Protokoll der Sitzung vom 30.06.2006

Es hat bei Tagesordnungspunkt 2 bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 16/ 246 gewisse Unsicherheiten gegeben. Das betrifft die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Grünen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber nur bei den Grünen!)

Gemäß § 63 der Geschäftsordnung dürfen Abstimmungen nicht wiederholt werden. Nach Ihrem Zwischenruf, Herr Oppositionsführer, gehe ich davon aus, dass auch die Abgeordneten subjektiv zu der Auffassung gelangt sind, dass der Gesetzentwurf der Grünen, Drucksache 16/246, vom hohen Haus abgelehnt worden ist.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist ziemlich eindeutig gewesen! - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin nicht dieser Auffassung! Das war nicht ein- deutig!)

- Herr Hentschel, ich will hier aus dem Vorläufigen Stenographischen Protokoll zitieren: „Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/246. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.“

Damit ist, weil der Ausschussempfehlung zugestimmt wurde, implizit die Ablehnung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/246 erfolgt.

Die Grünen waren davon ausgegangen, dass wir über den Gesetzentwurf Drucksache 16/246 abstimmen. Sie waren deshalb zu der Auffassung gelangt, dass das hohe Haus zugestimmt hätte. Es ist aber so verfahren worden, wie ich es gerade dargelegt habe. Frau Heinold, wir können darüber gern auch noch im Ältestenrat diskutieren.

Ich weise hier nochmals darauf hin, dass gemäß § 63 der Geschäftsordnung erstens keine weitere Abstimmung möglich ist und dass sich zweitens auch bei der Lektüre des Vorläufigen Stenographi

schen Berichts eindeutig ergibt und auch vom Präsidium festgestellt wurde, dass der Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt wurde.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP und SSW)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollten dies eigentlich im Ältestenrat klären. Wenn der Präsident aber jetzt etwas dazu sagt, möchten auch wir unsere Position darstellen. Es ist so gewesen, dass ich vor der Abstimmung beim Präsidenten war. Wir hatten uns auf folgendes Verfahren geeinigt: Erst wird über unseren Gesetzentwurf abgestimmt.

(Zuruf von der FDP: Das geht doch gar nicht!)

- Natürlich, man kann über einen Gesetzentwurf in der Sache im Landtag abstimmen. Wir hatten uns darauf verständigt, dass erst über unseren Gesetzentwurf, dann über den Änderungsantrag der FDP und dann über den Gesetzentwurf der großen Koalition abgestimmt wird. Unser Ziel war es - deshalb der Vorschlag für dieses Abstimmungsverfahren -, die Chance zu bekommen, unserem eigenen Gesetzentwurf zuzustimmen. So interpretieren wir auch die Geschäftsordnung. Wir wollten nicht eine Ausschussempfehlung ablehnen, sondern die Chance haben, unserem Gesetzentwurf, der als Erster vorlag, zuzustimmen.

Die Abstimmung ist dann anders gelaufen, weil der Präsident nicht über die Ausschussempfehlung in Gänze, sondern zunächst über den ersten Teil der Ausschussempfehlung, dann über den Antrag der FDP und danach über den zweiten Teil der Ausschussempfehlung hat abstimmen lassen. Das war der Grund für das Missverständnis.

Aufgrund der vorherigen Absprache waren wir davon ausgegangen, dass wir bei der ersten Abstimmung mit Ja abstimmen können. Ich erläutere Ihnen hier nur, wie es zu diesem Missverständnis kam. Ich denke, ich habe auch das Recht dazu, dies hier zu tun. Wir werden im Ältestenrat trotzdem noch einmal darüber sprechen, wie erreicht werden kann, dass wir, wenn wir als Oppositionspartei als Erste einen Gesetzentwurf im Landtag einbringen, die Chance bekommen, am Ende des Spiels unserem Gesetzentwurf in der Sache zuzustimmen. Das wird der Ältestenrat mithilfe des Wissenschaftlichen Dienstes klären können. Ich bin mir sicher, dass sich ein entsprechendes Verfahren finden lässt.

(Präsident Martin Kayenburg)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Frau Heinold, ich gehe davon aus, dass wir dann die Geschäftsordnung ändern müssen. Es ist zuerst über Ihren Gesetzentwurf auf der Grundlage der vom Ausschuss ausgesprochenen Empfehlung abgestimmt worden. Zweitens ist zu sagen, dass über alle Gesetzentwürfe, über die hier bisher abgestimmt worden ist, in der vom Ausschuss jeweils empfohlenen Fassung abgestimmt worden ist. Die Empfehlung des Ausschusses lautete im Falle des Gesetzentwurfes der Grünen auf Ablehnung. Wenn wir ein anderes Verfahren wollen - darüber sollten wir in Offenheit diskutieren -, müssen wir die Geschäftsordnung ändern.

Zur Geschäftsordnung erteile ich nunmehr dem Herrn Oppositionsführer das Wort.

Herr Präsident, ich glaube nicht, dass wir die Geschäftsordnung ändern müssen, weil sie wirklich eindeutig ist. Wir haben zur Kenntnis genommen, wie die Grünen abstimmen wollten. Das ist hier deklaratorisch verdeutlicht worden. Meine Fraktion und ich wollten dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zustimmen. Uns war klar, wie die Abstimmung läuft. Es wird regelmäßig so verfahren, dass über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgestimmt wird. Frau Kollegin Heinold, wenn es anders hätte sein sollen, hätten Sie Ihren Gesetzentwurf zur Tagung noch einmal einbringen müssen. Das haben wir auch schon häufiger getan. Wenn wir mit der Ablehnung von Gesetzentwürfen oder Anträgen, die wir eingebracht haben, durch den Ausschuss nicht einverstanden waren, haben wir die Vorlagen noch einmal eingebracht. Bei den Haushaltsberatungen verfahren wir übrigens in gleicher Weise. Man kann dann über diese Vorlagen in der Sache abstimmen.

Das Abstimmungsverhalten des Präsidenten war korrekt. Die große Mehrheit des Hauses hat das Ergebnis auch eindeutig so gesehen, wie es hier erläutert wurde.

(Beifall bei FDP, CDU, SPD und SSW)

Vielen Dank, Herr Oppositionsführer. Ich gehe gleichwohl davon aus, dass wir über die Wünsche der Grünen im Ältestenrat dann noch einmal beraten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass in den letzten Wochen geradezu eine südländische Fröhlichkeit in Deutschland ausgebrochen ist und ein unverklemmter, auch weltoffener Patriotismus herrscht. Mit großem Staunen konnten wir auch feststellen, Herr Neugebauer, dass allenthalben Optimismus gezeigt wird.

(Heiterkeit - Wolfgang Kubicki [FDP]: Vor allem, wenn man in Blau-Gelb herumläuft!)

Ich meine, wenn wir diese Grundhaltung über die Weltmeisterschaft und über die Sommerpause hinweg bewahren, werden wir auch die Zukunft gewinnen und dann hat Deutschland ein Stück weit zu sich selbst gefunden.

Ich wünsche uns allen - unabhängig vom Spielergebnis des heutigen Abends -, dass wir einen guten Weg nach vorn vor uns haben, dass wir einen schönen Sommer erleben, und will, wie der Herr Innenminister, nun auch Fontane zitieren und damit enden:

„Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut - das ist die Kunst des Lebens.“

Das wünsche ich unseren Fußballern und uns allen. Auf ein frohes Wiedersehen nach der Sommerpause!

(Starker Beifall)

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 14:38 Uhr

(Monika Heinold)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst