Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Ich danke Frau Abgeordneter Herold. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Detlef Buder.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist auf Dauer ein wenig ermüdend und auch ausgesprochen ärgerlich, wenn wir immer wieder dieselben Probleme - als wenn wir keine anderen hätten - mit immer wieder denselben Argumenten debattieren.

(Zurufe)

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen -

(Zurufe)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Buder.

(Susanne Herold)

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Die SPD hat sich auf ihrem Landesparteitag im März diesen Jahres gegen eine obligatorische Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten ausgesprochen. Das ist Fakt und das ist auch Meinung der Partei.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ja, nun lassen Sie mich doch bitte erst einmal ausreden, Frau Kollegin. Allerdings hat die SPD-Fraktion mit der CDU-Fraktion in den vergangenen zwei Jahren ein Schulgesetz ausgehandelt, bei dem wir uns darauf verständigt haben, die obligatorische Elternbeteiligung von 30 % in § 114 Schulgesetz festzuschreiben.

Der Hintergrund dazu war folgender: Die eine Partei, die SPD, hat sich dafür ausgesprochen, von 0 bis 30 % freiwillig zu erheben, und die andere Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, 30 % obligatorisch zu erheben. Der Landkreistag hat sich dafür ausgesprochen - das ist die eigentliche Ursache -, von 0 bis 100 % erheben zu können. Das ist die Ausgangslage.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])

Heute will es keiner mehr gewesen sein und keiner mehr wissen. Im Landkreistag sind die 0 bis 100 % gegen eine Stimme beschlossen worden. Ich sage das, um hier in der Diskussion einmal ein bisschen die Verantwortlichkeit offenzulegen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Verantwortlich ist das Parlament! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das haben wir doch hier beschlossen! - Weitere Zurufe)

- Wir haben dies aufgrund der Forderungen -

(Zurufe)

Ganz ruhig, meine Damen und Herren, Sie kommen alle noch dran. Herr Buder hat das Wort.

Wir haben dies aufgrund von Forderungen der Landkreise getan, um der kommunalen Ebene eine Entlastung zum Ausgleich dafür zu geben, dass wir sie auf anderer Ebene finanziell belasten mussten. Zu diesen Belastungen stehe ich nach wie vor. Zudem hat sich herausgestellt, dass diese Belastungen

nicht so dramatisch wie ursprünglich befürchtet ausfielen.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 360 € für das erste Kind!)

- Offensichtlich, Herr Matthiessen, muss es sich bei Ihrer Person um einen hoch qualifizierten Kommunalpolitiker handeln, der die kommunalen Haushalte kennt.

Deshalb gilt selbstverständlich auch in Zukunft beim Schulgesetz wie bei allen anderen Gesetzen, die wir in dieser Koalition verabredet haben, dass sie nur dann geändert werden, wenn beide Partner dies wollen.

Offensichtlich bemüht sich die FDP, sich für den Kommunalwahlkampf warmzulaufen. Das kann man auch verstehen. Schließlich sind die letzten Ergebnisse, die die FDP bei Kommunalwahlen erzielt hat, eher ausbaufähig.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ihre ja auch! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Das sagt der Richtige!)

Und wie man Koalition schreibt, hat die FDP ja schon seit Jahrzehnten vergessen.

Bei den Grünen gewinnt man den Eindruck, sie hätten in Schleswig-Holstein weder Parlaments- noch Regierungserfahrung. Die Presseerklärung von Frau Heinold, in der von „Doppelzüngigkeit“ die Rede ist, wenn sich eine Partei zu Verabredungen bekennt, die nicht mit ihrer eigenen Position deckungsgleich sind, ist schon starker Tobak. Wir haben mit Ihnen zusammen neun Jahre lang dieses Land regiert.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich erinnere mich!)

- Es ist schön, dass Sie sich daran erinnern. Bei anderen Äußerungen von Ihnen sollten Sie sich auch einmal daran erinnern.

Es hat für uns beide zum täglichen Brot gehört, Dinge im Landtag nach außen zu vertreten, die nicht mit unserer jeweiligen Parteiposition übereinstimmten. Oder haben Sie das schon vergessen?

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann tun Sie das doch mal!)

Mündige Bürger und mündige Wähler können unterscheiden, was wir tun würden, wenn die Wähler uns eine absolute Mehrheit gegeben hätten, und was wir tun können, weil wir uns mit einem politischen Partner verständigt haben. Das ist so.

(Holger Astrup [SPD]: Ich möchte mir nicht vorstellen, was die FDP mit absoluter Mehr- heit machen würde!)

- Das wäre furchtbar.

Oder würden Sie es besonders fair finden, wenn wir Sie quer durch die Hochschulen treiben würden, weil Ihre Ratsfraktion im Kieler Rathaus seinerzeit die Zustimmung zu einer Resolution gegen Studiengebühren verweigert hat, weil Sie sich in der schwarz-grünen Rathauskoalition darauf verständigt hatten, eine solche Resolution nicht mitzutragen? - Und auf Initiativen Ihrer Ratsfraktion zur Gründung von Gemeinschaftsschulen müssen wir wohl auch weiter warten.

Um nochmals auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Die Landesregierung hat uns einen Überblick darüber zur Verfügung gestellt, wie die Kreistage in ihren Satzungen die Elternbeteiligung ausgestaltet haben. Hier springt nun ins Auge, dass der Ermessensspielraum sehr weitgehend und nicht immer zugunsten der Kinder genutzt wird. Ich finde es hoch anerkennenswert, dass die Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Stormarn die 30 % nur für das erste Kind einer Familie erheben und ab dem zweiten Kind keine Eigenbeteiligung verlangen.

(Claus Ehlers [CDU]: Sehr gut! Vorbild!)

In Lauenburg, Plön, Schleswig, Flensburg und Segeberg wird ab dem zweiten Kind zwischen 25 und 50 % des Anteils für das erste Kind gezahlt. Ich finde es aber problematisch, dass der Kreis Pinneberg, der nach meiner Kenntnis keiner der ganz armen ist, der einzige ist, der auch für das zweite Kind den vollen 30-%-Anteil erhebt und ab dem dritten Kind noch über 50 % von dieser Summe veranschlagt. Ich will mich hier nicht in die autonome Beschlussfassung von Kreistagen einmischen, aber das Auseinanderdriften der Kreissatzungen bei der Schülerbeförderung ist für mich eine bedenkliche Entwicklung.

Wie bereits angekündigt, steht die SPD-Fraktion zu dem von uns mitgetragenen Schulgesetz und wird Änderungsanträge daher ablehnen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Angelika Birk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich wie Herr Buder hier darüber beklagt, dass wir manche Dinge mehrfach behandeln, muss sich auch darüber im Klaren sein, dass die Bevölkerung

durchaus mitkriegt, was wir hier beschließen und dass sie sich dann entsprechend wehrt.

Wir hatten schon anfangs der Haushaltsberatungen und bei den ersten Beratungen zum Schulgesetz durch unsere Antragstellung und eine seriöse Finanzierung deutlich gemacht, dass man auch ohne diese Schülerbeförderungskostenbeteiligung der Eltern einen guten Landeshaushalt aufstellen und den Kommunen und Kreisen entgegenkommen könnte.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zurufe von der CDU)

- Ja, es regt Sie auf, wenn Sie an Ihre Verabredungen mit der kommunalen Familie erinnert werden.

Sie haben hier gesagt, dass die Landkreise angefangen hätten und dass Sie gar nicht schuld seien. Sie sagen, Sie hätten als Parlament leider so einen Unsinn beschließen müssen, weil Sie sonst die kommunalen Landesverbände nicht dazu gebracht hätten, hinsichtlich des Landeshaushaltes endlich Ruhe zu geben.

(Zurufe von der CDU - Frauke Tengler [CDU]: Das haben wir nie gesagt!)

Diese Bartwickelmaschine haben wir gerade doch noch einmal gehört.

Also, wir haben einen Vorschlag unterbreitet, mit dem sowohl die Landkreise zufrieden gewesen wären als auch unser Landeshaushalt unter Dach und Fach gewesen wäre, ohne dass die Eltern die Zeche bezahlen müssten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Sie haben aber eine Verabredung getroffen, die klar zulasten Dritter, nämlich zulasten der Eltern geht. Dass sich die Eltern darüber aufregen und Bürgerinitiativen gründen, ist doch klar. Schauen Sie einmal ins Internet. Da finden Sie selbst bei CDU-naher Klientel eine bemerkenswerte Ablehnung der Beschlüsse der Landesregierung. Insofern brauchen Sie sich nicht zu wundern. Es ist lediglich der Ausdruck eines autonomen Bürgerwillens.