Es ist Ihnen freigestellt, Herr Kollege Kubicki, so etwas zu machen. Sie sind ein frei gewählter Abgeordneter; sie können das tun. Nur ist es genauso erlaubt, von dieser Stelle aus nach der Motivation und dem Sinn zu fragen. Das habe ich getan. Warum Sie so gehandelt haben, wie Sie es getan haben, haben Sie aber noch nicht beantwortet.
Eigentlich haben wir gedacht, dass wir dieses Thema anhand des von der Regierung angekündigten Gesetzentwurfs diskutieren. Aber wir haben es gehört und hören es immer noch: Die FDP ist vorgeprescht und hat ihrerseits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf - es wird Sie überraschen, wenn ich es jetzt so sage - ist weitestgehend in Ordnung. Er orientiert sich an der Vereinbarung der Ministerpräsidenten zum Nichtraucherschutz. Lediglich im Bereich der Gaststätten kommt Ihr Gesetzentwurf zu einem anderen Ergebnis, indem er eine in der aktuellen Diskussion - wie ich meine - „olle Kamelle“ ausgräbt. Er greift fast wörtlich den alten, in der Zwischenzeit von der FDP/CDUKoalition in Niedersachsen wieder einkassierten Gesetzentwurf auf, indem er in Gaststätten die Möglichkeit lassen will, auf freiwilliger Basis Raucher- beziehungsweise Nichtraucherlokale auszuweisen.
Wir werden - das ist durch den Beitrag meiner Kollegin deutlich geworden - den Gesetzentwurf der FDP, wie es sich gehört - was sollten wir anderes tun -, an den Sozialausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überweisen. Ich gehe aber davon aus, dass wir die Beratung und Anhörung gemeinsam mit dem Gesetz, das uns die Regierung angekündigt hat, durchführen werden.
Wir werden in Schleswig-Holstein überall dort, wo wir die Gesetzeskompetenz zur Regelung haben, einen umfassenden Nichtraucherschutz mit möglichst wenigen Ausnahmen durchsetzen.
1. In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Hochschulen, Sportstätten und anderen Freizeiteinrichtungen wird das Rauchen verboten sein.
2. Natürlich wird auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern das Rauchen verboten sein.
3. In allen Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen - das haben wir im Übrigen hier schon beschlossen - sowie in landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wird das Rauchen verboten sein.
5. Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn zwingende konzeptionelle oder therapeutische Gründe dies rechtfertigen. Darüber, wie wir das gestalten, werden wir im Ausschuss sicher noch sprechen.
6. Gleichzeitig wird in allen Gaststätten des Landes Schleswig-Holstein das Rauchen verboten. Ausnahmen dürfen nur in Nebenräumen gelten. Was abgetrennte Räume, was „Nebenräume“ sind, ist im Ausschuss noch zu diskutieren und sauber zu definieren.
7. Wir wollen einheitliche Regelungen, insbesondere im Bereich der Gaststätten in den norddeutschen Ländern haben. Dabei unterstützen wir ausdrücklich die Intention des Ministerpräsidenten.
8. Wir wollen das Rauchen in Diskotheken wegen der dort erwiesenermaßen besonders hohen Feinstaubbelastung verbieten. Inwieweit auch hier das Rauchen in Nebenräumen erlaubt werden kann, möglicherweise sogar muss, wird die weitere Diskussion ergeben. Aber auch hier soll gelten: Eine norddeutsche Regelung hat Vorrang vor Kleinstaaterei.
Von daher ist es schön, Herr Garg, dass wir darüber gesprochen haben. Ihre Initiative war eine Fleißarbeit. Ich beziehe Herrn Kubicki, der sich an der Diskussion mit beteiligt hat, in dieses Lob gern ein. Aber diese Arbeit war eigentlich nicht nötig. Mit etwas mehr Geduld hätten Sie sich sogar die Anhörungsergebnisse für Ihre konstruktive Mitarbeit an diesem für die Menschen in Schleswig-Holstein wichtigen Gesetz zunutze machen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht nicht um missionarischen Eifer, nicht um Hetzjagd, sondern schlicht darum, Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz sicherzustellen. Es geht darum, Jugendlichen zu ermöglichen, abends in die Diskothek zu gehen, ohne sich gleich in einer Giftküche zu befinden, wie es heute der Fall ist. Es geht darum, das Gesundheitsland Schleswig-Holstein zu stärken, und darum, Kindern, wenn sie mit ihren Eltern in ein Restaurant gehen, um dort zu essen, einen garantiert rauchfreien Raum zum Genuss der Nahrungsaufnahme zu ermöglichen.
In der Konsequenz lehnen wir den FDP-Gesetzentwurf ab. Das sagen wir schon vor der Beratung. Wir lehnen auch den Gesetzentwurf der Landesregierung ab, wie er bisher bekannt ist. Er geht uns nicht weit genug. Das werden wir gleich noch begründen.
„Die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Gaststätten ist gescheitert.“
Deutlicher kann man nicht benennen, dass die Gastronomie in Deutschland die Notwendigkeit für den Nichtraucherschutz noch nicht erkannt, geschweige denn umgesetzt hat.
Zwei Jahre nach Abschluss der freiwilligen Vereinbarung zwischen DEHOGA und Gesundheitsministerium müssen wir feststellen, dass diese Vereinbarung leider ein Flop war. Wir hätten uns gewünscht,
Deutschland tut sich beim Nichtraucherschutz sehr schwer. Es ist noch nicht geschafft worden, das Arbeitsschutzrecht in Deutschland so zu modernisieren, dass tatsächlich an allen Arbeitsplätzen der Nichtraucherschutz als Gesundheitsschutz gilt.
Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung ist mit ihrem Gesetzentwurf noch nicht aus den Kinderschuhen herausgekommen. Der Gesetzentwurf ist angekündigt. Vorgelegt wurde er zu einer ersten Lesung noch nicht. Ich hoffe, dass der Entwurf bald kommt. Meine Fraktion hat ein hohes Interesse, dass wir allerspätestens Anfang 2008 die Gaststätten, die Restaurants, die Kneipen, die Diskotheken in Schleswig-Holstein rauchfrei haben.
Den Vogel in der Debatte schießt die FDP ab, zumindest soweit wir uns auf den parlamentarischen Raum beschränken. Im Übrigen wird die FDP von der DEHOGA überboten. Dazu sage ich gleich noch etwas.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf fordert die FDP schlicht und ergreifend, dass alles so bleibt, wie es ist. Gaststätten können danach entscheiden, wie sie wollen, Kneipen können entscheiden, ob sie rauchfrei bleiben wollen oder nicht, je nachdem, was der Gastwirt für richtig erachtet.
Was im Entwurf der FDP ansonsten noch steht vom Krankenhaus bis zur Kindertagesstätte -, ist so gestaltet, dass wir uns darüber einig sind, dass die Landesregierung die entsprechenden Maßnahmen schon angekündigt hat. Darüber brauchen wir kaum noch zu streiten. Wir sollten schleunigst entsprechend beschließen.
Was wir nicht mitmachen, ist, dass der Arbeitnehmerschutz in den Wind geschrieben wird, wenn die Liberalen fröhlich und munter mit der Brise der Unternehmensinteressen der Tabaklobby mitsegeln. Meine Damen und Herren von der FDP, dies ist unverantwortlich.
Bei einer Podiumsdiskussion des Gaststättenverbandes hier in Kiel mit dem schönen Titel „Ende der Toleranz“ musste ich mir neulich sogar von eingeladenen Referenten anhören, dass Passivrauchen erstens gar nicht gesundheitsschädlich sei und es zweitens - so die These - Untersuchungen gebe, dass Kinder, die in belasteten Räumen aufwüchsen, sogar davon profitieren würden und sich eventuell sogar gesünder entwickeln würden als andere.
Meine Damen und Herren, das war eine Veranstaltung des DEHOGA. Eingeladene Referenten der DEHOGA! Eine neue Form der Volksverdummung und der Gaststättenverband als Gastgeber schwieg. Das war nicht nur peinlich, das war unmöglich, das muss ich in dieser Deutlichkeit sagen.
Es geht nicht um die Verteufelung von Raucherinnen und Rauchern, es geht schlicht darum, Nichtraucherschutz im Interesse einer vorsorgenden Gesundheitspolitik konsequent umzusetzen.
Andere europäische Länder machen es uns vor, die Beispiele sind genannt. Irland, Italien, Kalifornien und New York haben alle geschafft, einen konsequenten Nichtraucherschutz umzusetzen.
Ja, ich war gerade in Irland, das ist echt super, Herr Kubicki! - Nirgends ist das Horrorszenario des DEHOGA eingetreten. Es gibt keine sinkenden Arbeitsplatzzahlen in der Gastronomie. Im Gegenteil, in Kalifornien ist die Zahl der Arbeitsplätze genauso gestiegen wie in New York.
Nein, aber ich reise gern einmal mit ihm nach Irland, dann schauen wir uns das gemeinsam an. Es gibt keine verwaisten Restaurants, es gibt keine leeren Pubs. Die Gastronomie ist nicht zugrunde gegangen, sondern ganz im Gegenteil. Anscheinend lassen sich langfristig nur wenige Raucherinnen und Raucher durch ein Verbot des Rauchens vom Restaurantbesuch abschrecken. Herr Astrup wird vielleicht zukünftig Zuhause speisen. Das ist dann so.
Im Gegenzug kommen neue Kunden in die Lokale, die bisher durch den Qualm eher abgeschreckt worden sind.
Die Akzeptanz für die rauchfreie Gastronomie ist in den Ländern, die es eingeführt haben, sogar gestiegen. In Irland sind inzwischen 98 % aller Menschen für ein Rauchverbot. Das spricht für sich. Das spricht auch dafür, dass es hier nicht um die Interessen militanter Nichtraucherinnen und Nichtraucher geht, sondern dass es darum geht, dass sich Raucher wie Nichtraucher meist in rauchfreien Räumen wohler fühlen als in verqualmten Räumen. Das Beispiel sind hier immer die Züge. Da sitze ich im Nichtraucherabteil, da sitzen die Raucher auch. Die gehen dann einmal in das Zwischenabteil, machen fröhlich die Tür auf und rauchen. Dann kommen sie wieder zurück und bringen Teile des Nikotins mit. Ihnen geht es besser, mir geht es schlechter. So kann es nicht sein.