Werner Kalinka

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf wie vorgetragen - des Abgeordneten Martin Kayenburg, Drucksache 16/2746. Der Landtag hat mit Plenarbeschluss vom 15. Juli 2009 den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein des Abgeordneten Martin Kayenburg federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Die beiden Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit der Vorlage befasst - der Innen- und Rechtsausschuss zuletzt am vergangenen Mittwoch in einer gründlichen Form - und eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu behandeln, wurde mit den Stimmen von
CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Der beteiligte Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. September 2009 mit dem Gesetzentwurf abschließend befasst. In Übereinstimmung mit ihm empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein in der Fassung der Drucksache 16/2746.
Der zweite von der Frau Präsidentin aufgerufene Punkt ist die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verankerung der Schuldenregelung in Art. 109 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GG, gleichfalls Antrag des Abgeordneten Martin Kayenburg, CDU, Drucksache 16/2747. Der Landtag hatte gleichfalls am 15. Juli 2009 den Antrag federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben auch hierzu mehrfach beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss hat abschließend am vergangenen Mittwoch getagt. Grundlage der Beratung war neben dem Antrag des Abgeordneten Martin Kayenburg ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD mit einem Vorschlag für eine Ergänzung des Ursprungsantrags um einen neuen Absatz 4.
Dieser wurde von der Fraktion der FDP im Laufe der Sitzung weiter präzisiert. Außerdem wurde aus einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Übernahme eines Absatzes als neuer Absatz 5 in den Ursprungsantrag vorgeschlagen.
Die beiden Ergänzungen wurden mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen. Der Finanzausschuss schloss seine Beratungen am 10. September ab. In Übereinstimmung mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU die Annahme des Antrags in der Fassung der Drucksache 16/2844. Ich glaube, ich brauche die fünf Punkte nicht mehr im Einzelnen vorzutragen.
Wir kommen zum dritten Antrag. Da geht es um das Thema Haushalt konsolidieren - Neuverschuldung auf null reduzieren, Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/2771 Absatz 4.
Der Landtag hat den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD durch Plenarbeschluss vom 15. Juli
2009 federführend gleichfalls an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Auch hier haben wir mehrfach getagt und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss schloss seine Beratungen am vergangenen Mittwoch ab, der Finanzausschuss am vergangenen Donnerstag.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
die Annahme des Antrags
- Herr Kollege Kubicki, ich glaube, die Betonungen, die ich gewählt habe, waren deutlich - in der folgenden Fassung:
„Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag wird eine Klage gegen die Grundgesetzänderung einlegen, die den Ländern eine Neuverschuldung ab 2020 verbietet.“
Frau Präsidentin! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 8. Mai 2009 überwiesenen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zur Anpassung des Landesverwaltungsgesetzes an § 133 b des Telekommunikationsgesetzes, Drucksache 16/2637, in seiner Sitzung am 3. Juni 2009 befasst.
Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin! Der Präsident des Landtages hat dem Innen- und Rechtsausschuss den Antrag der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen vom 21. April 2009 übersandt, in dem nach der Ablehnung der Volksinitiative durch den Landtag im Dezember 2008 jetzt die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt wird.
Der Ausschuss hat sich mit dem Antrag in seiner Sitzung am 29. April 2009 beschäftigt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags der Initiative gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Volksabstimmungsgesetz erfüllt sind.
Einstimmig empfiehlt er dem Landtag, dementsprechend festzustellen, dass der vorliegende Antrag der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen auf Durchführung eines Volksbegehrens zulässig ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich folgerichtig, nach der Zusammenlegung von Verwaltungen im kreisangehörigen Bereich auch die Möglichkeit zu schaffen, mehr Aufgaben wahrzunehmen. Es gibt auch eine gewisse Erwartungshaltung in der kommunalen Familie.
Ohnehin ist es grundsätzlich richtig, Aufgaben so ortsnah wie möglich zu erledigen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur innerkommunalen Funktionalreform ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Der Herr Innenminister hat die einzelnen Aufgabenbereiche genannt. Es ist richtig, dass eine Aufgabenübertragung nur erfolgen kann, wenn dies in jedem Kreis flächendeckend geschieht, sonst bestünde die Gefahr uneinheitlichen Verwaltungshandelns, was zudem mit Sicherheit nicht kostengünstiger wäre. Ein Flickenteppich wäre also nicht die richtige Antwort auf die Situation.
Erörterungsbedarf wird es aber über die Frage geben, ob Aufgaben nur übertragen werden können, wenn diese für mindestens 20.000 Einwohner je Verwaltungseinheit wahrgenommen werden. Die Kritik aus der kommunalen Familie an der starren Grenze ist nachvollziehbar, sodass man auch erörtern könnte, ob eine andere als die 20.000-Einwohnergrenze als Richtgröße angemessener sein könnte.
Bemerkenswert ist, dass in der Begründung zum Gesetzentwurf die Landesregierung auch davon spricht, dass die 20.000-Grenze „in der Regel“ gegeben sein sollte. In dem Zusammenhang zitiere ich, was uns der Gemeindetag dazu geschrieben hat: Warum sollte eine Amtsverwaltung mit 18.000 Einwohnern weniger zur Aufgabenübernahme in der Lage sein als eine mit 22.000 Einwohnern? Ich glaube, darüber muss man noch einmal diskutieren.
Zudem soll festgeschrieben werden, dass bei einer Kooperation der Verwaltungen ein einziger der kooperierenden Partner alle übertragenen Aufgaben übernehmen muss. Auch dazu werden wir nach der Anhörung die Argumente noch einmal gewichten müssen. Kritischen Stellungnahmen liegen schon vor.
Aber die Kritiker sagen auch zweierlei: Erstens. Die Ortsnähe, die Nutzung der Ortskenntnisse ist ein Vorteil. Zweitens. Kürzere Wege für Bürger oder Antragsteller sind gleichfalls ein Vorteil. Auch dies ist durchgehend bei denen, die Kritik äußern,
zu hören. Das möchte ich hier deutlich hervorheben.
Die Einführung des Sonderstatus „Große kreisangehörige Stadt“ ist ein weiterer wichtiger Punkt. Auch dies ist vom Minister vorgetragen worden. Die großartige Arbeit in Norderstedt hat hier Vorbild gestanden.
Gestatten Sie mir, da Papier geduldig ist, auch darauf hinzuweisen, dass vom Städteverband jüngst eine sehr kritische Stellungnahme gekommen ist. Darin stellt der Vorstand fest, dass der Gesetzentwurf keine ausreichenden Verlagerungen zusätzlicher Aufgaben von den Kreisen auf Städte dieser Größenordnung enthält. Er übt noch weitere Kritik. Ich will dies hier nur vorgetragen haben, damit es im Parlament genannt ist, ohne dass ich mir deswegen jeden Punkt zu eigen mache.
Aufmerksamkeit verdient in dem Gesetzentwurf Sie haben das am Ende etwas übergangen, Herr Minister; ich will deutlicher darauf hinweisen -, dass Unterstützungen für freiwillige Fusionen von Kreisen gesetzlich verankert wurden. Wer dies bis Ende 2011 beschließt und bis zur Kommunalwahl 2013 vollzieht, kann mit finanzieller Förderung rechnen. Der Landtagspräsident hat das heute bereits „Hochzeitsprämie“ genannt.
- Ja, mein Freund, bei uns handeln wir; bei euch schnackt ihr. Das ist der Unterschied bei der ganzen Sache.
Für die Anpassung der Kreisumlagesätze - auch dies will ich hervorheben, weil es ein wichtiger Punkt jeder Argumentation ist - ist ein Anpassungszeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Wer also sagt, Kreisumlagesätze seien nicht kompatibel zu machen, wird bei Durchsicht dieses Gesetzentwurfs etwas genauer darüber diskutieren müssen.
Die Landesregierung hat es durch den Herrn Innenminister wie folgt formuliert: Kreise und kreisfreie Städte erhalten durch eine geförderte Freiwilligkeitsphase einen Anreiz und zugleich die Chance, die notwendigen Veränderungen selbst entscheidend mitzugestalten. - Dieser Satz, Herr Minister, kann gar nicht häufig genug betont werden. Er hebt sich wohltuend von dem ab, was Ihr Vorgänger einst für richtig ansah, wenn es in seine Richtung ging. Das, was hier formuliert ist, ist in der Tat die Haltung, die wir gemeinsam tragen und die man auch als Chance für Weichenstellungen verstehen sollte, über die zumindest zu diskutieren ist.
Wer dieses, wenn ich das abschließend so sagen darf, als Gesamtbewertung der Diskussion sieht, muss doch auch feststellen, dass sich im kooperierenden und in sonstigen Bereichen derzeit nicht mehr allzu viel tut und dass es zu den erklärten Absichten gehört, durch Kooperationen und freiwillige Fusionen zu Effizienzrenditen zu kommen. Deswegen sollte die kommunale Familie in dieser Diskussion nicht zu passiv werden, sondern in gebotener Notwendigkeit die offensive Erörterung wählen.
Herr Kollege Hentschel, sind Sie denn dafür, dem Gesetzeszwang Vorrang vor der Freiwilligkeit zu geben?
Herr Kollege, bei diesem Gesetzentwurf geht es genau um die von Ihnen, wie wir soeben gehört haben, grundsätzlich bejahte Freiwilligkeitsphase. Meine konkrete Frage lautet: Wenn sich also
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf die Bemerkung des Kollegen Harms kann ich nur sagen: Der Innen- und Rechtsausschuss hat bisher alle Arbeiten erledigt, und in der Innenpolitik hat die Koalition auch viel erledigt. Seien Sie ganz versichert, dass wir auch dieses Thema geklärt kriegen.
Aber ich habe mich eigentlich zu Wort gemeldet, um auf den Kollegen Hentschel einzugehen, denn was er hier gesagt hat, ist schon bedeutsam und gehört festgehalten.
- Das ist wohl wahr, es hat lange Zeit gedauert, bis er einmal etwas gesagt hat, aber diesen Punkt will ich festhalten. Auf die konkrete Frage, ob er für eine Fusion von Ostholstein und Plön freiwillig sein Ja geben würde, hat er geantwortet: Grundsätzlich sei er für Freiwilligkeit, aber in dem Fall bittet er um Verständnis, dass er es anders haben möchte. Herr Kollege Hentschel, ich finde, das ist ein bedenkliches Verständnis im Verhältnis zur kommunalen Selbstverwaltung. Freiwilligkeit nur, soweit es meinem eigenen politischen Bild entspricht dies ist unglaubwürdig.
Wenn Sie wirklich für Freiwilligkeit wären, müssten Sie auch akzeptieren, dass dabei eine Lösung herauskommt, die Ihnen politisch oder persönlich nicht gefällt. In Wahrheit steht bei Ihnen die Sorge dahinter, wenn eine freiwillige Lösung käme, hätten Sie in der Tat nicht mehr die Möglichkeit, in den nächsten zwei oder drei Jahrzehnten einzugreifen. Ich finde aber, wer die Freiwilligkeit bejaht, muss auch die Freiwilligkeit im konkreten Einzelfall akzeptieren, auch wenn sie ihm persönlich nicht gefällt.
Herr Kollege Puls, stimmen Sie mir zu, dass der Landesfeuerwehrverband in der Anhörung zur Landesbauordnung erstens den Kompromiss, den wir gefunden haben, ausdrücklich gelobt und ihn in den Mittelpunkt gestellt hat und dass er zweitens ausdrücklich damit einverstanden war, die Frist auf 2010 zu verschieben?
Herr Kollege Dr. Stegner, trifft es zu, dass es die SPD war, die in Kiel und im Kreis Plön den Wunsch nach einer Kreisgebietsreform abgeblasen hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hildebrand, natürlich kann man über manches nachdenken. Ihr Vorschlag, den Landesentwicklungsplan per Gesetz zu regeln, ist aber schon formal kritisch zu sehen. In einem laufenden Verfahren so etwas zu machen, halte ich für falsch.
Es gibt derzeit auch keine inhaltliche Notwendigkeit. Das Parlament ist nicht nur ausreichend, es ist außerordentlich - um nicht zu sagen vorbildlich eingebunden. Sie haben dazu selbst einiges gesagt.
Wir hatten im Mai 2008 die Debatte, wir haben eine Information über alle Stellungnahmen, wir haben eine Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss durchgeführt, im Raumordnungsbericht haben wir einiges diskutiert. Der Innenminister hat uns eingeladen, sich mit Vorschlägen an dieser Diskussion zu beteiligen.
Und - das kann ich durchaus deutlich sagen - der Innenminister hat die Anregungen und Bedenken nicht nur sorgfältig geprüft, er hat auch schon wesentliche Veränderungen vorgenommen. Er hat Wort gehalten. Das darf man an dieser Stelle auch einmal feststellen.
Das gilt im Übrigen auch für die gesamte Landesregierung. Auch unser Ministerpräsident hat sich in diese Debatte nicht nur einmal intensiv eingeschaltet.
Wir haben wesentliche Veränderungen beim Thema Wohnbebauung - die Erhöhung der Grenzen von 8 und 13 % auf 10 und 15 % -, dass gewerbliche Flächen nicht nur für den örtlichen Bedarf festgelegt werden, touristische Erweiterungen, Entwicklungsachsen, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch das Thema Breitband und DSL hat eine hohe Prio
rität bei der Landesregierung. Wir hatten dazu schon 2005 einen Beschluss gefasst.
Im weiteren Ablauf wird es so sein, dass wir hier wahrscheinlich im Mai 2009 eine Debatte führen werden. Dann ist jeder eingeladen, eigene Vorschläge zu machen, darzulegen, welche Prioritäten er sieht. Die CDU-Landtagsfraktion hat im Herbst vergangenen Jahres bereits ihre Position festgelegt. Im Mai wird das Kabinett noch einmal intensiv beraten und weitere Entscheidungen treffen. Von daher ist die parlamentarische Beteiligung in völlig positiver Form sichergestellt.
- Nein, Herr Kollege Hildebrand, das ist nicht Goodwill, das ist ein abgestimmtes, gutes Miteinander, das an diesem Beispiel für die Große Koalition deutlich wird. Das möchte ich hier auch einmal sagen.
Man muss nicht nur streiten, man kann auch konstruktiv miteinander etwas verändern, wie man sieht. Ich glaube, das haben wir an diesem Punkt gezeigt.
Wir haben kein Defizit an parlamentarischer Beteiligung, wir haben die Notwendigkeit und das Ziel, einen möglichst breiten Konsens bei diesem Thema herzustellen. Denn das ist eine Entwicklungsplanung für die nächsten 15 Jahre. Städte und ländlicher Raum sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen wirtschaftliche Entwicklungen ermöglichen, aber natürlich auch die gebotenen Umweltgesichtspunkte mit beachten.
Ich kann Sie nur bitten: Arbeiten Sie konkret und intensiv mit, suchen Sie das Gespräch mit dem Innenminister! Knien Sie sich in die 2.100 Seiten hinein! Das ist auch eine richtige Fleißarbeit, sich da durchzuwühlen und das im Einzelnen abzuwägen. Tragen Sie mit uns gemeinsam diese Diskussion. Wo wir uns einigen können oder wo das vielleicht nicht der Fall ist, wird sich zeigen. Sie sind herzlich eingeladen, mit der Koalition zusammen zu einem gemeinsamen Weg zu kommen. Denn für die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger ist nicht entscheidend, wer in Kiel etwas beschließt, entscheidend ist, dass das Richtige beschlossen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Landtag hat durch Plenarbeschluss vom 28. Januar 2009 den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Bildungsund Finanzausschuss überwiesen. Alle Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit der Vorlage befasst und unter anderem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und des Landesrechnungshofs eingeholt.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 18. März 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst, und in Übereinstimmung mit den beteiligten Ausschüssen empfiehlt er dem Landtag mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin! Zum Abschluss des Tages haben wir noch 121 Seiten, Drucksache 16/2561, zu bearbeiten. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir dies tun müssen; denn es muss zum 1. April veröffentlicht sein. Deshalb ist es notwendig, die Beratung heute durchzuführen. Sonst hätten wir das morgen gemacht.
Es geht um insgesamt vier Komplexe, zunächst um die Neuregelung des Landesbeamtenrechts in Schleswig-Holstein.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 12. November 2008 überwiesenen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beschäftigt und eine Anhörung durchge
führt. Wir haben die Beratungen heute in der Mittagspause abgeschlossen.
Mit den Stimmen von CDU und SPD bei Enthaltung der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, also einstimmig im Ergebnis, empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung in Drucksache 16/2561. Das sind die Änderungen, die wir heute diskutiert und zur Annahme durch das Plenum empfohlen haben. Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Das zweite Thema ist ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der uns 2007 überwiesen wurde und den wir zu dem Gesamtkomplex zum Beamtenrecht gezogen haben. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1420 abzulehnen.
In dem dritten Komplex geht es um die Besoldungserhöhungen, die jetzt kommen sollen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich damit schon befasst, empfiehlt dem Finanzausschuss aber, morgen die Empfehlung für die zweite Lesung, die am Freitag stattfinden wird, zu geben.
Der vierte Komplex betrifft den Tagesordnungspunkt 36 mit dem Titel „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten - Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten im Landesdienst beseitigen“. Dazu hat der Finanzausschuss federführend beraten. Deshalb, Herr Kollege Neugebauer, nehme ich an, dass Sie dazu vortragen oder auf die Vorlage verweisen wollen.
Der Finanzausschuss hat diesen Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Ablehnung empfohlen. Wir haben uns dem heute angeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mancher hatte Besorgnisse, ob wir die Reform des Beamtengesetztes bis zum 1. April 2009 auf den Weg bringen werden, aber wir werden das - wie man sieht - schaffen. Das ist auch notwendig. Der Gesetzentwurf enthält eine grundlegende Laufbahnrechtsreform, eine schrittweise Anhebung der allgemeinen Altergrenze von 65 auf 67 Jahre sowie eine Fortentwicklung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen; es geht dabei um eine Stunde.
Zu diesen Fragen gab es einen intensiven Meinungsaustausch mit den Verbänden und den Gewerkschaften, zuletzt am Mittwoch vergangener Woche in einer kürzeren Anhörung. Ich möchte mich noch einmal für die konstruktiven Gespräche bedanken.
Das Laufbahnsystem wird künftig transparenter, schlanker und flexibler sein. Die Laufbahnen werden von mehr als 100 auf 20 verringert. Ich verweise insoweit auf den Gesetzentwurf.
Die schrittweise Anhebung der Pensionsgrenze für Beamte auf 67 Jahre wird nicht für Polizei -, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte gelten. Für sie wird es wegen der außergewöhnlich hohen körperlichen, gesundheitlichen Belastungen bei der Altersgrenze von 60 Jahren bleiben. Das ist auch nicht anders vertretbar, und insofern werden wir den Vollzugsbeamten im Land Schleswig-Holstein keine höhere Belastung zumuten.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Streichung der Jubiläumszuwendungen. Unsere Beamtinnen und Beamten haben in der Vergangenheit einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet, und deswegen waren wir im Ausschuss der Meinung und empfehlen das auch dem Parlament, es auch zukünftig nicht bei einer Urkunde zu belassen, sondern eine kleine Anerkennung in Form einer finanziellen Zuwendung dazuzugeben. Das haben unsere Beamtinnen und Beamten als Zeichen der Anerkennung verdient.
Herausgenommen haben wir eine Regelung, wonach Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ausscheiden können, wenn dies zu einer Verschlankung der Abteilung, also zu einer Kostensenkung führt. Die Folge daraus wäre eine Ungleichbehandlung im Land gewesen. Die einen hätten bis 67 arbeiten müssen, die anderen hätten mit 60 gehen können. Der Lan
desrechnungshof hat dies zutreffend kritisiert, allerdings die kleine Nebenbemerkung gemacht, dass, wenn wir es beschließen sollten, wir ihn mit einbeziehen sollten. Wir haben uns aber dafür entschieden, es für alle bei 67 Jahren zu belassen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir können kein Recht haben, bei dem die einen bis 67 arbeiten müssen, die anderen aber nur bis 60.
Was die Übergangsregelungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe angeht, haben wir uns ebenfalls zu einer Änderung des Gesetzentwurfs entschlossen. Es hat Kritik gegeben, weil 25 % der Betroffenen eine Benachteiligung erfahren hätten. Wir sind dem Beamtenbund dankbar für die Hilfe bei der Formulierung. Es gibt jetzt eine Besitzstandswahrungsregelung. Ich glaube, dass wir damit auch Unmut bei den Betroffenen abgebaut haben.
Der vierte Punkt, auf den wir uns verständigt haben, ist, dass wir die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände auf eine vertiefte Grundlage gestellt haben. Geregelt ist nunmehr eine frühzeitige und umfassende Beteiligung mit dem Ziel sachgerechter Verständigung. Ich möchte betonen, dass diese Verständigung - wie bei den anderen Punkten auch - einstimmig erfolgt ist. Es ist sehr erfreulich, dass dies von allen Fraktionen gemeinsam getragen wird.
Der öffentliche Dienst muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und muss weiter attraktiv bleiben. Dazu gehört auch eine angemessene Besoldung. Wir stimmen deshalb der von der Landesregierung vorgesehenen Erhöhung zu und werden diese schon am Freitag beschließen. Wir begrüßen dieses Ergebnis ausdrücklich. Die Beschäftigten in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf eine angemessene Bezahlung für ihren nicht immer einfachen Dienst im Interesse des Landes.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwei kurze Anmerkungen, weil ich meine
Frage nicht loswurde. Erstens. Die Frage der rechtlichen Beurteilung eingetragener Lebensgemeinschaften ist - was die Folgen angeht - ist in der Begründung zum Gesetzentwurf von der Landesregierung eindeutig differenziert dargestellt worden. Dies möchte ich vor diesem Parlament neben den sonstigen Bewertungen vorgetragen haben.
Zweitens. Natürlich ist im Zusammenhang mit diesen Beratungen nicht alles genannt worden, was positiv gesehen - noch hätte erörtert werden können. Einige Beispiele sind erörtert worden. Die Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Frau Schwitzer, hat - wie ich finde - im Rahmen der Anhörung einen guten Vorschlag gemacht. Sie hat gesagt: Schaut nach zwei Jahren doch einmal, wie es aussieht. Darüber, nach zwei Jahren eine Art TÜV zu machen, sollte man noch einmal vernünftig sprechen. Ich finde, das war ein guter Vorschlag, der uns nach zwei Jahren das eine oder andere Gespräch miteinander ermöglicht, um vor dem Hintergrund der Praxistauglichkeit zu der einen oder anderen Folgerung zu kommen. Ich denke, dieser Vorschlag verdient es hier vorgetragen zu werden.
Frau Präsidentin! Nach dem Kehren mit dem Besen passt es gut, dass wir über Wohnraum sprechen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 18. Juni 2008 überwiesenen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Er schloss seine Beratungen in seiner Sitzung am 11. Februar 2009 ab. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung. Änderungen gegenüber dem Ursprungsgesetzentwurf sind dabei durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir dürfen mit großer Zufriedenheit feststellen, dass sich beim Landesentwicklungsplan sehr viel getan hat.
Dem Innenminister gebührt Lob, dass er Lösungen gefunden und uns vorgeschlagen hat, die allseits auf einen breiten Konsens stoßen.
Die FDP hat bei ihrer Forderung eine Aussage getroffen, die inhaltlich erfüllt ist. Es ist besonders gut, dass bei den Bebauungsgrößen eine Steigerung auf 10 beziehungsweise 15 % erfolgt. Es ist besonders gut, dass wir bei der Gewerbeansiedlung im dörflichen und ländlichen Bereich wieder die alte Situation bekommen. Ebenso ist es gut, dass wir mehr Entwicklungschancen im Tourismus bekommen. Viele haben nicht geglaubt, dass es hier zu Veränderungen kommen würde. Es ist aber dazu gekommen. Dies zeigt, dass wir auch in diesem Bereich - ebenso wie hier im Hause - in der großen Koalition in konstruktiver Weise zusammenarbeiten können, um zu Ergebnissen zu kommen.
Auch der Raumordnungsbericht Zentralörtliches System verdient Anerkennung. Es ist ein gründlicher und ein abwägender Bericht. Wer ihn genau durchgelesen hat, merkt, wie stark man sich im Einzelnen argumentativ mit den Dingen auseinandergesetzt hat. Die Kernaussage ist deutlich: Das Zentralörtliche System hat sich bewährt. Es soll langfristig gesichert werden und bestehen bleiben. Die Landesregierung schlägt keine Abstufungen vor. Das ist ganz besonders hervorzuheben. Dass Lensahn aufgestuft werden soll, Herr Kollege Klinckhamer, ist für uns alle eine ganz besonders positive Nachricht.
Auch wenn nicht alle Wünsche nach Aufstufung erfüllt worden sind, so gibt es - Herr Minister, das finde ich in Ihrem Bericht besonders ansprechend doch immer positive Fingerzeige. Es gibt immer Empfehlungen, was man tun kann. Es gibt eine Abwägung der Gesichtspunkte. Es wird nicht in schroffer Form gesagt: Dies geht gar nicht oder nur anders. Die Argumentation ist vielmehr abwägend. Dies gilt ganz besonders für strukturschwächere Regionen. Sie haben mit Blick auf den Norden und die Westküste besonders wertvolle Hinweise gegeben.
Alle diejenigen, die mehr Aufstufungen wollen, müssen sich mit der Kernfrage auseinandersetzen, dass das Geld sich im Topf nicht vermehrt. Aufstufungen würden also zulasten anderer gehen. Das ist die Grundsituation, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.
Angesichts des allgemeinen Einvernehmens, das jetzt festzustellen ist, will ich hier keine allzu lan
gen Ausführungen machen. Ich möchte aber einige Punkte noch kurz ansprechen, die mir wichtig sind. Wir haben schon festgehalten, dass sich das Zentralörtliche System bewährt hat. Zu Stadtrandkernen haben Sie weiterhin Ja gesagt. Dieser Punkt war in der Argumentation zuvor ja nicht ganz unstrittig. Auch dies ist, wie ich glaube, ein wichtiger Punkt. Drittens erwähne ich, dass Sie der Kooperation zwischen Städten und Umlandbereich einen weiten Raum gegeben haben. Auf Seite 11 des Berichts ist der Grundsatz verankert - ich zitiere -: „Jedoch sollen Kooperationen auf freiwilliger Basis erfolgen.“
Sie geben Empfehlungen, die stets eine freiwillige Komponente beinhalten. Das verdient besonders hervorgehoben zu werden. Viertens haben Sie in Ihrem Bericht gesagt: Die Verwaltungszusammenlegung - das betrifft den kreisangehörigen Bereich - beinhaltet zum Teil auch Eingriffe in das Zentralörtliche System. Ämter unterliegen nicht immer unbedingt Verflechtungsbeziehungen. Auch das ist ein Punkt, den man mit Blick auf Entwicklungen im ländlichen Raum nicht als unbedeutsam betrachten darf.
Ein letzter Punkt! Bei der Analyse, welche Bevölkerungsentwicklung es gibt, ist festzustellen, dass es keine einheitliche Tendenz gibt. Die Oberzentren sind dabei, wieder Einwohner zu gewinnen. Das war nicht immer so. Es gibt also keine einheitliche Tendenz, die man pauschal feststellen kann. Die jeweilige Situation hängt offensichtlich von Anstrengungen, Attraktivität und auch einem Stück Wettbewerb ab. Jeder Bericht kann nicht ausblenden, dass es auch ein Stück weit Wettbewerb geben muss, bei dem jeder seine beste Positionierung zu finden hat.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass es auch manche kritischen Debatten geben wird. Dennoch möchte ich festhalten: Es ist jedem freigestellt, in den nächsten Jahren andere Akzente zu setzen. Der Bericht ist aber eine ordentliche Grundlage für die weitere Entwicklung in Schleswig-Holstein. Es ist insgesamt festzuhalten: Der Landesentwicklungsplan und der Raumordnungsbericht sind auf einem guten Weg.
Frau Präsidentin! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 28. Januar 2009 überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes gestern Mittag in einer Sitzung befasst. Der Ausschuss hatte - der Wunsch war an ihn herangetragen worden schon im Vorwege der Landtagsberatung vor dem Hintergrund der geplanten ersten und zweiten Lesung des Gesetzentwurfs in dieser heutigen Sitzung schriftliche Stellungnahmen von den kommunalen Landesverbänden und der Landeselternvertretung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein eingeholt. Beide Stellungnahmen lagen rechtzeitig zur Ausschusssitzung vor. Sie haben auch noch einmal zu einer sorgfältigen Erörterung geführt.
- Lieber Herr Kollege, wenn man an der Sitzung nicht teilnehmen kann, kann man das nicht beurteilen.
In der Sitzung wurde übereinstimmend der Wunsch nach einer zusätzlichen Klarstellung des Begriffs des Schuleintrittszeitpunkts im Gesetz geäußert. Die Fraktionen von CDU und SPD haben dem folgend einen vom Bildungs- und Innenministerium kurzfristig vorgelegten entsprechenden Ergänzungsvorschlag in ihren Gesetzentwurf übernommen. Wir haben dazu die Sitzung unterbrochen, um ausreichend Zeit zu haben, dies noch einmal zu prüfen, damit nicht wieder etwas passiert.
Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss heute dem Landtag die Annahme des - wie gerade vorgetragen - ergänzenden Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 16/2441. Es ist jedem freigestellt, dieses zur Hand zu nehmen, um zu wissen, worüber wir nachher abstimmen. Die Fassung der rechten Spalte der in dieser Drucksache ersichtlichen Gegenüberstellung wurde außerdem noch den üblichen rechtsförmlichen Vorgaben angepasst. Ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für gründliche und sehr sach
liche Beratungen und bitte um Annahme des so vorliegenden Gesetzentwurfs.
Herr Oppositionsführer, genau dieses Problem ist im Ausschuss angesprochen worden, auch von Ihrem Fraktionskollegen, Herrn Dr. Garg. Es ist zur Zufriedenheit im Ausschuss beantwortet und erörtert worden.
- Herr Kollege, Sie können doch nicht darauf warten, dass wir im Ausschuss auch in Anwesenheit Ihrer Fraktion darüber sprechen und es vernünftig und zufriedenstellend beantwortet wird - ob man unterschiedlicher Ansicht ist, ist eine andere Frage -, und nachher sagen, es sei nicht erörtert worden. Es ist erörtert worden!
Herr Kollege, können Sie sich vorstellen, dass es gelegentlich unterschiedliche Interessen und Auffassungen zwischen dem Träger einer kommunalen Sparkasse und dem Verband geben könnte?
Herr Kollege, abgesehen davon, dass das keine Antwort war
Herr Präsident! Der Landtag hat die Vorlagen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksachen 16/1663 bis 16/1665 und 16/1668, durch Plenarbeschluss vom 22. November 2007 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in sieben Sitzungen mit den Vorlagen befasst und seine Beratungen in seiner Sitzung am 5. November 2008 abgeschlossen.
Der Finanzausschuss hat gegenüber dem federführenden Innen- und Rechtsausschuss von einem Votum zum Gesetzentwurf zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes und zum Antrag der Fraktion zur Änderung der Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages abgesehen, weil mit beiden Vorlagen keine finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt verbunden seien.
Der federführende Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag, alle vier Vorlagen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel der Gesetzesinitiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist a), die Einkünfte aus beruflichen Tätigkeiten und Nebentätigkeiten zu erfahren, und b), dies öffentlich zu machen. Tatsache ist: In SchleswigHolstein besteht schon jetzt eine Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten außerhalb des Mandats. Dies folgt aus dem Abgeordnetengesetz, und dies folgt aus den 1995 vom Landtag verabschiedeten Verhaltensregeln. Herr Präsident, wenn ich dies alles vorlesen würde, wäre meine Redezeit von fünf
Minuten vorbei. Deshalb muss ich leider darauf verzichten.
- Dies alles steht schon darin, Frau Kollegin Heinold. Es besteht eine umfassende Anzeigepflicht gegenüber dem Landtagspräsidenten über vorliegende und fortgesetzte Tätigkeiten. Sie umfasst auch daraus resultierende Leistungen. Finanzielle Grenzen sind festgelegt. Wer dagegen verstößt, hat mit Sanktionen zu rechnen.
Ähnliche Forderungen haben Sie an die Minister und Staatssekretäre gerichtet. Die Landesregierung hat auf Ihre Anfrage in Drucksache 16/1531, Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinold aus dem Jahre 2007, umfassend und detailliert geantwortet. Für jeden Minister, Herr Kollege Stegner, steht dort, was er abgeführt hat. Sie haben zum Beispiel 2004 14.145 € an die Landeskasse abgeführt. Es steht alles darin, was man dazu wissen will. Ihre Forderung geht angesichts der faktischen Übererfüllung durch die Landesregierung ins Leere. Die Landesregierung hat zudem mitgeteilt, dass sie weiter detailliert Auskunft geben und das weiterhin so handhaben will. Frau Kollegin, es besteht also schlichtweg kein Handlungsbedarf.
Dies gilt auch für die Abgeordneten. Aber ich möchte doch einige kurze zusätzliche Anmerkungen dazu machen.
Eine umfassende, detaillierte Veröffentlichung von beruflichen Daten ist ein unangemessener Eingriff in die Privatsphäre. Wer will, kann dies ja tun; es hindert ihn niemand daran.
Jeder kann als gläserner Abgeordneter alles darlegen. Sie können Ihre Finanzamtsakten veröffentlichen. Aber ich bitte Sie um Verständnis und Respekt auch für jene, die dies nicht wollen. Und dafür gibt es außerordentlich gute Gründe.
Es gibt für einen Politiker kaum ein größeres Übel, als in der Öffentlichkeit durch die Mangel genommen zu werden. Bestimmte Dinge sind häufig Anlass zu Spekulationen. Es ist eine ungute Entwicklung, dass die Bereitschaft zur Übernahme eines politischen Mandates geringer wird. Das hängt auch damit zusammen, dass man sich diesem Risiko solcher öffentlicher Diskussionen aber nicht aussetzen will. Wir sollten dem nicht unnötig Vorschub leisten.
Meine Damen und Herren, ich habe bereits die umfassenden Kontrollmechanismen und Anzeigepflichten in unserem Landtag dargelegt. Es gibt keine nennenswerten Verfehlungen; mir sind jedenfalls keine bekannt. Was hier in diesem Landtag per Gesetz und durch die Verhaltensregeln beschlossen ist, ist ein sehr gutes Beispiel für selbst auferlegte Pflichten. Ich wiederhole: selbst auferlegte Pflichten. Wir sollten durch ungebührliche Forderungen und Diskussionen unser eigenes Leitbild nicht ohne Anlass infrage stellen.
Die Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, wie von der Kollegin dargelegt, ja eigentlich eine Bundesgeschichte. Es war eine Rede, die sie früher schon in Berlin hätte halten können oder gehalten hat. Es ist eine Geschichte, die durch Ihren Landesparteitag beschlossen worden ist, und dann geht es auch bei uns ins Parlament, unabhängig davon, wie sich die Fakten hier darstellen.
Ich möchte auf Ihre Bemerkung hinsichtlich des Armutszeugnisses noch kurz eingehen.
Es ist allen selbst überlassen, sich ein Urteil über Ihre Ausführungen zu bilden. Aber es gibt einen sehr prominenten, Ihnen lange wohlgesonnenen Politiker, der es weiterhin vehement ablehnt, in dieser Frage eine über das Maß hinausgehende Öffentlichkeit herstellen zu müssen. Es ist Otto Schily, der das strikt ablehnt. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihrem guten alten Otto! Datenschutz gilt auch für Politiker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat doch einige Punkte gebracht, über die man sich noch einmal austauschen sollte. Ich muss schon sagen, über die Deutlichkeit und über die Heftigkeit, mit der Kollege Puls gesagt hat, er sei koalitionsmäßig gezwungen, bin ich ein bisschen überrascht. Wir haben das vorher intern nicht so deutlich von Ihnen vernommen. Sie haben gesagt: Wenn Sie es so wollen, werden wir nicht gegenhalten. Hätten wir uns nicht geeinigt, dann wäre es eben stehengeblieben, wie der Antrag gewesen wäre.
Zweiter Punkt: Ich habe den Kollegen Otto Schily deswegen zitiert, Herr Kollege Dr. Stegner, weil es bei Otto Schily imponierend ist, wie er dem Tagesgerede nicht nachgibt, sondern in bestimmten Fragen eine Position hat, zu der er steht. Das wollte ich an dieser Frage einmal deutlich gemacht haben.
Dies, finde ich, verdient Respekt.
Bei den Themen, wo Ihnen das von Otto Schily Gesagte gefällt, klatschen Sie Beifall, und bei dem, was Ihnen nicht gefällt, wollen Sie mit ihm nichts zu tun haben. Das finde ich nicht ganz glaubwürdig.
Der dritte Punkt, Herr Kollege Hentschel: Sie haben doch eben Ihren eigenen Antrag völlig wahrheitswidrig wiedergegeben, als Sie der Kollegin Sassen gesagt haben, es ginge hier um die globalisierenden Großkonzerne. Wissen Sie, Sie haben in Ihrem Antrag gefordert, bei 1.000 € pro Monat die öffentliche Anzeigepflicht einzuführen. Das ist der Mittelständler, der Geschäftsinhaber, über den wir uns hier unterhalten, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Hentschel, Sie haben dann etwas mit „In…“ gesagt. - Ich zitiere das nicht. Ich möchte Ihnen in meiner verbleibenden Redezeit von 1:30 Min, Herr Kollege Hentschel, einmal vorlesen, wie die jetzige Rechtslage im Land ist:
„Um Gefahren für die Unabhängigkeit der Abgeordneten erkennen und ihnen entgegenwirken zu können“, beinhalten die Bestimmungen
„1. die Pflicht der Abgeordneten zur Anzeige ihres Berufs sowie ihrer wirtschaftlichen oder anderen Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können“.
Es geht weiter:
„2. die Pflicht der Abgeordneten zur Anzeige von Vereinbarungen, nach denen ihnen während oder nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden sollen, unterschieden nach Vereinbarungen vor und während der Übernahme des Mandats;
3. die Pflicht der Abgeordneten, das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften anzuzeigen, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird;
4. die Fälle, in denen eine Pflicht zur Anzeige der Art und Höhe der Einkünfte sowie der Beteiligungen besteht, wenn ein festgelegter Mindestbetrag oder ein festgelegter Grenzwert überstiegen wird;“
Das sind konkrete Dinge, die für jeden von uns gelten. Lassen Sie uns diese Debatte doch nicht in einen Schlagabtausch über uns ausarten, sondern lassen Sie uns Folgendes festhalten:
Erstens haben wir uns in diesem Parlament durch unsere Vorgänger und uns selbst umfassende Anzeigepflichten auferlegt. Wir haben zweitens die finanziellen Grenzen vom Präsidenten angezeigt be
kommen, in denen wir anzuzeigen haben. Wir haben drittens Sanktionen. Der einzige Unterschied ist der, dass Sie sagen: Ich will das ab 1.000 € monatlich veröffentlicht wissen. Das unterscheidet uns, und da darf man getrost verschiedener Meinung sein.
Ich habe bei der SPD nur Zustimmung gesehen. Ich habe sehr genau darauf geachtet.
Wenn es eine war, dann sind es aber nicht Teile. Es mag eine gewesen sein, aber es waren keine Teile.
Frau Präsidentin! Dies ist ein wichtiger Gesetzentwurf. Wir haben ihn am Mittwoch von Ihnen überwiesen bekommen. Wir haben heute Morgen um 9 Uhr vor der Landtagssitzung noch einmal getagt. Wir haben noch einmal sehr gründlich mit der Regierung diskutiert, Frau Kollegin Heinold; wir haben eine halbe Stunde lang Gesichtspunkte und Argumente ausgetauscht.
Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf eines Vorschaltgesetzes zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte, Drucksache 16/2358, unverändert anzunehmen, und ich setze gern hinzu, liebe Frau Kollegin Spoorendonk, dass Sie gesagt haben, Sie stimmen im Geiste auch zu. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 21. November 2007 überwiesenen Gesetzentwurf ausführlich in mehreren Sitzungen befasst. Wir haben eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt, in der mehr als 40 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen entgegengenommen wurden. Alle Fraktionen haben zu dem Gesetzentwurf Änderungsanträge vorgelegt. Wir haben unsere abschließenden Beratungen am 3. Dezember durchgeführt. Dabei wurde der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP abgelehnt.
Die Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und SPD wurden mit den Stimmen der beiden regierungstragenden Fraktionen gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen. Dementsprechend empfiehlt der Ausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die Annehme des geänderten Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Ihnen in Drucksache 16/2334 vorliegenden synoptischen Gegenüberstellung.
Neben mehreren kleineren Einzelpunkten empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss damit im Wesentlichen die Veränderung des Regierungsentwurfs in drei bedeutsamen Punkten.
Erstens. Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern soll vom 31. Dezember 2009
auf den 31. Dezember 2010 verschoben werden. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist nicht der Eigentümer, sondern der unmittelbare Besitzer der Wohnung verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Zweitens. Die ebenfalls vorgesehene Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in Wohnungen muss bei einer Nachrüstung erst zum 31. Dezember 2020 erfolgen, allerdings werden wegen besonderer Umstände auch Ausnahmen zugelassen.
Drittens. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Bauvorhaben wird der Erlass örtlicher Bauvorschriften zugelassen, mit denen der barrierefreie Zugang von öffentlichen Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen zu den Wohnungen auch innerhalb des Grundstücks geregelt wird.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ausschussempfehlung. Wir haben einen fairen Kompromiss gefunden.
Frau Präsidentin! Es zeichnet sich ab, dass allein die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Landesbauordnung stimmen wird. Deswegen lohnt es sich, noch einmal den Versuch zu machen, sich mit ihren Argumenten auseinanderzusetzen.
- Herr Kollege Astrup, ich glaube immer noch an die Kraft der guten Argumente.
Frau Kollegin Birk, Sie haben gesagt, es sei nicht genug bei den Standards geschehen. Sie haben uns
hier vor einiger Zeit vorgetragen, Sie seien selbst einmal Bauministerin gewesen. Ich habe keine eigene Erinnerung daran.
Ich frage mich allerdings, was Sie damals getan haben.
Ich habe mich aus folgendem Grund noch einmal zu Wort gemeldet. Alle, die sich geäußert haben, haben vor einer weiteren Standardabsenkung gewarnt und gesagt: So weit, wie ihr jetzt gegangen seid, ist genau richtig, aber bitte nicht weiter. - Es gibt niemanden, der hier anderer Meinung war. Deswegen möchte ich Sie bitten, dieses Argument noch einmal abzuwägen.
Wasserzähler erst ab 2020, Rauchmelder ab 2010. Das hat gute Gründe: Der Einbau eines Wasserzählers in eine Wohnung kostet zwischen 300 und 800 €. Wenn 300 bis 800 € pro Wohnung neben den sonstigen gestiegenen Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sind das keine „Minibeträge“, wie Sie formuliert haben, Frau Kollegin Birk, sondern das sind handfeste Kosten, über die wir sprechen müssen.
Deswegen verschieben wir dies auf drängenden Wunsch der Verbände, die das mehrfach vorgetragen haben, auf das Jahr 2020, damit hier keine unbotmäßigen Kosten und Probleme entstehen.
Ich möchte Sie bitten, dies noch einmal abzuwägen. Sie weisen selbst häufig darauf hin, dass Sie im Einvernehmen mit Verbänden und Antragstellern handeln. In diesem Punkt sind wir mit der Regierung in vollem Einklang. Sie können diesen Punkt nicht einfach beiseiteschieben.
Warum gehen wir beim Thema Rauchmelder auf 2010? - Weil von den Wohnungsbaugesellschaften große Kontingente geordert werden müssen. Die brauchen das Jahr, um sie für die Mieter möglichst kostengünstig einkaufen zu können. Die haben uns um diese Verschiebung gebeten. Ich ersuche Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie dazu wirklich Nein sagen wollen.
Sie haben sodann vorgetragen, dass Sie mit der Anhebung der Deckenhöhe von 2,30 m auf 2,40 m nicht einverstanden sind. Abgesehen davon, dass Sie uns bis jetzt kein Argument genannt haben,
bitte ich Sie wirklich, darüber nachzudenken, ob Sie Ihre Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung zur Änderung der Landesbauordnung von einer Erhöhung um 10 cm abhängig machen.
Darüber müssten Sie sich in der Gesamtabwägung schon einmal Gedanken machen.
Frau Präsidentin, einen letzten Gesichtspunkt möchte ich der FDP widmen. Zum Thema Rauchmelder: Herr Kollege, niemand hat gerade im bauwirtschaftlichen Bereich etwas gegen freiheitliche Arbeit. Wenn aber Rauchmelder nicht eingebaut werden, obwohl alle das für notwendig ansehen und das ist notwendig -, einschließlich Feuerwehr und Brandschutz, müssen Sie auch eine Sanktionsmöglichkeit haben, wenn es penetrant nicht geschieht.
Deswegen gibt es keine Alternative zu einem Kompromiss, für den wir bundesweit in guter Achtung stehen, nämlich zu sagen -
Wir überlassen die Investitionsentscheidung dem Eigentümer, und die laufenden Kosten trägt der Mieter. Das ist eine sachgerechte Lastenverteilung. Ich bitte Sie, auch diesen Punkt in der Abwägung zu berücksichtigen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die Geduld, Frau Präsidentin!
Sie könnten den Bauherrn doch ermächtigen, auf diesen Punkt vor Vertragsabschluss zu achten und dies abschließen. Dann ist auch das Problem erledigt.
Das war meine erste Frage.
Die zweite Frage war die, ob das, was Sie vortragen, aus Ihrer Sicht wirklich ausreicht, Nein zur Landesbauordnung zu sagen. Das ist der Punkt, den ich erfrage.
Herr Präsident! Wir haben den Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW am 30. Januar 2008 überwiesen bekommen. Wir haben uns in mehreren Sitzungen mit dem Thema beschäftigt und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Zuletzt haben wir am 3. Dezember 2008 noch einmal beraten.
Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfehlen wir dem Landtag die Annahme des Antrags in der folgenden geänderten Fassung:
„1. Das derzeit geltende Jugendstrafrecht bietet weitreichende Möglichkeiten, um der Jugendkriminalität zu begegnen.
2. Die ambulanten Familienhilfen, die Schulsozialarbeit sowie die Förderung der Integration von Migranten sind geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung von Jugendgewaltkriminalität.
3. Bei Intensiv- und Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern ist eine frühzeitige verbindliche Intervention notwendig. Das bestehende differenzierte Angebot für die intensive und umfassende Betreuung dieser Kinder und Ju
gendlichen ist voll auszuschöpfen und weiterzuentwickeln.
4. Verfahren gegen straffällig gewordene Jugendliche sind schnell und konsequent einzuleiten und durchzuführen. Deshalb soll das ‚Vorrangige Jugendverfahren’ landesweit angewendet werden.“
- Herr Präsident, ich glaube, da war fast ein Ordnungsruf für den Kollegen Kubicki fällig!
„Eine angemessene Ausstattung von Justiz und Polizei verringert die Dauer von Strafverfahren.
5. Ausreichend Personal beziehungsweise eine entsprechende Förderung im Bereich des Jugendstrafvollzugs, der Bewährungshilfe und bei freien Trägern ist die Voraussetzung für die Resozialisierung von jugendlichen Straftätern und für einen geordneten Übergang von der Haft in die Freiheit. Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang die im Haushaltsentwurf 2009/2010 vorgenommenen Weichenstellungen.“
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verweis auf geringe Wahlbeteiligungen ist für mich kein hinreichendes, geschweige denn ausschlaggebendes Argument zur Abschaffung der Direktwahl der Landräte. Es steht in der Demokratie den Bürgern frei, ob sie zur Wahl gehen. Gleichwohl: Nicht selten gibt es geringe Beteiligungen bei Landratswahlen, und dies sollte zumindest zu denken geben.
Was verbinden viele Bürger heute mit Landratswahlen? - Ein Desinteresse, jedenfalls zu kommunalen Sachthemen; Unklarheit über Aufgaben und Inhalte, auch in der Frage der Abgrenzung gegenüber den Kreistagen; die Verwaltungsbehörde ,,Der Landrat“, der ihnen unter diesem Briefkopf bei Hilfen, Bescheiden und Informationen im täglichen Leben begegnet ist; manchmal das Gefühl, wir haben noch einen Wahlkampf zu machen, von denen wir ohnehin schon zu viele haben.
,,Der Landrat“ - das ist Behörde, und deshalb gibt es gute Gründe, diese Entscheidung nicht wie andere Wahlen zu sehen, sondern sie mittelbar, also durch den Kreistag, erfolgen zu lassen. Die Direktwahl der Landräte hat nicht selten zu einer ,,Politisierung“ und zu einem ,,Sympathiewettbewerb“ geführt, manchmal auch zu Schmeicheleien und Ge
fälligkeiten, eine nicht gewollte und nicht gute Entwicklung.
Es wird der Verwaltungschef in einem Kreis gewählt, nicht der Regierungschef. Johannes Petersen, langjähriger Kreispräsident und Vorsitzender des Landkreistages, hat zutreffend formuliert: „Zu großen Teilen hat der Landrat staatliche Weisungsaufgaben zu erfüllen, und er ist für einen Teil seiner Tätigkeit Untere Landesbehörde, also Teil der Staatsbehörde. Es ist völlig systemfremd, dass ein ausschließlich den Gesetzen verpflichteter Beamter sich einer politischen Wahl stellen muss. Das führt zu einer Politisierung des Amtes, was dem Amt eigentlich abträglich ist.“
Mitte der 90er-Jahre stand die Stimmung auch in Schleswig-Holstein auf mehr Bürgerbeteiligung. Mancher soll sogar gedacht haben: Wir brauchen ein Thema, die Schaffung der Direktwahl ist dafür gut.
CDU und SPD haben eine wechselvolle Geschichte zum Thema Direktwahl. Kollege Astrup, ich habe das Protokoll durchgelesen, Sie schwärmten seinerzeit noch von den 40.000 Mitgliedern, für die Sie im Lande sprechen könnten.
FDP und SSW hatten stets eine feste Position: die FDP für die Direktwahl, der SSW dagegen. Die Entscheidung des Landtags 1995, die Direktwahl einzuführen, war begleitet von einem Systemwechsel: Nicht mehr der Kreisausschuss hatte das entscheidende Sagen, sondern der Landrat wurde gestärkt.
Eines der Argumente war die sogenannte Professionalisierung - vor allem von der FDP vorgetragen. Tatsächlich wurde das Amt politisiert und politisch, nicht zuletzt, weil der Landrat vom Wählervotum abhängig wurde und wird. Der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Buchholz brachte das Kernproblem am 6. Dezember 1995 im Landtag auf den Punkt:
„Eine gleichzeitige Stärkung von Haupt- und Ehrenamt war und bleibt eine Quadratur des Kreises, die auch durch die Novelle nicht erreicht wird."
Richtig, genau darum geht es. Heute müssen wir feststellen: Die Balance im Verhältnis des Einflusses zwischen Ehren- und Hauptamt stimmt nicht mehr. Und dies ist der entscheidende Punkt: Wir wollen zurück zu einer Machtverteilung zwischen
Ehren- und Hauptamt, die auch wirklich sachgerecht und gestaltbar ist.
Das Hauptamt ist immer stärker geworden. Der Landrat hat die Ressourcen Personal, Themengewichtung, Informationsfülle und Darstellung. Er kann sehr weitgehend aus eigener Tätigkeit und Einschätzung regieren; ich habe das Gefühl, manchmal sogar stärker als ein Regierungschef.
Kreise sind aber kommunale Vertretungen, in denen die Selbstverwaltung durch Haupt- und Ehrenamt gemeinsam auszuüben ist. Ehren- und Hauptamt tragen gemeinsam die Verantwortung. Deshalb ist die Veränderung des Kommunalrechts in Richtung Leitbild des alten Kreisausschusses mit Organstellung richtig.
Wir wollen das zeitlich so regeln, dass vor den nächsten Landratwahlen in Steinburg und Pinneberg Klarheit besteht. Deshalb ist auch ein Vorschaltgesetz notwendig. Zwei Lesungen in einer Landtagstagung - also heute und am Freitag -: Ich sage ein klares Ja. Dies ist - wie zuvor dargelegt vom Zeitablauf geboten.
Vor allem aber ist es so, dass wir über ein altes Thema sprechen, zuletzt 2006, als wir über den SSW-Antrag im Parlament beraten haben und ausführlich Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung gegeben war, dann durch die Entscheidung des Koalitionsausschusses im Dezember 2007, im Herbst 2008 auf Landesparteitagen von CDU und SPD entscheiden zu lassen - es war also ein Jahr Zeit für erneut konkrete Diskussionen -, und drittens 1994/1995 durch die von mir dargestellten intensiven Debatten.
Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag hat sich seit den 90er Jahren durchgehend, zuletzt in einer Stellungnahme vom 4. September 2006, in einer Aussage an den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erklärt: Wir sprechen uns nach wie vor gegen eine Direktwahl der Landräte aus. Ausdrücklich wird auf entsprechende eindeutige Voten der Gremien verwiesen.
Wer sich heute überrascht äußern würde, ginge an der Situation völlig vorbei.
Wir werden 2009 ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, über wichtige einzelne Punkte des Gesetzgebungsvorhabens mit dem Ziel der Stärkung des politischen Ehrenamtes zu sprechen: Wie genau soll die Zusammensetzung des Ausschusses sein, uns schwebt ein Kollegialorgan à la Kreistag vor, wer führt den Vorsitz, gibt es ein Stimmrecht des Land
rats, wie sind die genauen Kompetenzen des neuen Ausschusses.
Wir wollen ein gestärktes Ehrenamt und einen Landrat, der vor allem Verwaltungschef ist.
Ist eine Differenzierung zu anderen Wahlen wie die der Bürgermeister zulässig? Auch hier sage ich ausdrücklich: Ja, angesichts unterschiedlicher Aufgabenstellungen. Diese Differenzierung ist im Übrigen gleichfalls keine Neuigkeit; sie wurde vor allem im Zuge der Diskussion über Veränderungen des Kommunalrechts Mitte der 90er-Jahre geführt. Seinerzeit schien es schon so, als sollten auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt gewählt werden. Es ist gut, dass es nicht so gekommen ist.
Bedeutet die Wahl des Landrates durch den Kreistag und nicht mehr durch die Bürgerinnen und Bürger nicht ein Weniger an Demokratie? - Das ist mancherorts die Sorge. Der langjährige SSW-Landtagsabgeordnete Karl Otto Meyer hat dazu in einer beachtenswerten Rede in diesem Haus am 26. Januar 1995 ausgeführt:
„Gemeinsam mit der SPD trat ich für Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid ein. Das tue ich immer noch. Aber ich habe von Anfang an gesagt: Die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten will der SSW nicht.“
Und er fragt:
„Was soll die Gemeindevertretung, was soll die Stadtvertretung, was soll denn der Kreistag noch, wenn der Landrat mehr Kompetenzen bekommt, der Kreisausschuss und alle Ausschüsse mehr Kompetenzen bekommen, aber die Vertretung nicht?"
Ich beantrage Ausschussüberweisung.
Frau Kollegin, halten Sie die derzeitige Stellung des politischen Ehrenamts bei uns in den Kreisen für ausreichend stark gegeben?
Frau Kollegin, Sie haben gerade gesagt, die Machtbalance in den 90er-Jahren hielten Sie damals für richtig und gut.