Ich denke, das sind wir den Schulen schuldig. Seit Monaten diskutieren wir und die Schulen, die Eltern, die Lehrer, stehen vor Ort und wissen nicht, wie es im nächsten Jahr weitergehen soll. Da hilft es uns nichts, Herr Höppner, nur auf den Doppelhaushalt 2009/2010 zu setzen. Wir brauchen eine Übergangsregelung für das nächste Jahr.
Deshalb bin ich der FDP auch sehr dankbar, dass sie sozusagen quer zum laufenden Gesetzgebungsverfahren eine Übergangsregelung für das nächste Jahr vorschlägt. Der FDP-Antrag ist richtig und gut. Die Begründung teile ich so nicht. Das ist von Herrn Höppner auch gesagt worden. Ich glaube aber nicht, dass die FDP ein Problem damit hätte, die Begründung in ihrem Gesetzentwurf zu streichen.
Was will die FDP? - Die FDP will gar nicht die Schülerkostensätze ändern, immer an das Vorjahr angleichen oder was auch immer Herr Höppner alles erzählte, die FDP will schlicht, dass die Schulen im nächsten Jahr nicht weniger Geld als in diesem Jahr haben. Nur darum geht es, um nicht mehr, aber auch nicht um weniger.
Auf die Kleine Anfrage von uns hat die Bildungsministerin geantwortet, was das kostet. Sie schreibt, dazu fehlen 651.000 €. Nun ist die Frage, wenn wir das Schulgesetz ändern wollen - und es scheint sich für eine solche Übergangslösung eine breite Mehrheit abzuzeichnen -, wie wir das mit den 651.000 € hinbekommen. Dafür brauchen wir keinen Nachtrag - um dieses „Nachtragsgespenst“ auch einmal aus dem Raum hinauszubefördern. Wir haben im Finanzausschuss mehrere Vorlagen von der Landesregierung gehabt. Nach der Landeshaushaltsordnung, § 37 in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz, können ohne Nachtragshaushalt in einer Größenordnung von 500.000 € bis 2,5 Millionen € - so die Kompetenz des Finanzausschusses - Gelder umgeschichtet werden. Das geschieht auf Vorschlag der Regierung, weil Nachtragshaushalte in der Zuständigkeit der Regierung liegen. Das können wir schlecht einbringen.
Natürlich muss es dazu eine Deckung geben. Bei der Frage, ob es Deckungsmöglichkeiten gibt, bitte ich dann die Landesregierung, auch ein bisschen kreativ zu sein, so wie das bei den anderen Vorlagen auch der Fall war.
Da war es für Wirtschaftsminister Austermann kein Problem, der da sehr kundig ist, eben einmal 3,6 Millionen € von dem einen Topf in den anderen Topf umzuschichten. So stehen beispielsweise im Schleswig-Holstein-Fonds Verkehrsverträge für das nächste Jahr über 8 Millionen € mit einem Sperrvermerk, weil heute noch nicht gesagt werden kann, ob dieses Geld gebraucht wird. Da sage ich Ihnen:
Da wird es doch wohl möglich sein, so wie der Finanzausschuss das in anderen Fällen auch gemacht hat, für 2008 eine Lösung ohne Nachtragshaushalt zu finden, um die Finanzmittel für die Privatschulen aufzustocken.
Meine Damen und Herren von der Regierung, strengen Sie sich ein bisschen an und nutzen Sie den Koalitionsausschuss, der morgen tagt, nicht nur für interne Beleidigungen, sondern nutzen Sie ihn dazu, im Interesse der freien Schulen einen Schritt voranzugehen.
Heute ist die erste Lesung, morgen in der Mittagspause könnte der Bildungsausschuss tagen und am Freitag, nach dem Koalitionsausschuss, könnte die zweite Lesung zum Schulgesetz erfolgen. Das müsste eigentlich möglich sein. Der Finanzausschuss tagt sowieso am Freitagmittag. Suchen Sie eine Deckung für die 650.000 €, Frau Ministerin, dann könnte der Finanzausschuss diese Mittel ohne Nachtragshaushalt bewilligen.
Ich freue mich, dass es außer der SPD von allen Fraktionen hier heute deutliche Signale für eine Übergangsregelung im Schulgesetz gibt. Ich freue mich auch, dass inzwischen alle Fraktionen signalisiert haben, dass sie zum Doppelhaushalt 2009/2010 ein neues transparentes, gerechtes Gesetz für die freien Schulen -
- Ich hoffe, dass Sie den Anspruch haben, dass es gerecht und transparent wird, Frau Kollegin Eisenberg. Ich freue mich, dass es dieses Signal für eine Verabschiedung für ein neues Gesetz für die Schule in freier Trägerschaft gibt. Das wird nicht genau so sein, wie wir es vorgelegt haben, Frau Kollegin. Das macht aber auch nichts; Hauptsache, die Zielrichtung stimmt.
Für die Abgeordneten des SSW erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem nördlichen Nachbarland ist statistisch gesehen jede zehnte Schule eine Privatschule, in Deutschland liegt der Anteil lediglich bei 6 %. In Schleswig-Holstein werden im Vergleich zu anderen Bundesländern sogar unterdurchschnittlich wenige Plätze in Privatschulen angeboten. Obwohl es bislang noch keine wissenschaftliche Untersuchung über die Ursachen dieses Ungleichgewichtes gibt, hören wir immer wieder die Privatschulen klagen, dass das hiesige Bildungsministerium den freien Schulen Knüppel zwischen die Beine werfe, indem immer wieder Finanzierungszusagen infrage gestellt würden. Der SSW hält von derartigen Verschwörungstheorien nichts. Wir sind aber besorgt über die zunehmend schlechte Stimmung.
Darum noch einmal in aller Deutlichkeit: Die freien Schulen im Land bereichern das Schulangebot und eröffnen den Eltern Wahlfreiheit.
Der SSW sieht sie deshalb als eine Alternative an, die seitens des Landes vernünftig gefördert werden muss. Wir bedauern, dass Gerüchte um die Existenzsicherung der Privatschulen dauerhaft Nahrung erhalten, weil ein Privatschulgesetz in Schleswig-Holstein immer noch fehlt.
Aus Sicht des SSW würde man mit so einem Gesetz zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Erstens wüssten die Privatschulbetreiber, aber auch Gründungswillige endlich, woran sie sind, und zweitens müsste sich der Landtag nicht so oft mit diesem Thema beschäftigen. Planungssicherheit ist in der Schulpolitik ein hoher Wert und den würde ein entsprechendes Gesetz sicherlich herstellen.
Natürlich wissen wir, dass weder im Saarland noch in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern, die ein Privatschulgesetz haben, der reinste Friede herrscht - Freude vielleicht auch nicht. Auch dort werden Debatten um Schülerkostensätze und die Höhe staatlicher Zuschüsse geführt. Dennoch hat die gesetzliche Grundlage zu einer Versachlichung der Debatte geführt.
Der Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Schulgesetzes greift ein konkretes Problem auf, das auch schon bei der Landtagsdebatte im September zum Antrag der Grünen eine Rolle spielte, nämlich die Fortschreibung der Schülerkostensätze. Dieser Ansatz der FDP muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass die Ausschussberatung über die künftige finanzielle Förderung der freien
Schulen insgesamt noch auf sich warten lässt - um es einmal diplomatisch zu formulieren. Daher aus Sicht des SSW nur noch eine Anmerkung: Zu einer Gleichbehandlung aller Kinder in Schleswig-Holstein gehört eben auch, dass ihre Schulausbildung angemessen gefördert wird - egal, für welche Schule ihre Eltern sich entscheiden.
Der SSW steht somit einer verbesserten Übergangsregelung im Sinn des Vorschlages der FDP bei den Schülerkostensätzen der freien Schulen grundsätzlich positiv gegenüber. Wir hoffen - genau wie die Kollegin Heinold -, das wir zügig beraten können.
Ich muss noch ein Letztes loswerden, einen Stoßseufzer: Ich möchte wirklich darum bitten, dass wir nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen, liebe Kollegin Eisenberg. Morgen werden wir den Minderheitenbericht der Landesregierung beraten. Dort werden wir auch etwas über die Gleichstellung der dänischen Schulen mit den öffentlichen Schulen sagen; wir werden es zumindest können, wenn wir das wollen. Für den SSW ist klar, dass wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen wollen, sondern wir wollen, dass die freien Schulen hier im Land gute Arbeitsbedingungen bekommen. Dazu gehört auch, dass wir eine Art Übergangsregelung im Sinn des Vorschlags finden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns zuletzt im September mit der Frage beschäftigt und für mich - das bitte ich auch zu verstehen - gilt nach wie vor die Existenzsicherung der freien Schulen. Natürlich steht sie auf der Tagesordnung, aber die bisherige Willensbildung geht dahin, das im Haushalt 2009/2010 zu regeln.
Zu etwas anderem bin ich hier nicht legitimiert. Ich kann hier nicht sozusagen freihändig Ankündigungen machen, woher denn bitteschön 650.000 € kommen sollen. Möglicherweise, Frau Heinold, das weiß kein Mensch, sind es 650.000 €. Ich wundere
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich habe doch die Haushaltsstelle ge- nannt! - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
- Ja, gut. Aber sich dann hier hinzustellen und zu sagen, da schieben wir irgendetwas hin und her, das geht bei Herrn Austermann doch auch - mit Verlaub -, das finde ich doch etwas unseriös. Das muss ich wirklich sagen. Im Übrigen weiß das kein Mensch - das möchte ich hier noch einmal klarstellen, Herr Dr. Klug.
Wir können im Moment auch nicht sagen, wie viel die einzelne Schule am Ende des Jahres bekommen wird und was ihr zusteht, und zwar nach dem Schulgesetz und nicht nach dem Haushalt. Das ist der Punkt. Wir entscheiden doch nicht nach den Maßgaben des Haushalts über den Zuschuss für eine einzelne Schule. Vielmehr ist es umgekehrt. Das ist kein Kuchen, der zwischen den Schulen aufgeteilt wird. Die Grundlage der Bezuschussung ist vielmehr das Schulgesetz mit den Schülerkostensätzen.
Mit Bezug auf die Prognose können wir immer nur das zugrunde legen, was wir zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts wissen, nämlich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Diese kann von Jahr zu Jahr variieren. Wir haben zum Beispiel im nächsten Jahr drei neue freie Schulen, die uns erst dann die Schülerzahlen nennen können. Sie sehen, welche Schwankungsbreiten hier bestehen. Man kann also jetzt nicht präzise sagen, wie viel Geld zusätzlich gebraucht wird. Ich jedenfalls stehe nach wie vor auf dem Standpunkt der bisherigen Beschlüsse. Etwas anderes kann ich auch nicht sagen.
Wenn das Parlament eine Übergangslösung schaffen will, dann muss man zumindest grundsätzlich bereit sein, möglicherweise einen Nachtrag zu machen oder zumindest zu sagen, woher das Geld kommen soll.
- Herr Kubicki, man sollte hier nicht nur lockere Bemerkungen machen. Das wäre unseriös. Ich denke, dass wir im Ausschuss eine etwas klarere, sachbezogenere und finanziell ausgewogenere Diskussion führen werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1762 federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Auf der Tribüne begrüße ich sehr herzlich Teilnehmer der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen beim Fachdienst Arbeit aus Rendsburg-Eckernförde und insbesondere die Soldatinnen und Soldaten des dritten Logistikbataillons 162, Boostedt. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich weise kurz darauf hin, unsere Absprache war, dass die Kameras ihre Position bis zur halben Seitenlänge der Seitenwände einnehmen dürfen. Ich bitte, dies zu berücksichtigen.