Heiner Garg

Sitzungen

16/3 16/4 16/5 16/6 16/7 16/9 16/10 16/11 16/13 16/14 16/15 16/16 16/17 16/18 16/19 16/20 16/21 16/22 16/23 16/24 16/25 16/26 16/28 16/29 16/30 16/31 16/32 16/33 16/34 16/35 16/36 16/37 16/38 16/39 16/40 16/41 16/42 16/43 16/44 16/46 16/47 16/48 16/49 16/50 16/51 16/52 16/53 16/54 16/55 16/56 16/57 16/58 16/59 16/60 16/61 16/62 16/63 16/65 16/66 16/67 16/68 16/74 16/76 16/77 16/78 16/79 16/80 16/81 16/82 16/83 16/84 16/86 16/87 16/88 16/89 16/90 16/91 16/93 16/94 16/95 16/96 16/97 16/98 16/100 16/101 16/102 16/103 16/104 16/105 16/106 16/107 16/108 16/109 16/110 16/111 16/112 16/113 16/114 16/115 16/116 16/117 16/118 16/121 16/123

Letzte Beiträge

Herr Abgeordneter Bernstein, würden Sie mir recht geben, dass die Kosten der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, die in dieser Rechnung nicht enthalten sind, dann von allen Steuerzahlern bezahlt werden müssten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich weiß, was mir fehlen wird, Kollege Hentschel, Kollege Nabel, nämlich genau diese engagierten Debatten. Wenn wir auch oft bei diesem Thema nicht einer Meinung waren - aber dass man sich damit so auseinandersetzt, das hat Spaß gemacht in der Vergangenheit. Jetzt möchte ich Sie im Laufe der Debatte vielleicht auch wieder ein bisschen zum Lachen bringen. Ich weiß ja, dass Sie herzhaft über mich lachen können.
Herr Hentschel, als ich Ihren Beitrag gehört habe, habe ich mich allerdings schon gefragt: Was haben eigentlich die Grünen sieben Jahr lang in der Bundesregierung getan?
Ich will sagen, was sie unter anderem getan haben: Sie haben beim Energiekonsens dafür gesorgt, dass auch Restlaufzeiten von neueren Kernkraftwerken auf ältere übertragen werden können. Das haben die Grünen mit „reinverhandelt“. Dass Sie das heute nicht mehr wahrhaben wollen und das jetzt raushaben wollen, ist zwar im Grundsatz richtig, aber auch dazu müssen Sie stehen, wenn Sie so eine große Abschiedsrede halten, Herr Kollege Hentschel.
Die Grünen, Ihre Landtagsfraktion, hat mit der ehemaligen Atomministerin einen Ursprungsantrag zu Krümmel unterschrieben, der in der Sache schlicht falsch war. Sie sprechen darin von Restlaufzeiten. Im Atomgesetz ist nirgends von Restlaufzeiten die Rede, sondern es geht um vereinbarte Reststrommengen. Sie wollten mit Vattenfall verhandeln, obwohl Sie eigentlich wissen müssten, zumindest die ehemalige Atomministerin, dass man mit E.ON und Vattenfall verhandeln muss, wenn man Krümmel nicht mehr ans Netz gehen lassen will.
Nein, erlaube ich im Moment nicht. - Dann hört man im Sozialausschuss als Begründung - die fand ich besonders originell -, es ginge ja schließlich nur um ein Signal. Nein, ich sage Ihnen: Wenn Krümmel nicht mehr ans Netz soll, dann muss es um mehr als ein Signal gehen, da muss gehandelt werden. Mit einem solchen sachlich falschen Antrag handelt man mit Sicherheit nicht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ehemalige Atomministerin ist ja ganz schön mutig in der Opposition. Wenn sie jetzt fordert, Krümmel darf nie mehr ans Netz, dann frage ich Sie: Warum haben Sie als verantwortliche Atomministerin dann im Ju
li 2009 noch die Wiederanfahrgenehmigung erteilt?
Sie können tatsächlich froh darüber sein, dass jetzt Bundestagswahlkampf und Landtagswahlkampf ist. Wir müssten eigentlich einmal ganz genau fragen, ob diese Wiederanfahrgenehmigung nach allem, was Vattenfall uns geboten hat, wirklich in Ordnung gewesen ist.
Die engagierte Rede gegen die Kohle habe ich wohl wahrgenommen. Da möchte ich einmal darauf hinweisen: Die SPD, jedenfalls die Bundes-SPD, ist die „Kohlepartei“ schlechthin.
Sie haben in Ihrem Bundestagswahlprogramm den kompletten Wiedereinstieg in die Kohleverstromung stehen. Sie wollen Schluss machen mit dem Ende der Steinkohlesubventionierung, Sie wollen den Wiedereinstieg in die Steinkohlesubventionierung. Da kann ich nur ganz klar sagen, wenn Sie hier schon Wahlkampf machen: Wer am 27. September 2009 SPD wählt, der wählt Kohle. Das muss jedem klar sein: der wählt Kohle!
Für uns steht hingegen fest: Klimaschutz und Wirtschaftskraft gehen Hand in Hand.
- Herr Stegner, mit wem Sie koalieren wollen, haben wir heute wieder gelesen. Mit der Linkspartei, die ungeborenes Leben als Kaulquappen diffamiert; mit der Linkspartei, die Stalins Geburtstage feiert; mit der Linkspartei, die Hasstiraden auf homosexuelle Mitbürger an ihren Wahlständen verbreitet mit solchen Leuten wollen Sie koalieren. Insofern brauche ich Zwischenrufe von Ihnen nicht besonders zu beantworten.
Eine gut konzipierte Klimaschutzpolitik, die frühzeitig energie- und klimaeffizientes Verhalten der Akteure belohnt, ist eine vernünftige Wirtschaftspolitik. Die zentralen Klimaschutzstrategien sind: mehr Energieeffizienz und Energiesparen, um den Energiebedarf zu drosseln. Die größten Potenziale zur Energieeinsparung liegen in der Wärmedämmung des Gebäudebestandes, in energieoptimierten technischen Produkten und in einem energiebewussten Verhalten jedes einzelnen. Investitionen in erneuerbare Energien tragen zudem dazu bei, Be
schäftigung in unserem Land zu sichern und neue, hoch qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen.
Ich sage ganz deutlich, auch wenn hier immer wieder gern das Gegenteil behauptet wird: Langfristig streben wir eine CO2-neutrale Energieversorgung an. Um dieses zu erreichen, wird die FDP das nördlichste Bundesland zum Spitzenreiter bei erneuerbaren Energien machen.
- Sehen Sie, Sie können schon wieder schmunzeln.
Ziel ist es, den Stromverbrauch des Landes zu 100 % aus erneuerbaren Energien decken zu können. Von daher wird es Sie auch nicht weiter verwundern, dass wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich befürworten. In dem einen oder anderen Punkt wird zwar Diskussionsbedarf herrschen, da wir aber keine Ausschussberatung mehr haben, werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Wer das Ziel ausgibt, den Stromverbrauch des Landes mittelfristig aus 100 % erneuerbaren Energien zu decken, der muss natürlich auch sagen, wie das erreicht werden soll. Schaut man sich die natürlichen Gegebenheiten in Schleswig-Holstein an, dann liegt der Schwerpunkt der zukünftigen Energieversorgung naturgegeben auf Windenergie und Erdwärme.
Bei der Windenergie müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sowohl dem weiteren Ausbau der Windkraft an Land als auch der Neuentwicklung von Windparks auf dem Wasser so viel Rückenwind wie nur möglich zuteil wird.
Auch wollen wir den Bürgern verstärkt die Möglichkeit einräumen, in Form von Kleinwindanlagen an der Nutzung der Windenergie teilzuhaben.
Die FDP wird zudem die derzeitige Regelung aufheben, lediglich 1 % der Landesfläche als Nutzungsfläche für Windenergieanlagen auszuweisen. Das ist im Übrigen ein Punkt, den ich bei Ihrer Entscheidung auf Ihrem Landesparteitag nicht ganz nachvollziehen kann, Kollege Matthiessen. Warum wollen Sie an der starren 1-%-Regelung festhalten?
- Doch, wollen Sie, das haben Sie auf Ihrem Landesparteitag ganz klar beschlossen.
Auch die ökonomisch und ökologisch sinnvolle Strom- und Wärmeerzeugung aus pflanzlichen Stoffen, Gülle, organischen Reststoffen aus der Land- und Ernährungswirtschaft sowie aus Restholz ist weiterzuentwickeln. Im Hinblick auf die Flächenkonkurrenz der Lebensmittel- und Energiepflanzen ist allerdings stets ein ausgewogenes Verhältnis zu beachten. Das ist ein Punkt, der im landwirtschaftlich geprägten Schleswig-Holstein nicht vernachlässigt werden darf.
Um erneuerbare Energien zu einer jederzeit verfügbaren Energiequelle zu machen, brauchen wir eine völlig neue Form der Energiespeicherung. Dringend notwendig ist deshalb, die technischen Möglichkeiten zu schaffen, den Strom aus den regenerativen Energiequellen zu speichern und damit grundlastfähig zu machen. Die Forschung zur Speicherung der in ihrer Intensität schwankenden erneuerbaren Energien muss mit allem Nachdruck intensiviert werden. Es ist eben kein Argument für längere Restlaufzeiten von Kernkraftwerken, dass man sagt, erneuerbare Energien seien nicht grundlastfähig. Dann muss man alles daran setzen, erneuerbare Energien grundlastfähig zu machen, und zwar so schnell wie nur irgend möglich.
Für uns, für die FDP, bedeutet es deswegen ganz konkret, dass die Fördermittel für die regenerativen Energien verstärkt in Forschung und Entwicklung der Speichertechnologien umgeleitet werden müssen.
Eine Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und eine verstärkte Entwicklung von Speichertechnologien sind so lange wirkungslos wie die Stromnetze nicht in der Lage sind, die produzierten Energiemengen ausreichend zu transportieren. Ich sage das hier ganz deutlich: Die FDP wird jede weitere planerische Verschleppung des Netzausbaus nicht nur nicht dulden, sondern auf die Beschleunigung zum Auffangen bisheriger Versäumnisse hinwirken.
Dabei ist grundsätzlich dort - und an dem „grundsätzlich“ habe ich mich ein bisschen gestört, deswegen füge ich ein „volkswirtschaftlich“ ein -, wo es volkswirtschaftlich günstiger ist und die Unterstützung der örtlichen Bevölkerung findet, die Verlegung von Erdkabeln anstelle von überirdischen Stromleitungen zu bevorzugen.
Noch ein weiterer Punkt ist wichtig. Die Energienetze müssen mit intelligenter Technik ausgerüstet werden, sodass in naher Zukunft ein Energiemanagement mit vielen kleinen dezentralen Stromerzeugern bis hin zu virtuellen Kraftwerken realisiert werden kann.
Das alles - das wissen wir - passiert nicht von heute auf morgen. Daher brauchen wir natürlich auf absehbare Zeit einen Energiemix aus konventionellen Kraftwerken und erneuerbarer Energie, der Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit vereint. Bei den konventionellen Kraftwerken ist jedoch aus unserer Sicht stets eine gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme anzustreben, um die hohen Energieverluste der konventionellen Kraftwerke abzumildern. Generell kann Kohlestrom aus Gründen der Versorgungssicherheit und der preisgünstigen Grundlastversorgung auf absehbare Zeit ein Teil des Energiemixes sein, allerdings - das will ich ganz deutlich sagen - nur als Übergangstechnologie.
Deswegen lassen Sie mich an dieser Stelle klipp und klar sagen: Wir lehnen den Zubau weiterer Kohlekraftwerke neben den bislang in Planung befindlichen in Schleswig-Holstein ab. Ebenso lehnt die FDP den Bau einer CO2-Pipeline zum Transport von CO2 von Kraftwerken außerhalb Schleswig-Holsteins zu Lagerstätten im nördlichsten Bundesland entschieden ab - auch wenn hier immer das Gegenteil behauptet wird. Ich sage an der Stelle ganz deutlich: Das unterscheidet uns von den Sozialdemokraten. Denn die schleswig-holsteinischen SPD-Delegierten haben auf dem vergangenen Bundesparteitag Folgendes beschlossen:
,,Wir wollen deshalb, dass die Revisionsklausel für den deutschen Steinkohlebergbau schon rechtzeitig vor 2012 wirksam gemacht und so das faktische Auslaufen des Steinkohlebergbaus verhindert wird.“
Das unterscheidet uns ganz massiv von der SPD. Wir wollen weg von der Steinkohle und die CO2Emissionen reduzieren. Die SPD will den Wiedereinstieg in die Steinkohle. Und da Steinkohle ja auch irgendwo hin muss, heißt das logischerweise auch: Die SPD will - jedenfalls auf Bundesebene ganz offensichtlich den Bau von neuen Kohlekraftwerken. Die FDP will das nicht.
Auch eine unterirdische Speicherung von CO2 aus Kohlekraftwerken in Schleswig-Holstein lehnen wir entschieden ab. SPD-Umweltminister Sigmar Gabriel tut das offensichtlich nicht - nein, nicht nur offensichtlich nicht, er tut es nicht. Denn er
weiß genau: Der Wiedereinstieg in die Steinkohleförderung bei gleichzeitigem Erreichen der Auflagen des Kyoto-Protokolls in Sachen CO2-Reduzierung geht natürlich nur, wenn die CCS-Technologie zur Abscheidung und Einlagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken angewandt wird. Und dann ist es natürlich als Niedersachse auch ganz einfach zu sagen: Dann soll der Dreck eben in Schleswig-Holstein verbuddelt werden. Das wollen wir definitiv nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir noch einmal zum Thema Atomkraft. Ich bin der Auffassung, dass auch die Kernenergie in Schleswig-Holstein nur eine Übergangstechnologie sein kann, und zwar auch nur so lange, bis erneuerbare Energien in ausreichendem Umfang grundlastfähigen Strom erzeugen können.
Die FDP in Schleswig-Holstein bekennt sich - im Übrigen auch wider allen anderen Behauptungen, die man dieser Tage immer wieder hört - eindeutig, unmissverständlich und einstimmig zu den mit den Kraftwerksbetreibern vereinbarten Reststrommengen. Ich sage aber auch ganz deutlich: Eine Reduzierung der produzierten Strommengen aus Kernenergie lehnen wir ab. Da unterscheiden wir uns von den Grünen. Sie wollen diese Möglichkeit auch nutzen, im Zweifel über den von Ihnen vereinbarten Energiekonsens hinaus, die Reststrommengen zu reduzieren.
Ja, selbstverständlich, immer gern.
- Du bist ja auch wieder da.
Auffassung der Bundes-FDP zum selben Thema? Sind Sie so nett, mir das zu erklären?
- Herr Kollege Astrup, ich freue mich sehr über die Möglichkeit klarzumachen, dass wir offensichtlich deutlich weiter sind als der Kollege Stegner bei der Bundes-SPD. Die Bundes-FDP nähert sich unserem Kernenergiekurs immer weiter an.
Die Bundes-FDP hat beispielsweise in ihrem Präsidium ganz klar beschlossen, dass Reststrommengen von älteren auf neuere Kernkraftwerke übertragen werden können. Das ist die Position der FDP Schleswig-Holstein. So weit sind Sie noch lange nicht.
Ich bin bei der Kerntechnologie: Von großer Bedeutung bei dieser Technologie neben der bisher weiter ungeklärten politischen Frage der Endlagerung des radioaktiven Abfalls ist stets die Sicherheit der Anlagen. Das hat die leidige und oft geführte Diskussion um das Kernkraftwerk Krümmel gezeigt. Lieber Kollege Hentschel, an der Stelle sage ich Ihnen zu der Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle ganz deutlich: Da hat sich die rot-grüne Bundesregierung nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Sie haben recht, dass es ein Riesenproblem ist, nuklearen Abfall für Hunderttausende von Jahren lagern zu müssen. Sie müssen aber auch nicht so tun, als ob Sie die Lagerung verhindern könnten. Es gibt ja schon jede Menge hochradioaktiven Abfall. Wir müssen alle - jede politische Kraft, die in Zukunft Verantwortung trägt - dafür sorgen, dass wir ein sicheres Endlager für diesen hochradioaktiven Abfall finden.
- Aber Sie haben während Ihrer Regierungszeit nichts dafür getan, dass die Klärung der Frage der Endlagerung weiter vorangekommen ist.
Die Sicherheit der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke muss auf höchstem Niveau gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für das Sicherheitsmanagement und die Sicherheitskultur in den Anlagen. Da will ich ganz deutlich sagen - auch nach dem letzten Auftritt der Vertreter von Vatten
fall im zuständigen Sozialausschuss -: Hier hat der Staatskonzern Vattenfall kläglich und erbärmlich versagt. Dies ist kein Umgang mit Parlamentariern, die ein Recht darauf haben, nicht nur wahrhaftig informiert zu werden, sondern vor allem ein Recht darauf haben, dass die Auflagen, die vor zwei Jahren dem Kraftwerksbetreiber gemacht wurden, auch erfüllt werden. Nichts ist passiert! Bis heute weigert sich beispielsweise Vattenfall, die Einführung der Audioüberwachung in dem Kraftwerk zu installieren. Da sage ich ganz deutlich: So darf man sich das nicht gefallen lassen.
Ein solcher Betreiber darf in Zukunft ein Kraftwerk nicht mehr betreiben.
In der logischen Konsequenz heißt das dann, wenn die Sicherheit einzelner Anlagen nicht gewährleistet werden kann, müssen die entsprechenden Anlagen endgültig vom Netz gehen und die noch bestehenden Reststrommengen auf jüngere Meiler übertragen werden. Dies hat dann natürlich automatisch eine Verlängerung der Laufzeit desjenigen Atomkraftwerks zur Folge, welches die zusätzliche Strommenge produzieren darf.
Ich habe für meine Fraktion bereits am 16. Juli 2008 im Plenum des Landtags gefordert, mit der Bundesregierung und mit den Kernkraftwerksbetreibern Vattenfall und E.ON in konkrete Verhandlungen einzusteigen, um ein angemessenes Verfahren zu finden, mit dem gewährleistet ist, die Reststrommengen von älteren Reaktoren wie Krümmel und Brunsbüttel auf neuere Anlagen - beispielsweise Brokdorf - zu übertragen. Nach dem Atomgesetz ist das möglich, setzt allerdings den Konsens aller Beteiligten voraus.
Dieser Ernergiekonsens II - so habe ich ihn genannt - muss herbeigeführt werden, und zwar in einem unideologischen, unaufgeregten und stattdessen sachlichen Verfahren. Sie finden genau diesen Vorschlag in unserem heutigen Änderungsantrag wieder. Der ist klipp und klar und wiederholt meine Forderungen von damals. Ich sage auch: Wir müssen den Gemeinden - in diesem Fall der Gemeinde Geesthacht - natürlich einen finanziellen Ausgleich dafür bieten, dass sie in Zukunft auf Steuereinnahmen verzichten müssen. Das hat bei der Fusionierung von Sparkassen geklappt. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum es in diesem Fall nicht auch funktionieren sollte. Aber es gehört auch zur Ehr
lichkeit dazu, dass man einen fairen Ausgleich für diese Gemeinden finden muss.
Energiepolitik macht nicht nur in Wahlkampfzeiten Spaß, sondern sie ist eine der Zukunftsfragen unserer Gesellschaft schlechthin. Ich glaube nicht - soviel zu den von Ihnen, Herr Minister Biel, vorgelegten Leitlinien -, dass man die Zukunft der Energiepolitik mit Kohle und Kernkraft bestreiten können wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Schulze, Sie haben hier versucht, Herrn Gabriels Meinung als Einzelmeinung in der SPD darzustellen. Also, es ist nicht nur so, dass er „Noch-Bundesumweltminister“ ist, sondern
Sie haben außerdem einstimmig ein Bundestagswahlprogramm verabschiedet
und werfen jetzt der CDU vor, sie würde ein CCSGesetz nach der Bundestagswahl durchsetzen, das Sie nach Ihrem Bundestagswahlprogramm ganz genauso durchsetzen würden, wenn Sie regieren würden. Das ist extrem unredlich, was Sie hier gerade versucht haben.
Da sollte man bei der Wahrheit bleiben.
Zur Wahrheit gehört, dass außer dem SSW hier jede Fraktion des Hauses im Gegensatz zu ihrer Bundespartei in dieser Frage durchaus differenzierte Auffassungen hat. Jede Partei - auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Das habe ich bei meinem letzten Redebeitrag zu dem Thema gesagt. Insofern würde ich hier nicht ganz so deutlich mit dem Finger nur in eine Richtung zeigen.
In der Zielrichtung, Schleswig-Holstein darf nicht gestatten Sie mir den Ausdruck - „CO2-Klo“ der Nation werden, sind wir uns alle einig. Das Problem ist nur, lieber Lars Harms - das hättest du redlicherweise auch sagen können -, in dem Antrag, den du hier so vehement vertreten hast, fehlt die Grundlage dafür, dass Schleswig-Holstein überhaupt die Handlungshoheit in dieser Frage bekommt.
Genau diese Grundlage schaffen wir mit unserem Antrag. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein selbst entscheidet, was mit unserem Boden beziehungsweise unter unserem Boden passiert. Dazu muss die Genehmigungsfrage in Landesrecht überführt werden. Darüber hätte man sich vielleicht auf der Seite auch einmal Gedanken machen können, dort einmal anzusetzen, anstatt hier nur dicke Backen zu machen.
Dann will ich noch etwas in punkto Redlichkeit sagen. Da holt sich der „Schatten-Ministerpräsident“, der „Möchtegern-gute-Ministerpräsident“ Dr. Ralf Stegner in sein Kompetenzteam einen Mann, den
ich sehr respektiere. Er heißt Professor Hohmeyer. Professor Hohmeyer ist Mitinitiator, Mitautor des Sonderberichts CCS des Weltklimarates IPCC. Der Weltklimarat hat sich in diesem Sonderbericht mit der Frage der CCS-Technologie intensiv beschäftigt und diese grundsätzlich als geeignete Technologie mit bedeutendem Potenzial bezeichnet. Professor Hohmeyer - also derjenige, der für diese Fragen im Kompetenzteam Stegner verantwortlich ist - sagt, dass CCS perspektivisch interessant sein wird, denn dann müsse der Atmosphäre aktiv CO2 entnommen werden, um den Klimagasanteil zu stabilisieren. Professor Hohmeyer wird auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass er eben gerade kein grundsätzlicher CCS-Gegner ist. Aber er sieht noch enormen Forschungsbedarf.
Sie wollen den Forschungsbedarf heute also verbieten. Interessante These! Das hat der Kollege Harms, der den gemeinsamen Antrag vorgestellt hat, gerade klipp und klar gesagt: Sie wollen keine Forschung bei CCS. Ich sage Ihnen: Das ist der falsche Weg. Da gebe ich Professor Hohmeyer ausdrücklich recht, dass man sich diesen Weg nicht von vornherein verbauen darf.
Natürlich kann der Zeitpunkt kommen, dass man die Möglichkeit nutzen muss, CO2 aus der Atmosphäre abzuscheiden. Wir reden nicht über die Abscheidung aus der Kohleverstromung. Wir reden darüber, CO2 aus der Atmosphäre abzuscheiden
und weiterzuverwenden. Dieser Technologie von vornherein eine Absage zu erteilen, lieber Lars Harms, halte ich für falsch.
- Nein, Kollege Hentschel, da kommen wir nicht näher. Die Position haben wir immer vertreten.
Wir sind der Auffassung, dass es zunächst dringend notwendig ist, die Frage der unterirdischen Einlagerung von CO2 in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Schleswig-Holstein zu überführen. Die derzeitige Ansiedlung im Bergrecht hat zur Folge, dass sämtliche Genehmigungen im Amt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld erteilt werden. Wäre die Zuständigkeit beispiels
weise im Bodenrecht angesiedelt, dann könnte Schleswig-Holstein allein entscheiden, ob überhaupt Genehmigungen erteilt werden. Derzeit können wir das nicht.
Insofern würde ich den Spieß gern umdrehen: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, und stimmen Sie unserem Antrag zu. Dann knallen Sie die Forschungstür nicht zu, sondern machen Forschung weiter möglich.
Vor allem ermöglichen Sie Schleswig-Holstein, selbst darüber zu entscheiden, was im Erdreich passiert. Das ist der richtige Weg - nicht einfach die Türen zuknallen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich mich - ob Wahlkampf oder nicht Wahlkampf mit allem Nachdruck gegen die Art und Weise verwahre, wie Herr Dr. Stegner versucht, in diesem Fall mich, üblicherweise den politischen Gegner zu diskreditieren, und weil ich mir die Art und Weise hier nicht gefallen lasse.
Ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, dass Sie hier den Versuch unternommen haben, ich hätte Herrn Professor Hohmeyer diskreditieren wollen. Ich habe das Gegenteil gesagt. Auch wenn Sie hier auf übelste Art und Weise - so wie es Ihnen zu eigen ist - versuchen, genau das Gegenteil erscheinen zu lassen. Ich habe klipp und klar gesagt deswegen sage ich das noch einmal -:
„Professor Hohmeyer ist Mitinitiator, Mitautor des Sonderberichts CCS des Weltklimarates IPCC. Der Weltklimarat hat sich in diesen Sonderberichten mit der Frage der CCSTechnologie intensiv beschäftigt und diese
grundsätzlich als geeignete Technologie mit bedeutetem Potenzial bezeichnet. Professor Hohmeyer … sagt, dass CCS perspektivisch interessant sein wird, denn dann müsse der Atmosphäre aktiv CO2 entnommen werden, um den Klimagasanteil zu stabilisieren. Professor Hohmeyer wird auch nicht müde darauf hinzuweisen, dass er eben gerade kein grundsätzlicher CCS-Gegner ist. Aber er sieht noch enormen Forschungsbedarf.“
- Herr Dr. Stegner, auch wenn Sie weiterhin versuchen - ich werde Ihnen das klipp und klar auch nach jedem Wahlkampf sagen -, mich oder andere auf diese üble Art und Weise zu diskreditieren, werde ich Ihnen das niemals durchgehen lassen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich beim Spitzenkandidaten der SPD, Herrn Dr. Stegner, dafür bedanken, dass er trotz der ständigen Lügen, die er über Inhalte meiner Partei verbreitet -
Trotz der permanenten Verbreitung von Unwahrheiten über Inhalte unserer Politik bin ich Herrn Dr. Stegner sehr dankbar, dass er bisher noch nicht behauptet hat, bei einer CDU-FDP-Regierung würde die Sklaverei wieder eingeführt oder das allgemeine Wahlrecht abgeschafft.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - das muss man feststellen, wenn man dem selbsternannten Arbeiterführer zuhört – bieten heute als sozialpolitische Lösung eines großen Problems den gesetzlichen Mindestlohn an. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, dass ich diese Lösung nicht für geeignet halte, um Menschen mit niedrigem Einkommen treffsicher zu helfen. Statt das angestrebte sozialpolitische Ziel zu erreichen, droht ein erheblicher Abbau von Arbeitsplätzen für niedrig entlohnte Arbeitnehmer. Mit Ihren Eingriffen wider die ökonomische Vernunft nimmt man genau diesen Menschen die Chance zur Teilnahme am ökonomischen und gesellschaftlichen Geschehen. Das ist genau das, was wir nicht wollen.
Was passiert denn bei der Einführung eines flächendeckenden und allgemeinverbindlichen gesetzlichen Mindestlohns? - Nehmen wir einmal einen staatlich festgelegten flächendeckenden und für alle Branchen gültigen Mindestlohn von 10 € an. Wenn der Arbeitnehmer diese 10 € erwirtschaften kann, dann passiert gar nichts. Kann jedoch ein Arbeitnehmer diese 10 € nicht erwirtschaften, ist ein verantwortlich handelnder Unternehmer gezwungen, den Arbeitsplatz abzubauen, will er nicht sein Unternehmen und damit weitere Jobs gefährden. Je niedriger die Qualifikation des Arbeitnehmers, desto höher ist die Gefahr, dass er seine Arbeitskosten nicht wieder hereinholen kann. Der Mindestlohn bedroht somit in erster Linie die Arbeitsplätze Geringqualifizierter, ausgerechnet also jene Gruppe, die es in der Rezession besonders schwer hat,
und das kann nicht im Sinne der Arbeitnehmer sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mindestlöhne helfen nur denen, die einen mindestlohnpflichtigen Arbeitsplatz bekommen oder einen solchen behalten können. All diejenigen, die wegen des Mindestlohns ihren Arbeitsplatz verlieren oder erst gar keinen bekommen, werden durch den Mindestlohn geschädigt. Wollen Sie das ernsthaft?
Das ifo Institut hat aufgrund der Forderung des DGB nach einem flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 7,50 € ausgerechnet, dass 1,1 Millionen Stellen durch einen solchen Mindestlohn akut gefährdet sind, davon allein 620.000 im Niedriglohnsektor: Wollen Sie diese Stellen wirklich aufs Spiel setzen? Das können wir gern per namentlicher Abstimmung hier entscheiden, wenn Sie das heute so wollen.
In der Diskussion wird - wie auch heute - immer wieder ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern oder den USA gezogen. Das Argument in der Diskussion, dort gebe es einen Mindestlohn, und dies habe nicht zu steigender Arbeitslosigkeit geführt, stimmt bedauerlicherweise eben nur zum Teil. Es kommt nämlich ganz entscheidend auf die Höhe des Mindestlohns an.
Nehmen wir die USA! Nach Auskunft des DGB liegt der durchschnittliche Mindestlohn in den USA derzeit bei 4,50 €. Würden wir die 4,50 € in Deutschland als Mindestlohn festlegen, würde dies wohl keine Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit haben. Ich frage Sie: Wollen Sie ein Mindestlohnniveau bei 4,50 €?
Auch andere - europäische - Länder haben Mindestlöhne, die schlicht extrem niedrig sind, und da braucht man gar nicht in den Ostteil der Europäischen Union zu gucken, da reicht ein Blick nach Portugal mit 2,71 €, Spanien mit 3,78 € und selbst Österreich mit 5,99 €. Selbst die Übernahme des Mindestlohns von Großbritannien mit 6,40 € hätte nur begrenzt negative Auswirkungen. Was ein hoher Mindestlohn allerdings anrichten kann - das hat der Kollege Wadephul dargestellt -, zeigt ein Blick nach Frankreich. Hier liegt der Mindestlohn derzeit bei 8,80 €. Was ist die Konsequenz? Dort bleibt vor allem jungen und gering qualifizierten Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt dort bei 18 % und ist damit fast doppelt so hoch wie in Deutschland, und dafür haben Sie nichts anderes als übles, hämisches Gelächter übrig. So sieht die wahre soziale Kompetenz Ihrer Partei aus.
Wir wollen das nicht. Und wir machen uns auch nicht mit hämischem Gelächter über diese Menschen lustig, so wie Sie das vorhin getan haben.
Zweitens muss beachtet werden: In all diesen Ländern fehlt faktisch ein mit Deutschland vergleichbares Sozialsystem. Dort ersetzt der Mindestlohn schlicht den fehlenden Sozialstaat. Anders ausgedrückt: Der deutsche Sozialstaat stellt bereits heute faktisch einen Mindestlohn sicher, indem er niedrige Arbeitseinkommen durch ergänzende Transferleistungen aufstockt.
- Ich freue mich, dass ich bei Ihnen so viel Aufregung verursache, denn die Art, wie Sie sich vorhin hämisch über Arbeitslose lustig gemacht haben, ist schlicht eine Unverschämtheit.
Die Einführung des Mindestlohns in das bestehende System der sozialen Grundsicherung ist daher nicht nur arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, sondern verschärft die Probleme der Armutsbekämpfung.
Ein weiterer Punkt muss aus meiner Sicht noch angesprochen werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir in Deutschland eine im Grundgesetz festgelegte Tarifautonomie. Die Tarifpartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeber, legen die jeweiligen Löhne für die unterschiedlichen Branchen und Regionen beinahe jährlich fest. Den Gesetzgeber über Entgelte entscheiden zu lassen, schwächt die Tarifautonomie und nimmt Betrieben die Flexibilität. In welcher Höhe wollen Sie den Mindestlohn eigentlich festlegen? Wenn man den ursprünglichen SPD-Antrag zur Grundlage nimmt, dann gibt es eine Summe, auf die man sich festlegen soll. Nimmt man den Antrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, dann soll die Wissenschaft erst eine Empfehlung über die Höhe des Mindestlohns abgeben. Was glauben Sie eigentlich, warum es der Wissenschaft in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, eine solche Empfehlung abzugeben?
Jetzt heißt es in der Begründung, der Mindestlohn müsse so hoch sein, dass man sich davon ernähren könne. Was heißt das konkret? Interpretiert man das Existenzminimum - und das ist wohl gemeint als den Bedarf, der im Sozialgesetzbuch festgelegt
ist, dann muss ein Alleinstehender über 629 € im Monat verfügen können. Das sind die Unterkunftskosten in Höhe von 270 € und 359 € ALG II. Um dieses Nettoeinkommen mit einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit - also 38 Stunden pro Woche - zu verdienen, reicht ein Bruttoarbeitslohn von 4,14 €. Wollen Sie den jetzt als Mindestlohn definieren lassen? Setzt man das Existenzminimum nicht beim Bedarf an, sondern beim Einkommen, bei dem kein Anspruch mehr auf ergänzendes ALG II besteht, erhöht sich der benötigte Bruttolohn auf 6,50 € bis 10 €. Für Familien ergäbe sich ein Betrag von bis zu 14 €. Das heißt, es lässt sich überhaupt kein einheitlicher Lohn festlegen, mit dem Bedürftigkeit vermieden werden könnte, da dies nun einmal auch von Arbeitszeit, Haushaltsgröße und von weiteren Einkommensquellen abhängig ist.
Ich darf im Übrigen an dieser Stelle auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2009 hinweisen. Nach diesem Urteil ist im nordrhein-westfälischen Einzelhandel ein Lohn unter 8,21 € die Stunde sittenwidrig. Würde also der vom DGB geforderte flächendeckende und gesetzlich festgelegte Mindestlohn von 7,50 € im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen angewandt, würden sittenwidrige Lohne gezahlt, und zwar gesetzlich bindend.
Ein gesetzlich festgeschriebener flächendeckender Mindestlohn ist ungeeignet. Mit seiner Hilfe können individuelle Notlagen eben nicht zielgenau behoben werden. Selbst bei einem Mindestlohnniveau von 10 € wären Familien noch auf ergänzende Transferleistungen angewiesen. Es muss trotzdem immer ein System der Mindesteinkommenssicherung im Hintergrund bleiben. Wäre es nicht viel sinnvoller, von vornherein ein Mindesteinkommen statt eines Mindestlohns zu gewährleisten? Wäre es nicht sinnvoller, die von den Tarifparteien ausgehandelten Löhne durch staatliche Mittel aus dem Steuersystem für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aufzustocken?
Die FDP will ein Mindesteinkommen statt eines Mindestlohns gewährleisten, indem marktgerechte Löhne durch staatliche Mittel aus dem Steuersystem für den Arbeitnehmer mit der Hilfe des Bürgergeldes aufgestockt werden können. Damit können sich weiterhin Löhne in der Autonomie von Arbeitgebern und Gewerkschaften bilden. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dr. Stegner - selbsternannter Arbeiterführer der Nation -, nehmen wir die grundgesetz
lich verankerte Tarifautonomie ernst, und wir wollen an ihr auch nicht rütteln, Herr Dr. Stegner.
Auch das können wir gern gleich per namentlicher Abstimmung feststellen.
Ich stelle fest: Ihr Antrag zur letzten Plenarsitzung hier ist ein reiner Schauantrag, damit Sie sich hier noch einmal wie ein Maikäfer ganz groß aufpusten können, damit Sie hier noch einmal das, was Sie schon immer einmal sagen wollten,
loswerden können. Ich freue mich sehr, wenn Sie bei der konstituierenden Sitzung dann den Oppositionsführer, den Sie ja schon so kraftvoll geben, für die nächsten fünf Jahre in diesem Landtag spielen dürfen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Schröder, das hat zwar mit dem Antrag nichts zu tun gehabt, was Sie hier erzählt haben, war aber laut, war auch mal ein bisschen Wahlkampf. Kann ich verstehen.
- Nein, das ist völlig in Ordnung. Es war laut, hat man verstanden - akustisch. Inhaltlich war es zwar ein bisschen wirr, aber gut, es ist Wahlkampf.
Ich komme trotzdem zum Antrag und zum Inhalt zurück. Der Europäische Gerichtshof hat am 3. April 2008 entschieden, dass die Tariftreueregelung des niedersächsischen Vergabegesetzes nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Daran ändert auch die SPD-Fraktion im Wahlkampf nichts.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes verstößt die niedersächsische Tariftreueregelung gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 49 des EG-Vertrages. Daraufhin hat die damals noch bestehende Kieler Landesregierung aus SPD und CDU entsprechend gehandelt, weil sie so handeln musste, Herr Kollege Schröder, und am 26. Mai 2008 eine bis zum 31. Dezember 2010 befristete Handlungsempfehlung erlassen. Diese sagt verkürzt: Das Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein ist keineswegs nichtig, muss aber an das EU-Urteil angepasst werden. Richtig. Solange dies noch nicht der Fall ist - also bis heute nicht -, muss eine Tariftreueerklärung nicht mehr eingefordert werden.
Heute liegt uns ein Antrag von SPD, SSW und Grünen vor, dass Tariftreuegesetz doch anzuwenden. In Punkt 1 wird gefordert, den ausdrücklich als Handlungsanweisung verfassten Erlass aufzuheben. Dann frage ich: Warum hat die SPD dies eigentlich in den vergangenen 14 Monaten ihrer Regierungszeit nicht getan?
Warum haben sie den Erlass nicht aufgehoben? Sie hätten 14 Monate Zeit gehabt.
- Ja, ich weiß, das war wieder die böse CDU. Was die CDU in der Regierungszeit alles durchgesetzt hat, obwohl Sie mitregiert haben, finde ich schon erstaunlich. Hut ab.
Das glaubt Ihnen doch kein Mensch mehr. Sie bringen heute lauter Anträge ein. Haben Sie sich nicht getraut? Oder wollten Sie nicht? Oder was auch immer? In den vier Jahren, in denen Sie hier hätten mitgestalten können, hätten Sie das tun können. Heute, in der letzten Sitzung, kommt das alles. Das nimmt Ihnen doch kein Mensch ab.
Warum also die Forderung hier und heute?
Auch wir sehen erheblichen Handlungsbedarf des Landesgesetzgebers, zu einem Tariftreuegesetz zu kommen - gar keine Frage -, welches die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes erfüllt. Und glauben Sie mir: FDP und CDU werden dies in der nächsten Legislaturperiode auch anpacken.
Kommen wir zu Punkt 2. Diesen Punkt finde ich eigentlich am originellsten. Den muss man sich einmal durchlesen. Die Antragsteller fordern ernsthaft eine bessere Information der Landesregierung. Auch da frage ich: Warum ist es eigentlich der SPD in den vergangenen 14 Monaten nicht gelungen, die Landesministerien, die Landesbehörden und die kommunale Ebene über die noch immer möglichen Anwendungsmöglichkeiten des Tariftreuegesetzes zu informieren? Wollten Sie das die letzten 14 Monate nicht? Oder hat die CDU Sie irgendwie an den Stühlen festgetackert, damit Sie nicht informieren konnten? Sie hätten doch wirklich die Möglichkeit gehabt, die Landesministerien und die entsprechenden Behörden zu informieren. Aber wahrscheinlich durften Sie das auch nicht.
Ich stelle hier fest: Dieser Antrag ist so überflüssig wie ein Kropf. Er hat bestenfalls rein deklatorischen Wert. Aus diesem Grund werden wir diesem Schaufensterantrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Tenor-Alschausky, lassen Sie mich Ihnen ganz am Anfang für die Art und Weise der Sitzungsleitung am vergangenen Freitag danken.
Es war in der Atmosphäre, die Freitagvormittag geherrscht hat, nicht selbstverständlich, das ist so sachlich, so menschlich und so ordentlich vonstattengegangen ist. Meinen herzlichen Dank dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann es eigentlich nicht besser beschreiben als der „Stern“ von heute: „Störfall - Ausfall - Vattenfall“. Am 28. Juni 2007 meldete Vattenfall zwei Störfälle in ihrem Atomkraftwerken in Schleswig-Holstein. Zunächst fährt das AKW Brunsbüttel nach einem Kurzschluss herunter. Gut eineinhalb Stunden später brennt in der Anlage Krümmel ein außerhalb des Reaktorgebäudes gelegener Trafo. Das Kraftwerk geht per Schnellabschaltung vom Netz.
Am 6. Juli 2007 teilt das schleswig-holsteinische Sozialministerium als zuständige Atomaufsicht mit, dass es in dem Reaktor zu einem Feuer kam, dabei
Rauch in die Kontrollwarte drang, kurz die Eigenstromversorgung des Reaktors ausfiel und nicht alle Computerdaten gespeichert wurden.
Vattenfall räumt neun Tage nach dem Störfall in Krümmel eigene Fehler ein. Es habe ein Missverständnis beim Personal gegeben, die Kommunikation mit Atomaufsicht und Öffentlichkeit sei nicht zu aller Zufriedenheit gewesen, aber es würden die notwendigen Konsequenzen gezogen. Zwei Jahre lang steht der Reaktor des AKW Krümmel daraufhin still. Unzählige Male hat sich der Landtag mit dem Reaktor beschäftigt, unzählige Male berichtete die Sozialministerin im Sozialausschuss über die umfassenden Maßnahmen, die Vattenfall in enger Abstimmung mit der Atomaufsicht vornimmt. Wir haben uns intensiv mit Rissen in Absaugleitungen auseinandergesetzt, haben über Risse in Armaturen erfahren und uns gemeinsam über nicht fachgerechte Dübelverbindungen gewundert.
Das Ministerium hat immer wieder erklärt, dass es einem Wiederanfahren der Anlage erst dann zustimmen wird, wenn alle anfahrrelevanten Probleme gelöst sind. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Wiederanfahren wurde dann im Juni 2009 genehmigt, und am 19. Juni 2009 wurde der Reaktor im AKW Krümmel wieder hochgefahren.
Am 1. Juli 2009 geht Krümmel - nach gut einer Woche - bereits wieder vom Netz. Die Turbine der Anlage schaltete sich nach Angaben von Vattenfall automatisch ab. Auslöser war der Ausfall eines Eigenbedarftransformators. Einige Stunden später wird die Anlage mit verminderter Leistung wieder aktiviert. Nach Aussage des Betreibers soll dieser Zwischenfall durch menschliches Versagen ausgelöst worden sein. Nur drei Tage später, am 4. Juli 2009, um 12:02 Uhr steht Krümmel nach einer Schnellabschaltung wieder still. Es gab einen Kurzschluss in einem Transformator. Es kommt zu Stromausfällen in Hamburg und Kiel. Zudem stellt sich heraus, dass ersten Untersuchungen zufolge eine vorgesehene Überwachungseinrichtung des Maschinentransformators vor dem Wiederanfahren nicht installiert wurde.
Und genau wie vor zwei Jahren räumt Vattenfall eigene Fehler ein. Es habe ein Missverständnis beim Personal gegeben, die Kommunikation mit Atomaufsicht und Öffentlichkeit sei nicht zur aller Zufriedenheit gewesen, aber es würden die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich steht zum einen fest, dass von Zuverlässigkeit des Be
treibers schlicht und ergreifend nicht mehr die Rede sein kann.
Zugleich wirft dieser erneute Störfall im AKW Krümmel die Frage auf, welche Konsequenzen dies für den Betreiber hat und welche Konsequenzen es für den Betreiber haben muss.
Denn offenbar haben sich nur zwei Dinge geändert. Zunächst hat Vattenfall in den ersten 40 Minuten nach dem Störfall nicht die zuständige Atomaufsichtsbehörde informiert, sondern die Polizei warum auch immer -, und zweitens hat Vattenfall diesmal etwas schneller die eigenen Fehler eingeräumt.
Ich sage an dieser Stelle klipp und klar: So geht das nicht, Vattenfall! Ich sage klipp und klar: So kann man mit einer Atomaufsicht und frei gewählten Parlamentariern nicht umgehen.
Ich lasse mir das ganz persönlich - das habe ich auch am Freitag gesagt - nicht gefallen.
Die Ausflüchte, mit denen uns erklärt werden sollte, warum eine verabredete Audioüberwachung immer noch nicht in Betrieb genommen wird, ist uns allen gegenüber eine schlichte Frechheit gewesen, die wir am Freitag erleben mussten.
Wenn die Atomaufsicht den Störfall von der Polizei erfährt, wenn der Vattenfall-Europachef Hatakka von dem Störfall vom Ministerpräsidenten erfährt, dann ist das nicht nur eine Kommunikationspanne, sondern genau das führt dazu, dass das Vertrauen in das schwedische Staatsunternehmen massiv schwindet und - ich sage, zu Recht - massiv schwinden muss.
Es stellt sich die Frage: Was ist eigentlich im AKW Krümmel in den letzten zwei Jahren, in denen es stillgestanden hat, passiert? Die vereinbarten Installationen, beispielsweise die Audioüberwachung und
auch die Inbetriebnahme, kann es wohl nicht gewesen sein. Warum hat sich das AKW Krümmel nach zwei Jahren intensiver Fehlerbehebung unter Aufsicht der zuständigen Behörde aufgrund desselben Fehlers wie vor zwei Jahren wieder abgeschaltet?
Am 28. November 2008 berichtete die ehemalige Sozialministerin Trauernicht dem Landtag, dass die Schadensursache für den damaligen Trafobrand geklärt sei, für den verbrannten Trafo AT 01 ein Ersatztrafo eingebaut worden sei, die Gebrauchsfähigkeit der Trafos AT 01 und AT 02 festgestellt worden sei und die Leistungsschalter AC 01 und AC 02 jeweils durch einen andersartigen Typ ersetzt worden seien.
Die Fragen, die wir uns heute stellen müssen, ist aber: Ist die damalige Störungsursache wirklich vollständig aufgeklärt worden, und sind tatsächlich alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des reibungslosen Weiterbetriebs abgeschlossen worden? - Offenbar nicht.
Denn nun höre ich, dass sich Vattenfall mit dem TÜV-Nord streitet. So hatte Vattenfall kürzlich erklärt, der Trafo sei von den Sachverständigen und Gutachtern untersucht worden, und es habe keine Beanstandungen gegen die Betriebssicherheit gegeben. Die TÜV-Gutachter widersprechen dem vehement. Die Aussage sei nur an die Bedingung geknüpft, dass eine neue Sicherheitseinrichtung installiert werde. Dies allerdings ist entgegen den Absprachen gerade nicht geschehen, wie Vattenfall selbst einräumen musste. So sagte der Kommunikationsleiter von Vattenfall Europe, Ivo Bannek, am 9. Juli im Interview mit „Deutschlandradio“:
„Und nun ist festgestellt worden nach dem Wochenende, dass wir hier eine Überwachungseinrichtung, die wir dort hätten einbauen sollen und die wir auch einbauen wollten, nicht eingebaut haben, weil offenbar im Kraftwerk nicht nachverfolgt wurde, ob dieser Einbau, der technisch eigentlich keine aufwendige Sache ist, auch durchgeführt wurde.“
Ich frage Sie: Warum eigentlich nicht? Und warum blieb es der Atomaufsicht verborgen, dass diese Sicherheitseinrichtung nicht installiert wurde? Wie konnte unter diesen Umständen die Abnahme erfolgen, und wie konnte die Genehmigung zum Wiederanfahren erfolgen?
Ich erwarte, dass diese TÜV-Kritik Konsequenzen haben wird. Diese Äußerungen müssen dringend in
eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers einbezogen werden. Aber ich erwarte auch, dass die zuständige Atomaufsicht im Kieler Sozialministerium aufklärt, warum diese offenbar in gegenseitigem Einvernehmen getroffene Vereinbarung nicht eingehalten wurde und warum das Wiederanfahren genehmigt wurde, obwohl die Sicherheitseinrichtung nicht installiert wurde.
Möglicherweise stellt sich Vattenfall zu Recht auf den Standpunkt, dass diese Vereinbarung zwar nicht eingehalten wurde, aber es keinerlei Konsequenzen nach sich zieht, dass sie es nicht getan haben. Denn der Transformator und damit auch die geplante, aber nicht installierte davor geschaltete Sicherheitseinrichtung unterliegt nicht der atomrechtlichen Aufsicht.
Das führt dann aber zu der völlig absurden Situation, dass ein nicht nukleares Anlagenteil auf dem Werksgelände mit erheblichem Einfluss auf die Funktionalität des Reaktors im Aufsichtsvakuum liegt und damit offenbar nur der Eigenverantwortung des Betreibers unterliegt. Das heißt in der Konsequenz auch, dass die von der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht mit Vattenfall im Einvernehmen verabredete Maßnahme demnach weder hätte durchgesetzt noch kontrolliert werden können. Meiner Ansicht nach hätte sich in diesem Fall das Sozialministerium als Verwaltung nach dem Trafobrand 2007 auf jeden Fall einer anderen Handlungsform bedienen müssen,
beispielsweise in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, der die Durchsetzung der vereinbarten Maßnahmen an den Trafos und deren Kontrolle erlaubt hätte. Die Frage ist also: Warum ist das nicht passiert?
In diesem Zusammenhang - das will ich auch ganz deutlich sagen - war es mit Sicherheit wenig hilfreich, dass gleich am Tag darauf der Bundesumweltminister sofort nach den erneuten Störfällen die Forderung aufgestellt hat, die Atomaufsicht von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Dass hierbei zwangsläufig der Eindruck entstehen musste, dass die Kieler Atomaufsicht nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat, liegt doch auf der Hand. Aber ich will Ihnen ganz deutlich sagen - das sage ich auch Ihnen, der Sie die Atomaufsicht vorübergehend in der Hand hat -: Wenn einer aus den Pannen von 2007 gelernt hat, dann war es die Kieler Atomaufsicht.
Ich kann im Moment nicht erkennen, dass die Atomaufsicht nicht ordentlich gearbeitet hat.
Wo Menschen und Technik aufeinandertreffen, passieren Fehler. Das ist so. Aber bei dem Betrieb eines Atomkraftwerks können solche Fehler fatale Folgen haben. Hier sind in ganz besonderer Weise Sicherheit, Zuverlässigkeit sowie Vertrauen in den Betreiber dringend geboten. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall hat hiermit nicht nur in Krümmel offenbar massive Schwierigkeiten.
Ich habe für die FDP-Landtagsfraktion bereits am 16. Juli 2008 im Plenum des Landtags gefordert, mit der Bundesregierung und den Kernkraftwerksbetreibern Vattenfall und E.ON in konkrete Verhandlungen einzusteigen, um ein angemessenes Verfahren zu finden, mit dem gewährleistet ist, die Reststrommengen von älteren Reaktoren wie Krümmel auf neuere Anlagen, beispielsweise auf Brokdorf, zu übertragen. Nach dem Atomgesetz wäre das möglich, setzt allerdings einen Konsens der Beteiligten voraus. Dieser Energiekonsens muss herbeigeführt werden, und zwar in einem unideologischen, unaufgeregten und sachlichen Verfahren. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Daher fordere ich Landesregierung auf, mit der Bundesregierung und den Kernkraftwerksbetreibern Vattenfall und E.ON in konkrete Verhandlungen einzutreten, um ein angemessenes Verfahren zu finden, mit dem gewährleistet ist, nach § 7 Abs. 1 b Satz 1 des Atomgesetzes tatsächlich zur Anwendung zu bringen.
Das Verfahren muss so ausgestaltet sein, dass zum einen ältere, von Stillständen und Ausfällen betroffene Anlagen frühzeitig vom Netz genommen werden können, gleichzeitig aber gewährleistet ist, dass die in Anlage 3 nach § 7 Abs. 1 a des Atomgesetzes festgelegte Gesamtsumme der Reststrommenge ausgeschöpft wird.
In diesem Zusammenhang, was die Anwendung des Atomgesetzes anbelangt, stört mich im Übrigen auch die Kraftmeierei des Bundesumweltministers. Vielleicht sollte er einmal, anstatt mit dem Finger auf andere, auch auf die Kieler Atomaufsicht, zu zeigen, einfach einmal das Atomgesetz lesen. Denn im Atomgesetz steht glasklar, dass der Widerruf der Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers sofort möglich ist. Wenn Herr Gabriel also will, dann kann er Krümmel sofort dichtmachen. Genau das sollte er dann tun,
wenn er überzeugt ist, dass der Betreiber unzuverlässig ist. Jetzt in den Medien zu verbreiten, Vattenfall-Kunden sollten schnellstmöglich den Anbieter wechseln, das ist gelinde gesagt ein politisches Armutszeugnis.
Wenn Herr Gabriel krampfhaft mit diesem Thema und mit dem Schüren von Ängsten der Bevölkerung versucht Wahlkampf zu machen, dann kann er das auch gern tun. Ich glaube nur, dass es in der Sache wenig dienlich ist.
Ich will noch eines sagen, weil es pausenlos immer wieder vom Fraktionsvorsitzenden und Landesvorsitzenden der Sozialdemokraten hier behauptet wird. Die ewige Behauptung, die FDP SchleswigHolstein wolle, dass alle Atomkraftwerke in Deutschland länger am Netz sind, ist falsch. Es ist die Unwahrheit, um kein anderes Wort zu benutzen.
Die schleswig-holsteinische FDP hat auf ihrem Landesparteitag am 2. Dezember 2006 folgenden Beschluss gefasst, der für jeden nachlesbar ist:
„Die FDP Schleswig-Holstein hält am Atomausstiegsbeschluss fest. Eine Verlängerung der Laufzeiten über die gesetzlich vereinbarte Restlaufzeit hinaus ist angesichts der vollkommen ungeklärten Frage der Entsorgung hoch radioaktiven Restmülls nicht zu verantworten.“
Dieser Beschluss ist eindeutig. Ich sage ganz deutlich: Daran werden sich im Zweifel auch künftige Koalitionspartner zu messen haben. Mit dieser Forderung würden wir selbstverständlich auch entsprechende Verhandlungen führen. Damit das auch klar ist.
Genau aus diesem Grund habe ich mich natürlich auch über den Beschluss des Bundesparteitags der FDP vom 15. bis 17. Mai dieses Jahres in Hannover zum Thema Atomkraft sehr gefreut. Denn die Bundes-FDP hat auf Druck der schleswig-holsteinischen FDP beschlossen:
„Wir brauchen die Kernenergie als Übergangstechnologie, bis erneuerbare Energien in ausreichendem Umfang grundlastfähigen
Strom erzeugen können oder die CO2-Abscheidung und -Einlagerung für Kohlekraftwerke im großtechnischen Maßstab zur Verfügung steht. Die Laufzeiten sicherer Kernkraftwerke müssen daher in diesem Sinne verlängert werden.“
Für die schleswig-holsteinische FDP ist klar, dass dies im Rahmen des Atomkonsenses stattfinden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der FDP müssen konkret die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
Erstens. Es muss eine sofortige neue Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers unter Berücksichtigung der neuen Vorfälle durchgeführt werden. Warum trat exakt derselbe Fehler nach zwei Jahren Stillstand erneut auf? Warum wurde die Überwachungseinrichtung des Maschinentransformators nicht installiert? Warum wurde die vereinbarte Audioüberwachung nicht installiert? Warum wurde die Atomaufsicht nicht informiert?
Zweitens. Wenn den Atomaufsichtsbehörden gesicherte Kenntnisse vorliegen, dass der Betreiber unzuverlässig ist, dann muss der Bundesumweltminister die Betriebsgenehmigung sofort widerrufen.
Drittens sollten sich Bundes- und Landesatomaufsicht überlegen, ob das Genehmigungsverfahren tatsächlich noch zeitgemäß ist oder ob entsprechende Änderungen vorzunehmen sind.
Viertens muss die Landesregierung mit der Bundesregierung und mit den Kernkraftwerksbetreibern Vattenfall und E.ON in konkrete Verhandlungen einsteigen, um ein angemessenes Verfahren zu finden, das ganz konkret die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel frühzeitig vom Netz genommen werden können, gleichzeitig aber gewährleistet ist, dass die im Atomgesetz festgelegte Gesamtsumme der Reststrommenge dahingehend ausgeschöpft wird, dass die Reststrommengen der beiden Kraftwerke auf Brokdorf übertragen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beantragen abschnittweise Abstimmung. Wir beantragen, über den Punkt 1 des gemeinsamen Antrags von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW in der Sache abzustimmen. Ich beantrage, die Punkte 2 bis 4 an den zuständigen Ausschuss zu überweisen, weil sie von der Tendenz her genau meinem Vorschlag vom vergangenen Jahr entsprechen, wir uns aber über die konkrete Abwicklung im Einzelnen ernsthaft unterhalten müssen. Da spielen zum Beispiel Fragen eine Rolle, Kollege Hentschel: Wollen Sie
sich wirklich nicht mehr an den Atomkonsens halten? Sie haben das angedeutet. Das heißt, die Reststrommengen verfielen dann.
Das wollen wir ausdrücklich nicht. Das haben Sie so nicht aufgeschrieben. Aber Ihr Punkt vier ließe beide Möglichkeiten offen. Das heißt, wir müssen uns im Ausschuss intensiv beraten, welchen Weg Sie tatsächlich gehen wollen. Wir müssen darüber reden: Was passiert mit den Gewerbesteuerannahmen, die Geesthacht wegbrechen? Man könnte eine Vereinbarung finden, wenn Reststrommengen übertragen werden, dass - ähnlich wie bei der Fusion von Sparkassen - Brokdorf, das davon profitieren würden, beispielsweise die zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen aufteilen würde, sodass Geesthacht nicht völlig ohne dastehen würde.
Wenn Sie tatsächlich an der Sache interessiert sind und nicht ausschließlich einen Schaukampf vorführen wollen, dann stimmen Sie der Ausschussüberweisung der Punkte zwei bis vier zu. Darum bitte ich Sie herzlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ulli Hase, herzlichen Dank Ihnen und Ihrem Team für die geleistete Arbeit!
Seit Januar 2009 sind Sie Beauftragter des Landtags Schleswig-Holstein. Ich finde, darauf können wir stolz sein. Mit dem vorgelegten Bericht schließt Dr. Hase einen Zeitraum ab, für den er noch Beauftragter der Landesregierung war.
Der vorgelegte Bericht ist - jedenfalls für meine Fraktion - mehr als eine Anregung an Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, um die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Er ist ein ganz klarer Auftrag an die Politik zu handeln.
Wie ein roter Faden zieht sich deshalb die Forderung nach mehr Barrierefreiheit durch den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Wer Inklusion will, muss dazu auch die Rahmenbedingungen sicherstellen. Inklusion fordert sowohl von den Menschen mit Behinderung als auch von der Gesellschaft Anpassungsleistungen ein. Dabei genießen Menschen mit Behinderung Schutz und Rechte durch die Gesellschaft - bei Beachtung ihrer besonderen Verletzlichkeit. Eine Anpassungsleistung von Menschen mit Behinderung kann deshalb nur dann gelingen, wenn sie ein barrierefreies Umfeld vorfinden. Die Gesellschaft ist deshalb gefordert, genau dieses barrierefreie Umfeld zu schaffen und in Vorlage zu treten.
Es ist ärgerlich und völlig inakzeptabel, dass beispielsweise bei den wenigen öffentlichen Neubauten die Maßgaben zur verpflichtenden barrierefreien Gestaltung nicht oder nur unzureichend eingehalten werden. Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel aus Kiel nennen: Die kürzlich fertiggestellte Gablenzbrücke war von Anfang an nicht vollständig barrierefrei geplant. Begründet wurde dieser Umstand von der Stadt Kiel damit, dass die bautechnische Prüfung vor Inkrafttreten des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes abgeschlossen worden sei. Was für ein Armutszeugnis, dass es erst eines Gesetzes bedurfte, um an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu denken!
Im Fall der Gablenzbrücke müssen jetzt für Nachbesserungsarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit weitere 250.000 € aufgewendet werden.
Dass es auch anders geht, zeigt ein aktuelles Beispiel - ebenfalls aus Kiel: Bei der Planung des neu zu errichtenden Schiffsanlegers in Falckenstein ist die barrierefreie Nutzung von vornherein berück
sichtigt worden. Davon profitieren jetzt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern es spart mittelfristig auch Kosten.
Wenn die sozialpolitischen Sprecher der - ich muss jetzt sagen: ehemaligen - Großen Koalition als Reaktion auf die Vorstellung des Tätigkeitsberichtes das Thema „Barrierefreiheit“ als besondere Herausforderung betonen, dann ist das richtig und ich freue mich darüber. Den Betroffenen ist aber wenig geholfen, wenn es bei diesen Lippenbekenntnissen bleibt und in der praktischen Umsetzung zu wenig passiert.
Wenn Kinder mit Behinderung künftig mehr in den Regelunterricht einbezogen werden sollen, dann müssen sie ein barrierefreies Umfeld vorfinden. Andernfalls scheitert die inklusive Bildung bereits an der Schuleingangstreppe.
Wir haben deshalb bereits im Oktober 2005 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Herstellung von Barrierefreiheit innerhalb einer Übergangsfrist von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes auch in bestehenden Gebäuden vorsieht. Dabei soll es auch die Möglichkeit von Zielvereinbarungen mit den Interessenvertretungen geben und somit den Trägern der öffentlichen Verwaltung eine Erweiterung der Übergangsfrist eröffnet werden. Dieser Entwurf liegt seit fast vier Jahren im zuständigen Sozialausschuss vor.
Die Herstellung von Barrierefreiheit ist die Durchsetzung von Bürgerrechten, und diese dürfen nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Ich finde es schlicht skandalös, wenn man sich immer nur auf das Konnexitätsprinzip beruft und nichts dafür tut, dass die Herstellung von Barrierefreiheit endlich durchgesetzt wird.
Der Bericht des Landesbeauftragten zeigt, dass schon mit wenig Aufwand viel erreicht werden könnte, wenn das Thema durch uns alle ein bisschen anders betrachtet werden würde.
Ich sage es ganz deutlich: Es sind keine Sonntagsreden mehr gefordert -ich glaube im Übrigen auch, dass die Menschen keine Sonntagsreden mehr hören können und mehr hören mögen -, sondern die praktische Umsetzung, beispielsweise im Rahmen von Ausschreibungen durch die öffentliche Hand oder die Sensibilisierung von Architekten und Ingenieuren. Dabei müssen wir Barrierefreiheit auch als Wirtschaftsfaktor verstehen und uns dieses Knowhow sichern.
Lieber Ulli Hase, ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich dafür, dass Sie in Ihrem Bericht die Probleme klar benannt und der Politik konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben.
Jetzt ist es unsere Aufgabe, diese Vorschläge in konkretes Handeln umzusetzen. Dazu fordere ich auf.
Der Ausschussüberweisung schließt sich meine Fraktion an.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich denke, dass die heutige Debatte - das hat der Beitrag des Kollegen Puls gezeigt - nicht ausreichen wird, um sämtliche Antworten auf die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier ausgiebig zu diskutieren. Es geht meiner Meinung nach um zwei zentrale Punkte. Erstens. Ist es wirklich die beste Lösung, die Liegenschaft des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten in Lübeck zu schließen und in den Standort Neumün
ster zu integrieren? Zweitens. Ist die derzeitige Situation insbesondere für Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung in Neumünster überhaupt akzeptabel? - Das sind beides Punkte, die die Kollegin Birk bereits angesprochen hat.
Das Innenministerium hat am 28. April 2009 beschlossen, die Liegenschaft „Vorwerk“ in Lübeck und die Erstaufnahme und Unterbringung für Flüchtlinge in der Liegenschaft „Haart“ am Standort des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten in Neumünster zu konzentrieren. Dort sollen Unterbringungskapazitäten von maximal 400 Plätzen geschaffen werden. Die spannende Frage ist, ob diese Kapazität künftig ausreichen wird. Ich denke, das ist zumindest zweifelhaft. So befanden sich in den Landesunterkünften insgesamt 517 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2008, also knapp 30 % mehr, als bei den neuen Unterkünften überhaupt geplant ist.
Vor dem Hintergrund, dass die Belegungszahlen beispielsweise in Lübeck im zweiten Quartal 2008 bis zum 28. April 2009 sogar angestiegen sind, muss man die Entscheidung zumindest im Ausschuss - falls da noch einer tagen sollte - hinterfragen. So wurde uns aus Lübeck mitgeteilt, dass im gesamten Zeitraum die Belegungszahlen in Lübeck von 221 auf 272 angestiegen sind. In einer Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Kubicki an die Landesregierung wurde diese Tendenz bestätigt, wenn auch nicht in vollem Umfang.
Was allerdings bei der Lektüre der Großen Anfrage in Verbindung mit anderem Schriftverkehr wirklich erstaunt, ist die derzeitige Situation von Flüchtlingen in der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Neumünster. Wir reden hier über Menschen, die aufgrund politischer Verfolgung, Unterdrückung oder schlicht und einfach aufgrund großer Armut aus ihrer Heimat geflohen sind, um in unserem Land Schutz zu finden. Gerade ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, das nach dem Krieg Erfahrungen mit dem Leid vieler Vertriebener gemacht hat, steht in der Pflicht, den heutigen Flüchtlingen das Gefühl zu geben, hier willkommen zu sein.
Wie fühlt man sich aber, wenn man Tag für Tag und teilweise über mehrere Jahre hinweg auf einem ehemaligen Kasernengelände untergebracht ist, 6 m2 als individueller Lebensraum gewährt werden, man bei der täglichen Essensausgabe durch einen Stempel im sogenannten Hausausweis dokumentieren muss, dass man seiner Anwesenheitspflicht ge
nügt, nicht einmal eine Teeküche hat, um sich gegebenenfalls selbst zu verpflegen, und man keinen Anspruch darauf hat, die Sprache des Landes, in dem man sich aufhält, zu erlernen und an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen? Fühlt man sich in einem solchen Land wirklich wohl? - Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, eher nicht.
Es ist aber die tatsächliche aktuelle Situation Asylsuchender in Schleswig-Holstein. Dass ein sozialdemokratisch geführtes Innenministerium solche Zustände zu verantworten hat, finde ich schlicht und ergreifend beschämend. Welche Auswirkungen dies auf die Flüchtlinge hat, beschreibt Frau Astrid Regler vom Flüchtlingsrat in einem Beitrag der Zeitschrift „Der Schlepper“, den ich hier auszugsweise zitieren möchte:
„Seit Jahren belegen Studien die negativen Auswirkungen von Ausgrenzungen, Isolation und Leben in Großunterkünften, ohne die Möglichkeiten, den Alltag selbst zu gestalten. Als Folgen werden Repression, Depression, Suizidgefahr, psychosomatische Beschwerden, familiäre Konflikte sowie Aufbegehren und Aggression genannt. All diese Reaktionen finden sich in der ein oder anderen Form auch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft in Neumünster.“
Ganz egal, ob hier noch in dieser Legislaturperiode in einem Ausschuss diskutiert wird oder nicht: Es ist dringend Zeit, die Situation der Asylsuchenden und Flüchtlinge grundlegend zu verbessern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Heinold, genau, noch tagt der Landtag. Deswegen werde ich mich an der Debatte für meine Fraktion auch beteiligen.
Deutschland hat eine große Tradition, schutzbedürftigen Personen Zuflucht zu gewähren. Neben der Flüchtlingsanerkennung von Asylbewerbern hat unser Land wiederholt die Bereitschaft bewiesen, Personen in akuten Krisensituationen Ad-hocAufnahme und vorübergehenden Schutz zu gewähren. So sind circa 30.000 vietnamesische Bootsflüchtlinge in den frühern 70er- und 80er-Jahren nach Deutschland gekommen. Anfang der 90erJahre haben beispielsweise knapp 350.000 bosnische Kriegsflüchtlinge Aufnahme und vorübergehenden Schutz gefunden. Ende der 90er-Jahre einigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder darauf, 10.000 Flüchtlingen aus dem Kosovo vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Das ist eine ganz beachtenswerte Leistung. Flüchtlingspolitik ist aber nicht statisch. Ihre Instrumente müssen weiterentwickelt werden. Daher ist es richtig und wichtig, was die UNHCR in ihrem Konzeptvorschlag zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittländern als sogenanntes Resettlement vorgestellt hat. Dabei geht es darum, Flüchtlingen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung ihren Herkunftsstaat verlassen mussten, neben dem unmittelbaren Schutz vor Abschiebung eine Zukunftsperspektive im aufnehmenden Land aufzubauen, wenn andere Alternativen wie eine freiwillige Rückkehr oder die Eingliederung von Flüchtlingen in neue staatliche Gemeinschaften ausscheiden.
In seinem Gesamtkonzept hat der UNHCR auch Zahlen genannt. So lag zum Jahr 2006 der Gesamtbedarf an Resettlement-Plätzen weltweit bei rund 77.000. Von den zum damaligen Zeitpunkt circa 53.000 für ein Resettlement vom UNHCR vorgeschlagenen Personen wurden lediglich 29.560 Personen tatsächlich neu angesiedelt.
Umso mehr begrüßen wir es, dass sich zumindest in einem ersten Schritt die Innenminister auf europäischer Ebene und dann auch die deutschen Innenminister darauf geeinigt haben, für 2.500 irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien Aufnahmeplätze für ein Resettlement zur Verfügung zu stellen. Nach der Anordnung des Bundesministeriums des Innern müssen folgende Kriterien bei der Aufnahme berücksichtigt werden:
Erstens. Die Personen müssen integrationsfähig sein, wobei Indikatoren der Grad der Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse sind.