Die FDP hat diesen Weg von Anfang an gefordert und hat auch im Finanzausschuss konsequenterweise die Entscheidung der Landesregierung begrüßt. Hierfür herzlichen Dank.
Das hat mich etwas verwundert, denn wir haben das im Finanzausschuss miteinander diskutiert. Und da wir ja nun alle ein Wortprotokoll von dieser netten
„Die Regierung hat viel Zeit gebraucht… und nun werden wir in Kenntnis der Entscheidung der Regierung auch unsere Entscheidung treffen und die werden Sie schon rechtzeitig erfahren.“
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich erwarte, dass Sie sich hier und heute positionieren und uns mitteilen, ob Sie die Entscheidung der Landesregierung, dass nicht nachgezahlt wird, richtig finden.
Wir lassen es nicht durchgehen, dass Sie sich hier vor einer Entscheidung drücken. Kneifen zählt nicht.
Wenn ich nicht zugehört habe, entschuldige ich mich dafür. Aber es wäre ja kein Problem, Herr Geißler, wenn Sie noch einmal kurz nach vorn kommen oder mir gleich Ihre Rede überreichen.
Er kann mir doch seine Rede noch einmal geben. Das können wir auf dem kleinen Dienstweg machen. Für uns ist es zentral wichtig, dass wir hier eine einheitliche Position vertreten, um bei späteren Klagen nicht wieder ein Hin- und Herschieben der Schuld zu haben.
Schon bei der ersten Beratung im Finanzausschuss - da waren leider nicht alle von Ihnen da - habe ich die Landesregierung gebeten, in vergleichbaren Fällen das Parlament so rechtzeitig zu informieren, dass wir als Gesetzgeber zügig handeln können. Dieses war im Finanzausschuss unstrittig. Auch die Regierung hat genickt.
Insofern, weil diese Forderung unstrittig ist, müssen wir sie heute nicht noch einmal beschließen. Sie hatten auf meine dokumentierte Pressemitteilung mit der schönen Überschrift „Nicht spekulieren, sondern Fragen klären“ schon verwiesen. Aus meiner Sicht sind die Fragen geklärt. Wenn Sie jetzt sagen, einige seien noch nicht geklärt, frage ich natürlich: Warum haben Sie das nicht im Ausschuss gemacht? Meine
Fragen sind geklärt. Ich freue mich oder auch nicht, aber ich gehe es jetzt auf jeden Fall an, das Gesetz zu beraten mit dem Ziel, im Dezember zu entscheiden, und ich begrüße die andere Entscheidung der Landesregierung.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt seiner Sprecherin, Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Zeit, in der jeden Tag über neue finanzielle Opfer für die Menschen im Land diskutiert wird, ist es natürlich geradezu katastrophal, dass ein ehemaliger Minister seine nicht ganz geringen Versorgungsbezüge durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts noch einmal aufbessern kann. Wie sollen wir eigentlich vor dem Hintergrund solcher Geschichten der Bevölkerung erklären, dass wir unbedingt eine Rentenreform brauchen, die das Renteneintrittsalter erhöhen und das Rentenniveau absenken wird?
Es steht mir nicht an, über die Beweggründe dieses ehemaligen Ministers zu urteilen, problematisch ist aber, dass es überhaupt solche Lücken im Ministergesetz gegeben hat. Das ist öffentlich kaum zu vermitteln. An diesem Maßstab gemessen ist es ein Unding, dass der Landtag erst jetzt über die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. März 2001 unterrichtet wird. Das heißt, dass das Ministergesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechend angewandt wurde. Das kann ganz einfach nicht angehen. Auch wenn der damalige Finanzminister eine Entscheidung auf Bundesebene abwarten wollte, hätte zumindest der Finanzausschuss, hätten die finanzpolitischen Sprecher, die Fraktionsvorsitzenden zeitnah informiert werden müssen.
Selbstverständlich erwarten wir, dass so etwas in Zukunft nicht wieder passiert. Von daher unterstützt der SSW den entsprechenden Antrag der FDP, der genau dieses beinhaltet.
Die Kritik der FDP über die Vorgehensweise von Minister Stegner in dieser Frage teilen wir aber nicht. Das haben wir schon im Finanzausschuss und auch in einer Pressemitteilung gesagt. Herr Stegner hat aus Sicht des SSW nicht nur schnell, sondern auch kor
rekt auf diesen Fall reagiert, indem er jetzt eine Änderung des Landesministergesetzes auf den Weg gebracht hat. Das begrüßen wir weiterhin ausdrücklich. Genau darum geht es. Wir müssen das Ministergesetz ändern, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist dazu eine gute Grundlage. Mit diesem Entwurf wird die Überversorgung der Minister beendet und dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers Genüge getan. Bei aller Wertschätzung der Arbeit der Landesminister kann es eben nicht angehen, dass bei den Ministern, die vorher Beamte waren, die Versorgung so berechnet wird, als ob sie während der gesamten Vordienstzeit als Beamte bereits Minister gewesen wären. Auch wenn das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen Verweis im Landesministergesetz 2000 stützt, so war es der Wille des Parlaments, anderweitige Dienstzeiten nur für maximal fünf Jahre anzuerkennen. Mit anderen Worten, der Gesetzentwurf der Landesregierung sorgt jetzt wieder dafür, dass sich die Pensionen für Minister in Grenzen halten.
In der Frage der Konsequenzen aus dem Urteil für ehemalige Ministerinnen und Minister begrüßt der SSW, dass die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass es bei Altfällen keinen Anspruch auf Nachzahlung oder auf eine höhere Versorgung gibt. Ich bleibe aber dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Parlament hätte frühzeitig informiert werden müssen. Diese Forderung aufrechtzuerhalten schulden wir uns selbst.
Das Wort für einen Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um Missverständnissen vorzubeugen - die Kollegin Uschi Kähler ist hier offenbar missverstanden worden - möchte ich drei klarstellende Feststellungen aus der Sicht der SPD-Fraktion machen:
Erstens. Wir begrüßen den vom Finanzminister angekündigten Gesetzentwurf und die damit verbundene Zielsetzung, Überversorgungen von Ministern künftig zu vermeiden.
Zweitens. Wir erwarten selbstverständlich, dass der Landtag von der Landesregierung in jedem Fall informiert wird über Gerichtsverfahren auf die Geset
zeslage des Landes und auf die Notwendigkeit gesetzgeberischer Aktivitäten, die Einfluss haben oder haben könnten.
Drittens. Wir lehnen den FDP-Antrag deshalb ab, weil er unterstellt, dass die Landesregierung dem Landtag im besagten Fall bewusst Informationen vorenthalten hat, um gezielt zu verhindern, dass das Parlament gesetzgeberisch tätig wird. Diese Unterstellung ist zurückzuweisen und das tun wir mit der Ablehnung des FDP-Antrages.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte ein Manuskript, aber die Rede von Herrn Abgeordneten Kubicki verlangt nicht, dass man sich vorher intensiv damit auseinander setzt, das kann man auch direkt tun.
Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Kubicki, ich bin durchaus ein Freund dessen, dass in der Sache hart gestritten wird, wenn man einen Gegner hat, mit dem man in der Sache streiten kann. Ich bin allerdings nicht bereit, dieses Niveau mangelnder Seriosität, das Sie heute und in den letzten Tagen geboten haben, auf gleichem Niveau zu beantworten. Das will ich hier sehr deutlich sagen.
Das Thema Landesministergesetz ist ein schwieriges - das will ich gar nicht bestreiten - in diesen Zeiten, weil es natürlich jeder populistischen Diskussion offen steht. Sie haben das ja heute Morgen mit dem Arbeiterführer und dem Vertreter der Sozialhilfeempfänger vorgeführt. Das war richtig eindrucksvoll. Die Tränen standen einem förmlich in den Augen, Herr Kubicki, wenn man Ihnen zugehört hat. Aber unabhängig davon: Es ist ein schwieriges Thema und es ist auch ein schwieriges Thema, weil Sie sich in Teilen mit meinem Vorgänger beschäftigen, und es ist eine Frage des Stils, dass ich mich für die Dinge verantworte, die mich selbst betreffen, und nicht Urteile über das abgebe, was mein Vorgänger gemacht hat.
Ich kann für die Landesregierung sagen: Ich kann Kritik nachvollziehen, die sich darauf bezieht, dass es so lange gedauert hat, diesen Gesetzentwurf einzu
bringen. Das ist aber auch das Einzige. Alles andere, was hierzu gesagt worden ist, ist in Teilen - das will ich sagen - richtig unverfroren. Ich bin es gewesen, der die Fraktionsvorsitzenden eingeladen hat, um sie darüber zu informieren, dass es einer Veränderung des Landesministergesetzes bedarf, dass die Landesregierung sie einleiten wird, dass das, was das Parlament wollte, wieder hergestellt wird.
Sich dann hinzustellen und öffentlich zu behaupten, die FDP habe verhindert, dass diese Regierung sich selbst versorge, ist eine richtige Frechheit. Das will ich Ihnen sagen! Das ist kein ordentlicher Stil. Das fällt auf Sie zurück. Sie müssen es ja nötig haben, weil Sie in Berlin jetzt offenkundig nichts mehr werden können. Sie meinen wohl, Sie müssen hier um jeden Preis so auftreten.
Zweitens sage ich: Ich hatte es bisher so eingeschätzt, dass parlamentarische Unterrichtung so geht, dass man mit Seriosität darauf setzen kann, dass Sie nicht sofort zu einem Journalisten rennen und es weitergeben. Das haben Sie aber getan. Aus technischen Gründen wissen wir auch, wer es gewesen ist. Der Journalist kommt dann zu mir und zeigt mir die Geschichte. Dazu muss ich dann Stellung nehmen. Das habe ich auch getan. Sie stellen sich hier hin und tun so, als hätte die FDP verhindern müssen, dass sich irgendjemand selbst versorgt. Dann haben Sie auch noch die Stirn, einerseits zu behaupten, man würde Sozialdemokraten etwas hinterherwerfen. Andererseits stellen Sie aber Konstruktionen her, als wenn man gar nichts zahlen müsste, wenn Gerichtsurteile gekommen sind! Ich meine, Sie sind zwar Jurist und müssten es eigentlich besser wissen, aber das war gar nicht der Punkt. Vielmehr ging es ausschließlich darum, öffentlich einen falschen Eindruck zu erwecken, frei nach dem Motto: Es bleibt ja immer etwas hängen, wenn man mit Dreck wirft.
Herr Geißler, anders als Sie es behauptet haben, habe ich im Finanzausschuss sehr deutlich gesagt: Ich fürchte, wir müssen bezahlen, auch an die Altfälle unter den Ministern. Ich habe im Finanzausschuss aber gesagt, wir werden das in jedem Fall rechtlich prüfen, bevor wir auszahlen. Das habe ich dreimal wiederholt. Die Fragen sind mir fast zehnmal gestellt worden. Ich habe darauf bestanden, dass es endlich einmal protokolliert wird, dass ich das gesagt habe. Sie bringen mich nicht in die Lage, mich korrigieren zu müssen.