Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja schon länger her, dass wir über den Vogelschutz auf Eiderstedt gesprochen haben. Deshalb will ich noch einmal kurz zusammenfassen, was bisher geschehen ist.
Im Jahre 1979 wird die Vogelschutzrichtlinie mit den Stimmen aller nationalen Regierungen der EU, also auch der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung, beschlossen. Das heißt im Klartext: Nicht das ferne Brüssel ist in der Verantwortung. Vielmehr haben damals die jeweiligen nationalen Regierungen dieses Programm beschlossen.
Zur Auswahl von Schutzgebieten orientierte sich die EU an den sogenannten IBA-Gebieten, den Important Bird Areas.
- Lieber Kollege Kayenburg, wenn ein Staat kein Konzept zur Ausweisung von Schutzgebieten hatte und dieses auch nicht nachweisen konnte beziehungsweise wenn dieses unzureichend war, wies die EU immer auf die IBA-Gebiete als wissenschaftliche Referenzgrundlage hin. Das heißt, wenn ein ordentliches Konzept fehlte, sollten die IBAGebiete die Grundlage für eine Gebietsmeldung sein - grundsätzlich, nicht nur auf Eiderstedt. In unserem Fall, auf Eiderstedt, macht die IBA-Fläche ungefähr 13.000 ha aus.
Nachdem die EU im Jahre 2001 ein Aufforderungsschreiben an Deutschland gesandt hatte, endlich Vogelschutzgebiete auszuweisen, und dabei auch auf die IBA-Liste hingewiesen hatte, war schon klar, dass Eiderstedt betroffen sein würde. Die damalige Landesregierung wollte mehr als die IBAGebiete melden, was sicherlich nicht notwendig gewesen wäre und von den meisten, auch von uns, scharf kritisiert wurde. Erst einmal wurde teilweise nachgebessert, und dann sollten die strittigen Gebiete später endgültig gemeldet werden. Die fehlenden Fachkonzepte wurden zwar nachgereicht, aber am 3. April 2003 wurde wiederum ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt, dieses Mal mit der konkreten Nennung von Gebie
Dann kam der Regierungswechsel und man wies nur politisch gewollte 2.800 ha aus. Das kann die EU nicht zufriedenstellen und das wird die EU nicht zufriedenstellen. Das haben wir immer gesagt und jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Die Kommission wird nun beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen, um die Gebietskulisse zu verändern. Damit stehen die IBA-Gebiete wieder im Raum; denn der Europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit die IBA-Gebiete immer als Grundlage genommen.
Was aber viel schwerer wiegt, ist, dass alle Maßnahmen, die die Härten für die Betroffenen abfedern sollten und die ein effektives Flächenmanagement im Sinne der Vogelschutzrichtlinie sicherstellen sollten, gekürzt oder abgeschafft worden sind.
Mit den 2.800 ha hat man den Menschen Sand in die Augen gestreut und dann klammheimlich der Region alle Hilfen entzogen.
Hier hat die Landesregierung nun die Pflicht, endlich Maßnahmen für die Region und für den Vogelschutz auf Eiderstedt mit Geld zu unterlegen, damit hier keine unbilligen Härten entstehen können. Wir müssen davon ausgehen, dass wahrscheinlich bis zu 10.000 ha, nämlich das IBA-Gebiet ohne bebaute Flächen, als Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt ausgewiesen werden. Für diesen Fall muss man vonseiten der Landesregierung gerüstet sein und an die von der letzten Landesregierung geplanten finanziellen Maßnahmen anknüpfen. Daran führt kein Weg vorbei.
Nebenbei bemerkt, kann man auch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn man endlich für das gesamte betroffene Gebiet einen Managementplan aufstellt.
Schon jetzt ist klar, dass insbesondere der westliche Teil Eiderstedts ein besonderes Nahrungsgebiet für
die schützenswerte Nonnengans ist. Zusammen mit der Weißwangengans frisst sie inzwischen ganze Landschaften leer. Hier kann man mit konkreten Managementmaßnahmen durchaus erreichen, dass diese Vögel auf bestimmte Flächen umgeleitet werden. Dieses lässt sich im Rahmen des Vogelschutzes auch als Vertragsnaturschutz festschreiben, sodass die Menschen vor Ort etwas für ihre Naturschutzleistung bekommen und gleichzeitig der Druck von den landwirtschaftlichen Flächen genommen wird. Wenn wir dann noch zugunsten dieser Tiere sektoral die extensive Schafbeweidung im Vorland wieder einführen, können wir ebenfalls etwas erreichen.
Schutzmaßnahmen für Vogelarten, meine Damen und Herren, können also durchaus etwas im Sinne der örtlichen Landwirtschaft leisten. Sie sind auch in der Lage, dies zu leisten. Es steht uns eine Vielzahl von europäischen Programmen zur Verfügung, um Natura 2000 umzusetzen. Für Maßnahmen zugunsten des ländlichen Raumes und zum Schutz der Natur und Umwelt können Strukturfonds der EU genutzt werden. Dazu zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds und auch der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft. Weiter kann man auch das ELER-Programm nutzen. Und für Projekte kann auch das Life-MajorProgramm genutzt werden, das im Übrigen auch die Restzahlung an Landwirte zulässt. Das ist das einzige Programm, das dies möglich macht.
Die EU stellt also genügend finanzielle Möglichkeiten zur Umsetzung von Natura 2000 zur Verfügung. Man muss sie nur nutzen wollen. Dieser Wille hat der Landesregierung bisher gefehlt. Stattdessen hat man eine Hinhalte- und Salamitaktik für Eiderstedt gewählt, den Menschen Sand in die Augen gestreut und einfach nur tatenlos zugesehen. Wir verlangen, dass die Landesregierung nun endlich handelt und insbesondere für Eiderstedt finanzielle Rahmenbedingungen schafft, damit der Vogelschutz im Einklang mit den Menschen umgesetzt werden kann.
Naturschutz lässt sich erreichen und Naturschutz kann sich lohnen, wenn die Landesregierung den Willen hat und nicht in ideologischen Schützengräben verharrt. Genau da muss die Landesregierung heraus, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hatte gesagt, unsere ganze Arbeitszeit dient dem Volk. Deshalb müssen Sie jetzt freundlicherweise noch ein paar Minuten Geduld haben.
Ich habe bei der Diskussion verstanden, dass es nicht um Ideologie geht. Es geht um fachliche Kriterien, wobei die einen meinen, sie hätten sie, und die anderen, sie hätten sie nicht. Ich habe bisher das Handeln der Regierung so verstanden, dass man sich an Recht und Gesetz hält. Ich war sehr erstaunt, dass ein Vertreter der Regierungskoalition inzidenter den Vorwurf erhebt, ein Vertreter der Regierung habe sich rechtswidrig verhalten. Das war der Vorwurf des Kollegen Nabel. Ich kann auch nicht verstehen, dass die Grünen neuerdings, was mich ein bisschen wundert, Überlegungen nähertreten, dass ein Kläger allein deshalb Recht hat, weil er klagt.
Ich würde hier aus rechtsstaatlichen Überlegungen abwarten, erstens, was wirklich in der Begründung steht, und zweitens, was dann als Ergebnis dabei herauskommt.
Wenn wir der Überlegung von SPD und Grünen nähertreten würden, die Tatsache allein, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet oder gegen die Bundesrepublik Deutschland klagt, sei schon sozusagen das Recht an sich, dann bin ich ganz begeistert, dass der Kollege Arp, der Kollege Wadephul und ich auf der richtigen Seite sind. Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Glückspiels ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und hält den Glückspielstaatsvertrag, den die Sozialdemokraten für richtig halten, für nicht europarechtskonform. Ich könnte das jetzt vorlesen, ich habe das Schreiben dabei, aber ich bin
Der Herr McCreevy hat vor wenigen Tagen erklärt, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf der Grundlage des Entwurfs des Staatsvertrages fortgeführt werden wird.
Wenn wir also der Überlegung nähertreten wollten, das allein würde zum Handeln Anlass geben, dann kann hier in diesem Haus niemand dem Entwurf des Glückspielstaatsvertrages zustimmen. Das wollte ich nur sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der wunderbaren Geschichtsklitterung des Ministers -
Die Geschichtsklitterung des Ministers bestand darin, dass er zwar erzählt hat, was passiert ist, aber nicht erzählt hat, wer in der ganzen Zeit auf welcher Seite stand. Es war offensichtlich so, dass jedes Naturschutzgebiet in Schleswig-Holstein gegen den massiven Widerstand der CDU und ihrer Truppen erkämpft worden ist, und zwar über Jahre.
Vor jeder Ausweisung haben hier Demonstranten vor der Tür gestanden. Ihre Parteifreunde haben die Basis mobilisiert und behauptet, es sei Ideologie, wenn man Naturschutz betreibt. Meine Damen und Herren, das war Ihre Politik!
Jetzt kommt die EU und stellt fest, das Recht ist aber etwas anderes, ein Recht, das 1979 geschaffen worden ist. Herr Kubicki sagt nun: Lassen wir uns doch verklagen. Was ist das für eine Vertragstreue im Umgang mit den Europäischen Dokumenten, wenn man sagt, wir halten uns erst einmal nicht daran, wir machen erst einmal alles anders, ihr könnt uns ja verklagen.
Das haben wir einmal den Italienern vorgeworfen, dass sie sich so verhalten. Jetzt verhalten Sie sich selber so und Sie propagieren das sogar noch. Das ist doch unglaublich.
Ich möchte aber noch auf einen anderen Aspekt dieser Debatte hinweisen, der mich sehr betroffen gemacht hat. In dieser Debatte spielte vonseiten der Union, vonseiten des Ministers und auch vonseiten der FDP die Frage des Naturschutzes, die Frage des Vogelschutzes, um den es hier geht, überhaupt keine Rolle.