Protokoll der Sitzung vom 02.09.2005

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich eröffne die 9. Sitzung des Landtages und begrüße Sie sehr herzlich.

Wir begrüßen die Seniorenunion Bad Oldesloe sowie die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats der HSH Nordbank auf der Tribüne. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 und 32 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Regionalflughafen Lübeck-Blankensee Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/187

b) Bundesratsinitiative für ein „FlughafenLübeck-Gesetz“ Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/221

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Zunächst bitte ich um die Abstimmung über diesen Berichtsantrag. Ich bitte um das Handzeichen, wenn das Plenum willens und bereit ist, den Bericht heute entgegenzunehmen. - Das ist der Fall.

Ich bitte nun den Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Austermann, um seinen Bericht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Flughafen Lübeck-Blankensee soll ein Wachstumsprojekt sein. Das denken wir nicht erst seit den Umbrüchen im Jahre 1989, die dem Flughafen die Chance gegeben haben, aus dem Dornröschenschlaf aufzuwachen. Diese Entwicklung wurde auch durch die letzten Monate und Jahre bestätigt. Bei der Entwicklung, die zu immerhin 2.000 neuen Arbeitsplätzen geführt hat, haben uns der Streit und die Diskussion um die Frage, ob die Planung so, wie sie erfolgt ist, rechtlich Bestand haben kann, bedauerlicherweise zurückgeworfen. Dazu gab es ein Gerichtsverfahren. Durch das vorläufige Verfahren wurde der Sofortvollzug ausgesetzt.

Es stellt sich die Frage, wie darauf zu reagieren ist. Es gibt verschiedene Alternativen. Man könnte sich jetzt lange mit dem Thema auseinander setzen und sagen, dass die frühere Regierung an der einen Stelle - übrigens einmütig - entsprechend gehandelt hat. Man könnte sich auch auf die Position zurückziehen zu sagen, dass man versuchen sollte, einen Strich zu ziehen und völlig neu anzufangen.

Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass es vernünftig ist und, wie ich glaube, auch den besten demokratischen Traditionen entspricht, mit den Beteiligten des Verfahrens Gespräche zu führen. Diese Gespräche haben begonnen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich über den bisherigen Fortgang der Gespräche nichts sagen kann, weil wir vereinbart haben, uns in der Öffentlichkeit kommunikativ zurückzuhalten. So viel kann aber gesagt werden: Wir haben in der Landesregierung beschlossen, die Veränderung des FFH-Gebietes, des Vogelschutz- und des Naturschutzgebietes, in der Weise vorzusehen, wie es ursprünglich einmal beabsichtigt war. Das heißt, in einem bestimmten Teil des Flughafens wird das NATURA-2000-Gebiet erweitert.

Wir sind darüber hinaus in Gesprächen, ob der Ausbau der Landebahn in der gänzlichen Länge für die weitere wirtschaftliche Entwicklung erforderlich ist. Erfreulicherweise wird von allen Beteiligten die Position vertreten, dass ein maßvoller Ausbau des Flughafens möglich sein muss. Ich glaube auch, darauf hinweisen zu müssen, dass wir alle eine Verantwortung für die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze haben. Die Arbeitsmarktlage des Landes SchleswigHolstein und auch die im Bundesgebiet zwingen uns eigentlich jeden Tag dazu. Wir alle müssen miteinander darüber nachdenken, was wir tun können, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu beschleunigen. Es reicht nicht, dass wir beklagen, dass beispielsweise in Hohenweststedt jetzt wieder rund 120 Arbeitsplätze verloren gehen, sondern wir müssen immer wieder Anstrengungen unternehmen, um dazu beizutragen, dass in einem Markt, der ganz eindeutig wächst, wieder mehr Arbeitsplätze entstehen.

Ich denke auch, dass es richtig ist und von jedermann für verständlich gehalten wird, dass man den Naturschutz als Instrument und als eine Regelungseinheit und Maßnahme ansieht, die dazu beiträgt, dass die Natur geschützt und der Bestand sowie Pflanzen und Tiere - Flora und Fauna - erhalten werden. Wir sollten ihn nicht dazu nutzen, einen Hebel anzusetzen, um bestimmte Maßnahmen der Infrastruktur zu verändern. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass dies getan wird. Ich sage das nur deshalb, weil wir alle miteinander immer wieder kritisch aufgefordert sind,

Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 9. Sitzung - Freitag, 2. September 2005 501

(Minister Dietrich Austermann)

darüber nachzudenken, was tatsächlich richtig ist und an welcher Stelle wir Maßnahmen ergreifen können.

Fakt ist: Der Flughafenausbau liegt zurzeit auf Eis. Ich möchte mir verkneifen zu sagen, dass sich meine Rechtsauffassung möglicherweise von der Rechtsauffassung des Vierten Senats unterscheidet. Wir haben uns damit abzufinden, dass Recht gesprochen worden ist und dass daraus Konsequenzen zu ziehen sind. Die bislang erteilten Genehmigungen der Luftfahrtbehörde bewegen sich meines Erachtens im Rahmen des Luftverkehrsrechts, sie sind also durch dieses Recht gedeckt. Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Bewertung stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es sinnvoller gewesen wäre, die vom Ausbau betroffenen Flächen in die Meldung einzubeziehen und anschließend eine Ausnahmeregelung zu erlassen oder umgekehrt. Ich habe dazu bereits einmal Stellung genommen.

Die frühere Landesregierung hat sich für die Alternative entschieden, die Gebiete von vornherein so festzulegen, dass eine wirtschaftliche Beeinträchtigung nicht erfolgen wird. Fehlersuche und Schuldzuweisungen helfen nicht. Ob es besser ist, das Hauptsacheverfahren weiter zu führen und ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, ist letztlich eine Entscheidung der Flughafen Lübeck GmbH. Das ist keine Entscheidung, die die Landesregierung für sich treffen muss. In jedem Falle werden wir die Stadt und die Flughafen Lübeck GmbH mit voller Kraft unterstützen.

Im Übrigen weiß ich mich mit dem Kollegen von Boetticher einig. Das gilt für das ganze Kabinett. Wir werden umgehend die erforderliche Gestattung einer Schutzgebietsverordnung vorsehen. Wir haben dann in diesem Herbst den Grundstein für den beschleunigten Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee gelegt. Sollte sich die Flughafen GmbH für ein neues Planfeststellungsverfahren entscheiden, so habe ich bereits die Zuständigkeit für ein solches Verfahren in mein Haus gezogen. Dies habe ich nicht aus Misstrauen gegenüber dem Landesbetrieb getan, sondern um ein zügiges Verfahren mit gleichen Mitarbeitern und vielleicht auch stärkerer Motivation zu gewährleisten. Jeder muss erkennen, dass größtmögliche Beschleunigung erforderlich ist. Ich könnte mir vorstellen, dass wir im September entscheiden können, ob die Gespräche erfolgreich verlaufen sind. Sind die Gespräche nicht erfolgreich verlaufen, dann muss das Verfahren - so wie wir es aus heutiger Sicht der Landesregierung sehen - weitergeführt werden.

Ich möchte zum Antrag der FDP Stellung nehmen, der sicherlich von jedem unterstützt werden kann, wenn der Wunsch Vater des Gedankens ist. Wenn es

so einfach wäre, durch ein Gesetz eine Regelung zu treffen, die einen Einzelfall betrifft, dann würden wir das sicherlich öfter anregen.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Mit der künfti- gen Bundestagsmehrheit?)

- Herr Professor Klug, ich glaube nicht, dass Sie sich auch mit einer noch so großen Bundestagsmehrheit, wenn sie nicht über zwei Drittel hinausgeht, auf eine Verfassungsänderung verständigen können. Sie müssen ganz eindeutig sehen, dass das Grundgesetz in Artikel 19 vorschreibt, dass Einzelfälle nur unter ganz bestimmten Kriterien als Gesetze erlassen werden können. Es gab einmal das so genannte StendalGesetz, bei dem eine planungsrechtliche Maßnahme über ein Gesetz geregelt wurde. Das ging bis zum Bundesverfassungsgericht. In diesem Fall ist es ausnahmsweise bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Artikel 14 und 19 nicht tangiert gesehen. Ich glaube, dass wir hier besondere Probleme mit Artikel 2 bekommen würden, denn die Kläger vertreten - in welcher Position auch immer - die Auffassung, dass durch den Bau des Flughafens ihre körperliche Unversehrtheit tangiert wird.

Ich denke, der lange und umständliche Weg, der mit Sicherheit zum Verfassungsgericht führen würde, würde nicht dazu beitragen, dass wir innerhalb der Zeit, die wir nach wie vor anstreben, um den Flughafen zu bauen, erfolgreich sein würden. Im Ausschuss kann weiter darüber diskutiert werden. Ich schlage vor, den Antrag weiter eingehend zu prüfen und abschließend zu beraten.

Zum Schluss möchte ich die Gegner des Flughafenausbaus auch in diesem Hause bitten, Ihren politischen Widerstand gegen das Projekt zu überdenken. Bitte verstecken Sie sich nicht hinter rechtlichen Fragestellungen. Sagen Sie klar, wofür Sie stehen. Ich denke, dass wir uns als Landesregierung - und ich glaube auch mit der Mehrheit der Koalition - bemühen, ein fairer Partner für die jetzt folgenden Gespräche zu sein, von denen wir hoffentlich in der nächsten Sitzung einen erfolgreichen Abschluss berichten können.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Minister Austermann. Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Minister Austermann, herzlichen

(Wolfgang Kubicki)

Dank für den Bericht, macht er doch deutlich, dass wir - jedenfalls die meisten Fraktionen hier im Hause - der Auffassung sind, dass der Flughafen in Lübeck ausgebaut werden muss. So sehen es im Übrigen auch die Bürgerinnen und Bürger, jedenfalls in ihrer großen Mehrheit. Vorgestern veröffentlichten die „Lübecker Nachrichten“ eine Umfrage, nach der 83 % der Lübeckerinnen und Lübecker für den Ausbau des Flughafens Blankensee sind. Erstaunlich ist, dass mit 68 % mehr als zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler der Grünen den Ausbau befürworten.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Lübeck ist als Stadt ja immer noch eine große Stimmenquelle für die Grünen. Dies sollte nach meiner Auffassung endlich auch einmal der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu denken geben. Es zahlt sich bei Ihren Wählerinnen und Wählern nicht aus, ständig gegen neue Infrastrukturprojekte zu demonstrieren und damit Arbeitsplätze und Wohlstand in diesem Land zu gefährden, denn das ist unsozial.

(Beifall bei der FDP)

Trotzdem feierten die Grünen das Scheitern des aktuellen Planfeststellungsbeschlusses im Eilverfahren vor dem OVG wie einen Sieg. Oberbürgermeister Saxe sei ein naturschutzpolitischer Analphabet, so Herr Hentschel.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Bürgermeister Sa- xe!)

- Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Saxe, sei ein naturschutzpolitischer Analphabet, so Herr Hentschel, und die Grünen hätten sowieso immer auf die nicht vollständige Schutzgebietsausweisung hingewiesen, die zur Rechtssicherheit notwendig gewesen wäre. Ich erinnere noch einmal daran, dass es der ehemalige grüne Umweltminister war, der am 4. Juni 2003 im Umweltausschuss zur Schutzwürdigkeit der strittigen Gebiete für den Ausbau erklärte:

„Nicht als FFH-Gebiet gemeldet seien die Start- und Landebahn, die Flächen für die geplante Erweiterung der Start- und Landebahn einschließlich des geplanten Taxiways. Dieses Gelände sei nämlich nicht mehr FFHwürdig.“

Bevor Sie, sehr verehrter Herr Kollege Hentschel, also den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck öffentlich beleidigen, sollten Sie Ihren eigenen Ex-Minister ins Gebet nehmen. Entweder hat der die betroffenen Flächen nämlich nicht als schutzwürdig betrachtet und damit die Niederlage vor dem OVG mit zu ver

antworten oder er hat dem Ausschuss gegenüber nicht die Wahrheit erklärt.

Der neue Landeswirtschaftsminister hingegen schießt den nächsten Bock und gibt nach dem OVGBeschluss in der Presse die Verhandlungslinie der Landesregierung gegenüber den Umweltverbänden preis. Als Folge wird er vom Ministerpräsidenten gerüffelt, vom Projekt abgezogen und nun darf Frau Staatssekretärin Wiedemann die Verhandlungen weiterführen. Das ist ein echtes Stück aus dem Tollhaus, was das Vertrauen der Investoren in die Kompetenz der Landesregierung nicht gerade nachhaltig gestärkt hat. Es hilft aber nichts, sich weiter über den Rechtsstreit vor dem OVG und dessen Folgen zu ärgern. Herr Austermann, auch ich sehe es mit meinen begrenzten juristischen Kenntnissen

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ähnlich wie Sie, dass das OVG mit seiner Entscheidung an die Grenze des rechtlich Möglichen gegangen ist. Es hilft aber nichts, wir müssen nach vorn schauen. Wir, die vernünftigen Fraktionen in diesem Hause, müssen sehen, wie wir den Ausbau des Flughafens möglichst zeitnah auf rechtlich sichere Füße stellen.

Die Landesregierung plant nach den bisherigen Bekundungen ein erneutes Planfeststellungsverfahren. Landeswirtschaftsminister Austermann geht davon aus, dass dieses Verfahren lediglich ein Jahr dauern wird. Ich halte das nach allem, was wir aus der Vergangenheit wissen, für eine mutige Prognose. Nach Aussage des in dieser Angelegenheit bereits erfahrenen Wirtschaftssenators der Stadt Lübeck, Halbedel, muss für das anstehende Planfeststellungsverfahren mit einem Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren gerechnet werden. Auch das ist eher eine optimistische Prognose. Wenn dann nach Abschluss dieses Verfahrens auch noch die fast obligatorischen Klageverfahren folgen, sind wir schnell bei drei bis dreieinhalb Jahren.

Wir als FDP-Fraktion sind er Auffassung, dass dieses Verfahren zu lange dauert. Ich darf daran erinnern, dass sich die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Liberalen - ähnlich wie andere Fraktionsvorsitzendenkonferenzen - auch nachhaltig Gedanken darüber gemacht hat, ob und wie wir im Gesetzgebungsverfahren die bisherigen Planfeststellungszeiten drastisch verkürzen können, denn es kann nicht sein, dass man in Frankreich in zwei Jahren bauen kann, wofür man bei uns 14 Jahre braucht. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der nicht damit begründet werden kann, dass

(Wolfgang Kubicki)

in Frankreich andere Regelungen europarechtlicher Art gelten als bei uns.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wir wollen, dass die von der Stadt Lübeck geschätzten 2.000 Jobs, die vom Betrieb und Ausbau des Flughafens abhängig sind, gesichert werden. Wir sollten nicht länger warten. Wir sollten versuchen, neue Wege zu gehen, um Rechtssicherheit im Streit um den Ausbau zu erlangen. Ein Weg dafür ist nach unserer Auffassung eine Bundesratsinitiative für ein Planungsgesetz, das so genannte Flughafen-LübeckGesetz. Ich bin gern bereit, die Stellungnahmen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages und des Landtages hierfür zur Verfügung zu stellen. Die kommen zu dem Ergebnis, dass dies machbar ist. Vorbild der von uns vorgeschlagenen Regelung ist das Bundesgesetz zum Bau der Südumfahrung Stendal, das die notwendigen Planfeststellungen im Zuge der Schienenverkehrprojekte Deutsche Einheit ersetzt hat.

Beim damaligen Stendal-Gesetz hatte man ebenfalls für das Planfeststellungsverfahren eine Dauer von drei Jahren geschätzt. Das Gesetzgebungsverfahren sparte hingegen mehr als ein Jahr. Ein Jahr also, in dem statt zu planen endlich investiert und gebaut werden konnte. Natürlich kann der Gesetzgeber nicht einfach beliebig Planfeststellungsverfahren durch ein Gesetz ersetzen oder heilen. Für die Notwendigkeit des durch ein Planungsgesetz verfolgten Vorhabens müssen besondere Gründe des Gemeinwohls vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht, das seinerzeit das Gesetz zur Südumfahrung Stendal als verfassungsgemäß einstufte, billigte die Auffassung des Bundesgesetzgebers, der auf schnellstmöglichem Weg die Wirtschaft in den neuen Ländern stärken wollte, um auf die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinzuwirken. Insbesondere deswegen war nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit der schnellen Verbesserung der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftssituation geboten, weil die Arbeitslosenquote in den neuen Ländern bei 13,8 % lag. Nur zum Vergleich: In Lübeck lag diese Quote im Juli 2005 bei 18,4 %. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass mittlerweile die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftssituation in ganz Deutschland so schlecht ist, dass allein dies bereits die Notwendigkeit zügigerer Verfahren und eines eigenen Planungsgesetzes rechtfertigt.