Einer der Hauptaktionsbereiche der EU ist die Verbesserung der Information und die Aufklärung von Tierhaltern und der allgemeinen Öffentlichkeit. Wir brauchen also die sachgerechte Informationen sowie eine verbesserte Kennzeichnung der Produkte. Nur so erreichen wir, dass Lebensmittel die entsprechende Wertschöpfung erfahren.
Um den Einkauf der Kunden aber zu erleichtern, sollten diese Produkte besser gekennzeichnet werden. Somit wären wir bei der einheitlichen Vergleichbarkeit von Lebensmitteln. Wir haben in Schleswig-Holstein mit den Qualitätstoren durchaus Erfolge erzielen können. Jedoch reicht dieser Schritt nicht aus, um den Verbrauchern letztlich die Qualitätsunterschiede deutlich zu machen. Hier benötigen wir bundesweite Qualitätssiegel, wie wir es bereits beim Bio-Siegel haben. Ein solches Qualitätssiegel muss deutlich dokumentieren, dass von der Produktion über die Lagerung bis zum Verkauf alles in Ordnung ist. Diese Schritte müssen für den Verbraucher transparent sein, damit er frei bei der Produktwahl entscheiden kann.
Es geht also nicht um ein regionales Siegel, das vornehmlich die Herkunft einer Ware dokumentiert, sondern um ein einfach lesbares Zeichen, das die Qualität von der Herstellung bis zur Veredelung dokumentiert. Wenn man dann noch das Wappen unseres Bundeslandes daneben aufdruckt, ist das natürlich in Ordnung. Aber die Qualität und die Sicherheit des Produktes müssen in Zukunft unbedingt im Vordergrund stehen. Das müssen wir auch bei zukünftigen Förderungen berücksichtigen und unsere Politik in diesem Bereich bundesweit abstimmen. Nur dann hat der Verbraucher eine wirkliche Transparenz.
Ich schlage vor, den Bericht dem Sozialausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, dem Europaausschuss und dem Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung.
Das Wort hat der Minister für Justiz, Arbeit und Europa, Herr Uwe Döring. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember haben wir schon einmal über die anstehende Strukturreform der Amtsgerichte hier im Hause debattiert. Nun liegt der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf vor, der umsetzen soll, was im Dezember von mir vorgeschlagen worden ist. Die in dem Gesetzentwurf zugrunde gelegten Kriterien sind dieselben, die wir in unserem ausführlichen Konzept im Dezember 2005 dargelegt haben. Deshalb hat sich auch am Ergebnis im Kern nichts geändert. Der Gesetzentwurf sieht die Auflösung der fünf Amtsgerichte Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Geesthacht, Kappeln und Mölln vor.
Leider findet sich in einigen Stellungnahmen noch immer die Behauptung, es fehlten klare Kriterien für die Struktur der Amtsgerichte. Diese Behauptung ist falsch und wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Nur zur Erinnerung: Die Landesregierung will die Leistungsstärke unserer Amtsgerichte langfristig sichern. Wir brauchen in Zukunft Amtsgerichte, die groß genug sind, um diese Spezialisierung der Beschäftigten zu ermöglichen. Sie müssen eine ausreichende Vertretung sicherstellen können und eine effiziente Gerichtsverwaltung gewährleisten. Nur dann können die Amtsgerichte auch in Zukunft ihre Aufgaben in gewohnter Qualität, effizient, schnell und damit bürgernah erfüllen.
scheidet unseren Vorschlag von anderen Reformen auch in anderen Ländern. Ich glaube, mittlerweile haben auch alle begriffen, wie wichtig eine moderne, leistungsfähige Justiz für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden ist und dass eine leistungsstarke Justiz auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein wichtiger Standortfaktor ist. Dennoch muss die Reform der Amtsgerichtsstruktur natürlich wirtschaftlich sein. Das ist gewährleistet. Wir sparen auf Sicht sogar etwas Geld.
Unsere Amtsgerichte müssen auf die vielfältigen Änderungen in Staat und Gesellschaft rasch und flexibel reagieren können. In unserem Konzept steht ausführlich und nachvollziehbar beschrieben, wie ein Amtsgericht nach unserer Meinung aussehen muss, das diesen Anforderungen genügt. Wir können dabei auf umfangreiche Vorarbeiten aufbauen, namentlich auf die so genannte KienbaumStudie aus den 90er-Jahren. Die Überlegungen dieser Kienbaum-Studie sind im Grundsatz überzeugend. Wir haben sie aktualisiert und angepasst. Das geschah im Wesentlichen mit Blick auf die rasante Entwicklung in der Kommunikationstechnik, weshalb heute mit einer geringeren Personalausstattung, als dies damals angenommen wurde, langfristig Leistungsfähigkeit und Effizienz gewährleistet werden kann.
Nicht zuletzt konnte ich auch bei meinem Amtsantritt auf gründliche Vorüberlegungen meiner Amtsvorgängerin aufbauen. Diese Vorüberlegungen und die daraus abgeleiteten Gerichtsauflösungen decken sich weitgehend mit dem, was im Gesetzentwurf steht.
Wir haben als Mindestgröße, die ein Amtsgericht haben soll, die Zahl von acht Richterinnen und Richtern und 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Alle zur Auflösung vorgesehenen Amtsgerichte unterschreiten beide Vorgaben deutlich. Sicherlich muss ein Amtsgericht nicht so groß sein wie das in Kiel. Aber unterhalb einer gewissen Mindestgröße drohen auf lange Sicht organisatorische Probleme, die die Effizienz und die Leistungsfähigkeit der Rechtsgewährung beeinträchtigen können. Auch in Zukunft ist die Größenstruktur flexibel genug, um den regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. Auch in Zukunft bleiben Landgerichte im ländlichen Raum vertreten, damit der Gang zum Amtsgericht keine Fernreise wird.
Ein alternatives, ähnlich strukturiertes Konzept habe ich bisher nicht gesehen. Geäußerte Kritik läuft, wenn man Reformen vorhat, eigentlich immer dar
auf hinaus, alles so zu belassen, wie es ist. Warum aber ausgerechnet die sehr unterschiedliche räumliche Verteilung und Größe der schleswig-holsteinischen Amtsgerichte nicht verbesserungsfähig sein soll, hat man mir bisher noch nicht erklären können. Die jetzige Struktur kommt vielmehr dadurch zustande, dass man einmal eine Reform angefangen und dann an einer bestimmten Stelle des Landes aufgehört hat, diese Reform fortzuführen. Wir führen sie fort und führen sie hier zu Ende.
Neue Argumente gegen die Reform sind auch im formellen Beteiligungsverfahren nicht vorgebracht worden. Natürlich sind die betroffenen Städte damit nicht zufrieden, dass sie ihr Amtsgericht verlieren. Das kann ich verstehen. Natürlich ist jede Auflösung von Gerichten mit Belastungen für Beschäftigte verbunden. Wir stehen in engem Kontakt mit den Gerichten und werden alles dafür tun, dass bei der Umsetzung die Interessen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu kurz kommen. Individuelle Härten sollen vermieden oder wenigstens abgemildert werden.
Auch wenn die Zahl der aufzulösenden Amtsgerichte unverändert geblieben ist, haben wir das Konzept an drei Stellen geändert und dies im Gesetzentwurf berücksichtigt. Das war Ergebnis der Anhörung, die auch nicht, wie man damit sagen kann, eine nur formale war. Wir haben hier auch Änderungen vorgenommen.
Zu Modifizierungen ist es bei der Aufteilung des Amtsgerichtsbezirks Bad Oldesloe gekommen. Aus Gründen der Bürgernähe sollen die Gemeinden des Amtes Nordstormarn und die Stadt Reinfeld nunmehr zum Amtsgericht Lübeck statt zum Amtsgericht Ahrensburg verlegt werden. Dies war ein Wunsch aus der Region, des Amtes Nordstormarn, die gesagt haben: Wenn es denn schon aufgelöst werden soll, dann bitte so. Allerdings haben auch sie an erster Stelle gesagt - das muss man der Redlichkeit halber hier auch sagen -, sie seien nicht für eine Auflösung. Dies ist organisatorisch sinnvoll und auch wirtschaftlich zu vertreten.
Wegen dieser Änderung der bisher geplanten Aufteilung der Kommunen des Amtsgerichtsbezirks Bad Oldesloe ist der bisher geplante Anbau in Ahrensburg nicht mehr notwendig.
Wegen der kaum noch zumutbaren Aufteilung des Amtsgerichts Lübeck auf fünf Liegenschaften ist allerdings ganz unabhängig von der Strukturreform eine Überplanung für den Gerichtsstandort Lübeck erfolgt. Zur Lösung der bereits bestehenden
Unterbringungsprobleme und für die Aufnahme von Personal- und Aktenbeständen der aufzulösenden Amtsgerichte Bad Schwartau und Bad Oldesloe ist ein Anbau an das bestehende Gerichtsgebäude vorgesehen. Im Zuge der Reform der Amtsgerichtsstruktur kann so die Unterbringung des Amtsgerichts Lübeck deutlich verbessert werden. Zukünftig wird es nur noch auf zwei Liegenschaften aufgeteilt sein. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt.
Schließlich verschieben sich wegen der Bauzeit für den Anbau die Auflösungszeiträume für die Amtsgerichte Bad Schwartau - bisher war hier der 1. Oktober 2007 vorgesehen - und Bad Oldesloe - bisher 1. Oktober 2008 - auf den 1. April 2009.
Der Übergang der Zuständigkeit einiger Gemeinden vom Amtsgericht Ahrensburg zum Amtsgericht Reinbek erfolgt bereits zum 1. April 2007. Diese Änderung ist sinnvoll, weil zu diesem Datum auch die Sachsenwaldgemeinden Wentorf, Wohldorf und Aumühle in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Reinbek fallen.
Meine Damen und Herren, wegen der vorgestellten Änderungen ist eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der Kapitalwertmethode erstellt worden. Die Amtsgerichtsstrukturreform bleibt in der vorgeschlagenen Konzeption, trotz des neu überplanten Standortes in Lübeck, und die weiteren Änderungen sind wirtschaftlich.
Wir haben den Gesetzentwurf mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet. Den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich hierfür ausdrücklich. Ich glaube, der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Landtag. Im Interesse aller Beteiligten hoffe ich auf eine gründliche, aber auch zügige Beratung des Gesetzentwurfs, damit für die Betroffenen schnell Klarheit herrscht und die nötigen Umsetzungsmaßnahmen rechtzeitig in Angriff genommen werden und in Kraft treten können. Politisch diskutieren wir das seit knapp einem Jahr. Neue Argumente habe ich bisher nicht gehört.
Meine Damen und Herren, die Strukturreform der Amtsgerichte wird zu Recht als ein wichtiger Baustein der Strukturreform bezeichnet, die sich die Landesregierung vorgenommen hat. Auch wenn wir sicherlich noch Überzeugungsarbeit leisten müssen, haben wir - davon bin ich überzeugt - den richtigen Weg eingeschlagen. Sicher, man kann über alles streiten, auch über die angemessene Zahl und Größe von Amtsgerichten. Aber irgendwann muss man sich entscheiden. Über diese und andere Reformen ist lange genug geredet worden. Über die richtige Zahl der Amtsgerichte redet man bereits
seit Jahrzehnten. Es ist gut, dass diesen Worten nun endlich auch Taten folgen können. Dies sind wir dem Land, den Bürgerinnen und Bürgern und auch einer zukunftsfähigen Justiz schuldig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Justizminister hat darauf hingewiesen, dass wir zur Amtsgerichtsstrukturreform bereits eine Debatte hier im Landtag hatten. Herr Minister, Sie haben damals in Ihrer Rede gesagt, dass starke, unabhängige Gerichte Grundpfeiler unseres Rechtsstaates seien und dass die Amtsgerichte vor diesem Hintergrund auch ein besonderes Gewicht hätten. Dies ist auch die Überzeugung der CDU-Landtagsfraktion.
Sie haben Recht: Dinge müssen sich auch verändern können. Dass eine Amtsgerichtsstrukturreform mehreren Ansprüchen und auch Erwartungshaltungen ausgesetzt ist und deshalb nicht allen gerecht werden kann, muss man insbesondere dorthin sagen, wo es berechtigte Sorgen und Besorgnisse im Hinblick auf die regional- und strukturpolitischen Auswirkungen gibt. Gleichwohl ist es richtig - ich will den Finanzminister nicht im Wortlaut zitieren -, dass wir in Zeiten knapper Kassen keine Möglichkeit haben, ausschließlich struktur- oder regionalpolitische Gesichtspunkte zu bedienen. Deswegen ist das Ziel des Gesetzentwurfs richtig, es Richtern zu ermöglichen, sich stärker als bisher zu spezialisieren und hierdurch eine Effizienzsteigerung und eine Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund muss Prüfmaßstab in erster Linie die Erreichung dieses Zieles sein. Denn es geht in Zeiten einer wachsenden Verrechtlichung in Staat und Gesellschaft auch darum, eine fachliche Spezialisierung des richterlichen und des nicht richterlichen Personals zu ermöglichen und das mindestens in den vier Kernbereichen amtsrichterlicher Tätigkeit, nämlich im Zivilrecht, im Familienrecht, im Strafrecht und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Ferner - Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen - ist es durch die Überarbeitung des Ursprungsentwurfs und durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen gelungen darzutun, dass auch ein Entlastungseffekt für den Landeshaushalt zu erwarten ist. Das ist begrüßenswert. Denn es ist auch unsere Über
zeugung, dass Reformen nicht um ihrer selbst Willen gemacht werden sollten, sondern insbesondere in Zeiten knapper Kassen auch positive Entlastungswirkungen für den Gesamthaushalt aufweisen müssen.
Die Prämissen von Effizienz, Leistungsfähigkeit und Bürgernähe sind aber genauso wichtig wie richtig. Wir unterstreichen den Satz, dass die Fahrt zum Amtsgericht nicht zu einer Tagestour werden darf. Insofern ist auch Bürgernähe ein wichtiges Element, welches wir im Ausschuss noch einmal gemeinsam zu betrachten haben werden. Aber der Gesetzentwurf der Landesregierung hat sich deutlich Mühe gegeben, auch in diesem Bereich Strukturen so zu schaffen und neu zu gliedern, dass sie diesem Anspruch gerecht werden.
- Herr Kubicki, Sie mögen eine andere Auffassung haben. Sie haben gleich Gelegenheit, sie hier darzutun.
- Das mag sein. Sie sind im Zweifel auch mit dem Auto hingefahren. Das ist ja auch Ihr täglich Brot. Darüber will ich gar nicht streiten. Ich will nur darauf hinweisen, Herr Kollege Kubicki, dass die Reform der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein eine Frage ist, die Regierung und Parlament schon seit den 70er-Jahren beschäftigt. Das muss man ehrlicherweise auch sagen. Das heißt: Die Überlegungen, hier zu Veränderungen zu kommen, sind, wenn ich diesen Zeitraum betrachte, breit angelegt gewesen. Dann ist es natürlich irgendwann auch Zeit, Reformen abzuschließen.
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen im Ausschuss wird es nun allerdings auch darauf ankommen, Folgewirkungen wie zum Beispiel im Raum Lübeck vertieft zu diskutieren. In diesem Sinne wird sich die CDU-Landtagsfraktion auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zu einer Amtsgerichtsstrukturreform bekennen und die Beratungen im Ausschuss konstruktiv kritisch begleiten mit dem Ziel, eine möglichst stimmige Amtsgerichtsstrukturreform im Land Schleswig-Holstein gemeinsam auf den Weg zu bringen. Ich denke, der Herr Minister hat Recht: Es ist Zeit, dass aus den ständigen Überlegungen jetzt auch Erfolg versprechende Handlungen werden.