Die Abfallverwertung in unserem Land wurde in den letzten Jahren ständig gesteigert. Die Potenziale sind weitgehend ausgeschöpft. Es wird künftig darum gehen, die Nutzung der im Abfall enthaltenen Rohstoffe weiter gezielt zu verbessern und die Hochwertigkeit und die Schadlosigkeit der Verwertung sicher
zustellen. Vorrangig aber müssen Abfallvermeidung und Ressourcenschonung in die Produktverantwortung übernommen werden, wie ich dies bereits seit 1990 in diesem Haus mehrfach gefordert habe. Dazu gehört auch eine Rücknahmeverpflichtung, wenn eine Verwertung nicht möglich ist.
Trotz der Stilllegung nicht EU-konformer Deponien in unserem Land besteht im Land kein Entsorgungsengpass. Die zuständigen Gebietskörperschaften arbeiten inzwischen größtenteils in Kooperationen, die im norddeutschen Verbund weiter verbessert werden können.
Meine Damen und Herren, dauerhafte Lärmbelastung macht krank, dauerhafte Erschütterungen durch Verkehr und Maschinen tragen ebenfalls zu Erkrankungen bei. Der Schwerlastverkehr auf unseren Autobahnen steigt stetig an und damit die Belastung von Mensch und Natur. Auch wenn die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU in deutsches Recht ansteht, müssen wir weiter an der Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Schiene und auf das Schiff arbeiten. Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes müssen von den Verursachern finanziert werden, meine Damen und Herren. Dazu gehört unter anderem die Finanzierung durch die Maut für LKW.
Auch die Belastungen aus Schadstoffen, aus Baumaterialien, Möbeln und Einrichtungsgegenständen, wachsen trotz verschärfter Grenzwerte in vielen Bereichen weiter. Dies gilt auch für die Belastungen durch elektrische und elektromagnetische Felder. Hier gibt es einen heftigen Streit innerhalb der Wissenschaft und noch viel zu wenig Erkenntnisse. Ich wiederhole an dieser Stelle: Nicht nur hier gilt, dass Belastungen verschiedener Art und verschiedener Quellen sich summieren oder potenzieren können. Dieses Zusammenwirken muss unbedingt in den Mittelpunkt der Erforschung umweltbedingter Erkrankungen gestellt werden und kommt gleich nach der Vorsorge. Damit wir keinen Lärm, keine Strahlenbelastungen haben, muss man alle diese Geräte und Maschinen auch leiser beziehungsweise weniger emittierend machen.
Fazit des Berichts ist: Im Wesentlichen gibt es eine Verbesserung bei den meisten Umweltmedien bei gleichzeitiger Zunahme der Probleme in einzelnen Feldern. Das hat der Minister hier gesagt. Es bleiben der Verkehr und, Kollege Jensen-Nissen, die Landwirtschaft als Hauptquelle bestehender Belastungen und zum Teil irreversibler Schädigungen. Durch die Gliederung des Berichts - und diese ist natürlich auf die rein sektorale, rein lineare Fragestellung der CDU zurückzuführen - wird den so wichtigen Frage der
Verlagerung von Schadstoffen von dem einen auf das andere Umweltmedium nicht genügend Platz eingeräumt - und dies, obwohl besonders virulente Umweltprobleme wie der Stick-stoffeintrag in Gewässer häufig ihren Ausgang im Bereich der Land- und Bodenbewirtschaftung nehmen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Eine Weiterentwicklung des Syndromansatzes, wie ihn beispielsweise der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltschäden entwickelt hat, könnte hier stärker nach vorn weisen und eine großflächige Betrachtung verbessern. Ich wünsche mir für die weitere Arbeit für alle Umweltmedien und -probleme ganz konkrete Zielvorgaben, an denen man sie dann abarbeiten kann. Das fehlt mir hier auch noch etwas.
Die neue Transparenz von Umweltdaten ist eine der Errungenschaften, die wir auch gegen klein karierte Töne, wie wir sie häufig auf der rechten Seite dieses Hauses hören, verteidigen und ausbauen werden.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der von der Landesregierung auf Antrag der CDU vorgelegte Umweltzustandsbericht enthält Zahlen, Fakten und Daten zur Qualität von Boden, Wasser, Luft, Natur und Landschaft, macht Aussagen zu Abwasser, Abfallwirtschaft, Lärm und Umwelterkrankungen sowie zur Strahlenbelastung, zu Chemikalien, zu Schadstoffen und auch zur Gentechnologie. Es ist insgesamt ein umfassendes Werk und eine gute Grundlage für die weitere Arbeit aller Fraktionen. Insoweit geht unser Dank an die CDU-Fraktion, die diese Große Anfrage gestellt hat, und auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministe
Insgesamt muss man aufgrund dieses Berichts zu dem Ergebnis kommen, dass es mit dem Zustand der Umwelt in unserem Land nicht zum Schlechtesten bestellt ist, obwohl es allerdings auch einige Problemfelder gibt, Beispiel Waldbereich. Die Landesregierung führt hierzu aus, dass die relative Waldarmut in Schleswig-Holstein intensive Bemühungen zum Schutz und zur Erhaltung sowie zur Waldflächenvermehrung erforderlich mache. Die Praxis sieht aber häufig anders aus. So hat die Landesregierung erst im letzten Jahr die Neuaufforstungsprämie für private Waldbesitzer drastisch gekürzt. Da darf sich die Landesregierung nicht wundern, wenn sie gegen die selbst eingeräumte Waldarmut nicht ankommt.
Die Problematik, die durch einseitige Bevorzugung des FSC-Gütesiegels durch die Landes- und die Bundesregierung gegenüber dem PEFC-Gütesiegel entsteht, ist ein weiterer Punkt. Im nationalen Bereich verspricht das FSC-Gütesiegel gegenüber PEFC keinen erkennbaren Vorteil bei der Qualität der naturnahen Waldbewirtschaftung und der Einhaltung ökologischer Standards.
FSC hat aber durch die obligatorische Beteiligung mehrerer diverser Umweltverbände einen wesentlich höheren Bürokratieaufwand, sodass die Kosten insbesondere für private Kleinwaldbesitzer ein ökonomisch profitables Bewirtschaften der eigenen Wälder nicht möglich machen.
Das muss berücksichtigt werden. Lassen wir doch den Markt zumindest in der einheimischen Holzwirtschaft entscheiden.
Zum Thema Baumschutzsatzung will ich nur kurz Stellung nehmen. Das ist eine kommunale Angelegenheit, die von den kommunalen Vertretungen entschieden werden muss. Dass es die Möglichkeit zum Erlass solcher Satzungen gibt, ist grundsätzlich in Ordnung. Allerdings hat die Handhabung mit den Baumschutzsatzungen vielerorts dazu geführt, dass Bäume, die Gefahr liefen, in den Schutzbereich hineinzuwachsen, vorher ge- oder erlegt wurden.
Die löbliche Intention, die dieser Satzung zugrunde lag, führt also häufig zu gegenteiligen Wirkungen in der Praxis, ist also kontraproduktiv.
Kommen wir zum Bereich Abfall. In der letzten Sitzung haben wir bereits über die Große Anfrage des SSW zum Thema Abfallwirtschaft debattiert. Auch im Umweltzustandsbericht wird noch einmal festgestellt, dass ab dem Jahr 2005 nach heutiger Planung Entsorgungsanlagen mit Kapazitäten von etwa 500.000 t fehlen. Herr Nabel, insofern kann ich Ihre Feststellung von vorhin nicht so richtig nachvollziehen. Sie müssten einfach den Bericht einmal nachlesen.
Wenn aber im Bericht ausgeführt wird, dass wir mehr Abfall aus anderen Bundesländern importierten als wir aus ihnen exportierten und dies ein Ausweis dafür sei, dass ausreichende Entsorgungskapazitäten für den eigenen Abfall bestünden, so ist das nur ein Teil der Wahrheit. Es verbietet sich nämlich, mit Entsorgungskapazitäten zu kalkulieren, die bereits vertraglich anderweitig vergeben sind.
Über die Lärmproblematik in unserem Land haben wir auch erst im Dezember in diesem Hause debattiert. Im damaligen Bericht der Landesregierung ist von der erheblichen Belastung zum Beispiel einiger Lehrkörper in Schulen die Rede, die durch die räumliche Ausgestaltung der Klassenzimmer und den Lärm der Schüler höheren Belastungen ausgesetzt sind als zum Beispiel Industriearbeiter. Leider haben wir immer noch nicht erfahren, wo beziehungsweise an welchen Schulen die Landesregierung diese Erfahrungen gemacht hat. In diesem Bericht wird wenigstens dieses Problem nicht angesprochen.
Interessant war auch insbesondere der Themenbereich Strahlenbelastung. Vor dem Hintergrund der kostenintensiven Untersuchungen möglicher Leukämieerkrankungen durch Strahlenbelastungen im Bereich des Kernkraftwerkes Krümmel sind die Ausführungen dieses Berichts bemerkenswert. Die Landesregierung stellt hierzu auf der Seite 151 fest:
„Unter Zugrundelegung der Verwaltungsvorschriften und Richtlinien wurden in den Genehmigungen für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein Emissionsgrenzwerte festgeschrieben. Sie gewährleisten, dass die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für die effektive Dosis von 0,3 mSv pro Jahr für das Kernkraftwerk Krümmel wurde ein Wert für die effektive Dosis von 0,04 mSv
Das Kernkraftwerk Krümmel unterschreitet die festgelegten Höchstwerte, die sich an der schädlichen Wirkung für die Gesundheit orientieren, um fast 90 %. Ich hoffe, dass die Bevölkerung über diese beruhigenden Werte genauso informiert wird wie über die immer wieder vorgehaltenen Gefahren von Kernkraftwerken.
Interessant sind dabei die Feststellungen des Gutachtens zu den gesundheitlichen Gefahren hauptsächlich für Männer durch Fungizide und Herbizide im Bereich der Baumschulen. Aber auch hier sollten wir uns vor vorschnellen Urteilen schützen. Die Frage ist, ob das vorhandene Datenmaterial gesicherte Erkenntnisse zulässt. Auf jeden Fall scheinen diese Gefährdungen größer zu sein als die Strahlenbelastung, die vom KKW Krümmel ausgeht.
Ähnliches gilt bei der Strahlenbelastung durch Mobilfunkmasten. In Schleswig-Holstein haben wir zurzeit zirka 1600 Mobilfunkanlagen. Im Jahr 2005 sollen es durch die UMTS-Einführung über 2100 Anlagen sein. Immer wieder treffen wir im kommunalen Bereich auf besorgte Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Mobilfunkmasten in ihrer unmittelbaren Nähe wehren. Auch diese Menschen sollten über die klaren Ergebnisse des Berichts informiert werden. So wird festgestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte, die sich ja immer an der gesundheitsschädlichen Wirkung von Strahlungen orientieren, bei keiner - ich betone: bei keiner - Anlage überschritten wurden. Zwar ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen gering und stark exponierten Orten in Schleswig-Holstein, aber auch in der am stärksten exponierten Wohnung wurden Werte unter 10 % der gesetzlichen Grenzwerte festgestellt.
Im Durchschnitt lagen die Werte innerhalb von Wohnungen sogar nur bei 2 % der gesetzlichen Grenzwerte.
„Die geltenden Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder beim Mobilfunk gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren."
Auch diese Aussage ist beruhigend, obwohl wir uns sicher über die Festsetzung der Grenzwerte streiten können. Sind sie nach den technischen Möglichkeiten oder nach bewiesenen Beeinträchtigungen festgelegt
worden? Auf jeden Fall werden die Grenzwerte nur bis maximal 10 % ausgeschöpft und entsprechen damit auch wesentlich schärferen Grenzwerten wie zum Beispiel der Schweiz.
Im Gewässerschutz bleibt noch vieles zu tun. Es sind erhebliche Bemühungen notwendig, ab 2015 in Schleswig-Holsteins Gewässern die entsprechende Wasserqualität zu erreichen, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ergibt. Insbesondere bei den Fließgewässern scheint noch erheblicher Handlungsbedarf zu bestehen. So ist selbst nach der vorläufigen Einschätzung der Landesregierung davon auszugehen, dass der erforderliche ökologische Zustand in den Fließgewässern überwiegend nicht erreicht wird.
Bei den schleswig-holsteinischen Seen erreichen immerhin 31 % der größeren Seen eine gute ökologische Qualität und für weitere 40 % scheint dieses Ziel mit dem Seenschutzprogramm erreichbar, aber bei den restlichen 29 % scheint dies kurzfristig nicht möglich zu sein.
Der Sauerstoffmangel in der Ostsee des letzten Sommers hat ebenfalls hohe Wellen in der Öffentlichkeit geschlagen. Das liegt mit Sicherheit an den Einträgen, die besonders im dänischen Bereich in die Ostsee gelangen. Dennoch berücksichtigt der Bericht meiner Auffassung nach nicht die grundsätzliche ökologische Problematik der Ostsee. So gab es erst vor kurzem nach einer 10-jährigen Pause eine neue Auffrischung sauerstoffreichen Wassers aus der Nordsee über das Skagerrak in die Ostsee. Es ist also nicht nur die Landwirtschaft, Kollege Nabel, die die Ostsee mit ihren Einträgen belastet, sondern auch der teilweise unzureichende Austausch des Meerwassers zwischen Nord- und Ostsee.
Meine Damen und Herren, in der zur Verfügung stehenden Zeit konnten nur einige Punkte von mir angesprochen werden. Im Ausschuss besteht zur Diskussion weitere Gelegenheit; wir sollten sie nutzen.