Zum Modellprojekt muss ich sagen, es läuft bereits seit Mitte 2001 und war zunächst bis 2004 befristet. Es gab eine erste Verlängerung bis 2006 und eine weitere Verlängerung bis 2007. Eine weitere Verlängerung darüber hinaus ist nie in Aussicht gestellt worden. Das muss man auch deutlich sagen. Dieser Bewilligungszeitraum ist ungewöhnlich lang. Wir haben normalerweise Modellprojekte bei ASH 2000 von nur zwei Jahren gehabt. Wir haben hier sechs Jahre Förderung. Das geht weit über das hinaus, was wir normalerweise machen.
Allerdings ist es eine erfolgreiche Arbeit. Auch das will ich hier noch einmal sagen, gerade den Mitarbeitern, die dort tätig sind. Die mehr als 2.300 grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen seit Beginn der Projektarbeit belegen dies.
Eines wurde eben auch schon gesagt: Mit GRAMARK wurde zunehmend Bewegung in diesen Arbeitsmarkt gebracht, und zwar zu einer Zeit, als die Arbeitskräftenachfrage aus Dänemark noch nicht da war. Diese verstärkte Ausrichtung über die Grenze hinweg ist das eigentliche Verdienst von GRAMARK. Es hat wesentlich dazu beigetragen, die bisherigen Nachteile der Grenzregion in Vorteile umzumünzen. Ich denke, das ist wichtig.
Der Ministerpräsident hat heute Morgen mehrfach gesagt, wir wollen einen neuen und größeren Arbeits- und Wirtschaftsraum schaffen. Die Aufgabe ist deswegen eine wichtige, die Projektförderung in der bisherigen Form kann so aber nicht weitergeführt werden und wird so auch nicht weitergeführt. Es kann nicht sein, dass Modellprojekte in Dauerförderung übergeben. Modellprojekte sollen sich bewähren. Allerdings muss man auch sagen, da sind alle gefragt, nicht nur der Arbeitsminister, sondern auch der Landtag, zu sagen: Was machen wir mit einem erfolgreichen Modellprojekt? Ist noch Geld zur Verfügung, um das fortzusetzen, oder ist das Geld nicht mehr da? Das Geld kann nicht mehr aus den Mitteln kommen, die Modellprojekte fördern, sondern es muss dann eine Dauerförderung oder die Übernahme einer dauerhaften Aufgabe sein.
Man muss auch dazu sagen - da bin ich mit Herrn Garg völlig einer Meinung -, Arbeitsmarktvermittlung ist eine Aufgabe, für die wir Institutionen haben. Wir haben die Arbeitsagentur, wir haben die ARGE, wir haben die Optionskommunen, wir haben EURES. Wir haben nicht zu wenig Einrichtungen, vielleicht sind die Aufgaben in der Wahrnehmung noch nicht richtig angekommen. Das ist etwas anderes. Darüber will ich gern mit Ihnen diskutieren.
Ich darf noch etwas dazu sagen. Das ist vielleicht an dieser Stelle politisch unkorrekt, aber schließlich muss sich auch die dänische Wirtschaft fragen, die von deutschen Arbeitskräften in besonderer Weise profitiert, was ihr gute Vermittlungsstrukturen über die Grenze hinweg wert sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassen: Die Landesregierung setzt sich für mehr Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung in der Grenzregion ein. Daran gibt es gar keinen Zweifel. Dabei kommt insbesondere der Kooperation mit der neuen Regierung Syddanmark eine Schlüsselrolle zu. Wir werden deshalb den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt auch aus dem Zukunftsprogramm Arbeit mit neuen Impulsen unterstützen. Wir sollten aber darauf achten, dass wir nicht wieder in eine ähnliche Situation kommen, sondern uns schon überlegen, wenn wir solche Impulse geben, ob sie nachher in die Regelform überführt werden sollen. Wir sollten auch darauf achten, ob das auch die Menschen tun, die dazu professionell eingestellt sind, mit den Erfahrungen, die in der Modellförderung gemacht wurden. Und dann ist es eine Entscheidung dieses Hohen Hauses, zu sagen, das ist eine Daueraufgabe des Landes, und die muss dann auch als Daueraufgabe finanziert werden. Darüber müssen wir uns in der Diskussion einig werden. Wir werden ganz sicher innerhalb unseres Zukunftsprogramms Arbeit einen Ideenwettbewerb starten und die besten Ideen für die Grenzregion fördern. Es bleibt dabei - darauf können Sie sich verlassen -, die Grenzregion kann auch in Zukunft in dieser Frage auf die Landesregierung zählen. Ich freue mich auf die Diskussion.
Ich danke dem Herrn Minister. - Ich erteile das Wort für einen Dreiminutenbeitrag der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur einige Bemerkungen! Zuerst bedanke ich mich für die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich glaube fest daran, dass wir im Ausschuss eine Lösung finden werden.
Dann noch etwas, was in der Diskussion schon anklang. Zum einen haben wir es, wie der Minister schon sagte, mit einem grundsätzlichen Problem zu tun: Was tun wir mit Projekten? Der SSW hat im
mer wieder gefordert, dass Projekte letztlich nachhaltig umgesetzt werden müssen. Wir haben immer wieder kritisiert, dass zum Beispiel im Kulturbereich, aber auch im sozialen Bereich mittlerweile alles auf Projektförderung umgestellt worden ist. Wir haben es wirklich mit einem grundsätzlichen Problem zu tun.
Zweitens. In Flensburg haben wir immer noch eine Arbeitslosigkeit von über 12 %. Es ist nicht so, dass wir dort jetzt Vollbeschäftigung hätten. Es ist nicht so, dass jetzt alle Arbeitslosen ohne Weiteres einen Job erhalten. Darum ist das richtig, was vonseiten der Arbeitsverwaltung, von öffentlicher Seite immer wieder hervorgehoben wird: Der Arbeitsmarkt im nördlichen Landesteil hätte es auch jetzt noch sehr viel schwerer, wenn es nicht die Ansätze für einen grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt gäbe. Das heißt, unsere Aufgabe besteht darin, es den Menschen zu ermöglichen, frei zu wählen, ob sie in Flensburg arbeiten oder auf der anderen Seite der Grenze. Diese freie Entscheidungsmöglichkeit liegt aber noch nicht vor. Darum müssen wir eine Beratungsinfrastruktur vorhalten, die den Menschen hilft und letztlich dazu beiträgt, dass wir den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt erhalten.
Ich finde es sogar gut, wenn jetzt von unseren Handwerksbetrieben gesagt wird: Wir brauchen Facharbeiter. Ich finde es gut, wenn wir einen Wettbewerb bekommen, sodass Arbeitnehmer sagen können: Wo sind die besten Arbeitsbedingungen, wo kann ich den Job erhalten, der mir die besten Chancen gibt? Ich finde es auch gut, wenn Kommunen in einen Wettbewerb eintreten. Es ist kein Zufall, dass die Bürgermeisterin der Kommune Apenrade sagt: Wir stellen Wohnungen zur Verfügung, wir schaffen Neubaugebiete, wir wollen gern deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu uns holen. Ich finde, es macht nichts, dass unsere Kommunen südlich der Grenze merken, dass sie in diesen Wettbewerb eintreten müssen. Von daher ist es gut für die Grenzregion, wenn wir darauf hinarbeiten, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, und damit meine ich, dass Menschen entscheiden können, ob sie hier oder nördlich der Grenze arbeiten wollen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zwei kurze Anmerkungen machen. Bei allem Verständnis möchte ich in der Diskussion noch einmal auf eines hinweisen: Wir müssen ganz deutlich unterscheiden und definieren, was hieran Landesaufgabe ist. Es gibt dazu Einrichtungen, die eigentlich Bundesaufgabe sind. Eigentlich müsste es dort professionell so gemacht werden, dass wir die Probleme nicht haben. Es kann spezifische Probleme geben, die müssen wir dann definieren. Wir sollten aber aufpassen, dass wir nicht Aufgaben übernehmen, die andere übernehmen müssten.
Ein zweiter Hinweis: Anke Spoorendonk, ich bin dir dankbar für den Hinweis, dass wir noch eine hohe Arbeitslosigkeit haben und dass wir hier noch etwas tun müssen. Wir sind dankbar dafür, dass wir durch den Boom in Dänemark für den Moment eine Lösung haben. Ich habe von dir aber auch immer gehört, es könne nicht sein, dass wir die Arbeitslosigkeit exportieren. Ein Boom hält auch in Dänemark nicht ewig. Ich wünsche, dass er lange anhält. Irgendwann aber ist auch er vorbei. Wir müssen weiter versuchen, diese Arbeitsplätze vor Ort in Deutschland, im Landesteil Schleswig, zu schaffen. Daher ist dies immer ein zweischneidiges Schwert. Ich denke aber, wir können über diese Problematik gut im Ausschuss diskutieren. Inhaltlich liegen wir gar nicht so weit auseinander. Ich warne nur davor, sich auf Institutionen festzulegen. Wir müssen nach Aufgaben, nicht nach Institutionen gehen.
Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/1478 federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Europaausschuss und den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Ich danke der FDP-Fraktion. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oft wird über die Politik geklagt, sie sei entscheidungsschwach, handlungsscheu und letztlich reformunfähig.
Mit Blick auf den Bund und auf die 16 Länder wird meist ergänzt, der Föderalismus verhindere einheitliche und bürgerfreundliche Lösungen und verzögere viele Verfahren ganz unerträglich. Es sei deshalb kein Wunder, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger politikmüde seien. Die heutige erste Lesung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beweist eindrucksvoll das Gegenteil.
Dieser Entwurf zeigt, dass die Politik sehr wohl klare Signale hört und dass sie kontroverse Debatten führen und diese vor allem zu einem konstruktiven Ende führen kann. Worum geht es? Eine deutliche Mehrheit der Deutschen, nämlich drei Viertel, sind Nichtraucher. Sie wollen wirkungsvoll vor den Folgen des Passivrauchens geschützt werden.
Sie erinnern sich. Vor etwa einem Jahr hörte man aus Berlin Meldungen über interfraktionelle Initiativen. Die Parlamentarier wollten die Hängepartie um den Nichtraucherschutz in Deutschland beenden, denn überall in Europa wurden Gesetze beschlossen, während in Deutschland immer neue Argumente für Verzögerungen sorgten. Im November glaubte man dann an einen Durchbruch. Das Bun
deskabinett wollte die Initiative übernehmen und ein Gesetz auf den Weg bringen, aber es ging wieder nicht. Es gab verfassungsrechtliche Bedenken, denn der Bund überschritt angeblich oder vielleicht auch wirklich seine Kompetenzen. Auf eine kurze Krise folgte dann ein kraftvoller Beschluss der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin. Man beauftragte die Gesundheitsminister unter der Federführung von Niedersachsen, bis Ende März Vorschläge für einen einheitlichen Nichtraucherschutz in Deutschland vorzulegen. Je näher der Termin rückte, desto mehr wurde in den Medien aber über ein Scheitern spekuliert.
Dann gab es eine erneute Überraschung. Die Gesundheitsminister und die Gesundheitsministerinnen von Bund und Ländern fassten in Hannover klare Beschlüsse. Ministerpräsident Wulff distanzierte sich allerdings sofort von diesen Beschlüssen. Einige andere Länder wie Nordrhein-Westfalen signalisierten, dass sie diese Beschlüsse nicht umsetzen könnten. Den Rest der Geschichte kennen Sie sicherlich noch. Es gab wieder einen Beschluss der Ministerkonferenz mit einer Vereinbarung zu gemeinsamem Handeln in Norddeutschland. Es gab eine 180-Grad-Wende von Ministerpräsident Wulff in Niedersachsen. Nachfolgend gab es diese auch in Nordrhein-Westfalen. Dann gab es Beschlüsse der Kabinette in Norddeutschland mit - soweit wir das jetzt sehen können - gleichem Inhalt.
Wie üblich hat die Landesregierung nach der ersten Kabinettsbefassung eine Anhörung durchgeführt, die bei uns im Land viel zur Klärung beigetragen hat. Wir haben diese Anhörung sehr ernst genommen und mehr als 40 Stellungnahmen bekommen und intensiv ausgewertet. Bis auf den DEHOGA und ein nicht ganz ernst zu nehmendes sogenanntes Lobbynetzwerk gab es ganz überwiegend volle Zustimmung. Teilweise wurden weitergehende Rauchverbote gefordert. Zu dem umstrittenen Punkt von Ausnahmen bei Gaststätten haben die Industrieund Handelskammern des Landes Schleswig-Holstein eine eindeutige Klarstellung übermittelt. Unsere Überlegungen im Gesetzentwurf für eine Kleinbetriebsausnahme zu plädieren, haben wir aus Gründen der Praktikabilität und damit veranlasster Wettbewerbsverzerrung verworfen. Weiter heißt es in der Stellungnahme: Eine Regelung, die generell geschlossene Gesellschaften als Ausnahmetatbestand einführt, halten wir für zu missbrauchsanfällig. Sie würde wettbewerbsverzerrend wirken.
Dies bestätigt den klaren Kurs des Gesetzentwurfs, den wir Ihnen vorlegen und der einfache und eindeutige Regelungen vorsieht: Rauchverbote in ge
schlossenen Räumen mit der Möglichkeit, getrennte Raucherräume einzurichten. Ausnahmen gelten für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zur Klarstellung sind private Räumlichkeiten ausdrücklich ausgenommen. In Einzelfällen werden Ausnahmen aus medizinisch-therapeutischen Gründen zugelassen.
Gesetze müssen überzeugend sein. Dafür sind unbürokratische und klar verständliche Regelungen notwendig. Der heute vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung stellt einen guten und praktikablen Kompromiss dar. Er ist ein Kompromiss, der im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung das zentrale politische Signal gibt: Nichtrauchen ist der Normalfall. Rauchen ist die Ausnahme.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD - sowie der Abgeordneten Torsten Geerdts [CDU] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])
Es ist Zeit für klare Luft und für klare Entscheidungen. Das war von Anfang an mein Credo. Ich hoffe jetzt, dass der Landtag dafür so schnell wie möglich den Weg freimacht. Ich wünsche mir, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag das Gesetz zügig beschließt, damit wir in Schleswig-Holstein die Situation haben, die sich die allermeisten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen.
Ich danke Frau Ministerin Trauernicht. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Frauke Tengler das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens geht Schleswig-Holstein zusammen mit den Nachbarländern einen entscheidenden Schritt zum Schutz der Nichtraucher, die den überwiegenden Teil unserer Bevölkerung ausmachen. 75 % der Deutschen rauchen nicht. Die hoch emotional geführte Debatte erweckte zeitweilig den Eindruck, man wolle 100 % der Deutschen das Rauchen verbieten. Die sich noch in der Beratung befindenden Gesetzentwürfe der Länder zeigen Wirkung. Am 29. Juni meldeten sowohl „Spiegel online“ als auch www.tagesspiegel.de: „Tabaklobby löst sich auf“.
Der Verband der Zigarettenindustrie, VdC, löst sich auf. Der Marktführer Philip-Morris verlässt den Verband unter anderem mit folgender Begründung: