Diese Ausnahmeregelung ist aus Sicht des SSW nicht nachvollziehbar. Im bestehenden Waldgesetz gibt es eine Regelung, die den Schutz sensibler Waldbestandteile aufgreift und das Betreten des Waldes zeitlich und örtlich begrenzt. Diese auf besonders schützenswerte Waldbestandteile abzielende Regelung war zielführend. Besonders schützenswerte Waldnutzergruppen gibt es aber nicht. Deshalb ist die neue Regelung ein Rückschritt, wenn es um den Schutz des Waldes geht. Wir meinen, dass die alte Regelung „Das Betreten des Waldes ist grundsätzlich auf die Waldwege beschränkt, und Ausnahmen sind nur für die Erholungswälder und Naturerlebnisräume zulässig“, immer noch die beste Regelung war, weil sie sehr klar war.
re Punkte im Gesetzentwurf, die noch schwerwiegender sind. Hierbei handelt es sich um die künftige Bewirtschaftung des Waldes. Der Kriterienkatalog des Gesetzentwurfs wurde in wesentlichen Punkten geändert und ist sogar geschwächt. Er weicht in mehreren Punkten vom bestehenden Gesetz und somit von einer naturnahen Waldwirtschaft ab. Die im bestehenden Gesetz genannten Grundsätze, Ausnutzung der Naturverjüngung, Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen, Beschränkung des Einsatzes von Nährstoffen, Verzicht von gentechnisch veränderten Organismen und der Erhalt von Alt- und Totholz wurden komplett gestrichen. Damit verfolgt die Landesregierung ausschließlich das Ziel der Wirtschaftlichkeit und nicht mehr das Ziel des Naturschutzes.
Letztendlich wird damit nicht nur das Ökosystem Wald geschwächt, es wird somit auch zu einer wirtschaftlichen Destabilisierung und Risikoerhöhung beitragen. Denn nur ein gesunder Wald kann sich stabil und nachhaltig entwickeln und das Holz produzieren, das wir haben wollen.
Unter dem Strich bleibt festzustellen, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Entwurf von der bisher naturnahen Waldwirtschaft komplett abweicht hin zu einer reinen Holzproduktionsfläche. Damit beweist Herr Minister von Boetticher einmal mehr, dass er den Titel Umweltminister nicht verdient. Wer die Menschen für den Naturschutz motivieren will, handelt anders.
Das kann man auch sehen, wenn es um die sogenannte Waldumwandlung geht. Waldumwandlung bedeutet nichts anderes als die Möglichkeit zum flächenhaften Abholzen. Diese Möglichkeiten werden durch den Gesetzentwurf ausgebaut. So gilt die Genehmigung zur Waldumwandlung als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht schnell genug auf einen Antrag reagieren kann. Das heißt, eine rechtlich normalerweise illegale Abholzung wird durch Fristversäumnis durch eine Behörde quasi legalisiert. Das ist schon ein starkes Stück, wenn man bedenkt, dass wir das waldärmste Land der Bundesrepublik sind und es sehr lange dauert, bis sich ein Wald entwickeln kann. Da reden wir über Jahrzehnte.
Meine Damen und Herren, hier bei uns sollte das Abholzen eigentlich erschwert und nicht erleichtert werden, aber Schwarz-Rot scheint dies wohl anders zu sehen. Das wird auch deutlich, wenn man den Grundsatz für die Waldumwandlung ansieht, der in § 9 Abs. 1 Satz 2 steht. Dort heißt es, dass man
zehn Jahre lang keine Genehmigung zum Abholzen braucht, wenn zum Beispiel ein Bau- oder Gewerbegebiet ausgewiesen worden ist und sich im Laufe der Zeit, weil sich keine Bau- und Investitionswilligen gefunden haben, dort Wald gebildet hat. Das heißt, man hat als Kommune sein Baugebiet nicht gepflegt, und dort haben sich in weniger als zehn Jahren dann Bäume und damit Wald angesiedelt. In solchen Fällen darf dann gnadenlos abgeholzt werden? Ich finde, wer seine Bauflächen nicht los wird und diese Flächen nicht für potenzielle Bauwillige pflegt, sollte sich über ein Mehr an natürlicher Entwicklung freuen.
Das Land sollte hier nicht die natürliche Entwicklung zurückdrehen, sondern eher befördern. Der Paragraf, der sich mit der Umwandlung von Wald befasst, muss nach unserer Auffassung deshalb gänzlich überarbeitet werden.
Das ganze Gesetz, das uns heute vorliegt, ist eigentlich kein Waldgesetz, sondern ein Waldabbau- oder Waldvernichtungsgesetz.
Es geht nicht nur um die Aneinanderreihung von Baumkulturen zur Gewinnmaximierung, sondern um ein kompliziertes ökologisches System. Dieses System müssen wir erhalten und nicht zerschlagen. Das sind wir den kommenden Generationen schuldig.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2744 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schlage vor, dass wir in Anbetracht der noch verbleibenden Restzeit jetzt alle Punkte ohne Aussprache abhandeln, für die eine Aussprache nicht vorgesehen ist.
Wahlvorschlag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/2688
Herr Präsident! Wir sind alle übereingekommen, dass dieser Punkt zurückgestellt und wahrscheinlich in dieser Wahlperiode nicht mehr aufgerufen wird.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren.
Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 16/2770 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden ist.
Berichterstattung der Landesregierung über die Durchführung des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes (BFQG)
Ich erteile der stellvertretenden Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, der Frau Abgeordneten Anette Langner, das Wort.
Mit der Drucksache 16/2755 haben die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses im Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist auch hier einstimmig so beschlossen worden. Der Entschließungsantrag in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2755 ist einstimmig angenommen worden.
Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache auf, die hier in einer Gesamtabstimmung behandelt werden sollen. Ich rufe auf:
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir werden über die Punkte der Tagesordnung, für die eine Aussprache nicht vorgesehen ist, in einer Gesamtabstimmung beschließen. Voraussetzung ist, dass keine Abgeordnete und kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar der Fall. Die Tagesordnungspunkte mit den entsprechenden Voten der Ausschüsse und der Fraktionen entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Sammeldrucksache.
Ich komme zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 16/2792 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig so bestätigt.
Damit haben wir den Schluss der heutigen Sitzung erreicht. Wir setzen sie morgen früh um 10 Uhr fort. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst