Die Ministerpräsidentin hat heute in ihrer Regierungserklärung um Vorschläge gebeten, wie die Politik der Landesregierung verbessert werden kann. Kollege Arp hat in seinem Antrag und in seiner Rede schon viel Sinnvolles zur Verbesserung des Wassertourismus vorgeschlagen,
Deshalb jetzt vielleicht zwei etwas weniger offensichtliche Gedanken. Erstens zum Nord-OstseeKanal: Wassertourismus muss ja nicht nur heißen - da sind wir uns offensichtlich einig -, im oder auf dem Wasser Urlaub zu machen, es kann ja auch am Wasser sein. Da böte sich selbstverständlich der beschauliche Radwanderweg an der meist befahrenen Wasserstraße der Welt an, wenn nicht die Böschung inzwischen an einigen Teilen bis an den Rand des Radweges abgebröckelt wäre. Ich habe das am letzten Wochenende gerade wieder erleben dürfen.
Seit drei Jahren ist der Radweg zwischen Landwehr/Fähre und Levensau nicht zu befahren. Nun ist der verbliebene Weg auch noch zugewachsen, offenbar, um das aufgestellte Verbotsschild, das bisher nicht ausreichend war, praktisch zu unterstützen. Ich weiß natürlich, dass die Instandhaltung dieses Weges eine Aufgabe der Wasser- und Schifffahrtsdirektion oder -verwaltung ist. Vielleicht wäre es aber ganz hilfreich, wenn auch das Land im Sinne unseres Tourismus bei dieser Bundesbehörde ein bisschen Dampf machen würde. Das kommt dann auch dem Kollegen Hentschel und dem Fahrradtourismus entgegen. Hier wäre also ein erster Ansatzpunkt für einen wassertouristischen Ausbau - im wahrsten Sinne des Wortes.
Mein zweiter Vorschlag ist, die Umweltgesetzgebung tourismusfreundlich zu entschärfen. Auch hier besteht
offensichtlich Einigkeit mit dem Antragsteller. Bei vielen privaten Investitionen am Rande der schleswig-holsteinischen Gewässer steht am Ende der Genehmigungsverfahren die alles entscheidende Frage, ob sich das Projekt ins Bild der Landschaft einpasst. Diese Frage ist von der Umweltverwaltung zu beantworten und ihr Urteil ist endgültig. Unabhängig von allen vorher geprüften Fragen, unabhängig von allen gefertigten Gutachten, unabhängig von allen Gemeinsamkeiten von Investoren und Kommunen: Die Umweltverwaltung kann mit ihrer Ermessensentscheidung millionenschwere, jahrelang vorbereite Investitionsprojekte verhindern, weil das Projekt dem zuständigen Beamten oder der zuständigen Beamtin negativ ins Auge sticht. In Malente hatten wir einen solchen Fall. Leider kann und darf die Umweltverwaltung das nicht nur, sie macht es auch. Diese Unkrautblüte des Umweltbürokratismus zu jäten, würde der Umweltqualität Schleswig-Holsteins nicht schaden.
Ansonsten, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich gespannt, was der neu ernannte Tourismus-Minister zu diesem Thema sagen wird. Er hat ja bereits im Wirtschaftsausschuss ebenso wie Herr Dellnitz sehr Positives zum Thema Wassertourismus angekündigt. Ich bin sehr gespannt, Herr Minister Rohwer, was Sie heute zu diesem Thema sagen werden.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Wir stimmen einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu. Ich kann mir dort durchaus eine produktive Diskussion vorstellen. Der Antrag der CDU, des Kollegen Arp, will ja nichts Böses.
Es soll der Wassertourismus gefördert werden. Was Wassertourismus aber genau ist, ist dem Antrag nicht zu entnehmen. Offenbar gehören auch die Angler dazu, wie ich Ihren Ausführungen entnehmen konnte. Dem Antrag selber konnte ich das bisher so nicht
entnehmen. Was genau die Landesregierung tun soll, um welches Ziel zu erreichen, bleibt ebenfalls verschwommen, um in der gegenständlichen Terminologie zu bleiben.
Die meisten Touristen, die wir früher als Badegäste bezeichnet haben, kommen ja an die Küsten unseres Landes, an die Seen und sie kommen natürlich wegen des Wassers und bringen hin und wieder ein aufblasbares Boot mit. Beim Wasser und Tourismus schien das deutsche Liedgut Pate zu sein.
Das Lied „Er hat ein knallrotes Gummiboot“ kennt wohl jeder. Weitere Lieder sind: „Am Sonntag will mein Süßer mit mir Segeln gehen“ und ganz früher hieß es „Pack die Badehose ein und nimm dein kleines Schwesterlein.“
Die Statistik weist den größten Teil der Touristen in den Kreisen Nordfriesland, Ostholstein und Dithmarschen aus. Wassernähe ist gefragt und damit verbunden natürlich die schöne Natur. Wer die Treene im Sommer besucht und die Paddlermassen sieht, wer in Segelhäfen nachfragt, merkt schnell, wie viele Wassersportler auch von außerhalb unseres Landes kommen. In unseren Häfen liegen viele Yachten und Boote, womit die finanzielle Potenz dieser Tourismusform unterstrichen wird.
Sie haben die Befahrensregelungen erwähnt. Dieses Thema müssen wir einmal gemeinsam diskutieren. Das Gleiche gilt für runde Tische. Es ist ja nicht so, dass wir erst des CDU-Antrages bedurften, um Wassersportaktivitäten zu unterstützen. An sehr vielen Binnenseen finden Sie Tretbootverleih, in Eckernförde werden hochattraktive Tourismus-Segelkurse durchgeführt, es gibt ein umfangreiches YachtChartering-Geschäft in Schleswig-Holstein. Es läuft also eine ganze Menge.
Eine letzte Bemerkung: Frau Aschmoneit-Lücke sagt, die Naturschutzgesetzgebung soll tourismusfreundlich durchforstet werden. Vergessen wir dabei aber nicht, dass natürlich die intakte Natur Hauptmotiv ist, uns touristisch aufzusuchen. Ich bin aber gerne bereit, dies bei der Ausschussberatung in Betracht zu ziehen.
- Ich bin ja eine Zeit lang nicht Mitglied des hohen Hauses gewesen, sondern habe mich in der freien Wirtschaft bewegt. Nun bin ich nach einer Phase wieder zurückgekommen und höre schon wieder etwas von schwarzen Vögeln.
Mir wird immer nachgesagt, ich könne jedes Thema auf Energie rückführen, aber die CDU ist mindestens genauso potent, jedes Thema auf irgendeiner Weise auf schwarze Vögel zurückzuführen. - Ich freue mich auf die Ausschussberatung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht so sehr auf die erste Seite des Antrages eingehen, da ich diese eher als Begründung für die Forderungen auf Seite zwei ansehe. Trotzdem möchte ich ein Wort zu den Angaben, die sich auf den Gesamtumsatz der Wassersportwirtschaft im engeren Sinne beziehen sagen. Ich beziehe mich lediglich auf den engeren Sinn, also nicht auf Baden und Fahrradfahren am Strand, sondern Wassersport im engeren Sinne.
Die im Antrag genannten 1,8 Millionen € beziehen sich auf alle in Deutschland getätigten Ausgaben und damit auch auf die Ausgaben für Sportgeräte, die beispielsweise von Kanuten in skandinavischen Ländern genutzt werden oder von Freizeitskippern, die sich in ihren in Deutschland gekauften Booten in den Niederlanden tummeln. Ich glaube, ein großer Teil des genannten Umsatzes bezieht sich gerade auf Umsätze, die vor solchen Hintergründen zu sehen sind.
Die CDU möchte aber etwas ganz anderes. Sie bezieht ihre Forderungen auf Seite zwei auf den heimischen Tourismus, also auf das Angebot vor Ort. Somit sind die in der Begründung genannten 1,8 Milliarden € so nicht uneingeschränkt heranziehbar.
In Bezug auf den heimischen Tourismus sind die Umsätze deutschlandweit wesentlich geringer. Der Wassertourismus ist von daher als ein Nischenangebot zu sehen, wie so viele andere Nischenangebote auch. Das soll aber keineswegs dazu verleiten, keine Anstrengungen zur Stärkung des Wassertourismus
vorzunehmen, sondern eher noch einmal klarstellen, wie groß das Marktsegment ist, über das wir heute hier reden.
Nun zu den konkreten Forderungen der CDU. Im ersten Punkt wird ein bundesweiter Wasserwanderwegeplan gefordert, den das Land fördern soll. Ich persönlich würde mich vor allem über einen solchen Plan für das Land Schleswig-Holstein freuen, wenn es um Gewässerkartierung geht, die man touristisch aufbereitet, um neue Gäste zu gewinnen. Eine bundesweite touristische Kartierung macht nur dann Sinn, wenn man die vielen Akteure, die Wassersportler, die einzelnen Länder, die Naturschützer, die Hafenbetreiber, die Gastronomen und so weiter, unter einen Hut bekommt. Grundsätzlich können wir dem Wunsch der CDU aber beipflichten.
Schwieriger wird es aber mit dem zweiten Punkt. Hier wünscht sich die CDU eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Befahrensregelungen. Das Land Schleswig-Holstein hat gerade erst vor einigen Monaten die einzelnen Kreise ermächtigt, Verordnungen in Bezug auf die Befahrensregelung zu erlassen. Man hat festgestellt, dass die Wünsche und Anforderungen vor Ort höchst unterschiedlich sind und deshalb auch die Bestimmungen hierzu nicht zu verallgemeinern sind. Vor Ort weiß man am besten, welche Befahrensregelungen notwendig sind. Daher sollte man die Entscheidung hierüber auch den einzelnen Kreisen belassen, auch wenn dies zu einer uneinheitlichen Regelung führt. In Friedrichstadt, einem wirklichen Wassersport-Mekka, hat man beispielsweise besondere Probleme mit der Geschwindigkeit der Wassersportler gehabt, die man durch eigene auf die dortigen Gewässer bezogenen Regelungen in den Griff bekommen hat. Diese guten Regelungen vor Ort sollten wir nicht einkassieren, sondern weiterhin die Verantwortung hierfür dort lassen, wo sie hingehören. Das wurde seinerzeit, als es um diese Verordnung ging, auch von den Kollegen der CDU in Nordfriesland entsprechend gewürdigt und begrüßt.
Die Punkte 3 und 4 des Antrages befassen sich mit der allgemeinen Unterstützung des Wassertourismus und mit dem Wunsch, das Themenjahr der Deutschen Zentrale für Tourismus zu unterstützen. Beides sind in meinen Augen Aufgaben der Tourismus Agentur Schleswig-Holstein. Dadurch, dass das Land die TASH fördert, fördert es natürlich auch die touristischen Aktivitäten, die sich um das Segment Wassertourismus drehen.
Die finanzielle Unterstützung eines bundesweiten Themenjahres wird sich hierbei sicherlich schwierig gestalten.
Der letzte Punkt des CDU-Antrages befasst sich mit der Förderung der Wassersportverbände und mit dem Wunsch, dass deren Interessen in Bezug auf Natur- und Umweltschutz angemessen berücksichtigt werden sollen. Dass Wassersportverbände gefördert werden sollen, ist klar. Auch hier gibt es entsprechende Vereinbarungen, die dies sicherstellen und die ebenfalls im letzten Jahr neu gefasst wurden.
Erstaunlich ist aber vor allem die Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Wassersportler, wenn es um Natur- und Umweltschutz geht. Hier gibt es schon Beteiligungsrechte und meines Erachtens geschieht die angemessene Beteiligung bereits. Der Natur- und Umweltschutz ist vielmehr die Basis einer nachhaltigen touristischen Entwicklung und sollte daher in Bezug auf den Wassersport auch weiter so betrieben werden wie bisher. In diesem Teil können wir somit den Ausführungen des Kollegen Arp überhaupt nicht folgen. Wir meinen, Naturschutz und Tourismus muss sich weiterhin gemeinsam entwickeln und darf sich nicht konträr zueinander entwickeln,
sondern da muss man Hand in Hand gehen. Trotzdem glauben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir im Ausschuss noch einmal ganz in Ruhe darüber unterhalten können,