Thomas Rother
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Herr Minister, sind denn auch Gespräche mit der Bundesregierung beziehungsweise mit den anderen betroffenen Bundesländern geführt worden? ThyssenKrupp ordnet nicht nur hier, sondern beispielsweise auch in Niedersachen den Konzern neu. In Bezug auf die Auftragssicherung für den Handelsschiffbau ist es wichtig, in diesem Bereich aktiv zu werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich natürlich über das große Medieninteresse an diesem Gesetzentwurf.
Da merkt man, wie wichtig die E-Government-Strategie für Schleswig-Holstein ist. Denn die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden war in der Praxis ja leider weitgehend gescheitert. Es war schon eine erste gesetzliche Regelung durch unser E-Government-Gesetz erforderlich geworden, und die haben wir in der vergangenen Tagung ja schon in zweiter Lesung beschlossen.
Damit das Ganze funktioniert, ist es natürlich erforderlich, dass die verschiedenen Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheitliche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbürgerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Ebene oder Kammer unterschiedlich vorgeht, unterschiedliche Systeme
für die gleiche Sache verwendet. Es muss möglich werden, die verschiedenen Verfahren verbindlich aufeinander abzustimmen. So können Doppelerfassungen vermieden, Fehlerquellen identifiziert und die Verfahrensabwicklung beschleunigt werden. Es war also folgerichtig und sinnvoll, die Vernetzung der IT-Strukturen der verschiedenen Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein durch ein E-Government-Gesetz zu regeln, und es ist im Weiteren folgerichtig, nun auch eine Instanz zu benennen, die das ausführt.
Nach den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie war ein sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren gegenüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche als Verfahrensvermittler bis Ende 2009 festzulegen. Wir sind derzeit im Rahmen der Umsetzungsfrist. Das ist wirklich bemerkenswert, weil das leider Gottes nicht überall selbstverständlich und der Fall ist.
Wer dieser Einheitliche Ansprechpartner wird und welche Befugnisse er erhalten soll, war lange Zeit umstritten. Kommunen sahen ihre Selbstverwaltung gefährdet, andere sprachen von einem neuen bürokratischen Monster, das uns beziehungsweise die Wirtschaft bedroht. Und überhaupt würde alles nur viel schlimmer werden, wenn nicht die eigene Organisation - meistens waren diejenigen, die das selbst machen wollten, die Kritiker - diesen Job übernähme.
Mittlerweile haben sich die Wogen allerdings geglättet. Die Verfahren sind vereinbart, ohne dass Kammern zum Teil überflüssig werden, ohne dass Wirtschaftsförderungsgesellschaften den Betrieb einstellen müssen und ohne dass Kommunen nicht mehr Herr ihrer originären Entscheidungen sind. Bestehende Zuständigkeiten und hoheitliche Tätigkeit bleiben unberührt. Eine Mischverwaltung denken Sie nur an die Probleme, die es in der Vergangenheit mit den ARGEn gegeben hat und die es zurzeit auch noch gibt; das Problem ist ja noch nicht endgültig gelöst - entsteht bei dieser Anstalt des öffentliches Rechts nicht. Land, Kommunen und Kammern werden die Trägerschaft dieser Anstalt des öffentlichen Rechts gemeinsam wahrnehmen und dort zusammenarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man der Gesetzesvorlage beziehungsweise der Begründung glauben darf, ist diese Lösung auch die wirtschaftlichste. Alle Kammer- oder Kommunallösungen wären demnach erheblich teurer geworden. Es wäre gut, dies einmal nachzuweisen. Es wäre auch gut, wenn dem Gesetzentwurf der erste Entwurf eines
Organigramms dieser Anstalt des öffentlichen Rechts und einer detaillierteren Aufgabenbeschreibung als in § 3 beigefügt gewesen wäre, um den Vorwürfen des „Bürokratiemonsters“ gleich die Nahrung zu nehmen. Aber das kann in der Ausschussberatung nachgeholt werden. Solche Papiere sind ja auch schon andernorts präsentiert worden. Ich denke da nur an die Media-Tage bei den Kammern in Kiel. Das kann man also nachreichen, damit man argumentativ auf der sicheren Seite ist.
Der Abteilung des Staatssekretärs Schlie - Herr Magnussen, da kann ich mich anschließen - kann für die gute Arbeit nicht nur an diesem Gesetz, sondern am gesamten Thema E-Government schon jetzt gedankt werden. Das, was Schleswig-Holstein hier macht, ist wirklich beispielgebend. Betriebe und Verwaltung werden gleichermaßen davon profitieren können, dass wir in Schleswig-Holstein hier die Nase vorn haben. Allerdings bleibt es eine Aufgabe, diese Standards nicht nur innerhalb dieses Bundeslandes, sondern auch bundes- und EU-weit zu vereinbaren, aber das haben andere in anderen Parlamenten zu erledigen.
Ich bitte um Überweisung an den Finanzausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer und immer wieder wird betont, wie wichtig für unser Land die maritime Wirtschaft und die mit ihr verbundene Schiffbauindustrie ist. Die immer noch bedeutende Zahl der Arbeitsplätze auf den Werften, bei den Zulieferern und auch bei wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der hohe technologische Standard der Branche machen den Schiffbau zu einer Schlüsselindustrie für den Norden. Industrie haben wir in SchleswigHolstein leider nicht allzu viel - umso bedeutender ist jeder industrielle Arbeitsplatz.
Diesen oft gehörten Bekenntnissen müssen natürlich auch Taten folgen. Überkapazitäten in der Handelsschifffahrt führen zu ausbleibenden Aufträgen für die Werften. Personalabbau und Insolvenzen sind die Folgen. Hinzu kommt, dass die Finanzierungsmöglichkeiten für bestehende und künftige Aufträge immer unzureichender werden. Milliardenschwere Subventionsprogramme in Fernost verzerren die Wettbewerbsbedingungen in diesem schrumpfenden Markt immer mehr.
Diese Situation erfordert Handeln. Sicher ist in besonderem Maße die europäische Ebene gefragt, denn alle staatlichen Hilfsmaßnahmen für den Schiffbau müssen natürlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein. Die Konkurrenz sitzt allerdings außerhalb und nicht innerhalb der EU, was manchem Wettbewerbshüter in Brüssel nicht immer ganz klar zu sein scheint.
Die Bundesregierung hat bereits reagiert und vor einigen Monaten die Bedingungen des mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramms 2009 flexibilisiert und damit passgenau für den deutschen Schiffbau ausgestaltet. Dabei geht es um die Erwei
terung der Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen und um die Verbesserung bei der Kreditgewährung. Damit erleichtern sich die Finanzierungsbedingungen für Werften gegenüber ihren Geschäftsbanken erheblich. Der Bund ist mittlerweile auch bereit, sogenannte Massekredite zu gewähren, jetzt hoffentlich an die Wadan-Werften in Mecklenburg-Vorpommern, damit begonnene Schiffbauaufträge - damit sind wir wieder beim Thema, Kollege Arp - zu Ende geführt und auch neue gesichert werden können. Durch das Vorziehen von Ersatzinvestitionen bei der Bundesmarine, aber auch im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen wird den Werftbetrieben ein Stück Stabilität ermöglicht. Ebenso stehen natürlich die erweiterten Möglichkeiten zur Kurzarbeit zur Verfügung. Doch diese Maßnahmen reichen letztlich nicht aus, um ein Überleben der Branche zu sichern. Ein Leitfaden für weitere Initiativen soll daher unser Antrag sein.
Die Zukunftschance für den deutschen Handelsschiffbau liegt in den Produktionsverfahren und in den Produkten selbst, die technologische Spitzenleistungen und hoch innovativ sein müssen. Hier international die Nase vorn zu haben - insbesondere bei der Schiffsantriebstechnik und beim Energieverbrauch von Schiffen überhaupt - bleibt existenziell für die gesamte Branche. Doch nutzt die tollste Innovation nichts, wenn die Finanzierung der Schiffbauten unsicher bleibt und wenn die Auftraggeber ausfallen oder die Gunst der Stunde nutzen wie jetzt zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern und einen Preispoker betreiben. Schließlich hatten wir mit der Schlichting-Werft in Lübeck-Travemünde sogar mal einen der modernsten Betriebe Europas, und die Lindenau-Werft wird in allen Fachzeitschriften immer noch beispielgebend für den Bau von Doppelhüllentankern genannt. Das alles ist kein Selbstgänger. Mitentscheidend für die Zukunft der Branche sind die Möglichkeiten der Finanzierung.
Vor diesem Hintergrund möchte ich auch dem Wirtschaftsminister und seinen Mitarbeitern für die gute, effektive und erfolgreiche Arbeit für Betriebe in Rendsburg und hier in Kiel danken.
Ohne die oftmals gesehenen ordnungspolitischen Scheuklappen der letzten Monate wurde hier zum einem der Betriebsübergang in Rendsburg mitgestaltet und zum anderen nicht nur mit dem neuen Finanzierer HSH hier in Kiel, sondern auch durch einen Massekredit des Landes das Überleben der
insolventen Werft gesichert. Ich hoffe, dass auch eine Finanzierung für einen möglichen Anschlussauftrag gefunden werden kann.
Es wäre eine Verschwendung von Ressourcen gewesen, diesen Bauauftrag nicht zu Ende zu führen beziehungsweise das Schiff nach Fertigstellung, wie früher einmal geschehen, gleich der Verschrottung zuzuführen. In dem angesprochenen Fall gab es ein gutes Ende. Das sollte auch für andere Aufträge gelten. Das Wirtschaftsministerium hat hier diskret, aber sehr wirkungsvoll gearbeitet.
Für die Zukunftsfähigkeit der Schiffbauindustrie bleibt auch wichtig, das Branchenwissen der Beschäftigten zu sichern. Dazu dienen natürlich nicht nur die Maßnahmen der Kurzarbeit. Der Bund und der Verband Schiffbau und Meerestechnik haben ein Modell für einen Personalpool entwickelt, um das, was angestrebt wird, zu ermöglichen. Wenn auch der Bedarf vielleicht nicht so groß ist, so sollte man sich die entsprechenden Möglichkeiten dennoch offenhalten. Die Unternehmen bleiben aufgefordert, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Es wäre auch schön gewesen - Sie haben dies angesprochen -, wenn wir den Punkt in den Antrag mit hätten aufnehmen können, der Folgendes beinhaltet: Die Abnahme beziehungsweise der Weiterbau von bereits begonnenen Handelsschiffen muss durch öffentliche Mittel gesichert werden, um Ressourcen nicht zu verschwenden. Es sollte geprüft werden, ob die Abnahme bereits bestellter oder im Bau befindlicher Schiffe beziehungsweise fertig gebauter Schiffe, die von den Reedern nicht mehr abgenommen werden, zuwendungsrechtlich möglich ist. - Das waren die „bösen“ Worte, die auch Herr Stegner der Presse gegenüber kundgetan hat. Damit ist er momentan näher bei Angela Merkel als bei Hans-Jörn Arp. Es wäre natürlich schön, wenn man sich, ohne ordnungspolitisches Lehrbuchwissen zu vertreten, mehr am Schicksal der Werftarbeiter und ihrer Familien orientiert hätte.
Letztlich müssen auch wir hier im Lande etwas lauter werden. Wir können von den Mecklenburg-Vorpommeranern lernen, die in sehr beispielhafter und bewundernswerter Weise die Interessen des Schiffbaus und der Menschen, die von ihm Leben, vorgetragen haben. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, Artikel 5 des Gesetzes behandelt die genetischen Untersuchungen im Arbeitsleben. Darin ist geregelt, dass Arbeitgeber von Beschäftigten vor Begründung des Beschäftigungsverhältnisses oder im laufenden Beschäftigungsverhältnisses keine genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen dürfen. Das ist gut und richtig so. Was der Kollege Wengler dazu ausgeführt hat, muss ich, glaube ich, nicht wiederholen.
Es gibt im weiteren Gesetzestext lediglich streng geregelte Ausnahmetatbestände in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen. Da die Beamtinnen und Beamten leider immer noch eine besonders definierte Beschäftigtengruppe sind - die Ruhestandsbeamten wissen das -, hat der Bund die Gültigkeit dieses Gesetzes auch für diesen Personenkreis mit in die Vorschrift aufgenommen. Aber das kann er natürlich nur für die Beamten des Bundes. Da auch das Bundesministerium des Innern im Gesetzgebungsverfahren die Regelungskompetenz bei den Ländern gesehen hat, müssen wir also eine eigene Regelung vornehmen - das Beamtenrecht ist ja auch neu geordnet -, wenn wir dem Bund folgen wollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist nicht bekannt, dass solcherlei Untersuchungen seitens des Landes bei Beamten oder bei anderen vom Landesbeamtengesetz mit erfassten Personengruppen, zum Beispiel bei Kammern oder Sozialversicherungsträgern, durchgeführt werden oder dass es beabsichtigt ist, so etwas zu tun. Ob das auch für Minister und Staatssekretäre gilt, weiß ich gar nicht. Vielleicht müsste man auch das Ministergesetz ändern, das müsste man noch einmal prüfen.
- Das Abgeordnetengesetz ist wieder etwas ganz anderes vom Aufstellungsverfahren her, Herr Minister. Also, es ist mir nicht bekannt, dass so etwas durchgeführt werden soll oder dass beabsichtigt ist,
so etwas zu tun. Aber wir sollten mit diesem Gesetz, das die Grünen vorschlagen, für Klarheit und Sicherheit in diesem Bereich sorgen.
Liebe Frau Heinold, die Gesetzesinitiative werden wir natürlich gern unterstützen, allerdings liegt das Inkrafttreten dieses Gesetzes - Frau Birk hat selbst darauf hingewiesen - erst im kommenden Jahr. Von daher sind die Grünen ein bisschen früh dabei. Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium beziehungsweise die Landesregierung noch rechtzeitig eine Vorlage eingebracht hätte. Die Unterstützung dieser Gesetzesinitiative ist aus unserer Sicht selbstverständlich und braucht keine große Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man mag es tatsächlich kaum glauben: Schon wieder werden beschäftigungslose Schiffe in der Geltinger Bucht liegen. Das erinnert in fataler Weise an die 70er-Jahre, in denen Tankschiffe auf Vorrat und Verdacht gebaut wurden und dort dann erst einmal eine Zeit lang lagen. Es erinnert auch an Zeiten - schräg gegenüber bei der HDW geschehen -: Es wurde einmal ein Schwimmdock gebaut für 200 Millionen DM, das kurz nach der Fertigstellung wieder verschrottet wurde. Darauf wurde nie ein Schiff gebaut.
Seit damals mussten kleinere und mittlere Betriebe schließen, dann kamen die großen dran. Andere Unternehmen fusionierten oder bauten Kapazitäten ab. Ein Produktionswechsel in dieser Branche ist tatsächlich letzten Endes nur in Husum bei der Husumer Schiffswerft gelungen.
Auch florierende Hafenstandorte waren keine Garantie für einen Schiffbaustandort - als Lübecker kann ich da eine bittere Geschichte erzählen. Die oft zitierten regionalen Wechselwirkungen in der maritimen Wirtschaft sind angesichts internationaler Märkte tatsächlich immer weniger wert. Da darf man sich nichts vormachen. Aber daher, lieber Heiner Garg, ist der Ansatzpunkt des Wirtschaftsministeriums, gerade in diesem Bereich in Sachen
Technologie etwas auf den Weg zu bringen - und das kennen wir alle schon, seitdem das Projekt Zukunft Meer läuft -, genau der richtige Weg.
Vor Kurzem hieß es tatsächlich noch, die Auftragsbücher hiesiger Werften seien prall gefüllt, und Schiffsbeteiligungen - nach Finanzierung ist ja auch gefragt worden - waren ein lohnendes Anlageobjekt, gerade im langfristigen Anlagebereich. Seit Ende des vergangenen Jahres hat sich im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise auch die Situation der Werften dramatisch verschlechtert. Es ist angeführt worden: Finanzierungen platzten, Aufträge werden storniert, im Bau befindliche Schiffe werden nicht fertig gebaut oder abgenommen und der Markt für Mega-Luxus-Jachten scheint mehr als gesättigt zu sein. Lediglich im Bereich der Rüstungsproduktion herrscht - gerade auch durch das Vorziehen von Ersatzinvestitionen bei der Bundesmarine - Stabilität. Das ist auch ein Punkt des Konjunkturprogramms des Bundes, das darf man auch nicht unterschlagen.
Wenn wir die maritime Wirtschaft, zu der eben auch die Werftindustrie gehört, als strategisch wichtigen Wirtschaftszweig für unser Land definieren, dann gehört dazu auch, dass wir wie in der Vergangenheit in Notlagen staatliche Hilfen für diese Branche gewähren. Wenn der Exportweltmeister Deutschland die viertgrößte Schiffbaunation der Welt bleiben soll, dann brauchen wir auch für die Werften einen Rettungsschirm oder - besser gesagt - einen Rettungsring.
Da bin ich dem Herrn Wirtschaftsminister auch für seinen Bericht sehr dankbar, weil er nämlich in einer nüchternen Analyse die möglichen Förderinstrumente beschreibt und auch Unzulänglichkeiten deutlich gemacht hat. Aber die Bundesregierung hat gerade auf die Finanzierungsprobleme - und das ist auch eine der Fragen der FDP gewesen - schon reagiert und vor wenigen Tagen die Bedingungen des mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramms 2009 flexibilisiert und somit noch passgenauer für den deutschen Schiffbau ausgestaltet. Der Minister hat es angesprochen. Dabei geht es um die Erweiterung der Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen und um Verbesserungen bei der Kreditgewährung.
Die Möglichkeiten der Gewährung von Zinsbeihilfen im Rahmen des CIRR-Programms zur Schiffbaufinanzierung wurden bereits Anfang März erweitert. Damit erleichtern sich die Finanzierungsbedingungen für Werften gegenüber ihren Geschäfts
banken ganz erheblich, sofern sie noch eine Geschäftsbank finden, muss man zurzeit bittererweise auch sagen.
Die Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des innovativen Schiffbaus wurde erst im vergangenen Jahr unterzeichnet, und ebenso stehen natürlich auch Möglichkeiten wie für andere Unternehmen im Rahmen der Kurzarbeit zur Verfügung, die hier bei HDW - es ist angesprochen worden genutzt werden. Das ist auch allemal besser als ein Arbeitsplatzabbau, und ich bin auch hier dem Minister dankbar für die klaren Worte zu HDW. Heiner Garg hat es hinter vorgehaltener Hand und auch ganz offen beschrieben, dass dann auch einmal eine eindeutige Aussage dazu getroffen worden ist.
Nicht-EU-Staaten haben es bei den Hilfen für ihre Werften ja leider etwas leichter als EU-Staaten und sie nutzen sie schon. Südkorea, China und Norwegen haben schon oder wollen noch staatliche Finanzhilfen zur Verfügung stellen. Daher sind auch Vereinbarungen - da stimme ich der FDP zu - über weitere Maßnahmen im europäischen Rahmen dringend erforderlich. Auch das Land MecklenburgVorpommern hat seinen Werften schon mit einem 60-Millionen-€-Kreditpaket unter die Arme gegriffen.
Es ist allerdings die gesamte maritime Branche betroffen. Damit hat Thomas Stritzl sehr recht. Die Hafenumschlagszahlen sind überall rückläufig, die Schiffe der Reedereien sind zum Teil ohne Beschäftigung, und Emissionshäuser müssen ihre Renditeversprechung herunterschrauben. Finanzierungszusagen werden daher verschoben oder storniert. Am Ende dieser Wirkungskette steht allerdings immer die Werft, welcher der Auftrag verloren geht. Ein wirkungsvoller Rettungsring müsste also mehr umfassen als nur den Schiffbau, sondern hätte für die gesamte maritime Wirtschaft Wirkung zu zeigen.
Ich hoffe, dass von der Sechsten Nationalen Maritimen Konferenz im kommenden Monat in Rostock konkrete Impulse für die gesamte Branche ausgehen werden. Das ist in der Regel mit einer Botschaft verbunden, wenn so etwas stattfindet und man die Leute zusammenholt. Das soll nicht nur ein nettes Treffen sein, sondern es müssen auch konkrete Maßnahmen folgen.
Auch in der nächsten Wirtschaftsausschussitzung wird mit dem Hauptgeschäftsführer des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik über Maßnahmen zu reden sein. Herr Wirtschaftsausschussvorsitzen
der, vielleicht kann auch ein Vertreter der IG Metall noch dazu eingeladen werden. Ich glaube, das wäre sinnvoll. Das Ministerium wird sicherlich auch vertreten sein. Dann kann man über weitere konkrete Maßnahmen ins Gespräch kommen.
Wenn diese Maßnahmen nicht kommen oder wirken, müssen wir uns in diesem Bereich auf noch schwerere Zeiten einstellen, dass heißt auf eine Marktbereinigung mit immer weniger Betrieben, mit Arbeitsplatzverlusten, aber auch mit Geldvernichtung für die Anleger. Das darf aber nicht die Lösung sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Föderalismusreform sind wir im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht der Beamten nicht mehr an bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Die Landesregierung hat zur
Eingrenzung und Vermeidung eines unsäglichen Wettbewerbsföderalismus - man denke nur an die Vorgänge in Bezug auf die Lehrerschaft - seit Ende 2005 im norddeutschen Verbund auf eine zukunftsorientierte Anpassung des öffentlichen Dienstrechts auf Länderebene hingearbeitet. Das anerkennenswerte Ergebnis dieser Arbeit setzen wir nun in Landesrecht um. Es ist allerdings nicht der große Wurf, den wir uns noch zu Zeiten des Bundesinnenministers Schily erhofft hatten, sondern eine viel bescheidenere Grundlage für einige, nicht unwichtige Regelungen. Der Kollege Kalinka hat darauf schon hingewiesen, weshalb ich mich an dieser Stelle kurzfassen kann.
Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung ist eigentlich selbstverständlich, hat aber natürlich den Protest der Beamtengewerkschaften hervorgerufen, der in bemerkenswerter Weise öffentliche Resonanz gefunden hat; das ist bei Forderungen der Beamtenschaft ja durchaus nicht immer der Fall. Dieser Protest ist aus meiner Sicht gar nicht so sehr der geplanten Verlängerung der Lebensarbeitszeit geschuldet gewesen, sondern eher der schlechten Stimmung in der Beamtenschaft nach den Kürzungen bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe, der Verlängerung der Wochenarbeitszeit, dem Abbau von Planstellen und dem Nichteinhalten von Wahlversprechen und der Veränderung des Koalitionsvertrages zulasten der Beamten. Von daher ist es richtig und wichtig, den Tarifabschuss eins zu eins mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Beamten zu übernehmen und nicht schon wieder Sonderopfer zu fordern. Kollege Kalinka hat schon darauf hingewiesen, dass wir auch im Hinblick auf die Jubiläumszuwendungen kein Sonderopfer verlangen.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass zwischen Arbeitnehmern und Beamten gerade im kommunalen Bereich mittlerweile so große Unterschiede in Arbeitszeit und Besoldung entstanden sind, dass Unfrieden entsteht. Auch die Stellungnahmen der Beamtengewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren haben auf einige Grundprobleme des öffentlichen Dienstes hingewiesen, als da wären: Die demografische Entwicklung - also sinkende Schülerzahlen wird die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung verändern und die Konkurrenzsituation zur privaten Wirtschaft verstärken. Das Leistungsprinzip wird, wie in den Arbeitnehmertarifverträgen, noch stärkere Berücksichtigung finden müssen. Die Durchlässigkeit der Laufbahnen, insbesondere beim Übergang vom mittleren in den gehobenen Dienst, muss erhalten bleiben, zumal der Zugang zum Stu
dium ohne Abitur oder Fachhochschulreife nun auch bundesweit erleichtert werden soll; das muss auch für den öffentlichen Dienst gelten. Die berufliche Mobilität darf nicht durch Nachteile bei Besoldung und Versorgung bestraft werden. Ebenso darf ein späterer Einstieg in die Berufe des öffentlichen Dienstes nicht durch Besoldungs- und Versorgungsnachteile unattraktiv gemacht werden. - Es gibt also auch nach diesem Landesbeamtengesetz noch weitere Baustellen im öffentlichen Dienstrecht.
Die von den Grünen geforderte Festlegung des Prognosezeitraums für die gesundheitliche Eignung eines Beamten auf fünf Jahre lehnen wir - insbesondere aufgrund von mehreren Gesprächen mit den Gewerkschaften - ab, da sich die Arbeitswirklichkeit verschiedener Berufsgruppen sehr voneinander unterscheidet, sodass Vor- und Nachteile einer Neuregelung schwer abzuwägen wären.
Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Eheleuten im Beamtenrecht ist für uns eigentlich selbstverständlich, aber zurzeit leider nicht durchsetzbar. Das wird vielleicht eines Tages anders sein. Herr Garg, vielleicht können Sie Herrn Kubicki einen Zettel für die nächste Gesprächsrunde bei der CDU, an der er teilnehmen darf, hinüberschieben. Vielleicht kann er das Thema dort einmal ansprechen.
- Hervorragend. Vielleicht kommt dabei ja etwas heraus.
- Sehen Sie mal an! Vielleicht sollten Sie sich dann doch besser an uns halten.
Genauso hätten wir uns natürlich auch die Beibehaltung der Vorruhestandsregelung für Beamte, die nach strukturellen Veränderungen nur schwierig weiterzubeschäftigen sind, im Gegensatz zu der Auffassung des Rechnungshofs in § 36 eigentlich gewünscht, aber der Kollege Kalinka hat dazu schone einige Ausführungen gemacht. Wie das in der Realität aussehen soll - auch im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten -, wird sich dann zeigen.
Durch unseren Änderungsantrag sind die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften gestärkt worden.
Da für Beamte keine Tarifverträge geschlossen werden, haben die Gewerkschaften aus unserer Sicht auch einen Anspruch darauf, dass dies an anderer Stelle angemessen ausgeglichen wird.
Die Beamtinnen und Beamten arbeiten genauso fleißig und gewissenhaft wie andere Arbeitnehmer. Das Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn wurde durch viele Einschränkungen strapaziert. Mit einem neuen Beamtenrecht haben wir die Chance, zumindest bei den Rahmenbedingungen Standardverbesserungen vorzunehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses und um Überweisung des Landesbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetzes an den Finanzausschuss zur weiteren Beratung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nunmehr liegt uns nicht nur die Antwort auf die Fragen der FDP-Fraktion zur Strategie 2012 der Landespolizei zur Zukunft von Polizeidienststellen im ländlichen Raum vor, sondern auch der Abschlussbericht der Projektphase I - zumindest den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschusses -, der ganz bemerkenswerte Feststellungen beinhaltet.
Ziel der Strategie 2012 war es, nach der Polizeireform III neue Aufgaben zu beschreiben, zu quantifizieren und Prioritäten festzulegen. Hinzu kam die Aufarbeitung der Reste aus der Polizeireformkommission III, also die organisatorische Überprüfung der Polizeidirektion Aus- und Fortbildung und Bereitschaftspolizei sowie des Landeskriminalamtes und der Bezirkskriminalinspektionen.
Die polizeiliche Präsenz in der Fläche sollte trotz neuer, personalintensiver Aufgaben und steigender Anforderungen in bestehenden Aufgabenfeldern sichergestellt werden. Denn die Situation des Landeshaushalts erlaubt keine personelle Ausweitung im Bereich der Polizei. Das heißt auch, dass dazu die Prüfung von möglichen organisatorischen Veränderungen der operativen Dienststellen unterhalb der Polizeidirektionen erforderlich war. Das hätte wahrscheinlich jeder Innenminister gemacht, nicht nur Ralf Stegner, der hier als Bösewicht hingestellt wird.
Das war im Prinzip die Fortsetzung der bisherigen Polizeireform, und das hätte wahrscheinlich, lieber Kollege Lehnert, lieber Kollege Kubicki, jeder Innenminister so auf den Weg gebracht.
Aber schon nach dem ersten Schritt, den Feststellungen der Arbeitsgruppe Aufgabenentwicklung
vom März 2008, war klar, dass eine personelle Lücke bei der Landespolizei besteht. Ziel des nächsten Schrittes war es, Aufgaben in Bezug auf ihre Abgabe oder Übertragung sowie eine Reduzierung der Arbeitsintensität zu überprüfen und sich die Organisationsstruktur der Dienststellen unterhalb der Behördenebene noch einmal anzuschauen.
Nunmehr liegen die Ergebnisse dazu vor. Die personelle Lücke bei der Aufgabenerledigung ist nicht allein durch organisatorische Maßnahmen zu schließen. Die kleinen Stationen bleiben erhalten. Es wird keinen Rückzug aus der Fläche geben, und diesbezügliche Fragen des Landesrechnungshofs sind dann auch beantwortet. Lieber Kollege Lehnert, ich kann mich nicht erinnern, dass irgendeine Fraktion oder der SSW hier im Landtag gefordert haben, die kleinen Stationen zu schließen oder sich aus der Fläche zurückzuziehen.
Das möchte man mir bitte einmal nachweisen.
Eine Neuordnung im Bereich der Kriminalpolizei kann auf den Weg gebracht werden - genauso wie die Einrichtung des Autobahnreviers für die A 21 durch die Einbeziehung der Polizeibezirksreviere. Die Polizeiorganisation kann von den Kreisgrenzen abweichen und soll sich an den kriminalgeografischen Räumen ausrichten.
Ein ganz wesentlicher Punkt - das ist gerade angesprochen worden - ist die Abschaffung der Doppelausbildung für den Polizeidienst. Das ist natürlich noch nicht die Realisierung der zweigeteilten Laufbahn, aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Ausbildungsrealität bei der Polizei nicht mehr mit den theoretischen Ansprüchen übereinstimmt. Denn immer mehr Polizeianwärter für den mittleren Dienst haben das Abitur oder die Fachhochschulreife und machen diese Ausbildung nur aus der Not heraus, weil der gehobene Dienst schon besetzt ist.
Die Aufstiegsmöglichkeiten nach bestandener Ausbildung sind begrenzt und teuer. Teuer eben auch deshalb, weil die Aufsteiger keine Anwärterbezüge mehr bekommen, sondern schon die Normalbesoldung haben. Und Real- und Hauptschüler werden ein Stück weit verdrängt und bleiben eher auf der Strecke. Daher ist es sinnvoll zu prüfen, inwieweit Ausbildungsmodule der mittleren Laufbahn für die Ausbildung zur gehobenen Laufbahn gelten können.
Das Beamten- und das Hochschulrecht können diese Möglichkeiten eröffnen. Das sollten wir auch
nutzen. Die Aufstiegsmöglichkeit für alle durch Bildung - damit auch für die Leute mit Haupt- oder Realschulabschluss oder einer Ausbildung, also nicht nur für Beamte mit Hochschulreife - wird damit eben nicht blockiert, sondern sogar noch ein Stück erweitert.
Die Untersuchungsergebnisse weisen auf zwei weitere Handlungsfelder hin. Zum einen ist die Notwendigkeit einer Neuordnung der Ausbildungseinrichtungen des Landes wieder einmal deutlich geworden. Die Arbeitsgruppe der Landesregierung, die sich im Zuge der Verwaltungsstrukturreform zu diesem Thema gebildet hat, sollte sich dringend wieder einmal treffen und sich mit einer Neuordnung und dem Überdenken von manchem Standort in Schleswig-Holstein befassen.
Zum anderen ist die schon angesprochene strategische Lücke beim Polizeivollzug festgestellt worden und immer noch da. Sie darf nicht größer werden, sondern muss geschlossen werden. Sie darf sich nicht zu einer Sicherheitslücke entwickeln. Dazu ist festzustellen, welche Aufgaben übertragbar sind das ist dann zum Beispiel das Thema der Begleitung von Schwertransporten - und wie die Ausbildung für den Polizeidienst angesichts steigender Pensionierungszahlen und rückläufigen Bewerberinteresses gehalten und notwendigerweise erweitert werden könnte. Denn dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, war und ist ein Kernpunkt sozialdemokratischer Politik.
Dazu gehört eine sachlich und personell ordentlich ausgestattete Polizei, für deren Arbeit auch meine Fraktion eine hohe Anerkennung zollt.
Dazu kann vielleicht auch beitragen, dass das, was im Bildungsbereich war, vielleicht auch anderswo, vielleicht auch im Bereich der inneren Sicherheit, realisiert werden kann.
Abschließend möchte ich insbesondere den Beteiligten an dieser Organisationsuntersuchung meinen Respekt für ihre Arbeit aussprechen. Der Bericht gibt klare Botschaften, beantwortet Fragen eindeutig und ist eine hervorragende Grundlage für das weitere Handeln. Vielen Dank dafür! Das weitere Handeln sollten wir dann abschließend im Innenund Rechtsausschuss beraten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicherlich nicht ein so hoch emotionales Thema wie das, was wir heute Vormittag beraten haben. Dennoch legt uns die Landesregierung mit dem Entwurf des E-Government-Gesetzes einen weiteren Meilenstein in der Umsetzung der E-Government-Strategie für Schleswig-Holstein vor.
- Ja, richtig, ein Meilenstein. Die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden ist in der Praxis leider weitgehend gescheitert. Es ist also eine gesetzliche Regelung erforderlich geworden. Die Verwaltungsmodernisierung umfasst eine Reihe von Einzelthemen, die nicht erst seit Bestehen der Großen Koalition bearbeitet werden, sondern in einer Großorganisation wie der öffentlichen Verwaltung ein Dauerthema sind. Ein wesentliches Element davon ist das Elektronic-Government. Während manche Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung eher in der öffentlichen Kritik stehen - ich denke hier an die Fragen von Gebietsveränderungen oder der Änderung von Zuständigkeiten -, so verfügt E-Government über eine erstaunlich große Akzeptanz. Wenn darüber berichtet wird, dann wird in der Regel positiv berichtet. Ich denke hier vor allem an Veranstaltungen im Rahmen der CeBit.
Eine zusätzliche Dynamik ist in diesem Bereich durch die Vorgabe der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren gegenüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche entstanden, die bis Ende dieses Jahres umzusetzen ist. Hierzu haben wir im Landtag schon mehrfach diskutiert, und zur Umsetzung dieser Vorgabe wird uns demnächst wahrscheinlich noch ein weiterer Gesetzentwurf zur Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts erreichen. Diese Anstalt soll dann die Erledigung dieser Aufgabe koordinieren. Beachtenswert ist das schon im Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2007 genannte Einsparpotenzial beim Vorantreiben von E-Government-Lösungen. Der Kollege Wengler hat darauf hingewiesen. Selbst wenn nur Teile davon realisiert werden können, amortisieren sich diese Investitionen in geringer Zeit.
Dazu ist es allerdings erforderlich, dass die verschiedenen Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheitliche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbürgerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Ebene unterschiedlich vorgeht und unterschiedliche Systeme für die gleiche Sache verwendet. Mancher wird auch hier in diesem Saal die Verfahren zur Kfz-Zulassung oder dem Meldewesen kennen, deren Vielzahl und Inkompatibilität sich keine andere Branche als die öffentliche leisten würde.
Mager sieht es auch immer noch in Bezug auf einen landesweiten Formularservice aus, wenn man nach bestimmten Vordrucken sucht. Ähnlich ist die Möglichkeit, Behördenangelegenheiten per Internet - also ähnlich wie das E-Banking - zu regeln, in Schleswig-Holstein nur in bescheidenem Maß vorhanden. Der Herr Minister hat dies vorgetragen. Der Bund macht derzeit mit der DE-Mail vor, wie es gehen kann. Dies ist vor dem Hintergrund so, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internetanschluss verfügen und diesen auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Selbst ältere Umfragen sprechen von 69 % der Bevölkerung, die dies wünschen. Die gewerbliche Wirtschaft wünscht dies sowieso.
Daher ist es folgerichtig und sinnvoll, die Vernetzung der IT-Strukturen der verschiedenen Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein durch ein E-Government-Gesetz zu regeln. So wird es möglich, die verschiedenen Verfahren verbindlich aufeinander abzustimmen. So können zudem Doppelerfassungen vermieden, Fehlerquellen identifiziert und Verfahrensabwicklungen beschleunigt werden. Bürgerinnen und Bürger können landesweit dann viele Verwaltungsdienste nutzen.
Zu wahren sind dabei natürlich die Belange des Datenschutzes und die Eigenständigkeit der verschiedenen Träger der Verwaltung. Zu Letzterem wurde in der Ausgabe der „Gemeinde“ - also der Zeitschrift des Gemeindetages - vom November 2008 gefragt: „Das E-Government-Gesetz für SchleswigHolstein - Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung?“ Der Autor des Artikels kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass der vom E-GovernmentGesetz neben der Dienstleistungsrichtlinie ausgehende Impuls für eine Verwaltung der Zukunft in der Tat eine Chance ist, gute Verwaltung als Standortfaktor zu etablieren und Schleswig-Holstein kooperativ zu einem Vorreiter in Sachen elektronischer Behördeninformation und Verfahrensabwicklung zu machen, ohne dass die kommunale Selbstverwaltung gefährdet wird. Dieses Fazit ist wichtig, wenn man an die genannten Schwierigkeiten bei der Umsetzung auf rein freiwilliger Basis denkt. Daher kann man der Abteilung von Herrn Schlie im Finanzministerium, die dafür verantwortlich ist, für die gute Arbeit an diesem Gesetz und mit diesem Gesetz schon jetzt herzlich danken.
Bürger, Wirtschaft und Verwaltung werden nämlich gleichermaßen davon profitieren können, dass wir in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich einmal die Nase vorn haben. Allerdings ist es eine
Aufgabe, diese Standards nicht nur innerhalb eines Bundeslandes, sondern möglichst bundesweit zu vereinbaren. Das aber haben andere zu erledigen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus meiner Sicht diskutieren wir dieses Thema hier im Plenum nicht nur zu früher Stunde, sondern auch ein bisschen zu früh. Denn der Wirtschaftsausschuss wird in der kommenden Woche - der Kollege Arp hat darauf hingewiesen - das Thema gemeinsam mit den Vertretern der Hansestadt Lübeck diskutieren, und es wäre sinnvoll gewesen, sich erst danach zu positionieren und Entscheidungen auf den Weg zu bringen. Das, was Karl-Martin Hentschel vorgetragen hat, beruht tatsächlich nicht auf Fakten, sondern ist ein Stück weit Kaffeesatzleserei, zumal die Bürgerschaft erst morgen darüber beschließt, ob die Vereinbarung, die mit dem Betreiber Infratil getroffen worden ist, bis zum 31. Oktober weiter trägt, damit die sogenannte PutOption, das heißt die Rücknahme der Anteile, nicht vollzogen wird. Die Hansestadt Lübeck muss für diesen Zeitraum dann allerdings 1,6 Millionen € auf den Tisch legen, um den Jahresverlust auszugleichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Lübecker Bürgerschaft sich dafür entscheidet, wäre das eine kluge vorläufige Lösung, keine Erpressung und keine Katastrophe,
weil bis dahin der Planfeststellungsbeschluss zur möglichen Entwicklung des Flughafens vorliegt und damit die Erweiterung vonstatten gehen kann. Die Ryanair kann sich dann auch entscheiden, ob
sie dort mehr macht, als es bis jetzt der Fall ist, das heißt, dort eine Basisstation einrichtet. Die Arbeitsplatzwirkungen können dann noch einmal ganz andere sein, und mit den Naturschutzverbänden wurde ja auch im Vorwege eine Einigung über die Erweiterung des Flughafens erzielt. Die Planfeststellung hätte für die Wirtschaftlichkeit des Flughafenbetriebs immense Auswirkungen, und dann wäre auch eine neue Grundlage für weitere Gespräche mit Infratil geschaffen.
Karl-Martin Hentschel hat schon einiges zur oft gescholtenen Ryanair gesagt, und ich muss dem Kollegen Arp recht geben, denn sie ist mit der Wiederaufnahme der alten Fluglinien, die schon einmal eingestellt gewesen sind, nach Mallorca und Girona beispielsweise, ein Stück weit in Vorlage gegangen. Das wird den Betrieb schon jetzt etwas wirtschaftlicher gestalten, als es bislang der Fall ist.
Die Entscheidung der Lübecker Bürgerschaft ist von maßgebender Bedeutung für alles Weitere. Denn auch die Rückzahlung der genannten rund 23 Millionen € und eine Nichtübernahme dieses Defizitausgleichs hängen davon ab. Diese Entscheidung sollte vor einer weiteren Diskussion abgewartet werden. Soweit ich sehe, sind für diese Option bislang nur die Grünen und die Linken in der Lübecker Bürgerschaft, alle anderen nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unabhängig davon bleibt das Land in besonderer Weise gefordert, die Hansestadt Lübeck hier nicht allein zu lassen. Es hat im Wirtschaftsministerium auch schon erste Gespräche dazu gegeben. Ich hoffe auch auf ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Flughafen Blankensee mit seiner Bedeutung für das ganze Land Schleswig-Holstein. Denn der Betrieb eines Flughafens dieser Größe kann nicht Aufgabe einer Stadt mit 215.000 Einwohnern und sehr knappen Kassen sein. Das ist für die Hansestadt allein nicht leistbar.
Lieber Karl-Martin Hentschel, mögliche Maßnahmen der Landesregierung können tatsächlich von einem zeitweiligen Einstieg in die Flughafengesellschaft bis zur Unterstützung nach der Suche eines neuen Betreibers reichen. Zwischen diesen beiden Polen ist eine ganze Menge Platz, wo die Stadt sehr gern die Hilfe des Landes in Anspruch nimmt. Ich denke, das Land hat ganz einfach eine Verpflichtung dazu.
- Die Grünen waren da, zumindest bis Sonntag, noch anderer Meinung, aber die Grünen in Lübeck ändern ja fast stündlich ihre Auffassung, und das ist natürlich auch ein politisches Problem.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Lübecker Flughafen ist tatsächlich eine sinnvolle Ergänzung zum Hamburger Airport, und er ist ein wichtiger Standortfaktor für die Region, nicht nur als Charterstandort -
- Das sehen die Fluglinien dann aber auch anders, die gern in Hamburg starten wollen.
Der Flughafen ist nicht nur ein harter Standortfaktor, sondern für die Menschen in der Region auch ein weicher Standortfaktor. Sie finden es sehr gut, dass in ihrer Nähe ein erreichbarer Flughafen ist.
Karl-Martin Hentschel, Mobilität ist ein ganz wichtiger Faktor für die gefühlte Lebensqualität, auch in der Region. Auf das mögliche Entwicklungspotenzial und die Arbeitsplatzsituation ist schon hingewiesen worden. Es werden auch immer mehr Touristen nicht nur in das Ausland und zurückgebracht, sondern auch immer mehr Touristen verbringen ihren Urlaub in Lübeck und an der Ostsee. Das ist sinnvoll für die gesamte Region.
Von daher ist das Ansinnen der Grünen tatsächlich etwas ärgerlich und wahrscheinlich auch nur ideologisch motiviert und nicht ökonomisch, wie vorgetragen. Denn eine Entscheidung gegen den Flughafen wäre auch keine ökologische Entscheidung. Kein Fluggast würde deshalb weniger fliegen, sie würden einfach von einem anderen Ort aus fliegen. Von daher ist das tatsächlich ein bisschen aberwitzig.
- Ja, da haben die Grünen in Lübeck aber bisher anders argumentiert. - Dass die Anwohnerinnern und Anwohner nicht begeistert sind, verstehe ich natürlich, aber die neue A 20 und die B 207 bringen in dem Bereich wesentlich mehr Dauerlärm als die Flugzeuge, die dort ab und zu starten und landen. Es ist halt die Summe der Belastungen in einem Bereich, der früher paradiesisch ruhig war - Peter Eichstädt wohnt dort ja auch -, aber nach der Grenzöffnung hat sich dort eben auch ein Stück weit etwas getan.
Ich freue mich, dass die Landesregierung - davon gehe ich aus - gemeinsam mit der Hansestadt jetzt schon Möglichkeiten auslotet und auch weiterhin ausloten wird, um die Zukunftsfähigkeit des Flughafens zu erhalten und um einen wirtschaftlichen Betrieb zu erreichen. Die Unterstützung meiner Fraktion dazu hat sie.
Ich gebe mir Mühe, das kurz zu machen, lieber Kollege Garg, sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, denn wir haben diese Vorlage schon seit gut einem Jahr in der Beratung. Dass wir diese in sich schlüssige Gesetzesänderung erst jetzt abschließend beraten, hat mit dem Beratungsbedarf vor allem meiner Fraktion zu
tun. Daher gestatte ich mir, kurz den Grund für unser Zögern vorzutragen.
Aus den schriftlichen Stellungnahmen vom Deutschen Gewerkschaftsbund, den Kommunalgewerkschaften und dem Deutschen Beamtenbund war gleichermaßen zu entnehmen, dass diese ihren Einfluss und ihre Einbindung in die Gremienstruktur des Ausbildungszentrums, insbesondere auf die Berufsausbildung der Beamtinnen und Beamten, nicht gewährt sehen. Beamten-Ausbildungsgänge sind nicht im Berufsbildungsgesetz geordnet, und es gibt keine den Prüfungsausschüssen der Kammern entsprechende Beteiligungen der Gewerkschaften. Daher sind die Forderungen der Gewerkschaften aus unserer Sicht durchaus berechtigt und eingehend zu prüfen gewesen. Allerdings mussten wir auch an dieser Stelle wieder einmal zu der Erkenntnis gelangen, dass die Regelungen, die für die normalen Arbeitnehmer gelten, nicht eins zu eins auf den Beamtenbereich übertragbar sind.
Eine Gremienbeteiligung im Ausbildungszentrum ist nicht möglich, da diese als Körperschaft des öffentlichen Rechts von seinen Mitgliedern - dazu zählen eben die Gewerkschaften nicht - selbst organisiert wird. Personalräte haben da eine andere Stellung, und auch ein zahnloser Beirat, der einmal in der Diskussion war, über den die Gewerkschaft beteiligt wäre, würde lediglich die Anzahl der Gremien erhöhen, hätte aber eigentlich keine Wirkung. Gleiches gilt letzten Endes ebenfalls für einen Gaststatus in den Gremien, der angestrebt war, zumal einige Träger des Ausbildungszentrums dies auch jetzt schon ablehnen.
Eine Beteiligung an der Ausbildungs- und Studiengestaltung für den gehobenen Dienst würde mit der Aufgabe der Selbstverwaltungsgremien der Verwaltungsfachhochschule kollidieren. Anders sieht es im Bereich des mittleren Dienstes aus. Gerade hier ist die Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsbeamte ziemlich identisch, und ein Einstieg der Gewerkschaften wäre hier eigentlich am nächstliegenden. Allerdings wäre es dann systemfremd, gerade hier die Gewerkschaften einzubeziehen und zuzulassen, dass dies in anderen Bereichen nicht geschieht.
Somit haben wir uns gegen eine Veränderung des Ausbildungszentrumgesetzes in dieser Frage entschieden, stimmen also der Vorlage auch zu, aber aus Statusgründen und nicht deshalb, weil wir die nach wie vor berechtigte Forderung der Gewerkschaften nach mehr Beteiligung ablehnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diese Entscheidung jedoch bei den anstehenden Beratungen
eines neuen Landesbeamtengesetzes für SchleswigHolstein, das uns ja in der nächsten oder übernächsten Tagung wahrscheinlich erreichen wird, einbeziehen und natürlich dafür Sorge tragen, dass die Beteiligungsmöglichkeiten der Gewerkschaften an dieser besser zutreffenden Stelle gestärkt werden. Das Beamtenstatusgesetz des Bundes gibt uns dafür ja auch die Möglichkeit.
Unabhängig davon wird mit der Änderung des Ausbildungszentrumgesetzes die Zusammenarbeit der Ausbildungseinrichtungen und der Fortbildungseinrichtungen im Verwaltungsbereich besser und wirtschaftlicher. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich auch die mögliche Integration des Bildungszentrums für die Steuerverwaltung, die ja angedacht ist, beitragen können. Zudem müssen wir natürlich auch sehen, dass die Ausbildungszahlen des öffentlichen Dienstes insgesamt sinken werden und daraus Konsequenzen auch für die Ausbildungseinrichtungen zu ziehen sind. Das gilt für die Zusammenführung der Ausbildung im großen Teil des mittleren Dienstes und die Einbeziehung der Fortbildung und die Auslastung der Fachhochschule gleichermaßen. Das ist ja auch Gegenstand einer Prüfgruppe der Landesregierung. Vielleicht kann im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform an dieser Stelle in dieser Frage etwas mehr bewegt werden, als das anderswo möglich war.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung - darauf ist hingewiesen worden - wird infolge der Föderalismusreform die Überleitung der bundesgesetzlichen Regelungen zu Beamtenbesoldung und -versorgung in Landesrecht auf den Weg gebracht.
Auf dieser Grundlage wird die versorgungsrechtliche Wartezeit der Rechtsprechung angepasst und der Zeitraum somit von drei auf zwei Jahre abgesenkt.
Genauso wird der Rechtsprechung in Bezug auf die Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigung mit Vollzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte im Gesetzentwurf entsprochen. Teilzeitbeschäftigung war im Beamtenbereich lange umstritten, da der Beamte eigentlich von seinem Einkommen angemessen leben können soll, und das ist bei Teilzeitbeschäftigung eher selten der Fall. Zumindest in diesem Bereich wird das Beamtenrecht nun den Realitäten eines Normalarbeitsverhältnisses angepasst.
Sinnvoll ist es auch, das sogenannte kleine Tagegeld neu zu regeln, das für längere dienstlich bedingte Zeiten der Ortsabwesenheit einen Ausgleich des Mehraufwandes für die Lebensführung festlegt. Das ist angesichts steigender Preise und nicht in gleichem Maße steigender Einkommen nur gerecht. Von möglichen Veränderungen beim Kilometergeld, bei der Fahrtkostenentschädigung, mag man gar nicht reden.
Dabei geht es auch schon um die eigentlichen Themen, die jetzt auf uns zukommen werden. Mit der beabsichtigten Neuregelung des Beamtenrechtes im norddeutschen Rahmen wird in der weiteren Folge auch über wirkliche Neuerungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht zu reden sein. Der Minister hat darauf hingewiesen. Ein paar konkrete Punkte möchte ich gern nennen.
Hierzu zählt neben den strukturellen Fragen ebenso die Verhinderung eines Wettbewerbsföderalismus um knappes Personal, zum Beispiel im Bereich der Polizei oder bei Fachlehrern.
Es geht um Fragen einer vergleichbaren Bezahlung von Beschäftigten, also Arbeitern und Angestellten, Beamten, Landesbeamten und Kommunalbeamten und auch vergleichbaren Beförderungsbedingungen.
Weiter geht es um die Schaffung von Möglichkeiten einer leistungsbezogeneren Bezahlung, als das jetzt der Fall ist, weg von den Dienstaltersstufen. Es zählt dazu auch die Sicherung der Nachwuchsgewinnung. Über manche Schwierigkeit dabei haben wir hier ja schon an anderer Stelle diskutiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Dienst muss attraktiv für Schulabgängerinnen und Schulabgänger bleiben, nicht nur aufgrund einer möglichen arbeitslebenslangen Beschäftigung, son
dern auch aufgrund interessanter Tätigkeiten, einer angemessenen Bezahlung, guter Karrierechancen und auch Wechselmöglichkeiten zu anderen, nicht nur öffentlichen Arbeitsgebern, ohne dadurch die eigene Versorgung zu gefährden. Diese Fragen sind angesichts der Einkommensverluste, die die Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren zu tragen und zu ertragen hatten, zu lösen, um einen zukunftsfähigen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst auch künftig sicherzustellen. Das schließt da spreche ich jetzt nicht für meine Fraktion, sondern für mich persönlich - auch eine Besoldungserhöhung im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung ein. Im Haushaltsentwurf ist ja, wenn ich das richtig sehe, auch schon eine Besoldungserhöhung um 4 % beziehungsweise 2 % enthalten. Und das lässt uns auch nicht aus der Verantwortung, eine Lösung für die Frage des Urlaubsgeldes nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu vertagen.
Die richtig spannenden Diskussionen kommen also noch auf uns zu, liebe Kolleginnen und Kollegen, zumal wir dafür ja nun eine erweiterte Geschäftsgrundlage haben. Diese neuen Möglichkeiten sollten wir im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten auch nutzen.
Die Entwicklung von Perspektiven für die Beschäftigten bleibt erforderlich. Jedes größere Unternehmen würde übrigens genauso über Personalentwicklung nachdenken und handeln. An dieser Stelle möchte ich den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die genauso wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fleißig und gewissenhaft arbeiten, für diese Arbeit danken, ganz besonders der Beamtenschaft, deren Treueverhältnis zum Dienstherrn wir in der Vergangenheit etwas strapaziert haben.
Den Gesetzentwurf sollten wir federführend im Finanz- sowie im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sind wir dann doch so sehr Kaderpartei, dass wir auch ohne Probleme die Kader austauschen können.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein wird - darauf ist hingewiesen worden - im Wesentlichen eine EG-Richtlinie aus dem Mai 2006 in Sachen Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt. Das hätten wir eigentlich bis zum 29. Juni 2008 getan haben sollen, aber die Erarbeitung eines Mustergesetzentwurfs für alle Länder hat etwas mehr Zeit gebraucht als gedacht, sodass wir uns erst im April dieses Jahres mit dem Entwurf befassen konnten, nachdem er uns zugeleitet worden ist. Daraus ergibt sich auch - mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen - die kleine Änderung zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens, die wir nachgereicht haben.
In der Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss und im Finanzausschuss - da war ich nicht dabei wurde seitens der FDP-Fraktion kritisiert, dass nun die Paragrafenfolge neu festzusetzen ist und eine Ermächtigung für redaktionelle Änderungen für die Landesregierung in Artikel 2 des Gesetzentwurfes enthalten ist. Ich kann daran eigentlich nichts Negatives erkennen, aber vielleicht bringt uns die FDP in Ihrem Wortbeitrag gleich noch auf eine andere Fährte. Es könnte natürlich auch sein, dass Sie mit der neuen Form in Drucksache 16/2156, in der dann auch die Leseversion enthalten ist, dann einverstanden sind. Warten wir es einmal ab.
Freuen hingegen müsste sich die FDP-Fraktion darüber, dass mit diesem Gesetz eine Vorschrift des Entwurfs des Ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetzes umgesetzt wird, womit die Aufsicht über den Sparkassen- und Giroverband nunmehr dem Innenministerium und nicht mehr dem Wirtschaftministerium übertragen ist, sodass das gesamte Sparkassenwesen der Aufsicht durch das Innenministerium unterliegt.
Wirklich bemerkenswert an diesem Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht, dass damit eine Ergänzung der Zuständigkeiten der Träger der Sparkassen erfolgt. Dabei - auch darauf hat mein Vorredner schon hingewiesen - geht es zum einen um das Recht, zu einer vorgesehenen Schließung von Zweigstellen eine Stellungnahme seitens des Trägers abzugeben mehr allerdings nicht -, und zum anderen erfolgt eine Erweiterung der Ausschüttungsmöglichkeiten an den Träger, um die Gelegenheit zu schaffen, den Träger an einem erfolgreichen Geschäftsjahr stärker als bisher teilhaben zu lassen. Die Verwaltungsräte der Sparkassen werden also unter dem Strich in ihrer Kompetenz gestärkt.
Das sind zwei Veränderungen, die von den kommunalen Landesverbänden begrüßt werden. Der Sparkassen- und Giroverband betrachtet dies allerdings als nicht sachgerecht beziehungsweise als überflüssig. Aus meiner Sicht liegt der Sparkassen- und Giroverband hier allerdings falsch. Denn wenn Sparkassen sich in Teilen so verhalten wollen wie private Kreditinstitute und beispielsweise auf die Sicherstellung der Versorgung mit Bankdienstleistungen in der Fläche ein Stück weit verzichten wollen und das im Vorwege nicht einmal diskutieren mögen, so stellen sie sich ein Stück weit als Sparkasse auch selbst infrage. Das darf nicht sein.
Es ist klar, dass wir handlungsfähige Sparkassen, die auch konkurrenzfähig sind, haben wollen. Aber der Charakter des Versorgungsauftrages darf dabei nicht verloren gehen. Darüber werden wir auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auf der Grundlage eines FDP-Gesetzentwurfs zur Frage der Trägerschaft, den wir noch in der Bearbeitung haben, weiter diskutieren.
Diesem Gesetzentwurf, so wie er heute hier vorliegt, sollten wir einfach zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir schon vor drei Wochen den Verfassungsschutzbericht für 2007 diskutiert haben, liegt nun der etwas speziellere Bericht auf der Grundlage des FDP-Antrags vor. Bereits im Verfassungsschutzbericht, der übrigens sehr ausführlich und umfassend über verfassungsfeindliche Bestrebungen berichtet hat, wird auf die Rückläufigkeit der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund hingewiesen. Im vorliegenden Bericht wird dieser Trend bestätigt. Allerdings weisen re
gionale Unterschiede auf eine sehr unterschiedliche Entwicklung hin, die nicht durch Wahlbeteiligungen der NPD bei den Kommunalwahlen, geschweige denn durch die bescheidenen Wahlerfolge begründet ist.
Wichtig ist aus meiner Sicht zum einen, dass mit der Art Erfassung der Straftaten deutlich wird, dass die leidige Diskussion um die Straftatbestände erledigt ist; denn nicht immer wurde in der Vergangenheit einheitlich erhoben, ob ein rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Hintergrund bei der Begehung der Straftat vorhanden war. Zum anderen zeigt die Rückläufigkeit der Zahlen, die im Verhältnis zu unserer Einwohnerzahl und im Vergleich zu anderen Bundesländern allerdings immer noch recht hoch sind, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit Früchte zu tragen scheinen. Daher möchte ich der Landesregierung an dieser Stelle für die in diesem Bericht, aber auch schon im Bericht über die gesamten Maßnahmen der Landesregierung aus dem vergangenen Jahr genannten Initiativen danken und sie auffordern, dabei nicht nachzulassen, sondern den Kampf gegen den Rechtsextremismus als Daueraufgabe fortzuführen.
Nur so, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir die stetige Zahl von Menschen, die für rechtsextremistisches Gedankengut empfänglich sind, also auch anderswo ziemliche Hohlräume zu haben scheinen, Herr Kubicki, verringern.
Bedenklich bleibt dennoch das hohe Gewaltpotenzial in der rechtsradikalen Szene - der Innenminister hat darauf hingewiesen -, das sich offensichtlich auch in einem praktischen Wandel befindet, wie die Vorgänge am Rande der Demonstration der NPD am 1. Mai in Hamburg deutlich zeigten. Dort war erstmals in Norddeutschland ein braun-schwarzer Block angetreten, der in der Öffentlichkeit die direkte Konfrontation mit Gegendemonstranten suchte und auch massiv die Polizei attackierte. Dieses muss wohl als ein Zeichen der zunehmenden Radikalisierung der Szene gewertet werden, wofür auch der wachsende Einfluss der sogenannten Freien Kameradschaften und Neonazis um den Hamburger NPD-Landesvorsitzenden Jürgen Rieger auf die Führungsebene der NPD im Bund spricht. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Entwicklung auch in unserem Bundesland fortsetzt, also hierher herüberschwappt.
Ein Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen, Rechtsextremismus zu bekämpfen, ist, den betreffenden
Organisationen den Geldhahn zuzudrehen; ein weiterer Punkt in diesem Bericht. Aus dem Bericht ist aber leider nicht ersichtlich, inwieweit eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für die dort genannten Organisationen genutzt wurde. Daher wäre nachzutragen, ob diese eingetragenen Vereine über die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit verfügen beziehungsweise ob die Finanzämter diese nicht anerkennen, wie es die Innenministerkonferenz fordert und - es ist darauf hingewiesen worden - wie es wohl erst mit dem Jahressteuergesetz 2009 tatsächlich klar gestellt werden wird.
Fragwürdig bleibt natürlich auch, welche Organisationen letztlich zu diesem Bereich zu zählen sind. Bei der Hilfsgemeinschaft Nationaler Gefangener, der Heimattreuen Deutschen Jugend oder der Artgemeinschaft ist das sicherlich leicht zu bestimmen. Aber bei vielen kleinen Organisationen - auf Bildungseinrichtungen ist ja besonders abgezielt worden -, die sich oft nur als Ideologielieferant zur Verfügung stellen und sehen, ist das schon etwas schwieriger, weil manche von ihnen in einer Grauzone operieren, die sich zwischen dem noch demokratischen rechtskonservativen Bereich und dem schon antidemokratischen nationalistischen Lager befindet. Hier gibt es vereinzelt Wanderer zwischen den Welten, die sogar in demokratischen Parteien und ihnen nahestehenden Organisationen auftauchen - sie tauchen nicht nur bei der CDU auf, leider Gottes manchmal auch bei uns. Gerade deshalb ist es auch richtig, hier endlich Grenzen zu setzen. Dazu zählt auch die Prüfung, inwieweit das Parteienprivileg dazu führt, dass verfassungsfeindliche Parteien auch noch in den Genuss staatlicher Mittel zu Finanzierung ihrer Organisation kommen müssen. Und meine Fraktion unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der Innenministerkonferenz und ihrer Arbeitsgruppe „Finanzquellen“, hier alle verfassungskonformen Möglichkeiten für Einschränkungen auf den Weg zu bringen.
Dies macht deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus - und nicht nur gegen ihn -, sondern auch der für Demokratie - das hat Herr Kubicki zutreffend beschrieben - und für die Glaubwürdigkeit der Politik - auch das ist ein ganz wesentlicher Punkt - eine Daueraufgabe bleibt.
Daher sollten wir den Bericht abschließend im Innen- und Rechtsausschuss gemeinsam mit dem Verfassungsschutzbericht diskutieren. Zur Klärung der Frage der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit
wäre es sinnvoll, den Bericht zudem dem Finanzausschuss zur Mitberatung zu überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Anliegen des FDP-Antrags, alle Gesetze, Vorgaben und Empfehlungen abzulehnen, die der Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners im Sinne eines Verfahrensmanagers entgegenstehen, könnten wir eigentlich zustimmen.
- Ja, man muss das allerdings auch lesen, Karl-Martin Hentschel. Es ist nämlich nur bedingt nachvollziehbar, dass der Bund-/Länder-Musterentwurf für ein Gesetz zur verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie dieses Vorhaben unterläuft.
In den § 71 a bis 71 e des Musterentwurfs sind die entsprechenden Verfahren geregelt - aber eben so,
wie es die EG-Dienstleistungsrichtlinie verlangt. Demnach - da hat die FDP recht - soll die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners freiwillig bleiben und nur erfolgen, wenn und soweit dies gewollt ist. Das ist eigentlich auch nicht tragisch, denn die Regelungen der EG-Richtlinie sind natürlich von allen betroffenen Behörden, also auch von allen Bundesländern, zu beachten. Dennoch sollte es natürlich nicht zu einer neuen Doppelbürokratie kommen. Bewährte Strukturen - das ist auch Gegenstand der Richtlinie und des Gesetzes - werden nicht angetastet. Es werden keine Durchgriffsrechte übertragen, keine Entscheidungen verlagert. Der Einheitliche Ansprechpartner so steht es auch in der Richtlinie - ist lediglich Verfahrens- und Formalitätenmittler, also Verfahrensabwickler und Informationsstelle, und damit kein übergeordneter Entscheider und nicht inhaltlich verantwortlich.
Ob diese Regelung der Zielsetzung der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners für Unternehmensgründungen und damit der Richtlinie in Teilen zuwiderläuft, vermag ich nicht so dramatisch einzuschätzen, wie es Herr Kubicki hier dargestellt hat. Zwischen der originären Zuständigkeit beispielsweise von Kammern und Kommunen und der Koordinierungsfunktion des Einheitlichen Ansprechpartners vermag ich persönlich keinen Widerspruch zu erkennen, zumal die EG-Dienstleistungsrichtlinie ganz einfach auch nicht mehr dazu aussagt. Weitere Kompetenzübertragungen blieben auch eine nationale Entscheidung. Darüber kann man sich natürlich unterhalten, und darüber muss man sich natürlich auch unterhalten. Das können wir dann aber auch in der Diskussion im Finanzausschuss tun. Deshalb sollte der Antrag auch dahin zur weiteren Beratung überwiesen werden, damit wir auf eine Bundesrechtsänderung des Verwaltungs- und Verfahrensrechts noch rechtzeitig Einfluss nehmen können, zumal wir uns demnächst mit einem E-Government-Gesetz für Schleswig-Holstein zu befassen haben, welches die Verfahrensregelungen für das gesamte Bundesland und alle beteiligten Träger dieser Aufgaben beinhalten wird. Genau dort haben wir dann für unseren Bereich zu regeln, wie sich die Zusammenarbeit von Land, Kammern und Kommunen in der Praxis gestalten wird.
Unabhängig davon ist an dieser Stelle - der Kollege Schlie ist schon genannt worden - die Arbeit des Finanzministeriums und aller beteiligten Stellen bei der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners zu würdigen. Was dort an Aufgaben erledigt wird, ist tatsächlich gewaltig. Land, Kommunen und Kammern unter ein Dach zu bringen und die Ver
fahrensabläufe zu harmonisieren, ist rechtlich, technisch und politisch eine gewaltige Herausforderung, die vom Finanzministerium beziehungsweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in hervorragender Weise gelöst wird und Akzeptanz auf allen Ebenen findet. Das ist bemerkenswert, und vielleicht kann auch die FDP davon noch überzeugt werden.
Es ist vor allem auch zu erwähnen, dass Kammern und Kommunen nicht egoistisch im laufenden Verfahren auf ihre Zuständigkeiten gepocht haben, sondern sich konstruktiv auf die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie eingelassen haben. Gerade die Kommunen haben erkannt, dass durch die EURichtlinie eine Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung möglich wird. Das wird insbesondere auch durch die Zustimmung zur Anstaltslösung bei der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners deutlich, die eine Zeit lang vor allem im kommunalen Bereich - das ist kein Geheimnis umstritten war, sich aber als beste Lösung für alle Beteiligten, vor allem für die Kundinnen und Kunden erweisen wird.
Es ist auch gut, dass Schleswig-Holstein hier ein Stück Vorarbeit für die gesamte Republik leistet. Auch damit wird deutlich, dass Schleswig-Holstein ein hervorragender Wirtschaftsstandort ist - gerade für mittelständische Unternehmen, die sich keinen großen Verwaltungsapparat leisten können.
Der Zielrichtung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, Wirtschaftswachstum zu erreichen und Arbeitsplätze zu schaffen, kommen wir damit ein gutes Stück näher. Über weitere Kompetenzverlagerungen müssen wir dann im Ausschuss noch einmal reden. Wir müssen das natürlich aber auch im Dialog mit den Kammern und mit den Kommunen machen. Alles andere wäre dann wieder aufgepfropft, von oben herab, und würde nicht dem eigentlichen Ziel, Verfahrensvereinfachungen zu erreichen, dienen. Es kann auch nicht so sein, dass dann alles auf einer übergeordneten Ebene zusammengefasst wird. Das würde wiederum das, was wir an Vorstellungen bei der Verwaltungsstrukturreform in der Vergangenheit erarbeitet haben, ein Stück weit unterlaufen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Würdigung des Datenschutzberichts für das Jahr 2007 fällt mir weitaus leichter, als es für das Jahr 2006 der Fall gewesen ist, denn die Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz zum Tätigkeitsbereicht 2006 war mit folgender Frage überschrieben: „Verlieren Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein ihren Stellenwert?“ Begründet wurde diese Fragestellung mit den Gesetzentwürfen zum Polizeirecht, also dem Landesverwaltungsgesetz, und zum Informationsfreiheitsgesetz, und die Frage wurde auch mit einem ganz vorsichtigen „eher ja“ vom Leiter des ULD, Herrn Dr. Weichert, beantwortet.
Nunmehr kommt das ULD zu dem Schluss, dass sich die Landespolitik in Schleswig-Holstein positiv vom restriktiven Bundestrend abhebt, und begründet dies unter anderem mit dem Votum gegen die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten und dem Respekt vor dem Urteil des Bundesverfas
sungsgerichts zur Kfz-Kennzeichenerfassung. Das ULD sieht sich in seiner Arbeit unterstützt.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind gute Botschaften, die deutlich machen, dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein seinen hohen Stellenwert nie verloren hat. Die Zusammenarbeit mit fast allen Verwaltungsbehörden funktioniert gut. Im politischen Bereich sind wir in diesem Parlament durchaus zu einer Positionierung fähig, die nicht immer mit den Voten unserer Bundestagsfraktion übereinstimmen.
- Die Verwaltung ist gerade nicht da oder kaum vertreten, wie ich sehe. Das resultiert also aus der Überzeugung, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Recht der Menschen auf Privatheit und den Schutz ihrer Daten gewahrt bleiben muss. Gut wäre es natürlich, wenn wir uns Gerichtsverfahren, wie in Bezug auf die Kfz-Kennzeichenerfassung, künftig ersparen könnten. Aber der Innenminister wird das vielleicht im Protokoll nachlesen.
Eine erfreuliche Entwicklung ist auch, dass immer mehr Behörden und Unternehmen die Möglichkeit zur Auditierung und zum Gütesiegel nutzen. Das ist ein schöner Erfolg, der die Qualität dieser Institution in einer immer größer werdenden Welt des elektronischen Datenverkehrs unterstreicht. Auch mit Gimmicks wie der Schutzhülle für die neuen biometrischen Pässe beweist das ULD, dass Datenschutz und Marketing einander sinnvoll ergänzen, und wie man die Bedeutung des Datenschutzes auch ganz allgemein und vor allen Dingen sehr positiv bewusst machen kann. Sehr negative Beispiele, die die Notwendigkeit des Datenschutzes bewusst werden lassen, finden ja derzeit gerade im Einzelhandel und auch bei Telekommunikationsunternehmen statt. Herr Kubicki schützt seine Daten überhaupt nicht, sondern streut sie ständig.
Ein abrufbarer Schutz gegen die unerwünschte Verwendung von sogenannten Geodaten ist leider noch nicht erfunden worden; das wäre eine interessante Neuerung.
Das ULD ist mit seinem Angebot und seinen vielen Projekten zwar eine relativ große Dienststelle im Vergleich zu denen anderer Bundesländer. Es weist - der Landesrechnungshofpräsident ist immerhin noch da - einen ordentlichen Kostendeckungsgrad auf, und wir sollten die Möglichkeiten zur Gebührenerhebung erweitern, um den Kostendeckungs
grad zu erhöhen und um die Anmerkungen, die vom Landesrechnungshof zur Tätigkeit des ULD stammen, in sinnvoller Weise abzuarbeiten. Die Datenschutzakademie ist dabei ausdrücklich einzubeziehen. Hinzu kommt, dass Projekte - Herr Wengler hat darauf hingewiesen - in der Regel durch Drittmittel komplett finanziert sind. Allerdings sollten wir uns auch hier ein bisschen mehr Zeit gönnen, ein parlamentarisches Auge auf die Annahme von Projektaufträgen haben, weil es natürlich auch dort Konkurrenzsituationen zu anderen gibt. Folglich wäre es angebracht, sich in der nächsten Zeit einmal über die Entwicklung des Landesdatenschutzgesetzes zu unterhalten, um diese Änderungen in die Tat umzusetzen.
Doch zurück zum Bericht: Bedauerlicherweise musste die Schilderung von Fehlern bei der Missbrauchsaufdeckung beim Arbeitslosengeld-IIBezug aus dem Jahr 2006 weitgehend wiederholt werden. Die Träger der Leistung sollten die Neuorganisation in diesem Bereich aus meiner Sicht auch als Chance nutzen, hier eine deutliche Qualitätsverbesserung herbeizuführen. Im Datenschutzbericht begegnet uns auch ein weiterer alter Bekannter, die Datenweitergabe von Kreditnehmern durch Kreditgeber an Dritte zum Zwecke eines möglichen Verkaufs von Forderungen. Das darf nicht sein, und ich hoffe, dass der Bund dies mit dem Risikobegrenzungsgesetz tatsächlich abstellt und sich der Bundesfinanzminister - da kümmere ich mich einmal um meine eigenen Leute - an dieser Stelle nicht weiter querstellt, wie er das vor kurzem getan hat. Das ist nicht sonderlich klug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begehen in diesem Jahr den 30. Geburtstag unseres Landesdatenschutzgesetzes.
Herzlichen Glückwunsch! Datenschutz ist in Schleswig-Holstein kein Drangsal, sondern ein Qualitätsmerkmal. Daher schließe ich mich auch dem Dank an das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Leiter Thilo Weichert für 30 Jahre engagierte Arbeit an.
Alles in allem ist auch dieser Tätigkeitsbericht des ULD eine interessante Lektüre, die uns noch einige Zeit in den Ausschüssen begleiten sollte. Der Bericht ist daher an alle Ausschüsse - federführend an den Innen- und Rechtsausschuss - zur abschließenden Beratung zu überweisen.
Herr Präsident! Lieben Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr begehen wir verschiedene unrühmliche 75. Jahrestage unserer Geschichte. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 denken wir an die verschiedenen Schritte der Nazis, nach und nach die Demokratie in Deutschland auszuschalten mit Ermächtigungsgesetz, Verbot von Parteien und Gewerkschaften, Einrichtung von Konzentrationslagern, Bücherverbrennung, Judenpogromen und so weiter. Begleitet wurde das Ganze von einer unglaublich verlogenen Propagandamaschine, deren Höhepunkt Hitlers sogenannte Friedensrede war. Die Lüge wurde zur Führungsmethode.
Das sind Vorgänge, die lange zurückliegen mögen, aber immer noch auf unsere Gegenwart nachwirken. Faschistische Tendenzen werden aus unserer Geschichte heraus daher auch immer bei uns anders wirken als in anderen Ländern. Die Geschichte bleibt für uns als Sozialdemokraten eine Verpflichtung, uns auch den neuen Nazis entgegenzustellen und dort Position zu beziehen, wo alltägliche Gewalt und alltäglicher Rassismus zutage treten.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, uns zu Demokratie und Freiheit nicht nur zu bekennen, sondern sie auch aktiv zu verteidigen und ihre Feinde konsequent zu bekämpfen. Dazu gehört für uns auch, die NPD zu verbieten, um dem organisierten Rechtsextremismus das Leben schwerer zu machen. Im Gegensatz zu anderen bleiben wir bei der
Überzeugung, dass ein NPD-Verbot finanziell, organisatorisch, publizistisch und auch persönlich gegen manchen Kader eine nachhaltige Schwächung der gesamten Szene hervorrufen würde. Es hätte uns auch einen NPD-Ratsherrn in Kiel und einen NPD-Kreistagsabgeordneten im Kreis Herzogtum Lauenburg und den ganzen Ärger, der sich daraus ergeben wird, ersparen können.
Wenn man sich das Personal des neuen NPD-Bundesvorstandes anschaut, kann man getrost von einer kriminellen Vereinigung sprechen. Genauso hätten wir der Öffentlichkeit und vor allem manchem Polizisten das unwürdige Schauspiel der Aufmärsche von Rechtsradikalen ersparen können, beispielsweise die entsetzlichen Krawalle am 1. Mai in Hamburg.
Das entbindet uns natürlich nicht von der Aufgabe, die politische Auseinandersetzung über die Themen, die Rechtsextremisten besetzen möchten, zu führen. Aber nur mit einem Bündel von Positionen und Maßnahmen können wir die stetige Zahl von Menschen, die für rechtsextremistisches Gedankengut empfänglich sind, verringern. Dazu zählen die Maßnahmen des Bundes und der Gemeinden, aber auch viele von Landesseite entwickelte Ansätze, über die wir ja schon im vergangenen Jahr mit dem Bericht zur Bekämpfung von politischem Extremismus und Fremdenfeindlichkeit diskutiert haben. Auch wenn man über die Wirkung aller dieser Programme und Aktionen streiten mag: Immerhin scheint es den Rechtsextremisten nicht zu gelingen, dieses Potenzial in der Bevölkerung auszuschöpfen, geschweige denn zu mobilisieren. Und das ist ein Erfolg.
Dennoch wächst die Subkultur: Musik, Dresscodes und Accessoires finden gerade über das Internet ihre Abnehmer und versorgen so einige Kameraden mit einem gesicherten Einkommen und - das ist weitaus schlimmer - schleichen sich in unsere Alltagskultur ein.
Bedenklich bleibt das hohe Gewaltpotenzial in der rechtsradikalen Szene. Insbesondere Körperverletzungen hinterlassen Schäden, die nur schwer oder auch nie verheilen.
Das gilt genauso für die gewaltbereite linksextremistische Szene, die mit ihren Guerilla- und Bürgerkriegsspielereien insbesondere vor dem Hintergrund des G8-Gipfels vom normalen politischen Geschehen auszugrenzen ist und kein Bündnispartner für eine demokratische Organisation sein darf. Wer sich darauf einlässt, stellt sich selbst mit ins Abseits. Sie glauben gar nicht, wie sich der Charak
ter einer Demonstration gegen Neonazis, beispielsweise vor Kurzem in Lübeck, verändern kann, wenn Anmelder nicht irgendwelche autonomen Gruppen sind, sondern der Kirchenkreis ist. Das ist ein Fortschritt in der politischen Kultur.
Zu unserem Thema gehört aber auch, dass wir angesichts katastrophal niedriger Wahlbeteiligungen „näher bei den Menschen“ sind - wie mein Parteivorsitzender Kurt Beck es benannt hat und auch praktiziert -, aber anscheinend sind wir es angesichts der Wahlergebnisse doch nicht nah genug. Denn dort, wo die Ängste zu und die Sicherheiten wie die Wahlbeteiligungen abnehmen, werden höhere Werte nicht nur für unabhängige Wählervereinigungen, sondern auch für politisch extreme Einstellungen möglich. Daher bleibt auch der Kampf nicht nur gegen den Rechtsextremismus, sondern auch der für Demokratie und für die Glaubwürdigkeit in der Politik eine Daueraufgabe.
Daher können wir den Verfassungsschutzbereicht für 2007 auch zur Kenntnis nehmen. Auf uns warten noch viel schwierigere Aufgaben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion hat mit ihrem Antrag ein berechtigtes Anliegen vieler Beamtinnen und Beamter aufgegriffen. Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass wir diesem berechtigten Anliegen mit der Kinderweihnachtsgeldzahlung in Höhe von 400 € bereits nachgekommen sind. Aber letzte Gewissheit werden wir natürlich erst nach den Verwaltungsgerichtsentscheidungen in Bezug auf diese Fragen haben.
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. November 1998 festgestellt, dass die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien im Hinblick auf das dritte und jedes weitere Kind nicht mehr amtsangemessen ist. Soweit sind wir alle uns auch einig. Wir sind uns auch einig
darin, dass der Bundesgesetzgeber - darauf hat Minister Wiegard schon hingewiesen - mit verschiedenen Besoldungsänderungen bereits versucht hat, dem Anspruch des Bundesverfassungsgerichtsurteils Rechnung zu tragen. Allerdings hat Wolfgang Kubicki mit seinem Hinweis auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 17. Juni 2004 ebenfalls recht. In diesem Urteil ist festgestellt worden, dass Bund und Länder ihrer Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind. Im gleichen Zuge sind die Landesverwaltungsgerichte ermächtigt worden, entsprechende Urteile zu fällen, soweit das jeweilige Bundesland seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Mittlerweile gibt es verschiedene Landesverwaltungsgerichtsentscheidungen, aber - soweit ich weiß - nur eine Landesregelung, die diesem Anspruch gerecht wird. Nach meinem Kenntnisstand hat nur die Freie und Hansestadt Hamburg die Alimentation über den Familienzuschlag um 50 € für das dritte und jedes weitere Kind monatlich erhöht und damit zumindest die Gewerkschaften zufriedengestellt.
Ob das auch für die Familien gilt, weiß ich nicht. Die Freie und Hansestadt hat somit einen eigenen Besoldungstatbestand geschaffen, bevor das angestrebte norddeutsche Besoldungsrecht in Kraft tritt.
Niedersachsen hat nach meinem Kenntnisstand nur eine Nachzahlungsregelung für die Jahre 2002 bis 2006 getroffen. Dies entspricht zwar dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aber es gibt noch keine abschließende Regelung, die an der aktuellen Situation etwas ändert.
Es besteht gegenwärtig die absurde Situation, dass die seit 1998 bestehenden Ansprüche einzuklagen sind. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bieten bereits entsprechende standardisierte Unterstützung im Klageverfahren an; die Betroffenen müssen lediglich einen Vordruck ausfüllen. Diese Situation ist rechtlich so vorgegeben, aber - wie so viele Dinge im Beamtenrecht - doch sehr absurd. Dennoch sind die Ergebnisse aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die aus den daraus folgenden verschiedenen Urteilen der Verwaltungsgerichte abzuwarten. Das ist zum einen erforderlich, um bestehende Ansprüche zu ermitteln und dann natürlich auch zu befriedigen. Zum anderen ist es erforderlich, um einen Ausweg aus dem umständlichen Berechnungsmodus, den das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, zu finden. Denn
es sollen ja die darin genannten 115 % des jeweiligen Sozialhilferegelsatzes ab dem dritten Kind zugrunde gelegt werden. Man kann aus den Verwaltungsgerichtsentscheidungen ersehen, dass dieser Betrag von Fall zu Fall variiert, da das Einkommen sowie die anrechenbaren Ausgaben für die Sozialhilfe von Ort zu Ort verschieden sind. Denn es sind verschiedene Dinge wie Miete und Energiekosten in die Berechnung einzubeziehen. Deswegen ist es sehr sinnvoll, die schleswig-holsteinische Rechtsprechung zu diesem Thema abzuwarten.
Unsere Regelung in Bezug auf die Sonderzahlung von 400 € bereits für das erste Kind betrifft zwar eine andere Baustelle, die mit dem Familienzuschlag zumindest rein rechtlich nichts zu tun hat und steht außerhalb der sogenannten Alimentation, kann aber trotzdem zur Erfüllung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts herangezogen werden. Das ist auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP deutlich geworden. Gleichwohl hat das Beamtenrecht natürlich seine Tücken und Widersprüchlichkeiten.
Es wäre jedoch sinnvoll, wenn die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien Gegenstand der Vereinbarung der norddeutschen Länder für ein neues, möglichst einheitliches Besoldungsrecht wäre. Wenn die Gerichtsentscheidungen noch in diesem Jahr fallen, kann das Ganze bereits für das nächste Jahr umgesetzt werden. Zurzeit können wir den Antrag nur in den Finanz- und in den Rechtsausschuss überweisen und müssen die Rechtsprechung abwarten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung - wie sie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert - ist aus unserer Sicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Standards ist keine bürokratische Aufblähung des Vergabewesens mit sogenannten vergabefremden Sachverhalten. In einer global organisierten Wirtschaft haben Qualitätsstandards eine besondere Bedeutung, um einen fehlgeleiteten Wettbewerb zu vermeiden.
Schon jetzt haben wir in der Beschaffungsordnung des Landes die Fragen der Frauenförderung und der umweltgerechten Beschaffung geregelt. Über das Tariftreuegesetz haben wir in einigen Bereichen bereits so etwas wie eine Mindestlohnregelung erreichen können, und ich hoffe, dass viel von dieser Regelung auch nach dem EuGH-Urteil erhalten bleibt. - Ein Teil des vorliegenden Antrages ist also schon erledigt, Karl-Martin Hentschel.
Aber es ist in der Tat ein Versäumnis, dass die Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit noch nicht überall in das öffentliche Beschaffungswesen Eingang gefunden hat. Denn wenn auch eine Vielzahl von Staaten die Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nummer 182 verboten hat, so wird dieses Verbot offenkundig vieler Orts missachtet, und Kinder werden zur Produktion international gehandelter Waren eingesetzt. Und es ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass auch hiesige Behörden Produkte beschaffen, in die diese ausbeuterische Kinderarbeit eingeflossen ist.
Als Großverbraucher verfügt die öffentliche Verwaltung über ein Stück Marktmacht, um zu Überwindung der Kinderarbeit beizutragen, und damit auch über den eigenen Bereich hinaus eine Vor
bildfunktion einzunehmen. Es werden - solche Summen werden genannt - rund 300 Milliarden €, das sind rund 15 % des Bruttoinlandprodukts, als Ausgabesumme für Waren und Dienstleistungen genannt. Ich denke, wir sind uns darin einig - der Kollege Magnussen hat das ja auch gut dargestellt -, dass die Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit eine humane Notwendigkeit und gleichzeitig ein wirksamer Beitrag besserer Strukturen und verbesserter Wirtschaftsgrundlagen in den betroffenen Ländern ist.
Im Antrag der Grünen ist darauf hingewiesen worden, dass in anderen Bundesländern - meist einvernehmlich - ähnliche Regelungen getroffen worden sind. Das ist gut so und sollte auch den Bund an seine Verantwortung in dieser Frage daran erinnern, nicht nur Ankündigungen zu machen.
Genauso richtig ist der Hinweis in Bezug auf die Kommunen. Viele von ihnen haben das auch schon umgesetzt. Auf der Homepage der Kampagne „aktiv-gegen-Kinderarbeit“ ist das nachzulesen, und auch Städte und Gemeinden mit einstmals absoluter CDU-Mehrheit sind dabei. Allerdings weiß ich aus meiner Hansestadt Lübeck, die auch diesem Bündnis angeschlossen ist, dass die schöne Granitpflasterung für die Obertrave nicht in Deutschland, sondern in Indien beschafft worden ist, weil Granit dort nur halb so teuer ist.
Es fehlt im Antrag allerdings ein Hinweis auf die Ansprache der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen im Lande. Wir sollten daher in einer Ausschussberatung eine umfassendere und präzisere Formulierung für eine Beschlussfassung entwickeln. Denn sofern wir auch die Forderung der Grünen nach der Einhaltung der Kernarbeitsnormen aufgreifen wollten, ginge es neben Kinderarbeit und Mindestalter für Beschäftigung auch um die Abschaffung und Beseitigung von Zwangsarbeit, das Recht zur Bildung von Organisationen, also die Vereinigungsfreiheit, die kollektive Lohnfindung, die gleiche Entlohnung für Männer und Frauen sowie die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Und da wird es, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon schwieriger, ein System zur Einhaltung dieser Standards zu entwickeln. An dieser Stelle stimmt der Verweis der Grünen auf die Beschlüsse der Landesparlamente nicht ganz. Denn diese haben sich zumeist auf das Thema Kinderarbeit beschränkt.
Die Bundesregierung hatte schon 2003 - damals noch in anderer Konstellation - in einem Aktionsund Maßnahmenprogramm hierzu formuliert: „Stärkere Nutzung des Beschaffungsvolumens der
öffentlichen Hand für die Durchsetzung von Kernarbeitsnormen“. Sie hat dies in alter und neuer politischer Konstellation noch nicht verwirklicht.
Nachdem die EU bereits 2004 grünes Licht für soziale und ökologische Kriterien im Vergaberecht gegeben hat, ist die Diskussion hierum noch nicht am Ende. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müsste im § 97 diesbezüglich geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundeskabinetts war für dieses Frühjahr angekündigt - bei dieser Ankündigung ist es bislang geblieben.