Protokoll der Sitzung vom 21.03.2007

Herr Wadephul, meine Fraktion hat schon vor über einem Jahr einen konkreten Vorschlag dazu eingebracht, wie praktischer Kinderschutz in SchleswigHolstein aussehen kann. Es geht um praktischen Kinderschutz, der sicherstellt, dass Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch möglichst verhindert, in jedem Fall aber bemerkt und schnell aufgedeckt werden. Es geht darum, dass gehandelt wird, um das Kind zu schützen, und zwar notfalls auch vor seiner eigenen Familie. Unser Vorschlag, eine Pflichtuntersuchung aller Zweijährigen festzulegen, liegt leider seit über einem Jahr im Sozialausschuss. Es scheint, als hätten wir unendlich viel Zeit. Diese Zeit haben wir aber nicht. Wir haben keine Zeit, weiter abzuwarten, sondern wir müssen handeln. Ich hoffe, dass der Entwurf des Kinderschutzgesetzes den Landtag bald in erster Lesung erreicht. Parallel dazu beraten wir weiter im Sozialausschuss.

Was verändert sich dadurch, dass wir Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen? Aus meiner Sicht geht es um eine Abwägung. Wenn ich als Gesetzgeber darüber zu entscheiden habe, wie stark das Elternrecht und wie stark das Kinderrecht ist, dann ist es wichtig, in der Verfassung ein Kinderrecht festgeschrieben zu haben. Das haben wir bei der Diskussion über die Frage gemerkt, ob wir Pflichtuntersuchungen verankern können. Hier ist uns immer wieder gesagt worden, dass das Elternrecht derart hoch gesetzt ist, dass es ganz schwer ist, das Recht jedes einzelnen Kindes durchzusetzen. Das wollen wir ändern. Wir stellen dem starken Elternrecht also ganz bewusst ein starkes und eigenständiges Kinderrecht entgegen. Das ist ein großer Erfolg!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt bei der SPD)

Herr Wadephul, niemand wird sich heute hier hinstellen und behaupten, dass die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung der Durchbruch im Kinderschutz ist, sodass es zukünftig keine Verletzung von Kinderrechten mehr geben wird. Dies können wir nicht behaupten. Als Politiker können und müssen wir aber die Ziele des Staates definieren. Wir müssen die Rechte der Kinder möglichst eindeutig benennen und verankern und in der Umsetzung dafür streiten, dass aus dem Verfassungsziel in der Politik und im Alltag ernst wird. CDU und SPD haben zugesagt, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und unserem Vorschlag zuzustimmen. Kinderrechte sollen nun in der Landesverfassung verankert werden. Was schließen wir daraus? Erstens. Das Bohren dicker Bretter lohnt. Zweitens. Auch die Unbelehrbaren sind lernfähig. Drittens. Opposition kann etwas bewegen. Viertens. Das ist ein guter Tag für die Kinder in Schleswig-Holstein. Ich lade Sie herzlich ein. Machen wir weiter so!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt bei der SPD)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Prinzipiell ist der SSW weiterhin skeptisch, wenn es um die Aufnahme weiterer Staatszielbestimmungen in die Landesverfassung geht. Wir waren immer der Ansicht, dass weniger manchmal mehr ist und dass die Verfassung nicht für die plakative Proklamation von Sonntagszielen taugt. Wenn wir trotzdem bedenkenlos für die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung eintreten, dann hat das einen zentralen Grund: Im Gegensatz zu vielen anderen gesellschaftlichen Gruppen können Kinder nicht selbst gegen die Verletzung ihrer Rechte vorgehen oder sie gar einklagen. Dieses Recht und diese Pflicht kommen natürlich zuerst den Eltern zu. Leider sind aber nicht alle Mütter und Väter in der Lage, die Rechte ihrer Kinder zu vertreten. Manche sind mit ihrer Elternrolle sogar derart überfordert, dass sie selbst die Rechte ihrer Kinder missachten. Um genau dieses Dilemma geht es bei der Änderung der Landesverfassung.

Die Kleinsten in unserer Gesellschaft können ihre Rechte nicht selbst einfordern. Deshalb sind viel zu

(Monika Heinold)

viele Kinder dazu verdammt, stumm zu leiden. Aus diesem Grund muss der Staat ihnen einen besonderen Schutz bieten und für sie die Stimme erheben, wenn es niemand anderes tut. Dies ist für den SSW das entscheidende Argument dafür, dass die Kinderrechte in der Verfassung verankert werden müssen, um in dieser herausragenden Position als Leitfaden für alle staatliche Politik zu gelten. Wir wissen, dem müssen auch konkrete Taten folgen. Ministerin Trauernicht hat mit ihrer Ankündigung eines Kinderschutzgesetzes einiges von dem aufgezeigt, was wir tun könnten, um Kinder vor Misshandlung und Verwahrlosung zu schützen. Es gibt neben dem Bereich des Kindesmissbrauchs noch viele andere Bereiche, in denen die Kinderrechte gestärkt werden können und müssen. Deshalb kann ein Kinderschutzgesetz allein nicht die Verfassungsänderung ersetzen.

Letztlich ist auch die demografische Entwicklung ein Argument dafür, die Stellung und die Rechte der Kinder in Zukunft besonders herauszustreichen. In wenigen Jahrzehnten wird unsere Gesellschaft eine ältere Gesellschaft sein. Es ist abzusehen, dass sich die Politik besonders um die Gunst der älteren Bürger bemühen wird, weil dort ein größeres Wählerpotenzial vorhanden ist. Hier sollten wir uns nichts vormachen. Damit die Kinder uns nicht aus dem Blickfeld geraten, macht es Sinn, ihre besonderen Rechte in der Verfassung zu betonen.

Für den SSW heißt dies, dass nur ein kinderfreundliches Land auch zukunftsfähig sein kann. Das ist aus unserer Sicht die Messlatte, wenn im politischen Raum das Bekenntnis für ein stärkeres kinderund familienfreundliches Engagement beschworen wird. Ich möchte allerdings auch sagen, dass es dabei regelmäßig so wirkt, als ginge es in jeder neuen Diskussionsrunde darum, das Rad neu zu erfinden. Dabei gibt die UNO-Menschrechtskonvention klar vor, welche politischen Akzente zu setzen sind: Alle Kinder haben gleiche Rechte und Anspruch auf lebenswerte Verhältnisse, die ihre Entwicklung fördern und ihnen möglichst optimale Zukunftsperspektiven eröffnen. Darum und um nichts anderes geht es. Alles spricht also dafür, Kinderrechte mit Verfassungsrang auszustatten.

(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dass dies nun auch die CDU erkannt hat, legt ihr der SSW nicht weiter zur Last. Manche müssen eben eine Extrarunde drehen, um zu begreifen, was Sache ist.

(Beifall beim SSW sowie der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der SSW erwartet aber, dass sich die CDU in Schleswig-Holstein nun auch bei der Bundes-CDU für ein Umdenken stark macht, denn das, was für eine Änderung der Landesverfassung spricht, spricht allemal auch für eine Änderung des Grundgesetzes.

(Beifall beim SSW)

Es ist mehr als überfällig, dass auch das Grundgesetz deutlich zum Ausdruck bringt, dass Kinder eigene Rechte haben. Zum Glück gibt es auch in der Bundes-CDU Vorkämpfer, die dies wollen. Unterstützen Sie also die Bundeskanzlerin und die Bundesfamilienministerin! Dabei werde ich in diesem Zusammenhang nicht weiter auf die in Kiel und Hamburg getöteten Säuglinge eingehen, so schrecklich diese Vorfälle auch sind. Zumindest der Fall aus Kiel wäre weder mit dem Flensburger Schutzengelmodell noch mit anderen Kinderschutzmaßnahmen zu verhindern gewesen. Hier muss viel tiefer gegraben werden, um Ursachen bloßzulegen.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dazu wird ganz sicher auch die Frage gehören, was solche Frauen in ihrer eigenen Kindheit an Leid erfahren haben. Mit ihrer Initiative wollen die drei Oppositionsparteien den Kindern in Schleswig-Holstein also eine in der Landesverfassung verankerte Stimme geben. Das ist eine symbolische Stimme, was jedoch nicht unterschätzt werden sollte. Wir wollen mit diesem Schritt festklopfen, dass Kinder und Jugendliche per se eigene Rechte haben. Daher sagte ich auch in meiner Eingangsbemerkung, dass Kinderschutz allein unserem Ansinnen nicht gerecht wird. Es geht um Partizipation und um Beteiligungsrechte.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Als wir in Schleswig-Holstein das Kommunalwahlrecht für über 16-Jährige einführten, gab es zu diesem Thema überall im Land intensiv geführte Diskussionen. Daher stimmt es schon bedenklich, wie still es in den letzten Jahren um die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen geworden ist. Dass der Landtag letztes Jahr den Vorstoß der kommunalen Landesverbände verhinderte, § 47 f der Gemeindeordnung, der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik sichert, im Zuge von Bürokratieabbau abzuschaffen, zählt in diesem Zusammenhang nicht.

(Anke Spoorendonk)

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Unglaublich!)

Es ist somit an der Zeit, dass der Landtag wieder aktiv wird, und zwar nicht nur wegen der im nächsten Jahr anstehenden Kommunalwahl, sondern auch, weil der Kinder- und Jugend-Aktionsplan Schleswig-Holstein genau dies vorsieht. Das soll heißen: Nach zehn Jahren mit dem neuen Kommunalwahlrecht brauchen wir im Grunde eine Grundsatzdebatte darüber, wie wir die demokratischen Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln können.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei wissen wir aus Umfragen, aus Gesprächen und Anhörungen, dass Kinder und Jugendliche dort mitbestimmen wollen, wo ihr Alltag stattfindet, also in erster Linie in Familien, in Tagesstätten, in Schulen und in Vereinen.

Vor diesem Hintergrund entsprechen Beteiligung und Mitbestimmung zum einen vor allem dem Anrecht der kleinen und jungen Menschen auf ein aktives Leben in der Demokratie. Zum anderen verfolgen sie das Ziel, Kinder und Jugendliche zu integrieren und das Interesse an demokratischer Teilhabe zu wecken. Genau darum geht es auch bei dem Punkt, über den wir morgen zum Thema Demokratie stärken und Fremdenfeindlichkeit debattieren werden. Die Demokratie ist ein Prinzip, durch das sich unsere Gesellschaft ständig erneuern kann und auch erneuern muss. Wir müssen auch zulassen, dass junge Menschen die demokratische Organisation, wie wir sie heute haben, infrage stellen. Es muss zulässig sein, die Rolle der Politikerinnen und Politiker zu hinterfragen. Es muss legitim sein, die Rolle der Parteien in der Demokratie kritisch zu betrachten.

Mit der Aufnahme der Kinderrechte in unsere Landesverfassung erhalten wir die Chance, wieder sozusagen auf gleicher Augenhöhe mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Diese Chance sollten wir unbedingt nutzen. Wie notwendig dieser Dialog ist, zeigt sich meiner Meinung nach auch, wenn es um den praktischen Umgang mit Kinderrechten in unserer Gesellschaft geht. Daher regen wir an, dass wir im Ausschuss zu genau diesem Punkt eine Anhörung durchführen, auch mit dem Ziel zu durchleuchten, wie wir Kindern besser helfen können, ihre Rechte durchzusetzen.

Nördlich der Grenze hat die dänische Kinderkommission zum Beispiel gerade eine neue Homepage eingerichtet, wo Kinder alle möglichen Fragen loswerden können - Herr Minister, das ist nur eine Anregung und ein Beispiel.

Auf dieser Homepage können sie fragen und das interessante und gute an dieser Homepage ist, dass sie in einer verständlichen Sprache beschrieben ist, weil den Kindern auf diese Weise klar gemacht wird, was sie dürfen und welche Beschwerdemöglichkeiten ihnen offenstehen.

2007 ist das europäische Jahr der Chancengleichheit. Ziel der von der Europäischen Kommission ausgerufenen Initiative ist es, Diskriminierungen wirksam zu bekämpfen, die Vielfalt als positiven Wert zu vermitteln und Chancengleichheit für alle zu fördern - für Erwachsene und Kinder, möchte ich zur Klarstellung hinzufügen. Wir wissen aber wieder einmal aus Untersuchungen und Studien, dass für Kinder das Recht auf Gleichheit - unser Bildungssystem lässt grüßen - zu den entscheidenden Kinderrechten gehört. Es geht um die Stärkung des Kindeswohls den Eltern und dem Staat gegenüber. Mit anderen Worten geht es aus Sicht des SSW bei diesem Komplex nicht allein um ein Verbot von Diskriminierung, sondern auch um ein Gebot von Teilhabechancen für jedes einzelne Kind in unserer Gesellschaft und zum Nutzen von uns allen.

(Beifall bei SSW, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Ministerpräsident Peter Harry Carstensen das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will es gleich am Anfang sagen: Ich halte die beantragte Ergänzung unserer Landesverfassung für sinnvoll. Ich sage dies ganz ausdrücklich, weil ich ansonsten eher zurückhaltend bin, was die Aufnahme neuer Vorschriften in die Verfassung angeht. Es geht in der Diskussion oft so zu wie bei einem Warenhauskatalog: Immer fällt jemandem noch ein besonders wichtiger Punkt ein, der als Staatziel aufgenommen werden könnte. Die Formulierung von Staatszielen ist nun wirklich nichts Beliebiges. Sie ist im Gegenteil etwas ganz Besonderes und es bedarf deshalb guter Gründe und einer gründlichen Debatte.

Wir diskutieren heute nicht das erste Mal über die Aufnahme des Kinderschutzes in die Verfassung. In der Vergangenheit ist das eher kritisch gesehen worden, aber die Zeit ist fortgeschritten. Es gibt neuen Diskussionsbedarf. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige Sache. Ich sage denjenigen, die früher Verantwortung getragen haben und Gesetze hätten machen können, dass es

(Anke Spoorendonk)

auch vorher schon so war. Kinder sind der wichtigste Wert überhaupt. Sie stehen für die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft und - Johann Wadephul hat es schon gesagt - Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Kinder brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren besonderen Schutz und die Politik muss alles tun, was ihr möglich ist, um Kinder vor Vernachlässigung, vor Gewalt und vor Missbrauch zu schützen.

Damit hier kein falscher Zungenschlag aufkommt, möchte ich sagen, dass die weitaus meisten Eltern in Schleswig-Holstein und in Deutschland in der Lage sind, ihre Kinder gut zu versorgen, sie gut zu erziehen, sich um sie zu kümmern und ihnen die Zuwendung zu geben, die sie brauchen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Es gibt aber leider auch die anderen, die traurigen und aufrüttelnden Nachrichten. Es gibt Nachrichten von ungeliebten und gepeinigten und verwahrlosten Kindern. Da sind wir gefragt, diese Kinder brauchen uns. Ich teile die Auffassung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ganz und gar: Wo Eltern überfordert sind und mit ihren Kindern in einen Teufelskreis von Isolation, Vernachlässigung, Verwahrlosung und möglicherweise auch noch Gewalt hineingeraten, muss der Staat früher hingucken. Da muss rechtzeitig dafür gesorgt werden, dass diese Eltern und vor allen Dingen diese Kinder Hilfe bekommen.

Die frühe Kindheit ist von prägender Kraft für das ganze weitere Leben. Wir müssen deshalb Fehlentwicklungen so früh wie möglich erkennen und so früh wie möglich korrigieren oder - noch besser ihnen vorbeugen. Ich meine, dass es Aufgabe des Staates ist, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen - etwa in den Medien oder in der Öffentlichkeit - zu schützen. Wir müssen Kinder so fit und so stark wie möglich machen, damit sie für das Leben, das sie vor sich haben, stark genug sind.

Deshalb begrüße ich auch ganz persönlich den Antrag, den vorgeschlagenen Artikel 6 a in die Landesverfassung aufzunehmen.

Gerade angesichts der Fälle von Verwahrlosung und Misshandlung aus der neuesten Zeit ist ein solches Zeichen allemal gerechtfertigt. Für mich wäre eine solche Bestimmung in der Landesverfassung ein wichtiges und ein richtiges Signal zur richtigen Zeit. Aber es wäre auch ein Maßstab, an dem sich die Politik messen lassen müsste. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich der gesellschaftlichen Aufgabe der Verstärkung des Kinderschutzes frühzeitig gestellt. Wir haben Lösungsmöglichkei

ten, Angebote und Hilfen permanent weiterentwickelt. Verbindlich und zuverlässig, ganzheitlich und frühzeitig, das sind die zentralen Kriterien, die unserem Konzept zugrunde liegen. Gelungene Beispiele dieses konzeptionellen Ansatzes finden Sie im Kinder- und Jugend-Aktionsplan der schleswigholsteinischen Landesregierung. Sein Erfolg basiert vor allem auf der verbindlichen Kooperation verschiedenster Akteure und dem Ausbau verlässlicher, ganzheitlich orientierter Netzwerke. Ein gutes Beispiel für die Umsetzung eines verbesserten Schutzes von Kindern und passgerechter Hilfen für Familien mit der Entwicklung von Frühwarnsystemen auch vor dem Hintergrund der schwierigen Situation öffentlicher Haushalte ist das landesweite Programm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ - Netzwerk sozialer und gesundheitlicher Hilfen für junge Familien.

Mit der Beteiligung aller 15 Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte wird dieses Programm landesweit mit einem gemeinsamen Rahmenkonzept umgesetzt. Wir stärken die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl. Wir verbessern und optimieren bestehende Hilfeleistungen so, dass unser Frühwarnsystem besser greifen kann. Gefährdungssituationen können früher erkannt und es kann schneller reagiert werden.

Aktuell hat im Oktober des vergangenen Jahres in Kooperation mit allen drei Kinderschutzzentren und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren mit unserer Förderung eine spezielle Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft begonnen.

Frühwarnsysteme werden aber auch von den Menschen getragen, die in den Einrichtungen und den Institutionen arbeiten. Diese Frauen und Männer wollen wir qualifizieren und in ihrer kräfteverzehrenden Arbeit unterstützen. Hier sind Fortbildungsangebote gefragt. Deshalb wird es auch 2007 wieder die Fortbildungsreihe „Kindeswohlgefährdung und allgemeiner sozialer Dienst“ geben. Sie wurde in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften der Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte, der überregionalen Fortbildungsstelle im Kinderschutzzentrum Kiel und dem Projekt KIK gegen häusliche Gewalt entwickelt. Im Jahr 2007 wird der Schwerpunkt in der Zusammenarbeit von Jugend- und Gesundheitshilfe liegen. Der Kreis der Verantwortlichen wurde um die Gesundheitsämter und den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte erweitert.

Meine Damen und Herren, die beantragte Ergänzung unserer Verfassung ist ein richtiges Zeichen. Wir alle müssen uns aber auch immer wieder klar

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

machen, dass mit der neuen Vorschrift nicht sämtliche Probleme der Erziehung, Entwicklung und Behandlung von Kindern gelöst werden.