Unbedingt notwendig und deshalb als Reform zu begrüßen ist der neue Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Hierzu sollen laut dem uns vorliegenden Gesetzentwurf eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder ein rechtswissenschaftlich ausreichender Sprachkurs nachgewiesen werden. Reicht das, meine Damen und Herren? Hätte man hier nicht mutiger nach vorn gehen müssen? Haben wir hier als schleswig-holsteinischer Gesetzgeber noch Handlungsspielraum? Ich denke, wir sollten das kritisch prüfen.
Sowohl die neuen Schlüsselqualifikationen wie die Fremdsprachenkompetenz bieten der CAU Gelegenheit, ihr Profil zu schärfen, zum Beispiel als Brückenkopf im Ostseeraum.
Da kommen hier aber schon wieder Bedenken auf und es wird von mehr Geld gesprochen. Als hätten wir am Mittwoch keine Haushaltsberatung gehabt! Das überzeugt mich also nicht. Hier liegt eindeutig eine Chance, meine Damen und Herren.
Durch die mehr als eine Verdoppelung darstellende Verlängerung des Zeitrahmens der anwaltlichen Station von vier auf neun Monate wird endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass über 80 % der Juristen nach dem Referendariat in die anwaltliche Tätigkeit gehen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Rechtsanwaltskammer in die praxisorientierte Ausbildung einbezogen werden soll.
Grundsätzlich befürworte ich das Festhalten an der Zweistufigkeit der Ausbildung zu Volljuristen. Ich habe allerdings Fragen zum Gesetzestext, zum Beispiel die Frage, ob wir das erste Staatsexamen wirklich so definieren müssen, als sei es nur die Voraussetzung für das zweite Staatsexamen. Die CAU bietet im Wintersemester bereits die Möglichkeit an, beim ersten Abschluss einen Hochschulgrad des Diplomjuristen zu erwerben. Ich glaube, das ist eine gute Sache. Angesichts des Nadelöhrs von Wartezeiten und auch des nicht großen Verdienstes von Referendaren ist es für viele unattraktiv, die zweite Prüfung und das Referendariat zu machen.
Lassen Sie mich abschließend hervorheben, dass § 7 des deutschen Richtergesetzes die Einstellungsvoraussetzungen für Richter erweitert hat. Neben den bisherigen Voraussetzungen - Examen, deutsche Staatsangehörigkeit und Grundgesetztreue - werden ausdrücklich soziale Kompetenz sowie Berufs- und Lebenserfahrung erwartet. Ich denke, hier schließt sich der Kreis. Das begrüße ich außerordentlich. Es geht darum, dass Recht mit all seinen Verästelungen immer dem Menschen zu dienen hat. Es ist dem Menschen begreiflich zu machen, und zwar nicht abstrakt und generell, sondern individuell, in jedem Einzelfall und entsprechend seinen Gegebenheiten.
Wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf und beantragen Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich auf wenige Worte beschränken, weil es mir wie dem Kollegen Wadephul und wahrscheinlich auch der Ministerin im Herzen weh tut, dass wir uns am heutigen Nachmittag sehr weitreichend über Fragen des Bildungswesens unterhalten haben, uns aber bei der wichtigen Frage der Juristenausbildung eigentlich keine Zeit nehmen und das so hopplahopp mal übers Knie brechen wollen. Wer weiß, was Juristen alles so richten oder auch anrichten können,
dem muss eigentlich klar sein, dass man sich mit dieser Frage etwas intensiver beschäftigten sollte, als es beispielsweise durch den Beitrag der Kollegin Franzen geschehen ist.
Frau Kollegin Franzen, dass Sie es schon für einen Glücksfall der Geschichte halten und besonders loben müssen, dass die Regierung einer verfassungsrechtlichen Pflicht nachgekommen ist, nämlich die Juristenausbildung in Gesetzesform zu regeln und nicht einfach per Erlass oder sonstwie, erstaunt mich doch. Es geht gar nicht anders.
Darüber, was der Kollege Wadephul kritisiert hat, kann man lange streiten. Das ist die Tatsache, dass Baden-Württemberg seit einem Jahr ein entsprechendes Landesgesetz hat und wir erst jetzt ein Gesetz beraten.
Wenn wir ein Gesetz beraten, müssen wir uns - das ist bedauerlicherweise ein Fehlglaube - nicht nur über die Frage unterhalten, ob man ein Gesetz beschließt und damit glaubt, alle Probleme gelöst zu haben, sondern auch mit der Frage, ob damit nicht überhaupt erst Probleme entstehen. Wenn wir das, was mit hoch vollmundigen Ankündigungen bezüglich sozialer Kompetenz, Mediationstraining, Streitschlichtung, Sprachkenntnissen gewollt ist, umsetzen wollen und gleichzeitig die handwerkliche Grundausbildung
von Juristen europaweit auf hohem Standard halten wollen, bedeutet das eben auch, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass Personal- und Sachausstattung stimmen. Sonst können wir uns die entsprechenden Gesetzesformulierungen sparen.
Wir stellen heute fest: Die Dotierung und Ausstattung stimmt gegenwärtig nicht. Die Ministerin hat gesagt, sie hoffe, dass es zur Verfügung gestellt werden werde. Dieser Hoffnung schließe ich mich an. Wenn wir sehenden Auges feststellen können, dass sich die Hoffnung nicht erfüllt, müssen wir nach anderen Lösungsmöglichkeiten und anderen Lösungswegen suchen.
- Wir müssen das mit beraten. Die jungen Menschen, die sich jetzt in der Ausbildung befinden oder einen entsprechenden Ausbildungsgang anstreben, haben ein Anrecht darauf zu wissen, wie sie in SchleswigHolstein ausgestattet, unterrichtet und auf den Markt und ihre künftigen Berufsfelder vorbereitet werden.
Noch etwas zu den Anwälten. Frau Ministerin, wir sind auch für die Überweisung. Wir werden uns im Ausschuss mit Sicherheit verständigen müssen. Seit über einem dreiviertel Jahr fragt der Deutsche Anwaltsverein auch in Schleswig-Holstein nach Ausbildungskanzleien. Ich habe Sie schon einmal gefragt, ob Sie einen Überblick darüber haben, wie viele Kanzleien sich bisher überhaupt bereit gefunden haben, eine entsprechende anwaltliche Ausbildung von Referendaren zu gewährleisten. Wenn wir nämlich keine Kanzleien nachweisen können, nutzt uns ein entsprechender Gesetzespassus nichts.
Auch da will ich aus eigener Erfahrung Folgendes sagen. Es mag sein, dass es in dieser Runde noch einige mit anderen Erfahrungen gibt. Ich kenne heute relativ wenige Anwälte, Kollege Puls, die einen allgemeinen Überblick vervollständigen können. Auch bei uns sind alle bereits so spezialisiert, dass wir eine grundsolide Ausbildung von Referendaren einem einzelnen Anwalt eigentlich nicht übertragen können, wenn wir den Ansprüchen genügen wollen, die in dem Gesetz formuliert werden. Das heißt, wir müssen uns fragen: Haben wir in Schleswig-Holstein entsprechende Kapazitäten oder wie können wir Kanzleien dazu veranlassen, sich entsprechend zu beteiligen?
Frau Ministerin, meine Bitte an Sie ist, für die Ausschussberatungen über die Kammer oder die örtlichen Anwaltsvereine anzufragen, wie viele Kanzleien sich bereits bereit erklärt haben, sich als Ausbildungskanzlei zur Verfügung zu stellen. Ich befürchte, es sind nur wenige. Hier, Kollege Puls, schließt sich für mich der Kreis.
Wenn wir bei der Frage der freien Berufe, bei der Frage der Dotierung, bei der Frage der Angemessenheit, bei der Frage der Zwänge - Sie wissen, die Gebühren nach der BRAGO sind seit Jahren nicht angehoben worden - -
- Das höre ich sehr gern. Die Gewerbesteuerzahlung der Anwälte wird in die Gebührenerhöhung gleich einbezogen werden. Das ist ganz klar.
- Ja, Kollege Astrup. - Wenn wir solche Debatten führen, dass die künftigen größeren Kanzleien, die gerade in Städten mit hohen Steuersätzen sitzen, mit zusätzlichen Abgaben belastet werden, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sie die Hände heben und sagen: Dass wir von uns aus freiwillige Leistungen für das Gemeinwesen erbringen, findet nicht statt. - Bei dieser allgemeinen Debatte muss man also auch aufpassen, dass man nicht gerade diejenigen vor den Kopf stößt, die man anschließend braucht, um die Entwicklung für das Gemeinwesen und für das Rechtssystem in hervorragender Weise zu beflügeln.
Ich kann nur sagen: Wir sind spät dran, aber noch nicht zu spät. Wir haben die Möglichkeit, das schleswig-holsteinische Landesgesetz in entsprechender Weise ordentlich zu gestalten. Der Entwurf wird von uns akzeptiert. Wir haben Diskussionsbedarf. Wir sollten uns bei der zweiten Lesung für dieses wichtige Thema etwas mehr Zeit nehmen und zu einer etwas anderen Tageszeit als heute debattieren. Dann wäre der Juristenausbildung in Schleswig-Holstein sehr gedient.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht eine kleine Eingangsbemerkung. Seit Jahrzehnten, ich glaube, seit Jahrhunderten machen Handwerksbetriebe selbstverständlich mit allergrößter Selbstverständlichkeit Ausbildung, sind eigentlich die tragende Säule, die überhaupt noch Ausbildung macht, wenn es sich nicht um Hochschulausbildung handelt, und zahlen selbstverständlich Gewerbesteuer. Selbstverständlich machen sie alles,
ohne dass wir jemals eine Klage darüber gehört hätten. - Doch, wir haben schon Klagen gehört. Aber sie machen es einfach und sie jammern nicht rum.
- Sie müssen immer reden, Herr Kubicki. Jetzt seien Sie bitte einmal still. Es ist schwer zu ertragen.
Angeblich sind die Debatten um die Juristenausbildung so alt wie die Juristenausbildungen selber. Herr Dr. Wadephul hat es angedeutet.
Ich persönlich kann mich an keinen universitären Ausbildungsgang erinnern, der dieses Parlament beziehungsweise seine Ausschüsse ähnlich intensiv beschäftigt hätte. Nach all den Debatten um V- und Y-Studiengänge und Ähnliches ist es dann doch bei der traditionellen zweigeteilten Ausbildung mit Universitätsstudium und Referendariat geblieben. So weit, so gut - oder auch nicht; ich kann es nicht wirklich beurteilen. Die Zukunft muss zeigen, ob eine andere Möglichkeit besser gewesen wäre. Daran können auch wir in Schleswig-Holstein nichts ändern. Das entspricht den bundesrechtlichen Rahmenvorgaben.
Wir alle wünschen uns in jedem Beruf Menschen, die eine breite, allgemeine und berufsbezogene Bildung besitzen, anstatt als Fachidioten mit Scheuklappen behaftet zu sein. Das ist natürlich auch immer von der Persönlichkeit und den Interessen der einzelnen Menschen abhängig. Wir als Politikerinnen und Politiker können jedoch durch Ausbildungsgesetze deutlich machen, dass es - wie im Fall der Juristenausbildung - eben nicht nur drauf ankommt, möglichst schnell und präzise Fälle zu lösen.
Kommunikative Schlüsselkompetenzen sind, wie in fast jedem Beruf, auch für die Juristinnen und Juristen wichtig. Ebenso muss verwaltende und rechtsberatende Arbeit von den Universitäten stärker als bisher vermittelt werden. Hier bestand Änderungsbedarf. Das Berufsbild der Juristin, des Juristen entwickelt