Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

Frau Kollegin Heinold, vielleicht eine abschließende Bemerkung: Wenn man böswillig ist, dann kann man aus der Begründung zu ihrem Antrag herauslesen, dass Sie einen neuen Antrag fordern.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Genau, wer ist schon böswillig? Wir haben ihn zweimal gelesen. Ich habe Ihren Antrag in der Tat so verstanden: Sie wollen zusammenführen, was wir bereits haben, und darauf aufbauend die Landesregierung daran erinnern, dass Haushaltsmittel bewilligt wurden, um entsprechend aufzubauen, damit man einen Grundstock hat. Man kann nur aufgrund von Tatsachen entscheiden, über die man Bescheid weiß. Insofern habe ich Ihren Antrag nicht als neuen Berichtsantrag empfunden. Die beiden anderen Anträge habe ich allerdings sehr wohl so empfunden. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir am Ende der Debatte dazu kommen würden, die Landesregierung nicht mit zusätzlichen Berichtspflichten zu bedenken. Das gilt gerade für den Antrag von CDU und SPD. Ich kann es zwar verstehen, dass man eine eigene Drucksache haben will, aber ich glaube, wenn die Sozialministerin jetzt ganz klar sagt, was in dem von der Landesregierung ohnehin zu erarbeitenden Bericht stehen wird, und wenn diese Punkte darin vorkommen, dann wäre es doch ein großartiges Zeichen zu sagen, wir ziehen diesen zusätzlichen Berichtsantrag an die Landesregierung zurück.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg und erteile für den SSW Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

(Dr. Heiner Garg)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang November letzten Jahres wurden die Öffentlichkeit und auch wir als Landtagspolitiker wieder einmal durch neue erschütternde Zahlen über die Kinderarmut in Schleswig-Holstein aufgeschreckt. Demnach war nach Angaben des Sozialministerium fast jedes siebte Kind bei uns von Kinderarmut betroffen. Das sind sage und schreibe 64.000 Kinder. In Schleswig-Holstein leben 14 % der Kinder unter 15 Jahren von Sozialhilfe. In Kiel sind es sogar 29 % und in anderen kreisfreien Städten dürfte dies ähnlich sein. Vor diesem Hintergrund kann man die Aussagen des AWO-Landesgeschäftsführers Volker Andresen nur unterstützen, wenn er sagt, dass es sich um einen handfesten sozialpolitischen Skandal handelt.

Nun hört man leider immer noch das Argument, dass es unseren Armen im Verhältnis zu anderen Ländern - zum Beispiel in Osteuropa - doch sehr gut gehe. Jeder, der sich mit dem Thema auch nur ansatzweise beschäftigt, weiß, dass dies eine Milchmädchenrechnung ist und mit der Realität absolut nichts zu tun hat. So belegt beispielsweise eine Studie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, dass die Einkommensarmut von Familien zu gravierenden Benachteiligungen der Kinder bei Bildung und Ausbildung führt und zu höheren Gesundheitsrisiken, sozialer Ausgrenzung und Vernachlässigung führen kann. Dazu kommt, dass es in Familien, die dauerhaft in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation belastet sind, viel eher Konflikte gibt, die eskalieren. Dieser Druck wird meist an das schwächste Glied, an die Kinder, weitergegeben.

Armut bedeutet also Ausgrenzung von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ist deshalb ein ganz großes Problem in unserer Gesellschaft. Natürlich gilt dies insbesondere für die von Armut Betroffenen, aber das Armutsproblem betrifft auch uns übrige Menschen, da eine zu große gesellschaftliche Ungleichheit nicht nur zu Konflikten führt, sondern auch dazu führt, dass zu viele menschliche Ressourcen einfach nicht genutzt werden.

Nun liegen uns für Schleswig-Holstein außer den Zahlen zur Kinderarmut keine aktuellen Zahlen vor. Deshalb ist die Erarbeitung eines Landesarmutsberichts - wie es die Grünen in ihrem Antrag fordern - sehr wichtig. Zumindest haben wir ihn aufgrund der Begründung so verstanden. Natürlich geht es darum, dass wir ein detailliertes Wissen über die Ursachen, die Ausprägungen und die Auswirkungen von Armut haben, bevor wir eine wirksame Bekämpfung anstreben können. Allerdings

hatten wir dieses Wissen bereits 1999 mit dem letzten vorgelegten Armutsbericht. Schon die damaligen Zahlen waren teilweise deprimierend.

Nach dem Landesarmutsbericht von 1999 waren 11 % aller Haushalte von Armut betroffen. Hauptsächlich betroffen waren kinderreiche Familien, Arbeitslose, gering Qualifizierte, Alleinerziehende, Kinder und Ausländer. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden war dreimal so groß wie das des Bevölkerungsdurchschnitts und bei Arbeitslosen war es sogar dreieinhalbmal so groß wie das der Durchschnitthaushalte. Das dürfte heute nicht wesentlich anders sein.

Ohne die exakten heutigen Zahlen für SchleswigHolstein zu kennen, geht man kaum fehl in der Annahme, wenn man sagt, dass Hartz IV zu einer weiteren Öffnung der Schere zwischen Arm und Reich in der Bundesrepublik geführt hat. Denn nach allem, was wir wissen, hat sich das Armutsproblem in den letzten Jahren vergrößert. Die Massenarbeitslosigkeit mit 5 Millionen registrierten Arbeitslosen, aber in Wirklichkeit fast 7 Millionen Menschen, die reell ohne Beschäftigung sind, hat ihre deutlichen Spuren hinterlassen. Wir haben vielfach schon Familien, in denen die finanzielle Abhängigkeit von Sozialhilfe von einer Generation auf die nächste übertragen wird teilweise sogar in der dritten oder vierten Generation.

Die Bundesregierung hat bereits vor einigen Jahren einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beschlossen. Darin sind verschiedene Handlungsfelder und Strategien angeführt. Es geht um bessere Bildungschancen, um zielgenaue Unterstützung von Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt, um nachhaltige Familienpolitik - zum Beispiel bei der Kinderbetreuung -, um Perspektiven für jugendliche Arbeitslose, um eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten und um vieles mehr.

Jeder dieser Ansätze ist an sich richtig und doch greifen sie zu kurz, weil es sich entweder eigentlich um landespolitische Kompetenzen handelt oder weil sie durch andere politische Zielsetzungen und Entwicklungen konterkariert werden. Dazu muss man klar sagen, dass unser Wirtschaftssystem in Zeiten der Globalisierung zu viel Verlierer und zu wenig Gewinner produziert und somit stark zur Ausgrenzung von vielen Bevölkerungsgruppen beiträgt. Das ist aber ein anderes abendfüllendes Thema und ehrlicherweise müssen wir uns eingestehen, dass es unter den gegebenen bundespolitischen Voraussetzungen für uns in Schleswig-Holstein nur schwer ist, eigene Akzente zu setzen. Aber wir müssen es natürlich versuchen.

Für Schleswig-Holstein sollten wir uns deshalb auf das für uns Machbare konzentrieren und deshalb ist es gut, dass es Organisationen gibt, die sich mit diesen Problemstellungen befassen. So wird im vorliegenden Antrag der Grünen auf die Kampagne „Gemeinsam gegen Kinderarmut“ von Kinderschutzbund, Landesjugendring, Arbeiterwohlfahrt und Sozialverband unter der Schirmherrschaft von Heide Simonis hingewiesen. Mit acht Thesen gegen Kinderarmut wollen sie eine breite Öffentlichkeit informieren und der Politik konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der Kinderarmut an die Hand geben. Es geht bei diesen Forderungen unter anderem um mehr Öffentlichkeit für Kinderrechte, um eine Grundsicherung von mindestens 300 € für jedes Kind, um die Einrichtung von kommunalen Netzwerken zur Prävention und zur Minderung von Kinderarmutsfolgen, um die Verbesserung des Angebotes für die bis zu drei Jahre alten Kinder und so weiter.

Auch wenn nicht alle Vorschläge unmittelbar auf Landesebene umsetzbar sind, sieht der SSW sie doch als eine vernünftige Grundlage zur weiteren Diskussion. Die Sozialministerin hat schon ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Forderungen signalisiert. Das begrüßen wir. Schließlich geht es darum, den sozialen Kitt unserer Gesellschaft zu erhalten. und die Politik muss alle positiven gesellschaftlichen Kräfte mit einbinden.

Wir begrüßen also, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt haben, und können auch die ersten beiden Abschnitte des Antrages ungeschmälert unterstützen. Allerdings haben wir uns gefragt, warum in dem vorliegenden Antrag im dritten Abschnitt von der Landesregierung nur gefordert wird, dass sie darlegen soll, wann eine Berichterstattung über die soziale Lage der Bevölkerung in Schleswig-Holstein vorgelegt wird. Der CDU/SPD-Antrag will nur einmal einen kurzen mündlichen Bericht erhalten, verlangt aber kein abgestimmtes, konkretes Konzept.

Wir meinen, dass der Landtag selbst etwas präziser sagen sollte, wann er einen Landesarmutsbericht haben will und welche Zielsetzung dieser haben soll. Der SSW fordert daher in seinem Änderungsantrag, dass die Landesregierung bis zur 15. Tagung - also im September - einen Landesarmutsbericht vorlegen muss. Dazu wollen wir gleichzeitig einen konkreten Handlungsplan zur Bekämpfung der Armut in Schleswig-Holstein vorgelegt bekommen. Es muss doch darum gehen, dass wir als Land selbst handeln, und daher muss die Landesregierung darlegen, welche Maßnahmen sie im

Rahmen der Landeskompetenzen bereits mit dem Haushalt 2007/2008 in Gang setzen kann. Dann wollen wir politisch und inhaltlich darüber diskutieren. Deshalb bitten wir um Unterstützung für unseren Änderungsantrag.

(Beifall beim SSW)

Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms und erteile Frau Ministerin Dr. Gitta Trauernicht das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte konkrete Auskunft über den Einsatz der Mittel geben, die mit der Zweckbestimmung Berichte über die soziale Lage der Bevölkerung in Schleswig-Holstein im Haushalt eingestellt sind. Wir beabsichtigen, diese Mittel im Rahmen des Gesamtkonzepts für Menschen mit Behinderung einzusetzen, weil wir in diesem Bereich konkreten Erkenntnisbedarf auf Datenbasis haben, während wir bei dem gerade diskutierten Bereich der Kinderarmut weniger ein Erkenntnisdefizit haben, sondern vor dem Hintergrund der vorliegenden Erkenntnisse sowie der Erwartungen und Forderungen der Träger und anderer Handlungsansätze darstellen wollen, wie Kinderarmut in diesem Land konkret zu bekämpfen ist. Ich hoffe, dass ich damit Ihrem Begehren nachgekommen bin, Frau Heinold.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung und stelle zunächst fest, dass die Absätze 2 und 3 der Drucksache 16/595 (neu) durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben.

(Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja, das ist richtig!)

Es ist Abstimmung in der Sache beantragt. Ich schlage abweichend von der Geschäftsordnung vor, alle vorliegenden Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Ich sehe keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Wer zunächst Absatz 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/595 (neu) , zustimmen will, den bitte ich um das Hand

(Lars Harms)

zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Lars Harms bei Enthaltung der Abgeordneten Spoorendonk abgelehnt. - Frau Spoorendonk möchte ihr Abstimmungsverhalten erläutern.

Ich habe mich der Stimme enthalten, will aber zu Protokoll geben, dass ich für den ersten Absatz gestimmt hätte, wenn ich besser aufgepasst hätte.

(Heiterkeit)

Das ist weniger ein Problem des Präsidiums.

Wir kommen zum Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/611. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag des SSW mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen des SSW bei Enthaltung von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/615, abstimmen. Die Kollegen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten zunächst um Abstimmung des ersten Absatzes. Damit stelle ich den ersten Absatz des Antrages Drucksache 16/615 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Ich stelle fest, dass der erste Absatz vom Haus einstimmig so beschlossen ist.

Ich stelle nun den gesamten Antrag Drucksache 16/615 zur Abstimmung und frage zunächst nach Zustimmung. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/615, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt noch den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Ablehnung des integrierten Börsengangs der Bahn

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/560

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN bittet um einen mündlichen Bericht in dieser Tagung. Wer dem Berichtsantrag mit dieser Änderung eines mündlichen Berichts seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist das so beschlossen.

Ich erteile für die Landesregierung dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Austermann, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Entscheidung, ob und in welcher Form die DB AG privatisiert werden soll, stehen wir vor einer sehr wichtigen Weichenstellung im Bereich der Verkehrspolitik. Das gerade erschienene Gutachten von Booz Allen Hamilton zeigt, dass die Thematik allerdings bei weitem komplexer ist, als bisher gedacht wurde. Deswegen sage ich gleich zu Beginn, es wird nicht möglich sein, die Fragen, die von den Grünen gestellt worden sind, hier in der Sitzung zu beantworten. Aber es ist ja vorgesehen, dass das Ganze im Ausschuss beraten und dort die Aufklärung gegeben wird. Das hängt einmal damit zusammen, dass wir natürlich Gutachten, die vorliegen, sorgfältig prüfen und lesen müssen. Wir hatten heute schon einmal das Thema eines Gutachtens für eine bestimmte Situation. Auch dort haben wir uns das gründlich angeguckt und uns eine Meinung gebildet. Das gilt hier genauso.

Lassen Sie mich aber ein paar Dinge bereits heute sagen. Bisher hat sich die Diskussion auf zwei Modelle fokussiert, erstens auf den Börsengang des integrierten Konzerns einschließlich der Infrastruktur, also Bahn, Betrieb und Infrastruktur gemeinsam, zweitens der Börsengang nur der Transportgesellschaft und damit die Trennung von Netz und Betrieb. Diese beiden Alternativen wurden als die einzig möglichen angesehen. Das Gutachten zeigt, dass es nicht nur diese beiden Modelle gibt. Geprüft wird auch ein Eigentumsmodell in zwei Varianten und ein Finanzholdingmodell. Laut Gutachten sind übrigens alle vier Modelle, die ich eben genannt habe, kapitalmarktfähig - eine nicht unerhebliche Voraussetzung für den Börsengang. Keines der Modelle würde den Modal Split, also den Marktanteil der Bahn im Verhältnis zu den anderen Verkehrsträgern, in nennenswertem Umfang ändern.

Allerdings - dies kann man heute schon sagen - unterscheiden sie sich erheblich bei den Finanz- und Wettbewerbseffekten. Eine Privatisierung, so wie das Gutachten ausweist, würde dem Bundeshaushalt zunächst einen bestimmten Betrag bringen. Da

(Vizepräsidentin Frauke Tengler)

differieren die Angaben zwischen 14 Milliarden und 23 Milliarden €, ein gewaltiger Batzen Geld. Aber im Vergleich zu den mehr als 200 Milliarden €, die der Bund allein in den letzten zehn Jahren aufgebracht hat, um die Infrastruktur zu finanzieren, sieht die Summe nicht mehr ganz so beeindruckend aus, zumal es unstrittig ist, dass der Bund weiterhin für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur und Regionalisierungsmittel aufkommen müsste. Das heißt, wir geben einen bestimmten Wert weg und bekommen dafür einen Preis, der in einem Missverhältnis zum tatsächlichen Wert steht. Wir würden weiterhin verpflichtet, für die Infrastruktur und die Regionalisierungsmittel tätig sein zu müssen, um die es in der aktuellen Debatte geht.

Der Wettbewerb zwischen den Eisenbahnunternehmen würde am Stärksten bei der Trennung von Netz und Betrieb belebt werden. Das ist unstreitig. Wir sollten aber nicht übersehen, dass die Bundesnetzagentur ihre Arbeit gerade erst zum 1. Januar 2006 aufgenommen hat. Dort wird jetzt kontrolliert, dort soll darauf geachtet werden, dass Wettbewerb ordentlich funktioniert. Ich meine schon, bevor man die Trennung von Netz und Betrieb fordert oder durchsetzt, sollte man zunächst einmal sehen, ob die Stärkung des Wettbewerbs auf diesem Wege nicht genauso gut erreicht werden kann.

Schließlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass bei einer Trennung von Netz und Betrieb bestehende Synergieeffekte verloren gehen.

Die Eisenbahn ist technisch ein sehr komplexes System. Es bestehen gegenseitige Abhängigkeiten zwischen Infrastruktur und Transportunternehmen, und zwar erheblich mehr als bei den Verkehrsträgern Schifffahrt und Straße. Eine Trennung von Netz und Betrieb würde bedeuten, dass ein Eisenbahnsystem, das in der Eigentümerverantwortung der DB AG im Großen und Ganzen funktioniert, zerschlagen würde. Ich denke aber, dass eine abschließende Bewertung heute noch nicht möglich ist. Das wird man sich in Ruhe ansehen müssen. Ich sage dies auch im Hinblick auf die Aussage, die der Koalitionsvertrag in diesem Punkte trifft. Ich denke, dass wir nicht Gutachten in Auftrag geben, um sie hinterher zu ignorieren, sondern um sie zu würdigen und daraus Konsequenzen zu ziehen.

Wie immer die Diskussion ausgeht - so denke ich -, sind für unser Land vier Bedingungen wichtig: