Jutta Schümann
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übertragen worden. Das Heimgesetz des Bundes war in erster Linie ord
nungsrechtlich ausgerichtet auf die besondere Schutzbedürftigkeit älterer und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und der Pflege. Diese traditionelle Ausrichtung entspricht bereits seit Jahren weder dem Selbstverständnis älterer und behinderter Menschen noch wird sie den heutigen fachpolitischen Ansprüchen gerecht.
Bereits seit Jahren fordern sowohl älter werdende als auch behinderte Menschen mehr Eigenverantwortung, Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Normalität bei gleichzeitiger Wahrung der jeweiligen Schutzbelange für sie selbst. Den heutigen Anforderungen an die Transparenz der Leistungsangebote von Pflege und Betreuung und der Stärkung von Kundensouveränität, wie es der Verbraucherschutz voraussetzt, genügt das bisherige Heimgesetz nicht.
Die Entscheidung der Föderalismusreform hat zwar den Nachteil, dass wir jetzt bundesweit unterschiedliche landesrechtliche Regelungen vorfinden und damit auch unterschiedliche Standards in den Ländern - wie man das zum Beispiel in Bayern oder im Saarland sieht, die lediglich das alte Heimrecht fortgeschrieben haben -, es besteht nach der Föderalismusreform aber auch die Chance und der Vorteil, landesrechtlich eigene politische Akzente zu setzen. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung verabschieden und auf den Weg bringen, erfolgt.
Bereits in der Verfassung des Landes SchleswigHolstein haben wir dem Schutz der Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und der Förderung einer menschenwürdigen Versorgung einen besonderen Rang eingeräumt. Diesen Verfassungsanspruch werden wir mit dem vorliegenden Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gerecht.
Folgende Grundsätze werden verfolgt: Erster Grundsatz: Schutz gewährleisten und Selbstbestimmung stärken. Der Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ist seit Langem eine sozialstaatliche Aufgabe, und sie muss es auch bleiben. Dennoch darf dieser Schutz nicht Abhängigkeit, Einschränkung oder möglicherweise Bevormundung bedeuten. Auch Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung haben ein Anrecht darauf, möglichst selbstbestimmt und unabhängig leben zu können. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn als erstes Ziel des Gesetzes Vorschriften zur Stärkung von Belangen des Verbraucherschutzes festgeschrieben werden. Wenn zum Beispiel vorge
schrieben wird, dass über notwendige Pflege- und Betreuungsangebote Informationen und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden, dass Anlaufstellen für Krisensituationen vorzuhalten sind und dass die Stärkung von Kompetenz, Souveränität und Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe sowie die Einbeziehung von Angehörigen und von bürgerschaftlich engagierten Personen systematisch mit berücksichtigt wird.
Der zweite Grundsatz lautet: Schutz in verschiedenen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gewährleisten. Wir regeln die Geltungsbereiche für stationäre Einrichtungen und andere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen neu. Dabei wird zukünftig der Begriff ,,Heim“, mit dem wir Fürsorge, Abhängigkeit und manchmal auch Bevormundung assoziieren, durch den Begriff ,,stationäre Einrichtung“ ersetzt. Zukünftig wird es zusätzlich - gesetzlich geregelt - Einrichtungen des Betreuten Wohnens und selbstverantwortlich geführte Wohn- und Hausgemeinschaften geben, zum Beispiel als Angebot für Menschen mit demenziellen Erkrankungen.
Der dritte Grundsatz lautet: Sicherstellung der Rechte und des Schutzes von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung, unabhängig von Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen. Zu den vorgesehenen Schutz- und Fördermaßnahmen gehören ebenfalls Auskunfts- und Beratungsansprüche, die Gewährleistung der Beratung und Hilfe in akuten Fällen sowie die Beratung bei Beschwerden. Dabei besteht die Absicht, dass Einrichtungen des Verbraucherschutzes und andere geeignete Institutionen mit einbezogen werden können. Es ist selbstverständlich, dass der Beratungsauftrag sich auch auf den Bereich der neuen beziehungsweise alternativen Wohnformen erstreckt.
Vierter Grundsatz: Förderung der Teilhabe und Stärkung persönlicher Kompetenz, Mitverantwortung von an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen. Auch hier wird in Abkehr von der traditionellen Sichtweise des Heimgesetzes die Förderung der Teilhabe und die Stärkung der persönlichen Kompetenz in den Mittelpunkt gestellt. Das Gesetz fördert ganz gezielt die Vernetzung unterschiedlicher Kontrollebenen, zum Beispiel der Heimaufsicht und des medizinischen Dienstes, mit den Möglichkeiten der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit, zum Beispiel durch bürgerschaftlichen Einsatz. Konkret heißt das, dass Anbieter von Dienstleistungen der Pflege und Betreuung sich für die Begleitung durch Angehörige und bürgerschaftlich Engagierte öffnen sollen und mehr Mitwirkung zu ermöglichen haben.
Fünfter Grundsatz: Situationsund bedarfsbestimmte Wahrnehmung von Schutzbelangen der Betroffenen in den verschiedenen Wohn-, Pflegeund Betreuungsformen. Das Gesetz regelt im § 8 ein neues Angebot, das ganz gezielt Selbstständigkeit und Autonomie von Menschen mit Pflegebedarf oder Menschen mit Behinderung unterstützen soll. Ein Eingreifen durch Behörden hat in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen, in denen zum Beispiel eine Versorgung nur vorübergehend erfolgt, erst dann stattzufinden, wenn die betroffenen Personen es wünschen oder wenn es eine Anzeige an die Behörde gibt, dass der Gesetzeszweck gefährdet oder verletzt wird. Das bedeutet, dass in betreuten Wohnanlagen oder beim Wohnen mit Service keine Regelprüfungen stattfinden.
Der sechste Grundsatz lautet: Qualitätssicherung und Transparenz der Qualität. Die Träger stationärer Einrichtungen sind künftig gesetzlich verpflichtet, allen Interessierten Informationsmaterial in verständlicher Sprache über Art, Umfang und Preise der angebotenen Leistung sowie Information über Beratungsstellen, Krisentelefone und die zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Zukünftig sind Ergebnisse von Regelprüfungen der Aufsichtsbehörden zu veröffentlichen, und diese Ergebnisse sind zu ergänzen durch eine Stellungnahme der Einrichtung, gegebenenfalls auch des Beirats, der an der Prüfung jeweils beteiligt werden muss. Inhalte, Gliederung und die Darstellungsweise der Berichte werden durch den Landespflegeausschuss festgelegt, und das bedeutet, dass wir zukünftig einheitliche Standards haben, die dann auch jeweils Vergleiche zwischen den Einrichtungen ermöglichen.
Und der siebte, der letzte Grundsatz lautet: Wirksame und abgestimmte behördliche Prüftätigkeit und Entbürokratisierung. Wir werden zukünftig den bürokratischen Aufwand reduzieren können, zum Beispiel durch besser aufeinander abgestimmte Tätigkeiten der Prüfinstanzen und insbesondere durch die Vermeidung von Doppelprüfung sowie die Verpflichtung zu mehr Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen.
So weit einige zentrale Grundsätze. - Frau Franzen, ich finde auch, unser Gesetz hat einen Applaus verdient.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich für die sehr kompetente Erarbeitung des Entwurfs durch das Ministerium bedanken. Ich möchte mich auch bedanken für die kritischen, fachlich fundierten Stellungnahmen durch die beteiligten Verbände und die faire Diskussion in der Anhörung, die wir sicherlich auch fortsetzen werden, wenn es jetzt um die wichtigen Verordnungen geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, ich möchte mich auch bei Ihnen für die Diskussion bedanken, die nicht immer einvernehmlich, aber dennoch fair und sachorientiert verlaufen ist. Kollegin Franzen hat darauf hingewiesen: Wir haben uns auch gegenüber Ihren Änderungsanträgen positioniert. Herr Garg, wir werden den Belegungsstopp auf drei Monate festlegen. Wir sind da noch einmal in uns gegangen. Das werden wir mittragen.
Wir haben uns im Sozialausschuss natürlich auch mit dem umfänglichen Änderungsantrag der Grünen auseinandergesetzt. Ich möchte hier nicht alle Argumente wiederholen. Bei bestimmten Punkten können wir Vieles aufgreifen, was nachher in Verordnungen geschrieben werden kann. Ich bitte um Verständnis und werbe dafür, dass wir dieses Gesetz mit einem guten Abstimmungsergebnis auf den Weg bringen. Noch einmal herzlichen Dank für die Zusammenarbeit!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr zuversichtlich - ich habe gerade in diesem Bereich seit vielen Jahren in anderen Rollen gearbeitet - und auch sehr glücklich, dass wir auch im bundesweiten Vergleich mit diesem Gesetz vorbildliche Regelungen geschaffen haben, die einer fortschrittlichen, emanzipatorischen Lebenswirklichkeit von Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung zukünftig entsprechen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt nicht auf alle Einzelheiten der Redebeiträge der Kollegen Garg und Birk eingehen. Aber es scheint mir notwendig, einen wichtigen Punkt anzusprechen, nämlich das Thema Internetplattform und die Veröffentlichung von Strukturdaten. Ich glaube, dass wir da gar nicht so weit auseinander sind. Wir befinden uns auf einem Weg. Ich habe ja gesagt, zukünftig wird es Veröffentlichungen der Prüfergebnisse durch den MDK geben, eine Verpflichtung. Dazu werden Stellungnahmen der Beiräte und der Träger der Einrichtung einge
holt und auch veröffentlicht. Das muss wahrscheinlich in einer Internetform geschehen.
Wir haben gleichzeitig die Transparenzverpflichtung für das Betreute Wohnen in § 9 festgelegt. Auch diese Transparenzverpflichtung muss irgendwie geregelt werden. Auch dies wird natürlich aufbereitet werden müssen für die Öffentlichkeit, und wahrscheinlich bietet sich das Internet dafür an.
Es macht natürlich Sinn, wenn wir die Verordnung erarbeiten, dass wir dieses zusammenführen, vereinheitlichen und uns systematisch in Richtung eines solchen Portals entwickeln. Da sind wir gar nicht weit auseinander. Ich wollte hier noch einmal andeuten, dass wir an dieser Stelle auf einem richtigen gemeinsamen Weg sind.
Frau Präsidentin, ich habe mir das noch einmal genau angesehen. Wir würden Punkt sechs des Änderungsantrags der FDP und Punkt zehn des Änderungsantrags der Grünen zustimmen. Wir könnten jetzt zwei Wege einschlagen: Entweder wir stimmen einzeln über die Punkte ab, oder wir ziehen diese beiden Punkte vor und stimmen darüber ab. Im Anschluss würden wir dann über den Rest ab
stimmen. Ich glaube, das ist im Interesse der Zeitökonomie der bessere Weg.
Wir müssen jetzt über die restlichen Punkte des FDP-Antrags abstimmen. Das gleiche Verfahren können wir bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen anwenden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt auf der einen Seite und der berechtigte Anspruch der Menschen auf optimale medizinische Versorgung auf der anderen Seite sind die Herausforderungen für ein zeitgemäßes Gesundheitssystem. So etwas zu etablieren und gleichzeitig finanzierbar zu machen ist Aufgabe der Gesundheitspolitik auf allen politischen Ebenen. Diese Aufgabenstellung ist nur mit allen - mit allen! - Beteiligten zu lösen, mit den Kostenträgern, aber auch mit den vielfältigen Gesundheitsdienstleistern, deren jeweilige Erwartungen und Forderungen sich zum Teil diametral gegenüber stehen.
Neben diesen Herausforderungen haben wir es zukünftig auch in Schleswig-Holstein mit einer wachsenden Zahl älterer, multimorbider Patientinnen und Patienten zu tun, darüber hinaus mit einer Zunahme von Einzelhaushalten und einem damit einhergehenden höheren Bedarf an externer Hilfe sowie mit einer Veränderung des Krankheitsspektrums in Richtung langwieriger, chronisch-degenerativer Erkrankungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sowohl Ballungsräume als auch bevölkerungsarme ländliche Regionen - und auch Inseln - vorfinden.
Der Aufbau und die Koordination eines kooperativen, auf die Zukunft ausgerichteten Versorgungsund Behandlungssystems mit multiprofessionellen Teams zählen daher zu den zentralen gesundheitspolitischen Aufgaben. Alle Patientinnen und Patienten haben auch zukünftig Anspruch auf eine flächendeckende hausärztliche und fachärztliche Versorgung und einen angemessenen Zugang zur Behandlung nach Facharztstandard. So weit die Situation, so weit die Perspektive.
Medizinische Versorgungszentren - MVZ; das haben wir mehrfach gehört - sind als neue Form der Leistungserbringung in diesem Kontext ein wichtiger Baustein. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind die MVZ als neue Form der Leistungserbringung in die vertragsärztliche Versorgung implementiert worden. Damit haben wir die gesetzlichen Voraussetzungen, dass zukünftig in enger Kooperation unterschiedliche ärztliche Fachgebiete und auch Leistungserbringer aus dem nichtärztlichen Bereich kooperieren können. Es besteht die Möglichkeit, Patientinnen oder Patienten aus einer Hand zu versorgen. Insbesondere jungen Ärztinnen und Ärzten wird über die Angestelltentätigkeit der Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung ermöglicht, ohne dass das wirtschaftliche Risiko einer Praxisgründung besteht.
Das erscheint mir außerordentlich wichtig, wenn man an junge Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner denkt, die gerade auch aus Sorge vor dem wirtschaftlichen Risiko oft nicht in der Lage oder bereit sind, eine Praxis zu gründen. Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Fachgebieten - der Gynäkologie, der Chirurgie, der Allgemeinmedizin können unter einem Dach zusammenarbeiten. Somit besteht eine gute Möglichkeit, sich bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen abzustimmen.
Der heute vorgelegte umfängliche Bericht gibt uns einen guten Überblick über die Umsetzung dieser neuen gesundheitspolitischen Konzepte. Ich darf auch im Namen meiner Fraktion dafür danken, dass er heute vorgelegt wird.
In Schleswig-Holstein - darauf ist hingewiesen worden - verzeichnen wir eine durchaus positive Entwicklung, und zwar sowohl in den Kreisen als auch in den kreisfreien Städten. Hervorzuheben ist
das Hamburger Umland mit 19 MVZ; danach folgt Kiel mit neun Medizinischen Versorgungszentren. Von den 4.282 Vertragsärztinnen und Vertragsärzten arbeiten inzwischen 5 % in Medizinischen Versorgungszentren. Es sind Ärzte aus allen Fachrichtungen, besonders aber Chirurgen, Orthopäden, Hausärzte und Internisten.
Es fällt auf, dass - entgegen der bundesweiten Entwicklung - insbesondere in Schleswig-Holstein viele MVZ in enger Kooperation und Anbindung an Krankenhäuser realisiert wurden; meine Kollegin Sassen hat soeben darauf hingewiesen. Diese Entwicklung von Kooperationen zwischen dem ambulanten Bereich und den Krankenhäusern ist sicherlich zu begrüßen.
- Herr Kollege Garg, Sie sind gleich dran; dann werden wir sehen. - Dabei ist aber dringend erforderlich, dass es im Interesse beider Partner zu einer fairen Ausgestaltung kommt. Es ist darauf zu achten, dass es nicht durch die Anbindung einer ambulanten Versorgungsform an die Krankenhäuser zu einer Ausdünnung im ländlichen Raum kommt. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig.
Deshalb scheint es mittelfristig notwendig zu sein, eindeutigere Bedarfsplanungen durchzuführen. Der Vorschlag der GMK aus dem Sommer 2008, die Bedarfsplanungsrichtlinien zu verändern, ist nach meinem Eindruck ein richtiger Weg.
Gleichzeitig steht auch hier die Kassenärztliche Vereinigung als Verantwortliche für die Sicherstellung von vertragsärztlicher Versorgung in einer besonderen Pflicht und Verantwortung. Die KV Schleswig-Holstein sollte alle, wirklich alle Möglichkeiten nutzen, durch Anreize und andere geeignete Maßnahmen die regionale Versorgung sicherzustellen. Sie hat dabei sicherlich die Unterstützung der Landesregierung.
Wir als Parlament müssen diesen Umsetzungsprozess, wie er durch das GMG eingeleitet worden ist, begleiten und unterstützen; gegebenenfalls müssen wir an der einen oder anderen Stelle korrigierend eingreifen. Generell ist jedoch diese Versorgungsform - ich habe anfänglich auf die Situation und die Perspektiven hingewiesen - unbedingt zu begrüßen. Wir brauchen vielfältige Angebote und vielfältige Strukturen. Wir brauchen einvernehmliche Kooperation, kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander, um diese Aufgaben zukünftig zu lösen.
Herr Kollege Garg, Sie singen das Hohelied auf die Freiberuflichkeit. Das kann ich sehr wohl nachvollziehen. Die Freiberuflichkeit ist auch Tradition im Ärztestand. Aber Sie haben gerade auf die gut 140 angestellten Ärztinnen und Ärzte hingewiesen, die es bereits gibt. Ich habe deutlich gemacht, dass gerade für junge Ärzte das wirtschaftliche Risiko, freiberuflich tätig zu werden, häufig sehr hoch ist. Meinen Sie nicht, dass mit diesem Angebot des Sowohl-als-auch Alternativen geschaffen wurden, sodass sich Ärzte entscheiden können, ob sie im Angestelltenstatus, möglicherweise teilzeitbeschäftigt, oder freiberuflich tätig sein wollen? Meinen Sie, dass das ein Fortschritt ist? Sollten nicht zusätzliche Möglichkeiten eröffnet und nicht Möglichkeiten eingeschränkt werden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr der beruflichen Bildung hatten wir im letzten Jahr, Herr Hentschel. Das hätten Sie vielleicht in Ihrem Manuskript vom letzten Jahr korrigieren müssen, damit Sie das heute zeitgerecht hätten vortragen können.
Es gilt inzwischen als sicher, dass die deutsche Wirtschaft 2009 um 2 bis 3 % schrumpfen wird. Die Unternehmen werden nach allen Möglichkeiten suchen, ihre Kosten zu senken. Nach allen Erfahrungen werden viele dabei gerade die Ausbildung des Nachwuchses nicht als Zukunftssicherung, sondern als finanziellen Ballast ansehen und sich teilweise oder ganz aus der Ausbildung zurückziehen.
Im Landtag und in der Öffentlichkeit besteht weitestgehend Einigkeit darüber, dass die duale Ausbildung die beste Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt ist. Trotz aller Anstrengungen der Länder und des Bundes stehen nicht für jeden Schulabsolventen in Quantität und Qualität ausreichende Ausbildungsplatzangebote zur Verfügung.
In der Einschätzung darüber sind wir uns einig, nur die Lösungsansätze sehen ein bisschen anders aus.
Der Entschließungsantrag, den wir heute einbringen, führt eine Reihe von Maßnahmen auf, mit denen die Gleichwertigkeit der allgemeinen und der beruflichen Bildung bereits gestärkt worden ist, und fordert die Landesregierung auf, weitere Schritte in diese Richtung zu gehen und dabei besonders dem Nachwuchsmangel, der sich bei den Berufsschullehrern in bestimmten Fachbereichen abzeichnet, mit gezielten Maßnahmen zu begegnen, die ich jetzt in der Kürze der Zeit nicht nochmals aufzählen kann.
Die Fraktion der Grünen hat einen weiterentwickelten Antrag vorgelegt, mit dessen Erstfassung sich das Plenum bereits im Februar des vergangenen Jahres grundsätzlich befasst hat. Wir haben den damaligen Antrag ohne Ausschussberatung abgelehnt, weil die grundsätzlichen Diskrepanzen so unüberwindbar waren, dass es ein müßiges Unterfangen gewesen wäre, einen für alle Fraktionen tragfähigen Text daraus zu formulieren. Wir nehmen natürlich zur Kenntnis, dass die Änderungen der antragstellenden Fraktion an der früheren Fassung weitergehen als nur der Tippfehler in der Überschrift. Ihre sogenannte „polyvalente Oberstufe“ soll nicht mehr vier Jahre dauern. Die 10. Klasse ist nicht mehr zwingend ein 10. Hauptschuljahr.
Wir haben weiterhin große Vorbehalte gegen die Atomisierung der Ausbildungsgänge durch die Modularisierung, wie Sie sie grundsätzlich einführen wollen. Die Attestierung von Teilqualifikationen ist hier wie in allen anderen Bereichen des Bildungswesens ein richtiger Weg; das haben wir ja auch im Zusammenhang mit Studienabbrechern immer gesagt.
Die Schulpflicht so auszudehnen, dass sie bis zum Abitur oder zu einem Ausbildungsabschluss dauert, ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil wir dann Volljährige der Schulpflicht unterwerfen würden. Ganz unabhängig davon, ob das überhaupt sinnvoll wäre, glaube ich nicht, dass wir dafür die notwendige Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erhalten.
Ihr Verweis auf die Produktionsschulen, die besonders in Dänemark ein sehr erfolgreiches Modell sind, ist diskussionswürdig. Ich warne aber vor allen Überlegungen, die duale Ausbildung dadurch zu unterhöhlen, dass wir immer mehr rein staatliche Alternativen einrichten, die es der Wirtschaft allzu leicht machen, sich aus den Kosten der Ausbildung zurückzuziehen und sie zu verstaatlichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinen Königsweg, der uns garantiert, dass die Beteiligung an der dualen Ausbildung endlich bedarfsdeckend wird und dass unser gemeinsames Ziel, dass jeder Jugendliche einen Schulabschluss und eine qualifizierte Berufsausbildung erhält, sei sie akademisch oder nicht akademisch, vollständig umgesetzt wird.
Die Kollegin Eisenberg hat angedeutet und beschrieben, wie wir über die Anträge abstimmen werden. Auch wir werden Ihren Antrag erneut ablehnen. Ich glaube, ich habe das eben hinreichend begründet. Wir werden unseren Antrag an den Ausschuss überweisen und dort im Detail und in genügender Ruhe und mit entsprechender Tiefe weiter diskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der Honorarreform 2009 hat in den vergangenen Wochen in den Medien hohe Wellen geschlagen. Das Finanzierungssystem ist sehr komplex, und deshalb ist es im Rahmen der heute zur Verfügung stehenden Redezeit sicherlich kaum möglich, eine inhaltliche Debatte vernünftig zu Ende zu führen.
Zunächst einige Feststellungen in Kürze. Seit Januar 2009 gelten bundesweit einheitliche Honorare für Ärzte. Allerdings: Wer zuvor viele Patienten behandelte, bekommt nach dem neuen System viel Geld erstattet, während jener, der weniger Patienten mit teuren Geräten behandelt hat, weniger bekommt. Herr Kollege Garg hat darauf hingewiesen. Das bedeutet, dass in jeder Facharztgruppe ein Teil der Ärzte gewinnt. Das sind jene, die jetzt natürlich nicht protestieren. Das bedeutet aber auch, dass ein anderer Teil verliert, und zwar so viel, dass diese Mediziner um ihre Praxis und um die Versorgung ihrer Patienten fürchten.
Es gibt Ärzte, die darauf hinweisen und davon überzeugt sind, das erste Quartal 2009 nicht überstehen zu können. Insofern ist nachvollziehbar, dass Ärzte und natürlich mit ihnen die KV SchleswigHolstein sehr nachhaltig und deutlich Nachbesserungen in der Honorarvergütung gefordert haben. Sie fordern, dass die im Moment sich abzeichnenden gravierenden Honorarverwerfungen zukünftig besser abgefedert werden und weiterhin eine flächendeckende ärztliche Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, sichergestellt werden muss. Dazu benötigen die Kassenärztlichen Vereinigungen dringend regionale Handlungsspielräume. Diese haben sie inzwischen, nach einer entsprechenden Initiative der KV SH, auf Bundesebene erhalten. Damit haben die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen für die Dauer von zwei Jahren zumindest die Möglichkeit erhalten, extreme Honorarunterschiede unter den Arztpraxen besser abzumildern. Diese Neuverteilung der Honorare ist nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen umzusetzen.
Mit der Honorarreform sind in Schleswig-Holstein 60 Millionen € mehr geflossen. Es ist aber davon auszugehen, dass leider keine weiteren zusätzlichen Finanzmittel zu erwarten sind. Davon müssen wir ausgehen. Deshalb muss es uns jetzt darum gehen,
die vorhandene Geldmenge gerechter zu verteilen. Das führt in Einzelfällen sicherlich auch dazu, dass aufgrund der Honorareinbußen bessere oder andere Praxisorganisationen oder auch Organisationsformen eingeführt werden müssen, um diese Einbußen kompensieren zu können.
Wir werden sehen, wie es sich danach weiterentwickelt. Es darf aber nicht dazu kommen, dass wir im ländlichen Raum die ärztliche Versorgung ausbluten lassen. Diese neue Organisation obliegt in erster Linie der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam mit den Krankenkassen. Es ist natürlich zu begrüßen, dass das Ministerium diesen Prozess konstruktiv begleitet.
In den nunmehr eingeräumten sieben Quartalen als Konvergenzphase wird auszuloten sein, inwieweit die doch sehr zentralistisch organisierte Honorarreform sich auswirkt und ob sie sich bewährt.
Die jetzt ausgehandelten Übergangsregeln werden die Proteste zwar abmildern, aber mit Sicherheit nicht ganz verstummen lassen, denn nach wie vor ist nicht auszuschließen, dass an der einen oder anderen Stelle für die ärztlichen Leistungen keine angemessene Honorierung erfolgen wird. Dies hat seine Ursache auch darin, dass die Gesamtvergütung für Ärzte und ihre Verteilung sich in den einzelnen KV-Bezirken rückwirkend unterschiedlich entwickelt haben. In allen Ländern annähernd gleiche Versorgungsverhältnisse auf der Basis möglichst gleicher Vergütung zu schaffen, steht im Gegensatz zu den bisher gewachsenen Besitzständen. Angemessene gleiche Vergütungen zu schaffen, ist das ursprüngliche Ziel der Honorarreform. Wir werden dieses in seiner Weiterentwicklung kritisch betrachten müssen. Falls das ursprünglich angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann, müssen wir dann auch eine erneute Überprüfung des Gesamtansatzes in Erwägung ziehen.
Ich denke, das sollten wir dann auch gemeinsam tun. Ich glaube, von der Zielrichtung her - soweit ich die bisherigen Beiträge der Kollegen verstanden habe - sind wir uns da einig. Wir müssen dies kritisch begleiten, und es darf nicht wieder so sein, dass Schleswig-Holstein oder unsere Ärzte hier in Schleswig-Holstein Schlusslicht in der Versorgung und im bundesweiten Vergleich sind. Da sind wir uns alle einig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Diese Fehler werden behoben, und das machen wir mit diesem Gesetz. Es ist schon erstaunlich, wer sich alles an diesem Fehler weidet. Häme, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ist bei diesem Fehler schon mal gar nicht angebracht. Die Regierung hat den Fehler verursacht. Sie hat schlicht vergessen, ein Datum, über das wir uns einig waren, in das Haushaltsstrukturgesetz einzufügen. Das haben wir allesamt leider nicht gemerkt. Aber: Die Opposition, die jetzt so viel Getöse macht, hat es auch nicht gemerkt. Es ist Aufgabe der Opposition, die Regierung zu kontrollieren. Darauf legt sie sonst ja auch so viel Wert. Insofern hätten gerade Sie, Frau Kollegin Heinold, die Sie immer einen guten Zugang zu Zahlen haben, auch einen guten Zugang zu diesem Datum haben sollen.
„Kinder besuchen spätestens ab dem dritten Lebensjahr eine für die Eltern kostenlose Kindertageseinrichtung.“
So steht es im Wahlprogramm der SPD SchleswigHolstein für die Legislaturperiode 2005 bis 2010. Die SPD hat sich für dieses Ziel starkgemacht, und wir haben uns mit der CDU geeinigt, dass das ab
1. August 2009 so sein wird. An diesem Termin haben wir keinen Zweifel gelassen. Die SPD hat auch keinen Zweifel daran gelassen, dass wir es für wichtig und richtig halten, den gesamten Kitabesuch gebührenfrei zu stellen. Wir haben uns mit der CDU im Koalitionsausschuss darauf verständigt, dass wir im Mai nach dem vereinbarten Stufenplan ein entsprechendes Gesetz beschließen werden. Dieses wird 2011 das zweite und 2013 das erste Kitajahr gebührenfrei stellen. Die SPD SchleswigHolstein steht zu diesem Plan, und wir werden ihn umsetzen; darauf können Sie sich verlassen.
Denn er bedeutet eine ernorme Entlastung für Familien und ist in der Wirkung stärker als jede Steuersenkung. Der gebührenfreie Kitabesuch ist für uns einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg des Aufstiegs durch Bildung. Dazu gehören auch längeres gemeinsames Lernen und Studium ohne Studiengebühren. So erreichen wir mehr Chancengerechtigkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf korrigieren wir den Fehler, den das Parlament bei der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes übersehen hat. Wir können ihn nicht rückwirkend korrigieren. Das hat zur Folge, dass die Eltern, deren Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt eine Kindertagesstätte besuchen, für den Monat Januar keine Gebühren zahlen müssen. Das ist so, das ist in Ordnung; denn es kommt den Familien zugute.
Wir haben uns aber nicht leichtfertig dafür entschieden, diesen Fehler nun einfach umzudeuten, wie das die Opposition fordert. Sie möchte, dass nun einfach schnell rückwirkend ab Januar die Gebührenfreiheit eingeführt werden soll. Und damit möchte sie, dass nun einfach schnell, en passant, 20 Millionen € mehr ausgegeben werden sollen. Das ist unverantwortliche Politik.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nun mit den Milliarden für die Rettungspakete aufgrund der Finanzkrise argumentieren, dann vermischen Sie auf infame Weise zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Das ist verantwortungslos und Populismus pur.
Die Rettungspakete werden gemacht, damit unser Wirtschafts- und in der Folge unser Staatssystem
nicht zusammenbricht. Die gebührenfreie Kita ab dem 1. August kann man damit nicht unmittelbar in Verbindung bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen verlässliche Politik für Familien machen und gleichzeitig unseren Haushalt dabei nicht aus den Augen verlieren. Deshalb bleiben wir dabei: keine Kitagebühren für das letzte Jahr vor dem Schulbesuch, aber erst ab August. Bis dahin wird das Bildungsministerium mit den kommunalen Landesverbänden auch die verwaltungstechnische Umsetzung geklärt haben, die nicht so einfach ist, wie wir sie uns vielleicht vorgestellt und erhofft haben. Diese Zeit müssen wir den Partnern geben. Sie machen sich ans Werk. Dann werden wir ab August die neue Regelung umsetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2003 wurde der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ausdrücklich erlaubt und gesetzlich geregelt. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es - ich zitiere -:
„Die Ermöglichung des Versandhandels und des elektronischen Handels auch mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln trägt der geänderten Situation im Gesundheitswesen Rechnung. In zunehmendem Maße bestellen deutsche Bürgerinnen und Bürger über Internet sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland. Der Arzneimittelhandel ist nicht geregelt und nicht überwacht, weshalb der Verbraucher dabei ein unkalkulierbares Risiko eingeht. Diese Änderung des Arzneimittelgesetzes dient somit dem Verbraucherschutz, da der Verbraucher durch einen geregelten, kontrollierten und überwachten Versandhandel einschließlich des elektronischen Handels mit Arzneimitteln besser als bisher geschützt werden kann.“
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die gesetzliche Regelung zum Versandhandel entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers so ausgelegt wird, dass die Abgabe von Arzneimitteln über sogenannte Abholstellen zum Beispiel in Drogeriemärkten oder in Poststellen möglich ist. Nach bisher geltender Rechtslage ist es ebenfalls möglich, dass anstelle des Apothekers zukünftig zum Beispiel auch Kioskbetreiber oder Tankwarte unkontrolliert Rezepte einsammeln und die bestellten Arzneimittel ausgeben. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht gewährleistet.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Abgabestellen zum Teil Gutscheine für ihren Geschäftsbetrieb ausstellen, wenn Patienten Arzneimittel über sie beziehen. Damit verschwindet nach meinem Dafürhalten das Bewusstsein und die Erkenntnis darüber, dass es sich bei Arzneimitteln um eine ganz spezielle Ware handelt, die mit Nebenwirkungen verbunden ist und bei der eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden muss.
Zwischenzeitlich warnt auch das Bundeskriminalamt davor, dass immer mehr illegale Arzneimittel in Europa in den Handel gelangen und im Internet teilweise minderwertige und wirkungslose Pillen oder solche mit falschem Wirkstoff angeboten werden.
Ein Ausweg aus dieser Entwicklung kann nur eine eindeutige Präzisierung im Umgang mit und in der Ausgabe von Arzneimitteln sein. Nur eine fachlich
fundierte Beratung in der Apotheke schützt vor bedenklichen Pillen und Pulvern aus dem Netz.
Bisher haben wir ein langfristiges und bewährtes System der Arzneimittelversorgung mit Rund-umdie-Uhr- und Notfallservice durch öffentliche Apotheken vor Ort. Ohne jetzt neue Möglichkeiten der Bestellung zum Beispiel über elektronische Verfahren und gleichermaßen auch einer Zustellung von Medikamenten zu unterbinden, muss es möglich sein, auch diese neue Form der Medikamentenversorgung sicher zu organisieren. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, nachzubessern.
Die bereits bestehende Bundesratsinitiative zum Arzneimittelversand wird von uns vom Grundsatz her unterstützt. Dennoch möchten wir mit unserem Antrag deutlich machen, dass die Stellschrauben insbesondere an folgenden Punkten eindeutiger nachgezogen werden müssen:
Erstens. Wir fordern, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln durch jegliche Vertriebsformen, wie wir sie bisher haben oder wie sie möglicherweise entstehen können, denselben Qualitätssicherungsstandards unterworfen wird wie die Abgabe über die Präsenzapotheken.
Zweitens. Wir benötigen gesetzliche Klarstellungen aus Gründen der Arzneimittelsicherung, aber auch des Verbraucherschutzes, und damit geht es uns insbesondere um eine qualifizierte pharmazeutische Beratung und Betreuung bei jeder Form der Abgabe von Arzneimitteln. Diese soll auch im Rahmen des Versandhandels sichergestellt werden.
Ich weiß, es gibt auch aus Verbraucherschutzsicht immer wieder Kritik an Apotheken, die ihrer Beratungspflicht nicht in angemessener Weise nachkommen. Die Lösung kann allerdings nicht sein, die Apotheken zu übergehen und neue Strukturen zu schaffen. Ganz im Gegenteil: Wir müssen die Apotheken in die Pflicht nehmen, angemessen zu beraten, auch im Sinn von Compliance.
Ein weiterer unverzichtbarer Bestandteil einer neuen gesetzlichen Regelung ist das Verbot einer gewerblichen Sammlung und Weiterleitung von Rezepten nach dem Motto: Hier steht eine Kiste, legen Sie mal Ihr Rezept hinein, und wir werden dann die Medikamente an Sie ausliefern. - Das ist absolut zu untersagen.
Ein dritter Punkt, der für uns notwendig ist, betrifft die Bekämpfung des illegalen Versandhandels und die Abwehr von Arzneimittelfälschungen. Dieses
wollen wir zukünftig durch geeignete Qualitätssicherungssysteme unterbinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Apotheken in unserem Land sind Bestandteil der Gesundheitsversorgungsinfrastruktur. Sie haben eine wichtige Funktion im System. Sie können im Vorfeld beraten und Patienten begleiten. Sie haben auch bei der Versorgung chronisch Erkrankter und älterer Menschen eine wichtige Funktion. Das gilt besonders für den ländlichen Bereich, und wenn dort neue Dienstleistungsangebote zum Beispiel durch Onlinebestellungen oder auch Auslieferungen durch die Apotheken erfolgen, so darf das nicht zulasten einer kompetenten Beratung und Begleitung gehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesverfassung misst dem Schutz der Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und der Förderung einer menschenwürdigen Versorgung einen besonderen Rang zu. Dieser Auftrag hat in gleicher Weise Bedeutung für Menschen mit Behinderung.
Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für die öffentliche Fürsorge - soweit sie das Heimrecht betrifft - insgesamt auf die Länder übergegangen. Das Heimrecht ist in seiner konkreten Ausgestaltung im Bundesheimgesetz und in den vier Rechtsverordnungen über bauliche, personelle Anforderungen sowie die Heimmitwirkung und die Sicherung von Leistungen der Bewohner vollständig in unsere Kompetenz übergegangen. Ein möglicher Nachteil dieser Entscheidung kann darin liegen, dass sich in den Bundesländern nun unterschiedliche Regelungen und unterschiedliche Versorgungsstandards herausbilden. Ein Vorteil besteht allerdings darin, dass wir uns mit einer Neuregelung von dem klassischen und traditionellen Fürsorgegedanken sowie dem ordnungsrechtlichen Ansatz des alten Heimgesetzes entfernen und Strukturen entwickeln können, die unserem anspruchvollen verfassungsrechtlichen Ziel gerechter werden.
Der Titel dieses Gesetzes lautet kurz gefasst Selbstbestimmungsstärkungsgesetz. Er beschreibt eine umfassendere Zielsetzung als das alte Heimgesetz. Der Titel macht deutlich, dass die Zielgruppe von älteren und/oder behinderten Menschen in ihrem eigenverantwortlichen Leben gestärkt werden soll. Damit folgt das Gesetz dem klassischen Prinzip der Alten- und Behindertenhilfe, das lautet: So viel Selbstbestimmung wie möglich, so viel Schutz und Fürsorge wie nötig. Schutz gewährleisten und gleichzeitig die Selbstbestimmung stärken darf kein Widerspruch sein. Wir wissen seit Langem, dass die meisten Menschen auch im Fall von Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung selbstbestimmt und auch unabhängig leben möchten; in eigener Häuslichkeit, in der eigenen Wohnung. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass entsprechende Wohnformen wie zum Beispiel Wohnungen mit Betreuung, Servicewohnen, Hauswohngemeinschaften und so weiter in diesem Gesetz eine umfassende Berücksichtigung finden.
Es ist sehr zu begrüßen, dass dieses Gesetz den Belangen und der Stärkung des Verbraucherschutzes aller Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ganz besonders Rechnung tragen wird. Zu
künftig sollen Menschen die Möglichkeit haben, sich über Art, Umfang und Entgeltung von Leistungen der Pflegebetreuung und Hauswirtschaft informieren zu können. Sie müssen auch entsprechende Leistungsanbieter wählen dürfen. Anlaufstellen für Krisensituationen werden gesetzlich geregelt sein. Die Neuregelung ermöglicht also nicht nur neue Wohnformen für ältere Menschen und dazu passende Pflege-, Betreuungs- und Versorgungskonzepte. Jeder Betroffene kann zukünftig selbst sein eigenes Wohnumfeld organisieren; mit der Unterstützung von Angehörigen oder auch ehrenamtlich Tätigen. Das bedeutet Respekt vor der individuellen Entscheidung.
Selbstständiges und individuelles Leben muss aber nicht mit Schutzlosigkeit und Abhängigkeit einhergehen. Deshalb ist die Qualitätssicherung ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Gesetz. Träger stationärer Einrichtungen, aber auch die Anbieter von neuen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sind künftig verpflichtet, umfassend über ihre Leistungen, den Umfang und die Preise zu informieren. Der Transparenz der Qualität in den Einrichtungen wird zukünftig weiter durch die Verpflichtung Rechnung getragen, dass Ergebnisse von Regelprüfungen der Aufsichtsbehörden zu veröffentlichen sind. Außerdem haben Beratungsstellen und Krisentelefone die Pflicht, den zuständigen Behörden ihre Informationen zur Verfügung zu stellen. Zukünftig müssen die Prüfinstanzen MDK und Heimaufsicht intensiv zusammenarbeiten, wobei der Schwerpunkt der Prüfung dieser Behörden bei der Struktur- und Prozessqualität liegt.
Liebe Frau Kollegin Franzen, an dieser Stelle bin ich nicht mit Ihnen einer Meinung. Richtige Strukturen und angemessene Prozesse nach zum Beispiel pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen tragen erst dazu bei, dass wir eine gute Ergebnisqualität haben. Das Thema Ergebnisqualität ist eines der schwierigsten Themen überhaupt. Wir wollen definieren, was die richtige Pflege für Menschen ist. Wir wollen definieren, welcher Weg dahin bei den Menschen zu einer hohen Zufriedenheit führt. Genau deshalb ist das Thema der Ergebnisqualität einer der schwierigsten Aspekte in diesem Dreiklang. Unser Ziel ist es, Strukturqualität zu analysieren, sie zu systematisieren und vielleicht auch anzupassen. Das Gleiche gilt für die Prozessqualität.
Es wird zukünftig unangemeldete Kontrollen geben, das begrüßen wir. Gleichzeitig sage ich im Zusammenhang mit diesem Thema aber auch immer wieder: Jede unangemeldete Kontrolle bei einem Pflegebedürftigen bedeutet ein unangemeldetes
Eindringen in die Intimsphäre und in das Privatleben. Deshalb muss man an dieser Stelle sehr sorgfältig vorgehen. Man muss auch sehr sorgfältig abwägen, wie man sich in dieser Situation verhält. Ich nenne ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie liegen im Krankenhaus. Mit einem Mal geht die Tür auf und ein fremder Mensch kommt herein, der sagt: Ich komme vom MDK. Bitte stellen Sie sich neben das Bett. Ich möchte sehen, ob Sie heute Morgen vernünftig gewaschen worden sind, ob Sie sauber sind, ob Ihre Haare gekämmt sind, ob das Bett frisch bezogen ist. Sie würden sagen: Sagen Sie mal, was fällt Ihnen ein!
- Genau das ist der Punkt. Insofern ist das Thema „unangemeldete Kontrollen“ ein ganz schwieriges Thema. Aber ich sage nicht, dass die nicht notwendig sind.
Unangemeldete Kontrollen wird es natürlich auch im Bereich des betreuten Wohnens geben. Betreutes Wohnen wird zukünftig einer Zertifizierungspflicht unterworfen. Das heißt, Standards müssen genau festgelegt sowie transparent und öffentlich gemacht werden.
Stationäre Einrichtungen haben zukünftig gesetzlich die Verpflichtung, ein Beschwerdemanagement zu betreiben. Sie haben weiterhin die Verpflichtung, Pflege zu dokumentieren. Allerdings soll das in Zukunft vereinfacht werden und transparent dargestellt werden. Auch da haben wir wieder eine schwierige Situation: Wie will ich als MDK Pflegeabläufe prüfen, wenn ich keine Dokumente habe, wenn ich nicht nachvollziehen kann, in welcher Situation möglicherweise Pflegefehler entstanden sind und wie sie behebbar sind? Auch das ist eine Gratwanderung. Aber ich stimme Ihnen zu: Pflegekräfte dürfen nicht ständig nur mit Dokumentation beschäftigt sein. Sie sind vielmehr dafür angestellt, sich um die Menschen zu kümmern.
Das heute vorgelegte Gesetz betrifft die rund tausend Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt rund 50.000 Bewohnerinnen und Bewohnern in Schleswig-Holstein. Es hat das Ziel, so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig für diese Menschen zu gewährleisten. Es ist ein komplexes Gesetzeswerk auf der einen Seite mit ordnungsrechtlichen Komponenten, auf der anderen Seite aber auch mit Verbraucherschutzaspekten für selbstständiges und selbstbestimmtes Leben.
Der Regelungsumfang dieses Gesetzes betrifft sehr viele Menschen, aber auch sehr viele unterschiedliche Einrichtungen. Es versteht sich von selbst, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Konsens über diesen Entwurf bestehen kann. Wir werden mit allen Beteiligten in den nächsten Wochen diesen Entwurf diskutieren: im Ausschuss, in Anhörungen oder auch in Einzelgesprächen. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir uns letztendlich auf ein Gesetz verständigen werden, das der grundsätzlichen politischen Zielrichtung weiterhin Rechnung tragen wird, nämlich selbstbestimmtem Leben im Alter unter Beachtung der Menschenwürde. Deshalb danke ich der Ministerin für diesen ersten großen Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trägerunabhängige Beratungsstellen haben wir deshalb eingerichtet, um Anlaufstellen in einem Kreis zu schaffen, in dem sich Betroffene oder Angehörige über Beratungsangebote, Versorgungsangebote und Infrastrukturangebote informieren können, um passgenau und individuell für sich auszuloten, was man tun muss und was man in Anspruch nehmen kann, um sich in der persönlichen Situation Hilfe zu organisieren oder zu prüfen, ob man in ein
Pflegeheim umziehen muss oder zu Hause wohnen bleiben kann. Das Ergebnis dieser Beratungsarbeit ist evaluiert worden - sehr sinnvoll, sehr vernünftig - und hat gezeigt, dass genau diese Beratung über das gesamte Spektrum - auch Informationen über Pflegestrukturen - dafür gesorgt hat, dass sehr viele Menschen gar nicht in ein Pflegeheim umziehen mussten, sondern dadurch in die Lage versetzt worden sind, passgenau für sich Hilfen zu organisieren. Natürlich brauchen sie dafür unterschiedliche Anlaufstellen, natürlich müssen sie sich in der Pflegeversicherung oder in der Krankenversicherung schlaumachen. Das macht diese Beratungseinrichtungen doch nicht überflüssig, sondern es muss gebündelt und an einer Stelle sinnvoll zusammengetragen werden.
Herr Kollege Garg, es klingt immer ganz schön, wenn Sie sagen, Sie wollen die ganze Beratung nicht, und das Geld soll bei den Menschen ankommen.
- Das haben Sie hier eben gesagt, und das ist einfach falsch. Es ist kein Leistungsgesetz, um das es hier geht.
Es geht um ein Gesetz, in dem wir die Strukturen neu organisieren, und die wollen wir vernünftig für die Menschen organisieren. Wir wollen vernünftige Strukturen und Prozesse organisieren. Das Leistungsgesetz in diesem Zusammenhang ist das Pflegeversicherungsgesetz.
Das leistet. Wenn wir über eine verbesserte finanzielle Ausstattung von Pflegebedürftigen sprechen wollen,
dann müssen wir über Pflegesätze und das Pflegeversicherungsgesetz diskutieren.
Ja, bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zunächst gefragt, was dieser Antrag eigentlich soll. Das ist mir jetzt durch den Beitrag ein bisschen deutlicher geworden. Aber nichtsdestotrotz habe ich dazu einiges vorzutragen.
Erstens. Die Betreuung von Menschen mit Demenz gewinnt an Bedeutung; das ist nichts Neues. Das wissen wir seit Jahren. Jeder, der sich mit dem demografischen Wandel beziehungsweise mit der Hochaltrigkeit beschäftigt, weiß, dass mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit wächst, an Demenz zu erkranken, und das gilt leider insbesondere für Frauen, weil sie älter als Männer werden.
Zweitens. Blickt man zurück, so stellt man fest, dass in der Altenpflege das Thema Demenz oder auch das große Thema Gerontopsychiatrie eher nachrangig betrachtet wurden, und entsprechend fehlten auch die Ausbildungsinhalte für Pflegekräfte im Altenhilfebereich. Gleichermaßen waren die Versorgungsstrukturen auf die körperlichen Beeinträchtigungen älter werdender Menschen, nicht aber auf psychische Veränderungen ausgerichtet.
Drittens. Diese Einschätzung hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Wir wissen, dass es eine Unter- und auch Fehlversorgung von vielen Demenzkranken gibt. Wir wissen auch, dass nicht einmal jeder fünfte Patient Medikamente wegen seiner Demenz bekommt, und nach wie vor ist die Betreuung in der Familie oder in den Heimen meist nicht auf die Bedürfnisse und die restlich verbliebenen Fähigkeiten der Kranken abgestimmt. Allerdings haben wir zwischenzeitlich eine Menge an Verbesserungen und Maßnahmen eingeleitet.
Volkswirtschaftlich müssen wir feststellen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Demente zu versorgen sein werden - bei immer weniger personellen und finanziellen Mitteln. Insofern ist natürlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung und die Pflegekassen zusätzliche Betreuungskräfte für die Pflege gewinnen wollen.
Das ist natürlich auch für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II eine Chance. Schließlich ist die Ge
sundheits- und Pflegebranche ein Wachstumsmarkt, und es ist somit von den Arbeitsagenturen konsequent, Arbeit suchende Menschen in diesen Markt zu integrieren. Allerdings sollte dies nicht um jeden Preis und nicht mit Zwang erfolgen; das habe ich bisher aber auch nirgendwo gehört. Darunter leidet die Qualität von Pflege. Das geht zulasten der Ergebnisqualität in den Pflegeheimen, und auch die Prozesse sind möglicherweise durch Menschen, die mit geringerem Engagement tätig werden, nicht optimal.
Anders ausgedrückt: Arbeitslose, die eine Zusatzqualifikation durchlaufen müssen, weil sie ansonsten finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, werden sicherlich nicht mit großer Motivation ihre verantwortungsvolle Aufgabe durchführen. Genau das ist aber notwendig, wenn man sich insbesondere im Bereich der Pflege intensiv engagieren will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es versteht sich von selbst, dass die Betreuungsassistenten für Demenz korrekt geschult werden und dass diese Schulungsinhalte selbstverständlich mit den traditionellen Ausbildungsgängen für Altenpflege und Krankenpflege sowie gerontopsychiatrischen Sonderausbildungen in Einklang gebracht werden müssen.
Es ist auch selbstverständlich, dass diese Assistenten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen angestellt werden müssen. Sie sind nicht als Ersatz - vielleicht sogar als billiger Ersatz - für Pflegekräfte zu sehen, sondern sie sind ein zusätzliches wichtiges Element im Bereich der Betreuung und Pflege von demenzkranken Menschen, die neben den traditionellen Altenpflegeund Krankenpflegekräften ergänzende Aufgaben übernehmen. Deshalb ist bei Einsatz dieser Assistenten auch der Nachweis der Zusätzlichkeit zu erbringen, und sie dürfen auch nicht bei der zugrunde zu legenden Fachkraftquote berücksichtigt werden.
All dies sind Faktoren, die aufzeigen, dass es zusätzlich stattfinden muss.
Liebe Kollegin Birk, nicht verstanden habe ich, warum Sie fordern, dass Arbeitslose aus dem Pflegebereich ebenfalls eine entsprechende Qualifikation durchlaufen müssen, wenn sie sich für diese Betreuungsassistenz interessieren. Ich weiß nicht, an welche Arbeitslosen Sie denken. Wir wissen seit Langem, dass Arbeit suchende Pflegekräfte - insbe
sondere Altenpflegekräfte - häufig nach circa sieben Jahren aus ihrem originären Arbeitsfeld aussteigen, weil sie zum Beispiel keine Aufstiegs- oder Karrierechancen haben. Die meisten allerdings verlassen ihren Arbeitsplatz, weil sie die Arbeitssituation nicht mehr ertragen können. Arbeitserwartung und persönliche Erwartung klaffen eklatant mit der Pflegerealität auseinander. Das ist für die meisten so unerträglich, dass sie nicht mehr bereit sind, überhaupt zurückzukehren.
Ich fasse kurz zusammen: Positiv herauszustreichen ist, dass wir eine weitere Versorgungskomponente im Bereich der Dementenversorgung durch die Betreuungsassistenz geschaffen haben. Es ist gut, dass dies auch in Abgrenzung zu den anderen Berufen gesetzlich vorgeschrieben und geregelt wurde. Ich stelle fest, dass Dauer und Inhalt der Qualifizierung von Interessierten durch die bestehenden Betreuungsrichtlinien bereits jetzt detailliert geregelt sind.
Insofern kann ich nur noch einmal wiederholen: Uns ist nicht so ganz deutlich geworden, welche Zielrichtung dieser Antrag in Gänze hat. Wir sollten ihn im Ausschuss beraten, und deshalb plädiere ich dafür, ihn an den Ausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Birk! Ich habe deshalb den Rückblick gemacht, weil wir aus einer bestimmten Pflegetradition kommen. Die Pflegeeinrichtungen waren entsprechend ausgerichtet. Sie waren danach ausgerichtet, dass die Kräfte älterer Menschen nachlassen, dass sie krank werden und meistens nach langer Pflege versterben. Die Erkenntnis, dass wir nicht nur zunehmend demente, sondern auch psychisch erkrankte Menschen und ältere psychisch kranke Menschen haben, hat sich als Erkenntnis in den letzten 15 Jahren durchgesetzt. Diese Erkenntnis ist radikal, rapide und sehr intensiv sowohl in die Ausbildung als auch in den Fort- und Weiterbildung eingeflossen. Den ersten von der Landesregierung vorgelegten Fachplan zur Gerontopsychiatrie muss man sich vielleicht noch einmal genau angucken. Er hat dies vor zehn Jahren genau aufgezeigt und deutlich gemacht. Heute baut man ganz andere Pflegeheime. Heute hat man ganz andere Konzepte mit zum Beispiel Altenwohngemeinschaften für Demente. Dass die Umsetzung erst sukzessive erfolgt, hat auch etwas damit zu tun, dass meistens sehr viel Geld erforderlich ist und dass sich bestehende Strukturen auch baulich verändern müssen.
Ich finde es gut, dass man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eine Dementenbetreuung andere Ansprüche hat. Das heißt, dass wir andere Kräfte brauchen. Wir brauchen zum Beispiel mehr haus
wirtschaftliche Kräfte. Wir brauchen auch mehr Betreuungskräfte. Wenn Menschen körperlich noch fit, aber sehr unruhig sind, dann müssen sie ganz anders begleitet und betreut werden. Auf diese Ansprüche reagiert man zunehmend mehr. Ich finde es gut, dass die Arbeitsverwaltung dies stärker in den Blick nimmt. Ich finde es auch hervorragend, dass man dies mit einer entsprechenden Qualifizierung und auch mit einer entsprechenden Auslese macht.
Man muss das Kind aber auch nicht mit dem Bade ausschütten. Wenn man sich anschaut, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, wenn man in die Krankenpflege oder in die Altenpflege geht, dann sieht man, dass man oft nicht solch hohe Hürden überspringen muss, wie sie möglicherweise von uns aufgebaut werden. Man muss dabei realistisch bleiben.
Der Kollege Baasch hat in einem Gespräch am Rande eben darauf hingewiesen: Wenn ich in diesem Bereich ehrenamtlich arbeite, dann wird dies überhaupt nicht geprüft. Dieser Bereich funktioniert sehr intensiv. Es kann doch ganz normal sein, wenn ich mit einem Dementen einmal spazieren gehe, ihm etwas vorlese oder mit ihm zusammen koche. Das ist entscheidend. Das können Profis häufig nicht leisten. Dies als Ergänzung hinzuzufügen, ist ein richtiger und völlig vernünftiger Ansatz.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2002 haben wir für die kommunale Gesundheitspolitik die Weichen neu gestellt. Mit dem Gesundheitsdienstgesetz haben wir die Aufgaben des Gesundheitsdienstes in die unmittelbare eigene Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte als pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegeben.
Seinerzeit war zentraler neuer Bestandteil, dass wir von einem öffentlichen Gesundheitsdienst abgekehrt sind, der sich an festgelegten Zielen auszurichten hatte. Das neue Gesetz betont nunmehr die eigene Steuerung, die Gesundheitsziele werden jeweils durch die Kommunen vor Ort selbst definiert, und auch die Erreichung dieser Ziele wird von kommunaler Seite aus initiiert und koordiniert, wobei die Umsetzung nicht unbedingt nur durch die Kommune allein erfolgen muss.
Damit wollten wir die Voraussetzungen schaffen, um für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein flexibles, modernes Dienstleistungssystem organisieren zu können.
Der uns vorliegende Bericht zur Praxisausführung des Gesundheitsdienstgesetzes, für den ich mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei der Ministerin, insbesondere aber auch bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bedanken muss, zeigt auch, dass wir zwischenzeitlich eine gut funktionierende Gesundheitsberichterstattung haben. Das Land und auch die Kommunen arbeiten eng zusammen. Positiv bei aller Freiwilligkeit der Kommunen ist, dass sich die Beteiligten bemühen, einheitliche Standards zu entwickeln, damit es möglich wird, über die jeweiligen Kreisgrenzen hinweg vergleichbare Ergebnisse zu erzielen und auch analoge Angebote zu schaffen.
Ein Beispiel in diesem Zusammenhang sind die Schuleingangsuntersuchungen, über deren Ergebnisse jährlich berichtet wird, und die ganz offensichtlich relativ einheitlich in den Kommunen durchgeführt werden.
Andererseits wird auch deutlich, wie die Kommunen in ihrer Eigenverantwortung auch eigene gesundheitspolitische Akzente gesetzt haben. Das gilt zum Beispiel für das umfassende Thema der Kindergesundheit. Einige Kommunen haben ihren Schwerpunkt insbesondere auf den Bereich der Kinderzahnheilkunde ausgerichtet, andere haben ihr Spektrum auf weitere gesundheitliche Störungen wie Entwicklungsstörungen, gesunde Ernährung oder Übergewichtigkeit erweitert. Zum Beispiel in Neumünster: Dort gibt es einen hohen Anteil, den höchsten in Schleswig-Holstein, an übergewichtigen Kindern. Dort wurden inzwischen präventive gesundheitspolitische Maßnahmen vonseiten der Kommunen mit Partnern, zum Beispiel Kitas und Schulen, eingeleitet.
Auffällig ist, dass nur einige Kommunen das Thema Gesundheit für ältere Menschen bearbeiten, wie zum Beispiel die Stadt Lübeck, die bereits seit mehreren Jahren Berichterstattungen über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen auch im Zusammenhang mit stationärer Behandlung und Pflege veröffentlicht. Sie hat auch die allgemeinen Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren besonders aufgearbeitet.
Warum dies in anderen Kreisen und kreisfreien Städten nicht in dieser Intensität erfolgt, kann man dem Bericht leider nicht entnehmen. Das gilt zum Beispiel auch für das Thema Basisgesundheitsberichterstattung für die gesamte Bevölkerung.
Neumünster hat seine Schwerpunkte im Bereich der Kindergesundheit. Lübeck, die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg und Nordfriesland haben sich zusätzlich zu der gesundheitlichen Situation der gesamten Bevölkerung geäußert, zum Beispiel zu Teilschwerpunkten wie die Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen des Gesundheitswesens, die ambulante Suchtkrankenhilfe, Beratung und Unterstützung von Patienten und Angehörigen, Selbsthilfegruppen, die gesundheitliche Lage der Bevölkerung, zum Beispiel Todesursachen und Verkehrsunfälle. Das sind also eine Vielzahl von Teilaspekten.
Mir ist deutlich geworden, dass diese unterschiedlichen Aussagen leider nicht vergleichbar sind. Das ist eben die Gratwanderung, wenn man einerseits den Kommunen freie Hand gibt, andererseits aber
sagt, wir wollen dieses möglicherweise irgendwann auch zusammenführen. Ich glaube, deshalb besteht an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf, wenn wir für Schleswig-Holstein ein einheitliches Bild haben wollen.
Die bisherige Berichterstattung ermöglicht uns aber jetzt schon dort, wo Auffälligkeiten festgestellt wurden, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ich möchte hier beispielhaft das Thema Verringerung der vorzeitigen Sterblichkeit an koronaren Herzerkrankungen nennen. Dieses können wir dem Bericht entnehmen. Ich will das hier nicht ausführen, weil meine Zeit ein bisschen knapp ist. Die Ministerin hat aber darauf hingewiesen.
Ich meine, dass wir mit der Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und dem Gesetz in der letzten Legislaturperiode einen richtigen, neuen Weg beschritten haben. Allerdings zeigt dieser Bericht auch auf, an welchen Stellen wir nachbessern müssten und könnten, zum Beispiel bei der Erstellung von einheitlichen Kriterien, Erhebungsdaten oder auch bei dem Thema Erhebungsstichtag. Der ist in den Kommunen ganz unterschiedlich festgelegt worden. Möglicherweise kann man sich an diesen Stellen annähern.
Ich frage mich auch, ob es nicht möglich ist, mit den Kommunen an einigen Stellen Schwerpunkte inhaltlich noch genauer zu vereinbaren, und zwar bei gesundheitspolitischen Themen, die landesweit gleichermaßen von Interesse sein könnten, wie zum Beispiel die Themen Älterwerden, Pflege, Seniorengesundheit, allgemeine Sterblichkeitsrate oder zum Beispiel das Thema Armut und gesundheitliche Beeinträchtigung. Solche Fragen und darüber, wie einheitliche Standards bei aller Freiwilligkeit und Selbstständigkeit der Kommunen gemeinsam entwickelt werden können, sollten wir im Ausschuss beraten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man macht sich zwar nicht gerade beliebt, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch schnell einen Dreiminutenbeitrag macht, aber ich würde das doch gern tun, um vielleicht noch einmal ein paar Dinge ins Licht zu rücken.
Beim Hören der einzelnen Beiträge von Kolleginnen und Kollegen ist bei mir ein bisschen der Eindruck entstanden, es könne vonseiten der Landesregierung alles gehändelt werden, was auf kommunaler Seite nicht eingelöst worden ist. Genau da ist der Knackpunkt, und genau das ist das Problem. Die Kollegin Birk hat darauf hingewiesen: In dem Moment, in dem es landespolitisch eine Initiative gibt - wie zum Beispiel bei der geriatrischen Versorgung oder bei der Palliativversorgung und so weiter -, tut sich etwas auf kommunaler Ebene. Das war aber nicht unser Ziel.
Unser Ziel war, von unten, von kommunaler Ebene eine öffentliche Gesundheitsvorsorge, ein Gesundheitsbewusstsein für Menschen vor Ort zu schaffen und dies auch durch die Kommunalpolitik initiieren zu lassen. Das ist uns wirklich noch nicht geglückt, mal abgesehen von den seinerzeit geäußerten skeptischen Sätzen des Kollegen Garg, die ich in dem Plenarprotokoll noch einmal nachgelesen habe, der auch gesagt hat, wir wollen mal sehen, wie die Kommunen mit diesen Freiheiten umgehen und ob sie dieses nicht nur nutzen, um ihre personellen Ressourcen zu reduzieren, um an anderer Stelle etwas zu finanzieren. Insofern wäre es auch spannend gewesen, sich noch einmal anzugucken, wie die personellen Ausstattungen in den Gesundheitsämtern vor Ort sind.
Das heißt, die Kritik und die Zweifel an den Ergebnissen die wir äußern, müssen wir an die Kommunen durchreichen, und mit denen müssen wir kritisch diskutieren und sie in die Pflicht nehmen, dass sie auch im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge eine wichtige Aufgabe zu übernehmen haben. Das können wir nicht vonseiten der
Landesebene allein initiieren. Das ist auch nicht unser Ziel gewesen. Sonst müssen wir unser Gesetz ändern. Wir müssen vielleicht auch in der Tat noch einmal überlegen, ob wir nicht an bestimmten Stellen etwas restriktiver vorgehen, insbesondere wenn ich an das Thema Versorgung Älterer, Demenzpflege, geriatrische Versorgung vor Ort und ambulante Angebote denke. Da sollten wir noch einmal kritisch an unser eigenes Gesetz herangehen und das noch einmal überprüfen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Orientierungswertes als Basis für eine regionale Gebührenordnung ist ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu einer einheitlichen Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen gemacht worden. Es gibt ganz offenkundig die Notwendigkeit weiterer Korrekturen, und die Diskussion zeigt, dass die Orientierungswerte in diesem Verfahren das Problem sind. Insbesondere in Schleswig-Holstein sind die verminderten anrechnungsfähigen Leistungsmengen das Problem. Meine Kolleginnen und Kollegen, die eben dazu gesprochen haben, haben bereits darauf hingewiesen.
Wir konnten es auch der Presse entnehmen, dass sich die KV Schleswig-Holstein derzeit um nachträgliche Korrekturen bemüht. Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung dieses Verfahren im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch unterstützt. Generell ist aber zu erwarten, dass weiter gehende vereinheitlichende Beschlüsse des Bewertungsausschusses in den kommenden Jahren ergehen werden. Die Sachverhalte sind zu komplex, um dies auf Anhieb für alle Seiten zufriedenstellend zu lösen. Zum Beispiel wird im nächsten Jahr mit der Umstellung auf die bundeseinheitlichen morbiditätsbezogenen Gesamtvergütungen ein weiterer Aspekt dazukommen, der dann allerdings auch wieder die regional unterschiedliche Morbidität berücksichtigen wird. Im Laufe des weiteren Verfahrens werden bundeseinheitliche zusätzliche Orientierungswerte festgelegt, die regionale Unter- beziehungsweise Überversorgungen berücksichtigen, die dann in der Bedarfsplanung Berücksichtigung finden.
Die Honorarreform, das heißt - präziser gesagt - die Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungen, die im August mit bundesweiter Wirkung durch den erweiterten Bewertungsausschuss von KBV und Krankenkassen durch eine Rahmenvorgabe für die Honorarverteilung festgesetzt wurde, wird also weitergehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Kassen werden diese weiterhin umzusetzen haben. Das steht für Schleswig-Holstein im Moment noch an. Das heißt, wir befinden uns in einem Prozess und können zu diesem Zeitpunkt keine abschließenden Ergebnisse vorweisen.
Aus Sicht meiner Fraktion ist es jedoch inakzeptabel, wenn es für die Ärzte im Vergleich der Bundesländern erneut zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen sollte. Dies wäre auch kontraproduktiv und nicht im Interesse einer guten Versorgung in unserem Land. Wir haben bereits mehrfach insbesondere über die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum diskutiert, und wir wissen, dass wir zukünftig besonders aufgrund der Altersentwicklung der Ärzteschaft mit Engpässen zu rechnen haben. Wir brauchen auf dem Land attraktive Arbeitsbedingungen, und wir müssen entsprechenden Nachwuchs rekrutieren. Dazu ist es erforderlich, neue Strukturen zu entwickeln, damit Ärzte sich dort weiterhin niederlassen.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung derzeit gemeinsam mit den Partnern der Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein neue Konzepte entwickelt. Modellhaft geschieht dies zum Beispiel im Gesundheitsraum Westküste, wo mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Westküstenklinikum kleinteilige zukunftsgerichtete Versorgungsangebote entwickelt werden.
Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass sie sich - obwohl zunächst Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen am Zug sind - in ihrer eigenen Zuständigkeit und Verantwortung dafür starkmacht, dass die Neuordnung der ärztlichen Honorare nicht zulasten Schleswig-Holsteins ausgehen wird. Dass sie dies gemeinsam mit Kollegen aus anderen Bundesländern tut, ist gut. Wir begrüßen das.
Wir sollten die einzelnen Aspekte und die weitere Entwicklung im Ausschuss diskutieren. Ich habe den Eindruck, dass wir inhaltlich nicht weit auseinander liegen. Wir können dies sicherlich gemeinschaftlich verfolgen. Es darf nicht so wie im Fall der bundeseinheitlichen Basisfallwerte oder im Fall der gesamten Basisfallwertproblematik ausgehen. Es darf nicht sein, dass wir in Schleswig-Holstein wieder das Nachsehen haben, weil wir unsere Schularbeiten gut gemacht haben. Ich glaube, wir sind uns einig. Wir können die Ministerin dahin gehend unterstützen, dass wir hier in Schleswig-Holstein keine neue Benachteiligungssituation zulassen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Garg, Ihr Redebeitrag zur Kernenergie war um Welten besser als das, was Sie gerade abgeliefert haben.
Eines muss ich allerdings eingestehen: Es war eine gute Bewerbungsrede für die Geschäftsführerstelle der Krankenhausgesellschaft. Hinsichtlich eines Beitrags zu den Ergebnissen der Gesundheitsministerkonferenz hätte ich mir von Ihnen allerdings ein wenig mehr erwartet.
Die Ergebnisse der 81. Gesundheitsministerkonferenz in Plön - zu meiner Aussage in der Pressemeldung sage ich später noch etwas
können sich sehen lassen.
- Ja, man darf sich nicht nur auf einen Tagesordnungspunkt kaprizieren. Man muss es sich in Gänze angucken, und dann muss man sich vielleicht auch einmal die Mühe machen, die Beschlüsse durchzulesen. Herr Kubicki, ich habe die Unterlage da. Ich gebe sie Ihnen nachher gern.
- Sie haben sie bestimmt nicht gelesen. Nein. Das können wir gleich einmal abfragen.
Die einmal jährlich tagende Konferenz der Landesministerinnen und -minister beziehungsweise Senatorinnen und Senatoren und der Bundesministerin hat eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet und wichtige gesundheitspolitische Beschlüsse gefasst. Sie sind nicht nur für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung bundesweit wichtig, sondern auch für die Situation in Schleswig-Holstein von Bedeutung. Deshalb geht mein Dank an
die Ministerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass diese Konferenz erfolgreich geleitet und durchgeführt werden konnte.
Es ist auch gut, dass die 3.000 Demonstranten, die ihr bei den Forderungen für eine verbesserte Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein den Rücken gestärkt haben, durchaus positive Signale erhalten haben. Insofern ist es sicherlich viel zu kurz gesprungen, wenn man lediglich über das Thema der finanziellen Entlastung der Krankenhäuser als Beratungsergebnis der Konferenz diskutiert. Schließlich gab es auch andere wichtige Themen.
Wir begrüßen, dass sich die Ministerkonferenz intensiv mit dem Thema „Gesundheit im Alter“ befasst und festgelegt hat, dass es erforderlich ist, rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen einzuleiten. Es steht fest, dass die älteren Menschen zukünftig einen höheren Hilfe- und Pflegebedarf haben und dass gleichzeitig die Erwartung älterer Menschen an eine selbstbestimmte Lebensführung und persönliche Lebensqualität besteht.
Diese Anspruchshaltung ist nicht zu unterschätzen, und wir müssen uns fragen, ob die heutigen Angebote den zukünftigen Ansprüchen gerecht werden. Deshalb ist es konsequent, dass die Konferenz empfiehlt, den gesamten Aus-, Fort- und Weiterbildungsbereich der Gesundheitsberufe an diese zukünftigen Entwicklungen anzupassen. Dazu zählt auch, dass die ambulanten und stationären Angebote unseres Gesundheitswesens und die Bereiche Pflege- und Altenhilfe verstärkt und besser miteinander verzahnt werden.
Dem Versorgungsanspruch von Älteren und besonders von Hochbetagten müssen wir noch eindeutiger gerecht werden. Das bedeutet auch, dass wir eine noch qualifiziertere ambulante Basisversorgung durch Hausärzte brauchen. Es ist unumstritten, dass wir zukünftig die Position der Hausärzte weiter ausbauen und stärken müssen. Dazu gehört auch eine adäquate Vergütung.
Zurzeit werden bundesweit nicht genügend Hausärzte ausgebildet - wir haben bereits mehrfach an dieser Stelle darüber diskutiert -, um den erforderlichen Bestand zu sichern. Dieses ist verbesserungsbedürftig, und insofern ist die Position und die Beschlussfassung der GMK zu begrüßen. Herr Katzer ist zwar der Auffassung, dass wir zurzeit gut versorgt seien, aber diese Auffassung teilen weder
ich noch unsere Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. Hier gilt es, Vorsorge zu treffen, und deshalb war der Beschluss der GMK wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine älter werdende Gesellschaft braucht mehr und andere Ärzte, aber auch ambulante Pflege, die den Kommunikations- und Zuwendungsbedürfnissen geriatrischer Medizin entspricht.
In diesem Kontext ist auch die Forderung zu sehen, dass zukünftig gerade in der Fläche die stationäre Versorgung dringend erhalten bleiben muss. Gerade in Schleswig-Holstein haben wir eine Entwicklung zu Krankenhäusern mit einer hohen Bettenzahl. Das ist sicherlich aus wirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich. Gleichzeitig ist es aber auch zu begrüßen, dass sich viele Krankenhäuser in den letzten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen zu Verbünden zusammengeschlossen haben, sodass auch kleinere Krankenhäuser gute Zukunftschancen erhalten. Ich denke an die künftige Krankenhausversorgung auf Fehmarn oder auch in anderen Regionen, zum Beispiel an das Krankenhaus in Kappeln, das inzwischen mit dem Krankenhaus in Flensburg kooperiert. Das sind gute Ansätze, um eine stationäre Versorgung bei uns zu gewährleisten. Auch hier ist der Ansatz der GMK, dies weiter auszubauen, richtig und vernünftig.
Jeder kennt den Spruch „Vorsorgen ist besser als Heilen“. Dennoch haben wir nach wie vor auf Bundesebene kein eigenes Präventionsgesetz. Wir Sozialdemokraten fordern dies aus vielerlei Gründen seit vielen Jahren, zum Beispiel aus ökonomischen und volkswirtschaftlichen Gründen. Gesundheitsökonomen haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass durch konsequente Präventionsmaßnahmen Kosteneinsparungen von 25 bis 30 % bei chronischen Krankheiten möglich werden können. Wir wissen, dass durch Bewusstseins-, Verhaltens- und Lebensstiländerungen chronische Krankheiten vermieden werden können und somit auch langjährige therapeutische Anwendungen nicht mehr notwendig sind. Die Stichworte Nichtrauchen, Stressvermeidung, gesunde Ernährung und so weiter machen deutlich, worum es geht.
Es handelt sich bei der Präventions- und Gesundheitsförderung um eine persönliche, aber gleichermaßen auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Bei steigender Lebenserwartung und gleichzeitig zunehmenden chronischen Erkrankungen muss hier dringend etwas getan werden. Appelle sind nicht so wirkungsvoll wie systematische und verbindliche gesetzliche Regelungen und eindeuti
ge Strukturen. Also, mein Plädoyer für ein bundesweites Präventionsgesetz bleibt nach wie vor bestehen.
Schleswig-Holstein ist Vorreiter in der Brustkrebsdiagnostik, aber auch in der Behandlung und Nachsorge. Wir haben mit der Qualitätsgesicherten Mamma-Diagnostik eine Führungsrolle übernommen und nachweisbar gute Erfahrungen gemacht. Dieses schleswig-holsteinische Modell gilt es weiterhin bundesweit umzusetzen, aber auch immer wieder qualitativ zu vervollständigen. Das in diesem Jahr mit Unterstützung von Professor Dr. Jonat in die GMK hineinzutragen, war ein lobenswerter, guter und wichtiger Ansatz. Ich fand auch die Beilage des sh:z zu diesem Thema ausgesprochen gut. Sie war erstens lebenswert, sie hat zweitens darauf aufmerksam gemacht, dass die Gesundheitsministerkonferenz hier tagt, und sie hat drittens auch die Verbindung zu den Versorgungseinheiten hier in Schleswig-Holstein hergestellt. Insofern auch dafür vielen Dank.
Lassen Sie mich jetzt abschließend noch ein paar Sätze zum Thema Krankenhausfinanzierung und finanzielle Entlastung sagen, damit mir der Kollege Garg dann auch weiter zuhört. Die Ministerin hat auf die Details aufmerksam gemacht. Ich möchte sie hier nicht wiederholen, zumal wir schon x-fach über die schwierige Situation der Krankenhausfinanzierung diskutiert haben. Es besteht bei uns nach wie vor natürlich die Einsicht, dass dort etwas geschehen muss. Aber die gesamte Gesundheitsministerkonferenz jetzt an dieser Stelle nur auf dieses Thema zu reduzieren, finde ich ein bisschen schwach. Deshalb habe ich das auch ganz bewusst an das Ende gestellt, um einmal andere Themen in den Vordergrund zu rücken.
Wir sind uns einig, dass wir bundesweit einheitliche Basisfallwerte brauchen. Wir sind uns auch einig, dass Schleswig-Holstein da seit Jahren benachteiligt ist und dass es für die Krankenhäuser immer enger wird, dass es auch enger wird für die Pflegekräfte. Insofern begrüße ich natürlich, dass die Ministerin es geschafft hat, dieses dicke Brett durchzubohren, und dass es zumindest eine Entscheidung auf dieser Konferenz gegeben hat, in einer bestimmten Phase bundeseinheitliche Basisfallwerte einzuführen. Es wird angestrebt, sich auf einen Mittelwert einzurichten. Das bedeutet für uns Anhebung der Sätze und für einige Bundesländer dann Senkung der Sätze. Es ist sehr bedauerlich, dass
diese Frist eingeräumt worden ist. An dieser Stelle habe ich diesen Zeitrahmen sehr bedauert, weil es in der Tat unseren schleswig-holsteinischen Krankenhäusern finanziell schlecht geht und diese Perspektive zu lang ist. Das gilt auch für die Pflegekräfte. Aber man muss dann auch zur Kenntnis nehmen, dass es auf der Gesundheitsministerkonferenz erforderlich gewesen wäre, dass sich alle Bundesländer einig sind. Und da gibt es in der Tat von den süddeutschen Bundesländern ziemlichen Gegenwind. Deshalb bin ich mit diesem Ergebnis zufrieden, sage aber auch, für unsere Krankenhäuser wäre es schöner gewesen, man hätte es schneller schaffen können. Das lag mit Sicherheit weder an der Bundesministerin noch an unserer Landesministerin, die seit Jahren dafür kämpft, sondern es lag an den anderen Bundesländern.
Wir haben andere finanzielle Entlastungen durchgesetzt. Ich will sie hier nicht noch einmal im Detail wiederholen. Ich freue mich natürlich sehr, dass die Bundesministerin signalisiert hat, den Krankenhäusern bei den Tarifsteigerungen entgegenzukommen. Sie hat auch signalisiert - man kann nie zufrieden sein in der Gesundheitspolitik -, dass sie zusätzliche Pflegekräfte einstellen will, um auch in diesem wichtigen Bereich für Entlastung zu sorgen.
So weit zu einigen Schwerpunkten. Wahrscheinlich kann man im Bereich der Gesundheitspolitik niemals ein endgültiges Ziel erreichen. Wir sind aber einige Schritte vorangekommen. Es hat auch einige entscheidende Durchbrüche gegeben. Insofern noch einmal abschließend mein herzlicher Dank an die Ministerin für die gelungene gesundheitspolitische Konferenz. Es war sehr schön, in Berlin morgens im Frühstücksfernsehen zu sehen, wie sie sich gemeinsam mit der Bundeskollegin frisch daran gemacht hat, hier in Schleswig-Holstein für positive Ergebnisse zu sorgen. Noch einmal dafür unseren herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil nun doch noch das Stichwort des Verzichtes auf den Gesundheitsfonds fiel und immer wieder auf das Geld verwiesen wurde. Entlassmanagement und Übergangspflege sind ein Thema, das überhaupt nicht neu ist. Beides praktizieren wir seit vielen Jahren. Dabei geht es nicht um Geld, sondern schlicht und ergreifend um die Veränderung von Strukturen. Wir haben die Strukturen verändert. Wir haben die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung aufgebrochen.
Wenn man einmal die Diskussionen in den Berufsfeldern von Altenpflege und Krankenpflege verfolgt, erkennt man, dass es in absehbarer Zeit weder Altenpfleger noch Krankenpfleger im klassischen Sinne geben wird. Es wird vielmehr eine gemischte Form beider Berufsbilder geben. Das heißt, die Berufe werden so ausgerichtet, dass man sowohl im Krankenhausbereich als auch in der Altenpflege arbeiten kann.
Viele ambulante Pflegedienste haben sich inzwischen qualifiziert und haben längst ein Überleitungsmanagement organisiert. Sie haben dies schon deshalb getan, weil viele ältere Menschen nach bestimmten Operationen gar nicht so lange im
Krankenhaus bleiben können. Insofern tut sich schon eine ganze Menge. Wir müssen die Entwicklung sicherlich verfolgen und das, was wir vor Augen haben, weiterhin befördern. Es ist jedenfalls ein bisschen zu wenig, den Blick immer nur auf den Gesundheitsfonds, der möglicherweise kritisch zu sehen ist, oder auf mehr Geld zu richten. Das muss ich ehrlich sagen. Wir haben Möglichkeiten, etwas zu verändern.
Herr Kollege Garg, Sie hätten deshalb heute die Chance ergreifen sollen, etwas zum Thema der gesundheitlichen Versorgung älterer Menschen und der geriatrischen Versorgung - beide Themen waren auch Themen auf der Gesundheitsministerkonferenz - zu sagen. Dann hätten wir auch an dieser Stelle fachlich eine gute Debatte führen können. Wie gesagt, es ist ein bisschen zu wenig, jeweils nur eine Reduzierung auf die Kosten vorzunehmen. Das ist gesundheitspolitisch ein bisschen zu flach.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal meinen ganz herzlichen Dank an
die Ministerin und an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht und insbesondere auch für die inzwischen eingeleiteten Initiativen wie zum Beispiel den Organspendesommer.
Organspende und Transplantation sind außerordentlich sensible gesundheitspolitische Themen, insbesondere auch unter ethischen Gesichtspunkten. Wir haben in den letzten Monaten mehrfach darüber diskutiert und festgestellt, dass wir in SchleswigHolstein eine höhere Spendenbereitschaft benötigen; schließlich liegen wir im Bundesvergleich nach wie vor am unteren Ende der Skala. Wir haben mit unserem Transplantationsausführungsgesetz auf Landesebene, das wir in einer der letzten Sitzungen verabschiedet haben, verbindliche Standards geschaffen im Verfahren und unter anderem die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt, nicht zuletzt, um die Spendenbereitschaft auch in unserem Land zu erhöhen.
Mit einer Organspende kann Leben gerettet werden, das steht fest. Der Bedarf an Transplantaten aus Organspenden ist sehr hoch. Ein paar Zahlen: In Deutschland warten aktuell 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, und dabei ist der Bedarf zum Beispiel nur für Nierentransplantationen mit fast 9.000 Personen auf der Warteliste am höchsten. Nur einem Viertel der Patienten mit Transplantationsbedarf kann derzeit geholfen werden.
Diese Zahlen machen deutlich, wie schwierig diese Debatte ist und wie sensibel dieses Thema auch öffentlich diskutiert werden muss. Deshalb muss das Verfahren transparent organisiert werden, und die Berichterstattung über Transplantation, über Spender und über Menschen, die eine Spende erhalten, darf keine Zweifel an dem Verfahren auslösen.
Es ist gut und wichtig, dass die Untersuchungsergebnisse der bei Professor Raspe vom Institut für Sozialmedizin in Auftrag gegebenen Studie zum Anteil nicht gesetzlich versicherter Patienten bei Transplantationen von Nieren, Herzen und Lebern in Schleswig-Holstein die öffentlichen Vorwürfe zur Überrepräsentation von Privatpatienten widerlegen.
Es ist auch aufschlussreich, dass in der Untersuchung erklärt wird, weshalb die Tätigkeitsberichte der Deutschen Gesellschaft für Organtransplantationen unterschiedliche Ergebnisse aufzeigen. Es liegt bei den Tätigkeitsberichten eine uneinheitliche Erfassung des Versichertenstatus zugrunde, dieses kann dann natürlich auch zu missverständlichen Er
gebnissen führen; die Kolleginnen und Kollegen haben bereits darauf hingewiesen. Selbstbereicherung hat es nicht gegeben, ein wichtiger Hinweis, weil ein solcher Vorfall natürlich auch Misstrauen gegenüber dem gesamten Verfahren auslösen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch Verbesserungspotenziale, zum Beispiel empfiehlt Professor Raspe erstens eine national einheitliche Kategorienbildung zum Versichertenstatus für die Berichte der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Sie haben eben darauf hingewiesen, Frau Ministerin, dass an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf besteht, die Strukturen müssen sicherlich noch weiter verbessert werden. Zweitens sollten ergänzend routinemäßig Sozialdaten bei Transplantationspatienten dokumentiert werden. Drittens sollten sowohl Eurotransplant, die Transplantationszentren wie auch die DSO zu allen ihnen möglichen Datenprüfungen verpflichtet werden; ich glaube, das ist ganz entscheidend.
Diese Empfehlungen können nicht in erster Linie auf Landesebene umgesetzt werden, sondern, da es sich bei dem Transplantationsgesetz um ein Bundesgesetz handelt, ist es auch erforderlich, diese Maßnahmen auf Bundesebene einzuleiten. Insofern ist sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung beabsichtigt, diese Vorschläge sowohl an die Bundesregierung heranzutragen als auch auf die Tagesordnung der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz - die ja bei uns im Lande stattfindet - zu setzen. Ich setze darauf, dass dort entsprechende Ergebnisse herbeigeführt werden. Vielleicht sollten wir nach dieser Konferenz im Ausschuss auch darüber noch einmal diskutieren. Ansonsten setze ich auf die Debatte im Sozialausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zunehmende Verarmung und auch Vereinsamung insbesondere von älteren Menschen in unserer Gesellschaft führt heute immer mehr dazu, dass für die Bestattung häufig Sozial- und Ordnungsämter eintreten müssen. Mit der Streichung des Sterbegeldes im Jahre 2004 hat der Gesetzgeber die Verantwortung für die finanzielle Absicherung einer Bestattung ausschließlich der persönlichen Vorsorge des Einzelnen oder eines bestattungspflichtigen Angehörigen übertragen.
Diese Entscheidung ist aus Sicht von Bestattungsunternehmen, aber auch von vielen Menschen sehr problematisch, führt sie doch dazu, dass wir heute zunehmend eine ungeregelte Situation für die betroffenen Angehörigen, die Sozialämter, aber auch für die dafür zuständigen Bestattungsunternehmen haben.
Wir haben im November gemeinsam einen Antrag verabschiedet und die Landesregierung aufgefordert, in einem Bericht über die Umsetzung des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes in kommunaler Selbstverwaltung zu berichten. Dabei
war es uns wichtig zu erfahren, wie Finanzierung und Erstattungsmodalitäten in den jeweiligen Kommunen festgelegt sind, wie Verfahren ablaufen und insbesondere wie die Zusammenarbeit zwischen den Bestattungsunternehmen und den Sozialämtern vor Ort erfolgt.
Ziel war es, einen Überblick darüber zu bekommen, ob die Verfahren in Schleswig-Holstein vergleichbar und einheitlich sind oder ob dies in den Kommunen unterschiedlich organisiert wird und auch unterschiedliche Finanzierungen stattfinden.
Mit dem vorliegenden Bericht, für den ich mich ganz herzlich bei der Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanke, gibt es weitere Informationen. Bedauerlicherweise gibt es aber auch - da verweise ich auf einen sehr lesenswerten Brief im Anhang - den Hinweis der kommunalen Landesverbände darauf, dass sie sich außerstande sehen, die erbetenen Daten zusammenzutragen, und dass die erforderlichen Personalressourcen für eine derartige Datenerhebung nicht vorhanden sind. Ich bedauere dies sehr, zumal ja die Regelzuständigkeit auf kommunaler Ebene liegt, und eigentlich müssten ja auch die Kommunen ein Interesse an analogen Regelungen haben. Schließlich ist es ein Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und insofern kann ich dies überhaupt nicht nachvollziehen.