Protokoll der Sitzung vom 25.03.2009

Der öffentliche Dienst muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und muss weiter attraktiv bleiben. Dazu gehört auch eine angemessene Besoldung. Wir stimmen deshalb der von der Landesregierung vorgesehenen Erhöhung zu und werden diese schon am Freitag beschließen. Wir begrüßen dieses Ergebnis ausdrücklich. Die Beschäftigten in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf eine angemessene Bezahlung für ihren nicht immer einfachen Dienst im Interesse des Landes.

(Beifall bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Thomas Rother für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Föderalismusreform sind wir im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht der Beamten nicht mehr an bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Die Landesregierung hat zur

Eingrenzung und Vermeidung eines unsäglichen Wettbewerbsföderalismus - man denke nur an die Vorgänge in Bezug auf die Lehrerschaft - seit Ende 2005 im norddeutschen Verbund auf eine zukunftsorientierte Anpassung des öffentlichen Dienstrechts auf Länderebene hingearbeitet. Das anerkennenswerte Ergebnis dieser Arbeit setzen wir nun in Landesrecht um. Es ist allerdings nicht der große Wurf, den wir uns noch zu Zeiten des Bundesinnenministers Schily erhofft hatten, sondern eine viel bescheidenere Grundlage für einige, nicht unwichtige Regelungen. Der Kollege Kalinka hat darauf schon hingewiesen, weshalb ich mich an dieser Stelle kurzfassen kann.

Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung ist eigentlich selbstverständlich, hat aber natürlich den Protest der Beamtengewerkschaften hervorgerufen, der in bemerkenswerter Weise öffentliche Resonanz gefunden hat; das ist bei Forderungen der Beamtenschaft ja durchaus nicht immer der Fall. Dieser Protest ist aus meiner Sicht gar nicht so sehr der geplanten Verlängerung der Lebensarbeitszeit geschuldet gewesen, sondern eher der schlechten Stimmung in der Beamtenschaft nach den Kürzungen bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe, der Verlängerung der Wochenarbeitszeit, dem Abbau von Planstellen und dem Nichteinhalten von Wahlversprechen und der Veränderung des Koalitionsvertrages zulasten der Beamten. Von daher ist es richtig und wichtig, den Tarifabschuss eins zu eins mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Beamten zu übernehmen und nicht schon wieder Sonderopfer zu fordern. Kollege Kalinka hat schon darauf hingewiesen, dass wir auch im Hinblick auf die Jubiläumszuwendungen kein Sonderopfer verlangen.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass zwischen Arbeitnehmern und Beamten gerade im kommunalen Bereich mittlerweile so große Unterschiede in Arbeitszeit und Besoldung entstanden sind, dass Unfrieden entsteht. Auch die Stellungnahmen der Beamtengewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren haben auf einige Grundprobleme des öffentlichen Dienstes hingewiesen, als da wären: Die demografische Entwicklung - also sinkende Schülerzahlen wird die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung verändern und die Konkurrenzsituation zur privaten Wirtschaft verstärken. Das Leistungsprinzip wird, wie in den Arbeitnehmertarifverträgen, noch stärkere Berücksichtigung finden müssen. Die Durchlässigkeit der Laufbahnen, insbesondere beim Übergang vom mittleren in den gehobenen Dienst, muss erhalten bleiben, zumal der Zugang zum Stu

dium ohne Abitur oder Fachhochschulreife nun auch bundesweit erleichtert werden soll; das muss auch für den öffentlichen Dienst gelten. Die berufliche Mobilität darf nicht durch Nachteile bei Besoldung und Versorgung bestraft werden. Ebenso darf ein späterer Einstieg in die Berufe des öffentlichen Dienstes nicht durch Besoldungs- und Versorgungsnachteile unattraktiv gemacht werden. - Es gibt also auch nach diesem Landesbeamtengesetz noch weitere Baustellen im öffentlichen Dienstrecht.

Die von den Grünen geforderte Festlegung des Prognosezeitraums für die gesundheitliche Eignung eines Beamten auf fünf Jahre lehnen wir - insbesondere aufgrund von mehreren Gesprächen mit den Gewerkschaften - ab, da sich die Arbeitswirklichkeit verschiedener Berufsgruppen sehr voneinander unterscheidet, sodass Vor- und Nachteile einer Neuregelung schwer abzuwägen wären.

Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Eheleuten im Beamtenrecht ist für uns eigentlich selbstverständlich, aber zurzeit leider nicht durchsetzbar. Das wird vielleicht eines Tages anders sein. Herr Garg, vielleicht können Sie Herrn Kubicki einen Zettel für die nächste Gesprächsrunde bei der CDU, an der er teilnehmen darf, hinüberschieben. Vielleicht kann er das Thema dort einmal ansprechen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich brauche ihm keinen Zettel zuschieben! Ich rede selber mit der CDU!)

- Hervorragend. Vielleicht kommt dabei ja etwas heraus.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Sehen Sie mal an! Vielleicht sollten Sie sich dann doch besser an uns halten.

(Beifall der Abgeordneten Ingrid Franzen [SPD] und Konrad Nabel [SPD])

Genauso hätten wir uns natürlich auch die Beibehaltung der Vorruhestandsregelung für Beamte, die nach strukturellen Veränderungen nur schwierig weiterzubeschäftigen sind, im Gegensatz zu der Auffassung des Rechnungshofs in § 36 eigentlich gewünscht, aber der Kollege Kalinka hat dazu schone einige Ausführungen gemacht. Wie das in der Realität aussehen soll - auch im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten -, wird sich dann zeigen.

Durch unseren Änderungsantrag sind die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften gestärkt worden.

(Thomas Rother)

Da für Beamte keine Tarifverträge geschlossen werden, haben die Gewerkschaften aus unserer Sicht auch einen Anspruch darauf, dass dies an anderer Stelle angemessen ausgeglichen wird.

Die Beamtinnen und Beamten arbeiten genauso fleißig und gewissenhaft wie andere Arbeitnehmer. Das Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn wurde durch viele Einschränkungen strapaziert. Mit einem neuen Beamtenrecht haben wir die Chance, zumindest bei den Rahmenbedingungen Standardverbesserungen vorzunehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses und um Überweisung des Landesbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetzes an den Finanzausschuss zur weiteren Beratung.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

Ich danke Herrn Abgeordneten Thomas Rother und erteile für die Fraktion der FDP dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss die Sozialdemokraten doch mächtig gemiezt haben, dass die Union mich eingeladen hat, an der Strategieklausur der Fraktion teilzunehmen.

(Holger Astrup [SPD]: Eigentlich nicht!)

- Herr Kollege Astrup, sie hätten Sie auch nicht eingeladen, weil Sie gar nicht in der Lage sind, jemandem Orientierung zu geben, weder der eigenen Fraktion noch anderen. Aber lassen wir das mal dahingestellt sein.

Nach der Föderalismusreform war das Beamtenrecht in Schleswig-Holstein neu zu regeln. Das Landesbeamtengesetz hat für viele Tausend Beschäftigte in Landes- und Kommunalverwaltungen eine herausgehobene Bedeutung. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage: Was sind uns die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wert? Welche Voraussetzungen schaffen wir mit unserem Landesbeamtengesetz, um attraktive Arbeitsplätze vorzuhalten, die auch künftig eine gut qualifizierte, gut motivierte Beamtenschaft sichert und für Nachwuchskräfte interessant macht? Dabei haben wir immer die Auffassung vertreten, dass wir hoch qualifizierte und auch gut bezahlte Beamtinnen und Beamte brauchen. Einsparungen können nur durch eine Aufgabe von Aufgaben - und hier kann man

den Doppelsinn des Begriffs Aufgabe erkennen und den Abbau des Personalbestands insgesamt erreicht werden - Beispiel: Katasterämter.

Aus unserer Sicht erfüllt das vorgelegte Gesetz diese Voraussetzungen nicht, auch wenn seitens der Koalition in einigen Punkten nachgebessert wurde. Zunächst zum Positiven beziehungsweise zu den grundsätzlichen Neuregelungen im Beamtenrecht, die wir mittragen können: So tragen wir das Modell für ein neues Laufbahnrecht mit einer größeren Durchlässigkeit durch die Zusammenfassung der vier Laufbahngruppen in nur noch zwei Gruppen ausdrücklich mit. Wir tragen auch die Heraufsetzung der Ruhestandsaltergrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr mit. Nachdem es Herrn Müntefering gelungen war, das allgemeine Rentenalter bei 67 zu verankern, ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, das Beamtenrecht entsprechend anzupassen.

Wir begrüßen, dass sich SPD und CDU dazu entschieden haben, wieder eine echte Jubiläumszulage zu gewähren. Nach dem Gesetzentwurf der Regierung hätte es bei Dienstjubiläen gerade für eine Urkunde und einen feuchten Händedruck gereicht. Das war schon ein echter Affront gegenüber den Beschäftigten. Ebenso wurden die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften bei der Vorbereitung neuer beamtenrechtlicher Vorschriften wieder ausgebaut - vom rein informellen Gespräch am Kaffeetisch zu einer echten Anhörung der Verbände. Glauben Sie es, Herr Kollege Rother, da haben nicht nur Sie segensreiche Wirkung auf die CDUFraktion entfaltet, sondern auch wir.

Wir glauben tatsächlich, dass die Beteiligungsrechte im öffentlichen Dienst deshalb eine besondere Bedeutung haben, weil den Beamten das Streikrecht vorenthalten wird, und deshalb gibt es eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu einer echten Beteiligung.

(Beifall bei der FDP)

Darüber hinaus haben Sie die Forderung der Polizeigewerkschaften übernommen, für die Übergangszeit diejenigen in der alten Probezeit von anderthalb Jahren zu belassen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zu Beamten auf Probe ernannt wurden. Auch dies sehen wir ausdrücklich positiv. Unsere Änderungsvorschläge gehen allerdings deutlich weiter, und daher können wir letztlich dem Gesamtpaket nicht zustimmen.

Ich nenne einige Punkte, die wir gefordert haben und die von CDU und SPD nicht berücksichtigt wurden, wobei die Liste beliebig verlängerbar wäre. Konsequent zu unserer Haltung in der Vergan

(Thomas Rother)

genheit hatten wir vorgeschlagen, keine Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge bei der Polizei vorzusehen - übrigens auch ein Versprechen, das es einmal von den Koalitionsfraktionen gab. Bedauerlicherweise ist das nicht eingelöst worden. Wir haben vorgeschlagen, den Mindestabstand zwischen zwei Beförderungen bei einem Jahr zu belassen, anstatt den Zeitraum zu verdoppeln. Wir haben den Prognosezeitraum, ähnlich wie die Grünen, in welchem ein Arzt für einen Bewerber garantieren kann, dass mit keinem Ausbruch von Krankheiten zu rechnen ist, auf fünf Jahre festsetzen wollen. Ich sage das einmal ausdrücklich: Gerade bei geheilten Krebspatienten führt die gesetzliche Regelung jetzt dazu, dass diese regelmäßig nicht zu Beamten ernannt werden können, weil eben nur für fünf Jahre garantiert werden kann, dass die Krankheit nicht wieder ausbricht. Dies gilt selbst dann, wenn es keinerlei Anzeichen für einen Rückfall gibt und der Bewerber als völlig geheilt gilt. Ich weiß nicht, ob Sie das ernsthaft - angesichts der Dramatik in diesem Bereich - wirklich berücksichtigt haben.

Zentral für unsere Haltung ist aber die Ablehnung der Großen Koalition im Punkt Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu Eheleuten im Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht.

Lieber Kollege Rother, lieber Konrad Nabel, ich weiß gar nicht genau, wie ihr das vor euch selbst rechtfertigen wollt. Die SPD meint, sie dürfe weder dem Antrag meines Kollegen Dr. Garg noch den konkreten Änderungsanträgen meiner Fraktion zum Besoldungs- und Versorgungsrecht zustimmen, da ihr Koalitionspartner dies nicht wolle. Was ist das denn für eine Haltung in einer Frage, in der es um einen Rechtsstandard geht? Ich versuche das noch mal kurz zu erklären.

(Zurufe der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Konrad Nabel [SPD])

- Herr Kollege Astrup, wenn Sie ab 2010 nicht mehr dabei sind, werden Sie mir wirklich fehlen mit Ihrer doch blasierten Arroganz. Das ist ein Novum.

(Lachen bei der FDP - Holger Astrup [SPD]: Ich passe mich nur an!)

- Ja, bedauerlicherweise aber schlecht.

(Holger Astrup [SPD]: Da gehen die Mei- nungen auseinander!)

- Ja, doch, das mag ja sein, aber ein bisschen Substanz würde dazu gehören!

Das rechtliche Argument trägt nicht, man habe nach dem Grundgesetz die Wahlfreiheit für eine solche Regelung. Man kann homosexuelle Lebenspartnerschaften gleichstellen, man muss es nicht. Diese gesetzgeberische Wahlfreiheit haben wir durch das Europarecht eben gerade nicht mehr. Wir sind aufgrund der EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie gehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften gleich zu behandeln.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW sowie der Abgeordneten Det- lef Buder [SPD] und Ingrid Franzen [SPD])

Von dem Signal, das hier über die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität ausgesandt wird, ganz zu schweigen. Das ist ein echtes Armutszeugnis. - Übrigens auch die Tatsache - Kollege Sauter ist leider nicht da -, dass zunächst im Finanzausschuss alle Fraktionen -

Herr Abgeordneter, ich -

- Moment, Frau Präsidentin, darf ich bitte den Satz zu Ende bringen, bevor Sie mich unterbrechen? Ich möchte den Satz nur zu Ende bringen. Das ist das Normale, Frau Vizepräsidentin, dass man zunächst ausreden darf. Ich rede jetzt ja mit Ihnen.

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Abgeordneter!

Frau Präsidentin, als Sie mich unterbrochen haben, war die Redezeit noch nicht zu Ende, sie ist jetzt erst bei minus 24 Sekunden.

(Heiterkeit)