In dem folgenden Prozess hat Schleswig-Holstein deutlich Position bezogen. Erstens. Wir wollen möglichst einheitliche Regelungen, wir wollen soziale Komponenten.
Es gehört zur Fairness festzustellen, ein Professor kann die Kürzung seines Weihnachtsgeldes besser verkraften
Wir versuchen deshalb, in enger Abstimmung mit den norddeutschen Ländern - wobei die Einheit mit Hamburg besondere Priorität hat -, eine gemeinsame Lösung zu formulieren. Das hängt vom bundesgesetzlichen Rahmen ab.
Ich habe Ihnen am Mittwoch Konsequenz und Transparenz versprochen. Deshalb werde ich hier auch mit offenen Karten spielen.
- Ja, wenn Sie zuhören, werden Sie das feststellen. Die Überlegungen gehen im Augenblick dahin, eine Streichung des Urlaubsgeldes ab dem Jahr 2004 für den gehobenen und den höheren Dienst vorzusehen. Nicht einmal das machen Sie mit, das kann ich überhaupt nicht begreifen. Das was BadenWürttemberg macht, das Urlaubsgeld auszuzahlen und es sich Weihnachten wieder zurückzuholen, finde ich zwar trickreich, aber nicht besonders stilvoll. Das werden wir nicht tun. Wir werden für eine sozial gestaffelte Absenkung der Sonderzuwendungen, die prozentual unterschiedlich sein wird - so wie es das Verfassungsrecht vorsieht - eintreten. Eine so genannte soziale Komponente über einen anteiligen Familien- und Kinderzuschlag wie in Baden-Württemberg halte ich allerdings für alles andere als sozial. Dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz immer noch so auslegt, dass Kinder höherer Beamter besser alimentiert werden müssen als die von Niedrigverdienern, ist für mich eher die Denkweise älterer Herren mit einem Familienbeamtenbild der fünfziger Jahre. Ich glaube, das können wir so nicht machen und werden es auch nicht tun.
Und eine Zwölftelung, wie die CDU sie hier beantragt, ist auch nicht unsere bevorzugte Variante. Ich sage aber auch mit Blick auf den nochmaligen Abstimmungsprozess, dass ich das nicht ausschließen will. Wir haben auch entsprechende konstruktive Gespräche geführt, unter anderem mit dem Beamtenbund. Ich sage es noch einmal: Wir haben Wertschätzung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir werden mit ihnen auch Gespräche führen, aber wir werden ihnen über die Lage der öffentlichen Finanzen nicht Sand in die Augen streuen. Im Übrigen sind sie klüger, als das hier in den Reden zum Ausdruck gekommen ist.
Das eben skizzierte Modell ist auch ein Grund dafür, weshalb ich die Kleine Anfrage des Kollegen Kubicki so beantwortet habe, wie ich sie beantwortet habe.
Herr Kubicki, insofern habe ich Ihre Einlassung vorgestern auch nicht verstanden. Vielleicht war sie ein bisschen auch ein Einschüchterungsversuch. Das machen Sie ja gelegentlich - nur, da sind Sie bei mir an den Falschen geraten. Ich sage Ihnen: Bei mir zeigt so etwas keine Wirkung.
Von Panik, lieber Herr Kollege Kubicki, ist bei mir wirklich überhaupt keine Rede. Was Verhandlungen angeht: sie sind ohne Verhandlungsspielräume im Hinblick auf die Grundsatzentscheidung sinnlos. Die Debatte kann deshalb heute auch nur eine Richtung aufweisen: Kürzung ja, aber sozialverträglich. Mit diesem Mandat werden wir unsere Gespräche aufnehmen. Und das Thema Lebensarbeitszeit ist zurzeit nicht spruchreif, deshalb werden wir das in dieser Form im Augenblick nicht weiter verfolgen.
Ich hoffe, dass die schleswig-holsteinische CDU und FDP die Landesregierung dabei unterstützen werden, dem tariflichen beamtenrechtlichen Flickenteppich von Bayern und Baden-Württemberg einen einheitlichen norddeutschen festen Wollteppich mit allenfalls farblichen Nuancen entgegenzusetzen.
Ich stimme dem, was Herr Abgeordneter Rother über die TdL gesagt hat, ausdrücklich zu. Hier eine Kleinstaaterei zu betreiben, was die Tarifgemeinschaft angeht, halte ich für absolut falsch. Wir wollen
für Reformen innerhalb der Tarifgemeinschaft sorgen, aber nicht aus der Tarifgemeinschaft aussteigen.
Eine Verdrängungskonkurrenz ist nicht sinnvoll, die kann sich Schleswig-Holstein nicht leisten. Deshalb werden wir uns daran auch nicht beteiligen. Das Motto kann ja nicht heißen: Wer zahlt am wenigsten? Aber eine Lösung ist auch nicht, die Augen vor der Lage zu verschließen. Darauf kommen wir noch zurück, liebe Damen und Herren von der Opposition. Darüber werden wir auch noch zu streiten haben. Immer, wenn es konkret wird, zu sagen: Da machen wir nicht mit; aber gleichzeitig Kürzungen zu verlangen, das ist nicht seriös. Das wissen Sie selbst.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das haben wir einstimmig so beschlossen.
Ich erteile zunächst der Frau Berichterstatterin aus dem Innen- und Rechtsausschuss, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.
- Ich fasse hier eigentlich nichts an. Also noch einmal: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich heute Morgen in seiner Sitzung mit den ihm überwiesenen Vorlagen beschäftigt, sie beraten und darüber beschlossen. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP dem Landtag, den Antrag der Fraktion der FDP - -
Wir reden jetzt über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/2670. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP dem Landtag, den Antrag der Fraktion der FDP abzulehnen. Mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf anzunehmen.