Liebe Kollegin Heinold, darum wird sich der SSW bei der namentlichen Abstimmung der Stimme enthalten. Denn man kann nicht auf der einen Seite sagen, die Landesregierung wird aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung der Verfassung vorzulegen, und auf der anderen Seite sagen, dass alles schon geleistet ist. Das passt wirklich nicht zusammen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Wir kommen jetzt zu dem umfänglichen Abstimmungsverfahren. Zunächst die Abstimmung zu a), Änderung der Verfassung, Drucksache 16/2746. Dazu hat der Fraktionsvorsitzende der CDU namentliche Abstimmung - sicherlich im Namen seiner Fraktion - beantragt. Damit ist das erforderliche Quorum spielend erfüllt. Bevor wir in die Abstimmung gehen, weise ich darauf hin, dass für die Annahme eine Mehrheit von Zweidritteln der Stimmen der Mitglieder des Landtags erforderlich ist. Ich bin darum gebeten worden, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir über die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/2746 abstimmen.
Ich bitte, klarzumachen, dass wir über den Gesetzentwurf des Kollegen Kayenburg abstimmen und nicht über die Ausschussempfehlung, was vom In
Darauf können wir uns einigen, und nichts anderes habe ich gemeint. Wir stimmen über den Gesetzentwurf, Drucksache 16/2746, namentlich ab. Ich darf jetzt meine beiden Kolleginnen bitten, ihres Amtes zu walten.
(Namentliche Abstimmung) 1 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Ergebnis. Mit Ja haben 37 Abgeordnete gestimmt, enthalten haben sich 31 Abgeordnete. Das ergibt 68 Abgeordnete. Ein Abgeordneter fehlt. Ich stelle damit fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der Landesverfassung entsprechend Drucksache 16/2746 nicht erreicht worden ist. Gehe ich recht in der Annahme, dass die namentliche Abstimmung nur zu a) gewollt war? - Gut, das beruhigt mich sehr.
Dann fahren wir fort mit der Abstimmung zu b), Antrag zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verankerung der Schuldenregelung, Drucksache 16/2747. Ich lasse über den Antrag 16/2747 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist dem Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie des Abgeordneten Kayenburg zugestimmt worden.
- Ja, das steht hier falsch; nicht gut aufgepasst. Danke schön für die Korrektur. - Damit ist dieser Resolution mit den Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie des Abgeordneten Kayenburg gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt worden. Richtig? - Danke.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu c), Haushalt konsolidieren, Neuverschuldung auf null reduzieren, Drucksache 16/2771 Absatz 4. Ich lasse über den Antrag in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist diesem Antrag in der Fassung der Drucksache 16/2845 mit den Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW
Ich darf auf der Besuchertribüne sehr herzlich Schülerinnen und Schüler der Realschule Ratekau mit den begleitenden Lehrkräften begrüßen. - Seien Sie uns sehr herzlich willkommen!
Ich erteile dem Berichterstatter des Untersuchungsausschusses, Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 114. Sitzung am 17. Juli 2009 aufgrund eines Antrags der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW und eines ergänzenden Antrags der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW einstimmig den Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der 16. Legislaturperiode eingesetzt, der die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juli 2009 untersucht, die dazu geführt haben, dass eine grundlegende strategische Neuausrichtung der HSH Nordbank notwendig wurde und der Fortbestand der HSH Nordbank nur durch eine Kapitalzuführung sowie eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliardenhöhe gesichert wird.
In diesem Zusammenhang untersucht der Ausschuss, ob das Handeln der Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat, im Risikoausschuss, im Prüfungsausschuss, im Vermittlungsausschuss und gegebenenfalls weiteren Gremien der HSH Nordbank in den Jahren 2003 bis Juni 2009 ausreichend darauf abzielte, die Interessen des Landes Schleswig-Holstein zu vertreten und das Land vor finanziellem Schaden zu bewahren, ob das Parlament und seine zuständigen
Ausschüsse durch die Landesregierung und den Vorstand der HSH Nordbank wahrheitsgemäß und vollständig über die finanzielle Situation der HSH Nordbank einschließlich künftiger Risiken und etwaiger Finanzierungs- und Restrukturierungsalternativen unterrichtet wurden und welche Verantwortung die Mitglieder der Landesregierung sowie die Mitglieder des Vorstands der HSH Nordbank für die Fehlentwicklung der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Jahr 2009 tragen.
Als Obleute benannte die CDU-Fraktion den Abgeordneten Koch, die SPD-Fraktion den Abgeordneten Weber, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Heinold, die FDP-Fraktion den Abgeordneten Kubicki und der SSW den Abgeordneten Harms. An dieser Stelle sei allen Obleuten herzlich gedankt.
Der Untersuchungsausschuss trat am 17. Juli 2009 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Er wählte mich einstimmig zum Vorsitzenden und den Abgeordneten Wolfgang Kubicki einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden. Bei ihm möchte ich mich herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Es ist sinnvoll, wenn Juristen im Parlament und damit auch in dessen Ausschüssen vertreten sind.
Wir haben in elf Sitzungen und mehreren Obleutegesprächen sogar in den Sommerferien hervorragend zusammengearbeitet. Mein Dank gilt allen Mitgliedern des Ausschusses - jetzt ist der Kollege Astrup nicht hier - und natürlich auch den stellvertretenden Mitgliedern.
Die Geschäftsführung des Untersuchungsausschusses gewährleistete die Landtagsverwaltung durch Mitglieder des Ausschussbüros, des Stenographischen Dienstes und des Wissenschaftlichen Dienstes - hier sei besonders Frau Dr. Riedinger hervorgehoben, die uns immer mit Gutachten begleitet hat - und einem im Wege der Abordnung tätigen Richter am Finanzgericht, Herrn Axel Fischbach. Dort oben sitzt er. - Herzlichen Dank auch für seine objektive, faire und sehr sachorientierte Arbeit.
Fachlich wurden wir durch Herrn Anthony Peter unterstützt, welcher unter anderem als leitender Angestellter einer norddeutschen Geschäftsbank tätig war. Ohne ihn hätten wir vieles von dem Fachchinesisch nicht verstanden. - Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
In seiner dritten Sitzung beschäftigte sich der Ausschuss mit einem im Auftrag der Landesregierung durch ein Kieler Anwaltsbüro erstellten Gutachten zur Frage der Befangenheit von Ausschussmitgliedern, soweit sie dem Beirat der HSH Nordbank angehören oder angehörten. Der Ausschuss folgte der Auffassung eines zu dieser Frage erstellten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes, welches im Ergebnis keine Anhaltspunkte für eine unmittelbare und persönliche Beteiligung einzelner Ausschussmitglieder, die ehemalige oder amtierende Beiratsmitglieder waren oder sind, an den zu untersuchenden Vorgängen erkannte. Der Ausschuss setzte seine Tätigkeit in unveränderter Besetzung fort. Allerdings ließen sich die genannten Ausschussmitglieder teilweise bei Beschlüssen vertreten oder wirkten nicht mit, letztlich um von vornherein keinen Anlass für einen Streit über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zu liefern.
Der Ausschuss erkannte unter anderem den amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats den Betroffenenstatus zu, ferner den Prüfern der BDO und der HSH Nordbank auf deren Antrag.
Der Ausschuss hat beschlossen, die Betroffenen als Auskunftspersonen zu vernehmen. Ferner hat der Ausschuss die Vernehmung unter anderem folgender Auskunftspersonen beschlossen: Vertreter der KPMG, Herrn Jochen Sanio, Chef der BaFin, Herrn Peer Steinbrück, Bundesfinanzminister, Herrn Jörg Asmussen, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, und Herrn Werner Marnette, ehemaliger Wirtschaftsminister des Landes.
Im Laufe des Verfahrens erklärten zehn Betroffene, keine zusammenhängende Sachdarstellung abgeben zu wollen. Fünf Betroffene haben um Akteneinsicht gebeten. Der Ausschuss hat bislang nicht abschließend über die Akteneinsichtsgesuche entschieden. Zwei Betroffene haben von der ihnen zustehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, vor dem Ausschuss eine zusammenhängende Sachdarstellung abzugeben, und zwar am 7. September 2009 die HSH Nordbank und am 14. September 2009 Herr Waas als ehemaliges Vorstandsmitglied.
Der Ausschuss bat die HSH Nordbank, die Landesregierung und den Landtag um die Herausgabe von Unterlagen, unter anderem Sitzungsprotokolle der Aufsichtsratssitzungen, der Vorstandssitzungen und des Risikoausschusses, Berichte der KPMG zum Jahr 2008 und zum Vorjahr, Gutachten von PwC aus dem Jahr 2007 und die Studie von Gold
man Sachs, Protokolle der Kabinettssitzungen zum Thema HSH Nordbank aus den Jahren 2003 bis 2009 sowie Protokolle der Sitzungen des Finanzausschusses betreffend die HSH Nordbank von 2003 bis 2009.
Die HSH Nordbank hat im Laufe des Verfahrens rund 69 % der angeforderten Unterlagen freiwillig herausgegeben. Zu rund 13 % hat sie die freiwillige Herausgabe der Unterlagen verweigert. Zu weiteren 13 % der erbetenen Unterlagen besteht Klärungsbedarf. Hin und wieder mussten wir auch von der Drohung der Aktenbeschlagnahmung Gebrauch machen, aber es wurde immer kurz vorher wieder eingelenkt.
Von der Landesregierung wurden alle erforderlichen Unterlagen bis auf einen Punkt vorgelegt. Zu dieser Position hat die Landesregierung nach Maßgabe der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 17. Juni 2009 eine sukzessive Herausgabe zugesichert.
Die vom Landtag angeforderten Unterlagen lagen bereits zur 4. Sitzung des Ausschusses am 13. Juli 2009 vor.
Herr Peter hat insbesondere die Berichte der KPMG über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008, die erweiterten Prüfungsaufträge des Aufsichtsrates und die Prüfungsschwerpunkte der BaFin sowie die Protokolle der Sitzungen des Risikoausschusses im Zeitraum von Mitte 2003 bis 2009 im Vordergrund gesichtet. Selektiv wurden im Rahmen der Recherchen Prüfungsberichte der BDO aus den Vorjahren und Sitzungsprotokolle des Aufsichtsrates herangezogen. Die Ergebnisse dieser Recherchen erläuterte Herr Peter auf Bitte des Ausschusses in der 7. Sitzung am 31. August 2009.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Abschluss einen Ausblick. Aus meiner Sicht, der Sicht eines Ausschussvorsitzenden, ist für alle Beteiligten, aber auch für die Öffentlichkeit ein schlankes Verfahren wünschenswert, das verfahrensrechtlich und materiell-rechtlich beherrschbar und innerhalb kurzer Zeit durchführbar ist - soweit der Idealfall.
Das Verfahren des 1. PUA HSH Nordbank zeichnet sich indessen durch eine komplexe Sachlage, eine Vielzahl von Betroffenen mit wechselseitigen Informations-, Stellungnahme- und Mitwirkungsrechten und eine Vielzahl von Auskunftspersonen aus.
Gemessen daran sind Zweifel erlaubt, ob der Ausschuss in der von uns ursprünglich geplanten Zeit bis Februar 2010 das Verfahren hätte zum Ab
schluss bringen können. Meiner persönlichen Einschätzung nach muss man mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr rechnen, wenn man es ordentlich durchführt, auch nicht mit mehr.
Der Ausschuss ist in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit - und die war sehr knapp - ganz weit gekommen. Wichtige Arbeiten sind gemacht und wichtige Erkenntnisse wurden gewonnen. Dieser Umstand ist von erheblicher Bedeutung für einen neuen PUA. Der geringere Umfang dieser Unterlagen und die zweifelsfrei vorliegende Beweiserheblichkeit vereinfachen letztlich das neue Verfahren, beispielsweise zur Akteneinsicht oder zur Beschlagnahme.
Das bisherige Ergebnis hat Ihnen der Ausschuss jetzt zur Verfügung gestellt. Ich komme zu dem Ergebnis, dass wir die drei Monate optimal genutzt haben und wünsche meinem Nachfolger und dem nächsten PUA viel Erfolg. Ich gebe den Rat, konstruktiv, sachorientiert und in kürzester Zeit innerhalb eines Jahres das durchzuarbeiten. Ansonsten ist es nicht zu schaffen.