Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich stelle mit Freude fest, dass die Regierung vor vielen Abgeordneten vollzählig hier vertreten war.
Erkrankt ist Herr Abgeordneter Klaus-Peter Puls. Ich wünsche dem Kollegen von dieser Stelle aus gute Besserung.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 6, 7, 9, 10, 12, 17, 18 und 24 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 3, 14 und 27. Die Beratung der Punkte 3 und 14 wird für die Februar-Tagung vorgesehen. Die Punkte 5, 25, und 28 sollen von der Tagesordnung abgesetzt werden, da die Fachausschüsse ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen haben. Die Tagesordnungspunkte 20 und 26 haben ihre Erledigung gefunden, da die Antragsteller ihre Anträge zurückgezogen haben.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind folgende Tagesordnungspunkte: 2 und 19 - Gesetzentwürfe und Anträge zum Schulwesen in SchleswigHolstein -, 4 und 29 - Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum und Antrag zum Erhalt der eigenständigen Universitäten in SchleswigHolstein -, 8 und 35 - geduldete Familien in Schleswig-Holstein -, 11 und 21 - Langzeitarbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein und aktuelle Situation des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes - sowie die Punkte 32 und 34 - Potenzial für den Technologietransfer in Schleswig-Holstein ausschöpfen und Bericht über die Tätigkeit der Innovationsstiftung 2005.
Anträge zur Aktuellen Stunde oder Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 19. Tagung.
Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist ein Ende der Sit
zung gegen 13 Uhr zu erwarten; eine Mittagspause ist Freitag daher nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Tribüne begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften der Freien Waldorfschule aus Neumünster, Bürgerinnen und Bürger aus Wöhrden aus dem Kreis Dithmarschen, das Bildungsministerium mit ihren START-Stipendiaten und - nicht auf meinem Zettel, aber durch Hinweis des Ministerpräsidenten Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften der Realschule aus Raisdorf. - Seien Sie uns alle sehr herzlich willkommen!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)
e) Minderheitenpolitische Aspekte des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg, das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder des Bildungsausschusses haben sich im letzten Jahr nahezu täglich mit der Änderung des Schulgesetzes befasst, sei es in unzähligen Sitzungen in Fraktionsarbeitskreisen oder im Ausschuss, sei es in Gesprächen mit den Betroffenen.
Ausgangspunkt der Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein war der im Jahr 2005 zwischen CDU und SPD geschlossene Koalitionsvertrag. Die Bildungsministerin stellte im Herbst 2005 und Winter 2006 vier Eckpunktepapiere zu den Themenbereichen Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren, Neuordnung der gymnasialen Oberstufe und Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges, Gemeinschaftsschule und Sicherung eines wohnortnahen leistungsfähigen Schulangebots in Schleswig-Holstein vor, die auch Gegenstand der parlamentarischen Beratung im Landtag waren; ich verweise an dieser Stelle auf unsere Debatte am 25. Januar 2006 über den Bericht der Landesregierung über die Weiterentwicklung des Schulsystems in Schleswig-Holstein.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits im Jahr 2005 drei Initiativen auf den Weg gebracht, nämlich einen Gesetzentwurf zum Elternstimmrecht, einen Antrag zur vorgezogenen Schuleingangsuntersuchung und einen Antrag zur Reform der Oberstufe und Verkürzung der Schulzeit.
Meine Damen und Herren, Ziel aller bildungspolitischen Initiativen war und ist es, den pädagogischen Herausforderungen nach PISA, aber auch den demografischen Entwicklungen in der Zukunft Rechnung zu tragen, in allen Teilen unseres Landes ein qualitativ hochwertiges Schulangebot zu sichern und allen Kindern und Jugendlichen optimale Bildungschancen zu gewährleisten.
Im Mai 2006 hat der Bildungsausschuss eine schulpolitische Informationsreise mit den Mitgliedern aller Fraktionen durchgeführt und sich in Sachsen über die sogenannte Mittelschule - das heißt die Zusammenführung von Haupt- und Realschule - und die Gemeinschaftsschule sowie in Baden-Württemberg über die Profiloberstufe und die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit Informationen beschafft, die auch in die Änderungsanträge zum Schulgesetzentwurf der Landesregierung eingeflossen sind.
Nach der parlamentarischen Sommerpause legte die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein vor, den die Koalitionsfraktionen am 24. September 2006 um die Zusammenführung von Hauptund Realschulen zur Regionalschule und die Weiterentwicklung der bestehenden Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen bis zum Schuljahr 2010/2011 erweiterten. Entsprechende Änderungsanträge zum Schulgesetzentwurf der Landesregierung wurden den Mitgliedern des Bildungsausschusses zugeleitet und ebenfalls in die Anhörung gegeben. Zu den gravierenden Änderungen der bisherigen Schulstruktur, aber auch zur Reform der Oberstufe erreichten den Bildungsausschuss zahlreiche Protestschreiben der Betroffenen. Das war zu erwarten und ist bei einer solchen Änderung nicht ungewöhnlich.
Anfang Dezember führte der Bildungsausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung und zu den Anträgen der Fraktionen zur Änderung des Schulgesetzes eine zweitägige Anhörung durch und holte insgesamt rund 60 Stellungnahmen ein. Während Fragen der Schulstruktur, der Privatschulfinanzierung, der Schülerbeförderung und der Profiloberstufe kontrovers diskutiert wurden, stimmten die Angehörten den Grundsätzen längeren gemeinsamen Lernens, einer besseren individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, einer flexiblen
Eingangs- und Ausgangsphase sowie der optionalen Umgestaltung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren zu. Hinzu kam der Wunsch der Eltern, über gravierende Änderungen im Leistungsverhalten volljähriger Schülerinnen und Schüler bei Wahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung informiert zu werden.
Wie verabredet befasste sich der Bildungsausschuss in seiner Sitzung am 11. Januar 2007 mit den von den Fraktionen als Folge der Anhörungsergebnisse erarbeiteten Änderungsanträgen und beschloss mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Schulwesens mit knapp 90 Änderungen anzunehmen. Die von den Oppositionsfraktionen eingereichten Anträge und Gesetzentwürfe wurden mehrheitlich abgelehnt. Die genauen Empfehlungen können Sie der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses Drucksache 16/1145 entnehmen.
Noch ein Wort zu den Ihnen heute im Rahmen der zweiten Lesung vorliegenden Änderungsanträgen: Neben den im Ausschuss abgelehnten Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen haben die Regierungsfraktionen mit Drucksache 16/1180 (neu) einen Änderungsantrag eingebracht, der einerseits eine redaktionelle Anpassung der durch die Ausschussempfehlung geänderten Paragrafenfolge vornimmt und andererseits Änderungen, die sich aus der Befragung des Wissenschaftlichen Dienstes ergeben haben, aufnimmt.
Zusätzlich bitte ich Sie, in § 78 - ehrenamtliche Tätigkeit - Absatz 4 der Beschlussvorlage des Bildungsausschusses, Drucksache 16/1145, die Sätze 3 und 4 zu streichen. Diese Sätze betreffen das Abstimmungsrecht in Elternversammlungen. Das Verfahren der Abstimmung ist bereits in § 71 Abs. 3 Elternversammlung - geregelt. Um eine Doppelung zu vermeiden, müssen der dritte und vierte Satz in § 78 gestrichen werden. Ich bitte auch dazu um Ihr Einverständnis. Ich werde das dem Protokoll beifügen.
Als Ausschussvorsitzende möchte ich mich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihre konstruktive Mitarbeit und Disziplin bei dem zugegebenermaßen engen Zeitplan ausdrücklich bedanken. Ich bin der festen Überzeugung, dass nach Verabschiedung des Schulgesetzes mit seinen nunmehr an die 90 Änderungen und nach genauer Betrachtung auch dieser Änderungen die teilweise polemischen Äußerungen auch in der Öffentlichkeit wieder auf eine sachliche Basis gestellt werden.
Im Namen der Mehrheit des Bildungsausschusses bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1145 Ihre Zustimmung zu geben.
Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Susanne Herold.