Wir können uns deshalb Punkt 1 des Antrages der Regierungskoalition nicht ohne weiteres anschließen. Es ist zwar positiv, dass SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Änderung des Verbundsatzes mehr anstreben. Alles andere hätte ja auch die Schicksalsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen zu offensichtlich zerbrochen. Aber die Formulierung, dass den Kommunen unter Berücksichtigung der dramatischen Haushaltssituation des Landes ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes zugemutet werden kann, können wir ohne konkrete Zahlen nicht mittragen. Was heißt hier „zumutbar“? Wir möchten schon wissen, in welcher Höhe den Kommunen die Mittel gekürzt werden, bevor wir eine solche Forderung unterstützen können.
wir nicht mittragen - dazu ist die Haushaltslage zu vieler Kommunen und insbesondere der Landkreise zu schlecht -, auch wenn wir die Einschätzung teilen, dass sich das Land in einer dramatischen Haushaltslage befindet. Und das steht ja wirklich fest. Wir haben ja auch in diesem Sinne unseren Bericht zur Entbeamtungspolitik der Landesregierung angefordert und haben noch einmal darauf hingewiesen, dass auch nach unserer Meinung die Haushaltslage dramatisch ist.
Die unter Punkt 1 geforderte Überprüfung von Förderprogrammen kann dennoch sinnvoll sein. Dieser Überprüfung stellen wir uns. Wir fordern aber, dass diese Überprüfung ergebnisoffen sein muss. Wir fordern weiter, dass sie anhand von Kriterien dann auch bewertet wird. Dabei muss die Qualität ein Kriterium sein. Einspareffekte allein reichen nicht aus. Außerdem lehnen wir grundsätzlich eine Kürzung der Förderprogramme nach der Rasenmähermethode ab.
Weiterhin fordern wir, dass die Staatszielbestimmung der Landesverfassung ernst genommen wird. Das heißt für uns: Einsparungen im Minderheitenbereich dürfen erst vorgenommen werden, wenn die volle Gleichstellung erreicht ist. Dies ist aus der Sicht des SSW - Stichworte sind hier beispielsweise die Schülerbeförderungskosten - noch lange nicht erreicht.
Zuletzt fordern wir, dass die Überprüfung der Förderprogramme dann auch zu Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden führt. Das heißt, eine Einigung mit den kommunalen Landesverbänden sollte aus unserer Sicht unbedingt angestrebt werden.
Die Vorschläge, die unter Punkt 2 im Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genannt werden, sind nicht im Ausschuss erarbeitet worden. Das heißt, sie sind nicht Schlussfolgerungen der Ausschussarbeit. Wir haben diese Vorschläge am Donnerstag in der Sitzung bekommen und am Montag danach - das war die letzte Sitzung des Sonderausschusses - sind sie fast ohne Diskussion beschlossen worden. Es ist klar, dass man sich in dieser kurzen Zeit nicht ernsthaft mit so vielen Vorschlägen auseinander setzen kann. Ich möchte dennoch klarstellen: Der SSW lehnt nicht alle gemachten Vorschläge pauschal ab. Aber die Minderheit im Ausschuss hatte eben nicht die Chance, sich mit diesen Vorschlägen ausführlich zu befassen.
Aus der Ausschussarbeit heraus ist es also sachlich nicht angemessen zu beschließen, dass die Landesregierung bereits Vorschläge in diesen Sachbereichen
erarbeiten soll. Wir meinen deshalb, der Ausschuss hätte nur empfehlen dürfen, dass die Landesregierung überprüfen sollte, welche Folgen diese Vorschläge insbesondere für die Kommunen hätten.
Zu den unter Punkt 2 genannten Vorschlägen, die unserer Meinung nach ja nur zu überprüfen sind, ist unmittelbar Folgendes zu sagen: Eine Sonderauschüttung des kommunalen Investitionsfonds haben wir bereits bei der Finanzierung des Ausbaus der Feuerwehrschule in Harrislee gehabt. Das war einvernehmlich mit den kommunalen Landesverbänden so beschlossen. In begrenztem Maße und bei Zustimmung der kommunalen Landesverbände kann also eine solche Sonderausschüttung durchaus sinnvoll sein. Allerdings ist eine Sonderausschüttung in Höhe von 200 Millionen DM im Verhältnis zum gesamten Fonds ein sehr hoher Betrag. Dieser Vorschlag wird kaum auf die Zustimmung der kommunalen Familie treffen, da es sich ja um deren eigenes Geld handelt. In dieser Größenordnung ist dies alles also sehr problematisch.
Auch eine differenzierte Kreisumlage stößt nicht unmittelbar auf die Zustimmung des SSW. Denn im Prinzip verlagert man dadurch den finanziellen Verteilungskampf von der Landesebene auf die kommunale Ebene.
Ich glaube kaum, dass der Landkreistag von diesem Vorschlag begeistert sein wird. Und ich glaube auch nicht, dass die Nordkreise begeistert sein werden, wenn sie jetzt den Südkreisen unter die Arme greifen sollten.
Auch dies sollte also von der Landesregierung erst sehr genau geprüft werden, bevor man konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet.
Frau Spoorendonk, würden Sie mir zustimmen, dass bei der Beurteilung, wer wem unter die Arme greift, es richtiger wäre zu sagen, dass die Südkreise den Nordkreisen unter die Arme greifen?
Ich möchte noch etwas zur Funktionalreform sagen. Eine Aufgabe des Konsensprinzips bei der Funktionalreform ist zwar bedenklich, aber wenn man sich die bisherigen Ergebnisse ansieht, kann man schon über diese Forderung diskutieren. Laut Bericht des Innenministers haben die bisherigen vielen Vorschläge - meines Wissens sind es über hundert -, die im Zuge der Funktionalreform im Konsens umgesetzt worden sind, nur zu jährlichen Einsparungen von zirka 2,5 Millionen DM geführt.
Das ist natürlich kein berauschendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass die Funktionalreform schon seit Jahren betrieben wird. Das macht wiederum deutlich, dass nicht Einsparungen der Hauptgesichtspunkt der Funktionalreform sein dürfen.
Bei der Funktionalreform muss es um kommunale Eigenständigkeit und um Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben gehen. Dabei darf es nicht in erster Linie um Einsparungen gehen. Ich denke, das ist allmählich bei allen so rübergekommen.
Der SSW ist nicht dagegen, dass die Landesregierung gebeten wird, bis zum 31. Oktober 2000 beziehungsweise noch in diesem Jahr dem Landtag einen Bericht vorzulegen, der Vorschläge enthält, wie den Kommunen zur Stärkung ihrer Eigenverantwortlichkeit die Abweichung von gesetzlichen Vorgaben ermöglicht werden kann. Allerdings sollte man doch etwas ehrlicher sein und, statt von Eigenverantwortlichkeit zu sprechen, sagen, dass es sich hierbei um Einsparungen handelt.
Der SSW hat seine Haltung zur Absenkung oder gar zur Abschaffung von Standards in den Kommunen schon in der Juni-Tagung des Landtages deutlich gemacht. Wir sind gegen die Abschaffung von Standards in den Kernbereichen, zum Beispiel im Bereich der Kindertagesstätten. In diesen Fragen stellen wir uns gern einer Debatte und ein Bericht ist hier sinnvoll.
Mit den anderen unter Punkt 2 gemachten Vorschlägen konnten wir uns in der Kürze der Zeit noch nicht ernsthaft befassen. Wir gehen davon aus, dass diese im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.
Natürlich unterstützt auch der SSW Punkt 3 der Beschlussfassung, mit der dem Landtag empfohlen wird, dass die Themen „Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts“ und „Fortführung der Funktionalreform“ an die Enquetekommission übertragen werden, die dann ja auch einen neuen Namen bekommt; denn diese Themen wurden im Sonderausschuss de facto nicht erörtert.
Kurz und gut: Der Sonderausschuss hat nicht viele neue Erkenntnisse erbracht. Einige wenige Fakten und Missverständnisse hinsichtlich der Situation der kommunalen Finanzen konnten ausgeräumt werden. Was aber unter dem Strich bleibt - auch das muss ich sagen -, ist eine gewisse Frustration darüber, dass als Beschlussempfehlung des Sonderausschusses jetzt dieses Papier vorliegt, das nicht im Sonderausschuss erarbeitet worden ist.
Letzte Bemerkung - das muss meiner Ansicht nach auch noch gesagt werden -: Trotz aller Gegensätze in den Diskussionen hat die Ausschussarbeit in einer konstruktiven Atmosphäre stattgefunden. Wie alle anderen möchte auch ich mich bei dem Ausschussvorsitzenden und nicht zuletzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und der Verwaltung bedanken, die dafür gesorgt haben, dass diese Berge von Papier uns immer rechtzeitig zur Verfügung standen.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich jetzt die Besuchergruppe der Berufsschule Bad Oldesloe und die des Immanuel-Kant-Gymnasiums Neumünster.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf wohl sagen, dass wir alle mit großem Interesse die Sitzung des Bundesrates zum Steuersenkungsgesetz verfolgt haben. Vielleicht wissen es noch nicht alle; deshalb darf ich es Ihnen sagen: Soeben ist die Steuerreform durchgekommen.
Deutschland hat gezeigt, dass es trotz Merz und Stoiber die Kraft hat, eine dringend notwendige Steuersenkungspolitik vorzunehmen.
Wer Wirtschaftswachstum bejaht und Arbeitsplätze schaffen will, der muss eine solche Politik unterstützen.
Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit der anderen Seite der Medaille. Steuersenkungen führen zwangsläufig zu erheblichen Mindereinnahmen beim Land und bei seinen Kommunen. Das haben wir ausführlich erörtert. Damit sind wir alle zu weiteren Konsolidierungsanstrengungen gezwungen. Ob wir wollen oder nicht: An weiteren Einschnitten auf allen Ebenen führt kein Weg mehr vorbei. Das Land ist in einer vergleichsweise ungünstigen Situation. Es muss kurzfristig die notwendigen Anpassungen im Landeshaushalt erreichen. Das Land hat sein Vermögen bereits weitgehend mobilisiert. Das Land hat vergleichsweise wenig Einfluss auf seine Steuereinnahmen. Es hat einen höheren Anteil kurzfristig nicht veränderbarer Ausgaben als die Kommunen. Dazu ein Beispiel: 1999 betrug der Anteil der Personalausgaben und der Zinsausgaben des Landes an den bereinigten Ausgaben rund 50 %. Bei den Kommunen lag die Quote bei 30 %.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation des Landes schlägt der Sonderausschuss eine Absenkung der Finanzausgleichsmasse vor. Der Verbundsatz - das begrüße ich außerordentlich - soll nicht verändert werden. Damit kommt deutlich zum Ausdruck: Die Kürzung darf nur zeitlich befristet erfolgen.
Der Sonderausschuss hat es sich nicht leicht damit gemacht, den Kommunen einen Konsolidierungsbeitrag zuzumuten. Auch der Landesregierung und natürlich gerade auch mir als „Kommunalminister“ wird eine solche Entscheidung sehr schwer fallen. Doch wie wir die Dinge auch wenden, es führt wahrscheinlich kein Weg daran vorbei, die Kommunen mit einem Beitrag am Ausgleich des Landeshaushalts zu beteiligen. Land und Kommunen leben in einer Schicksalsgemeinschaft. Wenn es dem einen, wie wir festgestellt haben, insgesamt recht zufrieden stellend geht, der andere aber in erheblichen, um nicht zu sagen: kaum zu lösenden Finanzschwierigkeiten ist, dann ist es vielleicht auch ein Gebot der Solidarität und der Gesamtverantwortung, in einem vertretbaren Umfang für eine begrenzte Zeit zu helfen.