Peter Eichstädt
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Vielen Dank, Herr Präsident. - Unser geschätzter Vorsitzender hat mir etwas Abweichendes für diesen Bericht aufgeschrieben. Daher will ich dies auch vortragen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 15. Juli 2009 überwiesenen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen befasst und eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Er schloss seine Beratungen in seiner Sitzung am 9. September 2009 ab. In der Sitzung wurde von der Fraktion der CDU ein Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt, der sich auf die Regelung der Einführung der Direktwahl der Landrätinnen und Landräte beschränkte. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs wurde vor dem Hintergrund der knappen Beratungszeit nicht weiter behandelt.
Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag dementsprechend die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Drucksache 16/2838 ersichtlichen und gegenüber der Ursprungsfassung des Gesetzentwurfs reduzierten Fassung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden großen Fraktionen hatten im Koalitionsausschuss und im Koalitionsvertrag beschlossen, die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte in den Kreisen zugunsten einer mittelbaren Wahl abzuschaffen und gleichzeitig eine deutliche Stärkung des Ehrenamtes vorzunehmen. Kollege Lehnert, wir haben das über Jahre diskutiert. Daher kann von Eile eigentlich nicht die Rede sein. Das ist lange her. Schon im Entwurf war von der ursprünglichen Planung, zum Beispiel der Organstellung für einen Verwaltungsausschuss, nicht viel übrig geblieben, nachdem die CDU hiervon wieder Abstand genommen hatte.
Trotzdem hatten sich beide großen Fraktionen darauf verständig, das Ehrenamt mit diesem Gesetz deutlich zu stärken. Wir haben es eben gehört, nun hat die CDU-Fraktion entschieden, auf die Stärkung des Ehrenamtes ganz zu verzichten. Offensichtlich war der Druck der Landräte so groß, dass der CDU der Mut zu einer solchen Reform abhanden gekommen ist.
Selbst die vom Landkreistag im Vorfeld unserer Beratungen vorgeschlagenen Regelungen, zum Beispiel eine Stärkung beim Beteiligungscontrolling, wollte die CDU jetzt nicht mehr mittragen. So ist es nun. Für die SPD bedeutet dies, dass wir in der nächsten Wahlperiode als regierungstragende Fraktion einen neuen Anlauf unternehmen werden, um das Ehrenamt in den Kreistagen zu stärken, denn dafür gibt es gute Gründe.
Seit dem Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes sind in den Kreisen Steinburg und Pinneberg dringen Neuwahlen der Landrätinnen und Landräte durchzuführen. In Stormarn steht ebenfalls eine Wahl an. Deshalb ist es erforderlich, diesen Gesetzestorso, der nicht die Stärkung des Ehrenamtes enthält, trotzdem zu beschließen. Auch wenn die wesentliche Stärkung des Ehrenamtes dadurch erreicht wird, dass der Kreistag zukünftig in eigener Zuständigkeit die Landrätinnen und Landräte wählen kann, wäre auch unter Berücksichtigung der Kritik des Landkreistages und anderer Stellungnahmen, die die Kreise abgegeben haben, deutlich mehr möglich gewesen, wenn der Wille da gewesen wäre.
Ein Verwaltungsausschuss kann ein Mitentscheidungsrecht bei der Auswahl der leitenden Mitarbeiter, die dem Landrat direkt unterstellt sind, haben,
ohne das Trennungsprinzip zwischen Kreistag als Ebene der Willensbildung und dem Landrat als ausführender Ebene zu verletzen. Uns ging es dabei um die erste Ebene unterhalb des Landrates. Die nächste Ebene, die auch vom Landkreistag kritisiert worden ist, war auf Wunsch der CDU aufgenommen worden. Wir hätten gut darauf verzichten können. Ebenso kann der Verwaltungsausschuss mehr Mitbestimmung bei der Gestaltung des Verwaltungsaufbaus haben, ohne dass es zur Aufhebung des Trennungsprinzips kommt. Man hätte auch beim Beteiligungscontrolling dem Ehrenamt über den Verwaltungsausschuss ohne große Mühen durchaus die Möglichkeit geben können, bei allen Beteiligungen mit mehr als 25 % dem Vertreter oder der Vertreterin des Kreises Weisung zu erteilen. Das war sogar ein Vorschlag des Landkreistages selbst.
Andere wichtige Punkte, die der Landkreistag kritisiert hat, waren unter dem Aspekt der Stärkung des Ehrenamtes nicht relevant und hätten einvernehmlich geregelt werden können. Zu nennen sind hier die vom Landkreistag kritisierte Stellung der Verwaltungsausschussmitglieder als Ehrenbeamte, die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit des Verwaltungsausschusses sowie das doppelte Stimmgewicht des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden bei Stimmengleichheit.
Wir bedauern, dass die Stärkung des Ehrenamtes jetzt nicht wie beabsichtigt und vereinbart zum Tragen kommen wird. Hier fehlt es unserem ehemaligen Koalitionspartner ganz offensichtlich an Kraft, um sich gegenüber den Landräten durchzusetzen. Wie schon bei der Verwaltungsstrukturreform: Sie wurde vom Ministerpräsidenten zu Beginn der Wahlperiode zur Chefsache erklärt, aber ihn und die CDU verließen beim ersten Gegenwind aus den Kreisen der Mut.
Niemand konnte erwarten, dass eine Stärkung des Ehrenamtes in den Kreisen ohne Konflikt mit den Landräten über die Bühne geht. Eine Stärkung des Ehrenamtes ist weitgehend nur möglich, wenn bei den Landräten Kompetenzen abgebaut und dem Ehrenamt zugeordnet werden. Das ist nun einmal so.
Wir wollen die Stärkung des Ehrenamtes in den Kreisen auch - ich möchte auf einen Aspekt hinweisen, der vielleicht etwas vernachlässigt worden ist -, um Bürgerinnen und Bürger für Kreistagsarbeit zu motivieren. Denn Stärkung des ehrenamtlichen Elements bedeutet auch größere Gestaltungsmöglichkeiten. Ohne ein stärkeres Ehrenamt aber wer
den wir zukünftig Probleme haben, qualifizierte und engagierte Menschen in ausreichender Zahl für die Kreispolitik zu begeistern.
Zusammengefasst: Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, zu. Die CDU hat keinen Mut gehabt, auch die Stärkung des Ehrenamtes durchzusetzen, und deshalb machen wir das in der nächsten Wahlperiode.
Herr Kollege Hildebrand, ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass ich eben ausgeführt habe, dass mit der SPD eine Öffentlichkeit des Verwaltungsausschusses ohne Weiteres herzustellen gewesen wäre?
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede über das gleiche Gesetz. Von daher wird es möglicherweise zu einigen Doppelungen mit dem von meinem Vorredner Gesagten kommen; das liegt in der Natur der Sache.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat bereits im Dezember 2008 beschlossen, die im Jahr 1995 eingeführte Direktwahl der Landrätinnen und Landräte wieder abzuschaffen. Durch ein Vorschaltgesetz haben wir gleichzeitig sichergestellt, dass nicht noch über Jahre direkt gewählte Landräte neben solchen amtieren, die bereits in mittelbarer Wahl gewählt worden sind.
Gleichzeitig mit der Einführung der mittelbaren Wahl von Landrätinnen und Landräten soll - das war unsere Absicht - eine Stärkung des Ehrenamtes, das heißt des Kreistages, gegenüber dem seinerzeit mit der Einführung der Direktwahl gestärkten Landrat beziehungsweise der Landrätin erfolgen. Die Erfahrung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Einflussbalance zwischen Ehrenund Hauptamt nicht mehr ausgewogen ist. Dieses wollen wir neu austarieren. Beides - sowohl die
Einführung der mittelbaren Wahl der Landrätinnen und Landräte als auch die Stärkung des Ehrenamtes - ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf realisiert.
Meine Damen und Herren, es hat in der Vergangenheit Diskussionen darüber gegeben, ob es zulässig und angemessen ist, ein den Bürgerinnen und Bürgern einmal zugestandenes Wahlrecht wieder einzusammeln. Auch wenn die niedrige Wahlbeteiligung bei Landratswahlen ein Indiz dafür ist, dass diese Wahl nicht in der erwünschten Form angenommen wird, ist dies allein kein Grund, sie wieder abzuschaffen. Wir müssten, diesem Argument folgend, möglicherweise auch über die Abschaffung anderer Wahlen nachdenken; dies verbietet sich. Auch die Nichtteilnahme an einer Wahl ist eben eine in der Demokratie zulässige Form der Meinungsäußerung.
Schwerwiegender ist, dass mit der Landrätin und dem Landrat in den Kreisen nicht ein Regierungschef, sondern lediglich ein Verwaltungschef gewählt wird. Der langjährige Vorsitzende des Landkreistages, Johannes Petersen, hat es einmal so formuliert - ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin -:
„Zu großen Teilen hat der Landrat staatliche Weisungsaufgaben zu erfüllen, und er ist für seinen Teil seiner Tätigkeit untere Landesbehörde, also Teil der Staatsbehörde. Es ist völlig systemfremd, dass ein ausschließlich den Gesetzen verpflichteter Beamter sich einer politischen Wahl stellen muss. Das führt zu einer Politisierung des Amtes, was dem Amt eigentlich abträglich ist.“
Dieser Einschätzung stimme ich ausdrücklich zu und ergänze, dass die Erfahrungen in den letzten Jahren mit direkt gewählten Landrätinnen und Landräten diese Ansicht bestätigt haben. Fazit: Ein Landrat und eine Landrätin sind Verwaltungschef, die sinnvoll und richtig von den Kreistagen in mittelbarer Wahl bestimmt werden soll. Die Voraussetzung hierfür schaffen wir in diesem Gesetz und übernehmen für das Wahlverfahren die bis 1995 geltenden Bestimmungen aus der damaligen Kreisordnung. Gleichzeitig werden wir mit diesem Gesetz zu einer Stärkung des Ehrenamtes gegenüber der Position der Landrätin beziehungsweise des Landrates kommen.
Meine Damen und Herren, ein Argument für die Übertragung von Aufgaben auf die Landräte, die bis dahin vom Kreistag beziehungsweise dem damaligen Kreisausschuss wahrgenommen wurden, war, dass die aufgrund der besonderen Stellung di
rekt gewählte Landrätin oder Landrat auch eine stärkere Position und einen umfangreicheren Kompetenzbereich haben müsste. Weiter wurde aber auch gesagt, dass die Neuordnung und Abschaffung des damaligen Kreisausschusses zu einer Stärkung des Ehrenamtes führen würde. Diese Darstellung war damals schon nicht nur verwirrend, sondern leicht als der vergebliche Versuch der Quadratur des Kreises - oder der Kreise - zu durchschauen. Richtig ist, dass bei der Neuordnung und Abschaffung des Kreisausschusses der Landrätin und der Landrat in seiner Position deutliche Stärkung widerfahren ist.
Ich bedanke mich für die Fürsorge und wiederhole: Richtig ist, dass bei der Neuordnung und Abschaffung des Kreisausschusses der Landrat in seiner Position deutlich gestärkt, hingegen der Kreistag mit seinen Gremien geschwächt wurde.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf trägt der Absicht, das ehrenamtliche Element gegenüber dem Landrat wieder zu stärken, Rechnung. Von der ursprünglichen Absicht, einen Verwaltungsausschuss nach dem Vorbild des früheren Kreisausschusses mit Organstellung einzurichten, sind wir auf Drängen unseres Koalitionspartners abgerückt. Der Diskussionsprozess, der dort durchlaufen worden ist, ist von meinem Vorredner dargestellt worden. Stattdessen wird neben der Einführung der mittelbaren Wahl, die die wesentlichste Stärkung des Ehrenamtes und des Kreistages darstellt, ein Verwaltungsausschuss mit gegenüber dem jetzigen Hauptausschuss gestärkten Kompetenzen eingerichtet. In Abstimmung mit ihm soll die Landrätin beziehungsweise der Landrat - so heißt es in § 53 - zukünftig die Verwaltung leiten.
Der Verwaltungsausschuss wird keine Organstellung haben, aber nicht nur durch seinen Namen dicht an die Seite der Landrätin und des Landrates gestellt, sondern muss stärker als bisher mit dem Ehrenamt zusammenwirken. Er wird damit faktisch zu einem die Verwaltung mitleitendem Organ, ohne dass das Trennungsprinzip zwischen dem Kreistag als Ebene der Willensbildung und dem Landrat als
ausführende Ebene verlassen wird. In seinen Kompetenzen gestärkt, wird er deutlich mehr Einfluss auf die Entscheidungen haben, die bisher dem Landrat und der Landrätin vorbehalten waren, und wird damit zu einem Partner des Landrates auf Augenhöhe in wichtigen Fragen.
Neben den bereits jetzt bestehenden Aufgaben des Hauptausschusses wird der Verwaltungsausschuss erweiterte Kompetenzen im Rahmen der Beteiligungsverwaltung haben. So wird er das Recht haben, dem Vertreter des Kreises Weisungen zu erteilen, soweit die jeweilige Beteiligung des Kreises mehr als 25 % beträgt. Weiter wird der Verwaltungsausschuss die Entscheidung über Einstellungen und Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dem Landrat oder Landrätin unmittelbar unterstellt sind, sowie wiederum deren direkt unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern treffen können - also erste und zweite Delegationsebene. Wichtig ist, dass sich dies nicht nur auf die abschließenden Entscheidungen, sondern auch auf die entscheidungserheblichen Vorbereitungsmaßnahmen bezieht.
Weiter wird der Verwaltungsausschuss über die Gliederung der Verwaltung auf Vorschlag des Landrates beziehungsweise der Landrätin entscheiden. Mit diesen neuen Kompetenzen wird der Verwaltungsausschuss zu einem gewichtigen Partner an der Seite der Landrätin beziehungsweise des Landrates.
Der Verwaltungsausschuss wird nicht öffentlich tagen. Im Gegensatz zum früheren Kreisausschuss haben aber alle Kreistagsmitglieder das grundsätzliche Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilzunehmen. Ich sage für meine Fraktion, dass wir uns auch hätten vorstellen können, die Frage, ob der Verwaltungsausschuss öffentlich oder nicht öffentlich tagt, in die Entscheidung des Kreistages über die Hauptsatzung zu geben. Dieser Vorstellung konnte sich unser Koalitionspartner aber bisher noch nicht anschließen.
Wir streben an, dass wir nach Beratung im Ausschuss zu einer Entscheidung kommen. Diese Beratung wird bis zum September abgeschlossen sein. Der Kollege hat den Ablauf eben erläutert. Dann können in den Kreisen Pinneberg und Steinburg und inzwischen auch in Stormarn die anstehenden Wahlen für die Landrätinnen beziehungsweise Landräte auf der Basis des neuen Gesetzes in die Wege geleitet werden.
Warum bleibt die Direktwahl in den Städten unseres Landes bestehen? Diese Differenzierung ist
nach unserer Auffassung zulässig und angesichts unterschiedlicher Aufgabenstellungen auch sachgerecht. Die Direktwahl in den Städten wird von den Bürgerinnen und Bürgern anders angenommen, da die Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterinnen hier sehr viel mehr als Repräsentanten ihrer Stadt gesehen werden und auch andere Entscheidungskompetenzen haben. Im Übrigen ist eine Differenzierung schon jetzt gegeben, da wir - wie ich meine, aus gutem Grund - auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den kleinen Gemeinden nicht direkt wählen lassen, sondern dieses den Gemeindevertretungen überlassen.
Wir sind sicher, dass wir diesen Regelungen nicht nur das Ehrenamt gestärkt haben - das ist wohl unzweifelhaft -, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern, die nach unserer Einschätzung in den letzten Jahren etwas das Interesse an der Mitarbeit in der Kreispolitik verloren haben, dieses wieder neu geweckt werden kann. - Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang meiner Rede möchte ich Frau Kollegin Tengler in besonderer Weise beruhigen: Natürlich ist Ihr Antrag bei uns angekommen. Mit Sicherheit ist er auch bei der Ministerin angekommen, die sich für diese Themen außerordentlich interessiert. Sie sollten nicht Desinteresse vermuten, wenn wir noch Bedarf haben, über die Qualität des Antrags mit Ihnen zu diskutieren. Das werden wir tun und dann mit Ihnen gemeinsam etwas auf den Weg bringen. Es gibt noch ein paar Aspekte, die wir gern beleuchten wollen. Diese Zeit sollten Sie uns lassen.
- Sie kennen den Antrag auch und geben mir recht.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich bei der Ministerin für ihren Bericht über die Zusammenhänge zwischen Alkoholkonsum und Werbung bei Kindern und Jugendlichen außerordentlich bedanken. Den wesentlichen Aussagen kann meine Fraktion uneingeschränkt zustimmen, auch wenn die Ministerin feststellt, dass es bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen, dem unangemessenen Alkoholkonsum von Jugendlichen und Kindern entgegenzuwirken, um das Bohren ganz dicker Bretter geht. Ich möchte aber auch feststellen, dass wir in Schleswig-Holstein seit mehreren Jahren dabei sind, diese dicken Bretter zu bohren.
Mehrfach haben wir hier im Landtag über dieses Thema debattiert. Vom Ministerium wurden zahlreiche Aktionen aufgelegt. Die Beratungsstellen in den Kreisen ebenso wie unsere LSSH haben eine Vielzahl von Aktionen aufgelegt, die durchaus auch
zu einer bewussteren Wahrnehmung dieser Problematik geführt haben. Wenn gerade in dieser Woche überall in unserem Land wie in der gesamten Republik im Rahmen einer Aktionswoche Veranstaltungen durchgeführt werden, die Jugendliche und auch Kinder auf die Gefahren des Alkoholkonsums hinweisen, ist das auch ein Ergebnis dieses Umdenkens.
Nicht zuletzt die von der Politik und von Fachleuten geforderte konsequente Anwendung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hat dazu geführt, dass es für Jugendliche zumindest nicht mehr so einfach wie noch vor einigen Jahren ist, an Alkohol heranzukommen. Trotzdem müssen wir immer noch feststellen, dass viel zu viele Jugendliche - leider auch Kinder - Alkohol konsumieren, auch wenn die Zahl insgesamt sinkt. Umgekehrt ist es aber auch so, dass die Zahl derjenigen, die exzessiv Alkohol trinken, trotz aller Bemühungen in den vergangenen Jahren gestiegen ist.
Es ist schon gesagt worden: Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen. Dazu gehört - ich will dies ausdrücklich noch einmal begrüßen - die Initiative unseres Innenministers, mit Polizeianwärtern und -anwärterinnen Testkäufe durchzuführen, um den Händlern deutlich zu machen, dass mit einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kein Geld zu verdienen ist und auch kein Geld verdient werden darf.
Wie wichtig das ist, hat ein Test gezeigt, den der NDR durchgeführt hat. Dabei ist auf erschreckende Weise deutlich geworden, wie einfach es für Kinder ist, auch in Geschäften, in denen man es nicht vermuten würde - ich will sie hier gar nicht nennen -, an Alkohol heranzukommen.
In dieses Bündel der erforderlichen Maßnahmen gehört ganz sicher auch das Nachdenken über eine Beschränkung der Werbung für Alkoholprodukte. Insgesamt haben sieben jüngere Studien gezeigt, dass bei Kindern und Jugendlichen die Wahrnehmung von Werbung für Alkoholprodukte zu einem früheren und intensiveren Konsum alkoholhaltiger Getränke führt. So kommt die zitierte Kieler Studie zu dem Ergebnis, dass junge Menschen mehr Alkohol trinken, wenn sie regelmäßig TVSpots oder Plakate für Bier oder Schnaps sehen. Nach dieser Untersuchung erklärten 80 % der befragten Jungen und Mädchen, die keine Alkoholwerbung sahen, dass sie weder zu Bier noch zur
Schnapsflasche greifen. Wie schwierig es ist, dieser Werbung auszuweichen, können Sie sich verdeutlichen, wenn sie einmal einen Blick aus dem Fenster unseres Landtags werfen.
Diese Entwicklung ist alarmierend, gleichzeitig aber auch ein wichtiger Hinweis für die Fachleute, wo zusätzlich zu den bisher verfolgten Ansätzen der Prävention sinnvoll nachgesteuert werden kann.
Für mich steht fest, dass eine weitere Regulierung der Werbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, erforderlich ist. Bei der letzten Aktualisierung der Jugendschutzbestimmungen hat es entsprechende Ansätze gegeben. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält eine generelle Beschränkung der Werbung durch Rundfunk und Telemedien für alkoholhaltige Getränke und auch für Tabakwaren. Das Jugendschutzgesetz beschränkt die Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren bei Kinoveranstaltungen.
Allerdings reichen diese Regelungen nicht aus. So dürfen bei Filmveranstaltungen Werbefilme mit Tabak- und Alkoholwerbung bei Kinovorführungen nicht vor 18 Uhr gezeigt werden. Ich hingegen könnte mir vorstellen, dass man möglichst bald darüber nachdenkt, zumindest diese Grenze auf 20 Uhr anzuheben. Auch Werbefilme bedürfen nach dem Jugendschutzgesetz einer Jugendfreigabe, wenn sie vor Kindern und Jugendlichen gezeigt werden sollen. Dabei wird im Moment jedoch nur geprüft, ob der konkrete Werbefilm eine jugendbeeinträchtigende Wirkung für bestimmte Altersstufen haben kann. Dass Alkohol- und Tabakwerbung bei Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen generell unerwünscht ist, wird bei der Freigabeentscheidung nicht berücksichtigt. Auch dies könnte man ändern.
Für die Tabakwerbung hingegen gibt es nach dem Lebensmittelbedarfgegenständegesetz - dass ich Schwierigkeiten habe, das Wort auszusprechen, hat nichts mit dem Thema zu tun - deutlich strengere Regelungen. Auch hier könnte man darüber nachdenken, ob man die Werbung für Alkohol an diese Bestimmung anpasst.
Bezüglich der Selbstkontrolle der Werbewirtschaft kommt eine Studie, die bereits im September 2008 veröffentlicht wurde, zu dem Ergebnis, dass diese, selbst auferlegt, nicht funktioniert. Das kennen wir bereits aus den Diskussionen über den Ni
kotinkonsum und über die Werbung für Nikotinprodukte.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns mit diesem Thema weiter beschäftigen, wohl wissend, dass eine Werbebeschränkung im Kampf gegen den Genuss von Alkohol durch Kinder und Jugendliche nur ein Baustein - wenn auch ein durchaus wichtiger - ist. Wir wissen von der Auseinandersetzung um die Nikotinfrage, dass wir es hier mit sehr starken, kräftigen und entschlossenen Gegnern sowohl in der Werbelobby als auch in der Lobby der Alkoholproduktehersteller zu tun haben.
Ich hoffe, dass wir im zuständigen Ausschuss eine gute Diskussion führen werden und daraus möglicherweise Initiativen für eine neue Gesetzesgestaltung ableiten können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Bericht
erbeten, offensichtlich um zu klären, ob zusätzliche Öffnungszeiten an Sonntagen nach § 9 Abs. 1 Ziffer 2 des Ladenöffnungszeitengesetzes möglich sind oder möglich gemacht werden sollen. Das allein ist erstaunlich. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben hier offensichtlich einen rasanten Kurswechsel hinter sich. Offensichtlich ist das Zitat so bemerkenswert, dass es auch mir aufgefallen ist. Deshalb will ich es hier nicht wiederholen.
Aber wenn Herr Matthiessen seinerzeit von „unbegrenztem Ökonomismus“ sprach und seinen heftigen Widerstand gegen unser damals fast gemeinsam beschlossenes Gesetz ankündigte, dann ist es schon bemerkenswert, dass wir uns heute hier so ziemlich mit dem Gegenteil auseinanderzusetzen haben.
Soll ich es noch einmal vortragen?
„Diese sogenannte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten macht nicht frei, sondern wir unterwerfen uns damit einem unbegrenzten Ökonomismus.“
Das war noch einmal für den Kollegen, dem das besonders gut gefallen hat.
- Ihr von den Grünen kennt es wohl auch nicht mehr? Ich gebe es euch noch einmal.
Anlass für den Antrag war offensichtlich eine Aussage der CIMA, nach der zusätzliche Potenziale im Einzelhandel zu erschließen seien, indem die Kaufkraft der Passagierinnen und Passagiere von Kreuzfahrtschiffen an Sonntagen genutzt werden könne. Ob das Gutachten das tatsächlich ausweist, ist allerdings fraglich. Der Herr Minister hat dazu erfreulich deutliche Worte gesagt.
Selbst die IHK Kiel hat in einer Presseerklärung vom 20. Mai gegen eine Erweiterung der Öffnungsregelung an Sonntagen gesprochen:
„Das in einem Gutachten präsentierte zusätzliche Umsatzpotenzial an Sonntagen ist keinesfalls ausreichend, um ganzjährige und auch nur auf die Kreuzfahrersaison beschränkte Sonntagsöffnungszeiten zu rechtfertigen … Nach unseren Schätzungen reicht das in der Studie ermittelte Potenzial gerade einmal aus, um bestenfalls drei bis vier grö
ßere Warenhäuser beziehungsweise Facheinzelhändler auszulasten.“
Das vom Schleswig-Holsteinischen Landtag zum 1. Dezember - pünktlich zu Weihnachten - verabschiedete Ladenöffnungszeitengesetz lässt zwei Möglichkeiten, das Öffnen von Geschäften an Sonntagen zu gestatten. Zum einen ist es der § 5, der es an bis zu vier Sonntagen gestattet, in Verbindung mit besonderen Ereignissen regional begrenzt zu öffnen. Hiervon macht die Stadt Kiel Gebrauch wie ich meine, sogar über das gesetzlich zulässige Maß hinaus. Man hat einmal mit zwölf angefangen und sich dann auf sieben geeinigt. Das ist sicherlich richtig; Herr Minister, Sie haben vorhin schon die sieben Finger hochgehalten. Aber „sieben“ ist nicht „vier“, und im Gesetz steht nun einmal „vier“. Von daher ist das eine sehr großzügige Regelung, die wir durchaus mit Bauchschmerzen beobachten.
Die zweite Möglichkeit ist eine Ausweitung der Bäderregelung nach § 9 Abs. 1; das ist hier bereits ausführlich dargestellt worden. Diese Bäderregelung ist, wie wir wissen, verfassungsrechtlich durchaus umstritten. Wir haben bei der letzten Beratung dieser Bäderregelung als SPD-Fraktion gesagt, dass wir jede über die jetzt bestehende Öffnung an Sonntagen und über die genannten Orte hinausgehende Regelung ablehnen. Die SPD-Fraktion hat seinerzeit eine Liberalisierung des Ladenöffnungszeitengesetzes im Jahr 2007 mitgetragen. Seitdem können in Schleswig-Holstein die Geschäfte Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen - wohlgemerkt sie können, müssen es nicht, und sie tun es auch nicht. Das ist meiner Fraktion seinerzeit durchaus nicht leichtgefallen. Natürlich bedeutet es auch, dass Arbeitnehmerinnen und -nehmer zu Zeiten arbeiten müssen, zu denen sie lieber in ihren Familien wären. Aber das alte Ladenschlussgesetz war nicht mehr zeitgemäß. Das haben wir akzeptiert.
Die Zustimmung zu diesem Gesetz war mit der Erwartung verbunden, berechtigte Ansprüche, die sich aus der veränderten Arbeitszeit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben, einvernehmlich in Tarifverträgen zu regeln.
Wichtig war uns bei diesem neuen Gesetz, dass die Sonntage geschützt bleiben.
Wir wollten damit auch denjenigen Rechnung tragen, die in den christlichen Kirchen Wert auf einen Schutz des Sonntags legen oder die aus gewerkschaftlichen und weltanschaulichen Gründen den Sonntag als einen besonderen Tag in der Woche erhalten wollten. Deshalb haben wir die Möglichkeit, an Sonntagen zu öffnen, in § 5 auf vier Sonntage im Jahr begrenzt.
Die Bäderregelung in § 9 - die zweite Möglichkeit - ist verfassungsrechtlich dagegen sehr fragil. Bisher ist es gelungen, diese Bäderregelung von Klagen freizuhalten, weil mit Augenmaß damit umgegangen wurde und Rücksicht auf die Belange der Kirchen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genommen wurde. Kirchen und Gewerkschaften haben seinerzeit aber auch gesagt: bis hier hin und nicht weiter. Das akzeptieren wir und werden deshalb Änderungen an der Bäderregelung nicht zulassen.
Meine Damen und Herren, die Wirtschaft will es nicht, die Gewerkschaften wollen es nicht, die Kirchen haben deutlichen Widerstand angekündigt, und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit steht infrage, wenn es um die Frage geht, ob am Sonntag weiter ausgeweitet werden soll, auch im Rahmen der Bäderregelung. Wenn das so ist, warum sollten wir dann eine solche Änderung unterstützen? - Wir werden es nicht tun.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Scheinheiligkeit der Grünen ist wirklich schwer zu ertragen. Frau Heinold, Sie sagten, die Innenstadt werde attraktiver, wenn einzelne Geschäfte geöffnet hätten. Das steht im eklatanten Widerspruch zu all dem, was Sie sonst gesagt haben, was bezogen auf den Sonntag durchaus richtig war.
Sie sind ein Springbrunnen der Zitate. Deshalb komme ich nicht umhin, Sie noch einmal zu zitieren, Herr Matthiessen. In der Rede, aus der wir vorhin beide zitiert haben, heißt es: Diese sogenannte Liberalisierung macht auch nicht diejenigen freier, die als Inhaber eines vergleichsweise weniger großen Geschäftes daherkommen. Sie haben die Freiheit der Wahl zwischen Personalkostenerhöhung und weiterer Selbstausbeutung, um sich gegen die Ketten behaupten zu können.
Das haben Sie gesagt. Ich finde, Sie müssten zumindest einmal begründen, wie Sie diese Kehrtwendung um 180o hinbekommen haben. Ich finde, das sollten Sie uns gönnen. Das würde ich sehr spannend finden.
Ich möchte noch eine Bemerkung zur Frage der Bäderregelung machen. Mir kommt es so vor, als ob hier überhaupt keine Kenntnis darüber vorhanden ist, wie die Bäderregelung zustande gekommen ist und welchen Sinn sie hat. Man kann sich darüber streiten, und man hätte sich schon damals darüber streiten können, ob sie diesen Sinn erfüllt. Der Minister hat das vorhin relativ ausführlich erläutert. Es geht darum, dass in bestimmten Feriengebieten, und zwar in den Feriengebieten, in denen Ferienhaustourismus und Ferienwohnungstourismus im Vordergrund stehen, die anreisenden Gäste die Möglichkeit haben, sich auch am Wochenende mit den Dingen des täglichen Bedarfs versorgen zu können. Das ist in den Orten, die hier zitiert worden sind, der Fall. Das ist in Kiel aber nicht der Fall. Kein Mensch, der mit seinem Kreuzfahrtschiff hier ankommt, wird sich mit Dingen des täglichen Lebens versorgen müssen, weil er Brot oder Ähnliches kaufen müsste. Die kaufen andere Dinge. Man kann sich natürlich darüber unterhalten. Wir reden morgen zu einem anderen Tagesordnungspunkt darüber, was für manche Leute Dinge des täglichen Lebens sind. In diesem Sinn ist das aber wirklich
nicht notwendig. Von daher kann man sehr wohl eine Abgrenzung vornehmen.
Die Abgrenzung ist notwendig. Wenn wir diese Abgrenzung nämlich nicht vornehmen, haben wir das Problem mit der Verfassung, weil wir aufgrund des besonderen Schutzes des Sonntages die Geschäfte nicht unbefristet und im gesamten Land öffnen lassen dürfen. Das ist nicht möglich. Wir können diese Verfassungsdiskussion gern führen, allerdings nicht im Rahmen von Dreiminutenbeiträgen. Möglicherweise ist das im Ausschuss möglich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik im Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz ist von durchaus erheblicher Bedeutung. Allerdings gibt es nicht wirklich einen Anlass für den Beschluss, wie ihn die Grünen hier vorschlagen. Frau Birk, nach Ihrem Redebeitrag würde ich sagen: Ich finde es eigentlich schade, dass ein Thema, das durchaus wichtig ist und Betrachtung verdient, von Ihnen mit dieser Art der Hysterie versehen wird.
Das ist einer Problematik, die bei vernünftiger Betrachtung durchaus lösbar ist, überhaupt nicht angemessen.
In meinem Beitrag wird deutlich werden, worum es eigentlich geht.
Ausgangspunkt der Diskussion um die Neuverteilung ist die sogenannte digitale Dividende. Was ist das? - Durch den Umstieg bei Rundfunk und Fernsehen von der analogen auf die digitale Technik werden Teile der bislang für die terrestrische Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehsignalen benutzten Frequenzspektren frei. Der Gewinn in Form von frei werdenden Frequenzen wird als digitale Dividende bezeichnet.
Diese frei werdenden Frequenzen könnten in verschiedenster Weise verwendet werden. Die für Schleswig-Holstein wichtigste Verwendungsmöglichkeit ist die einer breitbandigen Internetversorgung für den ländlichen Raum. Gleichzeitig nehmen auch die Rundfunkanstalten, die diese Frequenzen frei machen, für sich in Anspruch, weiterhin Frequenzen für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Rundfunk- und Fernsehübertragungen für sich zu behalten. Das sollen sie auch.
Es ist erkennbar, dass es um diese im Rahmen der digitalen Dividende zu vergebenden Frequenzen das sind noch mehr als die hier angesprochenen; das ist nur ein kleiner Teil - einen Streit verschiedenster Interessengruppen, im Wesentlichen der Rundfunkveranstalter und der Mobilfunkanbieter für Handyleistungen, aber auch für Breitbandversorgung geben wird.
Zum einen muss den Rundfunkanbietern - das ist meine Überzeugung - die Möglichkeit offengehalten werden, sich weiterzuentwickeln. Dafür müssen sie auch Frequenzen behalten. Daneben sollen aber ausreichend Frequenzen zur Verfügung stehen, um den Internetausbau/DSL in den ländlichen Bereichen zu gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier für die Vergabe dieser Frequenzen erstellt, zu dem der Bundesrat am 15. Mai 2009 eine Stellungnahme beschließen wird. Diese Stellungnahme ist der Drucksache 204/09 des Bundesrats enthalten. Man hätte sich dort informieren können. Darin werden nämlich die von den Grünen angesprochenen Aspekte umfänglich berücksichtigt.
Es ist notwendig - das ist ganz klar -, dass bei der Vergabe der Frequenzen darauf geachtet wird, dass sowohl ein störungsfreier Rundfunkempfang gewährleistet ist, als auch diverse drahtlose Produktionsmittel ein gleichwertiges und hinreichendes Ersatzspektrum erhalten. Dazu gehören auch die hier angesprochenen drahtlosen Kommunikationsmittel im Bereich der Kultur- und Bildungseinrichtungen, bei Sportveranstaltungen und Ähnlichem. Auch die Kommunen nutzen solche Geräte. Bis zum Jahr 2015 werden diese den hier genannten Frequenzbereich weiter nutzen können. Danach sollen ihnen Frequenzen zugewiesen werden, die eine Störung durch andere Nutzungen ausschließen. Diese Umstellung kostet Geld. Deshalb fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme von der Bundesnetzagentur, dass mögliche Kosten der Anbieter solcher Dienste durch zu erwartende Erlöse aus den Versteigerungen der Frequenzen ausgeglichen werden. Ich erinnere hier an die Versteigerung der UMTSFrequenzen. Ganz so viel wird es hier nicht werden.
Festzuhalten ist: Mit der Änderung der - jetzt kommt noch einmal dieses Wortungetüm - Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung -
- Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung. Ich habe auch gedacht: Wer sich solch ein Wort ausdenkt, der muss sich für Breitbandübertragungen aussprechen. Herr Kollege, ich wiederhole das jetzt nicht. Damit wird nur ein erster Schritt in die Richtung der Nutzung der Frequenzen in diesem Bereich für die mobile breitbandige Internetversorgung im ländlichen Raum getan. Die weitere Umsetzung bedarf der intensiven Abstimmung mit dem Bund und den Ländern.
Es ist davon auszugehen, dass die Bundesnetzagentur bei der Versteigerung dieser Frequenzen Erlöse
erzielt. Mit diesen Erlösen sollen auch die Kosten der Sekundärnutzer und der Hersteller, die diese durch die Umstellung auf andere Frequenzbereiche haben, ausgeglichen werden. Der Bundesrat sagt deshalb in seiner Stellungnahme, dass der Bund den die Frequenzen bisher nutzenden Kultur- und Bildungseinrichtungen beziehungsweise den sie tragenden Kommunen oder Ländern die Umstellungskosten in geeigneter Form erstattet.
Was bleibt? - Die Forderung der Grünen, vor der tatsächlichen Frequenzvergabe die Störproblematik für drahtlose Produktionsmittel ebenso wie für leitungsgebundene und nichtleitungsgebundene Rundfunkübertragung zu prüfen und eine befriedigende Lösung aufzuzeigen, ist in der Stellungnahme des Bundesrats bereits enthalten. Die Nutzung der digitalen Dividende zu verzögern, liegt nicht im Interesse des Landes Schleswig-Holstein. Die von uns allen gewünschte baldige Versorgung aller ländlichen Bereiche mit Breitbandtechnologie ist für die Wirtschaft mindestens genauso wichtig wie mancher Bau einer Autobahn. Sie ist aber auch für die Bildung und die Kultur in unserem Land wichtig.
Ich komme zum letzten Satz. - Es bleibt festzustellen, dass die Problematik im Begründungsteil dieses Antrags der Grünen zwar richtig beschrieben ist, dass die Begründung in diesem Fall allerdings deutlich besser ist als der Antrag selbst. Trotzdem will ich sagen, dass es im Rahmen des Parlamentsinformationsgesetzes noch vorbildlicher gewesen wäre, wenn die Landesregierung den Landtag zu einem früheren Zeitpunkt über diese doch sehr wichtige Problematik informiert hätte. Dies richte ich an die Landesregierung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Birk, es hat doch niemand bestritten, dass diese Problematik besteht. SchleswigHolstein ist ja keine Insel, auf der das plötzlich auftritt, weil die Grünen das möglicherweise entdeckt haben, sondern das ist natürlich eine Problematik, die bei der Vergabe dieser Frequenzen auftritt. Aber ich habe gesagt: Sie ist handlebar.
Im Moment ist der Bundesrat mit einem Eckpunktepapier und einer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur beschäftigt. Ich habe gesagt, dass all Ihre Bedenken in diesem Papier - lesen Sie das doch einmal in der Drucksache nach - abgehandelt und problematisiert werden
und dass dort gefordert wird, dass sichergestellt wird, dass entweder andere Frequenzen vergeben werden oder dass in den anderen Fällen die Kosten aus den Erlösen der Frequenzversteigerung finanziert und übernommen werden.
Die Probleme sind da, aber Sie können doch jetzt nicht sagen, dass die Nutzung der digitalen Dividende bei uns in Deutschland plötzlich als exklusives Problem auftritt. Wir befinden uns da eher am Ende der Reihe. Viele andere Länder haben da schon Erfahrungen gesammelt und sind schon lange dabei. Martin, das musst du eigentlich auch wissen.
Wir haben jetzt fünf Jahre Zeit. Die tatsächliche Vergabe wird nicht morgen oder auch nicht am 16. Mai 2009 vorgenommen, sondern davor wird es die Vergabe und die Beratung über den Beirat der Bundesnetzagentur geben, in dem - das nur nebenbei - auch wieder alle Länder vertreten sind, auch das Land Schleswig-Holstein. Bis dahin, in dieser Zeit, werden die Probleme zu lösen sein.
Die Anmerkung der Probleme - mehr können wir doch im Bundesrat in dieser Phase nicht machen -, die Sie genannt haben, sind alle darin enthalten, allerdings etwas weniger hysterisch. - Vielleicht hätte ich das jetzt nicht sagen dürfen. Durfte ich das, Herr Präsident? - Doch, er hat nichts gesagt.
- Ich habe das zu Ihnen gesagt. Ich glaube, wir sind hier nicht unter Männern, liebe Kollegin.
Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn wir das so zur Kenntnis nehmen, was die Landesregierung im Bundesrat mit auf den Weg gebracht hat.
Ich habe am Ende ausdrücklich gesagt, es wäre durchaus schöner gewesen, wenn man im Rahmen des Parlamentsinformationsgesetzes diese Problematik auch einmal dem zuständigen Ausschuss zugeleitet hätte. Aber auch dies kann nur ein Appell für die Zukunft sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Seitdem kann man sagen: Überall im öffentlichen Bereich wird der Nichtraucherschutz von den Menschen akzeptiert. Viele können sich heute gar nicht mehr vorstellen, dass noch vor 18 Monaten wie selbstverständlich in Gaststätten geraucht wurde. Gleiches gilt für Krankenhäuser, öffentliche Gebäude und Theater.
Hier haben wir wirklich eine erstaunliche Entwicklung erlebt. Hier im Haus gab es durchaus unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Regelungen in Gaststätten im Besonderen aussehen sollten. Wir haben uns seinerzeit mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, das Rauchen in Nebenräumen zu gestatten, es hingegen in Gaststätten, die keinen Nebenraum haben, zu verbieten.
Nach dem nun allseits bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf vor, der bezogen auf Gaststätten, die nur über einen Gastraum verfügen, eine Änderung vornimmt. In diesen Gaststätten darf unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen gestattet werden: Der Gastraum darf nicht größer als 75 m2 sein, es dürfen in diesem Raum keine zubereiteten Speisen gereicht werden, und der Zutritt muss Personen unter 18 Jahren verwehrt sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass es sich um eine Rauchergaststätte handelt. Dies muss mit einem gut sichtbaren Schild deutlich kenntlich gemacht werden. Damit haben wir das umgesetzt, was im Bundesverfassungsgerichtsurteil vorgesehen war.
Richtig ist, dass wir auch andere Möglichkeiten gehabt hätten. Das Bundesverfassungsgericht hat es als ausdrücklich konsequentesten Weg beschrieben, in allen Gaststätten ohne Ausnahmen das Rauchen zu untersagen.
Diesen Weg haben wir nicht gewählt, und zwar zum einen, weil wir uns in der Großen Koalition nicht darauf verständigen konnten. Zum anderen haben wir ihn nicht gewählt, weil sich gezeigt hat, dass eine ausgewogene Regelung für Einraumgaststätten die Akzeptanz des Nichtraucherschutzgesetzes bestimmter Bevölkerungsgruppen insgesamt steigern kann. Im Übrigen scheint es in der Zwischenzeit so zu sein, dass kein anderes Bundesland diesen Weg gegangen ist. Auch in Hamburg zeichnet sich trotz der Beteiligung der Grünen am Hamburger Senat eher eine Orientierung an unserem Gesetz ab. Damit ist mit Blick in unsere Nachbarländer eine einheitliche Regelung wohl nun auf der Basis der Ausnahmeregelung für Eckkneipen in Sichtweite.
Einen besonderen Aspekt unseres Gesetzes möchte ich hervorheben: Nachdem wir uns entschlossen haben, in Einraumgaststätten den Zutritt für Kinder und Jugendliche zu verbieten, war es konsequent, im Sinn eines möglichst effektiven Kinderund Jugendschutzes dieser Personengruppe den Zutritt auch in Nebenräumen von Mehrraumgaststätten, die für Raucher eingerichtet wurden, zu verwehren. Hiermit schützen wir Kinder und Jugendliche, die in besonderer Weise durch Passivrauchen in ihrer Gesundheit gefährdet wären, denn diese können nicht wie Erwachsene allein entscheiden, ob sie sich den Gefahren des Passivrauchens in diesen Räumen aussetzen wollen. Wir sind mit dieser Regelung sehr zufrieden, da sie zumindest für Kin
der und Jugendliche gegenüber dem alten Gesetz den Schutz vor Passivrauchen vergrößert.
Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass es Punkte gibt, die wir gern anders geregelt hätten, über die wir mit unserem Koalitionspartner aber keine Verständigung fanden. Dazu gehört ein ausdrücklicher Hinweis, wie er im niedersächsischen Gesetz vorgesehen ist, dass Kommunen auf ihren Spielplätzen für entsprechenden Nichtraucherschutz und für die Beseitigung von Zigarettenkippen zu sorgen haben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, jedoch in der Praxis leider ein Problem.
Wir sollten auch die Situation in Diskotheken im Auge haben. Diese haben die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten. Wir hätten jedoch gern eine Anregung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, weil in diesen Räumen wegen der extrem hohen Feinstaubbelastung in Verbindung mit exzessiver körperlicher Betätigung - so etwas nennt man Tanzen - die gesundheitliche Gefährdung besonders groß ist. Deshalb hätten wir gern geregelt, dass in diesen Raucherräumen keine Tanzflächen vorhanden sein dürfen. In anderen Landesgesetzen ist dies so geregelt worden.
Schleswig-Holstein hat nun ein praktikables und akzeptables Nichtraucherschutzgesetz. Wir würden es begrüßen, wenn das Sozialministerium durch einen Erlass für Sicherheit bei der Einhaltung, aber auch bei der Überprüfung und möglicherweise bei der Verhängung von Sanktionen sorgte.
Es wurde schon erwähnt, dass wir den Antrag der FDP und der Grünen ablehnen werden. Wir werden auch den jetzt noch von der FDP eingebrachten Antrag zur Innovationsklausel ablehnen. Diese Systeme sind sicher vorhanden, aber sie sind nach unserer Einschätzung noch nicht ausgereift. Das gilt besonders für den Bereich des Übergangs zu Nichtraucherbereichen. Meine Vorrednerin hat es bereits dargestellt, wir haben uns entschlossen, uns mit diesem Thema noch einmal zu beschäftigen.
Die Präsidentin will mir gerade sagen, dass meine Redezeit abgelaufen ist. Das sagt auch meine Uhr. Auch wenn es nur eine unwesentliche Überschreitung ist, komme ich zum Schluss und bitte Sie alle um Ihre Zustimmung zu dem von den die Regierung tragenden Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf.
Herr Dr. Garg, würden Sie mir und dem Hohen Haus freundlicherweise sagen, ob es ein Bundesland gibt, das diesen Weg bei der Umsetzung der Möglichkeiten des Schutzes vor Passivrauchen gegangen ist? - Wenn ja, in welchem Bundesland ist man diesen Weg gegangen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Wadephul hat schon angedeutet, dass meine Beurteilung dieses Staatsvertrages nicht ganz so euphorisch ausfällt wie die eben vorgetragene. Ich bin durchaus etwas näher bei den kritischen und zum Teil durchaus ausgewogenen Worten, die der Ministerpräsident gefunden hat.
Ich glaube, kaum ein Staatsvertrag, der sich mit der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt, ist so wegweisend und so einschneidend wie dieser, den wir heute beraten. Nicht ohne Grund hat die Diskussion um den Vertrag und seine
Folgen in der medienpolitischen Landschaft hohe Wellen geschlagen: Die kommerziellen Medienunternehmen haben immer weitere Restriktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert, gleichzeitig fürchten ARD und ZDF um ihre Unabhängigkeit und ihre Zukunftsfähigkeit als Garanten für ein vielfältiges kulturelles, bildungsrelevantes und unterhaltendes Programm.
Auslöser für den aktuellen Änderungsbedarf war das ist richtig dargestellt worden, Herr Ministerpräsident - das so genannte Beihilfeverfahren der EUKommission. Der aus den Verhandlungen zwischen Deutschland und der EU erfolgte Beihilfekompromiss ist dann - das ist richtig - Grundlage für den Staatsvertrag. Es muss allerdings auch gesagt werden, dass dieser eben weit über das in dem Kompromiss Geforderte hinausgeht.
Das ist am Beispiel des Internet-Auftrittes - ein Kernpunkt dieses Staatsvertrages beschäftigt sich mit diesem Thema - der öffentlich-rechtlichen Sender gut darstellbar: Vom Grundsatz her ist es durchaus in Ordnung, dass die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten geregelt werden und dabei die Interessen der privaten Anbieter, auch der Printmedien, gewahrt bleiben. Der Staatsvertrag regelt detailliert, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet darf und was er nicht darf. Da bereits heute mehr Jugendliche einen Computer als einen Fernseher im Zimmer haben, ist es naheliegend, dass es um massive Interessen der öffentlichen-rechtlichen Anbieter und der privaten Sender und Verlage geht.
So dürfen nach dem Vertrag die öffentlich-rechtlichen Sender künftig nur noch sendungsbezogene Angebote - und diese auch nur sieben Tage - in das Internet einstellen, Bundesliga- und andere Spitzensportereignisse sogar nur 24 Stunden.
- Ja, ich bin völlig überrascht, dass wir in diesem Punkt einer Meinung sind, Herr Kubicki. Für diese 7-Tage-Regelung gibt es jedenfalls keine inhaltliche Begründung.
Ratgeberportale sind nach diesem Staatsvertrag ebenso verboten wie Veranstaltungskalender, wenn sie keinen direkten Sendungsbezug haben eine unverständliche Beschränkung gerade für die Landesprogramme. Und was das Verbot des Angebotes der „presseähnlichen Produkte“ eigentlich in der Praxis der Online-Präsenz der Sender bedeutet, das - da bin ich sicher - wird sich erst in einem oder in mehreren Rechtsstreiten zwischen Verlagen und Sendern entscheiden. Ich habe jedenfalls niemanden gefunden, der den Begriff „presseähnliche Produkte“ rechtssicher definieren kann.
Es ist zwar zu begrüßen, dass das ursprünglich geplante Verbot, Unterhaltungssendungen ins Internet zu stellen, wieder aufgehoben wurde. Dies sichert die Möglichkeit, auch Kinder und Jugendliche über eine Vernetzung von Information und Unterhaltung zu erreichen. Gleichzeitig sollen jetzt jedoch alle bestehenden Telemedienangebote der öffentlichrechtlichen Sender bis 2010 einem sogenannten Dreistufentest unterzogen werden, wie er bisher nur für digitale Zusatzprogramme vorgesehen war wohlgemerkt: auch die bereits vorhandenen Angebote. Das bedeutet nicht nur einen gewaltigen finanziellen Aufwand - das könnte man medienpolitisch vielleicht noch akzeptieren -, sondern auch, dass der gesellschaftliche Mehrwert überprüft werden soll. Was das bei bestehenden Angeboten bedeutet und wie das funktionieren soll - was immer das ist, ein gesellschaftlicher Mehrwert -, erschließt sich nur wenigen.
Insgesamt geht auch der Dreistufentest über die Vorgaben der Europäischen Kommission hinaus. Es hätte denen genügt, wenn die Sendeanstalten ein Konzept für ihre Telemedien vorlegen, das sehr differenziert damit umgeht und nicht die vorhin genannten starren Kriterien enthält.
Ausdrücklich begrüßen wir - das ist klar; das war eine unserer wesentlichen Forderungen und Wünsche -, dass der Vertrag auf Initiative der SPDFraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag erstmalig eine Regelung zur Barrierefreiheit im Fernsehen aufgenommen hat.
Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf für eine gleichberechtigte Teilhabe von hör- und sehbeeinträchtigten Menschen am Fernsehangebot. Der Ministerpräsident hat das schon gewürdigt. Da will ich meinen ausdrücklichen Dank sagen, Herr Minister
präsident, dafür, dass Sie sich persönlich so dafür eingesetzt haben.
Meine Damen und Herren, ich kürze ein bisschen ab, weil meine Uhr hier irgendwie falsch läuft.
Ich finde, wir haben in der Bundesrepublik allen Grund, auf unser duales Rundfunksystem stolz zu sein. Viele Länder der Welt beneiden uns um die Qualität der Angebote, die Unabhängigkeit der Sendeanstalten. Wir haben allen Grund, gerade diese Unabhängigkeit - auch vor der Politik und damit vor uns selbst - zu verteidigen. Dazu gehört auch, dass wir unser Interesse für all das, was mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem geschieht, schärfen, auch in diesem Haus. Veränderungen sollten wir nicht Europabürokraten und Juristen auf der Arbeitsebene in den Staatskanzleien überlassen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört den Menschen in diesem Land. Sie haben einen Anspruch darauf, dass er gegen Veränderungen, die seine Unabhängigkeit und seine Entwicklungschancen bedrohen, verteidigt wird. Dieser Grundsatz sollte die Beratungen im Fachausschuss leiten.
Frau Präsidentin! Lieber Karl-Martin Hentschel! Das ist aus dieser Rolle heraus natürlich wunderbar zusammenzufassen, auch wenn es nicht ganz richtig ist. Soweit ich alle Redebeiträge verfolgt habe, geht es doch noch etwas bunter durch die parlamentarische Landschaft, was die Meinung dazu angeht. Jetzt einfach den Vertrag abzulehnen: Da sollte doch der Grundsatz gelten: Wenn du etwas anfängst, dann schau doch mal, was am Ende möglicherweise dabei herauskommt.
Bei diesen EU-Beihilfe-Verfahren geht es auch immer um die Frage, ob möglicherweise auf irgendjemanden, auch wenn man so eine Forderung nicht erfüllt, finanzielle Forderungen oder Strafen zukommen. Das ist nicht unerheblich. Das muss man sich alles angucken, so gern ich von meiner persönlichen Meinung her sagen würde, wir sollten uns dieses ganze Werk noch einmal genau angucken.
Ich glaube, dass es eher vorne anfängt. Der Fehler, den wir gemacht haben, und zwar in allen Parlamenten dieser Bundesrepublik, besteht darin, dass wir die Diskussion insgesamt viel zu wenig in den Parlamenten begleitet haben,
und wir haben sie den Spezialisten in den Staatskanzleien und den EU-Bürokraten überlassen. Das ist nicht richtig. Das sagt auch etwas über die Wertschätzung aus, die wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, so wie wir ihn von den Alliierten damals ins Grundgesetz geschrieben bekommen haben, entgegenbringen, der aus meiner Sicht für uns alle ein Schatz ist, um den uns viele in Europa beneiden.
Wie wir damit umgehen und wie wir ihn verteidigen, ist eine andere Frage. Das ist jetzt ein bisschen spät. Meine dringende Bitte, mein dringender Wunsch ist, dass wir uns diesen medienpolitischen Themen mit äußerster Ernsthaftigkeit zuwenden und sie hier im Parlament diskutieren. Da steckt sehr viel mehr an Wirkung und Brisanz auch für die Menschen in unserem Lande - deren der öffentlichrechtliche Rundfunk gehört, nicht uns - als wir hier manchmal wahrnehmen.
- Ich denke, wir bekommen es auf anderem Weg hin. Es wurde ja sogar schon vom Ministerpräsidenten angedeutet, dass die Diskussion in der Zwischenzeit über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hinausgeht.
Ich möchte gerne etwas zu der Diskussion über diese 7-Tage- oder 24-Stunden-Regelung anmerken. Ich kann mir schon vorstellen, dass man in bestimmten Bereichen auch sagt, die Öffentlich-rechtlichen sollen nicht alle Angebote unbegrenzt hineinstellen. Das gilt für Angebote, die sie kaufen müssen und zum Teil teuer bezahlen müssen - Bundesligaangebote immer wieder und über Wochen im Internet zu lassen, wenn man sie kaufen muss, ist sehr teuer. Es gibt aber auch Produkte - das sind die überwiegenden -, die haben die öffentlich-rechtlichen selbst gemacht. Und sie haben sie schon bezahlt. Sie gehören den Zuhörern und den Zuschauern. Die kann man natürlich auch ins Internet stellen, warum nicht, und sie dann so lange, wie sie von Interesse sind, wiederholen. Ich denke, da muss man unterscheiden.
Bundesligaangebote sind nun einmal sehr teuer.
Weiterhin möchte ich etwas zu der Frage der Werbung sagen. Wir sollten darüber diskutieren, und wir werden darüber diskutieren. Auch wenn es für manche etwas Erschreckendes hat, so ist der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag - zumindest auf der Arbeitsebene - in Vorbereitung. Er wird sich auch mit der Frage der Werbung beschäftigen.
Ja, ich habe es gesehen. Man kann eventuell dazu kommen zu sagen: Werbung regulieren wir anders. Ob man sie ganz herausnimmt, muss man sehen.
Ich bin dabei, Frau Präsidentin. Wenn man dann dazu kommt, das anders zu regulieren, und wenn man zum Beispiel zwischen Sportereignissen unter
scheidet, die beworben werden, und allen anderem, dann kann man zu interessanten Ergebnissen kommen.
Herr Präsident, Sie nehmen mir das Wort aus dem Mund. - Ich verweise gern auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede, die wir eben von dem geschätzten Kollegen Wadephul gehört haben, vermittelt den Eindruck, als hätten wir während der vergangenen drei Jahre überhaupt nicht über die Gefahren des Passivrauchens diskutiert.
Einiges wird jetzt wieder so simplifiziert, als stünden wir erneut am Anfang. Gott sei Dank tun wir das nicht. Kollege Wadephul, das, was Sie eben zu dem Flickenteppich gesagt haben, wundert mich. Das war immer ein tragendes Argument des Herrn Ministerpräsidenten, dem Sie sich bis heute eigentlich immer angeschlossen haben. Wir sind aber lernfähig.
Unser Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein großer Erfolg. Überall im öffentlichen Bereich hat der Nichtraucherschutz Vorrang. Die Menschen akzeptieren dies. Selbst Raucher genießen in Gaststätten die Speisen gern ohne den beeinträchtigenden blauen Dunst. Ich glaube, das habe ich sogar einmal von Herrn Garg gehört.
- Das ist richtig, noch nicht. Sie machen so viel Dampf und so viel Wind, dass man manchmal auf die Idee kommen könnte, dass da etwas raucht.
Umstritten war von Anfang an die Frage, wie die Regelung in Gaststätten aussehen soll. Wir haben uns seinerzeit dafür entschieden, das Rauchen in Nebenräumen zu gestatten. Gaststätten, die über keinen Nebenraum verfügen, mussten das Rauchen danach verbieten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Rauchen wegen der hohen Bedeutung des Gesundheitsschutzes in Gaststätten grundsätzlich verboten werden kann. Wenn es aber - wie bei uns - Ausnahmen gibt, dann müssen diese begründet und ausgewogen sein. Sie müssen auch wirtschaftliche Interessen mit abwägen.
Wir als Gesetzgeber haben somit nur zwei Möglichkeiten, den Nichtraucherschutz in Gaststätten verfassungskonform zu regeln. Entweder gilt das absolute Rauchverbot in allen Gaststätten oder aber eine folgerichtige und gleichheitsgerichtete Ausnahmeregelung. Meine Fraktion hat sich nach längerer Diskussion nunmehr dazu entschieden, den zweiten Weg zu gehen. Ich hoffe, Sie reden auch noch mit uns. Eben hörte es sich so an, als wollten Sie das Gesetz zusammen mit der FDP machen. Wir werden uns mit unserem Koalitionspartner über die Ausgestaltung einer Novellierung unterhalten, die das Rauchen in Eckkneipen unter bestimmten Bedingungen gestatten wird. Wir werden uns dabei eng an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und an der dort getroffenen Übergangsregelung orientieren. Unser Ziel bleibt ein möglichst weitgehender Schutz von nicht rauchenden Menschen vor dem Passivrauchen.
Wir wollen auch eine möglichst hohe Akzeptanz unseres Gesetzes. Wir wollen aber keiner Seite weder den Interessengruppen der Raucher noch den Nichtraucherorganisationen - einen Grund dafür geben, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dies sollte nicht unterschätzt werden.
Die Ordnungsbehörden sollen die Ausnahmeregelung auch tatsächlich überprüfen und ihre Einhaltung durchsetzen können.
Dass sich viele in meiner Fraktion gut hätten vorstellen können, aus gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu einem konsequenten Rauchverbot zu kommen, sei hier nur am Rande erwähnt, doch
es sei erwähnt. Diese Diskussion haben wir jetzt abgeschlossen.
Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt: Eine einheitliche Regelung im norddeutschen Raum, die wir immer gern wollten und die der Ministerpräsident im Gegensatz zur CDU auch immer gern wollte, wird sich nun wohl auf der Basis dieser Ausnahmeregelungen für Eckkneipen herausbilden und so zustande kommen.
Unsere Novellierung wird sich sehr eng an der Übergangsregelung orientieren, die es durchaus in sich hat. Da gibt es eine Reihe von Details zu regeln. Dieser Weg ist jedenfalls schwieriger, als es die Umsetzung von flotten Gesetzentwürfen, die wir heute von den Grünen und vor allen Dingen von der FDP vorliegen haben, vermuten lässt.
Herr Garg, zur FDP möchte ich anmerken: Wenn wir damals Ihrem Gesetzentwurf gefolgt wären, den Sie noch Mitte dieses Jahres als Änderung unseres Gesetzes vorgelegt haben, dann hätten wir heute die gleichen Probleme, weil Ihr Entwurf auch nicht mit dem kompatibel gewesen wäre, was das Bundesverfassungsgericht uns gesagt hat. Sie haben damals nämlich auch von inhabergeführten Gaststätten bei Einraumkneipen gesprochen. Dies hätte uns heute die gleichen Probleme gebracht.
Frau Kollegin Heinold, damit Sie nicht zu zufrieden mit dem sind, was Sie gemacht haben, sage ich, dieser Gesetzentwurf hat mich wirklich gewundert. Der jetzt vorliegende Entwurf der Grünen, den selbst ernannten Gralshütern des Nichtraucherschutzes, ist so schnell gestrickt, dass danach zwar in allen Gaststätten das Rauchen verboten ist, wie Sie es eben laut vorgetragen haben, dass die Ausnahmeregelung aber in Zelten in Kraft bleibt, weil sie es schlicht und ergreifend vergessen haben, den Punkt 5 auch zu streichen. Sehen Sie Ihren Entwurf an. Danach dürfte in Gaststätten nicht mehr geraucht werden, in Zelten würden Sie es weiter erlauben. Frau Heinold, das war von Ihnen sicher nicht so beabsichtigt.
- Das würde mich wirklich sehr wundern. Das haben Sie immer anders erklärt. Es kann aber passieren, dass so etwas einfließt, wenn man ein Gesetz schnell auf populistische Beine stellt, statt solide zu arbeiten.
Einige Punkte sind schon angerissen worden, über die wir nachdenken müssen, damit wir ein sauberes Gesetz hinkriegen. Da ist zum einen die Frage der zulässigen Größe von 75 m2. Was gehört dazu? Zählt dazu nur der Gastraum? Zählen dazu auch der Tresenbereich, WC und Garderobe? Das muss so geregelt werden, dass eine Überprüfung möglich ist. Weiterhin gilt die Frage, was zubereitete Speisen sind. Der Kollege Garg hat sich schon darüber lustig gemacht. Trotzdem werden wir regeln müssen, ob Erdnüsse oder Salzstangen darunter fallen. Gehören auch Buletten dazu? Ist die Abgrenzung zwischen warmen und kalten Speisen sinnvoll? Was ist, wenn kalte Speisen in der Sonne warm werden? Was ist, wenn warme Speisen kalt werden? All dies müssen wir so regeln, dass die Ordnungsbehörden damit auch sicher umgehen können. Ein weiterer Punkt ist uns wichtig: Wenn wir in Einraumkneipen den Zutritt von unter 18-Jährigen untersagen, dann muss dies natürlich auch für Nebenräume gelten, in denen geraucht werden darf, wenn es sich bei diesem Lokal um eine Mehrraumgaststätte handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls etwas kaum Beachtetes zu den Diskotheken gesagt, in denen wir in Nebenräumen durchaus das Rauchen erlaubt haben. Das Gericht sagte: Wenn ihr das macht, dann müsst ihr sicherstellen, dass in diesem Raum keine Tanzfläche ist. Wenn man sich also das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Herzen nimmt und es zum Maßstab macht, dann muss man auch dies beachten.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Wir müssen diskutieren, wie wir mit der Regelung für Festzelte umgehen. Wir werden über all dies mit unserem Koalitionspartner diskutieren. Wir werden auch mit dem Sozialministerium diskutieren. Ich
gehe davon aus, dass zum Ende des Jahres weißer Rauch aufsteigt.
Nachdem wir jetzt auch noch ein bisschen in den persönlichen Bereich vorgedrungen sind, möchte ich ein paar Anmerkungen machen, auch wenn es vielleicht nicht ganz angemessen ist, denn es ist ja ganz nett, wie sich die Oppositionsfraktionen hier gegenseitig die Argumente um die Ohren hauen. Da sollte man sich vielleicht gar nicht einmischen. Aber nachdem es dem Vorsitzenden der FDP nicht gelungen ist, Herrn Garg zurückzuhalten, nach vorn zu kommen, möchte auch ich noch etwas sagen.
Herr Garg, bei Ihrer Argumentation hat man manchmal den Eindruck, als ob wir im Landtag über ein Eckkneipenrauchgesetz diskutierten. Wir dürfen doch nicht vergessen, dass wir ein Gesetz gemacht haben, das Nichtraucherschutz in vielen Bereichen sichert. Bei den Eckkneipen reden wir über einen Anteil von 10 %, in den anderen Teilen waren wir uns doch einig.
Kollegin Heinold, diese Einigkeit sollte doch so weit reichen, dass man jetzt nicht auf so plumpe und billige Art und Weise versucht, das Thema Nichtraucherschutz für sich zu reklamieren.
Das sind doch nicht Sie gewesen! Sie blicken ja immer nur nach vorn, drehen Sie sich einmal um, und zählen Sie durch, wie viele Abgeordnete Sie haben! Sie werden das doch nicht mit fünf Abgeordneten durchgesetzt haben.
- Vier, ja, es sind nie alle da. Ich muss mal wieder nachzählen. - Da haben doch auch andere mitgemacht und mitgewirkt, die sich nicht hier hinstellen und sagen: Ich war’s. Darum geht es doch überhaupt nicht.
- Ja, ich sehe Sie hier noch sitzen mit Ihren tollen T-Shirts. Wenn Sie das als Initiative bezeichnen, bin ich gern bereit zu sagen: Da waren Sie die Ersten und die Einzigen. Ich neide Ihnen diesen Sieg aber auch nicht.
- Es sah wirklich nicht gut aus, aber es muss ja jeder selbst wissen, wie er sich anzieht.
Ich möchte noch einmal betonen: Wir haben hier einen Punkt zu regeln, der jetzt geregelt wird, wo uns das Bundesverfassungsgericht einen Weg vorgewiesen hat. Auch ich bin nicht nur glücklich mit dem, was da gesagt worden ist. Aber wir haben jetzt eine Orientierung.
Nun so zu tun, als ob alle Leute vorher gewusst hätten, dass das Bundesverfassungsgericht so entscheidet, finde ich nicht fair. Es hat immerhin zwei Richter gegeben, die eine andere Auffassung vertreten haben. Auch das darf man nicht vergessen.
Ich glaube, es hat uns bei diesem schwierigen Thema auch nicht geschadet, dass Nichtraucherschutz plötzlich auch in der Öffentlichkeit ganz anders dis
kutiert und wahrgenommen wurde, dass wir hierzu eine öffentliche Diskussion hatten, die hochgradig sensibilisiert hat.
Ich glaube, es ist bisher noch nicht dagewesen, dass ein Verfassungsgerichtsurteil um 10 Uhr morgens gleich auf zwei Kanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übertragen worden ist. Das zeigt, dass sich die Menschen mit diesem Thema beschäftigt haben. Aber wir haben sie bundesweit mit diesem Thema und der Diskussion hierüber auch ein Stück weit mitgenommen. Das war vielleicht auch notwendig. Wir werden die Dinge jetzt regeln, und vielleicht schaffen wir es dann ja auch, es bei den letzten 10 % etwas einvernehmlicher zu regeln.
Ich denke, die Zeit des Streites ist nun vorbei. Lassen Sie uns die Angelegenheit nun gemeinsam in Ordnung bringen!
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das nun schon mehrfach gehört: Wir werden in dieser Sitzungswoche in zweiter Lesung den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschließen. Die dort getroffenen Neuregelungen werden - neben einigen Klarstellungen und weniger bedeutsamen Korrekturen - mit dem Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/ Schleswig-Holstein in Landesrecht umgesetzt. Darüber haben wir schon im Zusammenhang mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausführlich diskutiert, und es ist hier ausreichend von den Vorrednern erwähnt worden. Ich möchte mich deshalb auch in meinen fünf Minuten etwas mehr mit dem auseinandersetzen, was in diesem Staatsvertrag nicht steht.
Es ist gerade ein Jahr her, dass wir den Medienstaatsvertrag, der die Medienanstalten von Hamburg und Schleswig-Holstein unter ein Dach bringt, verabschiedet haben. Das war damals - wir erinnern uns - keine einfache Geburt, und nicht alle Fragen wurden seinerzeit so geregelt, dass pure Begeisterung aufkam.
In der Zwischenzeit hat die Medienanstalt in Norderstedt ihre Tätigkeit aufgenommen. Zu beurteilen, ob sie in allen Punkten die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt, ist sicher verfrüht. Aber schon heute steht fest, dass unsere Medienanstalt die Erwartungen, eine starke Kraft in der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten zu sein und ein Gegengewicht zu den großen im Bundesgebiet zu bilden, nicht erreicht hat. Dafür ist sie nach wie vor zu klein. Hinzu kommt, dass sie sich infolge der jetzt anstehenden Veränderungen - über die wir auch hier schon viel gehört haben - und einer weiteren Zentralisierung von Aufgaben aller Medienanstalten einer Aufgabenkritik stellen muss.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Aufgabe der Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz zunehmend an Bedeutung. Andere Bundesländer sind da weiter. Sie haben ihre Förderung der Medienkompetenz als Schwerpunktaufgabe in ihren Anstalten definiert.
Medienkompetenzvermittlung und Medienpädagogik wird die herausragende Aufgabe der Medienanstalten werden. Hier wachsen die Anforderungen, während andere Bereiche eben durch die Übertragung von Aufgaben auf zentrale Gremien an Bedeutung verlieren werden.
Bei der Fusion der beiden Anstalten ist die Medienkompetenzförderung zwar gerade noch kurz vor Schluss - der Kollege Wadephul hat es gerade erwähnt - als Aufgabe aufgenommen worden; das ist auch zu begrüßen. Ihre finanzielle Ausstattung entspricht jedoch in keiner Weise der tatsächlichen Bedeutung und den gesellschaftlichen Anforderungen der Zukunft.
Die Begrenzung der Finanzmittel auf 5 % der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr setzt hier zu enge Grenzen. Wir hätten es gern gesehen, wenn schon im Rahmen dieses Medienänderungsstaatsvertrages der Deckel, der auf dem Topf für die Medienkompetenzförderung liegt, beseitigt worden wäre.
Das wäre unserer Meinung nach auch möglich gewesen, denn im Rahmen der anstehenden Erhö
hung der Rundfunkgebühren werden auch den Medienanstalten ab 2009 etwa 5 % mehr Einnahmen zufließen. Aber das war - soweit man hören konnte - mit den Hamburgern so noch nicht zu vereinbaren. Vielleicht lag das daran, dass sich die Hamburger mit den schwierigen schwarz-grünen Verhältnissen auch im Bereich der Medienpolitik erst etwas aneinander gewöhnen müssen. Im letzten Jahr hatten die Grünen in Hamburg jedenfalls dazu sehr dezidierte Vorstellungen. Möglicherweise sind auf dieser Seite noch Diskussionen nachzuholen.
Der Antrag der Regierungsfraktionen fordert deshalb die Landesregierung auf, mit Hamburg in einem weiteren Staatsvertrag im Jahr 2009 zu vereinbaren, dass durch den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag der MA HSH und der Medienstiftung zugewiesene Mittel für die Stärkung der Aufgaben der Medienpädagogik und der Medienkompetenzvermittlung sowie der Bürgersender verwendet werden müssen und können. Mit dieser klaren Willensäußerung des Schleswig-Holsteinischen Landtags sollte es dann möglich sein, mit den Hamburgern für unsere Medienanstalt ein Konzept zu verankern und finanziell auszustatten, das den modernen Anforderungen einer Medienanstalt gerecht wird.
Sie wissen, dass ich gemeinsam mit meiner Fraktion immer wieder dafür streite, dass Medienkompetenz mehr Beachtung in der Medienpolitik findet. Die Wege, auf denen uns Informationen erreichen, werden immer komplexer. Das Handy-TV wird starten und wir diskutieren, ob und was im Internet von wem an Bild, Wort und bewegtem Bild gezeigt werden darf und soll. Hierbei handelt es sich nicht allein um eine technische Revolution, dies ist vor allem eine Herausforderung an die Fähigkeit, die Informationsflut zu bewerten, zu filtern, Werbung von Informationen zu unterscheiden, Manipuliertes von Echtem, Fiktives und Dokumentarisches auseinanderzuhalten. Ich frage mich, wie dieses ohne offensive Kompetenzvermittlung in diesem Bereich, die sich an Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsene richtet - ich nenne auch die Gruppe der Seniorinnen und Senioren -, ohne Verlust der persönlichen Mediensouveränität gewährleistet werden kann.
Seien wir ehrlich: Sogar wir Berufspolitiker merken doch, wie es immer schwieriger wird, in dieser Medienwelt Orientierung und Ordnung zu finden. Deshalb müssen wir mit diesen Themen in die Kindergärten, die Schulen und die Lehrerfortbildung rein.
- Ich wäre fast fertig gewesen, aber selbstverständlich werde ich Ihrer Aufforderung Folge leisten. Das ist nach meiner festen Überzeugung die herausragende Aufgabe der Landesmedienanstalten und dafür sollten wir sie auch entsprechend ausstatten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was bringt der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag?
Ich weiß, dass es eine Frage ist, die das Hohe Haus mit großer Spannung erwartet, vor allem die Antworten darauf.
Die wesentliche Änderung betrifft eine Reform der Landesmedienanstalten. Der Vertrag ist auf die künftige Organisation und Aufsicht der privaten Rundfunkanbieter und auf eine Reihe von technischen Verfahrensfragen ausgerichtet. Wie wir aber noch sehen werden - wir haben es zum Teil auch schon gehört -, verbirgt sich dahinter durchaus auch medienpolitischer Sprengstoff. Künftig soll es bei den Landesmedienanstalten eine neue Zulassungsund Aufsichtskommission (ZAK) geben, die für private Rundfunkprogramme mit bundesweiter Zulassung zuständig ist. Die Beschlüsse der ZAK sind
dann bindend und müssen von den für die jeweiligen Sender zuständigen Landesmedienanstalten umgesetzt werden. Die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für landesweite und regionale Programme bleiben unberührt.
Beteiligt an den Beschlüssen der ZAK ist die Gremienvorsitzendenkonferenz - GVK - der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, soweit es um bundesweite Übertragungsrechte geht. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die schon bekannt ist - KEK -, wird von bisher sechs auf dann zwölf Mitglieder ausgeweitet. Schließlich soll die gemeinsame Kommission der Landesmedienanstalten, in der sich vier Kommissionen befinden, eine gemeinsame Geschäftsstelle bekommen.
Das ist nicht ohne Brisanz. Die politische Brisanz der Installierung der neuen Kommission liegt darin, dass wir bei der Aufsicht und Zulassung privaten Rundfunks bei den technischen Änderungen eine zunehmende Konzentration erfahren werden. Ursprünglich waren die Landesmedienanstalten im föderalen System der Kulturhoheit und damit auch der Rundfunkhoheit der Länder mit den Aufgaben betraut, die heute zunehmend von den gemeinsamen bundesweiten Kommissionen übernommen werden sollen. Es hat also durchaus schrittweise einen Konzentrationsprozess gegeben, der Wasser auf die Mühlen derjenigen ist, die die Landesmedienanstalten für ein verstaubtes Relikt aus alter Zeit halten und sich insgesamt für eine bundesweite Medienanstalt einsetzen.
Ob dieser Weg richtig ist - ich habe da Zweifel -, werden wir natürlich im zuständigen Ausschuss beraten, wir werden uns dort auch eindeutig positionieren, denn darauf, ob diese Entwicklung möglicherweise weitergeht oder auch nicht, haben wir durchaus Einfluss.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Bestandteil des Staatsvertrages ist die Regulierung aller technischen Verbreitungsformen für den Rundfunk. Das bedeutet: Neben den bereits regulierten Kabelnetzen kommen jetzt auch Satelliten unter deutscher Hoheit und Plattformen für das Handyfernsehen und Internet Protocol, IP, hinzu. Darüber hinaus sollen sich für bundesweit agierende Rundfunkanbieter vereinfachte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren ergeben. Das alles sind sicherlich sinnvolle Maßnahmen, die dem Rechnung tragen, was wir im Bereich der Digitalisierung und der Veränderung der technischen Welt im Moment erleben.
Erfreulich ist, dass durch den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag genaue Vorschriften über Gewinnspiele erlassen werden und dass der Jugendschutz einen besonderen Stellenwert erhält.
- Ich wusste, dass das Hohe Haus gerade an dieser Stelle sehr zufrieden sein wird.
Im Bereich des Verbraucherschutzes gelten die Regeln des europäischen Verbraucherschutzes. Wichtig ist, dass in § 19 a, in dem die Digitalisierung enthalten ist, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ihrem Auftrag durch Nutzung aller Übertragungswege nachkommen können. Das bedeutet praktisch auch das Ende der analogen terrestrischen Übertragungswege - da sind wir wieder bei unserem Thema von gestern über den deutschdänischen Grenzraum -, aber dies soll nur möglich sein - auch dies steht im Staatsvertrag -, wenn der Empfang über einen anderen Übertragungsweg gesichert ist. An diesem Punkt sollten wir auch im Zusammenhang mit dem gestrigen Thema noch einmal genau hinsehen. Es ist nicht nur so, dass wir diese Schwierigkeiten nach Dänemark hinein haben, sondern auch im deutschen Grenzgebiet ist die digitale Versorgung nicht zu 100 % gesichert. Da gibt es zum Beispiel auf Fehmarn und in anderen Bereichen Lücken.