Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat Frau Abgeordnete Todsen-Reese.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal steht das Landesnaturschutzgesetz in der Kritik. „Gesetzgeberischer Schwachsinn“, so stand es am 30. Oktober 2003 in der „Landeszeitung“. Worum geht es? Nach dem Landesnaturschutzgesetz vom Mai 2003 steht dem Land nach § 40 ein Vorkaufsrecht zu, wenn das Grundstück in bestimmten Fällen - diese Fälle sind in § 40 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 definiert - für Zwecke des Naturschutzes benötigt wird. Dieses Vorkaufsrecht ist zunächst nichts Neues, sondern war bereits im bisherigen Landesnaturschutzgesetz verankert. Neu ist dagegen die Ergänzung in § 40 Abs. 5: „§ 28 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches ist entsprechend anzuwenden.“ Da kann sich erst einmal keiner etwas drunter vorstellen. Das hört sich ganz harmlos an und entpuppt sich in der Praxis als ABM für das LANU, für Notare und für Grundbuchämter.
Ich will dieses näher erläutern. In § 28 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch heißt es nämlich: „Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.“ Daher muss nun von den Notaren für jeden Kaufvertrag vom Grundstückserwerb über das Erbbaurecht bis hin zur Eigentumswohnung dieser Nachweis geführt und vom LANU eingeholt werden. Dafür gibt es ganz konkrete Beispiele, so den Verkauf von Wohnungseigentum im „Fliegenden Holländer“, einem Gebäudekomplex in Kiel-Schilksee, oder aber in einem anderen aktuellen Fall, wo das LANU dann zur Entscheidungsfindung sowohl den Auszug aus einer 25.000er - als auch einer 5.000er - Karte verlangte. Da Notare im Allgemeinen nicht über so umfangreiche Kartenwerke verfügen, forderte das LANU diese beim Katasteramt an. Wer hier noch allen Ernstes glaubt, es gebe keine Zeitverzögerung, der muss schon auf beiden rot-grünen Augen blind sein.
Dass sich bei der Anzahl von Kaufverträgen in ganz Schleswig-Holstein - ich habe eine geschätzte Zahl von 120.000 Fällen gehört - die Anfragen im LANU
türmen werden, liegt doch auf der Hand. Da kann ich nur sagen, Frau Ministerpräsidentin: Wie war das mit Verschlanken und Entbürokratisieren?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter dem Strich kann man sagen, auch in diesem Punkt ist das Landesnaturschutzgesetz kein gesetzgeberisches Meisterstück, sondern führt zu ausufernder Regulierung und Bürokratie, wird zum Hemmschuh für eine zügige Abwicklung von Kaufverträgen auch für Bereiche, die mit Natur- und Umweltschutz überhaupt nichts zu tun haben. Dieser gesetzgeberische Pfusch muss so schnell wie möglich und juristisch einwandfrei geheilt werden.
Wir haben mit einer schnellen Reaktion auf viele Notarhinweise aus dem Land unseren Gesetzentwurf eingebracht, um die erforderliche Gesetzesänderung kurzfristig auf den Weg zu bringen. Der Erlassweg der Landesregierung ist ein Holzweg. Es ist nur zu offensichtlich, dass Sie mit diesem Erlass lediglich den erneuten Gesetzespfusch vertuschen wollten. Es ist auch ein untauglicher Versuch, weil der Wortlauf des Gesetzes eindeutig und nicht auslegungsfähig ist. Dieses gestehen Sie doch im Grunde genommen selbst mehr oder weniger ein, wenn Sie in Ihrem Schreiben vom 21. Oktober 2003 an die SchleswigHolsteinische Notarkammer im letzten Satz formulieren: „Sollte die Neuregelung wider Erwarten zu größeren Problemen führen, wird über weitere Schritte nachzudenken sein.“
Beenden wir und Sie vor allen Dingen lieber sofort diesen Schildbürgerstreich, aber nicht halbherzig über den Erlassweg, sondern über die von uns geforderte Gesetzesänderung. Ich sage auch klar, wir können im Ausschuss selbstverständlich auch über Details miteinander reden. Auch in unserem Antrag wird es dann nicht heißen „Oberste Naturschutzbehörde“ sondern „Obere Naturschutzbehörde“. Uns war es wichtig, dieses Verfahren schnell anzuschieben und auf den Weg zu bringen, damit wir Ergebnisse bekommen. Ansonsten kann man Ihnen nur zurufen: Für Sie dumm gelaufen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lautstärke ersetzt nicht die Sachlichkeit, Frau Kollegin. Das ist wieder einmal eine Debatte über bereits Erledigtes, aber natürlich will ich gern zur Sache reden. Die Neufassung des § 40 des Landesnaturschutzgesetzes in der Frage des Vorkaufsrechtes ist bei der im Mai beschlossenen Novelle eingefügt worden, weil auf der Basis des alten Gesetzes ein erhebliches Vollzugsdefizit bestand. Bis dahin waren die Veräußerer und Erwerber von Grundstücken verpflichtet, dem Land durch Vorlage des Kaufvertrags die Möglichkeit einzuräumen, das Vorkaufsrecht auszuüben. Dieses ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht erfolgt.
Gleichzeitig war im Baugesetzbuch § 28 Abs. 1 Satz 2 bei der Neufassung des Naturschutzgesetzes zu berücksichtigen, nach dem dem Grundbuchamt für alle Grundstücksverkäufer auferlegt wird, Käufer als Erwerber nur dann einzutragen, wenn die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Hier gab es erhebliche Vollzugsdefizite. Sie haben das zitiert. Dies war der Grund für uns, die Notare zur Unterrichtung des LANU zu verpflichten. Im Eifer des Gefechts sind wir dabei etwas über das Ziel hinausgeschossen.
- Wer viel arbeitet, der macht auch einige Fehler. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Es ist richtig, dass in dem Gesetz eine begleitende Erläuterung fehlt. Diese liegt aber inzwischen seitens des LANU durch die angekündigte Verzichtserklärung vor, die den Notaren jetzt die nötige Rechtssicherheit gibt. Dabei wurden in Zusammenarbeit mit Rechtspflegern alle aus der Praxis bestehenden Fallgruppen, in denen typischerweise ein Vorkaufsrecht nicht infrage kommt oder nicht besteht, von der Meldepflicht ausgeschlossen. Dies betrifft Wohnungseigentum, Erbbaurecht und die Fälle nach ALB 100, 200, 300 und 500, in denen es ausschließlich um private landwirtschaftliche und gewerbliche Grundstücke geht.
Die schleswig-holsteinischen Notare haben auf die Ankündigung der Verzichtserklärung positiv reagiert und verfahren bereits danach. Damit ist das Thema erledigt. Wenn man den CDU-Antrag genau liest, stellt man fest, dass damit das Landesnaturschutzgesetz in den Zustand vor der Novelle vom Mai 2003 zurückversetzt wurde, der nicht mit Bundesrecht vereinbar war. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Wie immer reden wir im Ausschuss gern über
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich im Namen der FDP-Fraktion ausdrücklich bei der CDU für diesen Antrag bedanken.
Das ist in Ordnung. Wenn Sie es nicht gemacht hätten, dann hätten wir - so glaube ich - innerhalb kürzester Zeit diesen Antrag nachgereicht, weil sich diese Erkenntnis auch schon bei uns durchgesetzt hat. Bei Rot-Grün dauert das ein bisschen länger; wenn Sie es überhaupt gemerkt hätten.
Was war geschehen? Im Mai dieses Jahres haben die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW dem Gesetzentwurf für das so genannte Landesartikelgesetz zugestimmt. In diesem 155 Seiten starken Machwerk wurde unter anderem eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes eingebaut, die in der Praxis zu abstrusen Folgen führt. Diese Regelung reiht sich nahtlos in das grüne Chaos ein, das Minister Müller hier seit Monaten mit der Ausweisung von FFH-Gebieten, seinem Gesellschaftsspiel „Umweltranking“ und seiner Blockade bei der Aufgabenübertragung im Umweltbereich abliefert. Es ist die mangelnde fachliche Qualität, die diesen Umweltminister auszeichnet, obwohl er im Prinzip auf zwei ganze Ministerien zurückgreifen kann.
Durch das, was Rote, Grüne und SSW als Änderung des Landesnaturschutzgesetzes abgesegnet haben, ist Folgendes passiert: Das Landesamt für Natur und Umwelt musste plötzlich - als zuständige Behörde - für jeden Grundstückskauf im Land eine Bestätigung abgeben, ob im konkreten Fall ein Vorkaufsrecht besteht, oder bestätigen, dass es nicht ausgeübt wird, was ohnehin meistens der Fall ist. Hier wurde ein bürokratischer Popanz aufgebaut, der keinen Nutzen bringt. Ich zitiere nur allzu gern den Notar aus Flensburg, der im „Flensburger Tageblatt“ vom 30. Oktober 2003 Folgendes verkündete: „Das ist gesetzgeberischer Schwachsinn!“
Dieser Notar erklärte weiter: Das Tragische an dieser Geschichte sei, dass die Verträge nun beim LANU in Flintbek auf Halde lägen. Viele Grundstücksbesitzer, die dringend verkaufen müssten, kommen während
dessen in Liquiditätsschwierigkeiten und auch die neuen Erwerber können das Grundstück nicht entsprechend nutzen.
So sieht es aus. Auch hier hat der grüne Minister wieder dafür gesorgt, dass der Abschluss von Geschäften zumindest verschleppt wird und Bürgerinnen und Bürger dafür die Zeche zu zahlen haben. Was schert es ihn? Er ist ja nicht betroffen. Auch die Mitarbeiter in den Grundbuchämtern fingen langsam an, mit den Augen zu rollen. So wird in der gleichen Ausgabe des „Flensburger Tageblatts“ ein Rechtspfleger zitiert, der mehr gesetzlichen Interpretationsspielraum forderte, um zumindest städtische Grundstücke auch ohne Stempel aus Flintbek ins Grundbuch eintragen zu können.
Mittlerweile hat das Umweltministerium mit einem Erlass reagiert. Es räumt also den gesetzgeberischen Murks ein. Zwar wurde noch vom Pressesprecher des grünen Ministers mitgeteilt, dass alle Verträge ohne jede Verzögerung im LANU innerhalb von 14 Tagen abgewickelt würden. Ich frage Sie aber: Sind 14 Tage nicht auch verlorene Zeit?
Ich denke, wir können uns den Stempel aus Flintbek völlig sparen. Wir brauchen kein grünes Licht aus dem LANU für Grundstücksverkäufe. Die Landesregierung hat erst gestern mit großem Brimborium ihre Pläne für die Straffung der Verwaltung präsentiert. Hier hätte sie eine Chance gehabt, gemeinsam mit der Opposition etwas durchzusetzen, um das sie sich auch in der gestrigen Pressekonferenz herumgedrückt hat, nämlich konkrete überflüssige Aufgaben einfach zu streichen. Das LANU soll doch in Zukunft nur noch wissenschaftlich tätig sein. Dies hier ist aber eine reine Vollzugsaufgabe. Lassen Sie diese mit uns einfach wegfallen! Das ist ein kleiner konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau. Es wird niemanden geben, der diese Regelung vermisst. Im Jahre 2005 wird es dann auch keinen grünen Umweltminister Müller mehr geben. Ich verspreche Ihnen, den wird auch keiner vermissen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer hat das Problem entdeckt? Es war nicht die CDU, es war nicht die FDP. All die Kollegen, die hier heute so klug schnacken, sind - wie wir auch - aus der Praxis darüber unterrichtet worden, dass hier ein Problem besteht.
- Frau Kollegin, wir haben es bei uns im Arbeitskreis bereits beraten. Wir haben es auch zusammen mit den Kollegen von der SPD im gemeinsamen Arbeitskreis beraten. Es bedurfte nicht Ihres Hinweises auf dieses Problem. Auch an uns sind betroffene Notare herangetreten.
Es gab in der Anhörung nach meiner Erinnerung auch keinen Hinweis darauf, dass hier ein Problem entstehen könnte. - Nun lassen Sie mich einmal ausreden!
Es gibt also keinen Dissens in der Frage, ob hier ein Nachbesserungsbedarf besteht beziehungsweise ob es vielleicht einer Präzisierung in der Auslegung des Gesetzes bedarf. Die Frage ist: Ist dies tauglich innerhalb des Gesetzes abzuarbeiten oder bedarf es einer Gesetzesänderung, wie es die CDU vorschlägt? Vielleicht werden wir diesen konkreten Empfehlungen nicht folgen. Das kann man aber in der Sache beraten. Es ist kein Profilierungsthema für FDP und CDU, weil Sie es zu der Zeit, als wir das Gesetz als Gesetzgeber verfasst und erlassen haben, in diesem hohen Hause versäumt haben, entsprechende Hinweise zu geben. Insofern ist es billig, im Nachhinein, wenn wir alle um eine Erkenntnis klüger geworden sind, solche Auftritte zu machen.
Würden Sie bitte sagen, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Gesetze sauber und ordentlich erlassen werden - die Regierung oder die Opposition?
Die Frage war: Wer hat die Verantwortung dafür, dass Gesetzes präzise gemacht werden. Wir sind die Legislative. Der Landtag trägt dafür die Verantwortung. Wir haben darüber sehr intensiv beraten, ganztägige Anhörungen dazu durchgeführt und im Ausschuss mehrere Durchgänge gehabt. Ich denke, wir haben das Gesetz auf hohem Niveau gemeinsam ent