Wenn das nicht der Fall wäre, würden sie regelmäßig gegen unser Gebäude hier fliegen. Was sie nicht sehen können, sind Glasscheiben. Es gibt auch viele Menschen, die Glasscheiben nicht sehen können. Aber ich habe nicht gehört, dass Glasscheiben beim Brückenbauwerk der Fehmarnbelt-Querung geplant wären. Mit dem Argument zu kommen, wir dürften die Fehmarnbelt-Querung nicht bauen, weil Vögel gegen die Brückenpfeiler oder Streben fliegen könnten, ist so etwas von absurd, dass ich sage: Sie haben sich damit endgültig als ernst zu nehmender Gesprächspartner verabschiedet.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Auf der Tribüne begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern der Klaus-Groth-Schule aus Neumünster. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst- Gesetz)
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein
Ich erteile der Berichterstatterin des Sozialausschusses, Frau Abgeordneter Siegrid Tenor-Alschausky, das Wort.
Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 26. Januar 2006 überwiesenen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes in sechs Sitzungen, zuletzt am 31. Mai 2007, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Torsten Geerdts.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einem guten Vierteljahr haben wir an dieser Stelle eine lebhafte Debatte über die Aufnahme des Schutzes von Kindern und Jugendlichen als Staatsziel in unsere Landesverfassung geführt. In meinem damaligen Wortbeitrag habe ich für die CDU-Landtagsfraktion unterstrichen, dass wir dieses Ziel mit konkreten politischen Initiativen unterfüttern müssen, damit wir die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in diesem Lande ganz konkret zum Besseren verändern können.
Daher ist es ein gutes Zeichen, dass wir an dem Tag, an dem dieses Staatsziel in unsere Landesverfassung aufgenommen wird, das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein in erster Lesung auf den Weg bringen.
Im Ziel sind wir uns alle einig, sogar der Kollege Garg. Wir streiten uns über den richtigen Weg, um mehr Kinder vor Gewalt in den Familien und vor Vernachlässigung zu schützen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der sich viele Akteure der Kinder- und Jugendarbeit stellen müssen. Wir brauchen starke Eltern, die ihren Erziehungsauftrag wirklich wahrnehmen können.
Wir brauchen starke und selbstbewusste Kinder, die früh lernen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Wir brauchen die unbürokratische Datenübermittlung, damit wir Eltern, die mit ihren Kindern nicht zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen, ansprechen und beraten können. Wir brauchen noch besser ausgebildete Fachkräfte in unseren Jugendämtern. Benötigt wird die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Kinderärzten und Hebammen. Sie sind keine Konkurrenten, sondern gemeinsam wichtige Partner der Eltern.
Wir müssen die Verbandsarbeit stärken. Die 15 Schutzengelprojekte im Land müssen wir stabilisieren und noch besser ausstatten.
Wir setzen mit unserem Gesetzentwurf auf niedrigschwellige Beratung, auf die Vermittlung zu den Fachärzten, auf die Nutzung bestehender Netzwerke und die unbürokratische Zusammenarbeit zum Wohl der Kinder.
Wir als CDU-Fraktion sind davon überzeugt, dass wir mit allen Gesetzen, die vorschlagen, mit Zwang in die Privatsphäre von Familien einzudringen, den Kindern genauso wenig helfen wie mit der Forde
rung nach Sanktionen, indem Leistungen gestrichen werden; denn damit, meine Damen und Herren, würden vernachlässigte Kinder in unserer Gesellschaft nochmals abgestraft werden.
Obwohl genau hier die Auffassungen der Fraktionen auseinandergehen - das war ja der Streitpunkt im Sozialausschuss -, bin ich davon überzeugt, dass wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nach einer Anhörung im Ausschuss zu einem breiten Konsens hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag kommen können.
Worum geht es uns mit diesem Gesetz? Wir wollen Kinder umfänglich schützen. Ich will es gleich an dieser Stelle sagen: § 7 mit der Schaffung einer zentralen Stelle ist das Herzstück des Gesetzes.
Ich nenne weitere Kernanliegen des Gesetzes. Eines der schlimmsten Verbrechen an Kindern ist der sexuelle Missbrauch. Kernanliegen sind aber auch andere Formen der Gewalt und alle Formen der Vernachlässigung. Aus den Berichten über die Arbeit des Kinderschutzes wissen wir, dass es sich nur selten um einmalige Vorkommnisse handelt. Die Täter sind übrigens in allen Schichten zu finden. Ich sage dies sehr deutlich, weil ich in den letzten Tagen auch gehört habe: Da machen wieder so ein paar Sozialpolitiker ein Gesetz für einige sozial schwache Problemfamilien! - Nein, meine Damen und Herren, das ist ein Gesetz, das quer durch die Bank wirken muss.
Die körperlichen und seelischen Verletzungen der misshandelten Kinder sind unermesslich. Aber eines sollte uns auch klar sein: Wir werden mit keinem Gesetz für absolute Sicherheit in diesen Fragen sorgen können. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir einen Beitrag dazu leisten werden, einigen Kindern und einigen Eltern konkret zu helfen. Dies soll allerdings nicht nur geschehen, indem wir uns darauf konzentrieren, dass möglichst alle Kinder regelmäßig einem Kinderarzt vorgestellt werden. Das ist zwar wichtig, reicht jedoch nicht aus. Dieses Gesetz wählt bewusst einen breiteren Ansatz. Die Ärzte sind genauso mit im Boot wie die Kinderschutzbünde, die Kinderschutzzentren, die Familienbildungsstätten, die Tafeln, die Hebammen, die Lehrer, die Erzieher, unsere Polizei und die Justiz.
Ein einzelnes Handlungsfeld führt uns in dieser Frage nicht weiter. Wir brauchen einen Strauß an Hilfen- und Beratungsangeboten und wir brauchen vor allen Dingen das Vertrauen der Hilfesuchenden.
Hilfe statt Strafe heißt das Motto der vielen hauptund ehrenamtlichen Kinderschützer im Land Schleswig-Holstein, was aber nicht heißen soll, dass wir Täter ungestraft lassen. Das Wohlergehen der Kinder steht an allererster Stelle. Gesteht der Täter, bleibt dem Opfer eine peinliche Aussage vor Gerichten erspart. Auch das will ich an dieser Stelle deutlich unterstreichen.
Wir wollen mit unserem Gesetz die Arbeit aller Akteure im Kinder- und Jugendschutz stärken. Das geht übrigens nicht zum Nulltarif. Auch das sollte jeder bei der weiteren Beratung wissen. Dieses Gesetz kostet in der Umsetzung Geld, aber es ist gut angelegtes Geld.
Aufklärung und Prävention sind ebenfalls zentrale Aufgaben, die durch dieses Gesetz gestärkt werden sollen.
Einen weiteren Aspekt will ich ansprechen. Viele Eltern spüren, dass es zu Hause nicht immer rund läuft, wissen aber nicht, wohin sie sich wenden können. Wir müssen daher unsere Erziehungs- und Familienberatungsstellen stärken. Die Familienbildungsstätten haben sich diesen Herausforderungen verstärkt zu stellen. Daher ist es wichtig, dass sie breiter in die Gesellschaft hineinwirken. Wir brauchen in allen Familienbildungsstätten auch Angebote für sozial Schwächere und ich finde, da müssen wir sehr genau hinschauen.
Wir werden die Schutzengelprojekte in Schleswig-Holstein stärken, denn wir benötigen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt Elterntreffpunkte. Dort können Kontakte geknüpft werden und der Gedanke der Hilfe zur Selbsthilfe kann weiter ausgebaut werden. Durch die Schutzengelprojekte wurde die Arbeit der Familienhebammen gestärkt. Sie sind jetzt besser in das System der frühen Hilfen eingebunden. Ich glaube, wir müssen da noch mehr tun. Unser Ziel ist es, so früh wie möglich mit der Gesundheitsvorsorge zu beginnen. Wir hoffen, dass es uns über die Schutzengelprojekte gelingt, die direkte Hausbetreuung auszubauen. Über diesen Weg kann es am erfolgreichsten gelingen, lebenspraktische Hilfen direkt in die Familien zu vermitteln. Ich glaube, dort sind viele dänische Projekte auf einem sehr richtigen Weg, dorthin sollten wir schauen.
Bei der Gesundheitsförderung kommt es darauf an, die Entwicklung des Kindes genau im Auge zu haben. Es muss verstärkt auf die Sprachkompetenz und auf die Ernährung geachtet werden. Wir wollen früh erkennen und die Gesundheit von Kindern
nachhaltig sichern. Aber auch die heilpädagogische Förderung darf nicht unberücksichtigt bleiben. Daher sind Kinder mit einer Behinderung schon heute bei den Schutzengelprojekten gut aufgehoben.
Abschließend möchte ich noch auf einen Aspekt des Gesetzes eingehen: Wohin können sich Kinder, Jugendliche und Eltern in Notsituationen wenden? Wer ist rund um die Uhr erreichbar? Natürlich gibt es dafür heute schon Angebote, und viele Angebote laufen gut. Mir hat auch der eine oder andere in den letzten Tagen zu diesem Gesetzentwurf zu diesem Punkt die Frage gestellt: Übertreiben Sie da nicht ein wenig? Es gibt doch überall geregelte Öffnungszeiten. - Klar, meine Damen und Herren, es gibt überall geregelte Öffnungszeiten bei Ämtern, bei Behörden, bei Vereinen und Verbänden. Das Problem ist nur, dass sich menschliche Tragödien überhaupt nicht an irgendwelche Öffnungszeiten halten wollen.
Hier ein paar Zahlen für alle Skeptiker: 20.000 Mal am Tag klingelt eines der 100 Kinder- und Jugendtelefone in Deutschland. Zusätzlich gibt es seit dem Jahr 2001 Elterntelefone. An den Telefonen sitzen gut ausgebildete ehrenamtliche Kräfte. Die wollen und müssen wir auch weiter nutzen. Die Kinder- und Jugendtelefone sind bundesweit montags bis freitags in der Zeit von 15 bis 19 Uhr erreichbar - ein wichtiges Angebot, aber aus meiner Sicht allein von den Zeiten her nicht ausreichend. Dieses Angebot müssen wir ausbauen und darauf gehen wir mit dem Gesetzentwurf ein.
Ich bin davon überzeugt, dass wir uns heute mit einem Gesetz beschäftigen, das einen Beitrag dazu leisten wird, dass wir den Schutz von Kindern deutlich verbessern. Kinder stark zu machen heißt auch, Kinder zu schützen: vor Gewalt in den Medien, in den Schulen und in den Familien, vor den Gefahren des Alkohol- und Drogenkonsums sowie vor sexuellem Missbrauch und vor Ausbeutung. Unsere gesamte Gesellschaft steht hier in der Pflicht und in der Verantwortung.
Aus diesem Grund haben wir für das Gesetz einen breiteren Ansatz gewählt. Ich glaube, genau aus diesem Grund werden wir am Ende des Verfahrens und am Ende der Diskussion in den Ausschüssen auch auf einen gemeinsamen Weg kommen können. Starke Kinder brauchen starke Eltern. Kinderschutz und Familienpolitik gehören eng zusammen, denn starke Eltern und starke Kinder sind die soziale Mitte dieser Gesellschaft.
Die CDU-Landtagsfraktion macht sich mit diesem Gesetz für den Kinder- und Jugendschutz, für frühe Hilfe bei Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern sowie für die Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern stark.
Meine Damen und Herren, wir sind in der ersten Lesung. Wir werden morgen eine Anhörung im zuständigen Fachausschuss auf den Weg bringen. Ich wünsche mir eine strittige Diskussion, aber auch, dass wir zum Wohl von Kindern und Jugendlichen am Ende einen breiten Konsens im Schleswig-Holsteinischen Landtag herstellen können, indem wir die Hauptkompetenz bei unseren Jugendämtern ansiedeln. Das ist das bisher Trennende. Das macht aber nichts. Ich glaube, wir sind auf einem ordentlichen Weg.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts. Entsprechend einer Abmachung im Ältestenrat bekommt jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frau Abgeordneten Monika Heinold als Initiatorin des Gesetzes das Wort.