Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man einmal die Einnahmen zusammenzählt, die der Staat inzwischen aus unterschiedlichen Systemen mit dem Ziel geschaffen hat, Autofahrern Geld abzunehmen, um Straßen zu bauen, dann gibt das eine beträchtliche Summe. Wir haben die Mineralölsteuer, die Ökosteuer, Maut-Einnahmen und die Mehrwertsteuer darauf sowie die Kraftfahrzeugsteuer der Länder. Wenn ich die Kraftfahrzeugsteuer einmal ausblende, so bleibt ein Betrag von jährlich 41 Milliarden €, der eingenommen wird. Davon ist ein Teil per Gesetz für den Straßenbau vorgesehen. Es gibt also eine gesetzliche Bindung von Einnahmen aus der Mineralölsteuer für den Straßenbau. Der Bund selber hat für Bundesfernstraßen und Autobahnen einen Betrag von gut 5 Milliarden € vorgesehen. Wir haben also 41 Milliarden € Einnahmen und 5 Milliarden € für Bundesfernstraßen. Darüber hinaus geben die Länder auch noch Geld aus der Kraftfahrzeugsteuer aus.

Der Wunsch, bei diesen Einnahmen zusätzliche Einnahmequellen für den Straßenbau zu schaffen, lässt sich bei dieser Sachlage tatsächlich nicht rechtfertigen. Im Übrigen kann es jeder nachvollziehen, dass dies Flächenländer wie Schleswig-Holstein besonders belasten würde. Deshalb lehnen wir eine zusätzliche Maut ab. Wenn ich das Straßenverkehrsnetz privatisiere, dann bedeutet das eine zusätzliche Maut. Was anderes soll damit sonst verbunden sein? Derjenige, der kauft, muss hinterher Einnahmen erzielen. Das tut er, indem er Maut einkassiert oder eine Vignette ausgibt.

(Beifall beim SSW)

Deshalb sagen wir in diesem Fall Nein. Dieses Nein ist aber von den Abgeordneten Schröder und Arp aus meiner Sicht zutreffend so vorgetragen worden, dass

man nicht zu einem prinzipiellen Nein kommt. Grundsätzlich ist die Unterhaltung der Infrastruktur nach Artikel 90 GG Sache des Staates. Es gibt darüber hinaus in bestimmten Fällen - seit 1994 - die gesetzliche Möglichkeit, zum Beispiel Brücken und Tunnel gesondert zu finanzieren und dafür Maut zu erheben. Das ist gesetzlich geregelt. Sie haben es erwähnt, das ist zum Beispiel beim Herrentunnel so. Wir beabsichtigen, in Schleswig-Holstein bei der Elbquerung den Tunnel durch eine Maut zu finanzieren. Es wurde vorhin angedeutet: Wir wollen die ersten vorbereitenden Maßnahmen dafür im Frühjahr 2006 treffen, sodass wir den Tunnel privat finanzieren können und entsprechend durch Maut bezahlen. können

Herr Harms, man wird dem also nicht in der Pauschalität, wie Sie sie vorgetragen haben, zustimmen können. Ich sage grundsätzlich Nein zur Maut. Bei bestimmten Projekten ist sie jedoch möglich und sinnvoll, denn der Bundesverkehrsetat ist unterfinanziert. Nun könnte man auf den Gedanken kommen, die Wege, die schon jetzt bestehen, dafür zu nutzen. Ich möchte dazu einen Vorschlag machen, denn eine Debatte in dieser Form soll ja auch einmal dazu dienen, neue Wege aufzuzeigen. Wir haben die Bundesverkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft. Sie ist vom Bund beauftragt worden, die Mauteinnahmen zu verwalten. Man hat ihr bisher noch nicht das Recht übertragen, das Geld auch tatsächlich umzusetzen. Sie erhält das Geld nicht für einen eigenen Haushalt überwiesen Es läuft über den Bundeshaushalt. Die Verkehrsminister der Länder haben nun vorgeschlagen, dieser Gesellschaft die Mauteinnahmen direkt zuzuführen. Dadurch wird die Gesellschaft kreditfähig gemacht und man gibt ihr somit die Möglichkeit, mindestens den Betrag, der im Bundeshaushalt ist, in Verkehrsprojekte umzusetzen. Ich weiß, da kommen unter anderem die Mahnungen bezüglich der Maastricht-Kriterien. Man kann dies aber so gestalten, dass es den Maastricht-Kriterien entspricht.

Der Bund würde an der Stelle entlastet werden. Wir hätten verlässliche Einnahmen und Ausgaben für Straßenbau und nicht jedes Jahr die Debatte um den Verkehrsetat und die Diskussion, wie viele Mittel für den Straßenbau tatsächlich zur Verfügung stehen. Es gäbe tatsächlich einen Zuschlag zu den jetzigen Investitionen.

Der andere Weg ist der, dass die Koalitionäre in Berlin jetzt überlegen müssen, was sie tun wollen, um die Mittel für die Verkehrsinfrastruktur zu erhöhen. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Die Verhandlungspartner haben gesagt: Wir brauchen mehr Geld für Verkehrsinfrastruktur. Ich teile diese Auffassung.

(Minister Dietrich Austermann)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst

Aber bisher ist nicht erkennbar, dass der Finanzminister sagt: Ich habe viel zu viel Geld; ich gebe euch zusätzliches Geld, um das Ganze umzusetzen.

Deswegen muss man über neue Wege nachdenken, aber diese Wege dürfen nicht so gestrickt sein, dass damit der Autofahrer in einem Flächenland grundsätzlich zusätzlich belastet wird - zumal nach meiner Einschätzung abzusehen ist, dass wahrscheinlich auch die Kilometerpauschale in ihrer jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden kann. Sie ist verstärkt worden, als die Ökosteuer eingeführt wurde. Meine Auffassung war immer: Wenn man das Ganze reduziert, müsste man eigentlich auch die Ökosteuer wieder reduzieren. Aber auch das wird nicht eintreten.

Die Belastung der Autofahrer wird in absehbarer Zeit mit Sicherheit steigen. Dafür brauchen wir aus unserer Sicht keine zusätzlichen Maßnahmen, die über eine PKW-Maut gefördert werden.

Eine letzte Anmerkung! Wenn im Antrag der Koalitionäre formuliert wird, einen Verkauf des Autobahnnetzes lehne der Landtag zum derzeitigen Zeitpunkt ab, verstehe ich das so, dass auf der Basis der gültigen Rechtskonstruktion Artikel 90 GG gilt. Es gibt andere gesetzliche Regelungen. Es gibt eine genaue Verteilung der Mittel für Bund, Länder und Gemeinden, was den Straßenbau betrifft.

Ich kann deshalb nur empfehlen, diesen Antrag in der Ausschussberatung zu unterstützen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir danken Herrn Minister Austermann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 16/305 und 16/358 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich geeinigt, Tagesordnungspunkt 14 morgen zu behandeln.

Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung und ich wünsche Ihnen angenehme Abendveranstaltungen. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr wieder.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:03 Uhr