Grundsätzlich lassen sich diese Ziele mit einer über die Gesundheitskarte verbesserten elektronischen Kommunikation zwischen den Beteiligten erreichen. Das bescheinigte auch Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer, Tilo Weichert, dem Flensburger Projekt in der Zeitung „Datenschutz und Datensicherheit“.
Die Übermittlung von Sylt nach Flensburg hat sich zum Beispiel bewährt, weil sie den Patienten lange Wege erspart. Niemand möchte mit Schmerzen zu dem passenden Spezialisten gefahren werden, wenn auch sein eigener Arzt vor Ort die Untersuchung durchführen kann und die dabei erhobenen Daten weitergeleitet werden können.
Die Gesundheitskarte wurde in Flensburg ausgiebig getestet. Die betroffenen Patienten werden zuvor telefonisch um ihr Einverständnis gebeten. Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte daher bei der geplanten
Der Erfolg der Gesundheitskarte steht und fällt mit dem Vertrauen, das ihr entgegengebracht wird. Die Patienten in Flensburg haben gezeigt, dass sie bereit sind, sich auf neue Strukturen einzulassen. Die Patienten wollen die Vorteile der elektronischen Kommunikation nutzen. Viele von ihnen sind viel weiter, als wir es ihnen heute zutrauen.
Ich warne aber davor, die Gesundheitskarte vor allem als Instrument der Kostendämpfung zu verstehen und einzusetzen. Das Vertrauen, das der Karte derzeit entgegengebracht wird und nicht unwesentlich zu ihrem derzeitigen Erfolg beiträgt, wird in Nullkommanichts verspielt, wenn sich die Patienten überwacht fühlen. Es geht vielmehr um die bestmögliche medizinische Versorgung. Die Gesundheitskarte zeigt in die richtige Richtung. Die Vernetzung im Gesundheitswesen ist das Ziel.
Dank des Modellversuchs in Flensburg sind wir schon viel weiter als andere. Das sollten wir nutzen. Das sehen übrigens auch die Krankenkassen und die Versicherten in Schleswig-Holstein so. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich die Auffassung der Kollegin Sassen. Wir dürfen uns nicht von anderen aufhalten lassen, sondern sollten weiter voranschreiten.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Der Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/829, soll dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen werden. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Zur Geschäftsleitung darf ich bekannt geben: Für die morgige Beratung haben die Parlamentarischen Geschäftsführer vereinbart, die Punkte 41, 46 und 48 ohne Aussprache behandeln zu lassen. Die Punkte 33 und 37 sollen auf Oktober vertagt werden.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst