht fündig. Ich wurde erst unter dem Stichwort „Flächenressourcenmanagement“ fündig. Vielleicht ist das ein Zeichen dafür, dass hier noch etwas zu tun ist. Überwiegend ist aber die Internetdarstellung des Umweltberichtes sehr gut handhabbar, sehr übersichtlich und mit den wesentlichen Erklärungen und den vielen grafischen Darstellungen auch so gestaltet, dass man den fachlichen Ausführungen als Abgeordneter gut folgen kann.
Zum Stichwort Flächenverbrauch in SchleswigHolstein: Vier Hektar Versiegelung pro Tag klingt zunächst einmal nicht beängstigend. Das sind aber 1.460 Hektar im Jahr, oder - um das einmal handhabbar zu machen - das sind 1,5mal der Wesselburener Koog, was Jahr für Jahr durch Versiegelung im Land an Fläche verloren geht. In Deutschland sind das 130 Hektar pro Tag. Und folgt man den Ausführungen und Zahlen des Statistischen Bundesamtes, ist Deutschland in 70 Jahren zugepflastert.
Wenn wir das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abkoppeln können, dann muss das auch für den Flächenverbrauch möglich sein.
Die Landesplanung muss also nicht nur gute Ziele haben, sondern diese Ziele müssen auch erreicht werden. Da liegt noch fundamentale Arbeit vor uns. Ich denke da gerade an die Seite des Hauses vor dem Eingang, weil dort diese Problemsicht wahrscheinlich gar nicht vorhanden ist.
Ja. Viele Themen haben wir in Spezialdebatten hier im Haus schon angesprochen oder werden sie noch ansprechen. Deshalb möchte ich mich auf diese zwei Stichworte zum Inhalt des Berichts beschränken.
Herr Minister, ich möchte mich noch einmal herzlich bei Ihnen für diesen Bericht und für die gute Arbeit bedanken, vor allen Dingen bei dem Internetportal.