Es gibt einen zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte, um ihn etwas klarer zu stellen. Religionsunterricht hat eine besondere Stellung in der Schule. Er muss in Absprache mit und durch die Kirchen erteilt werden. Er ist eben mehr als nur eine Wertelehre. Ich bin der Meinung, dass sich der Staat nicht in diese Inhalte, auch nicht in diese Formen hineinbegeben und festlegen sollte - das wäre die Konsequenz -, was die zentralen Inhalte der je
Wenn die kirchlichen Religionslehrer in der Praxis, die ich vorhin beschrieben habe, die Menschen zu Freiheit und Toleranz erziehen, ist an dieser Stelle diese Form der Praxis nicht zu kritisieren. Deshalb ist der Religionsunterricht keine Frage der Mehrheiten in der Bevölkerung, sondern Ausdruck von Erziehung zu Toleranz und Freiheit.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegt fern, die Praxis der Religionslehrerinnen und Religionslehrer in diesem Land zu kritisieren. Im Gegenteil. Ich habe ihre Klage aufgenommen, dass sie sich in einem Zwiespalt befinden, weil bei der evangelischen und der katholischen Verankerung dieses Unterrichts ausdrücklich das Wort „Bekenntnisunterricht“ auftaucht.
- Ja, das steht im Grundgesetz. Zu diesem Sachverhalt habe ich auch Stellung genommen. Ich weiß, dass es im Grundgesetz steht. Ich habe aber auch die Haltung meiner Partei verdeutlicht, dass wir auf diese Weise sehenden Auges dafür sorgen, dass die Abmeldungen zum Religionsunterricht leicht gemacht werden, dass sie zunehmen und wir unter Umständen Verhältnisse wie in Mecklenburg-Vorpommern haben, wo viele Menschen überhaupt nichts mehr über Religion wissen, weder über die christliche noch über andere Religionen.
Sie haben auch deutlich darauf hingewiesen, dass Sie beispielsweise bei der sehr begrüßenswerten Initiative, im Islamunterricht erste Schritte zu machen, eine andere Verabredung getroffen haben. Hier musste mit viel Fingerspitzengefühl vorgegangen werden. Wenn ich Ihren Ausführungen folge, stelle ich fest, dass man hier ganz bewusst nicht analog zu einer bestimmten Konfession innerhalb des Islam einer bestimmten Richtung den Vorrang
Wir plädieren dafür, dass es eine größere Wissensvermittlung, eine bessere Wertevermittlung gibt, die alle Kinder erreicht, und dass tatsächlich der Dialog mit den Religionsgemeinschaften in einer interkulturell geprägten Gesellschaft auf eine gleichberechtigte Ebene gestellt wird. Ich kann nur sagen - das hat auch Frau Spoorendonk betont -, dass inzwischen die beiden großen christlichen Konfessionen nicht mehr den Monopolanspruch haben, den sie vielleicht vor 200 Jahren behaupten konnten. Dem müssen wir doch Rechnung tragen.
Zu der lapsen Bemerkung, die es von Herrn Hay zum Stichwort „Buddhismus“ gab. Das ist etwas, was in unserer Gesellschaft zunehmend Raum gewinnt. Wir können die Augen doch nicht davor verschließen.
Insofern begrüße ich, dass der jetzige Religionsunterricht die Elemente aller anderer Religionen nicht christlicher Kirchen vermittelt. Klar aber ist: Das wird vom Standpunkt eines christlichen Religionsunterrichtes her vermittelt. Dieses Spannungsverhältnis haben wir in unserm Staat, glaube ich, nicht gut ausgelotet. Das ist, Gott sei Dank, in SchleswigHolstein noch kein Grund zu ernstem Kleinkrieg. Aber es steht im Schatten. Es passiert das stille Abmelden vom Religionsunterricht
- ja, ich weiß -, weil die Kinder oft nicht wissen, was ihnen dort entgeht. Dem wollen wir entgegenwirken. Deshalb unser Vorschlag, den Sie hier offensichtlich missverstanden haben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 16/1677, dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes (Ne- bentätigkeiten)
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Ne- bentätigkeiten)
c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Nebentätigkeiten)
d) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Zusammentreffen von Bezügen)
e) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes (Zu- sammentreffen von Bezügen)
f) Entwurf einer Änderung der Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags
die sich mit drei Themenkomplexen beschäftigen, nämlich mit der Veröffentlichung von Nebentätigkeiten, mit der Beendigung der bestehenden Doppelversorgung und mit einer Umstellung der Altersversorgung für Ministerinnen und Minister.
Zuerst möchte ich unsere Anträge zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten begründen. - Der Bundestag hat es vorgemacht: Seit 2005 müssen alle Abgeordneten ihre Nebentätigkeiten anzeigen. Sie werden veröffentlicht - auch im Internet - und sind für die Allgemeinheit nachzulesen. Damit wird für die Bevölkerung erkennbar, ob es mögliche Interessenkonflikte gibt. Auch die Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten muss -
(Der Abgeordnete Wolfgang Kubicki [FDP] unterhält sich mit dem Abgeordneten Dr. Jo- hann Wadephul [CDU])
Ich biete Ihnen an, einen Kaffee trinken zu gehen. Ich bitte Sie, nicht permanent dazwischenzunuscheln. Denn sonst ist es mir kaum möglich, die anderen Abgeordneten mit meiner Rede zu beglücken.
(Dr. Johann Wadephul [CDU]: Ich erinnere daran, wie Sie sich gestern in der Debatte verhalten haben!)