für Tariferhöhungen, außerdem haben wir einen Innovationsfonds angekündigt mit insgesamt - auf die gesamte Laufzeit - 25 Millionen €. Das ist angesichts unserer Haushaltssituation eine gewaltige Summe. Ich glaube, die Hochschulen wissen dies auch zu schätzen.
Das ist der Hauptgegenstand des Hochschulvertrages, den wir paraphiert haben. Die Hochschulen verpflichten sich ihrerseits, die Strukturreformen umzusetzen, sich unter anderem eben auch den Bologna-Prozess zu Eigen zu machen.
Die Spareffekte verbleiben im System. Das ist der Unterschied zu all denen, die jetzt anderswo Einsparsummen definieren und die Strukturentscheidungen treffen. Bei uns bleiben die Einsparungen im System und dienen dazu, die Hochschulen weiter zu profilieren.
Worum geht es nun in den Zielvereinbarungen, in denen dies alles umgesetzt werden soll? - Wir einigen uns mit jeder Hochschule auf ein Profil - das ist im Grunde genommen das inhaltliche Zentrum der jeweiligen Zielvereinbarung. Die Universität Flensburg soll ein Zentrum für Vermittlungswissenschaften werden, die Fachhochschule Westküste ein Zentrum der Tourismuswirtschaft, der Standort Lübeck einer für Medizin und Medizintechnik, die ChristianAlbrechts-Universität soll Schwerpunkte in Biotechnologie und Meereskunde setzen.
Ich kann das jetzt nicht weiter ausführen; wir haben darüber ja schon an anderer Stelle debattiert. Ich will das aber gern im Bildungsausschuss genauer darstellen.
Zweitens. Wir verständigen uns jeweils darüber, wie diese Empfehlungen umzusetzen sind, über die Inhalte, wir verständigen uns über die Zeitpläne bis hin zur Versetzung von Professoren und zu dem Auslaufen von Studiengängen und so weiter.
Dazu vielleicht ein kurzer aktueller Exkurs. Inzwischen haben wir für die Moderation des Übergangs des Maschinenbaus von der Fachhochschule Westküste zur Fachhochschule Flensburg den ehemaligen Rektor der CAU, Herrn Professor Haensel, gewonnen, der diese Aufgabe wahrnehmen soll. Das ist ja aus Reihen der Opposition kritisiert worden nach dem Motto, wir könnten das wohl nicht allein. Ich sage dazu nur, dass das von beiden Hochschulen ausdrücklich gewünscht worden ist. In manchen Situationen ist der Einsatz eines Moderators durchaus von Vorteil.
Die Fachhochschule Kiel und die CAU sollen gemeinsam für die notwendige, wichtige und zukunftsweisende Kooperation ihrer Fachbereiche in Sachen Agrarwissenschaft ein gemeinsames Konzept erarbeiten und das bis zum Frühjahr vorlegen. Es macht keinen Sinn, vorher über mögliche Standortverlagerungen zu entscheiden.
Der künftige Standort für das Kompetenzzentrum Bau, also die Frage Eckernförde/Lübeck ist im Kabinett, ist im Parlament mehrfach erörtert worden. Diese Frage ist noch nicht abschließend entschieden. Das sage ich hier ganz offen. Das Parlament hat einen Anspruch darauf, dass die Empfehlung des Kabinetts sehr zeitnah mitgeteilt wird. Das werden wir unverzüglich tun. Im Oktober wird das Kabinett abschließend darüber beraten. Es ist eine schwierige Entscheidung. Das weiß ja auch jeder hier.
Der Studiengang Lehramt an Sonderschulen soll in Flensburg konzentriert werden, also das Heilpädagogische Institut von der CAU an die Universität Flensburg verlagert werden.
So weit der Exkurs zu den unterschiedlichen Profilen der Hochschulen - nicht vollständig, das muss an anderer Stelle geschehen.
Drittens. In den Zielvereinbarungen wird auch der Auf- und Ausbau der Bachelor- und MasterStrukturen geregelt. Dazu habe ich schon das Notwendige gesagt. Wichtig ist, an dieser Stelle noch einmal zu betonen: Das ist keine Aufgabe der Hochschule allein, sondern das ist eine Aufgabe, die mit den Arbeitgebern, der Wirtschaftsseite zusammen gelöst werden muss. Sie müssen die neuen Strukturen, die neuen Absolventen ja aufnehmen, sie müssen Arbeitsplätze für Bachelor und Master schaffen. Die anfängliche Zurückhaltung muss überwunden werden. Inzwischen hat sich der Arbeitgeberverband nachdrücklich positiv zu den neuen Strukturen geäußert. Das lässt mich hoffen, dass wir zwischen Hochschulen und Wirtschaft Konsens bekommen und da ein gutes Stück weiterkommen.
Viertens. Ein ganz wichtiger Punkt betrifft die Kontrollmöglichkeiten, in einer Situation, in der die Hochschulen Zielvereinbarungen und einen Hochschulvertrag über fünf Jahre bekommen. Ein Teil der Zielvereinbarungen werden Kennzahlen sein, die die Leistungen der Hochschulen in Lehre und Forschung beschreiben. Sie sollen die Grundlage für ein indikatorengestütztes und kennzahlengestütztes System für die Mittelvergabe darstellen und gleichzeitig die Grundlage für ein entsprechendes Controlling bieten. Zurzeit arbeitet das Ministerium unterstützt durch
eine externe Beraterfirma an der Entwicklung eines Modells, das auf Schleswig-Holstein anwendbar ist.
Fünftens. Das betrifft den Teil, der über die Zielvereinbarungen hinausgeht, das betrifft die Debatte um die Modernisierung der Hochschulen insgesamt und die notwendigen gesetzlichen Regelungen. Wir werden im vierten Quartal eine weitere Novelle des Hochschulgesetzes vorlegen. Damit werden unsere Ziele, die Deregulierung und die Delegation staatlicher Aufgaben und die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen, konsequent fortgesetzt. Wir wollen darin unter anderem die Leitungs- und die Gesamtverantwortung für die Hochschulen klarer als bisher von den Kontrollfunktionen, die der Senat hat, trennen. Wir wollen die Leitungskompetenz der Rektorate stärken und wir wollen die Amtszeit der hauptamtlichen Rektoren auf nunmehr sechs Jahre verlängern. Ich glaube, das ist der neuen Gewichtung der Machtverhältnisse in der Universität - wenn ich das einmal so nennen darf - angemessen. Wir wollen weitere Aufgaben vom Land auf die Hochschulen übertragen.
Das sind die wichtigsten Impulse, die wir in enger Abstimmung und in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen voranbringen wollen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Nach allen Diskussionen, die wir geführt haben - sei es hier im Parlament, im Ausschuss, in vielen Gesprächen -, habe ich den Eindruck, dass wir in der Mehrzahl der Ziele, die ich beschrieben habe, doch eine relativ hohe politische Übereinstimmung haben. Deswegen bitte ich Sie im Interesse des Landes, im Interesse der Hochschulen um eine selbstverständlich kritische Begleitung, aber insgesamt doch um Unterstützung bei diesen Vorhaben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Erdsiek-Rave, was Sie in Ihrer Rede zum Thema Modernisierung der Hochschulen vorgetragen haben, macht mich ein bisschen ratlos. Denn vom Verfahren, wie es zu diesem Tagesordnungspunkt gekommen ist, ist es so gewesen, dass wir als CDU-Fraktion in der vergangenen Tagung einen Antrag vorgelegt haben zur Modernisierung der Hochschulen. Der ist in Teilen abgelehnt worden, in Teilen ist er an den An
schuss überwiesen worden. Da haben uns die Kollegen von der SPD gesagt, das sei alles ganz interessant, sie könnten sich dazu noch nicht verhalten und deshalb müssten wir das erst einmal ein bisschen auf Eis legen. Statt unseres Antrages ist damals im Plenum der Antrag der SPD verabschiedet worden, der besagte, dass es in dieser Tagung von Ihnen ein Bericht zur Modernisierung der Hochschulen geben soll. Ich habe den Eindruck, dass Sie hier nicht sehr viel zu berichten hatten. Bologna hin und Berlin her - ich glaube, es wäre heute und hier darum gegangen, dass Sie uns ganz genau sagen, wie Sie den BolognaProzess in Schleswig-Holstein umsetzen wollen. Dazu sind Sie die Antworten schuldig geblieben.
Dieser Punkt hängt eng mit der Frage der Zielsetzungen und des Hochschulvertrages zusammen. Lassen Sie mich insofern mit dem anfangen, mit dem auch Sie angefangen haben, mit dem Bologna-Prozess; denn es begann ja ganz hoffnungsvoll, was Sie anfangs gesagt haben. In der Tat ist es ja richtig, es gibt den Bologna-Prozess, der besagt, dass bis zum Jahr 2010 so gut wie alle Studiengänge umgestellt werden von den bisherigen Diplomstudiengängen, Magisterstudiengängen und Lehramtsstudiengängen hin auf Bachelor- und Master-Studiengänge. Dieser Punkt findet sich auch in den Zielvereinbarungen wieder. Die Hochschulen sollen sich verpflichten, bis zum Jahr 2008 diese Umstellung vorzunehmen. Das bedeutet, dass im Lande innerhalb der nächsten fünf Jahre etwa 200 Studiengänge - wenn man die Lehramtsstudiengänge nicht mitrechnet - auf Bachelor und Master umgestellt werden müssen.
Wenn man so etwas in Zielvereinbarungen schreibt und die Mittelvergabe davon abhängig macht - denn in den Zielvereinbarungen steht auch drin, dass diese Umstellung Teil der internen Mittelvergabe sein soll -, muss man als Landesregierung, als Bildungsministerin auch ein Konzept anbieten, wie das geschehen soll. Denn bei der Umwandlung von bisherigen Studiengängen in Bachelor- und Master-Studiengänge gibt es ein paar ernst zu nehmende Fragen, die beantwortet werden müssen.
Zunächst einmal die Kostenfrage! Die Akkreditierung eines Studienganges in Bachelor und Master kostet zwischen 10.000 und 13.000 €. Das müssen Sie einmal hochrechnen auf mindestens 200 Studiengänge, die wir haben - wenn man das Lehramt noch draufrechnet, weit über 200 Studiengänge. Die Umstellung und Akkreditierung muss von den Hochschulen übernommen werden, ohne dass es derzeit seitens des Landes einen Ausgleich gibt. Das halte ich für falsch.
Wenn man den Hochschulen solche Vorschriften macht, muss man ihnen auch bei der Umsetzung behilflich sein. Das bedeutet, dass man auch die Kostenseite begleiten muss.
Darüber hinaus gibt es andere, auch inhaltliche Fragen. Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass es im Moment noch keinen Arbeitsmarkt für Bachelor und Master gibt. Das konzedieren Sie auch selber. Denn in den Zielvereinbarungen, die Sie mit den Hochschulen abschließen wollen, sprechen Sie davon, das sei ein Problem, und bieten als Lösungsvorschlag an, man könnte ja Konferenzen zwischen den Hochschulen und den Arbeitgebern durchführen und vielleicht würde sich das ja lösen.
Das ist als Antwort auf diese Frage viel zu wenig. Wenn man tatsächlich umstellen will und wenn man weiß, dass es Bedenken in der Wirtschaft gibt - und das sind weniger die Bedenken des DIHT oder des BDA, sondern das sind vor allem die Bedenken der mittelständischen Wirtschaft -, muss man zu praktikablen Lösungen kommen, wie man die Einführung begleiten kann, etwa durch eine Parallelität der Abschlüsse.
Ich mache den Vorschlag, dass wir uns darauf verständigen, dass wir einen Zeitraum von mehreren Jahren, vielleicht bis 2010 anbieten, in dem Studierende beide Abschlüsse parallel machen können, dass sie sowohl den MA als auch das Diplom machen können. Nur so finden wir eine Akzeptanz gerade in der mittelständischen Wirtschaft in Schleswig-Holstein für die neuen Abschlüsse. Diese Antwort hätten Sie heute geben müssen, die sind Sie heute leider schuldig geblieben.
Ein weiteres Problem, das Sie nicht gelöst haben, das aber zum Bologna-Prozess dazugehört, ist der Übergang von Bachelor zu Master. Es ist vorgesehen, dass nicht jeder, der sein Bachelor macht, hinterher seinen Master machen kann. Nach welchen Kriterien der Übergang geregelt werden muss, ist etwas, das Sie als Ministerium mit den Hochschulen besprechen müssen. Dazu findet sich weder im Hochschulvertrag etwas noch in den Zielvereinbarungen noch in Ihrer
Mein Vorschlag wäre, dort zum Beispiel zu sagen: Wir überlassen die Frage, wie hoch die Quote derer ist, die von Bachelor auf Master umsteigen können, den Hochschulen selber und nehmen keine Kontingentierung am grünen Tisch vor, die den Gegebenheiten einzelner Studiengänge gar nicht entsprechen kann.
Wir müssen die Frage auch deshalb klären: Wenn ich feststelle, dass es bisher keinen gesicherten Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein für Master-Abschlüsse gibt, gibt es den schon gar nicht für Bachelor. Denn wer stellt heute jemanden ein, der einen Bachelor meinetwegen in BWL oder als Lehrer hat? Es gibt keinen Arbeitsmarkt für Bachelor. Auch das Problem muss gelöst werden. Es muss geklärt werden, was mit den Bachelors passiert, wenn sie diesen Abschluss gemacht haben. Auch dazu findet sich in den Zielvereinbarungen viel zu wenig. Sie schicken die Hochschulen auf einen Weg, den Sie selber nicht begleiten. Dabei wäre es Ihre Aufgabe, so etwas nicht nur in Zielvereinbarungen zu schreiben, sondern auch die Lösungen aufzuzeigen, die damit einhergehen.
Wenn wir über die Modernisierung von Hochschulen reden, dann müssen wir etwas aufnehmen, was die Ministerin in ihrer Rede zu Recht angesprochen hat. Wenn wir über die Modernisierung von Hochschulen, über den Bologna-Prozess, aber auch über das reden, was die OECD gerade in der letzten Woche noch einmal vorgestellt hat, dann dürfen wir nicht nur über die Quantität des Hochschulwesens reden, sondern dann müssen wir vor allem auch über die Qualität sprechen. Ich glaube, das ist ein Punkt, den wir sehr ernst nehmen müssen. Dabei muss übrigens auch das berücksichtigt werden, was die OECD gesagt hat, nämlich dass wir zu wenig Studierende in Deutschland beziehungsweise in Schleswig-Holstein hätten und dass wir zu einer höheren Quote kommen müssten; schließlich liege der OECD-Durchschnitt bei 47 %.
Letztens hat der etwas glücklose Generalsekretär der SPD, Herr Scholz, gesagt, sein Ziel sei es, dass wir in Deutschland mittelfristig einen Anteil von 40 % erreichen. Demgegenüber bin ich nicht der Meinung, dass wir in Deutschland ein Problem damit haben,
dass wir zu wenig Studenten haben. Meiner Ansicht nach besteht das Problem eher darin, dass wir die Hochschulen, die die Studenten ausbilden, zu schlecht ausstatten, dass wir ihnen zu wenig Geld zur Verfügung stellen. Ich glaube, das ist das Problem. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie wir eine bestimmte Qualität in den Hochschulen tatsächlich gewährleisten können.