Protokoll der Sitzung vom 15.12.2006

In diesem Sinn haben wir ein gutes Gesetz vorliegen, das in die Realität umgesetzt werden muss. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Herbst. - Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetzesvorhaben ist notwendig, um die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren landesrechtlichen Regelungen an die Veränderungen im Sozialgesetzbuch VIII anzupassen. Der Bundesgesetzgeber hat das SGB VIII in den letzten Jahren umfassend reformiert und damit die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege verändert. Allerdings sind auch im SGB II und im SGB XII Änderungen enthalten, die sich in diesem Änderungswerk wiederfinden. In einer umfassenden schriftlichen Anhörung haben wir die kommunalen Landesverbände wie auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, die Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen, die Gewerkschaft GEW und Herrn Professor Münder von der TU Berlin um Stellungnahmen gebeten. Dabei bleibt einhellig festzuhalten, dass der Gesetzentwurf - wie gesagt - weitgehend technische Anpassungsregelungen enthält.

Eine in fast allen Stellungnahmen angesprochene Änderung ist, die zukünftig mögliche Betreuung von Kindern in Kindertagespflege auch in Kindertageseinrichtungen durchzuführen. Diese Änderung ist sinnvoll, um den Bedarf an Betreuungsangeboten zum Beispiel für Kinder unter drei Jahren nicht nur durch Krippeneinrichtungen oder altersgemischte Gruppen in bestehenden Kindertagesstätten auffangen zu können. Sie ist sinnvoll, um die Betreuung auch an anderer Stelle in der Kindertagespflege in geeigneten Räumen durchführen zu können. Hierbei muss natürlich deutlich werden, dass entsprechendes Fachpersonal in Kindertagesstätten nicht durch Tagespflegepersonen ersetzt werden darf. Es muss für die Eltern auch deutlich sein, dass die Betreuung in der Regel wegen der unterschiedlichen Ausbildung beziehungsweise der unterschiedlichen Qualifikation qualitativ nicht gleichzusetzen ist. Insofern ist die Kritik, die in mehreren Stellungnahmen geäußert wurde, nachvollziehbar.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es bleibt aber auch die sehr vorausschauende positive Bewertung, die Herr Professor Münder in seiner Stellungnahme geäußert hat:

„In der Sache erfolgt die Änderung vornehmlich deswegen, um zu ermöglichen, dass Kindertagespflege auch in Kindertageseinrichtungen durchgeführt wird. Hier ergibt sich durchaus möglicherweise zukunftsträchtiges Entwicklungspotential hinsichtlich der Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung.“

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Ich fasse zusammen: Das ist ein Betreuungsbereich, der von uns in der zukünftigen Entwicklung beobachtet werden muss und dessen Entwicklung wir nach einiger Zeit hinterfragen sollten. Einige weitere Fragen wie die finanzielle Umstellung hat der Kollege Herbst eben schon angesprochen. Das sehen wir ähnlich. Das muss nicht wiederholt werden. Als letzten Punkt will ich das Thema Berichtspflicht ansprechen, denn auch ich glaube, dass es sinnvoll ist, Berichte gezielt abzuverlangen. Das wird auch in Zukunft möglich sein. Damit ist es vielleicht auch möglich, Rituale auszuhebeln, die sich in jährlich wiederkehrenden Berichten oft wiederholen.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. Er umfasst neben dem Jugendförderungsgesetz, dem Kindertagesstättengesetz, der Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung, der Aufhebung der Jugendhilfekostenverordnung und dem Finanzausgleichsgesetz auch eine Änderung der Zelt- und Campingplatzverordnung. Kollege Astrup, das ist für uns wichtig und das macht auch deutlich, was für ein wichtiges Gesetz wir hier auf der Tagesordnung haben.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Ich danke Herrn Abgeordneten Baasch. - Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Herbst, ich weiß zwar nicht, was die stellvertretende Ministerpräsidentin uns nachher erzählen wird, aber ich kann ihr schon jetzt sagen, dass die FDP-Fraktion dem Gesetz zustimmen wird, obwohl wir es uns nicht leicht gemacht haben. Der Kollege Baasch hat es schon ausgeführt, die Stellungnahmen waren nicht ganz eindeutig, denn sie haben etliche Problemfelder aufgerissen. Wir sind trotzdem zu der Ansicht gelangt, dass der Gesetzentwurf notwendig ist. Er wird den Anforderungen, die sich aus der notwendigen Angleichung an Bundesrecht ergeben, gerecht.

In diesem Zusammenhang werden drei Themenbereiche von ganz besonderer Relevanz sein: Erstens. Kreisangehörige Städte können auf Antrag als Jugendamt anerkannt werden. Zweitens. Die Jugendhilfeplanung wird vereinfacht. Drittens. Die Gleichstellung der Tagespflege mit der Kindertagesstätte wird festgeschrieben. Die Möglichkeit, auch größere kreisangehörige Städte durch Verordnung zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu bestimmen, gibt diesen Kommunen die Chance, die Interessen und Bedürfnisse der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort besser als vorher zu berücksichtigen. Das bedeutet für diese Kommunen, dass sie künftig dezentral und flexibel auf örtliche Verhältnisse reagieren und agieren können. Ob und welche Stadt diese Chance überhaupt wahrnimmt, wird abzuwarten bleiben.

Diese Neuregelung kann jedenfalls durchaus ein Beitrag sein, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Deshalb ist es folgerichtig, wenn die Jugendhilfeplanung vor Ort künftig weniger bürokra

(Wolfgang Baasch)

tisch gehandhabt werden soll. Gerade im Bereich der Jugendhilfeplanung müssen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in eigener Verantwortung handeln können. An dieser Stelle ist das Gesetz nur konsequent. Ich gebe dem Kollegen Baasch ausdrücklich recht: Das ist mehr, als periodisch irgendeinen Bericht vorzulegen. Es geht darum, aktiv auf neue Entwicklungen vor Ort zu reagieren. Den Jugendämtern kommt deshalb eine ganz besondere Steuerungsverantwortung zu. Dabei entbindet die Regelung, einen Bericht nur noch auf Anfrage vorlegen zu müssen, die Jugendämter gerade nicht davon, weiterhin Hilfepläne zu entwickeln und diese regelmäßig fortzuschreiben. Ich glaube, auch das kann man den Skeptikern an dieser Stelle deutlich sagen. Man wird abzuwarten haben, wie sich dies dann in der Praxis einspielt.

Ich denke, das Gegenteil könnte der Fall sein. Wenn dieses Instrument vor Ort ernst genommen wird, dann muss dies heißen, dass auf Anfrage eine Planung vorgelegt werden muss, die genau auf die aktuelle Entwicklung eingeht.

Das gilt auch für die jetzt festgeschriebene Regelung, dass Kindertagespflege künftig in Kindertageseinrichtungen oder in Kooperation mit Trägern von Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden kann. Das ist ein Punkt, der deutlich kritisiert wurde. Hier wurden deutliche Bedenken angemeldet. Wenn aber möglichst schnell und unbürokratisch auf die Nachfrage vor Ort eingegangen werden soll, wird den Kommunen jetzt ein Instrument an die Hand gegeben, den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu verwirklichen. Damit wird den Kommunen ein weiteres Entwicklungspotenzial eröffnet.

Nach langen Diskussionen sind wir an dieser Stelle zu folgender Ansicht gekommen: Statt den Kommunen von vornherein zu unterstellen, dass diese Regelung womöglich nur dazu missbraucht werden könnte, künftig die Tagespflege zu einer billigen Alternative zur Kindertagesstätte auszubauen, bietet diese Neuregelung aus unserer Sicht den Kommunen auch die Chance, auf Entwicklungen vor Ort angemessen zu reagieren. Die betroffenen Eltern in den Kommunen werden die Entwicklung des Angebots sehr kritisch begleiten. Das war für uns der Grund dafür, dem Gesetzentwurf letztlich zuzustimmen.

Darüber hinaus ist eine Verordnungsermächtigung des Landes für die Festschreibung entsprechender Standards vorgesehen. Wie diese Standards aussehen sollen, ist noch nicht bekannt, aber ich denke, darüber wird nach einer Weile noch im Ausschuss zu reden sein, wenn dieses Gesetz sich

in der Praxis bewährt hat. Wenn Einigkeit darüber besteht, dass für die Kinderbetreuung entsprechende Rahmenbedingungen notwendig sind, dann kann dies aus unserer Sicht nicht gegen die Kommunen, sondern nur gemeinsam mit den Kommunen funktionieren. Dann genügt es nicht, darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe der Kommunen sei, ein bedarfsgerechtes Angebot zu planen und zu gewährleisten, sie aber bei der konkreten Umsetzung allein zu lassen. Lieber Kollege Herbst, bei dem TAG gab es nämlich das Problem, dass es den Kommunen vom Bund einfach übergestülpt wurde. Die Kommunen wurden an dieser Stelle schlicht allein gelassen.

Trotz aller Bedenken, die auch wir hatten, als wir den Entwurf zum ersten Mal vorgelegt bekamen, sind wir der Auffassung, dass wir ihn mittragen können. Im Sozialausschuss gab es ordentliche Beratungen, für die ich mich noch einmal bedanken möchte. Ich finde, wir sind zu einer ordentlichen Lösung gekommen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei FDP, SPD und SSW)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Angelika Birk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Hier stehen drei Minuten, ich habe hoffentlich fünf Minuten, Frau Präsidentin! Wir haben gestern sehr ausführlich über das Thema Vorsorge gegen Kindesvernachlässigung gesprochen und sind uns darin einig geworden, dass wir im nächsten Jahr gemeinsam voranschreiten werden. Dafür bin ich sehr dankbar. Umso mehr wundert es mich, dass wir Grünen die Einzigen sind, die die jetzt vorliegende Gesetzesänderung kritisch sehen und dass wir offenbar die Einzigen sind, die ihr nicht zustimmen werden.

Was ist der Zusammenhang? Wir haben die Meldungen über vernachlässigte, verhungerte oder totgeschlagene Kinder noch vor Augen. Mehr Prävention für gefährdete Familienstrukturen, mehr vernetzte Hilfen für Kinder, verbindlichere Arbeitsstrukturen in der Jugendhilfe vor Ort - so lauten die übereinstimmenden Forderungen der Fachleute und inzwischen sogar der öffentlichen Meinung. So lauten auch die Forderungen des Schleswig-Holsteini

(Dr. Heiner Garg)

schen Landtags. Die Landesregierung aber schlägt mit ihrer Haushaltsvorlage, die zwar eine Jugendhilfevorlage ist, die aber dennoch sehr haushaltsorientiert ist, all diese Erkenntnisse in den Wind.

Der finanzschwere Beitrag zur Jugendhilfe, immerhin ein zweistelliger Millionenbetrag, der zumindest bis vor kurzer Zeit noch etwa ein Viertel der Jugendhilfeaufwendungen der Kommunen ausmachte, wird nun seines Zweckes entbunden. Diese große Summe wird in den allgemeinen Etat des kommunalen Finanzausgleichs umgebucht. Auch die Pflicht, alle zwei Jahre zu planen und öffentlich zu berichten, wofür dieses Geld in der Jugendhilfe vor Ort ausgegeben wird, entfällt.

Im Klartext heißt das: Zukünftig können die Kommunen mit dem Geld machen, was sie wollen. Sie müssen niemandem mehr nachweisen, dass es tatsächlich Kindern und Jugendlichen zugute kommt.

Dieser Schritt hat Signalwirkung. Er soll den über die Landeskürzungen des kommunalen Finanzausgleichs erbosten kommunalen Finanzverantwortlichen vor Ort Sand in die Augen streuen, nach dem Motto: Ihr bekommt zwar weniger Geld, aber dafür erwartet die Landesregierung auch nicht, dass so viel für Kinder und Jugendliche getan wird wie früher.

Der Beitrag des Städteverbandes Schleswig-Holstein ist in dieser Richtung sehr eindeutig und gleichzeitig auch wohltuend. Hierin wird nämlich ausdrücklich vor diesem Schritt gewarnt. Es sollte eigentlich zu erwarten sein, dass eine kommunale Spitzenvereinigung diesen Schritt begrüßt. Stattdessen wird formuliert, durch die Verlagerung der Erstattungen des Landes aus dem Haushaltsbudget „Jugendhilfe“ werde die ausdrücklich in der Gemeindehaushaltsverordnung und im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle angestrebte Verwaltungsmodernisierung durch flexible Haushaltsführung mittels Budgetierung konterkariert. Die Einnahmen in der Jugendhilfe würden zukünftig nicht mehr problemlos im direkten Abgleich zu den tatsächlichen Ausgaben dargestellt werden können. - Was hier so bürokratisch klingt, hat einen ganz konkreten Bezug, wenn ich zum Beispiel an Nordfriesland denke. Dieser Kreis hat in vorbildlicher Weise neue Steuerungsmodelle für die Jugendhilfe eingeführt, die von den fachlichen Trägern sehr begrüßt werden. Aber dazu muss natürlich eine gewisse Sicherheit vorhanden sein, dass sich das Jugendhilfebudget vor Ort auch zukünftig verlässlich aus kommunalen und Landesmitteln zusammensetzt und dass ich sage einmal - kein kommunaler Finanzer das Recht hat, die Landesmittel anders zuzuordnen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch eine Hilfe hinsichtlich der Konstanz der kommunalen Mittel in der Vergangenheit gewesen.

Dies wird nun nicht mehr der Fall sein. Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und ehrenamtlich im Kinderschutz Tätigen, die sich heute schon mit ihrer kommunalen Kämmerei um jeden Euro für Kinder in Not streiten. In einer Reihe von Kommunen wird gerade in diesem Bereich nachweislich gespart, und dies obwohl die Anzahl der Kinder in akuten Notlagen drastisch zugenommen hat.

Ich kann dies beispielsweise von meiner Heimatkommune Lübeck sagen. Sieben Fachberatungsstellen, die bisher niedrigschwellig vor Ort in der Jugend- und Familienhilfe zur Verfügung standen, werden auf vier reduziert. Viele Sozialarbeiter haben sich an den Bürgermeister gewandt und gesagt: Ich kann nicht mehr garantieren, dass ich weiß, ob ein Kind in meinem Bezirk verhungert oder nicht; er ist so groß geworden, ich habe den Überblick nicht mehr, ich habe zu viel Klientel.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Die haben doch keinen Personalabbau betrieben! Die haben zusammengeführt!)

Ich habe solche Briefe gesehen und kann nur sagen: Wenn man sich die Relation anschaut, wie viele Menschen in Not auf eine Sozialarbeiterin beziehungsweise einen Sozialarbeiter in Schleswig-Holstein kommen, dann kann es einem in mancher Stadt und manchem Landkreis angst und bange werden.

Das Signal, das wir als Land geben, ob dieses Geld für die Jugendhilfe bleibt oder nicht, ist insofern keine Kleinigkeit. Es ist kein bürokratischer Akt, sondern es hat eine hohe Symbol- und Leitwirkung.

Ein letztes Argument noch zum Thema Kindertagesstätten! Gleich wird noch die Bildungsministerin sprechen. Auch hier wird ein verheerendes Signal gegeben. Natürlich werden die Kommunen die neue Regelung der Flexibilisierung nutzen, um billige Tagespflegekräfte insbesondere im Krippenbereich zur Verfügung zu stellen, anstatt den Krippenbereich systematisch mit Fachkräften weiter auszubauen. Diesem Trend sollten wir nicht auch noch durch eine solche Regelung Vorschub leisten. Wie soll der Bildungsauftrag gerade bei den Kleinsten erfüllt werden, Frau Erdsiek-Rave?

Wir werden ja hier in der Minderheit bleiben, aber ich kann nur raten: Wenn Sie schon diesem Gesetz zustimmen, dann installieren Sie auch gleich ein

(Angelika Birk)

Monitoring, um dies zu beobachten. Denn - damit komme ich auf mein letztes Argument zu sprechen - die Jugendhilfeberichterstattung der Landkreise und auch der kreisfreien Städte lässt deutlich zu wünschen übrig. Immer wenn wir anfragen und Berichtsanträge stellen, kommt als Antwort: Den Kommunen liegen keine Zahlen vor; sie müssen erst recherchieren; das Ganze dauert mehrere Monate oder länger.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin!

Mehrmals haben wir Grünen auf Berichtsanträge hin völlig unzureichend berichtet bekommen, weil kein Zahlenmaterial vorlag. Die rudimentärsten Basisdaten fehlen. Vor diesem Hintergrund habe ich auch kein Verständnis dafür, dass die Kommunen von ihrer Berichtspflicht entbunden werden sollen. Es geht ja nicht darum, dass wir die Zahlen lesen. Es geht darum, dass Planungsdaten vorhanden sind, damit die Jugendhilfe vor Ort tatsächlich so ausgebaut wird, wie es notwendig ist. Aber wenn man keine Zahlen hat, dann weiß man natürlich auch nicht, wie der eigentliche Bedarf aussieht.

Das kritisieren wir und deshalb stimmen wir dem Gesetz nicht zu.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)