Aktive Sterbehilfe ist nicht die richtige Antwort auf diese problematische Situation. Der Hamburger Justizsenator Kusch ist mit seinem Diskussionsbeitrag zur aktiven Sterbehilfe auf einem Weg, den wir ablehnen. Die SPD sieht in der Palliativmedizin und Hospizarbeit eine echte Alternative zur aktiven Sterbehilfe. Palliativmedizin und Hospizversorgung in Deutschland müssen daher ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert werden.
Wir unterstützen den Antrag des Kollegen Garg und freuen uns über den fraktionsübergreifenden Antrag mit seinen zwei inhaltlichen Ausrichtungen. Auch wir sind der Auffassung, dass in Deutschland und in Schleswig-Holstein trotz eines intensiven Ausbaus palliativmedizinischer Angebote und der Erweiterung von Hospizangeboten noch nicht von einer ausreichenden Versorgung gesprochen werden kann. Wir brauchen eine Erweiterung des Angebots, aber auch eine sinnvolle und verbindliche Kooperation zwischen den haupt- und ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich und wir müssen regionale Besonderheiten, zum Beispiel in Schleswig-Holstein die Situation auf den Inseln, berücksichtigen.
Dabei kann es nicht in erster Linie um die Erfüllung von Planzahlen und Richtwerten gehen, sondern es geht auch um versorgungspolitische Akzentsetzungen zum Beispiel zugunsten von ambulanten Angeboten oder um den Proporz von professionell und ehrenamtlich Tätigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir sind der Auffassung, dass es bundesweit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen bedarf. In Deutschland ist die Patientenverfügung immer noch nicht gesetzlich definiert. Praxis ist auch,
dass nicht alle Ärzte solche Verfügungen anerkennen. Es ist dringend erforderlich, zum Beispiel Willensäußerungen von Patientinnen und Patienten zum Verzicht auf lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen bei gleichzeitigem Wunsch nach einer ausreichenden Schmerzbekämpfung eindeutig und allgemeinverbindlich zu regeln. Deshalb unterstützen wir die Bundesratsinitiative.
Im zweiten Teil des Antrags erbitten wir eine Übersicht der derzeitigen Versorgungssituation im ambulanten und stationären Palliativ- und Hospiz-Bereich. Gleichzeitig werden Verbesserungsmöglichkeiten für Forschung, Lehre und Ausbildung ausgelotet. Eine wichtige Bedeutung in der Versorgung kommt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und den Angehörigen zu. Auch hier benötigen wir für Schleswig-Holstein präzise Angaben.
Weitere konkrete Handlungsschritte sollten nach unserer Auffassung nach Vorlage des Berichts diskutiert und vereinbart werden. Schließlich beginnt der Antrag mit der Überschrift: „Schleswig-Holstein soll Vorreiter in der palliativ-medizinischen und HospizVersorgung werden.“ Das ist ein wichtiges ehrgeiziges Ziel, das wir uns alle vorgenommen haben. Wir sind gespannt auf den Bericht.
Ich danke der Frau Abgeordneten Schümann. - Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Monika Heinold.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Dankeschön an die FDP, dass sie die Initiative ergriffen hat, dieses Thema ausführlich im Parlament zu beraten, aber auch ein Dankeschön an CDU und SPD, dass sie sich, wenn auch wieder mit einem Hinweis auf den bestehenden Koalitionsvertrag, bereits im Vorfeld um einen interfraktionellen Antrag bemüht haben.
Mit dem jetzt vorliegenden gemeinsamen Berichtsantrag wird nun zuerst einmal die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein abgefragt, bevor wir dann hoffentlich, vielleicht auch wieder gemeinsam, notwendige konkrete Maßnahmen beschließen. Der Berichtsantrag befasst sich detailliert mit einem enorm wichtigen Thema, der unheilbaren Krankheit, dem Sterben von Menschen, ein Thema, das unbequem ist, das emotional aufschreckt und mit dem man sich eigentlich nicht beschäftigen möchte. Die Gesellschaft schafft es immer wieder, an diesem Thema vorbei zu
sehen. Krank sein und Sterben wird normalerweise nicht als alltägliches und normales Geschehnis betrachtet.
Die von Justizsenator Kusch in Hamburg aufgeworfene Debatte um Sterbehilfe hat die Öffentlichkeit erneut aufgerüttelt und auch erschüttert. In der emotional aufgeladenen Diskussion wird das Sterben an der Hand eines Menschen gegen das Sterben durch die Hand eines Menschen gestellt. Diese Debatte um aktive und passive Sterbehilfe hat viel damit zu tun, ob es einer Gesellschaft gelingt, mit Hilfe der Palliativmedizin und mit Hilfe von Hospizen eine angemessene und menschenwürdige Begleitung schwerstkranker Menschen sicherstellen zu können, einer Hilfe, die im heutigen Gesundheitssystem zu kurz kommt, einem Gesundheitssystem welches darauf beruht, dass Ärztinnen und Ärzte, Medizin und Wissenschaft alles versuchen, um jede Krankheit zu heilen. Erst langsam hat ein Prozess des Umdenkens begonnen, dass nicht jede Behandlung und Therapie in jedem Fall sinnvoll ist. Mit dem Eingeständnis der Unheilbarkeit ist auch eine neue Schwerpunktsetzung im Umgang mit und in der Versorgung von schwerstkranken Menschen notwendig. Nicht Heilung, sondern Linderung, Abschied nehmen und, so merkwürdig es sich anhören mag, Lebensqualität stehen dann erneut im Vordergrund.
Palliativmedizin und Hospizarbeit haben sich in Deutschland in den letzten 20 Jahren erfreulich weiterentwickelt. So hat die Landesregierung in den letzten Jahren das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen in der Hospizbewegung unterstützt und mit dazu beigetragen, dass sich Palliativstationen und stationäre Hospize entwickelt und weiterentwickelt haben. Nachholbedarf besteht aber noch bei den spezialisierten ambulanten Versorgungsstrukturen, die palliativmedizinische und palliativpflegerische Betreuung anbieten, damit Menschen in der ihnen vertrauten häuslichen Umgebung sterben können, so wie es sich die meisten Menschen wünschen.
Die unzureichende Finanzierung hat dazu geführt, dass sich diese ambulanten Versorgungsstrukturen bis auf wenige Modellprojekte und Einzelinitiativen bisher in Deutschland nicht durchsetzen konnten. Durch die Einführung des DRG-Systems in der Krankenhausfinanzierung geraten nun auch Palliativstationen in eine finanziell bedrohliche Lage, da eine Abbildung der auf Palliativstationen geleisteten Arbeit in der DRG-Systematik bisher nicht möglich ist. Während der Gesetzgeber die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V verpflichtet hat, stationäre Hospizarbeit anteilig zu finanzieren, fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit multiprofessionell besetzter ambulanter Palliativdienste bisher völlig. Auch in den Ge
bührenordnungen der niedergelassenen Ärzte und in den Leistungskomplexen ambulanter Pflegedienste finden sich keine palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Leistungen. Dies ist nur einer der Gründe - andere wurden heute erwähnt -, warum es wichtig ist, dass wir uns mit dieser Versorgung in Schleswig-Holstein intensiv befassen, um die Situation zukünftig zu verbessern.
Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. - Das Wort für die Gruppe des SSW im Landtag hat der Herr Abgeordnete Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken für die Initiative der FDP in dieser Sache, aber auch vor allem bei der Kollegin Schümann für die Koordination, dass wir zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Das ist sehr löblich, und, wie ich glaube, auch dem Thema angemessen.
Erst wenn man als Angehöriger einmal in der Situation steckte, eine angemessene Versorgung für Mutter, Bruder oder Kind finden zu müssen, kann man die Unterstützung wertschätzen, die palliativmedizinische Profis bieten können. Neben rein praktischen Hilfestellungen sind es vor allem die psychologischseelsorgerische und soziale Unterstützung, die wirklich helfen. Doch derartige Profis gibt es nur wenige. Anders als beispielsweise in England, wo die Palliativmedizin fester Bestandteil des Medizinstudiums ist, besteht ein entsprechender Lehrstuhl in Deutschland überhaupt erst seit sechs Jahren. Da muss sich bei uns noch viel weiterentwickeln.
Wir haben im Bericht über die Hospizbewegung und die Hospize in der letzten Legislaturperiode gesehen, dass eine würdevolle Sterbebegleitung in Schleswig-Holstein durchaus möglich ist. Es gibt zwar Lücken, doch diese schließen sich allmählich. Ähnlich muss es auch in der palliativmedizinischen Versorgung werden. Doch zunächst müssen wir wissen, wie die Strukturen aussehen. Ich warne allerdings vorweg vor einer Fehleinschätzung. Bei einer Unterversorgung, wie wir sie jetzt feststellen - sie ist in diesem Bereich sehr massiv -, werden neue Angebote neue, vorher nicht erhobene Nachfragen schaffen. Viele Menschen sind mit der derzeitigen Situation unzu
frieden. Gäbe es ein palliatives Netz würden sie es auch nutzen. Statistik und Bettenzählen helfen also bei diesem Thema nur bedingt. Wir müssen damit rechnen, dass wir mit unserem Angebot auch mehr Nachfrage schaffen.
Vor allem müssen wir wissen, wie es mit der Finanzierung aussieht. Einige Krankenkassen verweigern zum Beispiel die Kostenerstattung der Fahrten in weiter entfernte Palliativzentren, als ob eine schmerzstillende Therapie immer noch ein Luxusgut sei.
Diese Vorstellung geistert auch noch durch die Köpfe vieler Patienten, die nicht um die Vorteile einer gezielten Schmerztherapie wissen. Von wem sollen sie es auch wissen? Zu wenige Ärzte sind ausgebildet, zu wenig Pflegepersonal ist informiert und die Schmerztherapie für Sterbende und Kranke umgibt immer noch der Nimbus der Betäubung und des Bewusstseinsverlusts. Dabei ist es für sterbende Patienten sehr viel selbstbestimmter, sich schmerzfrei von Freunden und Familie verabschieden zu können als unter der drückenden Last schlimmer Qualen.
All das ist schon oft gesagt worden. Es wird Zeit, dass Handlungen folgen. Dies wird zum Glück von uns allen durch den gemeinsamen Antrag noch einmal bekräftigt. In Schleswig-Holstein sollte ein dichtes Netz palliativer Angebote bestehen. Der Zugang muss dabei allen Schmerzkranken oder Sterbenden, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, offen stehen. Palliative Angebote sollten auch für Kinder, Menschen mit Behinderung und Migranten bestehen. Das Angebot muss außerdem stationär und vor allem auch ambulant verfügbar sein. Die ambulante palliative Versorgung unterstützt Kranke und Sterbende in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. In genau dieser wollen die meisten Menschen bis zum Ende ihres Lebens verbleiben. Wegen fehlender Unterstützung führt der Weg heutzutage aber weit überwiegend ins Heim oder ins Krankenhaus. Das ist oftmals nicht erwünscht, derzeit aber mangels Alternativen nicht zu verhindern.
Der Hospiz- und Palliativverband SchleswigHolstein empfiehlt daher zur Unterstützung der Hausärzte ambulante Teams zusammenzustellen, die aus Pflegekräften, Ärzten und Sozialarbeitern bestehen. Diese könnten bestehende Strukturen ergänzen und die Hausärzte unterstützen. Darüber hinaus können sie den Angehörigen praktische Tipps vermitteln, wie man ihnen behilflich sein kann. All diese Ideen können wir erst umsetzen, wenn die Datenlage einigermaßen klar ist. Deshalb bin ich froh, dass wir hier zu einer gemeinsamen Initiative gekommen sind. Ich würde es begrüßen, wenn wir dieses parteiübergreifend unstrittige Thema gemeinsam weiter nach vorn
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Harms. - Für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inmitten der öffentlich geführten Debatte um die aktive Sterbehilfe kam eine klare Aussage von der jetzigen und designierten Gesundheitsministerin aus Berlin, in der nächsten Legislaturperiode 236 Millionen € zusätzlich für den flächendeckenden Ausbau der Palliativmedizin bereitzustellen. Diese Aussage begrüße ich außerordentlich, denn das ist ein Gebot der Humanität. Wir brauchen das Geld, denn der Ausbau der Palliativmedizin ist nicht zum Nulltarif zu haben. Es gibt weiteren Handlungsbedarf im Ausbau der ambulanten und stationären Angebote, in der Fortbildung von Ärzten, Pflegekräften und auch Ehrenamtlichen, in der materiellen Ausstattung, bei der Finanzierung und in der Organisation. Gesetzliche Regelungen sind ebenfalls angesprochen. Auch Ulla Schmidt spricht von einem notwendigen Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativmedizin. Das wäre in der Tat eine weitere wichtige Entwicklung.
Dass es diesen Bedarf gibt, hat aktuell auch die Enquetekommission festgestellt. Diese Enquetekommission Ethik und Recht der modernen Medizin macht deutlich, wo es Handlungsbedarf gibt. Dies war auch Thema auf dem jüngst in Lübeck stattfindenden Symposium der Ostseeanrainerstaaten zum Thema Palliativmedizin. Das war ein Kongress, der in Zusammenarbeit mit meinem Ministerium durchgeführt worden ist.
Schleswig-Holstein zum Vorreiterland für Palliativmedizin und die Hospizbewegung zu machen, ist eine erstrebenswerte Perspektive. Unsere Botschaft sollte sein: Wir leisten Hilfe im Sterben und nicht Hilfe zum Sterben; menschenwürdig bis zuletzt. Die Voraussetzungen dafür sind für das Engagement vieler Menschen und der Politik in den vergangenen zehn Jahren nicht schlecht. Wir haben in SchleswigHolstein mit der Krebsgesellschaft und dem Arbeitskreis des Hospiz- und Palliativverbandes SchleswigHolstein engagierte Akteure im Land. Wir haben mit Palliativstationen in Flensburg, Kiel, Neumünster und
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst
Eutin 12,5 Betten auf eine Million Einwohner. Experten sagen, damit hätten wir die Hälfte der Strecke erreicht. Im Rahmen der Krankenhausplanung wird sukzessiv ein weiterer Ausbau zu erfolgen haben.
Die Verzahnung des stationären Angebots mit dem Netz der ambulanten ärztlichen und pflegerischen Versorgung, den bereits erprobten Palliativ Care Teams, gehört ebenso zu den derzeitigen Arbeitsschwerpunkten wie die palliativmedizinische Fortbildung, die seit Einführung der so genannten Basiskurse Palliativmedizin hier in SchleswigHolstein stark nachgefragt sind.
Zu dieser Maxime menschenwürdig leben bis zuletzt gehören die ambulanten und stationären Hospize. Auch darauf sind meine Vorredner schon zu sprechen gekommen. Wir haben in Schleswig-Holstein insgesamt 65 Plätze. Wir haben in Rendsburg, Lübeck und Geesthacht, Elmshorn und Kiel stationäre Hospize. An mich werden immer mehr Aktivitäten herangetragen und ausdrücklich von mir unterstützt, so zum Beispiel jüngst die Planung für ein eigenständiges Kinderhospiz. Auch dies brauchen wir. Ich glaube, wir alle haben großen Respekt vor diesem auch ehrenamtlichen Engagement unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Schleswig-Holstein zum Vorreiterland für menschenwürdiges Sterben durch gute Palliativmedizin und eine aktive Hospizbewegung zu machen, ist ein Ziel, dem wir uns gemeinsam stellen sollten. Dazu wollte ich aufrufen, bevor ich wusste, dass es einen fraktionsübergreifenden Antrag gibt. Auch ich freue mich darüber, denn ich denke, dies ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam zu bewältigen haben, denn ohne Zweifel gibt es noch viel zu tun. Wir brauchen in Schleswig-Holstein ein lückenloses und integriertes Netzwerk zwischen ambulanten und stationären Angeboten. Wir brauchen die verlässliche Verankerung der Palliativmedizin in der Aus- und Fortbildung. Auch da gibt es - insbesondere in der Ausbildung - noch einiges zu tun. Wir brauchen adäquate finanzielle Abrechnungsmöglichkeiten. Auch darauf sind die Vorredner eingegangen. Diese haben wir noch
nicht. Wir brauchen eine Verzahnung mit der Altenpflege. Nicht zuletzt brauchen wir ein stimmiges Miteinander von Haupt- und Ehrenamt.
Ich begrüße außerordentlich, dass ein von allen Fraktionen getragener Antrag vorliegt. Lassen Sie uns also gemeinsam ein Zeichen der Landespolitik setzen; ein Zeichen, dass in Schleswig-Holstein menschwürdiges Sterben zu einer gemeinsamen Sache gemacht wird und ein wichtiges Ziel dieser Legislaturperiode ist. Ich könnte mir vorstellen, dass wir mit einer Woche der Palliativmedizin und Hospizbewegung dafür einen gemeinsamen Startschuss geben könnten, um ein deutliches Signal ins Land zu senden.
Ich denke, wir sind uns einig darüber, dass der Antrag der FDP-Fraktion durch den interfraktionellen Antrag Drucksache 16/357 seine Erledigung gefunden hat, sodass ich ihn abweichend von der Geschäftsordnung zum Hauptantrag erklären möchte. Wer Teil A des Antrages an den Sozialausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer Teil B, dem Antrag auf Bericht in der 9. Tagung, seine Zustimmung geben will, den bitte ich ebenfalls um sein Handzeichen. - Auch dies ist einstimmig so beschlossen.
Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen werden sollen. Ich denke, das ist bei dem ernsthaften und in großer Gemeinsamkeit getragenen Thema eine gute Sache. Wir treffen uns morgen um 10 Uhr wieder zur Beratung von Tagesordnungspunkt 43, Perspektiven für die Westküste.