Protokoll der Sitzung vom 09.05.2003

Wir reden jetzt über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/2670. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP dem Landtag, den Antrag der Fraktion der FDP abzulehnen. Mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Frau Abgeordnete, ich danke für die Berichterstattung. Ich will eine Notiz aufnehmen: Ich bin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schriftlich darauf hingewiesen worden, dass es korrekt heißen muss:

„Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag, den Antrag der Fraktion der FDP abzulehnen.“

So ist es korrekt?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es! Das war der Beratungsstand!)

- Danke.

Dann nehmen wir den Bericht mit dieser Korrektur zur Kenntnis. Frau Abgeordnete Schwalm hat das verlesen, was aufgeschrieben worden war. Das war ja insofern korrekt. Aber ich bin darauf hingewiesen worden und wir haben das jetzt korrigiert. Wir haben den Bericht gehört. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. - Herr Abgeordneter Kubicki, Sie melden sich? - Ich will gern berichten, was Sie mir geschrieben haben, aber ich vermute, Sie wollen jetzt etwas zur Geschäftsordnung sagen. - Bitte.

Herr Präsident! Nachdem aus den Reihen der Unionsfraktion die Frage gestellt worden ist, was beschlossen worden ist, sage ich: Es ist im Innen- und Rechtsausschuss so beschlossen worden, wie es die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dargestellt hat. Der Bericht war insofern falsch und ist zu korrigieren.

Herr Präsident! Ich würde gern zur Geschäftsordnung etwas zum Abstimmungsverhalten sagen. Die FDPFraktion hat durch mich als Person auch heute Morgen im Ausschuss Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustandekommen des Beschlusses über die Änderung der Landesverfassung geäußert, was auch Auswirkungen auf das Landeswahlgesetz hat. Ich will das hier nicht wiederholen, sondern nur ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Zweifel, die vom Wissenschaftlichen Dienst nicht geteilt werden, fortbestehen und dass mir der Präsident auf mein Schreiben vom gestrigen Abend geantwortet hat. Ich habe die Bitte, Herr Präsident, dass ich das jetzt auch verumdrucken lassen und insoweit darauf verweisen darf. Das sind die Umdrucke 15/3352 und 15/3354 zur heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses. Die FDP-Fraktion hält an ihren Zweifeln ausdrücklich fest. Ich sage das, damit das klar ist und zu Protokoll genommen wird.

Es gibt also den Geschäftsordnungseinspruch, weil die Verfassungsänderung, die wir unter Tagesord

(Präsident Heinz-Werner Arens)

nungspunkt 6 beschlossen haben, von der FDP in der Ordnungsgemäßheit ihres Zustandekommens in Zweifel gezogen wird. Demzufolge gäbe es ja auch keine Befassung mit einer entsprechenden Änderung des Wahlgesetzes. Ich sage Ihnen das hier, was ich Ihnen auch für das Sitzungspräsidium schriftlich mitgeteilt habe: Nach Prüfung durch mich und nach rechtlicher Beratung durch den Wissenschaftlichen Dienst stelle ich fest, dass der Ablauf unter Tagesordnungspunkt 6 - Abstimmung, Herstellung einer verfassungsgemäßen Mehrheit - so korrekt gelaufen ist, wie es hier durchgeführt worden ist. Von daher haben wir keinen Anlass, aus der Beratung des Landeswahlgesetzes auszutreten.

Das ist strittig. Das muss man hier so sagen. Herr Kubicki bleibt bei diesem Geschäftsordnungseinspruch. So habe ich das verstanden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ich wollte nur al- le Abgeordneten darauf hinweisen - bezug- nehmend auf die Unterlagen, die vorliegen! Dann brauchen wir das nicht mehr zu disku- tieren!)

- Ich kann diese Strittigkeit nur ausräumen, indem ich das Haus selbst darüber befinden lasse, und stelle deswegen Ihren Geschäftsordnungsantrag, wegen der gegebenen Rechtsfrage nicht in die Beratung einzutreten, zur Abstimmung. Wer dieser Geschäftsordnungsbemerkung des Abgeordneten Kubicki folgt, den bitte ich um das Handzeichen. -

(Zuruf: Das wird nicht reichen! - Veronika Kolb [FDP]: Wer weiß!)

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Geschäftsordnungsantrag mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - -

(Zuruf: Von Teilen!)

gegen die Stimmen von FDP bei Enthaltung der Abgeordneten Frau Fröhlich und des SSW abgelehnt.

(Günther Hildebrand [FDP]: Und bei Enthal- tung von Herrn Matthiessen!)

Damit sind wir in der Beratung. Eine Aussprache war nicht vorgesehen. Es gibt das Begehren des SSW, ihr Abstimmungsverhalten zu erklären. Das werde ich korrekterweise als Bemerkung nach Abschluss der Abstimmung zulassen. Dann können Sie Ihr Abstimmungsverhalten erläutern.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Beratung.

Jetzt noch die Frage an die FDP: Wird der Änderungsantrag Drucksache 15/2661 zurückgezogen?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein!)

- Er wird nicht zurückgezogen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben ihn noch einmal als Antrag zur Abstimmung eingebracht! - Zuruf: Drucksache 15/2672! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Ja, Drucksache 15/2672! Der ist identisch, hat nur eine neue Drucksachennummer!)

- Gut. Dann stelle ich zunächst den Änderungsantrag der FDP - die Drucksachennummer habe ich eben genannt - zur Abstimmung und weise darauf hin, dass der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat. Wer dem Änderungsantrag der FDP folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung des SSW so abgelehnt.

Dann lasse ich jetzt über den heute eingereichten Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2672, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir gerade gemacht! Das war die letzte Abstimmung!)

- Wir haben eben über den Änderungsantrag Drucksache 15/2661 abgestimmt.

(Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Abgeordneter Kubicki, zur Geschäftsordnung!

Nur zur Vereinfachung, Herr Präsident: Der ist identisch. Wir mussten uns nur neu auf die Ausschussvorlage beziehen, aber das ist identisch. Mit der eben erfolgten Abstimmung ist das abgelehnt.

Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist das so okay und von der Tagesordnung.

Dann haben wir jetzt nur noch über den Gesetzentwurf Drucksache 15/2621 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abzustimmen - mit der korrigierenden Bemerkung, die ich hier vorhin zu Protokoll gegeben habe.

Wer diesem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.

Wir hören jetzt eine Bemerkung der Frau Abgeordneten Hinrichsen zum Abstimmungsverhalten des SSW. - Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen ganz kurz erklären, warum wir uns eben zum Antrag der FDP enthalten haben, obwohl wir in der ersten Lesung angekündigt hatten, diesem Antrag unsere Zustimmung geben zu wollen. Aufgrund der heutigen Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss ist uns erklärt worden, welche Auswirkungen es hat, wenn 35 Wahlkreise eingerichtet werden, die dann folglich auf jeden Fall mehrere Landkreisgrenzen überschreiten würden. Da dies nicht in unserem Interesse ist, hätten wir gern weiterhin den Ursprungsantrag auf 38 Wahlkreise gehabt. Aus diesem Grund haben wir uns heute bezogen auf den Antrag der Fraktion der FDP enthalten. Das war nur zur Klarstellung.

Wir nehmen diese Erklärung entgegen. Ich schließe damit jetzt diesen Tagesordnungspunkt ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 a auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU Drucksache 15/2650

Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2660 Absätze 1 und 2

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2671

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag haben wir heute Morgen beraten. Wir haben Folgendes beschlossen:

„Mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimme der FDP und bei Enthaltung der Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf anzunehmen. Weiter erklärt der Ausschuss die überwiesenen Absätze 1 und 2 des Antrages der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW für erledigt.“

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 15/2650 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von FDP, SSW sowie des Abgeordneten Benker bei Stimmenthaltungen der Abgeordneten Fuß und Fröhlich angenommen.