Bei einem Punkt ging es darum, den Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums bei Prüfungsordnungen abzuschaffen. Im Bereich der Finanzen und des Personals wurde die Umstellung von der Detail- zu der Globalsteuerung längst erreicht. Diese Punkte sind also auf einem guten Weg.
Die Empfehlung der Erichsen-Kommission zur Einführung eines Hochschulrates wollen wir umsetzen. Allerdings sehen wir in zweierlei Hinsicht noch einen Beratungsbedarf, zum einen nämlich bei den Kompetenzen des Beirates und zum anderen bei der Zusammensetzung. Ich persönlich glaube, dass im Beirat sowohl von den Hochschulen als auch vom Ministerium berufene Mitglieder sitzen müssen. Es muss gewährleistet sein, dass in diesem Gremium Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Gewerkschaften und öffentliches Leben zusammenwirken. Ein solcher Beirat hat dann Sinn, wenn die jeweilige Kompetenz der Mitglieder, aber auch die Verantwortung gegenüber den Hochschulen wahrgenommen wird. Sie sollen den Modernisierungsprozess begleiten, anregen und kompetent evaluieren können.
Zum Modernisierungsprozess gehört aber auch, dass die Hochschulen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft noch stärker wahrnehmen. Hier gibt es viele Punkte, die künftig angesprochen werden müssen. Diese reichen von einem verstärkten Angebot berufsintegrierender Studiengänge bis hin zur Rechenschaftspflicht über die Ableistung von Lehrverpflichtungen von Hochschullehrern und vieles mehr.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Modern ist und bleibt es, unseren jungen Menschen ein gebührenfreies Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen. Sie können jede Sitzung neue Anträge zur Einführung von Studiengebühren einreichen. Diese werden nicht dazu führen, dass wir Ihnen auf diesem Weg folgen werden.
Auch bei der Studienfinanzierung gilt allerdings das Prinzip der gegenseitigen Verantwortung, das heißt, dass ein Studium in vertretbarer Zeit abgeschlossen werden können muss und dass das von den Studierenden auch getan wird. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister hat es einmal so formuliert: Es muss eine Art Zielvereinbarung zwischen dem Staat, der Hochschule und den Studierenden geben.
In den fünf Minuten, die uns heute Morgen für dieses umfassende Thema zur Verfügung gestellt wurden, kann ich nicht auf alle Details des CDU-Antrags eingehen. Das mögen Sie entschuldigen.
Ich will noch einmal klar sagen: Zu den Studiengebühren haben wir deutliche Wort gesagt. Bezüglich des Zugangs zum Hochschulstudium halten wir es für sinnvoll, die bundesweit verabredeten Flexibilisierungen umzusetzen. Wir wollen allerdings nicht, dass die Hochschulen letztlich selbst darüber entscheiden, wer wo studieren darf. Deswegen werden wir Ihren Vorschlägen in dieser Frage nicht folgen.
Diese Fragen haben wir hier im Plenum schon mehr als einmal diskutiert und debattiert. Deswegen meinen wir, dass zumindest diese Punkte heute abgehandelt und verabschiedet werden können. Die anderen Punkte bedürfen einer vertiefenden Beratung im Bildungsausschuss.
Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag und um eine abschnittsweise Abstimmung des Antrages der CDU.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die abschnittsweise Abstimmung würde uns die Sache schon wesentlich leichter machen.
Ich komme zunächst einmal zu einigen kritischen Anmerkungen. Ich frage mich, welcher Teufel wohl die CDU-Fraktion geritten hat. Warum verunstaltet sie einen in großen Teilen ansonsten durchaus brauchbaren Antrag ausgerechnet mit dem Ruf nach einem Landeshochschulrat, in den auch die Regierung bedauerlicherweise einstimmt? Dass ausgerechnet die Union den Weg in eine hochschulpolitische Rätepolitik sozusagen autobahnmäßig ausbauen möchte, vermag ich nun wirklich nicht zu verstehen.
Die FDP-Fraktion lehnt die Verlagerung politischer Gestaltungsaufgaben auf Räte, Kommissionen und ähnliche Einrichtungen außerhalb von Exekutive und Legislative ab.
Damit befinden Sie sich sowohl politisch als auch verfassungsrechtlich auf einem Irrweg. Das können wir unter keinen Umständen mittragen.
Besonders untauglich finde ich den Vorschlag der Union zu dem im Antrag angesprochenen Besetzungsmodus. Es ist dabei zu befürchten, dass am Ende entweder ein Regionalproporz oder, wie es der Kollege Weber in seinem Redebeitrag angedeutet hat, ein Gruppenproporz herauskommt, wenn alle Hochschulstandorte vertreten sind oder aber die relevanten Gruppen eine Vertretung erhalten.
Daneben fordert die Union, dass die Mitglieder dieses Landeshochschulrates keine Hochschulangehörigen sein sollen. Das lässt allerdings doch Zweifel hinsichtlich der Einbringung der erforderlichen Sachkompetenz in die Arbeit eines solchen Gremiums zu.
Der Himmel bewahre uns vor einem Honoratiorenkreis interessierter Laien, die ehrenamtlich wichtige hochschulpolitische Aufgaben wahrnehmen sollen. Was bestenfalls dabei herauskommt, ist, dass die Vertreter, die in solch einem Gremium sitzen und möglicherweise irgendwelche großen Organisationen oder Institutionen repräsentieren, dort das vorlesen beziehungsweise das wiederkauen, was ihnen irgendwelche Referenten in ihren Organisationen aufgeschrieben haben. Nichts ist schlimmer als eine solche Konstruktion.
Wir sollten uns deshalb darauf zurückziehen, dass es Institutionen in diesem Lande gibt, die die beschriebenen Aufgaben kraft Amtes zu erledigen haben und die dies eigentlich auch professionell tun könnten. Ich nenne hier zum einen das Bildungsministerium, zum anderen die Landesrektorenkonferenz und schließlich die Hochschulen selbst. Sofern sich das Ministerium die Erfüllung dieser Koordinierungsaufgabe selber nicht zutraut, wäre das allenfalls ein Hinweis auf seine unzulängliche Besetzung. Dies braucht aber kein Dauerzustand zu sein.
Meine Damen und Herren, abgesehen von dem Thema Hochschulrat, wozu wir uns, wie gesagt, sehr kritisch einlassen, enthält der Antrag der Union sehr viele richtige und gute Punkte. Ich nenne hier insbesondere die Abschaffung der ZVS. Im September 2001 ist diese Forderung, wie Sie wissen, zum ersten Mal hier im Landtag per Antrag der FDPLandtagsfraktion erhoben worden.
chischen Landschildkröte mittlerweile vereinbart hat, Frau Erdsiek-Rave. Man kann politisch durchaus ein bisschen weiter denken.
Die Forderung, die Dienstherreneigenschaft den Hochschulen zu übertragen, habe ich selber hier im Landtag im Plenum in einer Debatte über das Hochschulgesetz am 17. Dezember 1999 - das ist schon eine Weile her - erhoben. Die Forderung, dass der Genehmigungsvorbehalt für Studien- und Prüfungsordnungen und für Satzungen entfallen soll, ist ebenfalls eine Forderung, die ich schon vor vier Jahren für die FDP-Fraktion im Zusammenhang mit der damaligen Diskussion über die Hochschulgesetzgebung erhoben habe. Dies können wir also alles unterstützen. Das fällt unter die Überschrift „Befreiung der Hochschulen von staatlicher Gängelung“. Was die Stärkung der Hochschulautonomie angeht, so stimmen wir mit den Vorstellungen der Union überein; auch hierzu haben wir schon früher Initiativen ergriffen.
Über das, was Sie zu den Studiengebühren aufgeschrieben haben, kann man - wir haben darüber auch schon debattiert - durchaus reden. Allerdings lassen die Formulierungen, die Sie gewählt haben, und die Voraussetzungen und die Bedingungen, unter die Sie dies gestellt haben, den Passus, den Sie uns vorschlagen, eher für ein Parteiprogramm als für einen handhabbaren, konkreten, greifbaren Parlamentsbeschluss geeignet erscheinen. Sie formulieren so viele Voraussetzungen, dass man sagen muss: Hier wird sozusagen eine Schwangerschaft angekündigt, aber gleichzeitig kommen sämtliche möglichen Verhütungsmittel zum Einsatz. Was dort beschrieben wird, ist eher ferne Zukunftsmusik, nicht aber etwas, was den Hochschulen in der näheren Zukunft konkret beispielsweise auch eine finanzielle Entlastung bringen könnte. Unser Gesetzentwurf betreffend Strafgebühren für Langzeitstudierende war gewissermaßen eine konkrete Vorlage. Diesen Entwurf haben Sie abgelehnt und zugleich angekündigt, Sie wollten allgemeine Studiengebühren. Sie knüpfen dies nun aber an Voraussetzungen. Ich nenne beispielsweise die Änderung des HRG. Sie wissen, wie lange ein solcher Prozess dauert. Weiterhin ist davon die Rede, dass erst einmal eine Verbesserung der Studienbedingungen erfolgen müsse, bevor man über Gebühren reden könne. Was dort formuliert wird, ist wirklich ScienceFiction oder Political Fiction. Ich würde sagen, das ist für einen Parlamentsbeschluss noch nicht optimal.
Ich komme zum Schluss. - Über manche anderen Themen - ich nenne den Innovationsfonds und die Tarifanpassungsklausel - besteht allgemeiner Konsens. Konsens besteht auch darüber, dass ein Hochschulvertrag geschlossen werden soll. Der Gedanke einer Zusammenarbeit mit Hamburg ist nicht 100prozentig originell, aber trotzdem gut und wichtig. Man sollte die entsprechenden Möglichkeiten konkret ausloten.
Wichtig ist, dass die Dinge konkret greifbar gemacht werden. Im Medizinbereich haben Sie einen konkreten Punkt genannt. Das ist okay. Vielleicht gibt es darüber hinaus noch den einen oder anderen konkreten Punkt. Wir werden, wie gesagt, im weiteren Verfahren differenziert abstimmen. Dem Antrag der Koalition stimmen wir deshalb nicht zu, weil er im Eingangskapitel eine allgemeine Lobhudelei auf die Erichsen-Kommission enthält, die wir so nicht teilen können. Ansonsten wird uns die Regierung ja berichten, was an Eckpunkten in den Hochschulvertrag aufgenommen werden soll.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Modernisierung der Hochschulen kündigten Sie, meine Damen und Herren von der CDU, wiederholt Gebühren für das Erststudium und die Auswahl der Studienbewerberinnen und -bewerber durch die Hochschulprofessorinnen und -professoren an. Über diese Vorschläge - Herr Kollege Weber sagte es bereits - haben wir hier wiederholt debattiert und wir haben sie seitens der Regierungsfraktionen abgelehnt, insbesondere weil sie in der von Ihnen vorgeschlagenen Form elitäre Elemente enthalten. Die Reform der Hochschulen, die Finanzierung der Tariferhöhungen und die Einrichtung eines Innovationsfonds schaffen wir ohne Studiengebühren. Dies ist insbesondere angesichts der Haushaltslage eine große Leistung. Wir sind sehr froh darüber, dass die Forderung nach einem Innovationsfonds, die wir als Grüne schon in der letzten Legislaturperiode erhoben haben, nun endlich erfüllt wird. Damit wird wieder einmal bewiesen, dass sich - was Herr Hentschel gestern gesagt hat, stimmt - Hartnäckigkeit lohnt. Wir haben den Innovationsfonds nun endlich. Es gibt - wenn man
das Erichsen-Gutachten gründlich liest, stellt man das fest - auch schon konkrete Pläne und Projekte diesbezüglich, wo er gut angesetzt wäre. Natürlich wird man darauf achten müssen, dass mit diesem Innovationsfonds etwas sichtbar gestaltet wird und er sozusagen nicht verkleckert wird. Darüber sollten wir dann aber sprechen, wenn es so weit ist.
Die Erichsen-Kommission schlägt mehr Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins mit Hamburg vor. Ich denke, dies ist ein Selbstgänger. Dort, wo es sich anbietet, sollte dieser Gedanke tatsächlich aufgegriffen werden. Auch hierüber haben wir in der Vergangenheit schon häufiger gesprochen und haben es seitens unserer Fraktion auch durchaus für realistisch gehalten, dass eine Zusammenarbeit möglich ist. Man wird prüfen müssen, wie eine Zusammenarbeit unter den veränderten schwierigen Rahmenbedingungen in Hamburg - ich nenne als Stichwort die konservativliberale Koalition und deren Hochschulpolitik - möglich ist. Ich denke aber, dass sich auf der Sachebene vielleicht ein Kompromiss finden lassen wird,
insbesondere wenn es um die Abstimmung über beziehungsweise die Einrichtung von kleineren Studiengängen oder um die Schwerpunktsetzung in der Medizin geht.
Wir haben uns auch immer wieder Gedanken darüber gemacht, wie die Umsetzung dessen, was die Erichsen-Kommission vorschlägt, zügig erfolgen kann. Wir haben uns gefragt, ob es dazu einer Begleitung bedarf. Die Erichsen-Kommission schlägt einen Hochschulrat vor. Das ist ein interessanter Vorschlag. Ich denke, wir sollten im Fachausschuss gründlich darüber debattieren. Zu Ihrem konkreten Ausführungsvorschlag betreffend diesen Hochschulrat sei aber jetzt schon so viel gesagt: Unsere Fraktion wird neben der Verwaltung der Hochschulen selbst und dem Ministerium keiner dritten Bürokratie zustimmen. Wir sollten uns als Landtag selbstbewusst dazu bekennen, dass wesentliche Entscheidungen in der Hochschulpolitik, nämlich Entscheidungen, die den Rahmen betreffen, unsere Sache sind.
Wir erwarten deshalb, dass die Landesregierung dem Landtag die Eckpunkte der Zielvereinbarungen - die Debatten darüber haben in den Fachkreisen schon begonnen; die Verhandlungen sind auf gutem Wege - vorgelegt werden. Auch darüber sollten wir sprechen. Wir haben 1999 einen Katalog betreffend den Rahmen für solche Zielvereinbarungen verabschiedet. Ich
finde, es ist ganz interessant, zu schauen, was daraus geworden ist. Es ist damals nicht zu Zielvereinbarungen gekommen. Trotzdem - dies ist das Interessante - gibt es eine ganze Reihe von Bereichen, in denen Eckpunkte seitens der Hochschulen und auch seitens des Ministeriums umgesetzt wurden. Ich nenne als Stichwort die Einrichtung von Bachelor- und MasterStudiengängen. Dies war eine der Forderungen. Die Realisierung ist auf gutem Wege. Jetzt muss es, was die Realisierung angeht, natürlich noch eine Verbreiterung geben. Es gibt andere Forderungen, bei deren Umsetzung ich mir ein größeres Tempo wünschen würde. Ich nenne als Stichworte die Beteiligung von Studierenden an der Evaluation und die Nachhaltigkeit nicht nur als Lehrerleitbegriff, sondern als gelebte Realität an den Hochschulen. Wir sollten insofern, ähnlich wie wir es damals getan haben, Eckpunkte formulieren, die beispielsweise auch die Festlegung von bestimmten Schwerpunkten und örtlichen Zuordnungen in den Hochschulen enthalten. Wir übernehmen hiermit auch ein Stück politische Verantwortung.
Ich bin immer dafür, sich beraten zu lassen. Man sollte die Entscheidungen aber dort fällen, wo sie hingehören.