Detlef Buder

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausnahmsweise werde ich heute nicht mit der Vorstellung des aktuellen Berichts des Petitionsausschusses beginnen, sondern möchte die Gelegenheit nutzen, zum Ende der Legislaturperiode Bilanz zu ziehen.
Der Petitionsausschuss hat seit seiner Konstituierung im April 2005 1.492 Petitionen in insgesamt 73 Sitzungen abschließend beraten. Er hat 31 Ortstermine, 16 Anhörungen und 10 Gesprächsrunden
durchgeführt und insgesamt sieben Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten Schleswig-Holsteins angeboten, zwei davon speziell für Strafgefangene in den Vollzugsanstalten. Wir haben es aufgrund der Kürze der Legislaturperiode leider nicht geschafft, in allen Kreisen zu erscheinen. Das bleibt vielleicht unseren Nachfolgern vorbehalten. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn es uns gelungen wäre, aber nun ist es mal so.
Das finde ich insgesamt ein sehr gutes Ergebnis, auf das wir stolz sein können, übrigens nur ein vorläufiges Endergebnis, denn die Zahlen aus den folgenden Quartalen liegen noch nicht vor.
Am 6. Oktober findet die letzte Sitzung des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode statt, und ich kann schon jetzt guten Gewissens behaupten, dass wir dem neuen Ausschuss in der neuen Legislaturperiode einen aufgeräumten Schreibtisch, ganz sicherlich keine Altlasten, Karteileichen oder gar Leichen im Keller hinterlassen werden.
Danken möchte ich allen Mitgliedern des Ausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle, die in den vergangenen viereinhalb Jahren dazu beigetragen haben, dass die Petitionen hier kompetent und zügig bearbeitet worden sind.
Besonders hervorheben möchte ich die umfangreiche Umstellung auf die elektronische Aktenverwaltung. Diese Umstellung hat den Ausschuss fit für den Gebrauch moderner, effizienter und sicherer Kommunikationstechnologien gemacht.
- Ganz sicher, Herr Abgeordneter Nabel.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich auch bei der IT-Abteilung der Landtagsverwaltung. Mit dieser Abteilung konnte die elektronische Einladung vorbereitet werden. Der zukünftige Landtag wird diese Vorbereitung nutzen können. Wir bewegen uns auf dem Weg zum papierlosen Ausschuss, wie es ihn in anderen Parlamenten schon gibt, ein gutes Stück vorwärts, auch selbst als ein Ausschuss, der hier vorangeht. Ich hätte solche Entwicklungen möglicherweise eher vom Ausschuss für Wirtschaft erhofft, aber nun machen wir das. In diesem Zusammenhang gilt mein ganz besonderer Dank dem Landtagspräsidenten dafür, dass er uns in unseren
Bemühungen ausgesprochen offensiv unterstützt hat.
Die Erfahrungen, die ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses gemacht habe, haben gezeigt: Das im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung verankerte Petitionsrecht ist keinesfalls ein stumpfes Schwert, wie manchmal leider behauptet wird. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Abgeordnete müssen es nur nutzen, geschärft liegt es dort.
Dort, wo Missstände durch den Petitionsausschuss aufgedeckt wurden, wurden diese auch umgehend beseitigt. Nicht immer bestand Einmütigkeit, aber im Ergebnis empfand ich die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen des Landes und der Kommunalebene als sehr konstruktiv, und hierfür möchte ich der Landesregierung, den derzeit amtierenden und den ausgeschiedenen Ministern ganz besonders sowie den Kommunen danken.
Ich komme nun zu einigen Beispielen aus dem aktuellen Bericht des Petitionsausschusses. Im letzten Quartal konnten wir ein langwieriges Petitionsverfahren erfolgreich zum Abschluss bringen, mit dem sich der Petitionsausschuss bereits in mehreren Sitzungen befasst hat. Ich habe bereits während meines letzten Berichts über das damals noch laufende Verfahren berichtet. Es handelt sich offensichtlich um kleinere Probleme, aber diese kleineren Probleme belasten die Bürger doch erheblich.
Auf Fehmarn waren Gemeindegräben sowie ein Dorfteich bei Regen dermaßen über die Ufer getreten, dass das Haus einer Petentin durch Überschwemmungen erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden war. Nach Durchführung eines Ortstermins konnte erreicht werden, dass nunmehr die gesamte Entwässerungssituation vor Ort überarbeitet wird und konkrete Abhilfemaßnahmen getroffen werden, und das nicht nur für die eine Petentin, sondern für alle Angrenzenden.
In einem anderen Petitionsverfahren haben sich betroffene Anwohner aus dem Kreis Segeberg zum wiederholten Male gegen den Umbau einer Straßenkreuzung zu einem Kreisverkehr gewandt. Der Petitionsausschuss hat in seinem Beschluss an das Land und die zuständige Gemeinde appelliert, von den Umbauplänen abzusehen. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Umbau straßenverkehrlich nicht notwendig ist und angesichts der angespannten Haushaltslage auch nicht vertretbar wä
re. Wir haben offensichtlich dazu beitragen, dass hier auch Landesmittel eingespart werden.
Insgesamt hat der Petitionsausschuss im zweiten Quartal 2009 110 neue Petitionen erhalten. 63 Petitionen konnten abschließend beraten werden, davon 40 % ganz oder teilweise im Sinne des Petenten. Wir sind bei unserer hohen Erfolgsquote geblieben.
Auf außerordentlich große Resonanz ist eine Bürgersprechstunde in Wedel im Kreis Pinneberg gestoßen. 21 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihren Bitten und Beschwerden an den Ausschuss gewandt, und ich hoffe sehr, dass der nächste Petitionsausschuss das bislang sehr gut angenommene Angebot von Bürgersprechstunden im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes fortsetzen wird.
Damit komme ich zum Schluss und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem zweiten Quartal 2009 zu bestätigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Konjunkturpaket II ist das größte Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik. Es antwortet auf eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise, die uns in die schwerste Rezession seit dem Jahr 1949 ge
stürzt hat. Für das laufende Jahr erwarten wir, dass unsere Volkswirtschaft um 6 % schrumpft, für 2010 könnten wir glücklich sein, wenn es nicht noch mehr weiter nach unten geht.
All diejenigen, die uns in der Vergangenheit immer wieder gepredigt haben, dass es der Wirtschaft am besten sehe, wenn sich der Staat aus allem heraushalte und die weisen Männer und Frauen in den Vorständen und Aufsichtsräten nur machen ließe, sind jetzt diejenigen, die am lautesten nach der finanziellen Intervention des Staates rufen.
Ich sage es einmal in der Diktion des Ministerpräsidenten: Bei der Bundesrepublik stehen die Unternehmen Schlange und fragen: Hast du einmal 100 Millionen? - Das sind noch die Bescheideneren unter ihnen.
Ich habe großes Verständnis dafür, wenn die Beschäftigten von Karstadt Unterschriften dafür sammeln, dass sich der Staat ihres Unternehmens erbarmt, weil diese Menschen Angst um ihren Arbeitsplatz und ihre Existenz haben. Das Ausgießen solcher Füllhörner ist aus unserer Sicht jedoch der falsche Weg. Wir müssen uns darauf konzentrieren, vorhandene Gelder den Institutionen und Strukturen zu Gute kommen zu lassen, die für das Funktionieren der Gesellschaft unverzichtbar sind.
Der Bericht der Landesregierung stellt uns die Schwerpunkte des Konjunkturpakets II dar: Nachhaltigkeit und Bildung, die mit dem Zukunftsprogramm für Bildung und Infrastruktur in Höhe von 433,1 Millionen € durch gemeinsame Anstrengungen des Bundes, des Landes und der Kommunen bereitgestellt werden. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass der größte Teil davon, nämlich rund 280 Millionen € in die Bildungsinfrastruktur der Kommunen und des Landes gehen.
Mein Vorgänger in dem verantwortungsvollen Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises Bildung unserer Fraktion, Jürgen Weber, hat am 25. Februar zu diesem Thema die drei für uns zentralen Punkte genannt. Er forderte Klarheit für die Kommunen, größtmögliche Flexibilität und im Sinne der Nachhaltigkeit einen Schwerpunkt bei energetischen Maßnahmen. Er hat damals zu recht darauf verwiesen, dass es die Länder selbst waren, die bei Unterstützungen des Bundes für bildungsbezogene Maßnahmen dem Bund ein sehr eng sitzendes Korsett angelegt haben.
Die Investitionen in die Infrastruktur der Schulen und der vorschulischen Bildungseinrichtungen
sind von vornherein anhand der Zahlen der Kinder beziehungsweise Schülerinnen und Schüler auf die Kreise sowie in einer 16. Tranche auf die freien Schulen kontingentiert worden. Gegen ein solches Verfahren kann niemand nachvollziehbar argumentieren.
Das Bildungsministerium hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass insgesamt 814 Projekte an Schulen und Kindertagesstätten mit einem Gesamtvolumen von circa 248 Millionen € umgesetzt werden. Wenn man sich die Liste der bewilligten Projekte ansieht, wird klar, dass es keine Probleme mit der Konzentration auf die energetische Sanierung geben wird. Hierbei besteht ganz offenkundig ein hoher Nachholbedarf, auch in den Bereichen, in denen kein unmittelbarer Ausbaubedarf aufgrund der Einführung der neuen Schularten besteht. Es war auch eine richtige Entscheidung, kleine Gemeinden dadurch zu unterstützen, dass das Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 € auf 50.000 € reduziert wurde.
Auch die Bildungsinfrastruktur des Landes, also der Hochschulund Forschungsbereich, profitiert vom Konjunkturpaket II. Das UK S-H kann Maßnahmen in einer Größenordnung von knapp 39 Millionen € durchführen. Weitere 26 Millionen € entfallen auf den sonstigen Hochschulbereich und 12 Millionen € auf die außeruniversitäre Forschung, besonders das GEOMAR, Borstel und das AlfredWegener-Institut. Auch die Volkshochschulen konnten Unterstützung finden.
Ich begrüße es besonders, dass sich die Landesregierung um Transparenz bemüht und auf ihrem Internetauftritt eine eigene Website zur Durchführung des Konjunkturprogramms eingerichtet hat. Ich danke der Landesregierung für ihren Bericht und bitte das Parlament, eine vertiefte und ausführliche Beratung in den Fachausschüssen durchzuführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 1. Quartal dieses Jahres vor. Der Bericht umfasst die Monate Januar bis März 2009.
In diesem Zeitraum haben sich 118 Petenten unserer Hilfe bedient. Die meisten Petitionen betrafen die Bereiche Inneres, Justiz und Finanzen. 101 Petitionen hat der Petitionsausschuss abschließend beraten. Davon konnten 38 % ganz oder zumindest teilweise im Sinne der Petenten entschieden werden. Mit diesem Ergebnis konnte der Petitionsausschuss seine gute Erfolgsquote der letzten Zeit beibehalten.
Ins neue Jahr startete der Ausschuss mit einem umfangreichen Arbeitspensum. Wir haben in diesen Monaten fünf Sitzungen, zwei Anhörungen, zwei Gesprächsrunden, zwei Ortstermine durchgeführt, eine Bürgersprechstunde in Rendsburg angeboten und am 9. Februar die Justizvollzugsanstalt Lübeck besucht. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Fernsehberichterstattung über unseren Besuch in der Justizvollzugsanstalt hinweisen.
Hinweisen möchte ich auch auf die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses. Sie findet am Montag, dem 18. Mai, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Stadtteilzentrum in Wedel statt. Wir setzen damit eine Tradition fort, die wir wieder aufgenommen haben, und wir werden in dieser Legislaturperiode noch weitere Bürgersprechstunden durchführen.
Um Ihnen einen aktuellen Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses zu vermitteln, nun einige Beispiele.
Zunächst ein Fall, der den Ausschuss Ende März auf die Insel Fehmarn führte: Eine Anwohnerin hatte sich an den Petitionsausschuss gewandt. Haus und Grundstück waren bei Regenfällen durch Überschwemmung erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Petentin machte hierfür die nicht ordnungsgemäße Instandhaltung örtlicher Entwässerungsanlagen verantwortlich. Vor Ort konnten wir feststellen, dass sich die vorgefundenen Entwässerungssituationen erheblich von den Plänen unterschieden, die uns zur Bearbeitung in Kiel vorgelegt worden waren. Jetzt soll die gesamte Entwässerung überarbeitet werden. Konkrete Abhilfemaßnahmen sollen eingeleitet werden. Es soll dort versucht werden, die Gesetze der Physik einzuhalten. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Petitionsverfahren in Kürze ganz im Sinne der Petentin abschließen. Das Wasser fließt eben nicht den Berg hinauf. Das haben die in Fehmarn wahrscheinlich noch nicht so richtig begriffen.
Der eben geschilderte Fall zeigt, wie wichtig es sein kann, sich nicht auf vorgelegte Unterlagen zu verlassen, sondern sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Ich freue mich ganz besonders, dass die Kolleginnen und Kollegen immer wieder bereit sind, sich die Dinge vor Ort anzuschauen.
Manchmal ist es auch erforderlich, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Auf diese Weise konnte der Ausschuss einem schwerbehinderten Petenten aus Preetz helfen. Der körperlich schwer beeinträchtigte Mann ist dringend auf einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung angewiesen, verfügt aber nicht über die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel. Der Sachverhalt war aus verschiedenen Gründen problematisch, doch im Rahmen einer Gesprächsrunde hier im Landeshaus konnte gemeinsam mit allen beteiligten Stellen ein konkretes Hilfeangebot für den Petenten erarbeitet werden. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön und Bad Segeberg sowie der Stadt Preetz noch einmal ausdrücklich für ihre konstruktive Zusammenarbeit.
Weniger konstruktiv - und auch das gehört zum Bericht des Petitionsausschusses - gestaltete sich hingegen ein Baugenehmigungsverfahren im Kreis
Pinneberg. Ein Bauinteressent hatte sich beim Petitionsausschuss darüber beschwert, dass seine Bauanfrage abgelehnt worden ist, während ein anderer Bauherr nur wenige Monate später an derselben Stelle ein umfangreiche Baugenehmigung erhalten hat. Der Unmut des Petenten ist sowohl nach Aktenlage als auch nach Ansicht nachvollziehbar. Nach Durchführung eines Ortstermins und einer Gesprächsrunde drängte sich dem Petitionsausschuss der Eindruck der Ungleichbehandlung auf. Während dem Petenten mitgeteilt worden ist, das Grundstück sei unbebaubar, hat der andere Bauinteressent allein durch hartnäckiges Nachhaken sein Ziel erreicht und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erhalten können. Wir sind allerdings einhellig der Meinung gewesen, dass Hartnäckigkeit nicht ein Kriterium für die Erteilung einer Baugenehmigung sein kann.
Wir haben das der erteilenden Behörde auch sehr deutlich mitgeteilt. In seinem Beschluss hat der Ausschuss ausdrücklich beanstandet, dass der Petent nicht ebenso wie der andere Bauinteressent auf alternative Bebauungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht wurde.
Der hier entstandene Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde, widerspricht den Vorstellungen des Petitionsausschusses von einer bürgerfreundlichen, rechtskonform handelnden Verwaltung.
Mit diesen Beispielen aus unserer aktuellen Arbeit komme ich zum Schluss und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem 1. Quartal 2009 zu bestätigen, damit wir in das wohlverdiente Wochenende gehen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was liegt näher, als dass sich der Landtag des Landes zwischen den Meeren mit Küstenschutz und Küsten in SchleswigHolstein auseinandersetzt? Denn der Küstenschutz
Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 106. Sitzung - Freitag, 27. Februar 2009 7905
hat für Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren mit rund 1.200 km Küste parteiübergreifend und unabhängig von der politischen Farbe der Landesregierung oberste Priorität gehabt und wird es weiter haben.
Alle notwendigen Maßnahmen des Küstenschutzes wurden durchfinanziert und nach Prioritäten abgeschichtet umgesetzt. Ich kann mich noch gut an die merkwürdige Situation zum Beispiel in Neufeld erinnern, in der gezielt Misstrauen gegen die SPD-geführte Landesregierung und ihren Willen zum Küstenschutz gestreut wurde. Selbst die Durchführung augenscheinlich begonnener Maßnahmen wurde bestritten. Der Regierung wurde unterstellt, die Sicherheit der Küstenbewohner hintanzustellen.
Auch in Neufeld hat inzwischen teilweise ein Meinungsumschwung stattgefunden. Der Landesdeich dort wurde wie geplant, mit einem Aufwand von 40 Millionen € ertüchtigt, im Sommer letzten Jahres eingeweiht. Er schützt heute besser denn je die Menschen vor gefährlichen Einflüssen des Meeres.
Ein ehrliches Dankeschön auch für den Deich mit Fenster dort - das muss man wissen -, ein besonderes Entgegenkommen des Ministeriums den dortigen Bewohnern gegenüber, ein ehrliches Dankeschön oder gar eine Entschuldigung für das frühere Verhalten habe ich allerdings bisher aus dieser Gegend nicht vernommen. Die Erwartung, dass dies in Zukunft stattfinden wird, wird wohl auch vergebens sein.
Für die SPD hat die Verlässlichkeit im Küstenschutz weiter eine hohe Bedeutung.
Angesichts der neuen Herausforderungen durch den eintretenden Klimawandel mit zu erwartendem Anstieg des Meeresspiegels weltweit und auch vor unseren Deichen sowie dem festzustellenden Rückgang der Biodiversität auf beiden Seiten des Deiches müssen wir den Küstenschutz auch hierauf ausrichten und weiterentwickeln.
Gerade das Thema Biodiversität ist nicht nur für Schleswig-Holstein von hoher Bedeutung. Die Angaben in der Großen Anfrage weisen hier eine beeindruckende Zahl von Lebensräumen - teilweise einmalig wie das Watt an der Nordsee, wir haben gestern bereits ausführlich darüber gesprochen, oder Küstenüberflutungsmoore der Ostsee - aus. Dies verpflichtet zum entsprechenden Schutz in ganz Schleswig-Holstein.
In der Anhörung zur Umsetzung der von Berlin aus beispielhaft vorbereiteten nationalen Biodiversitätsstrategie haben uns die Naturschutzverbände deutliche Kritik mit auf den Weg gegeben. Das Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 signifikant zu reduzieren, kann über den in Schleswig-Holstein gewählten Weg, nur auf Freiwilligkeit zu setzen, meines Erachtens nicht erreicht werden.
Interessenkonflikte mit den Landnutzern müssen auch im Interesse der auf Dauer lebenswerten Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein ausgetragen werden. Sie müssen auch ausdiskutiert werden. Sie dürfen nicht nur dort eingesetzt werden, wo sie gewollt sind, sondern über das vorhandene Ordnungsrecht auch da, wo sie sinnvoll sind. Der Prozess in der Vergangenheit zeigt - insbesondere erinnere ich hier an die Nationalparkdiskussion -, dass auch, wenn einmal etwas gegen kurzfristig gedachte Interessen der Bevölkerung durchgesetzt wird, sich dies sowohl in ökonomischer als auch in ökologischer Hinsicht langfristig für die dortige Bevölkerung, für die dortige Umwelt positiv auswirkt.
- Ja, gut, insbesondere auf dem Wattenmeer. Sonst stehen wir dem Verlust der Biodiversität hilflos gegenüber.
Küstenschutz ist längst mehr als die reine technische Durchführung von Deichneubauten und -verstärkungen. Nur durch eine nachhaltige Entwicklung haben auch zukünftige Generationen die Möglichkeit, die Küsten in der gleichen Art und Weise zu erleben und zu nutzen wie heute. Daher haben wir als SPD eine Große Anfrage zu diesem Thema an die Landesregierung gestellt. Die Antwort der Landesregierung liegt uns nun vor. Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume für die hervorragende Arbeit und die so vorliegende Diskussionsgrundlage in diesem Bereich.
Ich freue mich, dass das Haus es genauso sieht wie ich. Fast 350.000 Menschen und fast 50 Milliarden € an Sachwerten sind durch Sturmfluten gefährdet. Anforderungen durch den Klimawandel und die Entwicklung des Landes müssen immer
wieder neu bewertet werden und in die Maßnahmen zum Küstenschutz einfließen.
Zu unserer Frage der künftigen Anforderungen an den Klimawandel ist festzustellen, dass die Meeresspiegelszenarien noch keine abschließende Bewertung zu den erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2100 erlauben. Die diversen unterschiedlich belastbaren Szenarien verschiedener Wissenschaftler zeigen eine Schwankung des zu erwartenden Meeresspiegelanstiegs zwischen 18 cm und 1,4 m auf.
Aus meiner Sicht realistische Prognosen gehen davon aus, dass der Meeresspiegel vor unseren Küsten in diesem Jahrhundert um 30 bis 60 cm ansteigen wird, wenn das Grönlandeis nicht schneller als angenommen abschmilzt. Im Generalplan Küstenschutz von 2001 wurde ein Klimazuschlag von 50 cm für die Nordsee und die Elbe und von 30 cm für die Ostsee festgelegt. Zusammen mit den festgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen der Deichsicherheit etwa alle zehn Jahre ist hier aus meiner Sicht eine realistische Grundlage geschaffen, um flexibel und zeitnah auf künftige Entwicklungen und Erkenntnisse reagieren zu können.
Maßnahmen des Küstenschutzes sind auch immer ein finanzieller Kraftakt. Seit der Sturmflutkatastrophe von 1962 wurden für den Küstenschutz in Schleswig-Holstein rund 2,4 Milliarden € ausgegeben. Im Jahr 2008 waren es allein rund 50 Millionen €. Es kommt entscheidend darauf an, auch in Zukunft die vom Bund und von der EU für den Küstenschutz bereitgestellten Gelder vollständig durch das Land zu kofinanzieren und so sinnvoll und effektiv in den Küstenschutz für SchleswigHolstein einzubringen. In diesem Zusammenhang werden immer wieder die kostenintensiven Sandaufspülungen zum Beispiel vor Sylt thematisiert, und es werden Alternativen gefordert. Der Umweltausschuss hat sich lange Zeit und intensiv - teilweise auch vor Ort in Dänemark - über Alternativen zu Sandaufspülungen informiert. Für mich bleibt festzuhalten, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine wirksamen Techniken und Maßnahmen ersichtlich sind, die Sandaufspülungen ersetzen oder wirksam ergänzen können.
Wichtige Themen im Küstenschutz sind die nationale und die internationale Abstimmung und Zusammenarbeit, die fortgesetzt und intensiviert werden müssen. Moderne Ansätze wie das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) sind weiterzuentwickeln. Küstenschutz ist eine ständige und existenzielle Aufgabe aller Anrainerstaaten der Nordund Ostsee. In diesem Zusammenhang begrüße ich
es, dass die Bundesregierung aktuell durch verschiedene Maßnahmen intensiv die Umsetzung eines Integrierten Küstenzonenmanagements entsprechend der nationalen IKZM-Strategie fördern will.
Entscheidend sind dabei die Freiwilligkeit des IKZM-Prozesses und die Nutzung als unbürokratisches Instrument zur Konfliktlösung. Eine bessere sektorübergreifende Integration, Kommunikation und Partizipation sowie eine abgestimmte Koordination von Maßnahmen können dazu beitragen, den Küstenbereich als ökologisch intakten und wirtschaftlich prosperierenden Lebensraum zu entwickeln. Küstenschutz und Tourismus schließen sich nicht aus, sondern bedingen sich gegenseitig.
Das wird insbesondere von den Küstenbewohnern anerkannt. All denjenigen, die im Binnenland wohnen, kann ich nur empfehlen, die schleswig-holsteinischen Küsten auch einmal im Urlaub zu besuchen. Die Neuorganisation im Bereich des Umweltund Landwirtschaftsministeriums mit dem neuen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz bietet angesichts der finanziellen Lage des Landes die Garantie, trotz der erforderlichen Personalanpassung weiter effektiven Küstenschutz für die Menschen und für die Natur in SchleswigHolstein zu leisten. Der Küstenschutz ist in all seinen Facetten nicht nur Aufgabe der Landesregierung. Er betrifft auch die Kreise, die Wasser- und Bootsverbände, die Schäfer und viele andere mehr. Der Kollege Ehlers ist nicht hier.
- Ja, ich komme zu meinem vorletzten Satz, Frau Präsidentin. - Ich freue mich, dass uns vom Ministerium ein Bericht gegeben wurde, den wir intensiv und ausführlich diskutieren können. Ich freue mich auf die Diskussion. Bei der Präsidentin bedanke ich mich für ihre Nachsicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das letzte Quartal 2008 vor. Damit haben wir dann bisher vier Tätigkeitsberichte für das vergangene Jahr dem Parlament präsentiert. Ich nehme daher an, dass eine Jahresbilanz über die Tätigkeit des Petitionsausschusses abzulegen ist.
Der Petitionsausschuss hat im vergangenen Jahr 406 Petitionen erhalten und 337 in insgesamt 17 Sitzungen abschließend beraten. Davon konnten 21 % ganz im Sinne der Petenten abgeschlossen werden, 21 % teilweise, sodass wir eine Erfolgsquote von ca. 40 % haben.
Ein großer Teil der Petitionen, mit denen sich der Ausschuss im vergangenen Jahr befasst hat, betraf den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Ein Schwerpunkt hier waren baurechtliche Genehmigungsverfahren, insbesondere an touristisch besonders attraktiven Orten wie zum Beispiel der Insel Sylt, wo ja bekanntlich jeder zusätzliche Quadratmeter, der dort erwirtschaftet werden kann, zählt.
Um das einmal vorwegzunehmen, vielleicht auch für die interessierte Öffentlichkeit: Der Petitionsausschuss kann baurechtswidrige Zustände nicht in
rechtmäßige verwandeln. Das erwarten ja einige Petenten. Das gelingt uns nicht; aber das ist auch keinesfalls unsere Absicht. Es gibt aber immer wieder Fälle, in denen die Verwaltungsentscheidungen für den Betroffenen mit unbilligen Härten verbunden sind. Hier versuchen wir zu helfen, indem wir zwischen Bürgern und Verwaltung vermitteln und nach rechtlich vertretbaren Alternativen suchen.
Nicht immer gelingt uns das so klar wie im Petitionsverfahren 1514. In diesem Verfahren hat der Ausschuss für den Petenten die Aufhebung eines Gebührenbescheides in Höhe von 100 € erreicht. Der Petent sollte nämlich Gebühren für einen abgelehnten Bauantrag bezahlen. Das ist ja nichts Ungewöhnliches, aber im Petitionsverfahren stellte sich heraus, dass das abgelehnte Bauverfahren, ein Carport, genehmigungsfrei war, und der Petent brauchte natürlich nichts zu bezahlen. Dann muss man auch bedenken: Er sollte 100 € für eine Ablehnung bezahlen für einen Baugegenstand, der 1000 € wert war. Hier konnten wir dem Petenten also sehr entgegenkommen.
Eine zunehmende Zahl von Petitionen hatte im vergangenen Jahr die Versorgungssituation von Landesbeamten zum Inhalt. In der Petition 1278 hat sich der Petitionsausschuss für die besoldungsrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Verheirateten ausgesprochen.
In der Petition 1180 hat sich der Ausschuss für einen Polizeibeamten aus dem Kreis SchleswigFlensburg eingesetzt, der aufgrund besonders guter Beurteilungen vorzeitig befördert worden ist und deshalb nun nicht mehr in den Genuss der Anrechnung der Polizeizulage kommen soll.
Nach Angaben des Petenten wird das ungefähr 1.500 € betragen, die er weniger im Jahr bekommt. Ursächlich hierfür ist eine Stichtagsregelung. Das heißt, dieser Petent ist besonders fleißig ist, besonders gut im Dienst gewesen, dann hat er eben Pech gehabt. Wir sind der Meinung, dass das nicht tragfähig ist. Der Ausschuss hält dieses Ergebnis für ungerecht und hat die Petition daher dem Innenund Rechtsausschuss zugeleitet, damit sie bei der anstehenden Novellierung der Besoldungsregelungen für Landesbeamte berücksichtigt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt des Petitionswesens nämlich rund 16 % der Petitionen - betraf den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa. Ein großer Teil dieser Petitionen
kommt hier nach wie vor von Strafgefangenen. Das hat den Ausschuss veranlasst, sich seit Ende des Jahres 2007 noch intensiver mit der Thematik Strafvollzug auseinanderzusetzen. Wir haben bisher zwei Justizvollzugsanstalten besucht, die Justizvollzugsanstalten Lübeck und Neumünster.
Wir wollten mit diesem Besuch die besonders schwere Arbeit der dort beschäftigten Justizvollzugsbeamten würdigen. Wir wollten uns dort mit den Fragen der Gefangenen, die sie häufig an den Petitionsausschuss richten, auseinandersetzen.
Außerdem haben wir im vergangenen Jahr die Bürgersprechstunden wieder eingeführt. Das ist uns gelungen, weil die personelle Ausstattung der Petitionsgeschäftsstelle dies jetzt zulässt. Durch die Bürgersprechstunde haben wir festgestellt, dass es eine ganze Reihe von Petitionen gibt, die nicht an uns herangetragen worden wären, wenn wir nicht direkt zu den Bürgern gegangen wären. Wir haben den Bürgern auch die Aufgaben und Funktionen des Parlaments darstellen können, und wir werden dies im nächsten Jahr wiederholen. Ich bitte Sie, den Bericht und die abgeschlossenen Petitionen des letzten Vierteljahres zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich sage, dass die Auffassungen von CDU und SPD hier in einigen Punkten kontrovers sind, erzähle ich in diesem Haus nichts Neues. Dass die Auffassungen von denen, die an der Küste wohnen, auch etwas unterschiedlich sind, ist ebenfalls bekannt. Die Unterschiede zwischen Dithmarschen und Nordfriesland sind hinlänglich bekannt. Die Nordfriesen waren eher dafür, den Weltnaturerbestatus zu beantragen, während die Dithmarscher aus den Gründen, die wir ebenfalls hinlänglich kennen - ich verweise hier auf die Mittelplate -, in dieser Hinsicht etwas hinhaltender waren. Wir brauchen uns über diese unterschiedlichen Auffassungen nicht weiter zu streiten. Es ist lediglich zu konstatieren, dass es sie gibt. Die Unterschiede liegen in der Natur der Sache.
Der Antrag des SSW hat zwei Seiten. Ich komme zuerst auf die gute Seite zu sprechen. Das Verfahren zur Anmeldung für ein UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer ist ein großes Stück vorangekommen. Endlich ist man sich an der Küste einig ge
worden und trägt die Anmeldung der drei gemeldeten Wattengebiete in den Niederlanden, in Niedersachsen, in Hamburg und in Schleswig-Holstein mit. Auch wir Dithmarscher tun das. Wir freuen uns schon auf das Mitgehen von Dänemark in diesem Bereich.
Für den SSW besteht sicherlich die Möglichkeit, seine vielfältigen Beziehungen in Richtung Dänemark hinsichtlich des Wattenmeeres dort wirksam werden zu lassen und die hinhaltende Taktik der Dänen vielleicht aufzulösen. Das wäre vielleicht eine gute Aufgabe.
Aber auch so erfüllt das angemeldete Gebiet die Voraussetzungen und enthält alles, was zum Ökosystem Wattenmeer gehört. Es umfasst eine repräsentative Fläche von circa 10.000 km2, auf denen die besondere Dynamik des Watts erhalten bleiben kann sowie die Rastplätze für Zugvögel und die Aufzuchtgebiete für Fische gesichert sind. Ich hoffe sehr, dass wir die Anerkennung von der UNESCO schon bis zum Sommer 2009 erhalten werden.
Beim Besuch in den drei Gebieten hat der von der UNESCO beauftragte Direktor für Schutzgebiete, Pedro Rosabal, zwar generell Zustimmung zur Anmeldung signalisiert, aber auch deutliche Kritik an der bestehenden, gesetzlich gestatteten Förderung von Erdöl und Erdgas geäußert. Diese Rohstoffnutzung hat nach seiner Auffassung in den herausragenden Gebieten eines Weltnaturerbes nichts zu suchen. Da müssen wir natürlich wissen, dass in den Niederlanden dort Erdgas gefördert wird. Das darf man vor diesem Hintergrund auch nicht vergessen.
Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium entschieden, in kleinem Volumen Enklaven aus dem Anmeldeverfahren herauszunehmen. Dies betrifft sowohl den Standort Mittelplate als auch die Flächen, auf denen RWE-Dea angekündigt hat, neue Probebohrungen durchführen zu wollen - sogenannte temporäre Explorationen. Das Ziel, die Anmeldung des Weltnaturerbes nicht zu gefährden, begrüße ich. Die Herausnahme der möglichen Flächen für Probebohrungen darf jedoch nicht als Präjudiz im Hinblick auf ein mögliches Genehmigungsverfahren gewertet werden.
Unsere Haltung zu neuen Probebohrungen im Nationalpark Wattenmeer ist klar und wird durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu den Festlegungen im Nationalparkgesetz untermauert. Senkrechte Explorationsbohrungen im Nationalpark dürfen allenfalls und nur unter strengen Vorgaben
von der Mittelplate aus, Schrägbohrungen nur von außerhalb des Nationalparks aus durchgeführt werden. Ich hoffe, dass sich auch die Landesregierung klar zum Nationalparkgesetz in diesem Punkt bekennt und keine neuen Bohrungen genehmigt.
Auf Dauer muss es unser gemeinsames Ziel sein, den Nationalpark - unabhängig von der Frage des Weltnaturerbes - frei von Ölförderung zu halten. Es ist schon paradox: Gerade in einem besonders schützenswerten Wattenmeer-Gebiet wird Öl gefördert und so später massiv CO2 freigesetzt. Angesichts der Diskussion, die wir vorhin geführt haben, müssen wir uns das natürlich auch überlegen.
Dies fördert durch seine Klimaschädlichkeit den Anstieg des Meeresspiegels und gefährdet das Watt an unserer Küste im Bestand. Angesichts dieser Entwicklung hoffe ich auf die Vernunft bei RWEDEA und darauf, dass sie durch Genehmigungsverfahren für neue Probebohrungen - neben der aus unserer Sicht klar entgegen stehenden juristischen Lage - kein Öl ins Feuer kippt. Die Menschen an der Küste in Schleswig-Holstein würden dieses Vorgehen nicht verstehen und lehnen es ab.
Man kann unserer Region kein technikfeindliches Verhalten vorwerfen. Wir haben hier viel gestattet. In Friedrichskoog haben wir eine große Landförderanlage, eine große Landverarbeitungsanlage. Wir haben in Friedrichskoog auch die Möglichkeit schaffen lassen, dass dort vom Land aus gebohrt wird. Die RWE Dea tut dies auch. Wir haben gestattet, dass die RWE Dea Grundlagenbohrungen, Grundlagenexplorationen dort vorgenommen hat. Wir sind weitestgehend einverstanden mit der Existenz der Mittelplate.
Ich verstehe überhaupt nicht, dass es technologisch nicht möglich sein sollte, von der Bohrungsstelle Friedrichskoog aus zu bohren und zu explorieren.
Herr Präsident! Noch ein Satz. Ich bin sofort fertig. - Deshalb bin ich zwar gegen diese Probebohrung. Ich sehe aber hinter dem Antrag des SSW stehende Interessen, die ich teilen kann. Die Annahme des Antrags würde allerdings das laufende Genehmigungsverfahren zur Anerkennung des Weltnaturer
bes Wattenmeer unnötig gefährden. Deshalb ist der Antrag obsolet.
In Anbetracht der vorangeschrittenen Zeit möchte ich mich auf wenige wesentliche Punkte beschränken. Das Schulgesetz, das wir verabschiedet haben, ist als Antwort auf die Anforderungen der demografischen Entwicklung und der neuen pädagogischen Anforderungen an unsere Schulen stringent, zielführend und in die Zukunft gerichtet, nicht rückwärts gewandt, wie einige andere argumentieren, dass wir zurück wollten in das 19. Jahrhundert. Es wird dazu beitragen, dass das Ziel des Schulgesetzes, so viel Bildung für den Einzelnen wie möglich und so viel Förderung und Unterstützung wie erforderlich, voll umgesetzt werden kann. Dabei helfen die neuen Grundstrukturen des Schulgesetzes. Dabei helfen die neuen Schulen, die Gemeinschaftsschule als Ganztagsschulbetrieb, als Schule des gemeinsamen Lernens für alle bis zum Schulabschluss, die Regionalschule als gemeinsame Schule mit gemeinsamer Orientierungsstufe in den Klassen fünf und sechs; dabei hilft auch die angestrebte, von uns gemeinsam beschlossene Zweigliedrigkeit des schleswig-holsteinischen Schulwesens, so wie eben dargestellt und wie bereits in neun Bundesländern angestrebt oder durchgeführt.
Deshalb schließen wir uns den Ausführungen des Bildungsausschusses an und werden das Votum der Initiative ablehnen. Ich bitte Sie, dem zu folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2008 vor. Der Bericht umfasst die Monate Juli bis September. Insgesamt hat der Ausschuss in drei Sitzungen 69 Petitionen abschließend beraten, 42 % der Petitionen konnten ganz oder zumindest teilweise im Sinne der Petenten entschieden werden. Das ist
erneut ein gutes Ergebnis, das unsere Arbeit im Petitionsausschuss bestätigt.
Zudem hatte der Petitionsausschuss trotz Ferienzeit eine Vielzahl von Neuzugängen zu verzeichnen. Insgesamt sind 117 neue Petitionen in den drei Sommermonaten bei uns eingegangen. Viele dieser im letzten Quartal neu eingegangenen Petitionen können in diesem Quartal bereits abgeschlossen werden, sodass ich schon im nächsten Bericht darüber berichten kann. Das heißt konkret, die Bearbeitungsdauer von Petitionen konnte in den letzten Monaten deutlich verkürzt werden, und der Bericht des Petitionsausschusses erfolgt jetzt immer unmittelbar im Anschluss an das abgelaufene Quartal, sodass der Landtag und die Bürgerinnen und Bürger des Landes ganz aktuell über die Entscheidungen des Petitionsausschusses informiert werden.
Zu dieser äußerst positiven Entwicklung kann ganz wesentlich die Stabilisierung der Personalsituation in der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses beitragen. Ich möchte mich hier ganz besonders beim Präsidenten für sein Verständnis für den Petitionsausschuss und seine Anliegen bedanken. Die verbesserte Personalausstattung hatte darüber hinaus noch einen weiteren positiven Effekt: Endlich konnte der Petitionsausschuss einen lang gehegten Plan realisieren und erstmalig in dieser Legislaturperiode eine Bürgersprechstunde anbieten, die in den letzten Legislaturperioden schon häufiger durchgeführt wurden.
Ein solche Angebot ist - wie Sie sich sicherlich vorstellen können - relativ aufwendig und nur mithilfe eines entsprechenden Mitarbeiterteams umsetzbar, das wir jetzt im Petitionsausschuss zur Verfügung haben. Ich habe eben darauf hingewiesen.
Trotz des personellen und zeitlichen Aufwands ist die Durchführung von Bürgersprechstunden aus meiner Sicht kein Luxus, sondern vielmehr ein Muss, wenn man die Arbeit des Petitionsausschusses breiten Schichten der Bevölkerung nahebringen und die Berührungsängste gegenüber dem Parlament abbauen will.
In Heide, unserer ersten Station
- ja, welch ein Zufall -, haben wir jedenfalls beste Erfahrungen gemacht. Wenn örtliche Abgeordnete gern in ihren Abgeordnetenbezirken eine Bürgersprechstunde abhalten möchten, brauchen sie sich nur an den Vorsitzenden zu wenden. Der wird sehr gern mit den Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, mit
dem Berichterstatter und dem örtlichen Abgeordneten eine Bürgersprechstunde durchführen.
Wir vonseiten des Petitionsausschusses erwarten auch Anregung aus den einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins.
- Dann fangen wir mit A an. - In Heide, unserer ersten Station, haben wir jedenfalls beste Erfahrungen gemacht. Die Bürger haben das Angebot des Petitionsausschusses rege genutzt. Weitere Bürgersprechstunden sind landesweit in Planung, und wir sind hier für jede Anregung dankbar.
Besonders erfreut bin ich auch darüber, dass die Landespresse inzwischen verstärkt auf die Tätigkeit des Petitionsausschusses aufmerksam geworden ist. Zurückzuführen ist das auf einen kontinuierlichen Ausbau unserer Öffentlichkeitsarbeit. Themen aus dem Petitionsausschuss finden ihren Niederschlag in der aktuellen Berichterstattung der Presse und werden von der Öffentlichkeit auch wahrgenommen.
So wurde ich kürzlich als Vorsitzender des Petitionsausschusses zu einer Veranstaltung eingeladen, die sich mit Wahrnehmungsstörungen bei Schülern und Schülerinnen beschäftigte. Eltern hatten in der Heimatpresse einen Bericht gelesen, wie der Petitionsausschuss betroffenen Kindern ganz konkret helfen konnte. Ich habe darüber insbesondere den Müttern berichtet. Ich habe sie auch auf die Möglichkeiten des Petitionsausschusses und des Petitionswesens in Schleswig-Holstein hingewiesen.
Ich würde mich freuen, wenn die öffentliche Berichterstattung dazu beiträgt, dass das Parlament zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und natürlich zur Darstellung des Landtags von SchleswigHolstein noch mehr in Anspruch genommen wird.
Um Ihnen einen aktuellen Eindruck unserer Tätigkeit zu vermitteln, möchte ich Ihnen nun zwei Beispiele aus dem neuen Bericht schildern.
Ziemlich genau ein Jahr ist es her, dass sich der Petitionsausschuss für Vermieter von Ferienwohnungen stark gemacht hat, die ganzjährig zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen wurden, obwohl sie ihre Ferienwohnungen nur saisonal vermieteten. Jetzt konnte der Petitionsausschuss einem Vermieter aus Dithmarschen - welch ein Zufall - eine erfreuliche Mitteilung machen: Die Landesrund
funkanstalten haben sich auf Vorschlag der Bundesländer auf eine Kulanzregelung geeinigt. Danach können Vermieter einzelner Ferienwohnungen, die nicht unter das sogenannte Hotelprivileg fallen, nunmehr eine saisonale Freistellung von den Rundfunkgebühren beantragen, wenn ihre Ferienwohnung mindestens drei zusammenhängende Monate im Jahr nicht vermietet wird.
Ich begrüße sehr, dass hier eine Regelung gefunden worden ist, die die Interessen der zahlreichen privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Urlaubsland Schleswig-Holstein angemessen berücksichtigt. Auch dies ist ein Beitrag für den Tourismus.
In einem anderen Petitionsverfahren konnte sich der Petitionsausschuss erfolgreich für ein hochbetagtes Ehepaar aus dem Kreis Steinburg einsetzen. Die Eheleute - beide weit über 80 - waren vom Statistischen Amt aufgefordert worden, Erhebungsbögen zum Mikrozensus auszufüllen. Weil sie der Auskunftspflicht nicht nachgekommen waren, ist ihnen ein Ordnungsgeld angedroht worden. Wie gesagt: Beide sind weit über 80. Die Eheleute hatten allerdings keineswegs die Absicht, die statistische Erhebung zu boykottieren. Vielmehr waren sie verunsichert und mit den umfangreichen Formularen komplett überfordert.
Glücklicherweise konnte die Sache nach Einschaltung des Petitionsausschusses schnell und unbürokratisch geregelt werden. Ein Mitarbeiter des Statistischen Amtes hat die Petenten angerufen und ausführlich beraten. Nach einer Fristverlängerung waren auch sie in der Lage, die Bögen ordnungsgemäß auszufüllen. Das Statistische Amt hat angesichts der demografischen Entwicklung in Schleswig-Holstein im Übrigen versichert, dass es Auskunftspflichtigen in ähnlich gelagerten Fällen auch zukünftig hilfreich entgegenkommen will, was ich natürlich ausdrücklich begrüße.
Mit diesen Beispielen aus unserer aktuellen Arbeit komme ich zum Schluss und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem dritten Quartal 2008 zu bestätigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Schulgesetz geht in § 4 vom Recht der jungen Menschen auf eine ihrer Begabung, ihren Fähigkeiten und ihren Neigungen entsprechenden Erziehung aus und erklärt es zur Aufgabe der Schule, die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln. Das schließt die Verpflichtung ein, auch das obere Fünfzigstel der Schüler, die als umfassend intellektuell hochbegabt gelten, und genauso die vielen, die in bestimmten Bereichen herausragende Talente besitzen, dazu zu bringen, diese Talente zu entfalten.
Die Landesregierung hat im Frühjahr auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU mit zahlreichen Daten und Fakten geantwortet, die deutlich machen, dass auch in unserem Bundesland eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für hochbegabte Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schule und schulbegleitend existiert.
Auch die Karg-Stiftung für die Förderung hochbegabter Kinder resümierte in einer länderübergreifenden Darstellung der Fördermaßnahmen, dass für die Förderung Hochbegabter in den letzten Jahren viel getan wurde.
Sie stellte fest, dass manche Bundesländer eher auf Segregation, andere auf Enrichment setzen, ohne dass die Stiftung das eine Prinzip über das andere stellen wollte. Das Grundprinzip der Hochbegabtenförderung in Schleswig-Holstein ist dabei nicht die Segregation, also die Einrichtung von besonderen Schulen für Hochbegabte, sondern ein möglichst umfassendes Förderangebot auf der Basis der Integration.
Insofern erschließt der Antrag, den die Fraktionen von CDU und SPD heute vorlegen, kein Neuland,
sondern baut auf festen Grundlagen auf. Unser Antrag stellt in den Mittelpunkt, dass der Schwerpunkt auf der Diagnostik liegt. Dieser birgt das Problem, dass der Begriff „Hochbegabung“ nicht eindeutig definiert ist und dass es kein unstrittiges und allseits angewendetes Diagnoseverfahren gibt. Es ist deshalb im Rahmen der Stärkung der pädagogischen Kompetenz der künftigen Lehrerinnen und Lehrer bereits im Studium erforderlich, verpflichtende Lehreinheiten zu den Themen Diagnostik und Förderung besonderer Begabungen einzuführen. Dies sollten wir auch auf die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten ausweiten. Genauso wichtig ist es deshalb, die Weiterqualifikation derjenigen Lehrkräfte zu intensivieren, die bereits im Schuldienst sind. Das Fortbildungsangebot soll so ausgeweitet werden, dass wir an jeder Schule mindestens eine einschlägig qualifizierte Lehrkraft haben.
Darüber, in welcher Form dies geschieht, muss sorgfältig diskutiert werden. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Neustrukturierung des Hochschulstudiums und besonders der Lehrerausbildung nicht immer nur nach dem Prinzip additiv statt alternativ vorgehen kann, wenn der Studienerfolg nicht durch Überforderung infrage gestellt und die Leistungsfähigkeit der lehrerbildenden Universitäten nicht überstrapaziert werden sollen.
Die bereits erwähnte Antwort auf die Große Anfrage listet eine große Zahl an Förderangeboten im Rahmen der schulischen Angebote auf. Ferner zeigt sie darüber hinausgehende Programme und auch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Landes auf, an der sich mehrere Hochschulen und Forschungseinrichtungen beteiligen. Nicht jeder Schüler wohnt im Einzugsbereich einer Hochschule oder einer sonstigen wissenschaftlichen Einrichtung. Wir sollten daher auch nach Möglichkeiten suchen, solche Chancen auch denjenigen Schülerinnen und Schülern eröffnen zu können, die nicht in Ballungszentren wohnen. Ich gehe davon aus, dass es Diskussionsbedarf zu unserem Antrag gibt, dem wir im Bildungsausschuss nachkommen sollten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber nordfriesischer Kollege, was bleibt mir noch zu sagen? Eigentlich nichts. Aus Dithmarscher Sicht kann man das natürlich besonders beleuchten. Besonders erfreut es mich nicht, wenn unser Innenminister sagt: Wir sind noch nicht am Ende des Weges angekommen. Es erfreut mich aber, wenn er gleichzeitig sagt: Wir machen weiter.
Das ist die erste zentrale Aussage, die man nennen könnte. Nach der zehnjährigen Diskussion um den Unfall der „Pallas“ vor Amrum ist eines ganz entscheidend. Es ist uns gelungen, ein maritimes Sicherheitszentrum zu gründen. Es ist uns gelungen, die unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammenzufassen. Das ist die eine Seite der Medaille. Es ist uns aufgrund des Widerstandes der niedersächsischen Landesregierung nicht gelungen, ein Havariekommando zusammenzusetzen, eine einheitliche Küstenwache zu gründen, die mit einem einheitlichen Kommando bei einem schwierigen Havariefall vorgehen könnte. Die niedersächsische Landesregierung ist in diesem Fall überhaupt nicht bereit, von ihrem Weg abzugehen.
Das ist jedoch der Weg, den wir gemeinsam in Zukunft beschreiten sollten. Alles andere in diesem Zusammenhang ist schon gesagt.
Es freut mich ganz besonders, dass die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordsee den Faden der Diskussion wieder aufnehmen will und in den nächsten beiden Wochen sowohl die Fraktion der CDU/CSU als auch die Fraktion der FDP im Bundestag besuchen will, um nochmals verstärkt darauf zu drängen, dass wir zu einem einheitlichen Vorgehen kommen. Dann kann ich den Innenminister und sein Ministerium nur unterstützen, den Weg fortzusetzen und genau an dieser Stelle weiterzumachen. Denn wir können es uns bei einem zweiten solchen Unfall nicht leisten, dass gerade an der Nordsee nicht mit einheitlicher Stimme gesprochen wird und irgendwelche Zuständigkeiten möglicherweise zerfasern. Es ist uns gelungen, auf Landesebene eine einheitliche Meinung zu erzielen. Die Niedersachsen müssten sich nun daran erinnern, dass auch sie an der Nordsee liegen, und an dieser Stelle weitermachen.
Ich bedanke mich. Ich habe meine Redezeit nicht ausgeschöpft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es war eine richtige Entscheidung, die Berichtspflicht der Landesregierung zur Unterrichtssituation im abgelaufenen Schuljahr nicht auf dem Altar der Entbürokratisierung zu opfern. Ganz abgesehen davon, dass die Regierung ohnehin einen Großteil dieser Daten für die Vergleichsstatistik der Kultusministerkonferenz erstellen muss, zeigen diese Berichte auch für uns kurzfristige ebenso wie
langfristige Entwicklungstendenzen unserer Schulen.
Die demografische Entwicklung birgt wenig Überraschungen. An den allgemeinbildenden Schulen gehen die Schülerzahlen per Saldo deutlich zurück, während sie an den berufsbildenden Schulen mit ihren älteren Schülern nochmals, aber vermutlich zum letzten Mal deutlich nach oben gehen. Anders als noch im Vorjahr sinken die Schülerzahlen an den Förderzentren deutlich stärker, als die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im integrativen Schulwesen anwächst. Es findet also nicht einfach eine Verschiebung zwischen beiden Systemen statt.
Unbefriedigend ist weiterhin die große Nachfrage nach Angeboten für Jugendliche ohne Ausbildung. Das ist unbestritten. Ein Zuwachs von 40 % bei den Berufseingangsklassen ist alarmierend, auch wenn sich hinter diesem hohen Prozentsatz „nur“ 532 Fälle verbergen und wir bei den Berufsschülern mit Ausbildungsverhältnis einen deutlichen Zuwachs von 4,3 % haben. Dabei ist hervorzuheben, dass die Mädchen erstmals stärker von der wirtschaftlichen Konsolidierung profitieren als die Jungen. Ich hoffe, dass es trotz der Verwerfungen, die wir im Moment zu verzeichnen haben, dabei bleibt.
Die Abschaffung der Zurückstellungen von der Einschulung hat sich erfreulicherweise nicht dahin gehend entwickelt, dass mehr Kinder verspätet eingeschult werden, im Gegenteil, im vergangenen Jahr sind es absolut und prozentual weniger gewesen denn je.
Wenn wir die Anmeldungen und Übergänge auf die weiterführenden Schulen betrachten, können wir mit Freude feststellen, dass immer mehr Eltern einen möglichst hohen Abschluss für ihre Kinder anstreben. Die Flucht aus dem Hauptschulabschluss hält an. Die Gymnasien profitieren davon, gerade was die Bildungserwartungen der Mädchen angeht.
Das ist auch notwendig, denn eine Abiturientenquote von nur 22,6 % ist im Bundesdurchschnitt immer noch unterdurchschnittlich und erst recht nicht konkurrenzfähig mit den meisten anderen OECD-Ländern. Das sage ich Ihnen als Vertreter eines Landkreises, der die geringste Abiturientenquote in Schleswig-Holstein hat. Das kann nicht daran liegen, dass die Kinder dort dümmer sind als woanders, sondern das liegt an der Struktur, auch wenn der Vertreter aus Nordfriesland das bezweifelt.
- Der Vertreter aus dem Kreis Steinburg hat da eine andere Auffassung. Das wird im Rahmen der zukünftigen Kreiskooperation natürlich anders werden.
Die Versorgung mit Unterrichtsstunden pro Schüler hat sich logischerweise dort deutlich verbessert, wo die Schülerzahlen zurückgegangen sind. Wo sie weiterhin steigen, zum Beispiel bei den Gymnasien, hat sich dieser Indikator leicht verschlechtert. Wir haben das vorhin schon gehört.
Berücksichtigen wir aber den erteilten Unterricht pro Klasse, so können wir darauf hinweisen, dass diese Kennziffer seit Jahren auf einem Level von circa 31 nahezu unverändert ist. Dazu trägt auch der Einsatz von circa 400 Lehramtsanwärtern mit einem Gegenwert von circa 100 Lehrerplanstellen durch eigenverantwortlichen Unterricht bei. Das Land wird - wenn der Landtag dem Haushaltsentwurf der Landesregierung folgt - in den nächsten beiden Jahren insgesamt 930 neue Lehrerstellen schaffen. Das kommt gerade den Gymnasien zugute: 2009/2010 erhalten sie per Saldo 380 Stellen gegenüber 2008 mehr.
Auch wenn die knappe Hälfte der neuen Stellen für die Rückzahlung der Vorgriffsstunde verbraucht wird, ist dies angesichts rückläufiger Schülerzahlen und vor dem Hintergrund der Landesfinanzen ein bedeutender Schritt zur Stabilisierung und zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Es möge niemand sagen, die Rückzahlung der Vorgriffstunde sei überflüssiger Luxus. Wir haben vor etlichen Jahren eine Zusage gemacht, die wir jetzt einlösen. Ein Bruch dieses Versprechens wäre ein Affront gegenüber den weit über 20.000 Lehrerinnen und Lehrern in unserem Land gewesen, die jeden Tag eine schwierige Arbeit zu leisten haben und denen wir durch unsere Reform viel abverlangen. Bei denen bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich.
Wir erhalten Briefe und führen Gespräche mit Vertretern von Gymnasien, an denen akute Probleme bei der Unterrichtsversorgung aufgetreten sind. Wir sollten den Ursachen darüber im Einzelnen nachgehen. Ich bin überzeugt, wir werden nirgends feststellen, dass das Planstellenzuweisungsverfahren nicht korrekt angewendet wurde. Natürlich kann das Bildungsministerium keine zusätzlichen Lehrer über das Planstellenbudget hinaus herbeizaubern, das wir ihm im Rahmen des letzten Doppelhaushalts vorgegeben haben. Aber das eine oder andere Problem hat sicherlich mit schulinternen Entschei
dungen zu tun, zum Beispiel, wie hier schon geschildert, mit sehr kleinen Klassenbildungen.
Ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Präsident. - Wir wollen diesen Bericht zur abschließenden Beratung in den Bildungsausschuss überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen heute noch druckfrisch - anders als in der Vergangenheit - den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 2. Quartal 2008 vorstellen zu können.
Der Ausschuss hat in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 95 Petitionen abschließend beraten und einen Ortstermin durchgeführt. Rund 34 % der Petitionen konnten ganz oder teilweise im Sinn der Petenten entschieden werden. Das bedeutet, auch in diesem Quartal hat sich für rund ein Drittel der Petentinnen und Petenten die Hinwendung zum Petitionsausschuss gelohnt. Ich finde, mit diesem Ergebnis können wir durchaus zufrieden sein.
Wie schon häufiger möchte ich Ihnen zwei Beispiele aus dem aktuellen Bericht nennen.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind Vater oder Mutter eines Kindes, das seit seiner Geburt mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat. Sie haben Ihr Kind nach allen Kräften unterstützt, Tage und Nächte im Krankenhaus verbracht und wünschen sich nichts mehr, als dass Ihr Kind eines Tages in der Lage sein wird, ein möglichst normales und unbeschwertes Leben zu führen.
Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg zur Integration ist die Einschulung - so sollte es jedenfalls sein. So haben wir es uns hier auch zum Beispiel mit dem neuen Schulgesetz vorgenommen: Kombiklassen in den Grundschulen, sonderpädagogische Förderangebote in Kooperation mit spezialisierten Förderzentren, Nachteilsausgleich und andere gezielte Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass behin
derte Kinder die gleichen Chancen an der Schule erhalten wie ihre nicht behinderten Mitschüler.
Auf dieses bewährte Konzept der Integration haben auch zwei Familien aus den Kreisen RendsburgEckernförde und Nordfriesland ihre Hoffnung gesetzt und sind bitter enttäuscht worden und haben zum letzten Mittel, dem Hinwenden zum Petitionsausschuss, gegriffen.
Von Chancengleichheit in den Grundschulen konnte für die schwerbehinderten Kinder der Petenten keine Rede sein. Die betreffenden Grundschulen haben den Kindern trotz nachgewiesener beziehungsweise durch mehrere ärztliche Gutachten dokumentierter schwerer Behinderungen keinerlei Nachteilsausgleich gewährt. Das heißt, körperliche Einschränkungen wie Schwerhörigkeit, motorische Entwicklungsverzögerung oder eine eingeschränkte Belastbarkeit sind nicht berücksichtigt worden, was sich auch auf die Benotung ausgewirkt hat. In einem Fall hätte zudem ein sonderpädagogischer Förderplan erstellt werden müssen. Auch dies ist nicht geschehen.
Erst nachdem die Eltern den Petitionsausschuss eingeschaltet hatten, ist mit einer umfangreichen Aufarbeitung der Versäumnisse begonnen worden. Zu diesem Zeitpunkt - das möchte ich betonen - waren die Schüler bereits in der 4. Klasse, hatten ihre Grundschulzeit also fast beendet.
Trotzdem konnte der Petitionsausschuss den Schülern helfen. In einem Fall hat das Petitionsverfahren zu einer Revidierung der Schulübergangsempfehlung geführt. Die Empfehlung ist von „Hauptschule“ auf „Realschule“ korrigiert, und die Grundschulen dürften für die Zukunft viel über den Umgang mit behinderten Kindern gelernt haben. Die negativen Erfahrungen allerdings, die die Kinder während ihrer Grundschulzeit gemacht haben - erlauben Sie mir diese persönliche Bemerkung -, werden sich vermutlich nicht so leicht korrigieren lassen. Vielleicht konnten wir als Petitionsausschuss erreichen, dass anderen Kindern ähnliche Erfahrungen an den betroffenen Schulen erspart bleiben.
In einem anderen Fall hat sich der Petitionsausschuss für den Schutz der Privatsphäre von Strafgefangenen eingesetzt. Ich möchte hierzu anmerken, dass der Petitionsausschuss nach wie vor ein wichtiger Ansprechpartner für die Strafgefangenen in den schleswig-holsteinischen Vollzugsanstalten ist, und wir haben als Petitionsausschuss auch schon Strafanstalten besucht.
In dem betreffenden Petitionsverfahren hatte die JVA Lübeck Schreiben eines Strafgefangenen an
seine Verlobte angehalten, weil diese beleidigende Äußerungen gegen Vollzugsbeamte enthielten. In seinem Beschluss hat der Petitionsausschuss unmissverständlich klargestellt, dass dieses Vorgehen nicht der geltenden Rechtsprechung entspricht. Da davon auszugehen ist, dass Briefe, die an enge Vertrauenspersonen gerichtet sind, von der Öffentlichkeit gänzlich abgeschirmt sind und nur den rein privaten Bereich betreffen, wiegt der Schutz der Privatsphäre stärker als der Aspekte der Ehrverletzung.
Der Petitionsausschuss hat der Justizvollzugsanstalt Lübeck daher empfohlen, dem Schutz der Privatsphäre der Strafgefangenen in Zukunft entsprechend Rechnung zu tragen.
Das war ein kurzer Auszug aus dem mehrseitigen Bericht, der jederzeit als Lektüre empfohlen werden kann. Ich bitte Sie zum Schluss, die Erledigung der Petitionen für das 2. Quartal 2008 zu bestätigen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Debatte hier im Landtag im April sind zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorgelegt worden, die rechtlich neue Erkenntnisse liefern. Dem von der SPD-Fraktion erbetenen Gutachten zu Probebohrungen nach Erdöl im Wattenmeer ist klar zu entnehmen, dass senkrechte Explorationsbohrungen im Nationalpark allenfalls und nur unter strengen Vorgaben von der Mittelplate aus erfolgen dürften. Die SPD hat schon seit Jahren die Position vertreten, dass Bohrungen jeglicher Art im hochsensiblen Gebiet des Nationalparks Wattenmeer nur von der Plattform Mittelplate oder als Schrägbohrungen nur von außerhalb des Nationalparks durchgeführt werden dürfen. Als Bewohner eines Randgebietes des Nationalparks kann ich sagen, dass wir mit dieser Regelung bisher auch gut gelebt haben. Wir haben diese Position 1999 dann
im Nationalparkgesetz verankert. Sie lässt sich jetzt juristisch auch nicht wegdiskutieren.
Auch das von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN erbetene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes liegt vor und kann dankenswerterweise - ebenso wie das von uns in Auftrag gegebenes Gutachten - als Umdruck eingesehen werden. Im Ergebnis stellt das Gutachten fest: Hinsichtlich des bergrechtlichen Konzessionsverfahrens besteht legislativer Handlungsbedarf. Der Bundesgesetzgeber hat zur Erfüllung seiner mitgliedstaatlichen Umsetzungsverpflichtung die Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie in das Bergrecht zu integrieren und sicherzustellen, dass bereits vor Erteilung einer Bergbauberechtigung eine Verträglichkeitsprüfung durch die nach Bergbaurecht zuständige Behörde durchgeführt wird. Ob und inwieweit aufgrund dieses Handlungsdefizits das Genehmigungsverfahren der RWE Dea für die Ölförderung im nordfriesischen Teil des Nationalparks Wattenmeer beeinflusst wird oder ob der im Antrag vorgeschlagene Weg der richtige ist, muss juristisch geprüft und bewertet werden. Das Ziel des Antrags ist jedoch richtig. Daher sollten wir uns im Umwelt- und im Wirtschaftsausschuss schnell einig werden.
Fernab aller juristischen Details, über die wir noch diskutieren sollten, sollten wir nicht aus den Augen verlieren: Bei der aus der Sicht der Ölkonzerne angesichts endlicher Vorräte und stetig steigender Preise verständlichen Suche nach neuen Erdölvorkommen auch in Deutschland sollte der Nationalpark Wattenmeer von vornherein ausgeschlossen sein. Dies gebietet schon das laufende Anerkennungsverfahren betreffend das Wattenmeer als Weltnaturerbe. Natürlich hat die Mittelplate Bestandsrecht; das gehört mit dazu. Auch wenn die bestehende Ölförderung Bestandsschutz genießt und dies der UNESCO auch bekannt ist, macht es sich nicht gut, wenn während des aktuellen Besuchs von Experten der Weltnaturschutzunion im Auftrag der UNESCO öffentlich immer noch über eine ausgeweitete Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer diskutiert wird.
Diese Diskussion müssen wir schnell beenden und unsere Kräfte darauf konzentrieren, wie die weltweit einzigartige Naturlandschaft des Wattenmeeres möglichst bald in die Weltnaturerbeliste aufgenommen werden kann, um dann überall auf der Welt noch bekannter und attraktiver zu werden. Dies dient der Natur, der Umwelt und über ein hö
heres Touristenaufkommen auch den Menschen und der Wirtschaft an der Westküste. Ich bitte daher, den Antrag an die beiden Ausschüsse zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Natürlich begrüßen wir, dass der Wärmelastplan der Elbe von 1973 endlich ersetzt wird. Das war lange fällig, und das Ministerium ist hier auf einem guten Weg.
Mit der Erstellung des Wärmelastplans soll für die Elbe gewährleistet werden, dass die Wassertemperatur durch die Kühlwassereinleitungen der Kraftwerke - und nicht nur der Kraftwerke - nicht über ein bestimmtes Niveau ansteigt und das Ökosystem nicht nachhaltig geschädigt wird. Der neue Wärmelastplan wird auf einem hydraulischen Rechenmodell basieren. Er ist aus unserer Sicht ein überaus wichtiges Instrument für den Natur- und Umweltschutz. Bei den Planungen der vielen Kraftwerke entlang der Elbe wurde es auch Zeit, denn den Fischen darf nicht die Puste ausgehen - nicht nur den Fischen.
Ich will hier noch einmal auf die internationalen Verpflichtungen, zum Beispiel die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die europäische Fischgewässerrichtlinie, hinweisen. Wir müssen unsere Gewässer in einen guten - besser noch: sehr guten - Zustand bringen, und das ist auch richtig so. Wir können nicht hinsichtlich des Verlustes der biologischen Vielfalt die Augen schließen und so tun, als ob uns das alles nichts anginge in Europa und auch hier in Schleswig-Holstein.
Außerdem ist das Aufheizen unserer Flüsse ein wirtschaftlicher Schaden. Die Fischer sind schon von den Elbvertiefungen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, betroffen. Die Erhöhung der Wassertemperatur durch das Einleiten von Kühlwasser führt zu Sauerstoffmangel, der den Fischen nicht bekommt. Wir müssen vorbeugende Maßnahmen einleiten. Der Wärmelastplan ist eine Möglichkeit.
Von den Horrorszenarien der Industrie hinsichtlich Arbeitsplatzverlusten halte ich in diesem Zusammenhang überhaupt nichts. Das Herunterkühlen auf 28° C ist technisch möglich. An diesen 28° C sollten wir festhalten.
Wovon die Sozialdemokratie auch nichts hält, ist das will ich hier mit aller Deutlichkeit betonen -, dass wir die Pflichten unserer Nachbarn Hamburg und Niedersachsen übernehmen. Die sollen sich genauso dem Wärmelastplan verbunden fühlen wie wir. Eine einseitige Lastenverteilung lehnen wir ab.
Nach dem Bericht des Ministers befinden wir uns hier auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass die Niedersachsen und insbesondere die Hamburger sich zu gegebener Zeit an die Absprachen erinnern. Wir haben in der Vergangenheit in dieser Beziehung in dem einen oder anderen Fall auch eine andere Einstellung der Hamburger kennengelernt. Dabei weise ich in diesem Zusammenhang auch auf die Diskussion um Moorburg hin. Hinhaltende Argumente sind hier fehl am Platz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vielen geplanten Kohlekraftwerke bekommen ernsthafte Probleme mit den Zielen des Wärmelastplans. Das Einleiten des Kühlwassers ohne Rücksicht auf Verluste ist mit dem neuen Wärmelastplan nicht möglich. Es gibt aber auch andere Lösungen, die zum Beispiel die Verheizung von Kohle, Gas und Öl verhindern. Zu nennen sind hier Windkraft- und Solaranlagen. Windräder brauchen - wie wir in Schleswig-Holstein erfahren haben und immer wieder erfahren - kein Kühlwasser, und die CO2-Problematik hält sich hier auch in Grenzen. Mit regenerativen Energien lassen sich mehrere Probleme gleichzeitig lösen. Wir befinden uns in SchleswigHolstein im Vergleich mit anderen Bundesländern auf einem wegweisenden Weg.
Bei der Organisation des Wärmelastplans gehe ich auch von zwischenstaatlichen Vereinbarungen aus. Hier erwarten wir ein beteiligendes parlamentarisches Verfahren, um den Landtag angemessen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang erwarte ich mit Spannung die entsprechenden Gutachten, Vorschläge und Pläne der Fachingenieure. Diese Pläne erwarte ich möglichst bald, denn unsere knappsten Ressourcen sind nicht Kohle, Öl oder Gas. Unsere knappste Ressource ist die Zeit, und zwar die Zeit, um unser Verhalten endlich an die Gesetzmäßigkeiten unseres Planeten anzupassen. Das ist auch bei der Diskussion um den Wärmelastplan zu berücksichtigen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Ich stellen Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das erste Quartal 2008 vor und möchte anschließend noch kurz von dem Besuch einer Delegation aus dem Kongo und von unserer Informationsreise nach Berlin und Brandenburg in der vergangenen Woche
berichten. Der Ausschuss hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 86 Petitionen abschließend beraten.
Davon konnten 47 % ganz oder teilweise im Sinne der Petenten entschieden werden. Um den Anliegen der Petenten mehr Nachdruck zu verleihen, hat der Petitionsausschuss zwei Ortstermine sowie vier Anhörungen und Gesprächsrunden mit Vertretungen der Landesregierung durchgeführt. Soweit zur Statistik, die an dieser Stelle sein muss und die Sie auf den ersten Seiten des Berichts des Petitionsausschusses nachlesen können.
Mir geht es an dieser Stelle darum, die Zahlen mit Leben zu füllen. Hinter jedem Aktenzeichen verbergen sich die verschiedensten Schicksale. Manchmal sind diese kurios, nicht selten aber sind sie auch von existenzieller Bedeutung für die Petenten. Häufig werden große Hoffnungen in den Petitionsausschuss gesetzt, weil sonst keine andere Hilfe mehr zu erwarten ist. Wir tun alles dafür, den hohen Erwartungen, die an uns gestellt werden, gerecht zu werden.
Unsere gute Erfolgsquote bestätigt auch dieses Mal wieder die Arbeit des Petitionsausschusses. Ich möchte Ihnen einige Beispiele aus dem aktuellen Bericht nennen. Ein Fall hat bereits öffentlich für Aufmerksamkeit gesorgt. Der Petitionsausschuss hat erreicht, dass das Land einem Strafgefangenen in Lübeck Schmuck im Wert von 3.500 € ersetzen musste. Unabhängig von der Frage, wie der Petent zu dem Schmuck gekommen ist, hatte der Ausschuss es nach Einholung mehrerer Stellungnahmen und einer Anhörung von Vertretern der Landesregierung als erwiesen angesehen, dass dem Gefangenen im Zuge seiner Festnahme eine Kette und zwei Ringe abhanden gekommen sind. Wie haben wir das gesehen? Wie haben wir das festgestellt? Wir haben uns Bilder angeguckt. Bei der Festnahme war der Petent noch mit den Schmuckstücken fotografiert worden. Später soll der Schmuck dann zu den Asservaten genommen worden sein. Was dann geschah, ließ sich letztendlich nicht mehr aufklären. Eines war allerdings sicher: Der Schmuck war weg. Fest steht, die Verwahrung der Schmuckstücke ist nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt. Die Übergabe von der Polizei an die Vollzugsanstalt ist nicht quittiert worden. Solche Missstände bei der öffentlich-rechtlichen Verwahrung von Wertgegen
ständen dürfen nicht zulasten von Festgenommenen und Strafgefangenen gehen. Also blieb dem Land nichts anderes übrig, als die Schmuckstücke zu ersetzen.
Im Fall einer drohenden Abschiebung eines Gymnasiasten aus dem Kreis Segeberg konnte sich der Petitionsausschuss allerdings nur bedingt erfolgreich für den Petenten einsetzen. Mitschüler, Lehrer sowie Schulleiter des Gymnasiums - insgesamt 34 Petenten - hatten sich für den Verbleib des Jugendlichen aus Pakistan in Deutschland engagiert. Der Jugendliche ist vorbildlich integriert und gehört zu den Klassenbesten. Die volljährigen Geschwister haben bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Gleichwohl sind alle Asylanträge der Familienmitglieder abgelehnt worden. Der Petitionsausschuss darf auf Entscheidung eines Bundesamtes hin ebenso wie auf die in dieser Sache ergangenen Gerichtsentscheidungen hin zwar keinen Einfluss nehmen, angesichts der aktuell kritischen Entwicklung in Pakistan hat der Ausschuss der Familie aber geraten, sich erneut an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wenden. Außerdem hat er den Ausländerbehörden empfohlen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht mit Priorität zu verfolgen. Ich hoffe sehr, dass wir auf diese Weise erreichen können, dass der Elftklässler seine bisher so beeindruckende schulische Laufbahn mit einem Abitur in Schleswig-Holstein abschließen kann.
In einem anderen Fall sah der Petitionsausschuss übrigens keine Veranlassung, sich gegen die drohende Abschiebung eines Petenten einzusetzen, auch wenn der 19-Jährige die meiste Zeit seines Lebens hier in Deutschland verbracht hat. Der junge Mann aus dem Kosovo war hier vor allem durch schwere Raub- und Tankstellenüberfälle aufgefallen. Der Ausschuss hat eine Abschiebung in den Kosovo deshalb befürwortet. Man sieht daran, dass wir die einzelnen Fälle sehr wohl sehr ausgewogen beurteilen. Deshalb kommen wir im Petitionsausschuss auch in der Regel zu einstimmigen Beschlüssen.
Ein sehr ungewöhnliches Anliegen hatte ein Petent aus dem Kreis Nordfriesland, der uns von anderen Petitionen schon bekannt ist. Dieser Petent wollte gern seine Schulden beim Amtsgericht Flensburg bezahlen, was an sich schon ungewöhnlich ist. Nach Schätzung des Petenten waren dies Gerichtskosten in Höhe von immerhin 2.000 bis 3.000 €. Das Problem war nur, dass keiner das Geld haben wollte. Seine Anfragen bezüglich der Zahlungsmo
dalitäten blieben mehr als ein Jahr lang unbeantwortet. Der Petitionsausschuss ist der Sache nachgegangen, und der Petent konnte nunmehr mit den Ratenzahlungen beginnen. So viel zum aktuellen Bericht des Petitionsausschusses.
Wie eingangs angekündigt, möchte ich abschließend noch einige Worte in Sachen Informationsaustausch mit anderen Parlamentariern sagen. Der Petitionsausschuss war diesbezüglich in den letzten Monaten außerordentlich aktiv. Im Februar haben wir eine Parlamentsdelegation aus dem Kongo empfangen, die sich eingehend über die Arbeit des Petitionsausschusses hier in Schleswig-Holstein und über die Rechtsgrundlage informiert hat. Hintergrund ist der Aufbau eines Petitionswesens im Rahmen einer demokratisch legitimierten parlamentarischen Kontrolle im Kongo. Vergangene Woche hat der Ausschuss eine viertägige Informationsreise nach Berlin und Potsdam unternommen. Wir haben dort die Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages, des Berliner Abgeordnetenhauses und des Landtags Brandenburg sowie die Petitionsstelle des Bundesrats besucht und uns unter anderem über den Modellversuch öffentliche Petitionen des Bundestages und über die Möglichkeit, Petitionen über ein Web-Formular per E-Mail einzureichen, informiert. Grundsätzlich müssen Petitionen in Schleswig-Holstein in Schriftform - das heißt vom Petenten unterschrieben - eingereicht werden. E-Mail-Petitionen sind in Schleswig-Holstein bisher nicht vorgesehen. Die Frage der ITVersorgung - sowohl der Parlamentarier als auch der Geschäftsstelle - wird zurzeit diskutiert. Andere Parlamente und petitionsbearbeitende Stellen handhaben das ganz unterschiedlich. Letztlich kommt es darauf an, die Arbeit des Petitionsausschusses so bürgernah und effektiv wie möglich zu gestalten. Da gilt es genau zu prüfen, welche Möglichkeiten, aber auch welche neuen Schwierigkeiten und neuen Folgekosten die Nutzung neuer Medien mit sich bringen.
Die ausführlichen Gespräche mit den Abgeordneten und Mitarbeitern der anderen Petitionsausschüsse waren diesbezüglich sehr aufschlussreich, zumal wir als Petitionsausschuss nicht nur mit den Parlamentariern dort hingefahren sind, sondern auch die Sachbearbeiterinnen und die Geschäftsführerin unserer Geschäftsstelle mitgenommen haben.
Durch diese Gespräche sahen wir auch wieder einmal bestätigt, dass unsere kleine Geschäftsstelle den Vergleich mit anderen Ausschussbüros nicht zu scheuen braucht. Kein anderer Ausschuss ist so wie der Petitionsausschuss S.-H. auf eine gute und be
lastbare Zuarbeit der Landtagsverwaltung angewiesen. Hierbei schätze ich gerade die Mischung aus juristischem, technischem und Verwaltungssachverstand, der unsere Mitarbeiterinnen und unseren Mitarbeiter auszeichnet. Man muss dabei bedenken, dass wir einen halben Mitarbeiter und ansonsten nur Mitarbeiterinnen haben, das heißt, wir haben die Gleichstellungspolitik des Landes in unserer Geschäftsstelle voll durchgesetzt.
Wenn man beispielsweise die Personalausstattung von Brandenburg mit allein sechs Juristen oder die große Geschäftsstelle des Bundestages mit 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachtet, gelangt man zu der Auffassung, dass wir uns mit ungefähr 4,5 vollen Planstellen, die sich auf 7 Köpfen verteilen, am Rande der Belastbarkeit bewegen. Über die einzelnen Ergebnisse der Informationsreise wird der Ausschuss zeitnah einen Bericht erstellen. Zunächst möchte ich Sie bitten, die Erledigung der Petitionen aus dem ersten Quartal 2008 zu bestätigen und mich vielmals bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses für die effektive Arbeit bedanken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schulgesetz, das wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben, bringt für das Schulwesen in Schleswig-Holstein die einschneidendsten strukturellen Veränderungen seit vielen Jahren. Das Interesse der Eltern und der Schulträger an den beiden neuen Schularten Regionalschule und Gemeinschaftsschule ist groß. Dies gilt ganz besonders für die Gemeinschaftsschulen, die den gymnasialen Bildungsgang in der Fläche erhalten. Eine solche Umgestaltung ist auch von Skepsis und von Befürchtungen begleitet. Das kann auch gar nicht anders sein. Ich bin mit dem Antragsteller daher völlig einer Meinung, dass wir es nicht zulassen, dass Eltern, Lehrer und Schüler zum Beispiel durch eine Schlechterstellung der neuen Schularten oder bei der personellen oder materiellen Ausstattung demotiviert werden.
Das Verfahren der Planstellenaufteilung auf die verschiedenen Schularten und auf die verschiedenen Schulämter und Schulen muss so transparent wie möglich und auch innerhalb der vom Haushaltsgeber, also von uns, zur Verfügung gestellten Personalmittel so flexibel wir möglich gehandhabt werden. Die Planstellenzuweisung findet jedes Jahr öffentlich statt, weil die entsprechenden Erlas
se nicht nur den Schulämtern, sondern auch den Personalräten und den Kreiselternbeiräten zugängig gemacht werden. Einen solchen Erlass hat es auch in diesem Jahr am 8. Februar gegeben. Er hat die Verteilung auf die Schulämter geregelt. Für die Gemeinschaftsschulen wurde die Verteilung allerdings auf die einzelnen Schulen bezogen. Dabei ist zurzeit natürlich mehr Bewegung im Verfahren, als das in der Vergangenheit der Fall war. Nicht nur die Schülerzahlen ändern sich, sie nehmen in der Regel deutlich ab, auch ihre Verteilung auf die Schularten entsprechend der Umwandlung in eine der beiden neuen Schularten ändert sich.
Die zugehörigen Statistiken hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Klug wenige Wochen nach Veröffentlichung des Planstellenzuweisungserlasses mitgeteilt. Daraus leiten die Grünen nun ab, die SchülerLehrer-Relation sei bezogen auf Vollzeitstellen für die Gemeinschafts- und für die Regionalschulen substantiell schlechter als für die Gymnasien und Gesamtschulen. Offenbar ist von den Antragstellern übersehen worden, dass bei den Zahlen für die Regional- und Gemeinschaftsschulen sowohl die wenigen bereits bestehenden als auch die künftigen Regional- und Gemeinschaftsschulen auf der Basis der bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingerechnet wurden. Die Schüler-Lehrer-Relation ist wegen der unterschiedlichen Lehrverpflichtung auch nicht besonders aussagekräftig. Von Interesse ist vielmehr die Relation des erteilten Unterrichts pro Schüler.
Die Formulierungen dieser Antwort auf die Kleine Anfrage sind nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Manchmal sollten die Ministerien bei der Beantwortung von Fragen etwas kundenorientierter im Sinne der alten Anglerweisheit formulieren: Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht unbedingt dem Angler.
Da das Planstellenzuweisungsverfahren von den Schülerzahlen als wichtigster, aber nicht alleiniger Kennziffer ausgeht, weist der Erlass bereits vorsorglich darauf hin - das ist entscheidend -, dass die darin enthaltenen Zahlen nicht endgültig sein können, sondern dass ein Nachsteuern nötig sein kann, wenn sich die Kennziffer ändert.
Wegen der besonderen Verantwortung der Gemeinschaftsschulen für Differenzierungsmaßnahmen im Sinne der bestmöglichen individuellen Förderung wird bei den Gemeinschaftsschulen von einer Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Über den Förderfonds sollen die
Schulen für jede Lerngruppe zwei zusätzliche Lehrerwochenstunden erhalten.
Wenn der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun fordert, über das Nachsteuern hinaus, das in der Antwort auf die Kleine Anfrage angekündigt wird, eben mal schnell 50 zusätzliche Stellen in die Gemeinschafts- und Regionalschulen zu geben, muss auch definiert werden, woher diese Stellen kommen sollen.
Wollen Sie einen Nachtragshaushalt, in dem der Landtag die Aufstockung des Lehrerpersonalbudgets beschließt? Oder wollen Sie, dass wir 50 Stellen aus den anderen Schulkapiteln an die Regionalund Gemeinschaftsschulen schieben und damit woanders Probleme bei der Unterrichtsversorgung auslösen?