Ich bin immer dafür, sich beraten zu lassen. Man sollte die Entscheidungen aber dort fällen, wo sie hingehören.
Ansonsten zeigt unser Antrag, dass der Prozess der Umsetzung der Erichsen-Vorschläge auf einem guten Wege ist. Mein Dank gilt all denjenigen, die daran beteiligt sind. Das sind die Hochschulen und insbesondere auch die Studierenden an den Hochschulen, die sich in einem außerordentlich konstruktiven Prozess in die Fragen eingeklinkt haben, wo welche Studienordnungen und wo welche Studiengänge realisiert werden sollen. Das hat es in dieser Form - zumindest seitdem ich die Debatte verfolge - nicht gegeben. Ich finde, es gilt zu unterstreichen, dass hier in einer konstruktiven Form Professorenschaft und Studierendenschaft zusammengearbeitet haben. Auch ich möchte an dieser Stelle meinen Dank an die ErichsenKommission selbst und diejenigen, die sie im Ministerium begleitet haben, aussprechen. Es war ein Mammut-Prozess, uns in relativ kurzer Zeit etwas Konkretes vorzulegen. Ich appelliere an die Hochschulen und all diejenigen, die am Verhandlungsprozess beteiligt sind, den eingeschlagenen Weg konsequent und zügig weiterzugehen,
und an uns und insbesondere an die Opposition, sich in diesem Prozess konstruktiv zu verhalten und zu
einer Einigung zu kommen, auch dann, wenn das, was wir beschließen müssen, vor Ort, in der Region manchmal wehtut.
Ja, ich komme zu meinem letzten Satz. - Auch wir finden es richtig, die Abschnitte, die sich mit dem Hochschulrat und den weiteren inhaltlichen Fragen beschäftigen, was die Zusammenarbeit mit Hamburg angeht, an den Ausschuss zu überweisen. Die Ausführungen zu Erststudium, Studiengebühren und Auswahl der Studierenden durch die Professorenschaft lehnen wir ab und stellen unseren eigenen Antrag dagegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Expertenkommission zur Entwicklung der Hochschulen hat - darin sind wir uns einig - eine gute Vorlage geliefert, die jetzt veredelt werden muss. In der öffentlichen Diskussion ging es bisher überwiegend um die Standorte. Das ist legitim, denn Hochschulpolitik ist nun einmal auch Strukturpolitik. Solche Entscheidungen betreffen sehr viele Menschen innerhalb und außerhalb der Hochschulen.
Ich hätte mir gewünscht, wenn wir vonseiten der CDU gerade in Fragen der Standorte klarere Aussagen erhalten hätten. Ich denke mir, dass hätte der Diskussion gut getan. Aber immerhin bezieht die Union jetzt Stellung zu anderen wichtigen Fragen der Hochschulreform. Allerdings, was sie uns heute als ihr Konzept für die Modernisierung der Hochschulen präsentiert, ist - ich muss es deutlich sagen - nicht viel mehr als der dritte Aufguss von Forderungen, die schon von der Landesregierung auf den Weg gebracht oder im Landtag abgelehnt worden sind.
Zum Thema Autonomie der Hochschulen macht die CDU eine Reihe von Vorschlägen, die wir in den letzten Monaten teilweise mehrmals im Plenum diskutiert haben. Deshalb muss ich mich wiederholen.
Wir meinen nach wie vor, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten sollen, bei zulassungsbeschränk
ten Studiengängen einen Teil der Studierenden nach eigenen Kriterien auszuwählen. Der SSW meint aber nicht, dass dies die ZVS überflüssig macht.
Neben der Auswahl durch die Hochschulen muss es auch weiterhin politisch definierte Auswahlkriterien geben. Die Interessen der Hochschulen an der Auswahl dürfen nicht gegen Kriterien der Chancengleichheit und der sozialen Gerechtigkeit ausgespielt werden.
Andere Vorschläge der CDU wie die größere Autonomie in der Personalpolitik oder die dezentrale Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen sind bereits von der Regierung auf den Weg gebracht.
Die entsprechenden Änderungen des Hochschulgesetzes werden zurzeit im Bildungsausschuss diskutiert und die entsprechenden Eckpunkte des Hochschulvertrages sind bereits mit der Landesrektorenkonferenz ausgehandelt. Einigkeit besteht darüber, dass wir Lotsen brauchen, die dafür sorgen, dass die Hochschulen in Schleswig-Holstein nicht auf Kollisionskurs kommen. Es macht Sinn, zukünftig einen Hochschulbeirat einzurichten, der die übergeordnete Sicht auf die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein beratend vertritt. Dies war auch letztlich der Grund dafür, dass wir die Erichsen-Kommission gebraucht haben, um weiterzukommen. Allerdings kann und darf ein solches Gremium nicht die Politik ersetzen; die Verantwortung muss beim Landtag bleiben. Die Kritik des Kollegen Klug ist aus meiner Sicht wirklich nicht von der Hand zu weisen.
Für die Finanzierung der Hochschulen hat die Erichsen-Kommission mit ihren Vorstellungen von Fünfjahresverträgen, leistungsbezogener Mittelvergabe und einem Innovationsfonds einige Meilensteine aufgezeigt. Diese Instrumente können dazu beitragen, den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit zu geben und neue Entwicklungen zu fördern. Das hat auch die Landesregierung erkannt, die mit den Änderungen des Hochschulgesetzes und dem Hochschulvertrag bereits den CDU-Forderungen vorgegriffen hat.
Was wir nicht nachvollziehen können, ist die Präferenz für Studiengebühren. Zu diesem Thema möchte ich heute aber nicht viel mehr sagen, denn wir haben uns schon im Mai und im Juni im Landtag damit auseinander gesetzt und die dritte Debatte hat wenig Neuigkeitswert. Es bleibt dabei: Wir lehnen Studiengebühren für das Erststudium ab.
Der CDU-Antrag zur Modernisierung der Hochschulen trägt wenig zum Fortschritt der Hochschulreform bei. Viele Forderungen sind von der Wirklichkeit überholt worden, bevor der Antrag eingereicht wurde, andere sind in den letzten Monaten schon mehrfach von diesem Haus abgelehnt worden. Da uns der CDU-Antrag nicht wirklich weiterbringt, werden wir dem Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Dieser gibt uns zumindest die Gelegenheit, kritisch zu verfolgen, wie die Regierung schon jetzt die CDU-Forderungen umsetzt und wie es mit der Hochschulreform insgesamt weitergehen soll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung befindet sich gemeinsam mit den Hochschulen derzeit in einem umfassenden Modernisierungsprozess. Dazu gehört natürlich die Umsetzung der Vorschläge der Erichsen-Kommission, aber insbesondere auch das Paket der Maßnahmen, das im Hochschulvertrag enthalten ist und natürlich auch die Kooperation mit Hamburg. Gespräche dazu sind auf allen Ebenen, auf der politischen Ebene, auf der Verwaltungsebene und der Hochschulebene, längst aufgenommen. Selbstgänger sind das nicht gerade, Frau Birk, sondern es ist ein schwieriger Prozess, länderübergreifende Kooperationen zu verabreden, aber wir arbeiten intensiv daran und die Aufgeschlossenheit auf beiden Seiten ist groß.
Das Paket der Maßnahmen, das im Hochschulvertrag enthalten ist, will ich nicht noch einmal aufzählen; ich möchte mich auf zwei Punkte konzentrieren, die hier eine untergeordnete Rolle gespielt haben, und etwas zum Innovationsfonds sagen. Herr de Jager, Sie haben vollkommen Recht, es kann keine Vergabe sozusagen nach Quoten geben und es darf dabei auch nicht gekleckert, sondern es muss wirklich geklotzt werden, und zwar in einem wettbewerblichen Verfahren. Da sind wir uns einig.
Entgangen ist Ihnen vielleicht, dass wir dem Parlament mit dem Haushaltsgesetz vorschlagen, eine Flexibilisierung der Personalhaushalte in den Hochschulen zuzulassen, also von den starren Stellenplänen wegzukommen und den Hochschulen damit auch ein weiteres autonomes Umgehen in diesem
Um eine Aussage zu den gestuften Studiengängen, Bachelor und Master, drücken Sie sich leider herum. Das ist für uns aber ein zentraler Beitrag zur Modernisierung der Hochschulen und im Vertrag enthalten. Wir haben ihn im Juli paraphiert, er wird erst dann abgeschlossen werden, wenn die Verhandlungen mit den Hochschulen über die Zielvereinbarungen abgeschlossen sein werden. Die gehen derzeit in die zweite Runde. Die Eckpunkte möchte ich dem Landtag im September gern vorstellen. Wir sind dankbar, wenn sich der Landtag damit beschäftigt und uns bei den Verhandlungen mit den Hochschulen Rückenwind gibt.
Nun zu den gesetzlichen Veränderungen, die Sie vorschlagen. Die erste Novelle für das HSG liegt dem Landtag ja bereits vor. Es werden weitere Schritte zur Modernisierung der Hochschulen folgen. Der erste Schritt war notwendig wegen der Juniorprofessuren. In diesem Zusammenhang ist den Rektoraten die Genehmigung der Prüfungsordnungen übertragen worden. Über die Einstellung der Juniorprofessuren haben sie übrigens von Anfang an eigenständig entschieden.
Zur Frage des Hochschulrates und der Hochschulbeiräte! Unsere Hochschulen haben Hochschulbeiräte. Sie arbeiten mit von außen kommender Kompetenz, die zum Teil sehr hochkarätig ist, intensiv vor Ort. Wenn Sie ein hochschulübergreifendes Landesgremium einsetzen, müssten diese Beiräte aufgelöst werden. Es ist grundsätzlich ja nichts gegen ein Gremium mit beratender, empfehlender Funktion einzuwenden, aber ich sage Ihnen ganz deutlich - das werden Sie vielleicht nicht wissen -: Die Hochschulen haben hier erhebliche Vorbehalte. Und auch Sie müssten doch den Zielkonflikt bedenken, der darin liegt, dass man einerseits die Autonomie der Hochschulen stärken will, ihnen andererseits aber einen Hochschulrat nicht nur mit empfehlenden, sondern möglicherweise auch mit Entscheidungskompetenzen an die Seite stellt,
und das vor einem verfassungsrechtlich schwierigen Hintergrund. Da wird noch einiges Wasser durch den Kanal fließen. Wir beraten mit den Hochschulen darüber. Eines ist aber klar: Ein solches Gremium kann natürlich weder an die Stelle von Hochschulorganen noch an die Stelle des Ministeriums treten. Aller Erfahrung nach spart ein solches Gremium leider auch kein Personal. Denn es muss natürlich einen kleinen Apparat haben, damit es überhaupt arbeitsfähig ist.
Wo da der Einspareffekt liegt, kann ich also nicht erkennen. Daher mache ich hinter das ganze Thema „Hochschulrat“ - das sage ich auch im Hinblick auf die Regierungsfraktionen - ein großes Fragezeichen.
Alle Modernisierungsvorhaben, die wir gemeinsam mit den Hochschulen auf den Weg bringen, stehen im Zeichen der Stärkung der Autonomie der Hochschulen. Das bedarf eigentlich keiner separaten Förderung mehr. Hier sehe ich durchaus auch Übereinstimmung mit den Forderungen und den Grundgedanken Ihres Antrags. Dazu gehört auch das Recht der Hochschulen, die Studierenden eigenständig und in stärkerem Umfang als bisher auszuwählen.
Die Kultusministerkonferenz hatte sich entschieden, zwei Modelle zu ermöglichen. Es hat ein Jahr gedauert, bis wir uns darauf verständigt haben, Herr Dr. Klug. Aber lassen Sie doch einmal dieses Niedermachen der Kultusministerkonferenz sein! Sie ist ein Ausdruck des Föderalismus. Da müssen sich alle Länder, egal, welcher Couleur, in den Regierungen verständigen; denn da herrscht das Konsensprinzip. Bis ein Konsens hergestellt ist, dauert es manchmal eine Weile. Es hat auch in dieser Frage gedauert.
Das eine Modell, das Bestandteil der Regelung sein sollte, sieht ein umfangreiches Selbstauswahlrecht der Hochschulen bei den Numerus-clausus-Studierenden vor. Das muss man einmal deutlich sagen. Diesem Modell II stehe ich sehr aufgeschlossen gegenüber.
Aber gestern hat die Bundesregierung beschlossen - das ist Ihnen vielleicht noch nicht auf den Tisch gekommen -, das ganze Verfahren noch einmal aufzurollen. Sie hat auch noch ganz andere Vorschläge ins Gespräch gebracht. Unser Ziel, im Wintersemester 2004/05 die Regelung auf den Weg zu bringen und in Landesrecht umzusetzen, können wir leider nicht erreichen. In jedem Fall muss aber eine solche Regelung mit den Hochschulen intensiv besprochen werden, möglichst im Einvernehmen. Denn die sollen die Regelung nachher ja administrativ umsetzen. Das war einer der Gründe dafür, weshalb sie in der Vergangenheit ihr Selbstauswahlrecht nur sehr eingeschränkt in Anspruch genommen haben.
Damit ist auch die ZVS angesprochen. Natürlich wird die Regelung dort Veränderungen zur Folge haben, weil man das Selbstauswahlrecht der Hochschulen stärkt. Aber kein Bundesland will auf die ZVS als Dienstleister verzichten. Das haben inzwischen alle Bundesländer erklärt. Daher stehen Sie mit dieser Forderung doch etwas allein da.
Ich komme zum Schluss. Wenn Sie wirklich an einer Modernisierung der Hochschulen interessiert sind -
das setze ich in diesem Parlament auf allen Seiten voraus -, dann müssen Sie die Verhandlungen über den Hochschulvertrag mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit unterstützen und sachgerecht und zügig voranbringen. Das gilt ebenso für die Zielvereinbarungen. Sie sollten daher auch die Zusammenarbeit mit Hamburg konstruktiv begleiten. Die Hochschulen werden durch diese Maßnahmen - ich denke an die Gesetzesvorlagen und alles, was derzeit auf den Weg gebracht worden ist - konsequent modernisiert. Weitere Schritte werden folgen.
Frau Präsidentin! Zur Geschäftsordnung möchte ich seitens der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragen, die Abschnitte I und IV des Antrags der CDU dem Bildungsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen und über die Abschnitte II und III hier in der Sache abzustimmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der CDU Drucksache 15/2829 abstimmen. Zunächst stimmen wir darüber ab, die Abschnitte I und IV an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
- Gut, dann stimmen wir in der Sache getrennt ab. Wer dem Abschnitt II in der Sache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.