Protokoll der Sitzung vom 11.10.2006

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Frau Präsidentin, ich bitte, den ersten Absatz getrennt abzustimmen, den zweiten Absatz getrennt abzustimmen und den Rest en bloc!)

Wir steigen ein in die Abstimmung in der Sache. Es ist darum gebeten worden, die Absätze einzeln abstimmen zu lassen.

Wer dem ersten Absatz, der mit dem Wort „wird“ endet, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der erste Absatz mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und FDP sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Rodust und Neugebauer abgelehnt.

Wer dem zweiten Absatz des Antrages der Drucksache 16/1016 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der zweite Absatz gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen von SPD, SSW, CDU und FDP abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den dritten Absatz sowie die Punkte 1 bis 6 abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Rest des Antrages, der en bloc abgestimmt worden ist, gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen von SPD, SSW, CDU und FDP abgelehnt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten- gesetz - LÖffZG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/996

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre für uns alle etwas einfacher, wenn wir ein bisschen aufmerksamer sind oder die Gespräche nach draußen verlegen.

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Johannes Callsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen, dass der Landtag, wenn wir heute über das Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten debattieren, auch seine eigene Sitzungszeit verlängert, will das Thema aber in der gebotenen Kürze behandeln.

Wir wollen mehr Freiraum für die Wirtschaft durch Entbürokratisierung und Deregulierung erreichen. Das hat für uns als CDU-Fraktion eine ausgesprochen hohe Priorität und gilt natürlich ganz besonders in der Wirtschaftspolitik, denn unsere Unternehmen brauchen mehr Freiheit, um sich noch erfolgreicher auf den Märkten zu positionieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Nach dem PACT-Gesetz - Sie erinnern sich - haben wir mit unserem jetzigen Entwurf eines Ladenöffnungszeitengesetzes neue Chancen der Positionierung und der unternehmerischen Betätigung für den Einzelhandel vorbereitet.

Unser Gesetzentwurf lässt sich von dem Grundsatz leiten, dass die Verkaufsstellen von Montag bis Sonnabend ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein dürfen - wohlgemerkt: dürfen. Denn niemand ist gezwungen, rund um die Uhr sein Geschäft zu öffnen. Wir geben damit dem Einzelhandel die Chance, seine Öffnungszeiten noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden und örtlichen Gegebenheiten abzustimmen. Dies kann ein Plus im Marketing der Einzelhandelsstandorte untereinander sein und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Wir wissen, dass der überwiegende Teil des Einzelhandels diese neuen Chancen verantwortungsvoll nutzen wird. Wir nehmen allerdings auch die Hinweise von Kirchen und Arbeitnehmern ernst. Daher haben wir hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes auf die einschlägigen Regelungen im Arbeitszeitgesetz hingewiesen.

(Vizepräsidentin Frauke Tengler)

Die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage haben sich aus Sicht der Wirtschaft in Schleswig-Holstein zu einem Marketinginstrument des Einzelhandels entwickelt. Deswegen gab es vereinzelt durchaus Stimmen, die hier eine Ausweitung gefordert haben. Mit Blick auf die besondere Stellung der kirchlichen Feiertage und der Sonntage haben wir uns allerdings dafür entschieden, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf jährlich höchstens vier - wie bisher - festzulegen. Damit bleibt den Städten und Kommunen auch in der Zukunft ein großer Spielraum bei der Gestaltung von Events, die aus besonderem Anlass mit verkaufsoffenen Sonntagen verbunden werden.

Ausgenommen haben wir von dieser Regelung lediglich neben dem Karfreitag, dem 1. Mai, dem Oster- und Pfingstsonntag, dem Volkstrauertag und dem Totensonntag besonders die Vorweihnachtszeit mit den Adventssonntagen und dem 24. Dezember. Diese besonderen kirchlichen Feiertage sind nach unserer christlichen Überzeugung nicht dazu angetan, sie mit verkaufsoffenen Sonntagen zu verbinden, zumal mit den bestehenden Regelungen ausreichend flexible Möglichkeiten bestehen, über das Jahr hinweg verkaufsoffene Sonntage durchzuführen.

(Anhaltende Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit.

Erhalten und gesetzlich verankern wollen wir auch die Bäderregelung, die wir im letzten Jahr flexibilisiert haben. Auch das hat sich bewährt. Ebenfalls erhalten bleibt die Regelung für den Grenzhandel, nach der Verkaufsstellen für den Verkauf von Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen innerhalb eines Zeitraums von 11 bis 23 Uhr in Grenzgemeinden geöffnet sein dürfen. Der Grenzhandel im Norden unseres Landes hat sich mit einem Umsatzvolumen von jährlich mehr als 700 Millionen € und über 2.000 Beschäftigten zu einem bedeutsamen Wirtschaftsfaktor entwickelt, den wir mit dieser Regelung sichern wollen.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

- Ich freue mich über den Applaus vom SSW. Wir tun etwas für den Landesteil Schleswig, auch wenn das vom SSW immer bezweifelt wird.

Ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf eine Regelung für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, die dem Einzelhandel neue Chancen eröffnet und auch mit Blick auf Ladenöffnungszeiten in benachbarten Bundesländern wettbewerbsfähig ist, sodass es nicht zu einem Abfluss von Kaufkraft aus Schleswig-Holstein kommen wird.

Der Wirtschaftsausschuss wird sich federführend und der Sozialausschuss mitberatend im Rahmen der weiteren Beratungen intensiv mit dem Ladenöffnungszeitengesetz befassen. Ich freue mich auf eine konstruktive und intensive Diskussion.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Kollegen Johannes Callsen und erteile das Wort für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt.

(Zurufe)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Baasch, auch diese Zeiten sind dann zumindest nicht mehr nötig, die Sie aus diesem Grunde an der Tankstelle verbringen.

(Heiterkeit)

- Ich bin erstaunt, welche Heiterkeit man nach 18 Uhr in diesem Hause mit solchen Sätzen auslösen kann.

(Zurufe)

CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass, sobald rechtlich die Möglichkeit besteht, in Schleswig-Holstein ein Ladenöffnungszeitengesetz auf den Weg gebracht wird, das den Verkauf von Waren aller Art montags bis samstags ohne zeitliche Beschränkung gestattet. Durch die Föderalismusreform ist die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten nun auf die Länder übergegangen. Wenn der Landtag dieses Gesetz beschließt, wie wir es vorgelegt haben, kann in Schleswig-Holstein jeder Gewerbetreibende frei entscheiden, wann er es für wirtschaftlich hält, seine Waren anzubieten. Einschränkungen gelten nur noch sonn- und feiertags. Im Übrigen wird die Nachfrage regulieren, ob und wann Läden in Schleswig-Holstein geöffnet haben.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

(Johannes Callsen)

Uns ist durchaus bewusst, dass es nicht nur Befürworter für diese Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gibt, und wir wollen uns auch mit den Argumenten dieser Gruppen auseinandersetzen. So sehen die Gewerkschaften in der Freigabe der Ladenöffnungszeiten eine Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes. Die Chancen des kleinen Handels im Wettbewerb mit Großhandelsunternehmen würden geschwächt, es käme zu einer Abwanderung der Käufer von den Innenstädten in die Außenbezirke.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig!)

Die großen christlichen Kirchen wollen vor allem die Sonntagsruhe gewahrt wissen. Sie berufen sich dabei auf eine jahrhundertealte Tradition, in der dem Sonntag eine besondere Funktion für das gesellschaftliche und familiäre Miteinander zufalle.

Für die SPD gibt es jedoch letztlich überwiegende Gründe, das Ladenöffnungszeitengesetz in der hier vorgelegten Form einzubringen. Wir meinen: Die Regelungen aus dem Jahr 1956 sind nicht mehr zeitgemäß und passen nicht mehr in eine veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit. Diese ist geprägt von veränderten Zeiten der Berufstätigkeit, der Zunahme von Dienstleistungen und einem veränderten Freizeitverhalten. Sie passen auch nicht mehr in den europäischen Kontext. Dort gibt es schon lange Liberalisierungen der Ladenöffnungszeiten. Kein europäisches Nachbarland hat derartig strikte Regelungen, wie sie bei uns noch gelten.

Auch die Praxis, genauer die Ausnutzung von Sonderregelungen, hat das Ladenschlussgesetz in der Vergangenheit ausgehöhlt. Auf Bahnhöfen und Flughäfen - zugegeben, in Schleswig-Holstein gibt es nicht so viele Flughäfen - sind wegen der dort geltenden Sonderregelungen Kaufhäuser entstanden. Unter dem Deckmantel, Reisebedarf anzubieten, werden dort Waren aller Art verkauft, wenn andere Geschäfte längst geschlossen haben. Tankstellen - wir hörten es schon - sind zuverlässige Versorgungsquellen für all diejenigen, die länger oder später arbeiten.

Der Ladenschluss ist daher ein Relikt und Ladenhüter, den wir abschaffen wollen, weil er schon lange nicht mehr als Ordnungsinstrument funktioniert und zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Versuchen Sie einmal, meine Damen und Herren - auch Herr Kubicki hat das sicher schon probiert -, einem Bäcker zu erklären, warum er sein von ihm selbst gebackenes Brot nach 20 Uhr nicht mehr im eigenen Laden verkaufen darf, das gleiche Brot an der Tankstelle gegenüber oder auch nachts

aber angeboten werden darf, und das auch noch zu einem wesentlich höheren Preis.

Durch die Abschaffung des Ladenschlusses besteht die Möglichkeit, Nischen zu füllen, wo bisher ein Verkauf von Waren verboten ist. Von diesen Möglichkeiten können unserer Meinung nach gerade auch kleine Anbieter profitieren. Im Übrigen gilt, kein Unternehmer, keine Unternehmerin ist verpflichtet, die zukünftig geltenden Ladenöffnungszeiten auszuschöpfen. Im Gegenteil, wir gehen davon aus, dass sich im Wesentlichen an den Öffnungszeiten gegenüber der heutigen Praxis nicht viel ändern wird. Auch heute schon werden lange nicht in allen Geschäften die Öffnungsmöglichkeiten bis 20 Uhr, wie sie jetzt gelten, ausgeschöpft. Das wird auch in Zukunft der Fall sein. So ist es aber denkbar, dass zu besonderen Anlässen, etwa in der Nähe von Theatern oder Kinos, bestimmte Geschäfte länger öffnen, während andere in ruhigeren Lagen früher schließen.

Meine Damen und Herren, die Argumente der Gewerkschaften nehmen wir durchaus ernst. Bei einer Liberalisierung muss gewährleistet bleiben, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausgestaltung der Ladenöffnungszeit beachtet werden. Wir sind aber der Auffassung, dass dies nicht durch ein Ladenschlussgesetz, sondern durch Arbeitszeitordnung, Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge und durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden kann.

(Beifall bei der FDP)

- Manchmal kann man sich gegen die Richtung des Beifalls nicht wehren, aber ich freue mich trotzdem, Herr Kubicki.

Meine Damen und Herren, bei Abfassung des Gesetzes haben wir uns neben der Kernaussage, dass der Ladenschluss montags bis samstags abgeschafft wird, ausführlich mit der Stellung des Sonntages beschäftigt. Mein Vorredner hat es schon gesagt, wir legen ausdrücklich Wert darauf, dass der Sonntag weiterhin ein Tag der Ruhe bleibt, an dem die Geschäfte weitestgehend geschlossen sind. Lediglich die schon bisher mögliche Öffnung an vier Sonntagen im Jahr, verbunden mit lokalen Ereignissen und Veranstaltungen, soll Bestand haben. Die zwischenzeitlich erhobene Forderung, die Öffnung an Sonntagen auch in der Adventszeit zu ermöglichen, haben wir nicht aufgenommen. Dies wollen wir nicht gewährleisten.

Zusammengefasst stelle ich fest: Schon bald wird in Schleswig-Holstein der Ladenschluss montags bis samstags abgeschafft sein. Der Sonntag bleibt weiterhin geschützt. Die Bäderregelungen bleiben er

(Peter Eichstädt)

halten. Wir werden uns über all dieses im Ausschuss unterhalten, wenn der Landtag das Gesetz heute überweist.