Protokoll der Sitzung vom 11.10.2007

Wir wissen, dass bereits vieles im Zusammenhang mit Umweltbelastungen in der Ostsee und ihren Anrainerstaaten geleistet und verbessert wurde. Aber wir wissen auch, dass wir dies nicht allein bewerkstelligen können. Daher brauchen wir ein international koordiniertes Vorgehen, um die Situation weiter zu verbessern. Hier auf eine Selbstverpflichtung der Schiffsbetreiber zu setzen, wie es der WWF fordert, kann nur ein erster Schritt sein. Was wir wirklich brauchen, sind Regelungen, die für alle rund um die Ostsee gelten, also entsprechende EU-Regelungen, die solches festschreiben. Eine solche Regelung wäre damit ein weiterer Baustein in der integrierten Meerespolitik, über die zurzeit viel geredet wird.

Nur über diesen Weg können wir wirkliche Verbesserungen erzielen und angesichts des dort zuständigen breiten Forums scheint mir dies der richtige Ansatz zu sein. Dies sage ich natürlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich Schleswig-Holstein dank der hervorragenden Arbeit von Minister Döring dort ein gewisses Standing erarbeitet hat.

(Beifall bei SSW und SPD)

Angesichts der Tatsache, dass der Schiffsverkehr in der Ostsee bis 2020 um mehr als 50 % zunehmen wird, halten wir es für mehr als geboten, dass wir zu einer Lösung des Problems kommen. Wie diese nun aussehen soll, lässt sich heute noch nicht abschließend festlegen, da es sich um internationale Verhandlungen handelt. Ob dies über eine Hafengebühr machbar wäre, wie es aus dem Prüfauftrag des Antrags hervorgeht, sollten wir im Ausschuss erörtern.

(Beifall beim SSW)

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.

(Günther Hildebrand)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich haben wir Probleme mit Nährstoffeinträgen - gerade mit Stickstoff und Phosphor - in die Ostsee. Bei Meldungen wie: „100 Millionen Klospülungen aus Schiffen landen jährlich ungeklärt in der Ostsee“, hat jeder von uns ein Bild vor Augen, das gänzlich unappetitlich ist. Man muss aber auch - das sage ich immer dazu, damit wir wissen, worüber wir reden - die Relationen betrachten: Die Einträge aus dem Schiffsverkehr machen beim Stickstoff ungefähr ein Hundertstel aus. Beim Phosphor ist der Anteil sogar noch viel geringer, Herr Matthiessen. Wir reden über einen kleinen Anteil, der zwar unschön ist, aber bei der Belastung der Ostsee nicht den Hauptteil ausmacht. Es ist also ein wirklich kleiner Anteil, den wir allerdings mit Ernst und Sorge zur Kenntnis nehmen.

Wir haben ein Problem und das Problem liegt darin, dass die Zuständigkeit des Landes im Umweltbereich an der 12-Seemeilen-Grenze endet. Daher wäre der Bund für viele der vorgeschlagenen Initiativen zuständig. Auf hoher See, das heißt jenseits der ausschließlichen Wirtschaftszone, sind sogar die Handlungskompetenzen der Bundesregierung eingeschränkt, da Regelungen in diesen Bereichen nur mit internationaler Zustimmung möglich sind.

Wir wollen uns nicht hinter Kompetenzzuweisungen verstecken und daher wirken wir seit Jahren bei den Meeresübereinkommen mit. So hat das Meeresübereinkommen zum Schutz des Ostseegebietes, HELCOM, als erstes internationales Gremium bereits in den 80er-Jahren den Eintrag von Fäkalien aus Schiffen - einschließlich Fahrgastschiffen - geregelt. Inzwischen haben wir auch rechtsverbindliche Regulierungen der EU sowie des weltweit gültigen MARPOL-Übereinkommens.

Danach ist das Einleiten von Abwasser grundsätzlich verboten. Aber wie es leider bei Verboten so ist, gibt es Ausnahmen:

Erstens. Mechanisch behandeltes und desinfiziertes Abwasser darf in einer Entfernung von mehr als drei Seemeilen vom nächstgelegenen Land eingeleitet werden.

Zweitens. Nicht mechanisch behandeltes und desinfiziertes Abwasser darf nur in einer Entfernung von mehr als zwölf Seemeilen vom nächstgelegenen Land und damit außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung eingeleitet werden. Die Einleitung hat dabei aus Sammeltanks in einer mäßigen Rate und bei Fahrt zu erfolgen. Im Übrigen ist das auch der Grund - Herr Matthiessen, dies bitte ich ausein

anderzuhalten -, warum wir mit der Wasserqualität an unseren Stränden keine Probleme haben.

(Beifall bei der CDU)

Hinzu kommt, dass die HELCOM derzeit den sogenannten Baltic-Sea-Action-Plan erarbeitet, und zwar mit dem Ziel, die Einleitungen von Schiffsabwässern in die Ostsee insbesondere von Passagierschiffen und Fähren nach Möglichkeit gänzlich zu unterbinden. Ob dieser Vorschlag allerdings am Ende mehrheitsfähig sein wird, ist derzeit noch völlig offen. Wir unterstützen dies selbstverständlich und es freut mich - das darf ich sagen -, dass wir dieses mithilfe des Bundes auf europäischer Ebene international durchzusetzen. Ich stelle fest, dass dies meinen Vorgängern sowohl im Bund - ich meine jetzt Herrn Trittin - als auch verschiedenen schleswig-holsteinischen Umweltministern von den Grünen bisher nicht gelungen ist. Dass Sie nun dieses Vertrauen in mich setzen, ehrt mich ein Stück weit und es stellt einen Handlungsauftrag an mich dar.

(Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

Auch die zweite Forderung ist in Schleswig-Holstein rechtlich bereits umgesetzt. Nach der Hafenentsorgungsverordnung bieten schleswig-holsteinische Häfen entsprechende Hafenauffangeinrichtungen beziehungsweise Entsorgungsmöglichkeiten an. Dafür wird von allen Schiffen - davon ausgenommen sind Fischereifahrzeuge und Sportboote - eine pauschalierte Entsorgungsabgabe auf Schiffsabfälle einschließlich Abwasser erhoben. Die Abgabe wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Entsorgungsanlage fällig. Dadurch soll der Anreiz zur Entsorgung auf See vermindert werden.

Meine Damen und Herren, solange es die legale Möglichkeit gibt, Schiffsabwässer in die Ostsee zu leiten, wird auch der Prüfauftrag der Grünen kaum zu neuen Erkenntnissen führen, zumal bereits heute die Fäkalien kostenneutral in den Häfen entsorgt werden können. Daher macht eine geforderte regionale Lösung wenig Sinn. International abgestimmten Lösungsansätzen werden wir uns nicht nur nicht verschließen, sondern sie voll und ganz unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.

Es ist beantragt worden, die Drucksache 16/1501 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das

Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben wir es einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 32 auf:

10 Jahre Krebsregister Schleswig-Holstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1550

Das Wort hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Trauernicht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele Frauen aus Schleswig-Holstein erkranken jährlich an Brustkrebs? Ist das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, in den vergangenen Jahren gesunken? Gibt es in einer Gemeinde mehr Krebserkrankungen als in vergleichbaren Regionen? Erkranken in Schleswig-Holstein mehr Personen als im Bundesdurchschnitt? - Auf diese und mehr Fragen gibt es nach der Etablierung des Krebsregisters jetzt Antworten.

Seit Anfang 1998 sind in Schleswig-Holstein flächendeckend Krebsneuerkrankungen registriert worden. Von Anfang an hat sich Schleswig-Holstein mit dem Landeskrebsregistergesetz für eine Meldepflicht entschieden. Damals war dieses Modell bei den Krebsregistern der anderen Bundesländer die Ausnahme. Mittlerweile haben fast alle Länder ebenfalls eine Meldepflicht eingeführt. Dieser Meldepflicht verdanken wir in Schleswig-Holstein eine hohe Vollzähligkeit. Sie wäre noch höher, wenn auch Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein, die sich in Hamburg oder Niedersachsen behandeln lassen, an ein Krebsregister gemeldet werden müssten.

Um eine generelle Meldepflicht bei unseren Nachbarn zu erreichen, bin ich mit meinen Kolleginnen aus Hamburg und Niedersachsen in einem intensiven Gespräch.

Das Robert-Koch-Institut zählt unser Krebsregister zu den vier Krebsregistern in Deutschland, die eine Erfassungsquote von mehr als 90 % haben. Das ist eine große Leistung. Denn verglichen mit den beiden Krebsregistern aus Hamburg und dem Saarland, ist unser Krebsregister - ähnlich wie das regionale Krebsregister in Münster - mit zehn Jahren noch recht jung.

Der rasche Aufbau eines erfolgreichen Krebsregisters beruht auf der kompetenten Arbeit von Ver

trauensstelle und Registerstelle. Die Vertrauensstelle ist bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein eingerichtet. Sie nimmt die Meldungen der Ärztinnen und Ärzte entgegen und verarbeitet sie.

Die Aufgaben der Registerstelle sind dem Institut für Krebsepidemiologie übertragen worden. Dort erfolgt die wissenschaftliche Auswertung der Meldungen aus Praxen und Kliniken. Dafür danke ich den Ärztinnen und Ärzten.

(Beifall der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD])

Um die Möglichkeiten der Krebsregisterdaten noch weiter zu vergrößern, haben wir unser Krebsregistergesetz novelliert; seit dem 1. August 2006 gilt die Neufassung.

Die neuen Regelungen ermöglichen, Daten aus dem Mammografie-Screening mit Krebsregisterdaten abzugleichen. Dies wird der Qualitätssicherung des Mammografie-Screenings dienen. Denn nur mithilfe von Krebsregisterdaten lässt sich feststellen, wie viele Brusttumore beim Mammografie-Screening übersehen worden sind und ob die Sterblichkeit bei Teilnehmerinnen geringer ist als bei den übrigen Frauen.

Neu im Gesetz sind auch die Möglichkeiten zu untersuchen, ob Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe ein erhöhtes Krebsrisiko aufweisen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Krebs macht vielen Menschen Angst - nicht zu Unrecht, denn nach wie vor gehört Krebs zu den häufigsten Erkrankungen. Ungefähr jede dritte Person erkrankt im Laufe ihres Lebens an Krebs. Krebs ist die zweithäufigste Todesursache. Die komplexen Ursachen für diese Erkrankungen sind oft schwer zu verstehen. Betroffene suchen nach Erklärungen: Warum gerade ich, Verwandte oder der Freund? Krebsregister sind deshalb unerlässlich, um die Ursachen von Krebserkrankungen gezielter zu erforschen, um Präventionsmaßnahmen zu bewerten und um die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern zu können.

Eine wichtige Funktion erfüllt das Krebsregister auch bei einer Häufung von Krebserkrankungen in bestimmten Regionen. Das zeigt das Beispiel der Leukämie von Kindern in der Elbmarsch. Nur mit einer verbesserten Datenlage und neuen Methoden kann es gelingen, weitere Ursachen für Krebserkrankungen und damit Ansatzpunkte für gezielte Prävention zu gewinnen. Das Krebsregister in Schleswig-Holstein ist dafür eine gute Basis. Der Aufbau und die finanzielle Unterstützung durch das

(Präsident Martin Kayenburg)

Land haben sich für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gelohnt.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Angelika Birk.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten vor einiger Zeit diesen Bericht angefordert, weil wir finden, dass nach zehn Jahren Krebsregister es dieses dicke Dokument wert ist, einmal im Landtag betrachtet zu werden.

Die Grünen begrüßen, dass das Krebsregister in Schleswig-Holstein den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation und denen des Datenschutzes entspricht. Beides ist weniger selbstverständlich als wir vermutet hatten. Wir dachten, es sei inzwischen in allen Ländern die Praxis und freuen uns, dass wir in Schleswig-Holstein zumindest zu denjenigen Ländern gehören, die beide Voraussetzungen, die für ein gutes Krebsregister gelten, einhalten.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jutta Schümann [SPD])

Aus einem guten Krebsregister lassen sich nämlich viele wichtige Informationen über Krankheitshäufigkeiten, Versorgungsdefizite und mögliche Ursachen von Krankheiten ablesen. Vor allem können auch die Erfolge von Prävention, Frühdiagnose und neuen Behandlungsmethoden auf lange Sicht indirekt statistisch beobachtet werden. Darauf sind Sie eingegangen, Frau Ministerin. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass wir auch im Zusammenwirken mit anderen wissenschaftlichen Institutionen sagen können, dass in Schleswig-Holstein mehr Brust- und Hautkrebserkennungen erfolgt sind als anderswo, weil wir entsprechende Modellprojekte durchgeführt haben. Das heißt, wenn man genauer hinguckt, findet man auch mehr.

Jetzt ist natürlich die spannende Frage, ob wir auch in der Prävention und Heilung zukünftig besser sind. Auch dafür können natürlich - allerdings erst durch langjährige Beobachtungen - Aussagen durch das Krebsregister gemacht werden. Wir können dadurch, dass so viele Ärztinnen und Ärzte daran mitwirken und es statistisch wirklich sicher ist, was da dokumentiert wird, ein gutes Analyse- und Diagnoseinstrument nutzen.

Allerdings muss ich an einer Stelle etwas Wasser in den Wein gießen. Es hat uns doch verwundert, dass - anders als im Kindergesundheitsbericht - in diesem Bericht der Landesregierung das auffällige Krebscluster rund um das AKW Krümmel - Sie hatten es gerade selbst erwähnt - keine Rolle gespielt hat. Jetzt habe ich mich gefragt, was eine Auswertung über zehn Jahre taugt, wenn ihr Bericht so wenig sorgfältig an dieser Stelle formuliert ist? Sollen wir uns als Abgeordnete selbst durch die dicken Telefonbücher der Krebsstatistiken wühlen, um unsere Schlüsse zu ziehen, oder ist die Diagnosefähigkeit des Instruments Krebsregister tatsächlich nicht genau genug, um den relativ kleinen Raum rund um das AKW und die glücklicherweise objektiv relativ kleine Zahl an Betroffenen - jeder Betroffene ist zuviel, aber es sind nicht Hunderte, die wir in der Statistik als Peak sehen - zu erkennen?

Das können wir sicher im Ausschuss noch erörtern. Entweder, ich habe nicht sorgfältig genug gelesen, oder es ist tatsächlich nicht genug in einer Überschrift oder ähnlich hervorgehoben, obwohl es etwas ist, was bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat.