Ich bin der Auffassung, dass wir mit unseren Umweltgesetzen durchaus Regelungen haben, die Raubbau und illegalen Holzeinschlag unterbinden können. Wir müssen sie nur konsequent nutzen.
Grundsätzlich unterstützt der SSW daher den vorliegenden Antrag, da aus unserer Sicht die Vorteile des FSC-Siegels überwiegen. Bei Holzimporten und Holzprodukten sollten wir deshalb die FSCZertifizierung zur Bedingung machen, und daher ist es auch nur logisch, Gleiches auch für die heimischen Produkte gelten zu lassen. Das FSC-Siegel sollte somit nicht nur ein Marketinginstrument sein, sondern es sollte zur zwingenden Voraussetzung für den Kauf von Holz und Holzprodukten gemacht werden. Bezogen auf das FSC-Siegel bedeutet dies, dass das Siegel aufgrund seiner weltweit einheitlichen Gültigkeit und der damit verbundenen Nachprüfbarkeit nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann, wenn sich die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Holzprodukten am FSC-Siegel orientiert. Dieses ist aufgrund einheitlicher Maßstäbe weltweit vergleichbar. Nur so wird es uns gelingen, die Nutzung von illegal geschlagenem und nicht nachhaltig gewonnenem Holz überhaupt zu verhindern.
Ich möchte jedoch nicht verhehlen, dass mir die Situation unserer Holz- und Forstwirtschaft durchaus
am Herzen liegt. Es würde mich schon interessieren, zu erfahren, inwieweit diese von solch einem restriktiven Beschaffungserlass betroffen wären und ob sie sich auf das FSC einlassen könnten oder nicht. Deshalb würde ich diesen Antrag gern im Umweltausschuss noch eingehender beraten. Ich hoffe, dass auch Herr Hamerich nun sagen kann, dass dieses Argument überzeugend ist und wir im Ausschuss noch einmal darüber reden sollten. Ich meine, es wäre gut, wenn wir unsere Fachleute für Holz dort noch einmal hören könnten. Danach jedoch müssen wir uns auf eine Regelung festlegen. Es ist fast schon egal, welche Regelung das dann sein wird; wie Frau Kollegin Redmann schon gesagt hat, ist jede Regelung besser als der jetzige Zustand.
Für die Landesregierung hat nun der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herr Dr. Christian von Boetticher, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern hat der Bundestagspräsident an dieser Stelle eine sehr bemerkenswerte Rede gehalten. Ein Teilinhalt davon war, dass sich die Parlamente entgegen der öffentlichen Meinung immer noch zu viel Gesetzgebung aufhalsen und zu viele Verordnungen und Regelungen schaffen. Ich stelle fest: Das ist manches Mal wirklich der Fall.
In der Zielsetzung unterscheiden wir uns gar nicht: Es geht um die Erhaltung, um die Mehrung und um die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder. Herr Matthiessen, Sie haben völlig recht, angesichts des großen Themas des Klimaschutzes bleibt das eine dauerhafte Debatte und gibt dem Ganzen einen neuen Hintergrund. Gemeinsames Anliegen ist es auch, Raubbau zu verhindern, illegalen Holzeinschlag zu verhindern und am Ende zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu kommen.
Ich bin dankbar, dass hier dargestellt worden ist, dass das in Deutschland und in Schleswig-Holstein der Fall ist, dass wir strikte Regelungen für die Waldbewirtschaftung haben - ich meine damit sowohl den privaten als auch den öffentlichen Besitz -, dass wir bei uns keinen Raubbau und keinen Kahlschlag haben. Das relativiert für mich ein bisschen die Debatte, die wir manches Mal über die Frage führen, ob eine Fläche privat oder öffentlichrechtlich bewirtschaftet wird. In dem Moment, in
dem festgestellt wird, dass wir genau das nicht haben, relativiert sich die Debatte; aber das ist ein anderes Thema.
Anders verhält sich das - auch das ist richtig festgestellt worden - mit den Tropenhölzern. Hier gibt es keine nachhaltige Produktion. Ich darf allerdings darauf verweisen, dass Schleswig-Holstein schon seit 1989 bei seinen Küstenschutzmaßnahmen Tropenhölzer nur noch in extrem seltenen und begründeten Ausnahmefällen verwendet. Manch einer auch ich - hätte sich ein weiter gehendes Verbot von Tropenhölzern bei öffentlichen Maßnahmen gewünscht, allerdings sind wir an internationale Abkommen gebunden. Das Tropenholzübereinkommen von 1994 sieht ein Diskriminierungsverbot vor. Das ist der Rahmen, in dem auch wir uns bewegen.
Die vier Bundesministerien haben im Januar 2007 einen gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten erlassen. Ich will das nicht alles noch einmal zitieren; es ist zu Recht angeführt worden. Herr Matthiessen, auch wenn es der Kollege Hamerich Ihnen schon gesagt hat, im Bundeserlass heißt es, dass der Nachweis erbracht werden kann durch FSC, PEFC, ein vergleichbares Zertifikat oder durch Einzelnachweis. Der Bundeserlass ist hier extrem offen.
Sie schränken das auf FSC ein und beschränken damit die Maßnahmen. Das führt am Ende zu einer Diskriminierung gerade auch der privaten, aber auch der kommunalen Waldbesitzer in SchleswigHolstein. Denn den Luxus von zwei Zertifizierungen können sich nur die allerwenigsten leisten. Was wäre das Ergebnis? - Das Ergebnis wäre, dass ein Holz der kurzen Wege nicht so stattfinden kann, wie wir uns das wünschen. Vielen unserer Waldbesitzer, aber auch unserer heimischen Holzindustrie wäre damit ein Bärendienst erwiesen.
Herr Matthiessen, Sie haben die Beispiele genannt. Auch ich kenne den Prado und weiß, wie viel Holz dort verwendet wird. Dort ist es sicherlich in bescheidendem Umfang möglich, nur auf FSC zu gehen. Wenn Sie sich allerdings eine Parallelentwicklung angucken, beispielsweise bei der Deutschen Bahn, die in erheblichem Umfang Holz braucht, wissen Sie, dass die Beschränkung auf FSC in eine Sackgasse geführt hat und die Deutsche Bahn, Herr Mehdorn inzwischen festgestellt hat, dass sich PEFC im Einkaufskorb der Deutschen Bahn nicht schlecht gemacht hat. Seither ist dieses Nachweiszertifikat gleichermaßen akzeptiert. Das heißt, in
Der Holzbeschaffungserlass des Bundes ist ohne Zweifel ein wichtiger Schritt. Ich bin gern bereit, im Ausschuss darüber zu reden, ob ein ähnliches Vorgehen in Schleswig-Holstein Sinn macht.
Wir müssen dabei prüfen, welche Auswirkung eine solche Regelung auf die heimische Holzwirtschaft hat. Das steht für mich mit im Vordergrund.
Denn - noch einmal - wenn Sie nur den globalen Aspekt sehen, den auch ich für wichtig erachte, aber den heimischen nicht mehr - das würde die heimische Holzwirtschaft ad absurdum führen -, wäre das sicherlich das falsche Ergebnis. Wir können gern darüber reden, aber mit dieser Zielsetzung.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass der Minister nicht an seine Fraktion gebunden - durchaus für eine Regelung offen ist. Das spricht für die Souveränität eines Ministers, wenn er nicht immer genau das macht, was seine Fraktion sagt. Das finde ich erfreulich.
In der Tat ist der Unterschied zwischen den Siegeln FSC und PEFC relativ gering; der wesentliche Unterschied liegt in den Kontrollen. Die Kontrollmechanismen sind bei PEFC wesentlich schlechter. Deswegen wird in vielen Ländern mit dem Siegel Missbrauch getrieben.
Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass die großen Möbelmärkte fast alle auf FSC setzen. Das tun sie allein deswegen, weil sie nicht einem Skandal aufsitzen wollen und - das kennt man ja - ihr Holz in Misskredit kommt. Deswegen sind die Möbelmärkte zurzeit weiter als die Bundesregierung, was ich erfreulich finde, was aber auch dafür spricht, dass es nicht ökonomischer Unsinn ist, was wir fordern, sondern durchaus sinnvoll ist.
Ich schlage vor, dass diese Frage im Ausschuss intensiv mit Fachleuten beraten wird. Dann werden wir zu einer guten Lösung kommen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/1379 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Für das Protokoll weise ich darauf hin, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Car-Sharing, Drucksache 16/1377, an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden ist.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr wieder.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst